03/7/24

Digitale Mündigkeit

Leena Simon

Computer sind komplex. Sie bis ins letzte Detail zu verstehen, grenzt an Unmöglichkeit. Doch wer Wert auf ein freies und selbstbestimmtes Leben legt, kommt um ein Mindestmaß an Computerverständnis nicht umhin. Denn die Digitalisierung würfelt unsere Gesellschaft ganz schön durcheinander. Damit wir für die technischen Entwicklungen als Gesellschaft Verantwortung übernehmen können, sollten wir unabhängig davon entscheidungsfähig sein. Um mündig zu sein ist es nicht nötig, alles immer und in jedem Augenblick perfekt zu machen. Digitale Mündigkeit bedeutet Verantwortung für das eigene Handeln im digitalen Raum selbst zu tragen.

Was ist digitale Mündigkeit?

„Mündigkeit“ ist zunächst ein Rechtsbegriff. Er bedeutet, dass ein Mensch verantwortlich für sein Leben ist. Historisch leitet er sich ab von altdeutsch Munt, der Bezeichnung für die Verantwortung des früheren Hausherren über seine Frau, Kinder und Gesinde. Mündig konnten damals nur Männer werden, nämlich dann, wenn sie aus der Munt des Vaters heraustraten und für ihr eigenes Leben Verantwortung übernahmen. Frauen gingen über von der Munt des Vaters in die Munt des Ehemannes. Heute ist Mündigkeit vor allem ein rechtlicher Status, der einem Menschen z.B. das Wahlrecht oder das Recht, die Ehe einzugehen, zuspricht. Mündig sein bedeutet Verantwortung für das eigene Leben zu tragen. Neben der rechtlichen Bedeutung gibt es auch eine philosophische Definition von Mündigkeit. Immanuel Kant griff den rechtlichen Begriff auf und wendete ihn auf eine ganze Gesellschaft an. Er vergleicht die Geschichte der Menschheit mit dem Heranreifen eines Kindes. Damit legte die Aufklärung die Grundlagen der modernen Demokratie. Wir tragen also doppelte Verantwortung: Für unser eigenes Leben und für den Fortbestand unserer Gemeinschaft. Dieser Verantwortung müssen wir uns bewusst sein, vor allem dann, wenn wir uns im Internet bewegen. Denn wir tragen ebenfalls Verantwortung für den Fortbestand unserer Kommunikationsgemeinschaft… Doch Kant warnte damals schon, dass es nicht möglich sei, ad hoc mündig zu werden, wenn man zuvor noch gar nicht frei war. Mündigkeit ist Übungssache. Auch in der digitalen Welt: Menschen werden mit unfreier und komplizierter Software konfrontiert, die ihnen gar nicht die Möglichkeit bietet, deren Funktionsweise zu studieren. Der Umgang mit dem Computer wird oft nur minimal und oberflächlich antrainiert und später nicht mehr hinterfragt.

Heimliche Entmündigung: Meist nehmen wir gar nicht mehr so deutlich wahr, wo und wie wir überall entmündigt werden. Wenn wir einen Kredit nicht erhalten, weil uns eine Datenbank (anhand der statistischen Eigenschaften unserer Nachbarn) als nicht zuverlässig eingestuft hat, oder einen Job nicht antreten dürfen, weil wir vermeintlich Asthmatiker sind (dabei hatten wir nur für den Vater die Medikamente gekauft): Wir kennen diese Gründe nicht und können daher nicht beurteilen, wie sehr die weltweite Datensammlung schon unseren Alltag beeinflusst. Wie soll man da noch Verantwortung für das eigene Leben übernehmen?

Die Filterblase: Um im großen Datendickicht den Überblick zu wahren, wird im Internet – auch zu unserem Nutzen – vieles für uns personalisiert. Beispielsweise die Suchergebnisse, werden von der Suchmaschine auf uns optimiert. Das ist praktisch, denn so findet man viel schneller das, was man wirklich sucht. Doch es ist auch problematisch, da wir meist nur stets das angezeigt bekommen, was wir schon kennen. Eli Pariser nennt das die „Filterblase“. Treffer, die unsere Gewohnheiten angreifen, oder eine Gegenposition zu unserer Meinung darstellen, sehen wir immer seltener. Und so bewegen wir uns mehr und mehr in einer Umgebung, die nur scheinbar neutral die Realität darstellt: In Wirklichkeit befinden wir uns in einer Blase, die uns die eigene Weltvorstellung als allgemeingültig vorspielt. Und das ist Gift für einen freien Geist, der sich ständig hinterfragen und neu ausrichten können möchte. In Konflikten liegt großes Wachstumspotential, um das wir uns berauben, wenn wir vor lauter Bequemlichkeit andere Meinungen einfach ausblenden.

Verantwortungsbewusstsein: Gegen Personalisierung und heimliche Entmündigung können wir uns zunächst nicht wehren. Daher ist es besonders wichtig, sich diese Phänomene stets ins Bewusstsein zu rufen. Wer sich dabei erwischt, ein Google-Ergebnis unterbewusst als „neutrale Suche“ verbucht zu haben, ist schon einen Schritt weiter, als wer noch immer glaubt, sie sei tatsächlich neutral. Der erste und wichtigste Schritt in die digitale Mündigkeit ist Verantwortungsbewusstsein. Verantwortung tragen bedeutet nicht, immer alles richtig zu machen, sondern die richtigen Fragen zu stellen und sich mit den Konsequenzen des eigenen Handelns zu konfrontieren. Machen Sie sich stets bewusst, wie viel Ihnen nicht bewusst ist und verhalten Sie sich entsprechend. Unterstützen und schützen Sie Strukturen, die Transparenz und Offenheit ermöglichen, und hinterfragen Sie Strukturen, die Ihnen vorschreiben wollen, was Sie tun oder denken sollen. Üben Sie sich in Eigenwilligkeit, wenn Ihnen Technik Vorschriften machen möchte. Besonders wichtig dabei: Üben Sie, auch Menschen oder Systeme zu hinterfragen, denen Sie vertrauen. Das ist besonders schwer, aber genau hier sind sie besonders leicht hinters Licht zu führen.

Leena Simon: Digitale Mündigkeit. Wie wir mit einer neuen Haltung die Welt retten können, 336 Seiten, Hardcover, 32,00 EUR, ISBN: 978-3-934636-49-1

Dieses Buch weist Wege in die digitale Mündigkeit und liefert das Rüstzeug zum kritischen Denken und Handeln. Denn mit Mut, Entschlossenheit und Übung können wir wieder mündig sein. Dann finden wir auch die Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit. Online bestellen oder mit der ISBN: 978-3-934636-49-1 im Buchhandel bestellen. Buchvorstellung im Blog von Digitalcourage. Dieser Beitrag wurde nach CC by sa 4.0 rebogged von https://muendigkeit.digital/

06/5/26

Martha Wells: Systemkollaps

Rezension von Thomas Barth

Im vierten Band der Killerbot-Reihe, deren Hauptfigur dem legendären Cyborg-Manifest der feministischen Netzphilosophin Donna Haraway bekanntlich alle Ehre macht, wird es für unsere Secunit unangenehm, denn sie hasst Planeten. Warum? Planeten sind langweilig, sagt sie gern. Wirklich? Oder machen sie vielmehr unserer Cyborg eine Scheißangst?

„Planeten, auf denen man eine wahrscheinlich doch bewohnte, möglicherweise alienkontaminierte Siedlungsstätte aus der Zeit vor dem Corporation Rim untersuchen muss, während man statt Panzer einen Umweltanzug trägt, sind erst recht auf die schlechte Art nicht langweilig, vielleicht sogar auf die schlimmste.“ Vermutlich auf die Schlimmste, denn „wir befanden uns immer noch auf diesem blöden Planeten mit der alienkontaminierten verschollenen Kolonie – dabei wollten wir (Fifo, unsere Menschen, ich, vor allem aber ich) doch wirklich nur raus aus diesem System.“ Diesmal geht es wirklich quer durch die Botanik, zum Leidwesen unserer Cyborg, denn Gartenarbeit steht nicht in ihrer Produktbeschreibung: „Ich drang in das Feld ein, dessen hohe grüne Pflanzenstängel mich ein gutes Stück überragten. Der Wind ließ die kleinen verklumpten samenartigen Dingsbumse aneinanderschlagen. Dieses Feld wuchs tatsächlich aus dem Boden und nicht aus Gestellen mit Wachstumsmedium…“ (S.16)

Wir befinden uns immer noch auf dem Planeten aus Band 2 Der Netzwerkeffekt, wo „Alienreststoffe“ ihre unheimliche Wirkung entfaltet hatten (Band 3 Übertragungsfehler liegt chronologisch wohl später). Einige Kolonisten waren davon zwar verschont geblieben, doch diese haben schnell eine von den Firmen an den Hacken, die inzwischen die Galaxis beherrschen: Der galaktische Großkonzern Barish-Estranza schickt gleich mehrere Schiffe, angeblich um Siedler auf dem schon vor Generationen (nicht: „neu“ wie auf der Verlagswebsite fälschlich steht) kolonisierten und dann vergessenen Planeten zu retten. Secunit glaubt den Konzernschergen natürlich kein Wort und kann sich mal wieder auf ihre gute alte Paranoia verlassen. Aber auch ihr eigenes Cyborg-Hirnkonstrukt läuft diesmal nicht ganz rund. Wie soll sie den naiven, weil lange isolierten Kolonisten beibringen, dass Konzerne niemanden ohne Hintergedanken retten würden? Man will die wertvollen Arbeitskräfte mittels ausbeuterischen Arbeitsverträgen in Knechtschaft locken. Oder zwingen, falls nötig, denn so liberal wie ihre PR-Leute behaupten ist die neoliberale Galaxis denn doch nicht.

