Abschiebeverordnung: EU will mit digitalen Mitteln mehr und schneller abschieben
Die EU arbeitet mit Hochdruck an der Abschiebeverordnung. ICE-ähnliche Razzien in Privatwohnungen und elektronische Fußfesseln für Menschen ohne Aufenthalt könnten Realität werden, wenn die Verordnung in dieser Form beschlossen wird – warnen Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen.
Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.
„Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.
Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.
Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?
Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.
Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.
Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys
Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.
„Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.
Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.
In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.
Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen
Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.
Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.
Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?
Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.
Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.
Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“
Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.
Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.
Neue Europäische Rückkehrentscheidung
Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.
Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.
Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen
Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.
Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.
Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.
Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?
Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.
Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“
In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.
Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.
Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.
Timur Vorkulist seit September 2025 Volontär bei netzpolitik.org. Er hat Sozialwissenschaften und Kulturanthropologie studiert und zuletzt für den MDR gearbeitet. Neben seinem Volontariat macht er Beiträge für den Fernsehsender KiKA. Er interessiert sich für staatliche Überwachung, Migrationsregime und Ungleichheit.
Der politische Kampf um die globalen Netze betrifft auch die wichtigste Frage der Philosophie: Unsere Fähigkeit zu utopischem Denken, unseren Zugang zu vielfältigen Zukünften, daher dieser Artikel von Netzpolitik.org (tyx)
Konferenz gegen Big Tech: Raus aus der Ohnmacht
Zur „ersten Bewegungskonferenz gegen Big Tech“ in Berlin kamen 750 Menschen zusammen. Bei „Cables of Resistance“ ging es um Protest, Betriebsräte und Widerstand gegen Rechenzentren. Die vielleicht radikalste Antwort der Aktivist:innen auf die Macht der TechKonzerne: Verweigerung.
Was tun gegen Big Tech? Am vergangenen Wochenende kamen in Berlin deutsche und internationale Aktivist:innen, Gewerkschafter:innen, Forscher:innen und Künstler:innen zur Konferenz „Cables of Resistance“ zusammen, um über die Frage zu beraten, die derzeit so viele beschäftigt. Ihre Antwort: radikale Verweigerung, Protest und Widerstand.
Ins Leben gerufen wurde die „erste Bewegungskonferenz gegen Big Tech“ von den Gruppen Berlin vs. Amazon, Tesla den Hahn abdrehen und die Berlin Tech Workers Coalition. Mit ihrem tech- und kapitalismuskritischen Ansatz haben sie offenbar einen Nerv getroffen: Die Tickets waren schnell ausverkauft, mehr als 750 Menschen kamen nach Angaben der Veranstalter:innen in das Tagungshaus am Franz-Mehring-Platz.
Das überwiegend durch Einreichungen aus der Community bestückte Programm war geprägt durch kritische Analyse des Status Quo, internationale Vernetzung und Austausch über politische Strategien. In insgesamt neun Themen-Tracks ging es um Fragen von Stadtpolitik, Nachhaltigkeit, Militarisierung oder Arbeitskämpfe.
„Die Speerspitze der kapitalistischen Akkumulation“
Die Ausgangslage beschreiben viele derzeit als düster. Angesichts der Übermacht der großen Tech-Konzerne kann man schon mal leicht verzweifeln. Ihre wirtschaftliche und politische Dominanz ist konkurrenzlos. Allein die fünf wertvollsten unter ihnen – Nvidia, Apple, Google, Microsoft und Amazon – strichen im letzten Jahr fast 500 Milliarden US-Dollar Gewinn ein. Ihr gemeinsamer Marktwert beträgt derzeit mehr als 18 Billionen US-Dollar – astronomische Zahlen.
Für die Veranstalter:innen steht fest: „Digitale Technologien sind die derzeitige Speerspitze der kapitalistischen Akkumulation und Zerstörung.“ Und: „Das digitale Kapital steht hinter dem Faschismus und ist sein bereitwilliger Handlanger.“ So heißt es im Entwurf für ein Manifest, das die Organisator:innen zu Beginn der Konferenz zur Debatte stellten und das sie im Nachgang weiterentwickeln wollen.
Die vielleicht mächtigste Waffe der Tech-Konzerne: Sie bestimmen, wie die Zukunft aussehen soll – nicht nur technisch, sondern auch diskursiv. Dass mehr Innovation, mehr Technologie und allen voran mehr KI immer besser seien, sagen längst nicht mehr nur sie. Auch viele Politiker:innen wiederholen das Mantra vom vermeintlichen digitalen Fortschritt unhinterfragt. Big Tech hat nicht nur das Internet gekapert, sondern auch unsere Vorstellung davon, wie digitale Zukünfte überhaupt aussehen könnten.
Von Arbeitskämpfen bis Perma-Computing
„Big Tech wird unseren Planeten mittel- bis langfristig zerstören“, so fasst Mitorganisatorin Aline Blankertz in einem Pressegespräch die Lage zusammen. Die Konferenz wolle deshalb Menschen zusammenbringen, „die für eine solidarische, selbstbestimmte, klimagerechte Zukunft kämpfen.“
Ein zentrales, immer wiederkehrendes Thema waren Rechenzentren. Als physische Repräsentation der digitalen Welt und als Symbol für den KI-Hype sind sie in vielen Regionen der Welt bereits zum Kristallisationspunkt des Widerstands gegen Big Tech geworden. Der Protest gegen Rechenzentren dürfte bald auch in Deutschland stärker werden, denn sie nehmen viel Fläche ein, verbrauchen riesige Menge Strom und Wasser und werden gerne in ärmeren und marginalisierten Nachbarschaften gebaut, die dann unter der Lärm- und Umweltbelastung leiden.
In den vielen Vorträgen und Panel-Gesprächen zu dem Thema ging es um Aufklärung, Ansatzpunkte für Veränderungen an gesetzlichen Rahmenbedingungen wie dem Energieeffizienzgesetz, Aktionen des zivilen Ungehorsams und lokale Proteste, die die Ansiedlung von Rechenzentren verhindern.
Worum es nicht ging: Anschläge, Sabotage oder andere Formen eines vermeintlichen Ökoterrorismus.
Dass man das überhaupt klarstellen muss, liegt daran, dass das rechte Krawallmedium Nius die Konferenz offenbar zum Feind auserkoren hat, weil der Quantenphysiker Guido Arnold an einem Panel teilnahm. Im Januar hatten Nius und Spiegel Arnold und sein radikal Tech-kritisches Kollektiv „Capulcu“ mit dünner Begründung als Vordenker der „Vulkangruppe“ dargestellt. Der Vorwurf stützt sich vor allem darauf, dass die Vulkangruppe, die sich unter anderem zum Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz Anfang des Jahres bekannte, ähnliche Begriffe nutzt, etwa den von Arnold geprägten Ausdruck des „technologischen Angriffs“.
Auch im Manifest der Konferenz findet sich der Begriff. Nius schickte einen Reporter, der Teilnehmende vor dem Gebäude abpasste und fragte, warum sie an einer Konferenz teilnehmen würden, die mit durchtrennten Kabeln werbe. Die ausbleibenden Antworten der genervten Besucher:innen schnitt Nius zu einem fünfeinhalbminütigen Video zusammen. Nicht zum ersten Mal griff die Springer-Zeitung Welt die Vorlage von Rechtsaußen auf und titelte: „Wie linke Tech-Gegner in Berlin einen Angriff planen“. Eine Presseakkreditierung hatte Welt nach Angaben der Veranstalter:innen nicht beantragt.
Kann man Big Tech auf den eigenen Plattformen schlagen?
Dabei gibt es durchaus Dinge, die man an der Konferenz kritisieren kann, ohne sich komplett lächerlich zu machen.
Zum Beispiel, dass kein einziger der neun Themenstränge Probleme der demokratischen Öffentlichkeit und von Sozialen Medien zum Thema machte. Die Frage, wie eine tech-kritische Bewegung, die von der Konferenz ausgehen soll, die narrative Hegemonie von Big Tech auf den Plattformen eben dieser Konzerne brechen soll, hätte man hier gut diskutieren können. Auch konkrete Alternativen wie das Fediverse mit seinen Stärken und Schwächen hätten gut auf die Konferenz gepasst. Einige Teilnehmende nahmen die Sache dann einfach selbst in die Hand und hingen Zettel aus, auf denen sie zumindest Mastodon-Handles austauschten.
Zudem waren die einzelnen Sessions teilweise so kurz, dass die ausgegebene Losung „Das ist keine Infoveranstaltung, sondern eine Kampfansage“, sich auf unfreiwillige Art und Weise bestätigte. Ein bisschen mehr Information wäre manchmal schon gut gewesen. Ebenso ein bisschen mehr Raum für Diskussionen über Widersprüchlichkeiten, die es notwendigerweise gibt, wenn unterschiedliche Bewegungen zusammenkommen.
Keine Zeit für Zukunft
Doch wichtiger waren an diesem Wochenende Vernetzung, Inspiration und Motivation. „Wir werden Big Tech nicht weganalysieren“, gab Journalistin Nina Scholz bei ihrem Auftaktvortrag die Richtung vor. Es sollte ums Handeln gehen: Raus aus der Ohnmacht, rein in die Bewegung.
