08/19/13

Freiheit statt Angst – was bedeutet das eigentlich?

Freiheit Statt Angst am 11. Oktober 2008

Am 07. September werden wir in Berlin auf die Straße gehen, um gegen den Überwachungswahn zu demonstrieren. „Freiheit statt Angst!“ lautet das Motto, unter dem seit 2006 Großdemonstrationen in Berlin stattfinden. Im Rahmen der Mobilisierung, hat die Demo-Orga einen Blogwettbewerb gestartet. Ingo Kurpanek bewirbt sich mit folgendem Artikel:

Um sich der Frage zu nähern, was „Freiheit statt Angst“ bedeutet, muss zunächst einmal ganz grundsätzlich darauf eingegangen werden, wovon eigentlich die Rede ist, wenn in diesem Kontext von „Freiheit“ oder „Angst“ gesprochen wird. Der Einfachheit halber, fange ich hinten an — nämlich mit der Angst. Angst ist eine emotionale Qualität, die mit einer undifferenzierten Gefahr einhergeht. Im Gegensatz zu Furcht ist Angst nicht zielgerichtet.

Das ist ein wichtiger Unterschied, der hier sehr genau beleuchtet werden muss, um den Satz „Freiheit statt Angst“ besser verstehen zu können.

Ich bin in der Lage mich vor etwas zu fürchten. Zum Beispiel vor dem laut bellenden Hund meiner Nachbarn (hätten diese nicht nur einen kleinen Spaniel und wäre er tatsächlich laut, wäre er vermutlich wirklich zum Fürchten). Damit ist mein negativer Affekt auf ein Ziel, nämlich den Hund, gerichtet. Ich kann diesem Hund ausweichen, ihn bekämpfen oder vor ihm weglaufen. Furcht macht zielgerichtete Gegenmaßnahmen möglich.

Andererseits kann ich Angst in der Dunkelheit haben (nicht aber Furcht vor der Dunkelheit, gleichwohl es mir möglich wäre, sie mit einer Taschenlampe zu bekämpfen). Meine Angst in der Dunkelheit ist unbestimmt. Sie bezieht sich auf nichts Bestimmtes, sondern auf viele Möglichkeiten, die sich im Bereich der Dunkelheit bewegen könnten. Vielleicht lauern dort ja Monster? Verbrecher? Ein Loch im Boden, in das ich stürzen könnte, weil ich es nicht sehe? „Aber Moment, dann fürchtest du dich ja doch! Nämlich vor Monstern, Verbrechern oder Löchern im Boden!“ Das stimmt. Es zeigt aber auch: Angst ist ein undifferenziertes Gefühl, das mit einer nicht genau bestimmbaren aber immerhin möglichen Gefahr einhergeht.

Gegen solche Monster hilft auch keine Totalüberwachung

Der letzte Satz macht deutlich: Sowohl Furcht als auch Angst haben als Bezungspunkte eine Gefahr. Er macht ebenso deutlich: Angst haben ist von der Empfindungsqualität her deutlich schlimmer als sich vor etwas zu fürchten. Denn eine Person, die sich vor etwas fürchtet, kann gegen diese Gefahrenquelle aktiv werden. Sie kann die Gefahr bekämpfen oder sich vor ihr in Sicherheit bringen. Eine Person die Angst hat, hat diese Möglichkeit nicht. Sie ist ihr hilflos ausgeliefert, weil es keinen festen Bezugspunkt gibt, gegen den sie sich richten oder vor dem sie sich in Sicherheit bringen kann. Angst hat hier eine lähmende Wirkung. In der Dunkelheit würde ich nicht weglaufen, denn ich könnte in Löcher fallen — und gegen die unbekannten Monster Schattenboxen ist zwar eine Option — aber eine, die im Grunde nur eine Panikreaktion und damit reine Energieverschwendung wäre. Wenn Angst sich zu dieser kopflosen Panik aufgeschaukelt hat, kann sie schnell noch unkontrollierbarer und noch schwerer zu beherrschen sein, als sie es inhärent ohnehin schon ist.

Kommen wir zum zweiten Teil, der Freiheit. Auch hier ist wohl eine Gefühlsqualität gemeint (denn sonst könnten Freiheit und Angst hier nicht als Gegensatzpaar mit „statt“ verbunden sein). Hier ist nun die Frage: Wie fühlt sich Freiheit eigentlich an? Ist es einfach nur „das fehlen von Angst“? Nein, ich denke, das wäre zu kurz gegriffen. Das Gefühl der Freiheit lässt sich vermutlich am ehesten mit einem anderen Gefühl beschreiben: Unbeschwertheit. Dabei kann es keine absolute Freiheit geben, sondern nur eine relative in Bezug auf das jeweils grundlegende System. Ich will auch diesen Satz anhand von Beispielen erklären. Ich habe die Freiheit, diese Zeilen in einem Café sitzend zu schreiben. Das System lässt aber nicht zu, dass ich einfach ohne zu bezahlen gehe. Ebenfalls kann ich nicht in den nächsten Jet steigen und losfliegen — dazu fehlen mir sowohl die Kenntnisse als auch die Qualifikation. Meiner Freiheit sind somit, relativ weite, Grenzen gesetzt.