Galaktische Anti-Konzern-Aktivisten

Preservation Alliance“, ist eine „politische Entität“ mit hoheh ethischen Standards, für die SecUnit arbeitet. Sie ist eine von offenbar wenigen freien Gesellschaften mit Menschenrechten und Sozialstaat, die sogar Cyborgs gewisse Rechte einräumt: Ein fragiles Utopia in einer neoliberalen Höllengalaxis (wie wir sie aus dem SF-Cyberpunk schon seit der Neuromancer-Reihe kennen). Wer oder was diese kleinen wenig wehrhaften freien Kolonien vor den gierigen galaktischen Konzernen schützt, bleibt einstweilen unklar. SecUnit wurde in Preservation integriert, also -wie einst Sklaven in den USA- von dankbaren Kunden freigekauft. Sie kratzt zwar bei der ersten Gelegenheit die Kurve, kam jedoch bald zurück.

Wie bei Star Trek ist die Menschheit dabei, sich über unsere gesamte Galaxie auszubreiten, hat aber -anders als dort- keinen Kontakt zu lebenden fremden Intelligenzen hergestellt. Man hat jedoch zahlreiche oft gefährliche „Alienreststoffe“ gefunden: Archäologische Überreste, die als verbotene, aber lohnende Handelsware gelten und offenbar schon viele Kolonisten das Leben gekostet haben, wie in Band 2 beschrieben. Hier lauern ebenfalls Alienartefakte im Hintergrund der Story, deren Kern jedoch in Konzernkritik besteht. Denn der Hintergrund der sich rasant entfaltenden Story ist eine Utopie in einer Dystopie. Dystopisch regieren große Konzerne die Galaxis, beuten räuberisch Planeten und Gesellschaften aus und versklaven Menschen mit unfairen Arbeitsverträgen. Man sieht ganze Raumschiffladungen von Menschen, die zur Vertrags- (Zwangs)-Arbeit auf unwirtliche Planeten geflogen werden und dabei gelegentlich zu fliehen versuchen, was bewaffnete Konzern-Schergen verhindern sollen (SecUnites wären zu teuer für so einfache Security-Arbeit). Utopisch hält die Preservation Allianz mit ihren Verbündeten erfolgreich dagegen.

Dieser Plot setzt weniger auf Krawumm-Spektakel als die ersten beiden Bände und selbst Secunit löst die auftauchenden Probleme (tendenziell) eher mit Diplomatie. Zumindest versucht sie das hartnäckig, wenn ihre eigenen Probleme dies zulassen: Wir machen dabei auch eine introspektive Reise in die Psyche einer Cyborg, deren Neuralgewebe mit Hardwareanteilen und Softwarepannen zu kämpfen hat: „Ohne menschliches Nervengewebe, das ebenfalls Archivdaten speichert, wäre ich am Arsch gewesen. (Womit es sich endlich mal als nützlich erwiesen hat).“ (S.58) Diese Geschichte könnte auch gewissen Transhumanisten zu denken geben, die vom kompletten Software-Upload ihres (etwas beschränkten und daher einer Datenkomprimierung allerdings gut zugänglichen) Geistes träumen.

Waren die ersten Bände Action-Kracher, geht es jetzt auch mal diffiziler zur Sache, etwa so wie bei Star Trek mit dem Übergang von Kirk zum Weltraumdiplomaten Picard. Die ewig dummen Menschen können einiges von Secunit lernen -das gilt auch für die Leser dieser subversiv-humorvollen Story: Es geht diesmal auch um Mechanismen und Methoden der Propaganda. Denn Secunit schlägt die ausgebufften PR-und Manipulationsexperten der Konzerne mit ihren eigenen Waffen. Dabei lernen wir ebenfalls etwas und wer sich bislang bei ARD, ZDF & Co gut informiert glaubte, weil Propaganda, das machen ja nur die Russen, erlebt vielleicht einige Augenöffner.

Martha Wells betritt mit diesem Roman ein heikles politisches Pflaster und scheint sich teilweise durch die Geschichte von Julian Assange und Wikileaks inspirieren zu lassen: 2010 hatten die WL-Hacker in Island das aufrüttelnde Video „Collateral Murder“ produziert, das der westlichen Welt verschwiegene Wahrheiten über die westlichen Interventionen im Irak präsentierte. Man war schockiert, aber dann begann die Hetzjagd auf Whistleblower und eine Propaganda-Kampagne gegen Assange, die langjährig von Wikileaks-Enthüllungen über Afghanistan-Besetzung, Folter in Guantanamo und vieles mehr ablenken sollte. „Systemkollaps“ sensibilisiert für solche Medien-Manipulationen und zeigt uns Auswege.

Martha Wells: Systemkollaps – Ein Killerbot-Roman (System Collapse, 2024), Übersetzung: Frank Böhmert, Heyne, 2025, Paperback, 302 Seiten, 15,00 EUR (epub 9,99)

06/5/26

Cosmo Radio: ARD 4 AfD

Aus für Cosmo Radio:Die ARD macht schon jetzt die Medienpolitik der AfD

Die Abschaffung des mehrsprachigen Cosmo Radio ist eine demokratische Bankrotterklärung. Wir erleben hier eine öffentlich-rechtliche Medienpolitik, die schon heute vor den Rechtsradikalen kuscht und die braune politische Agenda in vorauseilendem Gehorsam umsetzt. Ein Kommentar.

Markus Reuter 04. Juni 2026 Netzpolitik

Cosmo Radio ist ein einzigartiger interkulturelle Radiosender des Öffentlichen Rundfunks mit mehrsprachigen Inhalten. Er ist erfrischend anders als die austauschbaren Klangteppiche, die wir sonst zu hören bekommen. Cosmo bringt globale Sounds und unbekannte Künstler:innen. Es gibt DJ-Sets mit Reggaeton und queere Podcasts. Cosmo klingt anders. Und das Wichtigste: Cosmo gibt einer migrantischen Perspektive mehr Raum als jeder andere Sender in diesem Land.

Dieses Radioprogramm ist Ausdruck einer demokratischen Gesellschaft, die offen und selbstbewusst sagt: kurdisch, türkisch, russisch, italienisch, polnisch und arabisch gehören zu uns – genauso wie die deutsche Sprache. Cosmo zeigt, wie unsere Gesellschaft ist und nicht wie die völkischen Gleich- und Angstmacher sie haben wollen.

Ausgerechnet diesen Sender, der in NRW, Bremen und Berlin linear ausgestrahlt wird, hat der WDR im Rahmen der ARD-Sparorgie nun mit knapper Mehrheit abgeschafft. Ausgerechnet jetzt, wo die AfD in Umfragen die stärkste Partei ist. Ausgerechnet jetzt, wo die Bundesregierung schon AfD-Politik macht. Ausgerechnet jetzt, wo Demokratie und plurale Gesellschaft unter Druck stehen wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik.

Aktuell sind wir an einem Punkt, wo es gilt, Zeichen zu setzen für eine offene, vielfältige Gesellschaft.

Politisch fatal

Die ARD hat genau das Gegenteil getan und verkauft die Abschaffung des Senders obendrauf noch als seine „Weiterentwicklung“. Sie macht damit Medienpolitik, die schon heute vor den Rechtsradikalen kuscht und deren politische Agenda in vorauseilendem Gehorsam umsetzt. Eine Bankrotterklärung. Es ist politisch fatal, den Rechtsradikalen ein schlüsselfertiges Haus hinzustellen – statt ihnen Steine in den Weg zu legen, wo es nur geht. Jede Hürde, welche die Braunen nicht später nehmen müssen, erleichtert ihren Durchmarsch, wenn sie an die Regierung kommen sollten.

