07/21/26

Social-Media-Verbote

Geschichten aus dem DSC-Beirat : Der Sommer der Social-Media-Verbote

Die EU-Kommission will bald einen Gesetzentwurf für ein europäisches „Mindestalter“ vorlegen. Doch während die Frage nach dem „Ob“ von Alterskontrollen politisch entschieden scheint, ist die Frage nach dem grundrechtskompatiblen „Wie“ längst nicht beantwortet. Dabei gäbe es ganz andere Möglichkeiten, das Netz zu einem besseren Ort zu machen.

Svea Windwehr Netzpolitik, 16. Juli 2026

Der DSC-Beirat ist ein Gremium aus Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft. Er soll in Deutschland die Durchsetzung des Digital Services Act begleiten und den zuständigen Digital Services Coordinator unterstützen. Svea Windwehr ist Mitglied des Beirats und berichtet in dieser Kolumne regelmäßig aus den Sitzungen.

Nicht nur die Diskussion um Alterskontrollen läuft heiß. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Bruno Gomiero

Es ist ein Sommer der Rekordtemperaturen in Europa und auch digitalpolitisch geht es heiß her. Auf die Schnelle und ohne Rücksicht auf grundrechtliche Verluste hat die schwarz-rote Koalition die IP-Vorratsdatenspeicherung durch die erste Lesung im Bundestag gejagt, einen Frontalangriff auf das Informationsfreiheitsgesetz gestartet und ist nicht nur dabei, mit dem sogenannten Sicherheitspaket die biometrische Auswertung des gesamten Internets zu beschließen, sondern hat – spontan – auch noch neue Befugnisse für die Bundespolizei eingeführt, um Gesichtserkennung in Echtzeit zu ermöglichen.

Angesichts dieser Nachrichten wirkt die Durchsetzung des Digital Services Acts, der seit 2024 geltende Rechtsrahmen für Online-Plattformen in Europa, wie ein zu vernachlässigendes Thema. Wenn nicht auch hier Massenüberwachung und massive Probleme für die Sicherheit, Privatsphäre und das offene Netz lauern würden.

Alterskontrollen für alle

Nachdem sich eine von Bundesministerin Karin Prien eingesetzte Expert:innenkommission nicht darauf einigen konnte, welche Art von Alterskontrollen sie genau empfehlen möchte, wird die Europäische Kommission wohl bald Tatsachen schaffen. Basierend auf dem Bericht der beiden Vorsitzenden der Expert:innenkommission zum Schutz junger Menschen im Netz hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Anfang der Woche angekündigt, einen Gesetzentwurf für ein europäisches „Mindestalter“ vorzulegen. Vorgesehen ist, dass junge Menschen unter 13 Jahren keinen Zugang zu einer breiten Palette an Diensten haben sollen. Welche Dienste genau gemeint sind, ist unklar – von der Leyen spricht von „Social Media Plus“, gemeint sein könnten also auch Angebote wie Messenger-Apps, Online-Spiele, Videoplattformen oder KI-Systeme.

Der Bericht der beiden Vorsitzenden der Expert:innenkommission zeichnet ein sehr viel differenzierteres Bild als die Social-Media-Verbote für Unter-16-Jährige, die in Australien bereits gescheitert sind und dennoch in Ländern wie Großbritannien und Dänemark vorangetrieben werden. Der Bericht spricht sich für einen gestaffelten Ansatz aus: Kleine Kinder bis 3 Jahre sollten Bildschirmen gar nicht ausgesetzt sein, 3- bis 13-Jährige sollen nur unter Aufsicht im Internet unterwegs sein, ab 13 und bis 17 sollen Dienste nur dann zugänglich sein, wenn sie kinder- beziehungsweise altersgerecht sind. Die beiden Vorsitzenden der Expert:innenkommission differenzieren also durchaus zwischen verschiedenen Altersgruppen und heben auch deutlich die Vorteile und Chancen hervor, die das Netz und Online-Räume für junge Menschen bieten können. Dennoch ist klar, dass jede Form von Alterskontrollen im Namen des Jugendschutzes Alterskontrollen für alle Nutzer:innen bedeuten. Und genau hier liegt die Krux.