Kommen wir vom allgemeinen zum Speziellen. Natürlich ist mit dem Satz „Freiheit statt Angst“ keine strukturbedingte Einschränkung gemeint. Vielmehr bezieht er sich auf zwei andere — systeminterne — Bereiche, nämlich „Überwachung“ und „Terrorismus“. Auch hier will ich wieder hinten anfangen, nämlich beim Terrorismus. In der wissenschaftlichen Literatur gibt es mittlerweile über 120 verschiedene Definitionen von Terrorismus (mindestens eine davon von mir selbst ;-), von denen ich hier allerdings keine einzige anführen will. Vielmehr will ich auf die Wortbedeutung schauen. Denn es geht um die Verbreitung von Terror – und Terror bedeutet nichts anderes als „Angst“. Eine Person, die Terror verbreitet, hat also die Absicht anderen Menschen das oben beschriebene, undifferenzierte Gefühl von drohender Gefahr zu vermitteln, genauer, die Gefahr vor dem jederzeit drohenden Tod. Der Methode des Terrorismus ist es inhärent, dass nie genau klar wird, wann, wodurch, wer angegriffen und zu Tode kommen wird. Es ist wie mit der Dunkelheit: Es könnten jederzeit überall irgendein Monster aus dem Loch springen. Weglaufen zwecklos.

Wie wird nun dadurch aber das Gefühl von Freiheit bedroht? Nun, hier gibt es einen Zusammenhang zwischen der Information über die vielen möglichen Gefahren. Ich hätte niemals Angst im Dunkeln gehabt, hätte ich keine Horrorfilme gesehen und Gruselgeschichten gehört, in denen mir fortwährend erzählt wurde, welch schreckliche Abscheulichkeiten möglicherweise in der Dunkelheit lauern könnten. Mit Terrorismus verhält es sich ähnlich. Es passieren relativ wenig Anschläge mit relativ wenig Opfern. Durch Erdbeben und Tsunamis kommen jährlich viel mehr Menschen ums Leben als durch Terroranschläge. Und Erdbeben und Tsunamis sind mindestens genauso wenig vorhersehbar. Aber eben diese wenigen Anschläge finden eine möglichst große mediale Verbreitung und mit jedem neuen Gesetz, mit dem mehr Überwachung beschlossen wird, steigt in der Bevölkerung die Angst, dass irgendetwas, irgendwo, passieren könnte. Und zwar jederzeit. Um in der Metaphorik zu bleiben: Es ist so, als würde den Menschen immer wieder gesagt werden: „Passt auf, bald ist es Nacht. Jederzeit könnte plötzlich die Sonne untergehen. Seid auf der Hut. Denn wenn es erst einmal dunkel ist, dann kommen die Monster aus den Löchern. Und dann seid ihr alle verloren.“ Das große Problem daran: Das wird den Menschen mittags bei strahlendem Sonnenschein erzählt.

Genau in dieser Mechanik liegt das Problem. Seitens der Politik wird den Menschen nicht gesagt „Seid vorsichtig, es könnte ein Erdbeben geben. Passt auf, wenn ihr an Küsten lebt, es könnte zu einem Tsunami kommen.“ Vielmehr wird hier der psychologische Effekt ausgenutzt, dass wir Menschen vor den Dingen, die im Grunde am unwahrscheinlichsten sind, am meisten Angst haben. Statt Geld in die Verbesserung der Infrastruktur zu stecken, um die Menschen vor Erdbeben oder Tsunamis möglichst großen Schutz zu bieten (wobei hier, wie in allen Fällen, ultimativer Schutz unmöglich ist), wird vielmehr die Überwachung ausgeweitet.

Diese Überwachung erzeugt noch mehr Angst. Diesmal nicht nur vor einem möglichen Anschlag, sondern auch vor den Mitmenschen. Der Ausgangspunkt der Gefahr wird damit auf die Überwachten verlagert — so wie der Ausgangspunkt der anderen Angst in der Dunkelheit liegt. Mit anderen Worten: Ich habe keine Angst, wenn es hell ist. Und ich habe keine Angst, wenn ich allein bin. Denn die Gefahr geht von der Dunkelheit aus — und von anderen Menschen. Es ist fast so, als würde Sartres „Geschlossene Gesellschaft“ Wirklichkeit: Die Hölle, das sind die anderen!

Taschenlampen für alle! Aufklärung hilft am besten gegen Angst.

