Urheberrechts-Piraterie & Verwertungsgesellschaften

Thomas Barth · 31.07.2012

„Raubkopiere sind Verbrecher!“ -Mit dieser unerträglich verlogenen Kampagne schlugen Medienkonzerne ihre Claims in unzählige Netzmedien und DVDs und gingen uns allen auf die Nerven. Doch auch die zwischen Kreativen und Konzernen operierenden Verwertungsgesellschaften stehen in der Kritik.

In Amsterdam erlebten die Verwerter just eine juristische Schlappe. Das niederländische Äquivalent zur GEMA, die Verwerter-Agentur Buma/Stemra, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie einem Kreativen fällige Lizenzgebühren vorenthalten hatte. Man hatte seine Komposition hinter seinem Rücken massenhaft weitergenutzt, nur durch einen Zufall kam er den Urheberrechts-Räubern auf die Schliche. Die Ironie dabei: Ausgerechnet für die Musik eines Anti-Piracy-Clips waren dem Künstler Melchior Rietveldt keine Tantiemen gezahlt worden.

Seit Jahren behauptet die Medienindustrie, sie verteidige die armen Künstler gegen verbrecherische Raubkopierer, die Piraten aus dem Internet. Dabei wurden die Medienmogule zunehmend raffinierter. Noch bei den UHR-Änderungen 2001 drohte eine Verleger-Kampagne in großen Zeitungsanzeigen mit der “Entlassung” von freien Journalisten und Künstlern. Man hätte einfach kein Geld mehr für sie, würden die Interessen der Verwerter nicht durchgesetzt. Bebildert war die tollpatschige Presse-Kampagne des Bundes Deutscher Zeitungsverleger u.a. mit Zeichnungen abgemagert aussehender Poetinnen.

Heute gehen die Verwerter weniger platt vor und ermuntern von ihnen abhängige Kreative, sich gegen die UHR-Piraten in die Öffentlichkeit zu stellen. Und welche Art von Kultur liegt dem deutschen Michel besonders am Herzen, kann also am Besten die Öffentlichkeit gegen Piraten mobilisieren? Der Krimi ist der Deutschen liebstes Genre und so werden Krimi-Autoren und Tatort-Schauspieler in die erste Reihe geschickt, für die Verwerter um Sympathien zu werben z.B. in der Aktion „Ja-zum-Urheberrecht“.

Die „Ja-zum-Urheber”-Kampagne

Ob diese Kreativen von alleine auf die Idee kamen, ob sie freiwillig, mit Vergünstigungen geködert oder mit Sanktionen bedroht für die Urheberrechte (oder wohl eher für deren Verwertung durch die gleichen Medienmogule wie bisher?) ihren provokanten Autoren-Strip „Hemd-up-for-your-rights“ inszenierten, bei dem arme, nackte Poeten einem Leichenfledderer mit Anonymous-Maske zum Opfer fallen, wissen wir nicht. Als jedoch ein paar Anonymous-Hacker mit DDoS-Attacken konterten, war die Presseempörung groß.

Der Auftritt der UHR-Kämpfer sieht allerdings für eine Bürgerinitiative sehr professionell aus und scheint auch gut finanziert zu sein. Für die große Masse der am Existenzminimum herumkrebsenden Kreativen sind sie sicher nicht repräsentativ. Die Piratenpartei setzte eine „Ja-zum-Urheber“-Kampagne dagegen:

„Die von der Piratenpartei angestrebte Reform des Urheberrechts bringt Verwertungsgesellschaften und große Verlagshäuser auf die Barrikaden. In groß angelegten Medienkampagnen setzen sie auf Fehlinformationen über die Ziele und Forderungen der PIRATEN. Erst in der vergangenen Woche sprachen sich so über 100 Medienschaffende – von denen allerdings nur wenige tatsächlich Urheber sind – im „Handelsblatt“ gegen die Reformpläne der PIRATEN aus. Dabei wurde wieder fälschlicherweise behauptet, die Piratenpartei wolle sämtliche Inhalte kostenlos über das Internet verbreiten, das Urheberrecht abschaffen und die Interessen und die Lebensgrundlage der Künstler ignorieren.“