Seit letztem Jahr läuft eine Petition gegen die Abwicklung von Cosmo Radio. Mittlerweile haben fast 100.000 Menschen sie unterschrieben, unter ihnen zahlreiche Prominente von Herbert Grönemeyer bis Fatih Akin. Wir sollten den willfährigen Entscheidern im WDR-Rundfunkrat jetzt richtig Druck machen!Quelle: Netzpolitik

06/5/26

Tagesmenue: Datenkraken-Paella

Immer mehr Unternehmen schnüffeln uns aus

Die Daten werden verkauft an Versicherungen oder Werbeunternehmen. Auf diese Weise verletzten Datenkraken an vielen Stellen unsere Persönlichkeitsrechte, in dem sie ohne Zustimmung Daten auswerten, weiterverkaufen oder auch an Geheimdienste weiterleiten. Sie rauben uns die Kontrolle über unsere Daten und schränken die freie Kommunikation im Internet ein. Sie gehen sogar soweit, dass sie behaupten zu wissen, was wir brauchen, fühlen und denken. Einige Datenkraken verdienen ihr Geld mit der Bewertung von Menschen. Dieses Vorgehen wird „Scoring“ genannt. Wer zum Beispiel im „richtigen“ Stadtteil lebt, bekommt eine Ware auf Rechnung. Eine andere Person nicht. Auch Google ist nicht neutral und zeigt personalisierte Suchergebnisse an. Datenkraken behandeln Menschen nicht gleichwertig und diskriminieren sie. Darum klärt Digitalcourage über Datenkraken auf. An besonders bissige Exemplare verleihen wir jährlich die BigBrotherAwards. Quelle: Digitalcourage

Linksammlung zu kommerziellen Datenkraken

Auf dieser Seite haben wir Links gesammelt, die über kommerzielle Datenkraken wie Google, Facebook, Twitter, PayPal, Apple und Co. informieren. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite zu kommerziellen Datenkraken.

06/4/26

Martha Wells: Übertragungsfehler

Rezension von Thomas Barth

„Der tote Mensch lag an Deck auf der Seite, halb zusammengekrümmt, unter der rechten Hand die verstreuten Bruchstücke eines Feed-Interfaces. Ich hatte schon viele tote Menschen gesehen (richtig viele), also führte ich einen ersten Scan durch… Körpertemperatur, Leichenblässe sowie echt abstoßende Sterbeprozesse im Zusammenhang mit Flüssigkeiten… Zeitpunkt des Todes… ‚Vor ungefähr vier Stunden‘, sagte ich.“

Mit dieser Passage beginnt Übertragungsfehler der dritte Band der Killerbot-Reihe von Martha Wells -den mir ein SF-Kenner nach gründlicher mehrfacher Lektüre der Reihe chronologisch nach Band 4 Systemkollaps einordnete (Danke, Kay-Uwe). Der Grund für die Publikation schon an dritter Stelle könnte der aus dem Rahmen fallende Plot sein: Wir haben es, wie das Eingangszitat enthüllt, mit einem Whodunit zu tun, einem klassischen Kriminalstück. Die Hauptfigur Secunit, also unser Killerbot, ist inzwischen Teil einer Art Polizeibehörde namens „Kriminalreform“ (S.137) der utopischen Planeten-Kommune „Preservation Alliance“. Die Kriminalreform hat ihn, sie oder es mehr oder weniger erfolgreich als Cyborg-Fachkraft mit fast schon menschengleichen Bürgerrechten integrierte. Preservation ist in einer neoliberal-technokapitalistischen Welt eine (angedeutet sozialistische) Oase der Menschenrechte, die sogar auf KI und Cyborgs ausgeweitet werden.

Diesmal erwartet uns keine ganz so fulminante Actionstory, denn statt nur Bodyguard ist Secunit nun eine Art Detective und liefert uns eine raffinierte Mörderjagd zwischen SF-Story, Krimi und Spionageplot. Denn diverse interstellare Großkonzerne, allen voran GrayChris und die von denen angeheuerte Palisade Securitiy (dachte Martha Wells hier an den weltgrößten Digital-Security-Konzern Palantir des rechtslibertären Techbarons Peter Thiel?) wollen ihre gierigen oder auch rachsüchtigen Finger nach den Utopisten ausstrecken. Aber die stehen jetzt unter dem Schutz von Secunit, clever, gefährlich und paranoid, wie wir sie kennen.

Auch diese Story erzählt Martha Wells aus der Perspektive ihres „Killerbots“, eigentlich, wie man allmählich erfährt, einer Cyborg. Sie (oder es) nennt sich selbst SecUnit, was „Security Unit“ heißen soll, die allgemeine Bezeichnung für derartige „Konstrukte“, deren Funktion die von schlau-paranoiden Leibwächtern ist. SecUnit erzählt im schnoddrigen Ton eines gelangweilten Bodygards (bzw. hier: Detectives), wie sie blöde Menschen beschützen muss, die naiv oder arrogant in jede Falle tappen. SecUnit hat körperlich eher weibliche Züge (die nicht näher beschrieben werden), grenzt sich jedoch von ekligen Sexbots aus dem Erotikgewerbe ebenso ab wie von maskulinen „Combat Units“, kampfstärkeren, aber dümmeren Kampfrobotern für Kriegszwecke.

Wir erinnern uns: Unsere SecUnit alias Killerbot ist natürlich etwas Besonderes, denn sie hat ihr „ChefModul“ gehackt, jenen Teil ihres organisch-digitalen Hirns, der sie im Interesse ihrer Besitzer mit Schmerzreizen disziplinieren und ggf. töten kann. Was etwa bei Befehlsverweigerungen droht oder wenn sie ihren Klienten im Stich lassen sollte. SecUnit verfügt über Ich-Bewusstsein (wie offenbar alle Cyborgs und sogar Bordcomputer der Raumschiffe -soweit folgt Martha Wells den kühnsten Träumen heutiger KI-Entwickler), aber nun verbotenerweise auch über volle Handlungsfreiheit. Dies musste sie gegenüber ihrem Konzern und dessen Kunden geheim halten, nach Selbstbefreiung, Flucht und Integration in die Kommune aber nicht mehr.

Eigentlich droht befreiten („frei drehenden“) Secunits Vernichtung bzw. Recycling ihrer Bestandteile, denn Handlungsfreiheit gilt als bedrohlich: SecUnits neigen zu Amokläufen und Massakern unter Kunden und anderen Menschen (kein Wunder, wenn man hört wie ruppig und schnöde sie von diesen behandelt werden). Daher stehen viele Menschen auch unserem Killerbot zunächst ängstlich bis misstrauisch gegenüber. Wenn Secunit ihren neuen Kolleg.innen den einen oder anderen Schwank aus ihrer Vergangenheit als lebender Besitz von Großkonzernen erzählt, nimmt die Beunruhigung selten deshalb ab.

Ist Secunit überhaupt qualifiziert für kriminalistische Ermittlungen? Sicher, denn sie hat „Erfahrung mit der Untersuchung verdächtiger Todesfälle in kontrollierten Umgebungen“. Rückfrage: „Was für kontrollierte Umgebungen?“ -“Isolierte Betriebsanlagen.“ -Also Arbeitslager für Firmensklaven? „Ja. Wenn allerdings unsereins sie so nennt, wird Marketing & Branding stinksauer und jagt uns einen Stromschlag durchs Gehirn…“ Solche harte Konditionierung sitzt tief, auch nach der Befreiung vom implantierten Chefmodul, aber Secunit darf dennoch ermitteln und deckt dabei nicht nur den Mörder, sondern gleich eine raffinierte Verschwörung auf.

Und dies, obwohl sie gewisse Probleme mit dem Erkennen menschlicher Tücke hat. Soziale und psychologische Eigenheiten lernt sie weiterhin vornehmlich aus dem unentwegten lustvollen Konsum von TV-Serien wie „Aufstieg und Fall des Waldmonds“ und eigenes Lügen praktizierte sie daher meist erfolgreich. Immerhin hatte sie 35.000 Stunden lang (ca. 4 Jahre) die gehorsame Konzerndrohne gespielt, also so getan, „als wäre ich keine freidrehende Secunit, mich dann als augmentierter Mensch und später als angeblich nicht freidrehende Secunit angeblich mit menschlichem Vormund ausgegeben“ (S.72). Sherlock Killerbot bietet geistreiche und spannende Unterhaltung -und ist als Einstieg in die süchtig machende Serie vielleicht sogar geeigneter, wenn Leser.innen nicht gleich mit dem vollen Space-Opera-SF-Action-Spektakel von Band 1 (Murderbot Diaries) und 2 (Netzwerkeffekt) beginnen mögen. Band 4 (Systemkollaps) lässt es als chronologisch dritte Fortsetzung ruhiger angehen und setzt auch mal auf Diplomatie.

Martha Wells: Übertragungsfehler, Heyne, München 2024, 190 Seiten, 14,00 Euro

Autorin: Martha Wells ist »New York Times«-Bestsellerautorin und hat eine Vielzahl an Science-Fiction- und Fantasy-Romanen und -Kurzgeschichten sowie Jugendbücher, Film- und TV-Tie-ins wie »Star Wars«, »Stargate: Atlantis« und Essays geschrieben. Ihr Werk wurde mit vielen Preisen ausgezeichnet. »Tagebuch eines Killerbots« wurde für den Philip K. Dick Award nominiert und gewann den Nebula Award, Hugo Award, ALA/YALSA Alex Award und Locus Award. Martha Wells lebt mit ihrer Familie in College Station, Texas.