Was bedeutet nun „Freiheit statt Angst“? Nicht weniger als: Hört auf, Angst voreinander zu haben! Lasst euch nicht einreden, dass unter euch Menschen lauern, die euch töten wollen! Lasst nicht zu, dass das Gefühl des freien, unbeschwerten Lebens durch ein Übermaß an Überwachung zunichtegemacht wird! Die einzige Angst, die ihr haben müsst, ist die vor der Angst selbst. Denn, wie oben beschrieben, hat Angst einen lähmenden Effekt. Und ein Mensch, ja eine ganze Gesellschaft, die vor Angst gelähmt ist, kann nicht mehr effektiv über sich selbst bestimmen. Im Gegenteil: Sie gibt sich der Fremdgesteuertheit hin, in der Hoffnung, dass „die anderen“, die keine Angst haben, ihr einen Weg aus der Angst heraus weisen können. Dabei vergessen sie aber, dass diese Angst künstlich erzeugt ist und dass diese „anderen“ keineswegs die Absicht haben, die Menschen von ihrer Angst zu befreien, sondern sie vielmehr zu kontrollieren und zu steuern. Dabei wird suggeriert, dass all die ergriffenen Maßnahmen die Sicherheit vor einem Anschlag erhöhen. Das ist ungefähr so, als würden in der Dunkelheit absichtlich alle Lichter abgeschaltet und gesagt: Wenn wir nur alle nackt rausgehen und uns von ein paar wenigen, die Taschenlampen haben, nur genau genug betrachten lassen, kann uns nichts passieren.

Dabei werden diejenigen, die angeleuchtet werden, deutlich hervorgehoben, um den Menschen noch mehr Angst zu machen.

Seid frei! Kauft euch Taschenlampen!

06/22/13

Terroristen sind auch nur Menschen – von Überwachung und Menschenwürde

Autor: Ingo Kurpanek

Nach dem mehr oder weniger bewussten Fauxpas, mit dem Bundeskanzlerin Merkel das Internet als #Neuland bezeichnete, brodelte Twitter nur so vor sich hin. Da hat es nicht lange gedauert, bis die klassischen Medien das Thema aufgriffen und schon war vom eigentlichen Thema wieder brav abgelenkt: Der Überwachung. Gut gemacht, Frau Merkel. Mit dem Erschaffen eines Begriffs, über den sich jeder lustig machen kann, haben Sie ganz wunderbar davon abgelenkt, dass es eigentlich darum geht, die Daten, die die amerikanischen Geheimdienste über uns Deutsche sammeln, austauschen zu können. Es ist immerhin doch ganz praktisch, wenn schon jemand anders die Arbeit gemacht hat. Das umschifft das Dirty-Hands-Problem nur mittelbar, lenkt aber ein wenig davon ab.

Wenn eine neue Welt entsteht, braucht es frühzeitig Regeln, die die Freiheit ihrer Bewohnerinnen und Bewohner garantiert.

Wenn eine neue Welt entsteht, braucht es frühzeitig Regeln, die die Freiheit ihrer Bewohnerinnen und Bewohner garantiert.

Zum Glück gab es in all dem Shitstorm aber auch ein paar recht sinnvolle Kommentare und Blogbeiträge. Und auch padeluun hat sich bei ZDF-Login großartig geschlagen – und mir nebenbei ein wenig Hoffnung in meine Generation wieder gegeben, von der ich meist nur höre, dass es ihr völlig egal sei, ob sie nun überwacht wird oder nicht. Aber anscheindend habe ich mich da getäuscht. Offensichtlich ist es der Facebook- und Twitter-Generation doch nicht so ganz egal, wer ihr über die Schulter sieht. Trotzdem kam die eine oder andere Kleinigkeit in der ganzen Diskussion zu kurz. Insbesondere dort, wo das Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Menschenwürde aufgemacht wurde, wo von Terrorismus die Rede war, wo plötzlich Feinde lauern und keine Straftäter und wo Freiheit und Sicherheit gegeneinander abgewogen werden sollten.

Nun, für enige von uns Philosphinnen und Philosophen ist das Internet tatsächlich Neuland. Aber glücklicherweise nicht für alle. Und so möchten gerade wir Netzphilosophen versuchen, ein wenig Licht in die trübe Dunkelheit zu bringen – und die philosophische Entdeckungsreise ins Neuland voranbringen.

Wohlan! mount wisdom /dev/brain xxxrrrwww

Die Daten eines Menschen sind unantastbar

Was hat es nun auf sich, mit der Menschenwürde und dem Datenschutz, respektive dem Schutz vor staatlicher Überwachung, denn um genau den geht es ja? Nun, das deutsche Grundgesetz sagt, dass die Menschenwürde unantastbar ist und dass sie zu achten und zu schützen Aufgabe aller staatlichen Gewalt ist. Wichtig daran ist, dass achten vor schützen steht. Ein Blick in einen Grundrechtskommentar [1] macht deutlich was das heißt: Es heißt, dass der Staat zu allererst in der Pflicht ist, nicht in die Grundrechte der Menschen einzugreifen. Erst an zweiter Stelle kommt die Pflicht, diese Grundrechte zu schützen. Wenn nun also ein Grundrecht in Gefahr ist, darf der Staat keinesfalls ein anderes Grundrecht einschränken um Ersteres zu schützen. Aus diesem Grund wurde das Luftsicherheitsgesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Der Staat könnte die Grundrechte der Menschen am Boden nicht schützen oder die Grundrechte der Menschen im Flugzeug zu verletzten. Da die Achtungspflicht aber Vorrang vor der Schutzpflicht hat, wäre ein Abschuss eine eklatante Verletzung eben dieser höchsten Pflicht aller staatlichen Gewalt.