Die Kreativen für den Anti-Piraten-Kampagnen einzuspannen, ist sicher eine besser ausgedachte PR-Masche der Verwerter, aber ihre öden Standard-Gefechte ums Copyright laufen weiter: So produziert die Kulturindustrie Jahr um Jahr ihre nervigen „Raubkopierer sind Verbrecher“-Clips und ödet jeden Kinogänger und jeden Käufer von DVDs mit ihren wahrheitswidrigen Tiraden an: Raubkopieren ist bislang keineswegs ein „Verbrechen“, auch wenn die Verwerter-Lobby das Strafmaß gern immer höher schrauben würde. Politiker springen der Industrie gern zur Seite und mahnen mehr Achtung vor der Leistung der Kreativen an.

Die Knebelverträge

Doch wie steht es mit der Moral der Verwerter selbst, wenn es um die Zahlung für kreative Leistungen geht? Wer ein Werk (ob Bild, Ton oder Text) verkauft, wird meist mit einer mageren Einmalzahlung abgespeist und muss künftig selbst hinter den multinationalen Konzernen herlaufen, um zu kontrollieren, ob und wo sein Werk erneut verwendet wird. Um selbst diese geringen Chancen der Kreativen auf Partizipation an den gigantischen Gewinnen der Konzerne noch zu unterbinden, müssen die meisten Autoren (Medien-Prominenz der „The-winner-takes-all“-Fraktion natürlich ausgenommen) Knebelverträge unterschreiben.

Hierin sichert sich der Verwerter alle Rechte für immerdar am einmal mager bezahlten Werk und, wenn es nach der Unternehmerseite geht, auch gleich an den kompletten Recherchen des Autors. Wer das nicht will, wird oft mit Boykott erpresst; wer sich dagegen öffentlich zur Wehr setzt, muss fürchten, auf einer Schwarzen Liste zu landen. Doch selbst wer Rechte hat, muss sie anscheinend erst gerichtlich durchsetzen, wie der bereits erwähnte Musiker Melchior Rietveldt.

Im Jahr 2006 hatte Rietveldt ein Musikstück für eine Anti-Piracy-Kampagne bei einem lokalen Filmfestival komponiert. Als er 2007 eine Harry-Potter-DVD kaufte, entdeckte er sein Musikstück darauf: Der Anti-Piracy-Clip war ohne seine Erlaubnis mit seiner Komposition unterlegt. Rietveldt fand sich solcherart raubkopiert auf Dutzenden von DVDs in den Niederlanden und im Ausland. Er wandte sich an die zuständige Verwerter-Agentur Buma/Stemra.

Die hatte seine Rechte zwar vertreten, aber leider versäumt, ihn für das oft verwertete Stück zu bezahlen. Rietveldt erhielt von der Buma/Stemra einen Vorschuss von 15.000 Euro mit dem Versprechen, eine Liste der anderen DVDs zu übermitteln, die seine Komposition verwenden. 2009 forderte er einen Nachschlag und bekam nach einigem Gerangel weitere 10.000 Euro.

Die von der Buma/Stemra versprochene DVD-Liste kam nie bei Rietveldt an; das Gericht in Amsterdam stellte diese Woche fest, dass seine Komposition auf mindestens 71 kommerziellen DVDs von der Medienindustrie verwendet worden war. Die Justiz entschied, dass die Buma/Stemra fahrlässig gehandelt habe. Sie verhängte eine Geldstrafe von ca. 20.000 Euro und bestätigte Forderungen des Musikers in Höhe von ca. 160.000 Euro.

Zuerst erschienen in Berliner Gazette 31.07.2012 https://berlinergazette.de/de/urheberrecht-piraterie-medienindustrie/