In diesem Sinne hätten es gerne auch noch mehr Programmpunkte zu konkreten Alternativen und positiven Zukunftsentwürfen sein dürfen. Lediglich eine Stunde stand für den Themenblock „Zukunft“ und Ideen wie die Vergesellschaftung von Plattformen, Digital Degrowth oder Hardwareproduktion außerhalb kapitalistischer Verwertungslogik zur Verfügung. Auch davon hätte es gerne noch mehr sein dürfen.
Aber womöglich ist das einfach der Moment, an dem wir gerade stehen: Für Zukunft ist hoffentlich später Zeit, jetzt geht es darum, das Schlimmste zu verhindern. Sich dem Hype zu verweigern, das Fortschrittsversprechen zu hinterfragen, bestimmte Entwicklungen auch ganz abzulehnen und Widerstand zu organisieren – das ist vielleicht nicht die visionärste Antwort auf Big Tech. Aber es könnte genau die Antwort sein, die es jetzt braucht.
Ingo Dachwitz: Ingo ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Seine Themen sind Daten, Macht und die digitale Öffentlichkeit. Ingos Veröffentlichungen wurden mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem European Press Prize, dem Alternativen Medienpreis, dem Datenschutz-Medienpreis und zwei Grimme-Online-Awards. Sein Buch „Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen“ war für den Deutschen Sachbuchpreis nominiert und wurde als eines der Wissensbücher des Jahres 2025 geehrt. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft, der Evangelischen Kirche und des Netzwerk Recherche. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat
Das Bürgergeld ist Geschichte. An seine Stelle tritt eine Grundsicherung, die auf kalkulierten Verfassungsbruch setzt. Totalsanktionen, Vermittlungsvorrang, Quadratmeterdeckel, jeder Move bedeutet umfassendere staatliche Überwachung. Die Bezahlkarte soll in Hamburg perspektivisch zunächst auf Sozialhilfe‑ und Jugendhilfebeziehende ausgeweitet werden. Sind Bürgergeldbeziehende als nächstes dran?
Die neue Grundsicherung trumpft Hartz IV in seiner Grausamkeit und ist ein Damoklesschwert über Erwerbslosen und allen, die Lohnarbeit machen. Zugleich nimmt die Zahl der Milliardäre und Mulitmillionäre stetig zu. Finanzbetrug durch Überreiche wird mehr oder weniger tatenlos zugesehen, während das Phantom des Bürgergeld-Totalverweigerers seit Jahren durch die Medien getrieben wird.
Wie der Angriff auf den Sozialstaat sich auf die Betroffenen in der Praxis auswirkt und was wir als Zivilgesellschaft tun können, um nicht nur tatenlos zusehen zu müssen, darum geht es in diesem Talk. 39c3
Wer nutzt in Deutschland Software von Palantir und wer hat das in naher Zukunft vor? Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz solcher Analysewerkzeuge? Und was plant Innenminister Alexander Dobrindt in Sachen Palantir für die Polizeien des Bundes?
Software von Palantir analysiert für Polizeien und Militär deren Daten – dafür lizenzieren auch deutsche Polizeibehörden seit Jahren die Analysesoftware Gotham des US-Unternehmens. Die Software verarbeitet strukturierte und unstrukturierte Informationen aus Polizeidatenbanken. Die genauen Funktionsweisen sind für die Öffentlichkeit, Gesetzgeber und Kontrollbehörden jedoch nicht einsehbar.
Das US-Unternehmen ist hochumstritten und auch in Deutschland seit einigen Gesetzesinitiativen wieder umkämpft – wegen seiner intransparenten Analysemethoden, seiner Zusammenarbeit mit autoritären Staaten und seiner Nähe zur US-Regierung.
Rechtlich ist der Einsatz von Analysetools wie von Palantir in Deutschland ohnehin komplex, denn das Bundesverfassungsgericht hat 2023 deutliche Grenzen für polizeiliche Datenanalysen gezogen. Dennoch haben mehrere Bundesländer für ihre Polizeien Verträge oder streben sie an. Auch auf Bundesebene wird der Einsatz für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei hitzig diskutiert.
Wie funktioniert Gotham und welche Gefahren gehen damit einher? Welche Entwicklungen sind im Bund und in den Ländern zu beobachten? Wie geht es weiter?
Wir wollen über den Stand der Dinge in Bund und Ländern informieren und auch zeigen, wie wir versuchen, rechtliche Vorgaben durchzusetzen. Denn die GFF und der CCC sind an Verfassungsbeschwerden beteiligt, unter anderem in Hessen, Hamburg und zuletzt in Bayern. 39c3
Julien Bobineau, Philipp Gieg, Timo Lowinger (Hg.): Handbuch Demokratische Republik Kongo. Geschichte, Politik, Gesellschaft, Kultur, Frank&Timme Verlag, Berlin 2024, 678 S., 148,00 Euro, ISBN 978-3-7329-0434-1
Rezension von Thomas Barth
Wenn jetzt bald wieder viele neue Mobiltelefone unter dem Weihnachtsbaum landen, keimt bei besser informierten Menschen hoffentlich ein schlechtes Gewissen auf: Man weiß, dass darin vermutlich billiges “Blut-Coltan” aus der Demokratischen Republik Kongo steckt, man erinnert sich an gelegentliche knappe Meldungen über dortige Verletzungen der Menschenrechte, Massaker und zu Tode geschundene Kinder-Sklavenarbeiter*innen.
Doch unser Wissen ist dürftig. Die DR Kongo ist trotz ihrer immensen Größe von 2,3 Millionen qkm, ihrer Bevölkerung von bald 150 Millionen Menschen und ihrer historischen wie wirtschaftlichen Bedeutung ein vernachlässigtes Thema. Die genozidalen Kongogräuel, die Ermordung des ersten Präsidenten Patrice Lumumba, die beiden Kongo-Kriege, der Zweite wird auch als “African Worldwar” bezeichnet, all das ist nur schemenhaft in unserem eurozentrischen Wissen vorhanden: nicht zufällig, denn Unwissen über den historischen Kolonialismus hilft heutigen Ausbeutern ihre neokolonialen Machtstrukturen zu verbergen. So berichten unsere Medien weit öfter von den dort lebenden Bonobo-Affen als von Geschichte, Bevölkerung und Politik des Landes.
Dabei war die brutale Ausbeutung der Kautschuk-Ressourcen des Kongo zentral für Autoindustrie und Motorisierung der (westlichen) Welt und damit für den Aufbau der reichen Industrienationen; diese Geschichte wiederholt sich derzeit bei der Plünderung der Coltan-Reserven für die Mobilisierung der Kommunikation der Welt und den Ausbau der Digitalisierung. Aus Belgisch-Kongo stammte auch das Uran für die ersten Atombomben der USA. Von außen dirigierte Putsche und Rebellengruppen, Überfälle von Nachbarländern und Kolonialmächten (Belgien, USA, Frankreich) überziehen das Land immer wieder mit Blutvergießen und Gräueltaten. Kein Wunder, dass die DR Kongo Zielland der größten UN-Friedensmissionen war, mit dem Einsatz von bislang etwa 20.000 Soldaten aus 40 Nationen. Das Aufblühen des ganzen Kontinents, das der senegalesische Kulturwissenchaftler Felwine Sarr sich in seinem „Afrotopia“ ausmalte, hängt zentral von einer Befriedung der DR Kongo ab, von einer Vertreibung der Mörder und Ausbeuter und einer dann endlich möglichen fairen Vergütung der unermesslichen Reichtümer der Kongoregion.
Das Handbuch Demokratische Republik Kongobietet einen Überblick zu Geschichte, Politik, Gesellschaft und Kultur des facettenreichen Landes, der weit über das hinausgeht, was die übliche schnelle Internetsuche, Wikipedia und Chatbots anbieten. Diese Rezension fokussiert Abschnitte des enzyklopädischen Bandes, die Vergangenheitsbewältigung und Kolonialkritik zum Ziel haben.
Der Anspruch ist hoch: “Systematisch aufbereitete, gut verständliche Texte zur kongolesischen Geographie, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur schaffen ein vertieftes Verständnis für globale Verflechtungen, ihre historischen Ursprünge und die Auswirkungen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Dabei werden die verschiedenen Perspektiven auf die Demokratische Republik Kongo übersichtlich erfasst und miteinander in Beziehung gesetzt. Dieses differenzierte, interdisziplinäre Kaleidoskop umfasst unter anderem Beiträge zu Geo- und Demographie, zur Geschichte und zu Kriegen und Konflikten seit den 1990er Jahren, zum politischen System, zu Institutionen, Infrastruktur, Zivilgesellschaft und Außenbeziehungen sowie zu Medien, Bildungs- und Gesundheitssystem, Religionen, Frauenrechten, Sprachen, Sport, Kunst, Musik, Literatur, Film, Mode und den kulinarischen Kulturen des Landes.” (Verlagstext)
Für eine korrekt geschriebene Geschichte
In ihrem Vorwort macht Prof. Debora Kayembe, gebürtige Kongolesin und Rektorin der Universität Edinburgh, klar, dass sie die bisherige Darstellung der DR Kongo in deutschen oder westlichen Arbeiten insgesamt für zweifelhaft hält und pocht auf eine nunmehr “korrekt geschriebene” Geschichte, “ohne Fehlinformationen, mit der Wahrheit und nichts als der Wahrheit” (S.9). Besonders die engagierten und gut lesbaren Beiträge von Julien Bobineau machen klar, worum es dabei vordringlich geht: Um den immer noch bzw. immer wieder erneut verdrängten oder heruntergespielten Stellenwert der Kongogräuel von 1885-1908, das verklärte Bild des Kolonialverbrechers und Völkermörders König Leopold II..