Kontrolle first, Bedenken second

Der Bericht unterstreicht, dass Altersverifikationstechnologien verhältnismäßig sein müssen und Grundrechte wahren sollen, insbesondere die Rechte von Kindern. Sie sollen außerdem höchsten Anforderungen bezüglich Sicherheit und Datenschutz genügen müssen. In diesem Kontext werden sogenannte Zero Knowledge Proofs erwähnt, also kryptographische Ansätze, um zu bestätigen, dass eine Aussage wie „über 18“ wahr ist, ohne genauere Informationen wie Alter oder Identität preiszugeben. Zero Knowledge Proofs sind aber keine Pauschallösung, um sicherzustellen, dass Anbieter von Altersverifikationstechnologien nicht erfahren, welche Webseiten eine Benutzerin besucht, oder dass die Website keine weiteren Informationen über eine Benutzerin erhält. Für die Herausforderungen, die Alterskontrollen mit sich bringen, braucht es weitere Lösungen und verbindliche Schutzmechanismen.

Wie auch die deutsche Expert:innenkommission bleibt uns also auch von der Leyens Expert:innenbericht Antworten auf eine Kernfrage schuldig: Wie sollen Alterskontrollen umgesetzt werden, die die Privatsphäre und Datensicherheit aller Nutzenden schützen, sich nicht als Überwachungsinfrastruktur zweckentfremden lassen, und tatsächlich zugänglich für alle sind? Verfügbare Altersfeststellungstechnologien basieren entweder auf Ausweisdokumenten, die für viele Menschen, inklusive jüngere Teenager, nicht zugänglich sind. Hier fehlt ein alltagstaugliches Konzept, wie Menschen ohne Ausweisdokumente diskriminierungsfrei an Altersnachweise kommen sollen. Oder aber auf der Schätzung von Alter anhand biometrischer Daten oder anderer Signale, also auf der umfangreichen Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Einerseits zeigen die Expert:innen die damit verbundenen massiven Gefahren von Alterskontrolltechnologien nicht nur für Grundrechte, sondern auch das offene und freie Internet auf, andererseits sprechen sie sich trotzdem für altersbasierte Einschränkungen aus.

Von der Leyen selbst hat sich in der Vergangenheit schon für eine Umsetzung von Alterskontrollen anhand des sogenannten „Mini-Wallets“ ausgeprochen, also jener Altersverifikationsapp, die Telekom-Tochter T‑Systems unter Einsatz von Google-Komponenten für einen mittleren Millionenbetrag gebaut hat.

Genau jene App, die nicht nur IT-Expert:innen scharf wegen ihrer Sicherheits- und Privatsphäremängel kritisiert haben, sondern auch der deutsche Ethikrat. In seiner durchaus differenzierten Stellungnahme zu „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“ hat sich der Rat mit Blick auf diese Mängel gegen Altersverifikation anhand der „Mini-Wallet“ ausgesprochen: „Alternativen wie die Mini-Wallet oder gar das Vorzeigen von Pass und Gesicht vor der Handykamera sind aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes der Privatsphäre abzulehnen.“

Plattformregulierung als schärferes Schwert

Jenseits der Frage, wie Alterskontrollen einigermaßen grundrechtsschonend umgesetzt werden könnten, bleibt die Frage ihrer Wirksamkeit unterbelichtet. Wie Kinder- und Jugendschutzorganisationen, Vertretungen von Jugendlichen und sogar Aufsichtsbehörden immer wieder betonen, sind altersbasierte Beschränkungen nicht das richtige Mittel, um Plattformen tatsächlich zu Räumen zu machen, in denen Kinder und Jugendliche sich und das Netz in einem geschützten Rahmen ausprobieren können.

Hier geben Nachrichten aus Brüssel Grund zu Hoffnung: In ihrer Untersuchung von Meta ist die Europäische Kommission zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass suchtfördernde Designfeatures auf Instagram und Facebook gegen den DSA verstoßen.

Konkret geht es um genau die Features, die Menschen auf den Plattformen bleiben lassen und so zentral zu Metas Geschäftspraktiken sind: hochpersonalisierte Empfehlungen, Autoplay und endlose Feeds. Die EU-Kommission argumentiert, dass Meta nicht nur die negativen Implikationen dieser Features unzureichend analysiert und gemindert hat. Sondern der Konzern habe auch ihm vorliegende Informationen dazu ignoriert, wie Kinder und Jugendliche mit diesen Features interagieren. Die Schlussfolgerung der Kommission: Diese Features müssen abgeschaltet werden.