Was das mit Datenschutz zu tun hat? Nun – recht einfach: Das Bundesverfassungsgericht bescheinigte uns ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Eine Privatsphäre zu haben (also einen Informationsbereich, der nur mit einem sehr kleinen Kreis von Menschen geteilt wird), zählt in den Bereich der Menschenwürde. Es gibt sogar Foltermethoden, die auf Deprivation setzen und eben diesen intimen Privatbereich bewusst verletzten – und niemand würde behaupten wollen, dass Folter mit Menschenwürde vereinbar wäre, oder?
Nein, sicher nicht. Einen Menschen würdevoll zu behandeln, heißt auch, seine Privatsphäre zu respektieren, sein Recht darauf, welche Informationen er über sich selbst mit anderen teilen will und vor allem, mit wem er diese Informationen teilen will.

Es gibt allerdings noch ein weiteres Problem mit dem Grundgesetz. Der Staat muss nämlich auch alles in seiner Macht stehende unternehmen, um die Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Unter „schützen“ versteht das Grundgesetz hier den Eingriff von „Dritten“. Ein ausländischer Geheimdienst ist zweifelsohne ein solcher „Dritter“. Ein inländischer übrigens auch. „Dritter“ ist jede Person, die nicht die vom Eingriff betroffen ist. Einfach ausgedrückt: Wenn meine Nachbarn auf die Idee kommen, mich in meiner Wohnung einsperren zu wollen, dann berauben sie mich meiner Bewegungsfreiheit – und damit einem Grundrecht. Ich kann also die Polizei rufen, als staatliche Institution, die mich vor diesem Eingriff schützen muss. Mit allen Mitteln, die sie dazu zur Verfügung hat, sofern sie ihrerseits nicht ebenfalls in schützenswerte Grundrechte eingreift.

Aber die Terroristen…

Wirklich erschreckend. Aber kein Grund, die Menschenrechte außer Kraft zu setzen.

Wirklich erschreckend. Aber kein Grund, die Menschenrechte außer Kraft zu setzen.

In der medialen Debatte wird immer wieder gern so getan, als wären Terroristen das Böse schlechthin und „Terror“ überhaupt ist ein unglaublich beliebtes Schlagwort, mit dem scheinbar jeder staatliche Übergriff gerechtfertigt ist. Nun – eine kurze Recherche in der wissenschaftlichen Literatur ergibt, dass es Hunderte von Definitionen von Terrorismus gibt. So schreibt es auch C.A.J. (Tony) Coady in seinem Text „Was ist Terrorismus?“ [2] Die meisten beziehen sich auf das Erzeugen von Angst (meist durch Ausübung von Gewalt gegenüber Menschen, Tieren oder Sachen), um politische Ziele zu erreichen. Ich will hier nicht die 130. Definition von Terrorismus auf den Tisch werfen. Aber ich will versuchen darzustellen, was denn ein Terrorist ist. Also: Ein Terrorist ist eine Person, die sich der Methode des Terrorismus bedient, um ihre Ziele zu erreichen. Entscheidend ist, dass ein Terrorist eine Person ist. Grundsätzlich ein Mensch wie du und ich. Ein Mensch wie du und ich, der sich allerdings einer Methode zur Erreichung seiner Ziele bedient, die für sich genommen, moralisch höchst tadelnswert ist. Wie tadelnswert seine Methode auch sein mag: Der Terrorist bleibt ein Mensch. Er bleibt Träger von Rechten. Und auch von Menschenwürde.
Die Menschenwürde ist nämlich nicht verwirkbar und nicht aufgebbar. Sie ist inhärenter Teil eines jeden Menschen und egal wie verabscheuungswürdig er sich auch immer verhalten mag, er behält seine Würde trotzdem. Der deutsche Staat hat also auch die Menschenwürde des Terroristen mit aller Gewalt zu achten und zu schützen. Und dazu gehört, wie oben schon erwähnt, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Und da die Achtungspflicht Vorrang vor der Schutzpflicht hat, darf der Staat den Terroristen gar nicht überwachen, um andere Menschen vor ihm zu schützen. Macht er es dennoch, verstößt er gegen diese Pflicht – und ein Staat, der gegen die höchste Pflicht verstößt, der er selbst unterliegt, entzieht sich im Grunde seine Legitimation selbst.