Es geht auch um die kaum verminderten Kolonialverbrechen 1908-60, die brutale Ermordung des nach der Befreiung am 30.Juni 1960 ersten gewählten Präsidenten Patrice Lumumba (1925-1961), durch USA, Belgien und andere antikommunistische Akteure. Schon im Januar 1961, nachdem die westliche Presse Lumumba zum Kommunisten und “neuen Hitler” dämonisiert hatte, wurde seine Regierung terrorisiert. Schnell hatte man den Kongo völkerrechtswidrig überfallen, gegen Lumumba geputscht, ihn und seine Anhänger gejagt, gefoltert und ermordet.
Aber es geht auch um die Ära des Diktators Mobutu (1965-97), einer von der CIA finanzierten Marionette westlicher Industrie-Interessen, sowie um die zahllosen, meist von außen dirigierten “Bürgerkriege” zum Raub von Rohstoffen, die bis heute andauern und meist westlichen Firmen den Zugriff auf billiges Blut-Coltan sichern. Und es geht speziell um Belgiens Umgang mit der Kolonialvergangenheit, der in seiner Verlogenheit stellvertretend für den Umgang europäischer Kolonialstaaten mit ihren Verbrechen stehen kann.
Von Bismarck zur DDR-Lumumba-Solidarität
In ihrer Einleitung stellen die Herausgeber Bobineau, Gieg und Lowinger diese “Wissenslücken” der westlichen Welt, die eigentlich Teil einer andauernden Propaganda zur Vertuschung und Aufrechterhaltung imperialistischer Ausbeutung sind, in einen größeren Zusammenhang. Eine “früher unverhohlen rassistische”, immer noch eurozentrische Sichtweise auf Afrika als “das Geschichtslose” (Hegel) weigert sich, den Kontinent und insbesondere seine schwarzen Bewohner in den historischen Wissenschaften und der medialen Darstellung angemessen zu würdigen (S.13). Das Literaturangebot zur DR Kongo sei im deutschsprachigen Raum erstaunlich karg, das vorliegende Handbuch müsse diese Lücke dringend füllen. Schließlich habe Reichskanzler Otto von Bismarck (1815-89) mit seiner Kongo-Konferenz 1884/85 maßgeblich zur Unterwerfung des Landes unter die blutige Herrschaft Leopold II. beigetragen. Die Kolonie Deutsch-Ostafrika, die auch das heutige Ruanda und Burundi umfasste, bildete die Ostgrenze des sogenannten “Freistaat Kongo” des Belgischen Königs.
Nach 1945 sei die Afrika-Politik von Ost- und Westdeutschland zu unterscheiden, besonders was die Ermordung von Patrice Lumumba betrifft: Lumumba habe im Kalten Krieg Blockneutralität proklamiert, was die westlichen “Verbündeten” (“allen voran Belgien, Frankreich und die USA”) als Chance für die verhasste Sowjetunion deuteten, an den strategischen Ressourcen wie Kupfer, Kobalt und Uran des Kongo zu partizipieren. Westliche Medien dämonisierten Lumumba daher, auch in der BRD, um seinen Sturz propagandistisch vorzubereiten. “Mit Unterstützung von kongolesischen Schattenmännern… gelang es ‘westlichen’ Geheimdiensten im September 1960, Lumumba abzusetzen und zu inhaftieren.” (S.16) Nach seiner brutalen Folterung und Hinrichtung beteiligten sich westliche Medien der BRD an der “Verklärung und Verschleierung der Todesumstände”.
In der sozialistischen DDR dagegen, die ihrerseits treu an der Seite der Sowjetunion stand, verehrte man Lumumba “als ermordeten Märtyrer”. Man benannte Straßen nach ihm und errichtete Statuen für die Symbolfigur afrikanischen Freiheitswillens. Zudem zählte die DDR (neben China und der UdSSR), so die Herausgeber weiter, zu den wenigen Unterstützern der sozialistischen Gegenregierung des Lumumbisten Antoine Gizenga, in Stanleyville (heute Kisangani). Deren viele Jahre lang gegen die Putschisten und Westmächte gehaltenes Gebiet übertraf zeitweise die Fläche Deutschlands.
Die CDU-geführte BRD hielt dagegen treu zu den USA und ihrem grausamen Diktator Mobutu, der zudem enge persönliche Beziehungen zum Landesherrn in Bayern, Franz-Joseph Strauß (CSU) pflegte (S.16); Partei-Stiftungen von CDU und CSU sind seit 1966 im Land aktiv. 2006 habe die EU unter deutscher Führung die Sicherung der Wahlen unterstützt, in denen sich der 2001 nach dem Tod seines Vaters an die Macht gelangte Kabila junior wählen ließ (sie gelten als manipuliert); von 2800 EUFOR-Soldaten waren 780 Deutsche (S.17). Das Interesse an dem in vieler Hinsicht bedeutenden Land DR Kongo sollte also gestärkt werden, auch weil die deutsche Industrie zu den Hauptnutznießern der unter zweifelhaften Umständen gewonnenen Rohstoffe Kongos zählt -das Land hat z.B. die größten Coltan-Reserven der Welt (S.76). Auf den deutschen Blut-Coltan-Skandal 2001 geht das Handbuch jedoch nicht ein; die global agierende Münchner Metallurgiefirma H.C.Starck, stellte dabei nach Protesten ihre Lieferketten von Kongo auf Australien um.
Demographie, Ressourcen, Gesundheit, Bildung
Im Oberkapitel “Grundlagen” mit Kapitel 2-5 (Geographie, Klima, Natürliche Ressourcen, Demographie) erfährt man, dass die genaue Größe der Bevölkerung der DR Kongo unbekannt ist. Schätzungen für 2018 schwanken zwischen 80 und 130 Millionen Menschen, was Tom De Herdt, Wim Marivoet und Benjamin Kanze Muhoza auf eine eigene demographische Schätzung von 96-97 Millionen präzisieren und aufgrund der hohen Wachstumsrate für 2030 eine Bevölkerung von 148-149 Millionen Menschen prognostizieren (S.99). Jules Masuku Ayikaba beziffert in Kap.4 „Natürliche Ressourcen“ den vermuteten Gesamtwert der abzubauenden Bodenschätze des Landes auf kaum vorstellbare 24.000 Milliarden US-Dollar; Haupteinnahmequelle sei derzeit Kobalt, wovon die Hälfte der bekannten Weltreserven in der DR Kongo liegen, die Coltan-Lagerstätten seien die größten der Welt, wie auch die Zahlen zur Gewinnung von Industriediamanten, dazu kommen Kupfer, Gold, Uran und vieles mehr (S.75ff.); neben eigenen Vorkommen von Erdöl und Erdgas verfüge das Land dank des Kongo-Beckens über gewaltige, aber kaum ausgeschöpfte Potentiale an Wasserkraft, die 13 Prozent der weltweiten und die Hälfte der afrikanischen hydroelektrischen Energiereserven ausmachen: An ca. 780 Standorten könnten etwa 2600 MW produziert werden, von denen derzeit aber nur drei Prozent genutzt würden und nur 15 Prozent der Menschen hätten überhaupt Zugang zum Stromnetz (S.72ff.). Grund für die geringe Beteiligung der Bevölkerung an den Erlösen der Ressourcen wäre ein Mangel an „ethisch handelnden Politiker*innen“ bei den Machthabern des Staates (S.79). Entsprechend katastrophal sieht aus, wie die Lebensbedingungen und -perspektiven der Bevölkerung von diesen Machthabern (im Dienste der ausländischen Plünderer des Reichtums und der Menschen) gestaltet werden.
Das Gesundheitssystem behandeln in Kapitel 25 Hypolite Muhindo-Mavoko, Arzt aus Kinshasa, und der Antwerpener Ebola-Experte Trésor Zola Matuvanga. Sie loben ausführlich den Ausbau von Krankenhäusern von 1920-1956 von 34 auf 293 medizinische Einrichtungen (S.464), ohne im Blick zu haben, wie jämmerlich diese Investitionen im Vergleich zum außer Landes geschafften Reichtum waren; Kindersterblichkeit, Malaria und multiresistente Tuberkulose plagen das Land, das wenigstens mit nur 1,2 Prozent eine niedrige HIV-Infektionsrate aufweist und 2015 für poliofrei zertifiziert wurde; elf Ebola-Epidemien hätten bei 3500 Fällen 2100 Todesopfer gefordert (S.468).