Ob es tatsächlich so weit kommt, wird sich in den nächsten Phasen der Untersuchung zeigen. Fest steht aber, dass der DSA Chancen bietet, mehr als nur die Symptome von problematischen Geschäftspraktiken zu bekämpfen. Wo Alterskontrollen das Risiko bergen, das Internet für alle unsicherer zu machen, könnte der DSA genutzt werden, um diejenigen in die Verantwortung zu ziehen, die für den Status Quo verantwortlich sind. Und wie der Fall von X zeigt, wirkt die Arbeit der Europäischen Kommission: Am Mittwoch wurde bekannt gegeben, dass X Forderungen der EU-Kommission zugestimmt hat, um den Anforderungen des DSA gerecht zu werden. Wenn also sogar Elon Musk dazu gebracht werden kann, europäischer Regulierung zu folgen, beweist das: Der DSA wirkt. Auch große US-Plattformen können durch konsequente Durchsetzungsarbeit in ihre Schranken gewiesen werden, ohne dass die Rechte ihrer Nutzenden massiv eingeschränkt werden müssen.

Die nächsten Wochen werden zeigen, wie die Europäische Kommission mit den Empfehlungen aus dem Expert:innenbericht umgehen wird. Zu befürchten sind Alterskontrollen für große Teile des Internets. Zu gewinnen gäbe es dagegen die Chance, einen tatsächlich wirksamen Weg für ein besseres Internet für alle einzuschlagen – besonders auch für junge Menschen.

Svea Windwehr ist Co-Vorsitzende von D64 e.V., einem überparteilichen Verein mit über 800 Mitgliedern, der sich für progressive Digitalpolitik einsetzt. Sie studierte Politikwissenschaft und Recht in Maastricht, Berkeley und Oxford

Reblogged von Netzpolitik

06/20/26

Degitalisierung: Großes Kino

Netzpolitik-Kolumnistin schaut sich nach Oscar-Vergleichen auf LinkedIn an, was Digitalisierung und Blockbuster-Filme gemeinsam haben – oder eben auch nicht. Denn den digitalen Verwaltungsleistungen haben die populären Filme einiges voraus. Vorhang auf!

Bianca Kastl Netzpolitik 8.2.2026

Die heutige Degitalisierung könnte etwas feiern: den Launch des Deutschland-Stacks, KI-Agenten, eine deutsche Führungsrolle in der Verwaltungsdigitalisierung, Govtech, Innovation. Renommierte Preise, ach was sag’ ich: Auszeichnungen vom Stellenwert eines Oscars. Das steht zumindest auf LinkedIn. Nur wird diese Kolumne das heute nicht tun, das wäre ja noch schöner.

Denn zum Feiern kann in der Realität der real angekommenen Digitalisierung von Verwaltung und Gesundheitswesen niemandem zu Mute sein. Dieses Problem ist systematisch und besonders in Deutschland ein wiederkehrendes. Denn eigentlich ist erfolgreiche Digitalisierung ein wenig wie die Schaffung cineastischer Meisterwerke, bei denen immer wieder ein paar entscheidende Teile vergessen worden zu sein scheinen: das Publikum und die Schaffung eines Rahmens für ein solches. Kunst der Kunst wegen; Kunst, für die das Erlangen eines Blickes noch schwerer zu bekommen ist als auf einen raren Kunstfilm im Arthaus-Kino.

Film ab für die digitale Verwaltung? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Jeremy Yap

Damit Digitalisierung zu einem Blockbuster werden könnte, fehlt nämlich oftmals das, was das Kino schon lange hat: etablierte Verbreitungswege. Digitalisierung in Deutschland scheitert allzu oft am Rollout.

Rollin’

Anfang dieses Monats gab es in Berlin eine Pressekonferenz im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Dabei ging es um einen „neuen Umsetzungsansatz für die Digitalisierung der Verwaltung“, im Speziellen um das Ausrollen von digitalen Verwaltungsleistungen. Spezielle Teams für den Roll-in sollen dabei in die Verwaltungen vor Ort gehen und dort bei der Einrichtung neuer Systeme helfen. Ziel ist dann letztlich das Ausrollen oder Einrollen von immerhin fünf Verwaltungsleistungen, die dann im jeweiligen Bundesland flächendeckend verfügbar sein sollen.