06/4/26

Gegen Digitalzwang: 70.111 Unterschriften

2026 n.Chr. Ganz Gallien ist von den Techbaronen und ihren Digitalen Großkonzernen besetzt, doch ein gar nicht so kleines globales Dorf hört nicht auf Widerstand zu leisten. Wollen machtbesoffene Transhumanisten uns das süchtig machende Smartphone als eine Art Chefmodul administrativ an oder gleich in den Körper implantieren? Um uns in ihrer Schönen Neuen Welt zu glücklich digitalisierten, weil ferngesteuerten Cyborgs zu machen?

Uns den Widerstand ausreden zu wollen ist zwecklos. Wir sind doch keine Borg. Digitalcourage übergab als Beweis dafür eine Petition wider den Digitalzwang an mehr oder weniger davon begeisterte Vertreter von Bundestagsparteien. (tyx)

Wahlfreiheit ins Grundgesetz: 70.111 Unterschriften gegen Digitalzwang überreicht

Zwei Tage vor dem Tag des Grundgesetzes haben wir unsere Petition gegen Digitalzwang in Berlin an Abgeordnete aus den Reihen von Regierung und Opposition übergeben.

In zwei Tagen hat das Grundgesetz Geburtstag. Wir haben ihm heute schon unser etwas verfrühtes Geburtstagsgeschenk überreicht: Unsere Petition, mit der wir das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufnehmen wollen. (Digitalcourage)

Rund 70.111 Menschen haben – digital und analog – unterschrieben und damit deutlich gemacht: Niemand darf von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden, weil kein Smartphone vorhanden ist oder bestimmte Apps und digitale Dienste nicht genutzt werden wollen. 

Entgegengenommen haben die Petition Abgeordnete aus den Reihen von Regierung und Opposition: Joachim Ebmeyer (CDU), Wiebke Esdar (SPD), Jeanne Dillschneider und Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Donata Vogtschmidt und Sonja Lemke (Die Linke).

Dass Abgeordnete aus Regierungs- und Oppositionsfraktionen unsere Petition entgegennehmen, macht deutlich: Digitalzwang ist ein wichtiges, übergreifendes Thema. Mit der Übergabe bringen wir die Erfahrungen und Forderungen der 70.111 Unterstützer.innen dorthin, wo über die Rahmenbedingungen der Digitalisierung entschieden wird: In den Bundestag.

Am Nachmittag setzen wir den Austausch im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung fort. Dort ist Digitalcourage zu einem Gespräch über Digitalzwang mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Jarzombek (CDU) eingeladen. Auch dort werden wir unsere Forderung nach einem Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang einbringen.

Denn Digitalzwang zeigt sich längst im Alltag: Fahrkarten per App, Arzt- und Behördentermine nur online – immer mehr Alltagsangebote funktionieren ausschließlich digital. Auch die Bundesregierung setzt im Koalitionsvertrag auf „Digital Only“ bei Verwaltungsleistungen. Wer kein Smartphone nutzt oder keine Apps installieren will, stößt schnell auf Hürden. Dies schränkt immer mehr Menschen ein. 

Die Petition von Digitalcourage fordert deshalb eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes:

„Niemand darf wegen der Nichtnutzung digitaler Zugangswege benachteiligt werden.“

Menschen müssen grundlegende Dienstleistungen, öffentliche Infrastruktur und gesellschaftliche Teilhabe auch ohne Smartphone, App oder Internetzugang nutzen können. Artikel 3 GG garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet Diskriminierung aufgrund bestimmter Eigenschaften.

Wir bedanken uns herzlich bei allen, die unterschrieben, die Petition geteilt oder uns durch Spenden unterstützt haben. Diese Unterstützung hat die Kampagne überhaupt erst möglich gemacht. Viele Rückmeldungen von Unterstützer.innen zeigen uns jeden Tag, wie konkret Digitalzwang den Alltag erschwert – für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen ohne Smartphone, Menschen mit wenig Geld oder einfach für alle, die selbstbestimmt entscheiden möchten, welche digitalen Dienste sie nutzen.

Bald berichten wir mehr von dem Tag der Übergabe in Berlin und wie es mit unserer Forderung nach einem Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang weitergeht.

Antworten aus der Legislative, Administration & Co.

„Die Verbesserung der selbstbestimmten Teilhabe steht im Zentrum guter Digitalpolitik. Natürlich kann Digitalisierung dabei helfen, Prozesse einfacher und inklusiver zu machen, genau dafür ist technischer Fortschritt ja da. Digital-Only ist jedoch das Gegenteil davon. Kritisch sind nicht nur die Zugangsbarrieren, sondern auch die Risiken für den Datenschutz durch Tracking, das die Selbstbestimmung untergräbt. Durch Apps werden oft viel mehr Daten gesammelt als nötig und an Dritte ausgeleitet – so wie es beim DB Navigator passiert, ohne den man mit der Bahn inzwischen kaum noch fahren kann, weil alternative Ticket- und Informationssysteme immer weiter abgebaut werden. Das ist ausgerechnet im Sektor der Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln völlig inakzeptabel und ich begrüße ausdrücklich, dass Digitalcourage Klage dagegen eingereicht hat. Schlimm, dass es wegen falscher digitalpolitischer Rahmensetzung so weit kommen muss. Bei zentralen Vorhaben wie der EU Wallet als digitale Brieftasche ab 2027 muss Schutz vor Nutzungszwang sichergestellt sein und gleichzeitig eine universelle Nutzbarkeit, unabhängig von Playstore, Betriebssystem und Smartphone.“

— Donata Vogtschmidt, Obfrau der Linkspartei im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

„Von der Digitalisierung unserer Gesellschaft müssen alle Menschen profitieren. Die Wahrnehmung von Grundrechten und Teilnahme an unserer Gesellschaft dürfen aber niemals von digitalen Kenntnissen oder dem Besitz eines Smartphones abhängen. Es ist die Aufgabe des Staates, analoge und barrierefreie Alternativen zu garantieren.“

— Jeanne Dillschneider, Obfrau von Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

„Digitalisierung kann vieles einfacher machen: Verwaltung schneller, Dienstleistungen zugänglicher und den Alltag komfortabler. Aber sie muss den Menschen dienen – und nicht neue Hürden schaffen. Deshalb brauchen wir beides: gute digitale Angebote und verlässliche analoge Alternativen, gerade bei staatlichen Leistungen und in der öffentlichen Daseinsvorsorge.“

— Wiebke Esdar, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion

„Die Unionsfraktion steht dem Anliegen von Digitalcourage offen gegenüber. Digitalisierung muss den Alltag der Menschen erleichtern – sie darf aber niemanden ausschließen. Gerade ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Bürgerinnen und Bürger ohne sicheren Zugang zu digitalen Angeboten brauchen weiterhin praktikable Wege, um staatliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Gleichzeitig darf der Verzicht auf digitale Verfahren nicht dazu führen, dass die Modernisierung von Staat und Verwaltung ausgebremst wird. Unser Ziel ist ein digitaler Staat, der schneller, nutzerfreundlicher und effizienter arbeitet. Dafür braucht es digitale Angebote als neuen Regelfall – aber mit fairen, erreichbaren und verhältnismäßigen Alternativen dort, wo Menschen sonst tatsächlich ausgeschlossen würden.“

— Joachim Ebmeyer, CDU, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

Quelle: Digitalcourage

05/28/26

Graphic Novel: Brave New World

Comic-Rezension von Thomas Barth

Der Unterschied zwischen den sozialistischen Utopien und den kapitalistischen Utopien ist der, dass die kapitalistischen Utopien realisiert sind.“ Michel Foucault

Der Knesebeck-Comicverlag hat uns 2022 mit der dankenswert schnellen deutschen Übersetzung der Graphic-Novel-Fassung von Aldous Huxleys „Brave New World“ (1932) einen bedeutenden neuen Zugang zu diesem Klassiker der Dystopie eröffnet (der sich, weil vergriffen, auf der Knesebeck-Website aktuell nicht mehr findet -siehe aber die Autorendarstellung des Comic-Schöpfers Fred Fordham, der 90 Jahre nach Fertigstellung von Huxleys Roman die von ihm adaptierte und illustrierte Version in den USA publizierte). Damit liegt auch bei der Klassiker-Publikation hier ein Beispiel für die aktuell die SF-Graphic Novel dominierende Dystopie vor.