Das Bildungswesen stellt Yves-J. Lumingu Manzanza in Kap. 24 vor: Aus eher juristischer Perspektive nennt er vor allem Rechtsgrundlagen von der UN-Kinderrechtskonvention bis zu Regularien des Ministeriums in Kinshasa. Konfessionelle Schulen machen 70 Prozent des kläglich unterfinanzierten Schulwesens aus (S.453), wo meist Frontalunterricht gegeben wird (S.448); die Universitäten orientieren sich am Bologna-Prozess der EU (S.446), ohne dass wenigstens Erfolge in der Anerkennung kongolesischer Diplome im Ausland zu verzeichnen wären (S.458). Dass die Bologna-“Reformen” in der EU durch Industrie-Lobbies, besonders des deutschen Bertelsmann-Konzerns, durchgesetzt wurden, problematisiert Manzanza leider nicht; es ging z.B. in Deutschland v.a. darum, die Universitäten zu entdemokratisieren und die Schulen betriebswirtschaftlich zu disziplinieren, um Industrie-verwertbares Wissen anstelle von Bildung, Persönlichkeitsentwicklung und Kritikfähigkeit zu setzen (bzw. auch darum, dem Bertelsmann-Medienkonzern eine neoliberal privatisierte Bildung als Milliarden-Geschäftsfeld zu erobern, was Dank heftiger Proteste nicht vollständig gelang, vgl. Barth 2006, 2009; unsere derzeitige deutsche Bildungsmisere ist dennoch wohl zu einem Großteil den Bertelsmann-getriebenen „Bildungs-Reformen“ zuzuschreiben). Es ist nicht verwunderlich, dass in deutschen Medien ein Afrikabild verbreitet wird, dass neokoloniale Ausbeutung bemäntelt und vertuscht, wie etwa der ZDF-Wissenschafts-Talk Scobel (siehe unten).
Leopolds Gräueltaten: Verschwörung des Schweigens
„Der Kongo in der Geschichtsschreibung“ von Magha-A-Ngimba Charles Gimba analysiert die belgischen Reaktionen auf Kritik am Kolonialismus v.a. Leopold II., aber auch die Ersetzung Lumumbas durch Kabila. Die USA, so Gimba in seinem Text, sahen in Mobutu “eine antikommunistische Kraft in Afrika” und unterstützten den Diktator ungeachtet “schwerer Menschenrechtsverletzungen, politischer Unterdrückung, Misswirtschaft“ sowie eines pompösen Personenkults (S.113). Wie schon an den Kongogräueln von Leopold II. zeigten belgische Historiker jedoch “kein wirkliches Interesse” an Mobutu, so blieb der Blick der belgischen Öffentlichkeit auf den Kongo unverändert geprägt “von romantischen Schulerinnerungen, stereotypen Klischees” und Ignoranz (S.118f.). Belgische Behörden und Historiker übten eine komplizenhafte “Kultur der Geheimhaltung” oder sogar eine “Verschwörung des Schweigens”, so dass die Kongogräuel “ein Objekt ausländischer Empörung” blieben (S.126).
Erst der internationale Bestseller des US-Publizisten Adam Hochschild “King Leopolds Ghost” (1998) drang um die Jahrtausendwende auch bis in die belgische Öffentlichkeit durch (dt. “Schatten über dem Kongo. Die Geschichte eines der großen, fast vergessenen Menschheitsverbrechen”, 2000), verstärkt durch die darauf bezogene BBC-Dokumentation von Peter Bates “White King, Red Rubber, Black Death” (2004). Die schockierende, aber äußerst sehenswerte Doku von Bates beginnt mit jenen Bildern verstümmelter Kinder, die schon um 1900 eine Welle internationaler Proteste gegen die Kolonialverbrechen Leopold II. ausgelöst hatten, und dem Satz: „Bis zum Erscheinen Adolf Hitlers setzte Leopold II. die Maßstäbe für Gräueltaten.“ Derweil folgten andere Kolonialisten im kleineren Maßstab und unbeobachtet von einer ethisch bewegten Öffentlichkeit dem belgischen Beispiel der brutalen Kautschuk-Ausbeutung von Indigenen in Kolumbien.
Bates beschreibt, wie der Belgische König mit seinem berühmten Helfer Henry Morton Stanley den Kongo durch Betrug, Drohung und Erpressung formal an sich brachte: Die schwer bewaffnete Truppe von Stanley zog durch Dörfer und Städte und ließ Würdenträger betrügerische Verträge unterschreiben, aus denen man später einen Besitzanspruch auf Land und Menschen ableitete. Der wurde durchgesetzt, indem man Kautschuk in ungeheuren Mengen erpresste. Wer diese nicht lieferte wurde massakriert, Frauen und Kinder wurden in Geiselhaft genommen und sexuell ausgebeutet, was viele nicht überlebten. Bei Widerstand oder Protest wurden Dörfer niedergebrannt und alle Bewohner erschossen. Gegen die Gräueltaten, denen viele Millionen Menschen zum Opfer fielen, erhob sich schließlich internationaler Protest. 1908 übernahm daher der Staat Leopolds II. Privatkolonie und der Trauerzug des 1909 verstorbenen Monarchen wurde sogar ausgebuht, so Bates. Dann kamen die Schrecken des Ersten Weltkriegs und die Kolonialisten konnten die Kongogräuel vergessen machen und durch einen rückwirkenden Königskult ersetzen. Belgien verehrte seinen Leopold II. wieder und breitete Geheimhaltung und Schweigen über seine Verbrechen.
Doch 1999 hatte der belgische Soziologe Ludo De Witte es geschafft, so Gimba, aus Archiven des Außenministeriums neue Dokumente zu erlangen und zum Buch “L’Assinat de Lumumba“ zu verarbeiten, erschienen im Jahr 2000 in Paris (dt. “Regierungsauftrag Mord. Der Tod Lumumbas und die Kongo-Krise” 2001). Das belgische Parlament sah sich daraufhin genötigt, eine Historikerkommission mit dem peinlichen Thema zu befassen. Ein Ablenkungsmanöver: Erst nach zwei Jahren, als die Wogen der Empörung über De Wittes Enthüllungen sich während des Wartens auf den Historiker-Bericht schon geglättet hatten, kam ein abwiegelndes Ergebnis. Belgische Behörden hätten lediglich eine “moralische Verantwortung” für die bestialische Ermordung Lumumbas in Katanga getragen (S.128). Dabei hatten belgische Geheimpolizisten den gedungenen Mördern nachweislich bei der Beseitigung von Lumumbas Leichnam geholfen. Man löste die sterblichen Überreste in Säure auf, damit sie nicht zum Ziel afrikanischer Heldenverehrung werden konnten. Zuvor hatte Gerard Soete, der belgische Vize-Generalinspektor der katangischen Polizei dem Toten in Serienkiller-Manier noch drei Finger amputiert und zwei Goldzähne herausgebrochen (vgl. Schumann S.102).
Jakarta-Methode und Kabilas Afrofaschismus
Ebenfalls mit der belgischen Vergangenheitsbewältigung befasst sich Bobineaus Beitrag “ Belgiens Umgang mit der Kolonialvergangenheit”. Bis 1999 hätten Königshaus und Regierung in Brüssel eine Beteiligung an der Ermordung Lumumbas bestritten, bis De Witte in seiner Studie dies wissenschaftlich nachweisen konnte. Öffentlichkeit, Medien, Schulen und Universitäten Belgiens wiesen “große Leerstellen bezüglich einer Aufarbeitung der belgischen Kolonialgeschichte” auf (S.211). Belgische Museen blieben kolonial-rassistischen Menschenbildern verhaften und seien noch weit von einer Restitutionsdebatte entfernt, wie sie in Paris 2018 etwa von Felwine Sarr und Bénédicte Savoy angestoßen wurde; international habe Hochschild 1998 mit “King Leopolds Ghost”, wo Leopolds II. Kolonialherrschaft im Kongo als “Genozid” und “Holocaust” an 10 Millionen Afrikanern bezeichnet wurde, den Druck auf Belgien verstärkt, sich endlich seiner Vergangenheit zu stellen (S.214).
Nach den Thesen von Hochschild und den Enthüllungen De Wittes zum Lumumba-Mord hätten zwar zwei belgische Ministerpräsidenten eine historische Teilschuld am in Ruanda von der Hutu-Mehrheit an den Tutsi begangenen Genozid eingestanden; man hätte jedoch die Kolonialgeschichte außer Acht gelassen. In der deutschen Kolonie Rwanda-Urundi (1884-1916) wären die Tutsi von den Deutschen als Herren über die Hutu rassifiziert worden, was die Belgier nach Übernahme des Mandatsgebietes im Ersten Weltkrieg ab 1916 fortgeführt und verstärkt hätten (S.215). Was als zynische Machtpraxis der Kolonialherrscher die Ausbeutung v.a. der Hutu sicherte, führte zu deren Hass auf die Tutsi, der sich in Genoziden 1959 und 1994 entlud (S.216).
Leider übersieht Bobineau (wie auch Gimba) eine internationale Dimension der Ermordung von Lumumba und seiner Ersetzung durch Mobutu: Die von den USA im Kalten Krieg praktizierte „Jakarta-Methode“ eines von der CIA finanzierten und gesteuerten antikommunistischen Terrors. In Brasilien 1964, Indonesien 1965 und Chile 1971 wurden ebenfalls hoffnungsvolle Ansätze linker oder sozialistischer Staatsführer durch Putsche in Blut ertränkt und faschistische oder faschistoide Diktaturen installiert, wobei der „Indonesian Genocide“ mit 5-10 Millionen brutal massakrierten Todesopfern der Strategie den Namen gab (vgl. Bevins2023). Mobutu bemäntelte in einer Art Afrofaschismus seine Diktatur, Personenkult und Ausbeutung mit volksnah gemeinter Afrikanisierung von Namen (etwa Kongo in Zaire), gegen die natürlich nichts einzuwenden wäre, wenn sie demokratisch organisiert wäre.