Von Feinden und Gegnern unserer Lebensweise

Frau Merkel sprach von „Feinden und Gegnern“. Ich bin nicht sicher, was sie damit sagen wollte. Feinde und Gegner sind zwei von einander verschiedene Begriffe und beide haben enge Verwandtschaft mit den Theorien des gerechten Krieges. Nun kann gegen Terroristen kein Krieg im klassischen Sinne geführt werden und überhaupt ist der Kriegsbegriff mittlerweile ziemlich überholt. Ich will statt dessen lieber von Kampf reden. Kämpfen kann man für und gegen vieles. Wenn ich nun also einen Terroristen bekämpfe und ihn als Gegner betrachte, dann räume ich ihm Rechte ein. Liest man einmal die Kriegstheorien, der Haager Landkriegsordnung , der Genfer Konvention , der UN-Charta etc. pp. quer, lässt sich ein Bild davon gewinnen. Einen Gegner muss ich gut behandeln. Die Haager Landkriegsordnung beschreibt zum Beispiel, wie man mit Kriegsgefangenen umzugehen hat. Gegner sind Menschen, denen in einem aktiven Kampf der Kombattantenstatus zugeschrieben wird – also Menschen, die aktiv an Kampfhandlungen beteiligt sind und von denen eine direkte Bedrohung ausgeht. Qua Mensch haben sie aber dennoch ihre unverwirkbare Menschenwürde und müssen entsprechend behandelt werden.

Wenn Gegner zu Feinden stilisiert werden, sind die Menschenrechte in großer Gefahr.

Und Feinde? Nun, Feinden werden solche Rechte nicht gewährt. Der Feindbegriff ist vielmehr ein emotionalisierter. Feinde sitzen in Guantanamo ein. Und wie man sie behandelt und welche Rechte ihnen gewährt werden, ist durchaus mehrfach durch die Medien gegangen. Diese Behandlung ist fasch, denn auch Feinde sind Menschen und verfügen demnach über unverwirkbare Menschenwürde. Diese Falschheit ändert nur leider nichts an der juristischen Wirklichkeit, in der es eben schon einen Unterschied macht, ob jemand nun Gegner oder Feind ist. Selbst hierzulande wurde ja schon laut über ein „Feindstrafrecht“ nachgedacht, welches intensive Einschnitte in die Grundrechte mit sich gebracht hätte.

Dass Terroristen als Gegner unserer Lebensweise bezeichnet werden, halte ich für gerechtfertigt. Und gegen Gegner kann sich ein Staat mit den Mitteln, die ihm innerhalb des gesetzlichen Rahmens zur Verfügung stehen auch wehren. Aber Feinde? Nein. Ich will keine Feinde haben. Ja, ich verweigere einem Terroristen den Feind-Status. Denn damit wäre Tür und Tor dafür geöffnet, auch ihre Menschenwürde zu unterminieren. Genau das ist aber das Problem: Gegen Feinde kann man sich auf andere Art wehren, als es gegen Gegner der Fall wäre. Gegner beschränken die Möglichkeiten.

Dabei darf nicht aus den Augen verloren werden, dass es sich bei all diesen Begriffen um „Kriegsrethorik“ handelt. Nun – von Kriegen wird seit einiger Zeit nicht mehr gesprochen, sondern nur noch von Konflikten. Ich frage mich an dieser Stelle: Existiert tatsächlich ein Konflikt zwischen Deutschland und etwaigen Terroristen? Befinden wir uns in einem Konfliktfall? Oder wäre es nicht viel sinnvoller einfach von „Verbrechen“ auszugehen? Letzteres würde die rechtsstaatlichen Maßnahmen nicht unnötig ausweiten müssen. Ersteres würde eine Art „Ausnahmezustand“ bedeuten.

Macht nun aber keinen Unterschied, ob sich Feinde oder Gegner unter der Bevölkerung verstecken. Überwachen darf der Staat sie dennoch nicht. Denn selbst wenn eine Missachtung der Menschenwürde von Feinden zulässig wäre (ich wage das zu bezweifeln!), ist es das der restlichen, nicht-feindlichen, Bevölkerung keineswegs. Denn: Wenn der Staat versucht, die Bevölkerung vor „Feinden und Gegnern“ zu schützen, dann achtet er sie nicht mehr. Und, wie eingangs schon erwähnt, geht das Achten vor dem Schützen. Und um einen weiteren Bogen zu schlagen: Feinde, Gegner und Bürger sind zweifellos Menschen mit Würde und Grundrechten. Und obwohl sie „unsere Lebensweise“ bekämpfen, muss der Staat sie dennoch mit aller Gewalt achten und schützen. Das heißt ja nicht, dass der Staat sie nicht zur Rechenschaft ziehen darf oder, dass Sanktionen zu unterbleiben haben. Das heißt nur, dass ein Eingriff in die unverwirkbare Menschenwürde, denn den stellt die Überwachung dar, unzulässig ist.