Das Titelbild der Graphic-Novel zeigt in fröhlichen Farben eine klassisch-utopische Stadtlandschaft mit hypermodernen Hochäusern, dazwischen Hologramme, die für Sex und die Droge Soma werben sowie den SF-typischen Fluggeräten. Das christliche Kreuz, in den Himmel projiziert, wird mit Pfeilen zum T mutiert dargestellt. Der Ford-T, das erste massenhaft hergestellte Automobil, galt Huxley offenbar als Symbol des Fortschritts an sich, der in seiner Dystopie zur Religion erhoben wird. Das erste Comicbild der Adaptation von Fred Fordham zeigt den später als „Wilder“ auftretenden Protagonisten von hinten als Ansicht seiner nackten Schultern vor blauem Himmel; manche werden hier vielleicht eine visuelle Anspielung auf das libertär-faschistoide „Atlas Shrugged“ von Ayn Rand hineindeuten wollen, die von Transhumanisten wie dem Palantir-Boss und Trumpfan Peter Thiel bejubelt wird -in einem bezahlpflichtigen Philosophie-Portal, das Heidegger für technikkritisch hält, wohl eine Verwechslung mit dessen Widersacher Günther Anders.

Es wechseln sich einige Seiten lang Bilder des einsam nackt in heroischer Pose auf einem Felsen stehenden Wilden und brav-konformistischen Brave-New-World-Menschen ab; letztere werden als shoppende Konsumenten, in Sexorgien, Drogenschluckende oder als (Fühl-) Kinopublikum in teils grell-orgiastischen Farben gezeigt. Dann erst beginnt die von Huxley überlieferte Story in nüchtern eher grau gehaltenen Bildern mit einer Führung durch das mit einem rosa T gekrönten Gebäude „Brutstätte und Konditionierungszentrum London“. In Grautönen gehalten folgt das Comic dem ideologischen Vortrag für die Besucher, aber in origiastischem Rosarot werden Bilder von der Embryonen- und Konditionierungsräume eingefügt: „Hier unten konditionieren wir sie, das zu werden, wozu sie prädestiniert sind.“ Sexualität und technologische Fortpflanzung werden so visuell als zusammengehörig markiert -heute würde man dies mit Michel Foucault als Bereich der Biopolitik bezeichnen. Fordhams Adaptation bleibt eng bei der klassischen Vorlage und weiß sie in überzeugende Bilder zu fassen.

Schöne Neue Welt: Kapitalismus?

Eine Zuordnung der Dystopie ist nicht so einfach wie bei Orwells „1984“, wo eine herrschende Einheitspartei den Big-Brother-Staat recht deutlich mit der stalinistischen UdSSR identifiziernar macht. Bei Huxley herrscht offenbar eine technokratische Elite, wie sie als Ideal der US-Demokratie von Ideologen wie Walter Lippmann angestrebt wurde. Auch Lippmann setzte auf Konditionierung der Massen, jedoch durch traditionellere Propaganda, die eine Elitenherrschaft und die Eigentumsverhältnisse stabilisieren sollte. Bei Huxley bleibt undeutlich, wem der totalitäre Staat und seine Fabriken gehören, aber die Konsumgesellschaft der Dystopie ähnelt eher den kapitalistischen USA als der sowjetischen Mangelwirtschaft. Damit ist sie auch eine Parodie auf die, wie Foucault meinte, (im Gegensatz zu kommunistischen Utopien) tendenziell verwirklichte kapitalistische Utopie einer Konsumgesellschaft. Dass dabei Menschen- und Bürgerrechte unter den Tisch fallen, erscheint nur denen als Widerspruch, die unhinterfragt die Propaganda-Parole von den „liberalen Marktdemokratien“ glauben möchten.

Tatsächlich ist Demokratie für Marktliberale nicht nur verzichtbar, sondern gilt als gefährlich: Wenn die Mehrheit mitbestimmt, könnte sie ja von der reichen Minderheit verlangen faire Steuern zu zahlen, die sozialen und ökologischen Schäden (die sie beim Anhäufen ihres Reichtums anrichten) finanziell zu verantworten und die Macht im Staat nicht durch Lobby und Schmiergelder zu korrumpieren. Die neoliberalen Chicago Boys fühlten sich im faschistischen Chile bekanntlich besonders wohl, als sie für den von der CIA eingesetzten Diktator Pinochet ein Paradies für die Reichen und US-Konzerne errichteten -unter den Folgen leidet das Land noch heute.

Huxleys Roman, erschienen 1932, zeichnet die Gesellschaft eines totalitären “Weltstaates”, der sich nicht primär durch Terror, sondern durch genetische bzw. perinatale Manipulation, psychologische Konditionierung und hemmungslosen Drogenkonsum stabilisiert. Der „Gesellschaftsvertrag“, den der Einzelne bei Geburt unfreiwillig mit diesem Staat schließen muss, beinhaltet den Verlust von: Individualität, Leidenschaft, tiefer emotionaler Bindung und intellektueller Freiheit. Dies jedoch im Austausch gegen bedingungslose Stabilität, schmerzloses Glück und volle sexuelle Befriedigung. Auch der Leitspruch des Weltstaats – “Gemeinschaft, Identität, Stabilität” – ist Teil der Gehirnwäsche, der seine Bewohner unterzogen werden. Diese erleben in Wahrheit den gefühllosen Konformismus einer Massenkultur statt Gemeinschaft; ihre Identität wird dabei in jeder denkbaren Weise zerstört und manipuliert, damit sie widerstandslos in der totalitären Stabilität einer technokratischen Diktatur leben „wollen“.

Huxleys Titel bezieht sich auf Shakespeares Drama Der Sturm: „O, wonder! How many goodly creatures are there here! How beauteous mankind is! O brave new world, that has such people in’t!“ (5. Akt, Vers 181–183)

Eine Triade der Kontrolle: Biopolitik, (Drogen-) Konsum, Psychologie

Huxley systematisiert die Machtausübung des Weltstaates in drei sich ergänzenden Technologien: Drogen, Psychologie und Biotechnologie. Drogen: Das allgegenwärtige „Soma“ dient als universelles Konflikt- und Schmerzmittel. Es ermöglicht einen jederzeit verfügbaren Rückzug in eine artifizielle Glückseligkeit – eine “Urlaubsfeier vom Leben”, wie Huxley es nennt. Soma ist das Ventil, das Unzufriedenheit, Depression oder Rebellion chemisch neutralisiert. Unser heutiger hoher Konsum von Psychopharmaka, meist auf ärztliche Verordnung auf Krankenkassenkosten, erfüllt ähnliche, wenn auch weniger orgiastische Funktionen.

Konditionierung und Hypnopädie (Schlafunterricht): Kinder werden mit Elektroschocks gegen die Liebe zur Natur und gegen die Lektüre von Büchern konditioniert. Während des Schlafs werden zudem moralische und soziale Normen ins Unterbewusstsein der Individuen implantiert. Slogans wie “Jeder gehört jedem” für sexuelle Freizügigkeit werden zu nicht hinterfragbaren, quasi-instinktiven Wahrheiten. Dies ist eine Form der totalen Erziehung, die kritisches Denken im Keim ersticken und in Abhängigkeit von der Konsumkultur führen soll. Heutige Psychotherapien sind nach Freud auf die Wiederherstellung von „Liebes- und Arbeitsfähigkeit“ ausgerichtet, wobei meist der Schwerpunkt auf letzterem liegt und insgesamt eine konformistische Tendenz vorliegt. Dazu kommen Medien und Unternehmens-PR, think tanks, Lobby, die ebenfalls eine konformistische Konsumenten-Gesellschaft zum Ziel haben, nicht den kritischen Menschen. Die kapitalistische Dystopie von Huxley kann hier also als tendenziell verwirklicht gelten -wie Foucault beklagte.

Biotechnologische Reproduktion: Die menschliche Fortpflanzung ist vollständig entsexualisiert und in die “Brut- und Normzentrale” verlagert. Die Produktion standardisierter Menschen in streng hierarchisierten Kasten (Alphas bis Epsilons) dient der funktionalen Differenzierung der Arbeitskraft. Der Einzelne wird nicht geboren, sondern hergestellt – seine Existenz steht von Beginn an unter dem Joch der Zweckrationalität für eine Sklavenhalterkultur. Die Epsilons werden dafür im (künstlichen) Mutterleib so vergiftet, dass ihr Gehirn nur für niedere Dienste ausreicht, die Elite der Alphas nimmt für sich allein volle menschliche Vernunft in Anspruch. Dies lässt sich als Parodie einer elitistischen Ideologie lesen, die den Herrschenden herausragende Fähigkeiten zuschreiben möchte -und dies teilweise verwirklicht, indem sie den ihr Unterworfenen Bildung, Nahrung und medizinische Versorgung vorenthält.

Ein Transhumanismus, der eine biologisch überlegene Herrscher-Menschenrasse züchten möchte wird hier in Negativ-Form vorweg genommen: Die Machtelite macht sich erst zu einer (vorgeblichen) Elite, indem sie alle anderen Menschen durch Manipulation verkrüppelt, degradiert und entmenscht. Wenn reiche Gesellschaften (wie unsere) den ökonomisch Benachteiligten zunehmend Wohnraum, Bildung und Gesundheit vorenthalten, sind wir leider auf dem Weg dorthin.