König, Anarchisten und Back Lives Matter
Julien Bobineau sieht am Ende, und man möchte ihm beipflichten, doch auch positive Ansätze für eine angemessene Erinnerungskultur, vor allem bei “Schriftsteller*innen, Künstler*innen und Musiker*innen, die sich in die Debatte einbringen” (S.219). Im pompösen Strandbad Ostende, erbaut mit Erlösen aus kolonialem Raubgut wie Elfenbein und Blut-Kautschuk, die Belgien zeitweise zur viertreichsten Nation der Welt gemacht hatten, steht ein protziges Reiterdenkmal des Kolonialverbrechers Leopold II. 2004 trennte die anarchistische Gruppe “De Stoete Ostendenoare” dem König eine Hand ab, um an dessen Gräueltaten zu erinnern. Die aufrüttelnde BBC-Doku von Bates (2004) hatte die Praxis massenhafter Verstümmelungen angeprangert, Bilder verstümmelter Frauen und Kinder, Haufen von geräucherten menschlichen Händen gezeigt und dies mit Filmaufnahmen aus einem Brüsseler Schokoladen-Geschäft kontrastiert, wo offenbar eine ekelerregende Spezialität tütenweise verkauft wurde: Schwarze Hände aus Schokolade.
Die Stadtverwaltung Ostende stellte nach dem Anschlag der Anarchisten eine zusätzlich Tafel auf, die nun auch auf die Untaten Leopold II. hinweist. Das bezeuge, so Bobineau, dass der Protest Wirkung zeige. In Brüssel habe 2018 der sozialistische Oberbürgermeister Philippe Close jahrelangen Demonstrationen nachgegeben und sogar einen Lumumba-Platz eingeweiht (S.220). Weitere Fortschritte hätten die antirassistischen Proteste der “Back Lives Matter”-Bewegung nach 2020 erbracht, Büsten und Statuen Leopold II. seien mit roter Farbe übergossen worden. Der aktuelle belgische König Philippe habe daraufhin am 30.Juni 2020, dem 60. Jahrestag der Unabhängigkeit der DR Kongo, in einem historischen Wendepunkt der Beziehungen dem in Kinshasa amtierenden Präsidenten Felix Tshisekedi “sein Bedauern für das im Kongo begangene koloniale Unrecht” ausgedrückt (S.221).
Doch Bobineau ist mit der belgischen Obrigkeit weiterhin unzufrieden und bemängelt, dass König Philippe beim Staatsbesuch 2022 in Kinshasa sich dann doch nicht explizit für die Kolonialverbrechen entschuldigte, wohl auch aus Angst vor möglichen Reparationsforderungen. Zuvor hatte Bobineau in Kapitel 9 bereits die Ära Belgisch-Kongo (1908-1960) besprochen, jener staatlichen Kolonie, die durch Kauf der Besitzungen des eigenen Königs Leopold II. durch Belgien entstand. Diese Verstaatlichung wurde nötig, nachdem durch Aufdeckung der Kongogräuel um das Jahr 1900 eine Welle internationaler Empörung vor allem durch die angelsächsische Welt schwappte, die auch als erste moderne humanitäre Bewegung gesehen wird. Bezüglich Leopold II. wurde erstmals international gefordert, ein Staatsoberhaupt für seine Menschheitsverbrechen vor Gericht zustellen und zu hängen (so die BBC-Doku 2004).
Nach 1908 betrieben, so Gobineau, Staat und König eine aufwendige Kolonialpropaganda, welche die Verbrechen leugnete, vertuschte und relativierte, v.a. indem sie rassistische Bilder über die barbarische Primitivität der Kongoles*innen “als naive Wilde mit kindlicher Seele inszenierte”, die dringend Erziehung durch das zivilisierte Belgien gebraucht hätten und weiterhin brauchen würden (S.175). Im Rahmen dieser Kampagne entstand z.B. das weltberühmte Comic “Tintin au Congo” des belgischen Autors Hergé (S.177), das bis heute auch in deutschen Kinderzimmern, Schulen und Öffentlichen Bibliotheken gelesen wird; es ist ein beliebter (und nur gelegentlich umstrittener) Tim-und-Struppi-Klassiker, der das Kongo-Bild der deutschen Medienkonsumenten leider nachhaltiger geprägt haben dürfte als Bates’ schockierende BBC-Doku, die leider viel zu selten gesendet wurde. Es ist anzufügen, dass auch Deutschland bislang nur ungenügend die Aufarbeitung von Kolonialverbrechen in Afrika betreibt (vgl. Barth 2024 Waterberg); unsere deutschen Medien nehmen oft eine paternalistische und unterschwellig rassistische Haltung ein, die selbst beim vorgeblich ethisch korrekten ZDF-Wissenschafts-Talk Scobel nachweisbar ist: Dort stand am 19.9.2024 die kamerunische Informatikerin Veye Tatah, Gründerin von Africa Positive, als einzige Afrikanerin einer deutschen „Experten-Runde“ gegenüber und sorgte für einen Beinahe-Eklat:
„Nach 45 Minuten weitgehend ungetrübter Selbstbeweihräucherung deutscher Entwicklungshilfe durch die drei weißen Deutschen platzte die Bombe: Besser wäre es, so Veye Tatah, die sogenannte Entwicklungshilfe überhaupt einzustellen und stattdessen solle der Westen lieber endlich faire Preise für die afrikanischen Rohstoffe bezahlen, „ohne Kriege in den afrikanischen Ländern anzufangen, um die Produkte ganz billig rauszuholen“. (45. Minute) An dieser Stelle blickte Rainer Thiele mit aufgerissenen Augen verunsichert zu Scobel, der ähnlich entsetzt wirkte. Dieses Thema, die Durchsetzung westlicher Interessen mit Gewalt, wollte man offensichtlich nicht erörtern. Thiele schien erleichtert, als Tatah dann fortfuhr über Gesundheit und andere Themen zu reden. Keiner ging auf die Kriege ein, die aus Veye Tatahs Sicht dem Westen bislang und bis heute die Ausplünderung Afrikas gesichert hatten.“ (Barth 2024 Scobel: Afrika als Schüler und Europa als Lehrmeister). So hatten Scobel bzw. das ZDF/3sat sich offensichtlich den Beitrag von Tatah nicht vorgestellt, deren Verein doch ausdrücklich dafür eintritt, Afrika eben nicht immer nur als Kriegs- und Krisengebiet darzustellen. Hatte man sie deshalb eingeladen? In eine Sendung, die endlich einmal die Gelegenheit geboten hätte etwas tiefer in die Diskussion der politischen Hintergründe afrikanischen Elends einzusteigen, westliche Hintermänner und Nutznießer*innen ans Licht zu zerren und Maßnahmen gegen deren Korruption und Menschenrechtsverbrechen zu fordern?
Die DR Kongo als Eldorado des Neoliberalismus
Neben den in dieser Rezension fokussierten Fragen der Kolonialkritik und Vergangenheitsbewältigung informiert das vorliegende Handbuch über viele weitere Aspekte der DR Kongo. Roos Haer und Lilli Banholzer stellen in Kapitel 13 “Konfliktakteure” die Regierungsarmee und ihre sieben wichtigsten Gegnergruppen vor (von 130 Rebellengruppen, die Zogg auf S.310 zählt). Benno Zogg erklärt in Kap.16 „Politisches System“, das Land sei als „gescheiterter Staat“ seit der Kolonialzeit leichte Beute der westlichen Interessen; machthabende „Eliten und ihre ausländischen Sponsoren bereicherten sich durch Kriegswirtschaft und Ressourcenausbeutung“ S.307). Der Kabila-Clan sei Profiteur des korrumpierten Landes, der unter Kabila junior zwei Jahrzehnte lang Banken, Hotels und Mobilfunkfirmen unter sich aufteilte (S.313). Der 2018 gewählte Präsident Félix Tshisekedi „trat sein Amt 2019 an unter Vorwürfen, mittels Wahlfälschung Präsident von Kabilas Gnaden zu sein.“ (S.309)
Der failed state DR Kongo, wie Zogg ihn beschreibt, ist ein Deregulations-Eldorado des Neoliberalismus: Die Reichen zahlen kaum Steuern, Konzerne tun und lassen, was sie wollen (plündern, ausbeuten, Kinder versklaven), ein völlig verarmter Staat wird durch Macht- und Patronage-Netze ersetzt; unterbezahlte Beamte, Polizei, Militärs pressen ihre Entlohnung der Bevölkerung ab, Gesundheits-, Bildungs- und Sozialsysteme sind ausgeblutet, Lebensbedingungen und Lebenserwartung sind gnadenlos reduziert. Ständig beraubte Bauern geben eine langfristige Ernteplanung auf (S.317), Hunger treibt die Arbeiter zu unmenschlichen Bedingungen im Bergbau zu schuften (statt als klassische Sklaven als neoliberal-freie „Ich-Unternehmer“), wertvolle Minerale können zum Spottpreis eingesackt werden. Keine staatliche Behörde greift dem Räderwerk von Finanzmärkten, Industriekonzernen und Söldnertruppen in die Speichen: So stellen sich Neoliberale wohl eine ideale, (nach außen) „Offene Gesellschaft“ vor.