Ein paar abschließende Worte zum Terrorismus

Ich habe bereits deutlich gemacht, dass Terrorismus als Methode im Kampf moralisch verachtenswert ist. Es ist aber falsch, verachtenswerte Methoden mit ebenso verachtenswerten Methoden zu bekämpfen. Statt dessen schließe ich mich einer Argumentation von Dietmar Mieth an: Terrorismus bekämpft man nicht mit Waffen und Überwachung. Der „Kampf gegen den Terrorismus“ bewirkt, im Gegenteil, sogar eine Verstärkung des Terrorismus . Terrorismus bekämpft man effektiv nur an der Wurzel – nämlich an den Gründen, die die Leute in eine derartige Verzweiflung treiben, dass sie zu solchen Methoden zu Kämpfen greifen. Bekämpft man diese Gründe (sie liegen meist auf sozialer und wirtschaftlicher Ebene), haben die Personen, die da kämpfen, keinen Grund mehr, zu extremen Methoden wie dem Terrorismus zu greifen. Denn Terrorismus ist immer falsch. Es gibt keine Ausnahmen und keine Gründe und keinen Notstand, mag die Situation auch noch so extrem sein, die Terrorismus rechtfertigen könnten.

Dennoch ist die Angst vor Terrorismus in den meisten Fällen übertrieben. Tatsächlich verursacht die Angst vor Terrorismus mehr Tote als die Terroranschläge selbst. Hierzu gibt es einen sehr sehenswerten Beitrag der Serie „Nano“.

Erstveröffentlichung bei Thoughtforge.de

Footnotes    (↵ returns to text)

  1. Kunig, Phillip (Hg.), von Münch, Ingo (2012) Grundgesetz Kommentar (Band 1) Berlin, Hamburg, C.H. Beck Verlag
  2. In: Meggle, Georg, Terror und der Krieg gegen Ihn (2003), Mentis Verlag, S. 71
02/6/13

Netzphilosophie beim 29C3

Auf dem letzten ChaosCommunicationCongress (kurz 29C3) habe ich einen Vortrag über Netzphilosophie, Technikpaternalismus und digitale Mündigkeit gehalten.Leena Simon: Vortrag auf dem 29C§

Der Vortrag hat viele Diskussionen angestoßen und den Diskurs weiter belebt.

Kritik blieb natürlich ebenfalls nicht aus und wurde von mir (soweit konstruktiv) auch aufgenommen. Dennoch möchte ich euch den Vortrag nicht vorenthalten. Er wurde gestreamt und kann auch nachträglich heruntergeladen werden.

Bitte bewertet den ihn auch im Pentabarf.

 

06/24/12

Facebookpflicht in Schule

Darf man Kinder von einer Schulveranstaltung ausschließen, weil ihre Bilder nicht auf Facebook veröffentlicht werden dürfen?

Intuitiv ist wohl allen klar: Es kann nicht angehen, dass Kinder von einer Schulveranstaltung ausgeschlossen werden, weil ihre Eltern der Veröffentlichung ihrer Fotos (auf Facebook) widersprochen haben.
Hier die philosophische Untermauerung zu diesem Gefühl.

Mitadlndem Finger werden die ausgeschlossen, die sich nicht an Faceook verkaufen wollen

Mit tadelndem Finger werden die ausgeschlossen, die sich nicht an Facebook verkaufen wollen.

Autor: Ingo Kurpanek

Golem.de kommentierte kürzlich eine Randnotiz der Goslarschen Zeitung, nach der sechs Grundschüler von einer Schulveranstaltung (ein Geschichtenerzähler besuchte die Klasse) an einer Grundschule in Braunlage ausgeschlossen wurden, weil deren Eltern es untersagt hatten, dass Fotos ihrer Kinder auf Facebook veröffentlicht werden dürfen. Das wirft einige Probleme auf, die nicht nur sozialer und politischer Natur sind, sondern auch philosophische Grundlagen betreffen. Es geht um die Frage der Selbstbestimmung – und darum, wie man diejenigen, die noch nicht vollständig über sich selbst bestimmen können vor möglichen Gefahren schützt.
Für Erwachsene ist es gänzlich normal, dass sie selbst darüber entscheiden
können, ob sie ihre Daten, Fotos oder sonstige Inhalte bei Facebook veröffentlichen und mit anderen Leuten teilen möchten. Wir gehen davon aus, dass jede erwachsene Person, die nicht unter etwaigen psychologischen Normabweichungen leidet, ein autonomes, sprich selbstbestimmtes, Wesen ist. In der Philosophie gibt es verschiedene Kriterien, die man erfüllen muss, um eine solche Selbstbestimmung zu erlangen.