Geschehen soll das zuerst pilotiert, dann in ganz Bayern und Hessen. Und wer jetzt erwartet, dass es in Bayern und Hessen dann am Ende dieses Jahres dieselben fünf Verwaltungsleistungen flächendeckend verfügbar geben könnte, nein, das wäre zu einfach. In Bayern werden die Leistungen „Online-Ummeldung“, „Online-Beantragung des Führerscheins“, „Online-Beantragung von Bauvorbescheid und Baugenehmigung“, „Online-Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung“ und „Online-Waffenrechtliche Erlaubnisse“ eingeführt.

Hessen will die Leistungen „Online-Ummeldung“, „Online-Beantragung des Führerscheins (Erstantrag)“, „Online-Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung“, „Online-Unterhaltsvorschuss“ und „Online-Anlagengenehmigung und ‑zulassung“ flächendeckend einführen.

Damit sind dann Ende 2026 vielleicht zwei Verwaltungsleistungen in der Schnittmenge flächendeckend verfügbar, also in Hessen und Bayern. Nicht in der ganzen Republik.

Aber gab es nicht einmal ein Vorhaben, das sogar ganze 575 Verwaltungsleistungen flächendeckend verfügbar machen wollte? Ja, das gab es und die Älteren hier kennen das als Onlinezugangsgesetz. Das trat 2017 in Kraft, der Prozess sollte 2022 abgeschlossen sein, und naja, 2026 stehen wir also an dem Punkt, dass Roll-in-Teams durch Hessen und Bayern tingeln und Verwaltungsleistungen in der Art wandernder Kaufleute von Kommune zu Kommune bringen. Dingdong, dürfen wir mit Ihnen über Einer-für-alle-Leistungen sprechen? Heute im Angebot: Online-Ummeldung, ganz fangfrisch aus Hamburg.

Vertriebswege

Nun wurden im Intro ja schon die schlechten Filmpreisvergleiche angestoßen. Im Gegensatz zu digitalen Verwaltungsleistungen haben Kinofilme – trotz stärker werdenden Streamings von Inhalten für Zuhause – immer noch besser funktionierende Verteilungswege für ihre Inhalte. In Deutschland gab es 2024 1.722 Kinos mit 4.842 Leinwänden, auf denen zumindest die großen Blockbuster im ganzen Land konsumierbar werden. Häufig auch die Filme, die einen oder mehrere Oscars gewinnen.

Digitale Verwaltungsleistungen sind von dieser Omnipräsenz leider oft noch weit entfernt. Die Online-Ummeldung, die in Hessen und Bayern ja von Kommune zu Kommune endlich vollends ausgerollt werden soll, ist aktuell erst von zwei Dritteln der Bevölkerung nutzbar. Zwar haben 15 von 16 Bundesländern schon die digitale Verwaltungsleistung ausgerollt und auch das Saarland, das hier ausnahmsweise mal nicht als universeller Messmaßstab dienen soll, plant eine Nutzung. Nur gibt es auf kommunaler Ebene eher noch viele Nutzbarkeitslücken, ähnlich wie beim nicht durchgehenden Mobilfunkempfang. Online ummelden in Regensburg? Fehlanzeige. Ummeldung vom Sofa aus in Brandenburg? Nur in drei Prozent des Landes verfügbar.

Verwaltungsarbeit in Deutschland wird vorwiegend von den Kommunen vor Ort umgesetzt. Bundesgesetze und Länderregelungen schön und gut, aber die „Musik“ spielt vor Ort in der Kommune. Und so kommen die ganzen neuen, verheißungsvollen digitalen Verwaltungsleistungen oftmals gar nicht so recht weiter. Die Gründe dafür ließen sich jetzt in typischer Verantwortungsdiffusion im Kreis der möglichen Verantwortlichen hin- und herschieben. Die Kommunen könnten schuld sein, weil sie die Leistungen nicht annehmen. Vielleicht noch einmal einen Brief schreiben, wie das der ehemalige Staatssekretär Johann Saathof tun wollte? Bitten allein werden nach fast zehn Jahren OZG nicht mehr helfen. Fingerzeige auch nicht.