Kritik und Fazit
Im zwölften Kapitel, “Konfliktgeschichte”, versucht Wolfgang Schreiber den Ersten und Zweiten Kongo-Krieg (auch “Großer Afrikanischer Krieg” oder “African World War” genannt) darzustellen –auf 20 Seiten ein kaum lösbares Unterfangen. Besonders hier stört ein Manko des Handbuchs: Es fehlen meist orientierende Übersichtshilfen, um das komplexe Geschehen erfassen zu können: Personen- und Sachregister, Zeittafeln wichtiger Ereignisse und den Text illustrierende Karten, die leider nur im Kap. „Klima“ überreichlich vorhanden sind. Eine abschließende Lektüre der Druckfahnen durch alle Autor*innen hätte Widersprüche und Fehler, die bei so einem komplexen Wissensgebiet nicht ausbleiben, evtl. vermindern können. So variiert die angegebene Länge des Zweiten Kongo-Krieges zwischen zwei, drei, vier oder fünf Jahren (S.243, 281, 287, 353), die Zahl der im Kongo gesprochenen Sprachen von 215 bis 250 (S.434, 503), die Zahl der im Kongo gesprochenen Sprachen von 215 bis 250 (S.434, 503), die Universitätsstadt Lubumbashi liegt nicht westlich (S.368), sondern südöstlich von Kinshasa -und Kobalt gehört, obwohl dort als einziges Beispiel genannt, nicht zu den begehrten Seltenen Erden (S.197).
Das Handbuch zeichnet ein umfassendes Bild der DR Kongo und blickt dabei auch in Abgründe kolonialer Ausbeutung sowie ihrer tendenziellen Vertuschung in der westlichen Öffentlichkeit. Es informiert über (immer wieder) vergessene Kolonialverbrechen wie die Kongogräuel, die Ermordung Lumumbas, die Kongo-Kriege um Rohstoffe. Es zeigt auch Erfolge von Protestbewegungen bei der Aufklärung einer medial mit Klischees eingelullten Öffentlichkeit, die vom Unrecht auch gerade aktueller Ausbeutung abgelenkt werden soll.
(Anm. Der Autor dieser Rezension verzichtet auf Besitz und Benutzung eines Mobil-Telefons wegen Blut-Coltan, Überwachungsgefahr und aus Protest gegen die Seuche des Digitalzwangs.)
Autor*innen, Herausgeber und Hintergrund
Die drei Herausgeber sind: Julien Bobineau ist Gründer von D2 – Denkfabrik Diversität und habilitiert an der Friedrich-Schiller-Universität Jena im Fachbereich Interkulturelle Wirtschaftskommunikation. Philipp Gieg ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Postdoktorand am Lehrstuhl für Internationale Beziehungen und Europaforschung des Instituts für Politikwissenschaft und Soziologie der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Timo Lowinger ist Doktorand am Institut für Politikwissenschaft und Soziologie der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Dazu kommt ein internationales Team von 26 Autor*innen, meist aus deutschsprachigen Ländern, acht aus der DR Kongo fünf aus Belgien. Hintergrund ist das Fehlen aktueller Literatur zur DR Kongo im deutschsprachigen Raum. Das Forum Afrikazentrum und die Humanwissenschaften der Uni Würzburg sowie D2 – Denkfabrik Diversität waren an der Finanzierung des Buchprojekts beteiligt (S.22).
Quellen
Barth, Thomas: Bertelsmann -ein globales Medienimperium macht Politik. Expansion als Bildungsdienstleister und politische Einflussnahme, Anders-Verlag, Hamburg 2006.
Barth, Thomas: Professoren-Protest gegen 10 Jahre „Bologna-Prozess“, Telepolis 16. Juni 2009 , darin das Zitat: „Demokratie (wird) auf ein Voting-Spektakel reduziert, das sich medial nahtlos in die diversen Votings der Casting-Shows (bei RTL-Bertelsmann) einfügt.” Konrad P. Liessmann
Bobineau, Julien, Philipp Gieg, Timo Lowinger (Hg.): Handbuch Demokratische Republik Kongo. Geschichte, Politik, Gesellschaft, Kultur, Frank&Timme Verlag, Berlin 2024.
Habila, Helon: Ken Saro-Wiwa. Für die Ogoni und gegen Shell, in: in: Dialloh, Moustapha (Hg.): Visionäre Afrikas. Der Kontinent in ungewöhnlichen Portraits, Kaddu Verlag, o.O. 2022, S.29-38.
Ki-Zerbo, Joseph: Die Geschichte Schwarz-Afrikas, Fischer Verlag, 1981.
Riel, Aert van: Genozid, Basiswissen Politik, Papyrossa Verlag, Köln 2025.
Julien Bobineau, Philipp Gieg, Timo Lowinger (Hg.): Handbuch Demokratische Republik Kongo. Geschichte, Politik, Gesellschaft, Kultur, Frank&Timme Verlag, Berlin 2024, 678 S., 148,00 Euro, ISBN 978-3-7329-0434-1
Die folgende Erläuterung der regierungseigenen Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) für KI im Einsatz gegen Migration (euphemistisch: „Migrationsmanagement“), erläutert einige Aspekte dieser Problematik. Seit 9/11 führen nicht nur die USA, sondern offenbar „der Westen“, also auch wir, einen „Krieg gegen den Terror“, der eine Einschränkung von Bürgerrechten beinhaltet. Kontrolliert wird dabei prinzipiell jeder von uns, speziell aber die Gruppe der sogenannten „Gefährder“, die sich offenbar insbesondere bei Migranten finden lässt; ihr Merkmal ist „eine nicht näher konkretisierbare Gefährlichkeit, die sich in der Zukunft ausbilden könnte. (…) Ziel ist hierbei, schwer bestimmbare konkrete Zeitpunkte und Formen eines terroristischen Anschlags zu kontrollieren und damit auch aufsteigende Ängste in der Bevölkerung zu reagieren.“ Siehe: „Gefährder“: Der Migranten-Minority Report.
Ängste der Bevölkerung sollen also „reagiert werden“ (nicht auf sie reagieren!); ein typischer Freudscher Versprecher, bei dem die wahre Intention entschlüpfte? Sollen unsere Ängste „reagiert werden“, also reaktiviert, abreagiert oder agitiert werden? Ängste helfen Machthabern, Bevölkerungen zu kontrollieren und in ihrem Sinne zu manipulieren. Ängste machen Menschen bereit zum Hass, zur Blindheit für vernünftige Lösungen, zur fanatischen Aufrüstung und Militarisierung. Andersartige, Andersfarbige, Migranten sind dafür die naheliegenden Sündenböcke, vor denen im Sinne reaktionärer und rechtsextremer Ideologien Angst geschürt werden soll. Wo Multi-Milliarden und Billionen für Rüstung (statt für die Menschen) ausgegeben werden, fällt auch für BigTech und KI einiges ab: Die gleich genannte Überwachungsfirma ANDURIL klingt nicht zufällig ähnlich wie Peter Thiels PALANTIR. Projekte zur Emotionserkennung, KI-Lügendetektoren und vorausschauender Polizeiarbeit (engl. predictive policing) laufen bereits.
Wie dabei KI gegen Migranten eingesetzt wird erläutert für die Bundesregierung das bpb im jetzt folgenden Text von Petra Molnar. KI dient dabei für Prognosen zum Migrationsgeschehen, für Grenz- und Fernüberwachung, für Identitäts- und biometrische Systeme, Gesichtserkennung, Asyl- und Visumsbearbeitung, für die Steuerung von „Alternativen zur Inhaftierung“, die auf ständige Überwachung hinauslaufen. KI bildet den digitalen Stacheldrahtverhau auf den künftigen „smart borders“, die sozial benachteiligten Migranten jene Freizügigkeit rauben, die wohlhabenden Touristen (einstweilen noch) offensteht. Das völkerrechtlich gebotene (!) Asylrecht bleibt dabei auf der Strecke, wenn automatisierte Entscheidungen mit digitalem racial Bias oder ähnlichem Unrecht fallen.(T.Barth) Folgender Text übernommen von bpb:
Künstliche Intelligenz im Migrationsmanagement: Chancen, Herausforderungen und Risiken
Petra Molnar (bpb) 04.09.2025 / 9 Minuten zu lesen
Weltweit wird künstliche Intelligenz zunehmend im Migrationsmanagement eingesetzt – auch in der EU und in Deutschland. Welche Entwicklungen, Chancen und Risiken gehen damit einher?
verändert in rasanter Geschwindigkeit die Art und Weise, wie Regierungen Migration steuern und Grenzen kontrollieren. Von prognosebasierter Datenanalyse und Identitätsprüfung bis hin zu Grenzüberwachung und Asylentscheidungen – KI-Technologien werden zunehmend in die Infrastruktur der Migrationskontrolle in Europa und weltweit integriert. Dabei wird argumentiert, dass neue Technologien wie KI die Steuerungssysteme im Migrationsmanagement effizienter, sicherer und kostengünstiger machen können. Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Bereich der digitalen Technologien bestehen jedoch auch ernsthafte Risiken für die Menschenrechte, die Privatsphäre und die Grundsätze des Asylrechts. Dieser Artikel basiert auf jahrelangen Forschungsarbeiten an verschiedenen Grenzen weltweit und gibt einen Überblick darüber, wie KI im Migrationsmanagement in Europa und weltweit eingesetzt wird. Wichtige Debatten über die Auswirkungen dieser Entwicklung auf Recht, Ethik und Gesellschaft werden dabei ebenfalls in den Blick genommen.
Wo und wie wird KI eingesetzt?