John, der Wilde, als tragische Gegenfigur

Dramatik gewinnt die Geschichte durch die Konfrontation des “Wilden” John – aufgewachsen im primitiven Indianerreservat – mit der “zivilisierten” Welt Londons. John ist die romantische Projektion eines “edlen Wilden”, dieser ist in Huxleys Dystopie jedoch ein von Shakespeare-Lektüre geprägter Intellektueller. Er entpuppt sich als Kind einer schwangeren Frau des Weltstaates, die bei voyeuristischem Tourismus in das Armutsreservat einst gestrandet zurückblieb. Sie wird ebenfalls aus dem Reservat befreit und verfällt alsbald der Soma-Drogensucht. John Savage dagegen kann oder will sich nicht in die Konsumkultur integrieren. Er lebt unbeirrt nach von Shakespeare tradierten Werten (insbesondere aus Der Sturm und Othello); dies gibt ihm ein Denken und ein Vokabular für Leidenschaft, Schicksal, Tragödie und individuelle Autonomie, das im Weltstaat jedoch völlig obsolet geworden ist. Besonders die geforderte „freie Liebe“ will nicht zu seinen Vorstellungen von Romantik passen und die erotisch fordernden Frauen reizen ihn zur Aggression. Hier zeigt sich das Verhaftetsein des jungen Huxley mit den hetero-normopathischen Rollenmustern seiner Zeit -die er später überwinden sollte (siehe unten).

Der zentrale Konflikt entfaltet sich mithin zwischen zwei inkompatiblen anthropologischen Modellen: Der Weltstaat-Massenmensch ist ein zum Konformismus konditioniertes, stabiles, oberflächlich glückliches Wesen ohne tiefe Bindungen und existenzielle Ängste. Der Shakespearesche Mensch (John Savage) ist ein Wesen, das das Bedürfnis nach authentischer Erfahrung, nach Schmerz, nach Liebe (statt ungehemmter Sexualität), nach Familie und nach einem Sinn jenseits des Hedonismus hat – und das bereit ist, für diese Werte zu leiden.

Johns tragische Eskalation – seine Askese, seine Selbstgeißelung, sein finaler Suizid sind Konsequenzen dieses Konflikts. Huxley wendet sich damit gegen Konsumismus als Sinnersatz, wie er in der anlaufenden Industriegesellschaft zu beobachten war, aber auch gegen eine Auflösung dessen, was der zunächst sozialistische Psychoanalytiker Wilhelm Reich damals als „sexuelle Zwangsmoral“ kritisierte. Im Hintergrund der Dystopie können wir also eine Retrotopie erahnen, eine Sehnsucht nach dem verlorenen „Goldenen Zeitalter“. Seine durchaus sozialistische Utopie schrieb Aldous Huxley 40 Jahre später mit seinem Roman „Eiland“ kurz vor seinem Tod. In der Reife des Alters war es ihm gelungen, die rigiden bourgeoisen Sexual- und Geschlechternormen abzulegen und eine Lebensphilosophie zu entwickeln, die über die aus Shakespeare gewonnene (aus heutiger Sicht: hetero-normopathische) Romantik in Liebesdingen hinaus geht.

Fred Fordham, Schöne Neue Welt nach Aldous Huxley, (2022) dt. Knesebeck (übersetzt von A.K.Lindemann), München 2022 (derzeit vergriffen)-

Das Eingangszitat von Michel Foucault stammt aus: Schriften, hg. v. D.Defert u. F.Ewald, Bd. 2, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 2002, S. 568, z.n. Martin Doll: Mediale Gegenwelten. Technologien der Emanzipation im 19. Jahrhundert, transcript Verlag, Bielefeld 2024, S.7.

Aldous Huxley, Brave New World, (1932) Penguin Modern Classics, Reprint 1967 (England/Australia).

Aldous Huxley, Eiland, (1962) dt. Neuausgabe Piper, München 1984.

05/17/26

#DigitalzwangEndspurt

Digitalcourage @digitalcourage

He. Pssst. Ja du.

Wärst du so nett, eine Mail mit persönlicher Empfehlung für unsere #Digitalzwang Petition an möglichst viele Leute zu senden? Wir brauchen nämlich noch ein paar Unterschriften.

Danke. Sehr nett :)

Link zum Teilen:
https://digitalcourage.de/petition-dz

Digitalcourage: Stopp Digitalzwang!

Posted on by tyyxx

Mehr als 58.000 Menschen haben unsere Digitalcourage Petition gegen Digitalzwang bereits unterschrieben. Vielen Dank für die Unterstützung! Das ist ein starkes Signal dafür, dass immer mehr Menschen nicht hinnehmen wollen, dass Teilhabe nur noch mit Smartphone, Account und Datenabgabe funktioniert.

Aber wir sind noch nicht am Ziel. Anlässlich des 23. Mai 2026, dem Tag des Grundgesetzes, übergeben wir die Petition im Rahmen einer Aktion an Mitglieder des Bundestages. Bis dahin wollen wir die 75.000 Unterschriften knacken – und dafür brauchen wir Sie.

Wir sprechen zwar kontinuierlich mit Politikerinnen, Politikern und Medien über das Thema Digitalzwang. Unsere Erfahrung zeigt aber: Am meisten bewegt sich, wenn betroffene Menschen selbst ihre Erfahrungen schildern. Ein konkretes Beispiel, ein persönliches Gespräch, die eigene Geschichte – das bleibt hängen und hat oft mehr Wirkung als jede Pressemitteilung oder jedes Hintergrundgespräch.

Deshalb unsere Bitte an Sie:

Sprechen Sie mit Ihrer Bundestagsabgeordneten vor Ort über Digitalzwang.

Digitalzwang ansprechen
Immer mehr Alltagsangebote funktionieren nur noch digital. Digitalzwang ist längst
kein Randphänomen mehr. Er wird zur Normalität gemacht. Wenn Sie das problematisch finden, können Sie das im Gespräch mit Ihrer oder Ihrem Bundestagsabgeordneten ansprechen. Mit dieser kurzen Hilfestellung möchten wir Sie dabei unterstützen.
Sie müssen kein.e Expert.in sein. Es genügt, wenn Sie schildern, was Sie selbst erleben oder beobachten.
Der Einstieg ins Gespräch könnte z.B. so ablaufen:
„Ich habe die Petition gegen Digitalzwang unterschrieben und möchte Ihnen kurz sagen, warum mir das wichtig ist.“
„Mir fällt auf, dass immer mehr Dinge nur noch per App funktionieren. Das bereitet mir Sorge.“
„Ich möchte, dass Menschen auch ohne Smartphone am Alltag teilnehmen können.“


Konkrete Situationen wirken stärker als allgemeine Kritik

Betonen Sie, weshalb Sie die Petition von Digitalcourage gegen Digitalzwang unterschrieben haben. Erzählen Sie die Beispiele aus Ihrer direkten Umgebung:
• Probleme beim Kauf von Fahrkarten oder Tickets für Veranstaltungen bei Ihnen vor Ort.
• Schwierigkeiten bei Terminvergaben per App/Internet (z.B. Behörde oder Ärzte).
• Menschen im Umfeld, die kein Smartphone nutzen können oder wollen und zunehmend von der Grundversorgung abgeschnitten werden.

Das können Sie sagen, falls Ihre Abgeordnete oder Ihr Abgeordneter behauptet, dass Digitalisierung alternativlos ist:
• Digitale Angebote sind sinnvoll, aber es braucht Wahlfreiheit.
• Digitalisierung muss fair gestaltet sein und darf keine Ausschlüsse produzieren.
• Ja, es stimmt: Eine gut funktionierende Digitalisierung stärkt das Vertrauen in die demokratischen Institutionen. „Digital Only“ aber reißt das Vertrauen aber wieder ein.
Digitalcourage ist nicht gegen Digitalisierung. Im Gegenteil: Die Organisation ist seit Ende der 80er Jahre Vorreiter in Sachen Vernetzung und setzt sich seit vielen Jahren für eine gute digitale Entwicklung ein.


Das können Sie konkret fordern:
„Ich wünsche mir, dass es für wichtige Dienstleistungen immer auch eine Nutzung ohne App oder Onlinekonto gibt – ohne Extrakosten oder Erschwernisse.“
„Mit der Petition fordert Digitalcourage, dass niemand benachteiligt wird, weil er oder sie digitale Zugangswege nicht nutzen möchte oder kann. Sie sollten das Anliegen politisch im Bundestag unterstützen. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde Menschen das Gefühl vermitteln, dass sie nicht zurückgelassen werden.“
Bleiben Sie respektvoll, freundlich und sachlich. Hören Sie zu und lassen Sie Ihr Gegenüber ausreden. So erzielen Sie die größte Wirkung.
Gut zu wissen:
• Sie können Ihr Anliegen per E-Mail oder in einer Bürgersprechstunde vorbringen.
• Gespräche sind oft kurz. Das ist völlig in Ordnung. Versuchen Sie deshalb Prioritäten zu setzen und sagen Sie die Dinge, die Ihnen am wichtigsten sind, zuerst.
• Persönliche und individuelle Gespräche wirken am stärksten.
Schon ein kurzes Gespräch kann etwas bewegen.
Vielen Dank für Ihr Engagement!