Realistisch betrachtet sind die allermeisten Kommunen in Deutschland auf Roll-in-Teams angewiesen, die Kommunen dabei helfen, digitale Verwaltungsleistungen vor Ort zu implementieren. Kommunen mit manchmal nur halben IT-Stellen, die sich in Personalunion um das Schul-WLAN, die Drucker im Amt und irgendwelche Onlineleistungen kümmern sollen, werden nicht viele Kapazitäten haben, auch noch viele neue digitale Baustellen aufzumachen. „Sobald eine andere Aufgabe kommt, eine Pflichtaufgabe, die hat dann doch Priorität vor der Digitalisierung“, attestiert etwa ein Erfahrungsbericht der Hochschule Harz zum Rollout des OZG in kleinen Kommunen. Von den fehlenden finanziellen Mitteln in manchen Kommunen ganz zu schweigen.

Vollständig zentralisieren lassen sich Verwaltungsleistungen im Digitalen übrigens auch nicht, auch wenn das vielleicht gerade die Hoffnung ist. Spätestens bei der Durchsetzung von Verwaltungsvorgängen, sei es über Ordnungsämter, Standesämter oder ähnliche Behörden, braucht auch zentrale Infrastruktur wieder dezentrale Anknüpfungspunkte in der Kommune vor Ort. Damit bleiben Rollout-Herausforderungen in der Verwaltung immer vorhanden.

Ebenso kann es schwerlich ein vollständig zentralisiertes digitales Gesundheitswesen geben, weil dieses immer mit Menschen agieren muss, die vor Ort mit echten Patient*innen interagieren. Auch hier: Es gibt kein vollständig zentralisierbares digitales System, das nicht irgendwann auf Rollout-Probleme vor Ort stoßen würde.

Märkte

In der Digitalisierung der Verwaltung, aber auch des Gesundheitswesens, ist eines in Deutschland immer gewiss: Dass aus großen Digitalprojekten immer ein für die Wirtschaft durchaus erträglicher Markt wird, ganz egal, ob digitale Leistungen bei Bürger*innen auch wirklich ankommen.

Das OZG ist und war ein riesiger Markt. Versenktes Budget für die OZG EfA-Leistungen? Über eine Milliarde Euro ohne nennenswerte Fortschritte. Folglich sprach der Bundesrechnungshof zur Verwendung der Mittel für das Onlinezugangsgesetz 2024 zu vom Bund finanzierten Leistungen teilweise sogar von Investitionsruinen.

Ähnlich verhält es sich mit der verschleppten Nutzung bei anderen Digitalgroßprojekten in Deutschland. Der „neue“ Personalausweis etwa, der bei seiner Einführung 2010 einen für die damalige Zeit unglaublichen Funktionsumfang mitbrachte. eID-Funktion zum Ausweisen im Internet, qualifizierte elektronische Signaturen, Pseudonym-Funktionen sowie eine Alters- oder Wohnortbestätigung, ohne Geburtsdatum oder genaue Adresse preiszugeben.

Funktionen, die heute eigentlich jede Bundesbürger*in in der digitalen Welt brauchen könnte. Funktionen, die aber nach wie vor schlecht ausgerollt werden. PIN für die ganzen schönen digitalen Ausweisfunktionen nicht zur Hand? Tja, es gab mal einen PIN-Rücksetzdienst, der war aber dann zu teuer. Digitales, rechtssicheres Signieren mit jedem Personalausweis, offline und immer verfügbar? Wäre technisch gegangen. Wurde 2010 aber dem Markt überlassen (€). Signaturzertifikate für den Personalausweis bot dann in einem marktoffenen Modell mit genau noch einem Marktteilnehmer dann nur ein staatsnaher Marktteilnehmer an.

