EU-Kommission: Pro X (Twitter)

Kommission kommt zu dem Schluss, dass der Online-Social-Networking-Dienst von X nicht nach dem Gesetz über digitale Märkte ausgewiesen werden sollte

Die Kommission kam heute zu dem Schluss, dass der Online-Social-Networking-Dienst von X nicht als zentraler Plattformdienst gemäß dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) ausgewiesen werden sollte.

Der heutigen Entscheidung ging eine eingehende Marktuntersuchung voraus, die am 13. Mai 2024 eingeleitet wurde, nachdem X seinen Status als potenzieller Gatekeeper gemeldet hatte. Zusammen mit der Anmeldung reichte X auch Gegenargumente ein, in denen es erläuterte, warum sein sozialer Online-Netzwerkdienst seiner Ansicht nach nicht als wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern angesehen werden kann, selbst wenn X die quantitativen Schwellenwerte des DMA erfüllt.

Nach eingehender Prüfung aller Argumente, einschließlich der Beiträge der einschlägigen Interessengruppen, und nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für digitale Märkte kam die Kommission zu dem Schluss, dass X in Bezug auf seinen sozialen Online-Netzwerkdienst tatsächlich nicht als Gatekeeper in Frage kommt, da die Untersuchung ergab, dass X kein wichtiges Gateway für Unternehmen ist, um Endnutzer zu erreichen.

Die Kommission wird die Entwicklungen auf dem Markt in Bezug auf diesen Dienst weiter beobachten, sollten sich wesentliche Änderungen ergeben.

Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird auf der DMA-Website der Kommission veröffentlicht. -Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version); mit Dank an den Newsticker von Netzpolitik.org.

Anm. Wie genau diese Entscheidung der eher demokratiefernen und konzernnahen EU-Kommission zustande kam, wird wohl trotz der scheinbaren Transparenz (?) nicht leicht nachvollziehbar sein.

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