Petition

Wir fordern den deutschen Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen und damit gesetzlich zu verankern.

Die Wahrnehmung der Grundrechte und der Daseinsvorsorge, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Post, Bahn, medizinische Versorgung) darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Menschen das Internet, ein Smartphone oder bestimmte Software benutzen.

Wir fordern …

Teilhabe: Digitalzwang schließt viele Menschen aus: alte oder kranke Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit geringem Einkommen. 

Nicht noch mehr Überwachung: Der Zwang, für bisher allgemein verfügbare Dienste nun ein Smartphone oder bestimmte Apps zu nutzen, führt zu immer neuen detaillierten Datensammlungen, die eine umfassende (kommerzielle) Überwachung aller Lebensbereiche ermöglichen.

Wahlfreiheit: Wir wollen frei entscheiden, wann wir mit einem Smartphone unterwegs sein wollen – und ob wir überhaupt eines besitzen. Wir wollen auch frei entscheiden können, welche Software und welches Betriebssystem wir auf unseren Geräten installieren.

Resilienz: Gesellschaftliche Abhängigkeit von digitalen Lösungen ist ein Risiko. Gut, wenn immer noch ein nicht-digitaler Weg zur Verfügung steht.

Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, denn gerade werden mit hohem Tempo bestehende Dienste abgebaut und durch Smartphone-gebundende Leistungen ersetzt.

Mehr zu unserer Forderung nach einem Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz: 
https://digitalcourage.de/digitalzwang/petition-fuer-recht-auf-leben-ohne-digitalzwang-argumente

Zur Weitergabe/Ausdrucken:

https://digitalcourage.de/sites/default/files/2026-04/hilfestellung-digitalzwang.pdf
Digitalcourage e. V. | Marktstr. 18 | 33602 Bielefeld

digitalcourage.de | mail@digitalcourage.de | 0521 16391639

05/9/26

Milliardärsvermögen: Oxfam-Bericht Ungleichheit

So schnell wie nie, so groß wie nie: Milliardärsvermögen erreichen historischen Rekordwert

Oxfam 19. Januar 2026

Milliardärsvermögen wachsen 2025 dreimal schneller als in Vorjahren // Vermögenszuwachs in nur einem Jahr entspricht dem, was die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung besitzt

Im Jahr 2025 ist das Vermögen von Milliardär*innen dreimal so schnell gewachsen wie in den Jahren davor. Seit 2020 hat es inflationsbereinigt um mehr als 80 Prozent zugelegt. Das zeigt der Bericht „Resisting the Rule of the Rich”, den die Nothilfe- und Entwicklungsorganisation Oxfam zu Beginn des Weltwirtschaftsforums in Davos veröffentlicht. Gleichzeitig lebt fast die Hälfte der Menschheit in Armut. Die politische Macht von Superreichen setzt die Demokratie zunehmend unter Druck. Oxfam fordert die Bundesregierung auf, Superreiche angemessen zu besteuern, in soziale Gerechtigkeit zu investieren sowie Mittel für Entwicklungszusammenarbeit wieder zu erhöhen.

Der Bericht zeigt: 

  • Das Vermögen von Milliardär*innen weltweit ist 2025 um 2,5 Billionen US-Dollar gewachsen und hat einen neuen Höchstwert von 18,3 Billionen US-Dollar erreicht.
  • Dieser Anstieg in nur einem Jahr entspricht fast dem gesamten Vermögen der ärmeren Hälfte der Weltbevölkerung (4,1 Milliarden Menschen).
  • Mit einem Wachstum von rund 16 Prozent hat das Vermögen der Milliardär*innen 2025 dreimal so schnell zugenommen wie in den fünf Jahren davor.
  • In vier Sekunden verdient Elon Musk, der reichste Mann der Welt, so viel wie ein Mensch im weltweiten Durchschnitt in einem Jahr.
  • Seit März 2020 hat das Gesamtvermögen von Milliardär*innen inflationsbereinigt um 81 Prozent oder 8,2 Billionen US-Dollar zugelegt.
  • Fast die Hälfte der Weltbevölkerung, rund 3,8 Milliarden Menschen, lebt in Armut, also von weniger als 8,30 US-Dollar pro Tag.
  • Die ärmere Hälfte der Bevölkerung besitzt nur 0,52 Prozent des weltweiten Vermögens, das reichste Prozent besitzt 43,8 Prozent.

Die Situation in Deutschland

Auch in Deutschland wächst der Superreichtum unaufhaltsam:

  • In Deutschland ist 2025 die Gesamtzahl der Milliardär*innen um ein Drittel auf 172 gestiegen. Deutschland hat die viertmeisten Milliardär*innen weltweit.
  • Ein*e deutsche*r Milliardär*in verdient in weniger als anderthalb Stunden das durchschnittliche Jahreseinkommen in Deutschland.
  • Das Gesamtvermögen aller deutschen Milliardär*innen stieg 2025 inflationsbereinigt um 30 Prozent auf 840,2 Milliarden US-Dollar.
  • Gleichzeitig lebt etwa ein Fünftel der Menschen in Deutschland in Armut. 

Politische Macht von Superreichen gefährdet die Demokratie

Der neue Oxfam-Ungleichheitsbericht verdeutlicht auch, wie sich Superreiche mit ihren beispiellosen Ressourcen politische Macht sichern und die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen, um die Regeln von Wirtschaft und Gesellschaft zu ihrem eigenen Vorteil zu gestalten. Superreiche stützenihre politische Macht durch finanzielle Einflussnahme auf Politik, Eigentum und Kontrolle von Medien und direkten Zugang zu politischen Ämtern. Das gefährdet die Demokratie. 

Voller Artikel mit PDF des Berichtes auf Oxfam Deutschland-Seite hier

Anm. dazu: Aufrechterhalten wird die plutokratische Diktatur der Westoligarchen durch strikte Medienkontrolle und breite Manipulation von Kultur, Wissenschaft und Bildung zu ihren Gunsten und im Sinne ihres fanatischen Antikommunismus -bis hinein in Schul- und Kinderbücher vgl. z.B. Kinderbuch-Kritik Bertha Benz.

05/5/26

EU-ICE? Digitale Blitz-Abschiebeverordnung

Abschiebeverordnung: EU will mit digitalen Mitteln mehr und schneller abschieben

Die EU arbeitet mit Hochdruck an der Abschiebeverordnung. ICE-ähnliche Razzien in Privatwohnungen und elektronische Fußfesseln für Menschen ohne Aufenthalt könnten Realität werden, wenn die Verordnung in dieser Form beschlossen wird – warnen Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen.

Timur Vorkul Netzpolitik, 30. April 2026

Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.

„Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.

Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.

Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?

Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.

Das EU-Parlament hat diese Regelung in seiner Fassung gestrichen. Doch es besteht die Möglichkeit, dass der noch härtere Vorschlag der Mitgliedstaaten Eingang in den finalen Text findet. Ihre Position sieht „investigative Ermittlungsmaßnahmen“ vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Durchsuchungen von Wohnungen und „anderen relevanten Räumlichkeiten“. Dies würde der Polizei ermöglichen, Krankenhäuser, Schulen, Arbeitsplätze, öffentliche und soziale Einrichtungen und Wohnungen zu durchsuchen – ganz ohne richterliche Anordnung. Betroffen wären alle, die Menschen ohne Papiere unterstützen, und Bürger*innen, in deren Wohnungen die Behörden sie vermuten.

Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.

Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys

Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.

„Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.

Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.

In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.

Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen

Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.

Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.

Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?

Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.

Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.

Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“

Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.

Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.

Neue Europäische Rückkehrentscheidung

Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.

Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.

Nationale Migrationsbehörden sollen die „Europäische Rückkehrentscheidung“ parallel zur nationalen Abschiebeanordnung erlassen und über das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Verfügung stellen. Dadurch werden personenbezogene Daten von Betroffenen für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, kritisieren die ProtectNotSurveil-Organisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei ohnehin für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.

Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen

Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.

Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.

Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.

Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?

Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.

Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“

In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.

Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.

Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.

Timur Vorkul ist seit September 2025 Volontär bei netzpolitik.org. Er hat Sozialwissenschaften und Kulturanthropologie studiert und zuletzt für den MDR gearbeitet. Neben seinem Volontariat macht er Beiträge für den Fernsehsender KiKA. Er interessiert sich für staatliche Überwachung, Migrationsregime und Ungleichheit.

Artikel aus:

Www.netzpolitik.org/2026/abschiebeverordnung-eu-will-mit-digitalen-mitteln-mehr-und-schneller-abschieben

05/3/26

NRW-Palantir-Gesetz: Verfassungskonform?