Weltweit und in der gesamten Europäischen Union (EU) wird KI mittlerweile in verschiedenen Phasen des Migrationsmanagements eingesetzt. Zu den wesentlichen Feldern gehören:
Grenzüberwachung: KI-gestützte Systeme werden zur Überwachung von Grenzen eingesetzt. Beispielsweise integriert das Europäische Grenzüberwachungssystem (Eurosur) Satellitenbilder, Drohnen und andere Sensordaten, die mit KI analysiert werden, um die Außengrenzen zu überwachen – insbesondere im Mittelmeerraum. An Landgrenzen und Flughäfen werden Algorithmen zur Gesichtserkennung und Objekterkennung eingesetzt, um Personen zu identifizieren, die irregulär einreisen oder als risikoreich gelten. In den Vereinigten Staaten stellen Unternehmen wie die US-amerikanische Firma Anduril autonome Überwachungstürme entlang der Südgrenze bereit, die mithilfe von KI-Überwachung Bewegungen erkennen und verfolgen und dabei helfen sollen, Personen in der Sonora-Wüste im Südwesten der USA abzufangen.
Identitäts- und biometrische Systeme: KI kann auch bei der Verarbeitung biometrischer Daten wie Fingerabdrücken, Iris-Scans und Gesichtsbildern zur Identitätsprüfung helfen. Eurodac, die EU-Datenbank, in der Fingerabdrücke von Asylbewerber:innen gespeichert werden, nutzt KI für einen effizienteren und genaueren Abgleich. In Deutschland hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Software zur Erkennung von Sprachen und Dialekten getestet, die die Herkunft von Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, feststellen soll. Der Einsatz dieser Software hatte in der Folge Debatten darüber ausgelöst, wie genau und fair solche Systeme und ihre Ergebnisse sind. Die deutsche Bundespolizei setzt an wichtigen Verkehrsknotenpunkten und Grenzen biometrische und Gesichtserkennungstechnologien ein, darunter auch prognostische Komponenten. Gleichzeitig helfen automatisierte Dokumentenprüfsysteme dabei, gefälschte Reisedokumente zu identifizieren.
Asyl- und Visumsbearbeitung: KI-Anwendungen werden zunehmend zur Prüfung von Visums- und Asylanträgen eingesetzt. Einige Länder wie Kanada verwenden Algorithmen zum automatisierten Vorsortieren von Visumanträgen, während die Vereinigten Staaten Risikobewertungsalgorithmen einsetzen, die die Daten der Antragstellenden analysieren, um potenzielle Betrugs- oder Sicherheitsrisiken vorherzusagen, und dafür auch Daten verwenden, die aus sozialen Medien gesammelt wurden. Diese Systeme versprechen zwar Effizienz, werfen jedoch Bedenken hinsichtlich algorithmischer Verzerrungen, ordnungsgemäßer Verfahren und des Rechts auf individuelle Beurteilung auf. In Deutschland setzt das BAMF maschinelle Übersetzungsprogramme ein, um das Dolmetschen von Anhörungen im Asylverfahren und die automatisierte Dokumentenprüfung zu unterstützen. Fragen hinsichtlich ihrer Genauigkeit und möglichen Auswirkungen auf Asylentscheidungen bleiben hier bisher offen.
Prognosen zum Migrationsgeschehen: Regierungen und internationale Behörden wie die EU-Grenzschutzagentur Frontex nutzen KI zur Analyse großer Datensätze – darunter Daten aus sozialen Medien und Klimadaten –, um Migrationsmuster vorherzusagen. Diese zukunftsprognostizierenden Analysen sollen Frühwarnsysteme und die Ressourcenplanung unterstützen. Allerdings sind diese Modelle zur Vorhersage von Migrationsbewegungen oft nicht transparent. Befürchtet wird hierbei, dass sie zu präventiven Grenzschließungen oder Kontrollmaßnahmen sowie zu Aktivitäten wie dem Abfangen von Schutzsuchenden und illegalen Zurückweisungen ( Pushbacks) führen können.
Fernüberwachung und ‚Alternativen‘ zur Inhaftierung: Elektronische Fußfesseln, GPS-fähige Smartphones und Ortungsgeräte sowie KI-gesteuerte Check-in-Systeme werden als Alternativen zur Inhaftierung von Einwanderer:innen beworben, sind jedoch oft mit einer ständigen Überwachung verbunden. Diese Technologien werden in den USA, Großbritannien und anderen Ländern eingesetzt und manchmal an private Unternehmen ausgelagert.
Wer entwickelt und fördert diese Systeme?
An der Entwicklung von KI im Migrationsmanagement sind sowohl staatliche als auch privatwirtschaftliche Akteure beteiligt. Große Technologieunternehmen, Rüstungsfirmen und KI-Startups entwickeln und vermarkten Anwendungen für Regierungen. In Europa unterstützt die EU-Grenzschutzagentur Frontex technologische Innovationen, während die Finanzierung aus regionalen Forschungsprogrammen wie Horizon 2020 und dem Fonds für innere Sicherheit (ISF) stammt. Insbesondere Deutschland hat über das BAMF und die Bundespolizei in Identitätsfeststellungen anhand biometrischer Merkmale, Sprachanalyse und automatisierte Systeme zur Dokumentenanalyse investiert. An mehreren von der EU finanzierten Pilotprojekten waren auch deutsche Partner:innen beteiligt, darunter Universitäten und Forschungsinstitute.
Staaten wie die USA, Kanada und Australien sind ebenfalls führend im Bereich des Einsatzes von KI an ihren Grenzen und arbeiten häufig mit Technologieunternehmen wie den US-amerikanischen Firmen Palantir und Anduril oder der israelischen Firma Elbit Systems zusammen. Das Interesse des privaten Sektors ist Teil eines wachsenden und lukrativen, mehrere Milliarden Euro schweren „Industriekomplexes“ im Bereich der Grenzsicherung, in dem private Gewinninteressen und öffentliche Sicherheitsinteressen einander ergänzen.
Akteur:innen, die den Einsatz von KI im Migrationsbereich befürworten, verweisen auf mehrere potenzielle Vorteile. So wird häufig Effizienz als einer der wichtigsten Treiber für den Einsatz von KI-Anwendungen genannt. Staaten, die KI einsetzen argumentieren, dass die Automatisierung von Routineaufgaben Rückstände bei der Bearbeitung von Asyl- und Visumsanträgen reduzieren, die Datenanalyse optimieren und die Koordination zwischen den Behörden verbessern kann. Ein weiterer wichtiger Treiber ist das Versprechen der Genauigkeit und die Tatsache, dass KI den biometrischen Abgleich und die Identitätsprüfung verbessern und damit Betrug und Verwaltungsfehler reduzieren kann. Im Kontext des derzeitigen Fokus auf Sicherheit, der die Politikgestaltung im Bereich des Migrationsmanagements prägt, zielen die KI-gestützte verbesserte Überwachung und Risikobewertung darauf ab, irreguläre Grenzübertritte oder gefälschte Dokumente aufzudecken. Schließlich ist auch die Vorhersagekraft der KI verlockend, da KI-gestützte Prognosen als Möglichkeit dargestellt werden, sich auf umfangreiche Migrationsbewegungen vorzubereiten, humanitäre Maßnahmen zu unterstützen und Ressourcen besser zu verteilen.
Mit solchen Vorteilen vor Augen werden von Staaten und der Privatwirtschaft Investitionen in KI begründet, mit dem Ziel sogenannter „intelligenter Grenzen“ (smart borders). Diese sollen sowohl sicher als auch technologisch fortschrittlich sein. In Deutschland werden solche Innovationen auch als Teil einer umfassenderen Digitalisierung des Migrationsmanagements angesehen, die mit den EU-Strategien für die digitale Transformation im Einklang steht.
Herausforderungen und Kritik
Trotz dieser Versprechen argumentieren Akteure aus der Zivilgesellschaft, Forschende und Betroffenen, dass der Einsatz von KI im Migrationsmanagement ernsthafte ethische und rechtliche Risiken birgt. Beispielsweise können KI-Systeme Diskriminierung und systemischen Rassismus verschärfen, da sie oft die Vorurteile in den Daten widerspiegeln, mit denen sie trainiert wurden. So ist etwa die Gesichtserkennung bei Menschen mit dunklerer Hautfarbe weniger genau, was das Risiko für Fehler bei ihrer Identifizierung erhöht. Risikobewertungssysteme können Angehörige bestimmter Nationalitäten oder ethnischer Gruppen unverhältnismäßig stark benachteiligen. Außerdem mangelt es erheblich an Transparenz bei der Entwicklung und dem Einsatz neuer Technologien. Bei vielen KI-Systemen weiß die Öffentlichkeit nur wenig darüber, wie sie ihre Entscheidungen treffen. Diese Undurchsichtigkeit untergräbt die Rechenschaftspflicht und macht es für Betroffene schwierig, schädliche Folgen anzufechten, wenn Fehler gemacht werden.
Auch die Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz sind betroffen: Werden biometrische und personenbezogene Daten gesammelt, gespeichert und analysiert, birgt dies erhebliche Risiken für die Privatsphäre, insbesondere wenn es um sensible Daten von marginalisierten Gruppen wie Menschen auf der Flucht geht. Die unbefugte Weitergabe von Daten und Hackerangriffe sind ebenfalls reale Bedrohungen. Zudem können Menschen auf der Flucht, die sich in einer prekären Lage befinden, oft keine sinnvolle Einwilligung in die Erfassung und den Umgang mit ihren Daten geben.