Immanuel Kant machte hier in der Grundlegungsschrift der Metaphysik der Sitten den ersten Vorschlag: Ein vernünftiger Mensch muss, vermittels seines Willens, in der Lage sein, sich selbst ein Gesetz zu geben:

Der Wille wird als Vermögen gedacht, der Vorstellung gewisser Gesetze gemäß, sich selbst zum Handeln zu bestimmen. (Kant, GMS S. 427 AA)

Im weiteren Verlauf wird deutlich, dass diese vorgestellten Gesetze solche sein sollen, die alle anderen vernünftigen Menschen nicht bloß als Mittel, sondern auch als Zweck an sich betrachten sollen. Einfach gesagt: Man darf Menschen zwar, als Mittel gebrauchen, aber nur dann, wenn man sich vorstellen kann, dass dieser Gebrauch in ein allgemeingültiges Gesetz einfließen könnte, dem dann auch jeder andere, vernünftige, Mensch beipflichten würde – und vor allem, wenn man berücksichtigt, dass diese Menschen auch selbst ein Zweck sind. Daraus wird leider nicht klar, was nun ein „Zweck“ ist – und Kant hilft uns hier auch wenig weiter. Es lässt sich aber annehmen, dass vernünftige Menschen nicht ausschließlich dazu benutzt werden dürfen, irgendetwas anderes zu erreichen.
Wer bis hier hin durchgehalten hat, wird sich fragen „Ja, schön – und was hat das jetzt mit der Veröffentlichung von Kinderfotos oder überhaupt irgendwelchen Fotos auf Facebook zutun?“
Die Antwort ist recht naheliegend, wenn auch nicht unbedingt sofort deutlich. Bevor wir zu den Kindern kommen, müssen wir aber noch einen Moment lang bei den Erwachsenen bleiben: Jeder vernünftige Mensch ist in der Lage sich selbst das Gesetz zu geben, dass Fotos von ihm auf Facebook veröffentlicht werden sollen. Aber Moment! Kann es ein vernünftiges Gesetz sein, Fotos von sich auf Facebook zu veröffentlichen? Und könnte ein vernünftiger Mensch einem solchen Gesetz überhaupt zustimmen? Bedenkt man die Tatsache, dass man der Kontrolle über seine Inhalte verlustig geht und Facebook die Vermarktungsrechte daran überträgt, so erscheint das äußerst fragwürdig.

Immerhin reden wir hier von einem Gesetzescharakter – was, ausformuliert, nichts anderes bedeutet als Folgendes:

Fotos von dir und/oder deinen Kindern sind auf Facebook zu veröffentlichen, auch dann, wenn du möglicherweise jedes Recht an ihnen verlierst und sie zur Vermarktung ohne monetäre Gegenleistung freigibst.

Noch problematischer wird es, wenn man bedenkt, dass die Grundschulkinder in diesem Falle (vermutlich!) als Mittel, nämlich dem der Werbung für die besagte Veranstaltung respektive der Schule und nicht als Zweck an sich gebraucht werden.
Nun, ich, als vernünftiger Mensch, könnte einem solchen Gesetz nicht zustimmen.
Womit widerlegt wäre, dass es zu einem allgemeinen Gesetz werden kann, dass ein jeder dazu verpflichtet ist, Fotos von sich oder seinen Kindern auf Facebook zu veröffentlichen. Daher kann hier auch keine Forderung danach abgeleitet werden kann. Wenn es also keine solche Pflicht gibt, mit welchem Recht werden dann die Kinder, deren Fotos nicht veröffentlicht werden dürfen, von der Schulveranstaltung ausgeschlossen? Der Ausschluss war unrecht.

Kommen wir nun etwas genauer zu den Grundschulkindern. Bei Kindern gehen wir davon aus, dass sie noch nicht vollständig autonom handeln können. Ihnen fehlt oft
noch die vernünftige Einsicht in die komplexen Zusammenhänge der Welt. Das ist für uns Erwachsene ja schon schwer genug. Kinder lernen erst noch, was es bedeutet, selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu handeln und die Konsequenzen ihres Handelns abzuschätzen. Nicht ohne Grund haben Eltern das Recht weitgehend zu bestimmen, was ihre Kinder dürfen und was nicht – und was mit ihnen geschehen darf und was nicht. Das gehört ganz einfach zu ihren erzieherischen Pflichten.
Wenn nun also Kinder, deren Eltern einer Fotoveröffentlichung auf Facebook widersprochen haben, von einer Schulveranstaltung ausgeschlossen werden, dann heißt das mit anderen Worten: „Gebt euren Kindern ein Gesetz, dem ihr selbst aus vernünftigen Gründen nicht zustimmen könntet – ansonsten schließen wir sie von einem Teil des kulturellen Lebens und der Ausbildung aus.“
Fassen wir also noch einmal zusammen: Was hier an der erwähnten Grundschule in Braunlage passiert ist, ist nicht nur fragwürdig, was den Umgang mit dem Datenschutz und der Erziehung zu medialer und informationeller Selbstbestimmung angeht. Es ist ein moralisch verwerflicher Eingriff in die Autonomie der Eltern – und vor allem der sich noch in Ausbildung befindlichen Autonomie ihrer Kinder. Die Vermutung, dass die Kinder, im kantischen Sinne, bloß als Mittel zur Werbung und nicht auch als Zweck an sich selbst gebraucht werden, ist naheliegend, zumal Facebook als privates Unternehmen alle auf ihm veröffentlichten Inhalte vermarktet. Ebenso ist jeder Inhalt, der auf Facebook veröffentlicht und geteilt wird indirekt ein Inhalt, mit dem Aufmerksamkeit für eine Person, ein Produkt oder ein Immaterialgut (Musikvideos etc.) erregt werden soll – mit anderen Worten: Werbung!