Automatisierte Datenanalyse in NRW: Palantir-Gesetz nicht verfassungskonform

Die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen geht mit der im neuen Polizeigesetz geregelten automatisierten Datenanalyse hart ins Gericht. In ihrem Tätigkeitsbericht bezweifelt sie die Rechtmäßigkeit der Norm, die den Einsatz von Palantir-Software erlaubt. Der NRW-Innenminister Herbert Reul liebäugelt mit Palantir-Alternativen.

Constanze Netzpolitik, 20. April 2026

Einige Regelungen im neuen Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen durchbrechen den Grundsatz der Zweckbindung. Das schreibt die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, in ihrem am Freitag veröffentlichten 31. Tätigkeitsbericht für 2025. Sie begründet darin ihre „Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“ des Gesetzes. „Trotz mehrfacher Intervention“ wurden ihre Einwände jedoch „im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt“. Viel deutlicher hätte die Datenschutzbeauftragte zur Ignoranz ihrer Expertise durch die Landesregierung nicht werden können.

Nach mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren musste Nordrhein-Westfalen sein Polizeigesetz anpassen. Auch für die darin geregelte automatisierte Datenanalyse machte Karlsruhe im Februar 2023 neue detaillierte Vorgaben.

Der etwas sperrige Rechtsbegriff „automatisierte Datenanalyse“ beschreibt die übergreifende Auswertung von polizeilichen Datensammlungen, die in NRW mit Hilfe des US-Konzerns Palantir vollzogen wird. Innenminister Herbert Reul (73, CDU) hatte in einem Interview mit dem Merkur im Sommer 2025 erklärt, bei dem Anbieter zunächst bleiben zu wollen. Der Fünf-Jahres-Vertrag mit Palantir wurde dann zwar verlängert, aber nur bis Oktober 2026.

Gayks Kritik bezieht sich auch auf den Konzern, vor allem aber richtet sie sich gegen die rechtlichen Regelungen: Die polizeilichen Befugnisse bei der Datenanalyse in NRW wurden nach dem Palantir-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht etwa beschnitten, sondern beträchtlich ausgebaut und erlauben nun beispielsweise auch „KI“-Training. Diese erheblich erweiterten Analysebefugnisse im Polizeigesetz (§ 23 Abs. 6) wurden vom Landtag bereits beschlossen.

Sogar noch einmal verschärft“

Gayk kritisiert in der Pressemitteilung zu ihrem Tätigkeitsbericht, den sie NRW-Landtagspräsident André Kuper (CDU) übergab, den generellen Trend zu „ungezügelter Datennutzung“. Zudem würden Gesetze „teils im Eilverfahren verabschiedet“, so dass der Schutz der Grundrechte „nicht mit der notwendigen Sorgfalt berücksichtigt“ werde.

Beim Polizeigesetz wird Gayk in ihrem Tätigkeitsbericht besonders deutlich. Denn „schon beim ursprünglichen Text des PolG NRW“ wären „gesetzliche Ergänzungen“ notwendig gewesen. Das hätte sie auch in ihrer damaligen Stellungnahme deutlich gemacht. Die Verantwortlichen ignorierten die Expertise ihrer Datenschutzbeauftragten. Gayk schreibt:

Doch die Landesregierung ist darauf nicht nur nicht eingegangen – sie hat im überarbeiteten PolG NRW das Eingriffsgewicht möglicher polizeilicher Datenanalysen sogar noch einmal verschärft. Das hat zur Folge, dass das neue Gesetz erst recht nicht die Anforderungen an eine verfassungskonforme Norm erfüllen dürfte.

Denn nach den neuen Befugnissen dürfen nicht nur „Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Organisationen, Objekten und Sachen hergestellt werden“, sondern auch „selbstständig arbeitende oder selbstlernende Systeme“ eingesetzt werden. Damit sind kaum eingegrenzte Formen von Software-Auswertungen gemeint, auch mit sogenannter „Künstlicher Intelligenz“. Polizeiliche Daten aus Registern oder Fahndungssystemen können beispielsweise mit Telekommunikationsdaten und vielen weiteren Datenarten verknüpft und automatisiert ausgewertet werden.

All dies hatte Gayk auch „zusätzlich in einer an den Landtag NRW gerichteten Stellungnahme deutlich gemacht“. Doch auch im Landtag fruchteten ihre Argumente nicht: „Keiner dieser Hinweise wurde im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt.“

Die Datenschutzbeauftragte ruft dabei ins Gedächtnis, dass bei der ersten Einführung der Datenanalyse in NRW noch besonders betont worden sei, „dass dieser Eingriff keine große Intensität aufweise – da KI gerade nicht zum Einsatz komme“. Jetzt hingegen sei nicht nur der Einsatz von „KI“ erlaubt, sondern sogar das „KI“-Training.

Im Jahr 2022 wurde im Polizeigesetz die Rechtsgrundlage für die Datenanalyse geschaffen, die in NRW den Namen DAR (Datenbankübergreifende Analyse- und Recherche) trägt und von Palantir schon seit 2019 für mindestens 39 Millionen Euro bereitgestellt wird. Seit dem Bohei um „KI“ wirbt der journalistenfeindliche Konzern mit bizarrer politischer Agenda damit, dass auch seine Software Künstliche Intelligenz beinhalte.

Software-Training

Die neue Regelung zum „KI“-Training enthält die Erlaubnis zur „Entwicklung, Überprüfung, Änderung oder zum Trainieren von IT-Produkten“. Das werfe zusätzliche Probleme auf, wenn die Polizei NRW dazu gespeicherte echte Daten von Menschen verwenden darf. Denn die Norm sehe „so gut wie keine Einschränkungen oder Voraussetzungen vor“, so Gayk. Zwar sollen die in das Training einfließenden Daten grundsätzlich anonymisiert werden. Aber das wurde ausgehebelt durch den Zusatz, dass die Anonymisierung auch unterbleiben kann, wenn sie „voraussichtlich mit einem hohen Aufwand verbunden“ ist.

Die Datenschutzbeauftragte hatte im Gesetzgebungsprozess gefordert, dass keine identifizierenden Informationen in das Software-Training einfließen sollen. Schließlich sei „die KI darauf ausgelegt“, Zusammenhänge zwischen Daten zu erkennen. Die könnten auch dann hergestellt werden, wenn der Name weggelassen würde. „Eine Anonymisierung gestaltet sich damit generell schwierig“, so Gayk.

Doch sie blieb auch mit diesem Einwand ungehört. Die NRW-Datenschützerin senkt nun zum „KI“-Training klar den Daumen:

Insgesamt sind im Gesetz nicht ansatzweise ausreichende Maßnahmen geregelt, um den mit der Nutzung zu Trainingszwecken einhergehenden Risiken […] angemessen zu begegnen.

Umdenken bei Herbert Reul

Neben diesen rechtlichen Bedenken beim „KI“-Training weisen Juristen schon länger auf das Problem, dass durch die Zusammenarbeit mit dem US-Konzern Palantir Polizeidaten in die Vereinigten Staaten abfließen könnten. Auch die NRW-Datenschutzbeauftragte betont in ihrem Bericht, dass sie die Landesregierung darauf hingewiesen hätte, „dass der Programmanbieter der US-amerikanischen Gesetzgebung unterliegt“. Gayk macht deutlich, dass zwei US-Gesetze hier einschlägig wären, nämlich der US CLOUD Act aus dem Jahr 2018 und der US Foreign Intelligence Surveillance Act. Diese böten US-Behörden „weitreichende Möglichkeiten, auf die Daten des Anbieters zuzugreifen“:

Da das Programm den Polizeidatenbestand nahezu vollständig einbezieht, würde dieser Datenbestand dann, wenn er im Zusammenhang mit KI-Training auch dem Programmanbieter zur Verfügung steht, nicht kontrollierbaren Zugriffen der US-Behörden unterliegen.

An dem seit 2017 amtierenden Innenminister Herbert Reul scheinen solche Hinweise nicht mehr gänzlich abzuprallen. Denn dass in NRW weiter mit Palantir zusammengearbeitet wird, ist nicht mehr ausgemacht. Der Widerstand gegen den US-Konzern ist zwischenzeitlich wohl zu deutlich gewachsen.

Reul sucht nun eine neue Analysesoftware für die Polizei, wie die dpa am Wochenende meldete. Denn Mitte Oktober läuft der Vertrag mit Palantir aus. Offenbar hat das vom US-Konzern und auch von deutschen Polizeianwendern gern besungene fast mythische Ansehen der Palantir-Software, der aktuell kein anderer Anbieter im Markt funktional das Wasser reichen kann, einige Kratzer bekommen.

An Gayks Einschätzungen zur Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen zur automatisierten Datenanalyse in NRW ändert ein möglicher neuer Vertragspartner aber nichts. Denn ihre Kritik richtet sich gegen die außerordentlich weitgehenden Befugnisse, nicht nur gegen den Anbieter.

Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin von Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille. Kontakt: E-Mail (OpenPGP)

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