Nicht nur in der Verwaltung, sondern auch im Gesundheitswesen wird in der Digitalisierung in Deutschland immer im Markt die Lösung für das Problem der Skalierung gesehen. Das ist aber nicht ohne große Komplexität und erzeugt teils erhebliche Probleme, ein großes, stimmig zusammenpassendes Ganzes zu schaffen. Oder wie die für die Spezifikationen der Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständige gematik schreibt:

Denn im Marktmodell gibt es für TI-Anwendungen wie die ePA zahlreiche Softwarelösungen der verschiedenen Systemhersteller. Diese müssen alle mit der TI kompatibel sein und teils auch untereinander funktionieren. Das erhöht die Komplexität des „Ökosystems“ Telematikinfrastruktur zusätzlich.

Auch wenn das „teils“ funktionieren eher noch mehr Fragen aufwirft, ist die Beschreibung des Marktmodells und der Gründe des Scheiterns geradezu universell anwendbar auf typisch deutsche Digitalgroßprojekte: marktorientiert, komplex, zersplittert und kaum bis wenig von der Bevölkerung nutzbar und damit auch wirklich genutzt. Egal ob in der Versorgung im Gesundheitswesen oder von Bürger*innen in der Verwaltung.

Academy-Standard

Ein letztes Mal ist es dabei sinnvoll, den Filmvergleich zu bemühen. Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences, die alljährlich in glamourösen Veranstaltungen die Oscars für die Filme des Jahres vergibt, ist nicht nur eine Organisation für Jubelereignisse. Die Academy hat in der Zeit ihres Bestehens auch wesentlich zur Standardisierung des Films und seiner Vertriebswege beigetragen. Das Academy-Format stellte 1929 einen wesentlichen Meilenstein für die Standardisierung von Filmformaten dar. Filme waren so von ihren Aufnahmen bis zu ihrer Verbreitung in unzähligen Kinos endlich entsprechend interoperabel einsetzbar. Vor und nach der Festsetzung des Academy-Standards gab es immer wieder durchaus viele unterschiedliche andere Filmformate, mit ganz sonderlichen Entwicklungen in größeren und breiten Formaten oder sogar mit mehreren Kameras auf einmal.

Letztlich blieb der Academy-Standard aber lange Jahrzehnte ein geeigneter Rahmen, um unzählige, vielfältige und mannigfaltige filmische Werke zu produzieren und diese auch weltweit aufführen zu können.

Wer in der Digitalisierung der Verwaltung Vergleiche mit dem Oscar anbringt, sollte sich darüber bewusst sein, dass hinter all diesen Preisen wesentlich mehr steckt als ein paar Showevents und Marketing. Die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland ist noch lange nicht an dem Punkt, sich über Oscars Gedanken machen zu können. Filme, die nur aus Spezialeffekten bestehen, sind ebenso sinnfrei wie Verwaltungspreise für „agentische KI“, die letztlich nur als Show-Anwendung dient.

Die Digitalisierung in Deutschland braucht einen Rahmen, in dem diese funktionieren und skalieren kann. Ob das der Deutschland-Stack – der auch mir immer noch sehr nebulös ist – sein kann, muss sich zeigen. Der Deutschland-Stack braucht aber sicherlich weit mehr als eine singuläre agentische KI-Anwendung. Es ist fraglich, ob der Weg zu einem tragfähigen Fundament das abermalige Rufen nach Startups, nach Govtech und der heilenden Hand des Marktes ist. Letztlich haben nahezu alle durch den Markt geprägten digitalen Großprojekte, angefangen vom nPA zur ePA bis hin zum OZG, zwar viele Gelder bewegt, aber das Publikum, uns als Bürger*innen, weit weniger erreicht als populäre Kinofilme. Egal, ob der Film oder die digitale Leistung jetzt einen Oscar bekommen hat oder nicht.

Wer sich mit großem Kino vergleicht, sollte auch verstehen, was hinter großem Kino steht: gute Rahmenwerke und Standards, gute Verteilwege, viel Kreativität im Inhalt, aber auch viel Klarheit in der Technik. Vielleicht klappt es dann auch wirklich mit einer internationalen Führungsrolle – nicht nur auf LinkedIn.

Bianca Kastl ist Entwicklerin und unterstützt seit Beginn der Corona-Pandemie Gesundheitsämter bei der Digitalisierung. Von dort aus schaut sie kritisch auf die digitale Infrastrukturen, die im öffentlichen Gesundheitswesen genutzt werden – vor allem auf deren Schwachstellen.

Reblogged von Netzpolitik