Total vernetzt - Nur wer sich anschließt wird nicht ausgeschlossen.

Total vernetzt – Nur wer sich anschließt wird nicht ausgeschlossen.

Genauer bezogen auf diese Schule ließen sich somit drei verschiedene Aspekte von Werbemitteln ausmachen:

1. Wirbt die Schule mit der Veröffentlichung von Fotos der Veranstaltung für sich selbst. Hier muss man sich aber fragen, warum dies nicht im „offenen Netz“ passiert und im kleinen, geschlossenen Rahmen von Facebook, in dem nur diejenigen etwas davon mitbekommen, die entweder gezielt danach suchen oder aber „Fans“ der Schul-Seite sind.

2. Es wird Werbung für Facebook gemacht! Möglicherweise geschieht dies, ohne dass es den verantwortlichen Lehrer überhaupt bewusst ist. Möglicherweise wollen sie nur „mit der Zeit gehen“. Dennoch sinkt mit der Teilnahme einer Schule als pädagogische Einrichtung die Hemmschwelle für die Nutzung des sozialen Netzwerkes. Und damit auch die Gefahr, dass über den Umgang mit den eigenen Daten nicht weiter nachgedacht wird. Hier stellt sich dann nämlich die Frage, ob Lehrerinnen und Schüler über ausreichend Medienkompetenz verfügen, um überhaupt zu wissen, wie mit den ins Netz gestellten Informationen umgegangen wird.

3. Lässt sich die Möglichkeit der Werbung durch Facebook nicht aus der Welt schaffen. Eine Schule und damit natürlich auch Kinder sind eine ideale Zielgruppe für Werbetreibende. So könnte man den Besuchern der Schul-Website (deren Daten über den Social Graph, was, einfach erklärt, eine Darstellungsmöglichkeit über Alter, Geschlecht, Herkunft, Familienstand und co. der Besucher einer Facebook-Seite ist, ermittelt werden können) gezielt Produkte anbieten. Von Schreibgeräten über Schulrucksäcken bishin zu Prepaid-Mobilfunkkarten ist hier einiges denkbar.

In welchem Sinne die Kinder, respektive ihre Fotos, einen Zweck an sich überhaupt darstellen könnten, erschließt sich ebenfalls nicht, denn immerhin sind sie ja gar nicht in der Lage, sich selbst aus vernünftigen Gründen das Gesetz zu geben, Fotos von sich auf Facebook zu veröffentlichen – denn was schon kein vernünftiger Erwachsener kann, das kann einem Kind erst recht nicht zugetraut werden.
Niemand sollte dazu gezwungen werden (und der Ausschluss von einer Schulveranstaltung ist nichts anderes als ein Zwang, der durch eine soziale Repression verursacht wird), sich selbst eine Regel aufzuerlegen oder eine Regel auferlegt zu bekommen, die er allein schon aus Vernunftgründen nicht akzeptieren kann. Jemanden dann, ohne dass es ein Recht darauf gäbe, vom kulturellen Leben auszuschließen, um ihn zu einer entsprechenden, seiner eigenen Handlungsautonomie widersprechenden, Handlung durch sozialen Druck zu zwingen, muss an dieser Stelle moralisch getadelt werden.
Soziale Repression für die Verweigerung einer Nutzung von Facebook gibt es in vielen Zusammenhängen und es handelt sich hierbei um ein prinzipielles Problem.
Wenn der Druck jedoch durch Schulen ausgeübt wird, z.B. auch von Lehrern, die Hausaufgaben o.ä. über Facebook organisieren (die Absicht, nah an den Schülerinnen zu unterrichten ist ja durchaus zu begrüßen) oder in diesem Fall, bekommt es eine ganz neue Brisanz. Zumal Lehrer (und Schulleiterinnen!) Vorbilder sind.

Quellen:

05/17/12

Startschuss für die Netzphilosophie

Und wieder entsteht ein neues Blog. Hier möchten wir mit philosophischen Ansätzen die Gedanken der Netzpolitik weiterdenken. Es geht darum, Philosophinnen aufzufordern, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, sich ihm anzunehmen und unser moralisches Gerüst an die neuen Umstände anzupassen.
Dabei sind auch ausdrücklich die Alltagsphilosphen eingeladen, mit uns gemeinsam über das Netz nachzudenken.
In diesem Blog wird es sowohl Crosspostings, als auch eigene Artikel geben. Wer in den Blog-Planet aufgenommen werden möchte, möge uns Kontaktieren, wer mitschreiben möchte sowieso.