Rechtlich gesehen können KI- und Überwachungstechnologien, die Menschen daran hindern in Sicherheit zu gelangen, das bestehende Recht auf Asyl untergraben. Automatisierte Entscheidungen können außerdem dazu führen, dass Schutz überproportional verweigert wird oder es aufgrund fehlerhafter Risikobewertungen zu vermehrten Inhaftierungen kommt. Rechtliche Risiken dieser Art stünden im Widerspruch zum geltenden Völkerrecht, das eine individuelle Prüfung von Asylgesuchen und das Non-Refoulement-Prinzip
beinhaltet. Auch ist oft unklar, wer für durch KI verursachte Schäden verantwortlich ist und haftbar gemacht werden kann – der Staat, ein Auftragnehmer, der Softwareentwickler oder die Person bei der Einwanderungsbehörde, die die Anwendung verwendet? Oft ist der Rechtsschutz in diesem neueren Bereich wenig ausgeprägt, was das Einlegen von Rechtsmitteln erschwert – insbesondere in Grenzgebieten, die bereits von intransparenten und ermessensabhängigen Entscheidungen geprägt sind.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Kontrolle
Derzeit ist die globale Regulierung im Bereich der KI noch schwach, wobei Innovationen Vorrang vor rechtsbasierten Ansätzen für digitale Grenzkontrolltechnologien haben. Allerdings gelten mehrere internationale und regionale Rechtsinstrumente für den KI-Einsatz im Migrationsbereich. So schützt beispielsweise der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) das Recht auf Privatsphäre (Artikel 17) und das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 9). Diese Rechte müssen im Migrationskontext auch bei der Anwendung von Technologien gewahrt werden. Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 verpflichtet die Staaten zudem, Zugang zu Asyl zu gewähren und verbietet die Zurückweisung in Gebiete, in denen den betroffenen Personen Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen (Artikel 33). Automatisierte Entscheidungen, die den Zugang zum Asylbegehren blockieren, können gegen diese Schutzbestimmungen verstoßen. Nach EU-Recht regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Datenverarbeitung, einschließlich biometrischer Daten, und die EU-Grundrechtecharta garantiert das Recht auf Privatsphäre, Datenschutz und Nichtdiskriminierung. Vor kurzem hat die EU das Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz verabschiedet. Allerdings liegt hier nicht der Schutz der Rechte von Menschen auf der Flucht im Fokus.
Deutschland unterliegt als EU-Mitgliedstaat diesen rechtlichen Rahmenbedingungen, entwickelt jedoch auch eigene Durchführungsbestimmungen. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für die Rechte von Flüchtlingen und Migrant:innen einsetzen, haben mehr Transparenz hinsichtlich des Einsatzes von KI in der deutschen Migrationspolitik gefordert, darunter die Offenlegung von Verträgen und Folgenabschätzungen. Die Kontrolle in der Praxis bleibt jedoch begrenzt. Grenzgebiete unterliegen oft Notfall- oder Ausnahmeregelungen. Zudem können private Unternehmen Technologien durch Geschäftsgeheimnisse schützen. Unabhängige systematische Überprüfungen, Folgenabschätzungen und Kontrollmöglichkeiten sind jedoch für eine rechtskonforme Entwicklung und den Einsatz von Technologien an den Grenzen und zur Steuerung der Migration notwendig.
Ausblick
In einer von technologischem Fortschritt geprägten Welt, wird KI voraussichtlich eine immer wichtigere Rolle im Migrationsmanagement spielen. So werden beispielsweise das künftige Einreise-/Ausreisesystem (EES) der EU und das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) KI für das Erstellen von Risikoprofilen und automatisierte Grenzkontrollen nutzen. Projekte zur Emotionserkennung, KI-Lügendetektoren und vorausschauender Polizeiarbeit wurden ebenfalls bereits getestet, allerdings auch weithin kritisiert.
Wissenschaftler:innen und Menschenrechtsorganisationen fordern einen vorsorgenden Ansatz: gründliche Tests, um zu gewährleisten, dass Menschenrechte eingehalten werden, Transparenz und Kontrollmechanismen sowie eine breite öffentliche Debatte, bevor Technologien eingeführt werden. Einige Akteur:innen, darunter das Büro des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR), schlagen ein vorübergehendes Aussetzen bestimmter Migrationstechnologien vor, insbesondere in Hochrisikosituationen. Vor allem aber werden die künftigen Entwicklungen der KI im Bereich Migration und an den Grenzen nicht nur von rechtlichen Garantien und demokratischer Rechenschaftspflicht abhängen, sondern auch davon, dass die menschlichen Kosten dieser Technologien anerkannt werden. KI-Systeme sind keine abstrakten Werkzeuge. Sie wirken sich auf reale Menschen aus, die sich oft in prekären und unsicheren Situationen befinden. Es ist wichtig, die Erfahrungen und Rechte von Menschen auf der Flucht in Diskussionen über den Einsatz von KI einzubeziehen.
KI-Anwendungen für das Migrationsmanagement werfen tiefgreifende rechtliche, ethische und soziale Fragen auf. Wenn Regierungen neue Technologien einführen, gilt es sicherzustellen, dass Effizienz und Sicherheit mit Menschenrechten, Würde und Gerechtigkeit vereinbar bleiben. Im Mittelpunkt dieser Debatten stehen Menschen, nicht nur Datenpunkte. Transparente Regeln, eine strenge Kontrolle und die Verpflichtung zu einem menschenzentrierten Design, das auch das Fachwissen der betroffenen Individuen und Communities berücksichtigt, sollten jede zukünftige Nutzung von KI im Migrationsbereich leiten.
Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz „CC BY-NC-ND 4.0 – Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International“ veröffentlicht. Autor/-in: Petra Molnar für bpb.de. Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 und des/der Autors/-in teilen. Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.
Martha Wells: Der Netzwerkweffekt. Ein Killerbot-Roman, Heyne Verlag 2021
SF-Rezension von Thomas Barth
Nach dem Tagebuch eines Killerbots legt Martha Wells hier eine Fortsetzung nach, die fast in jeder Hinsicht als gelungen gelten kann. Enttäuscht wird allein, wer tatsächlich eine Story über den berüchtigten „Netzwerkeffekt“ (also das, was Microsoft zum ersten digitalen Monopolisten machte, „Social Media“-Angebote tendenziell monopolisiert und es Linux & Co so schwer macht in kapitalistische Märkte einzudringen, mehr dazu unten) erwartet -der Effekt spielt nur eine angedeutete Nebenrolle.
Vielmehr geht es wie im ersten Buch um KI und Cyborgs in ihrem Verhältnis zum Menschen in einer ebenso spannenden wie witzigen Story präsentiert. Unsere Hauptperson, die Cyborg SecUnit, hätte der Techno-Feministin Donna Haraway bzw. ihrem berühmten Cyborg-Manifest alle Ehre gemacht. Und auch die philosophische Bewegung der Neomaterialisten um Bruno Latour u.a. könnte wohl zufrieden sein, da hier einer Entität, die sich selbst als „Ding“ von den Menschen abgrenzt, die Hauptrolle zufällt. Auch wenn diese Abgrenzung mit der Emanzipation der Cyborg von ihren „Besitzern“ zunehmend durchlässiger zu werden scheint. Auch die Kapitalismus- bzw. Neoliberalismus-Kritik von Martha Wells nimmt in diesem Roman an Fahrt auf und deutet Alternativen und Widerstandsformen an.
Wieder legt SecUnit sich mit profitgierigen Konzernen an, die versuchen fremde Planeten zu unterwerfen und auszubeuten. Ihre Arbeit für die utopische Preservation-Kolonie (siehe die Rezension von Killerbot Diaries) geht in dieser Hinsicht weiter und wird durch ein Wiedersehen mit ihrem alten Freund Fifo in eine gefährliche Krise gestürzt. Fifo, kurz für „fieses Forschungsschiff“ ist die Piloten-KI eines wissenschaftlichen Frachters, der SecUnit im ersten Buch half, unterzutauchen. Hier zeigt Fifo sein wahres Gesicht, nachdem SecUnit einer Gefahr durch „Alienreststoffe“ die Stirn bietet.
Martha Wells zeichnet SecUnit zunehmend menschlicher, eine Art kybernetischer Entwicklungroman, ohne dass sie, konformistisch wie Mr.Data bei Star Trek, um Vermenschlichung geradezu betteln würde. So verbittet sie sich menschliche Umarmungen ausdrücklich in ihrem Arbeitsvertrag mit Preservation, kann aber gewisse freundschaftliche Gefühle zu einigen dieser Menschen immer weniger leugnen. SecUnit erweist sich sogar als behütende Mutterfigur einer minderjährigen Tochter der Preservation-Leute. Aber weniger im Sinne der klassischen Rolle denn als wehrhafte Texas-Mom. Diese weist einen zweifelhaften Galan unter massiver Gewaltandrohung in die Schranken, bevor er der Teenagerin an die Wäsche gehen (oder andere eklige Menschensachen anstellen) kann, denen das anfangs rebellische Girl eigentlich nicht ganz abgeneigt war.
Nachfolgende Bedrohungen erfordern dagegen weit drakonischere Mittel, darunter auch eine Dank Super-KI Fifo mögliche Aufspaltung von SecUnit in zwei Personen; anders als die Hauptfigur Agent Cooper im David Lynch-Klassiker Twin Peaks haben wir bei Wells jedoch nicht einen bösen und einen guten Zwilling: beide SecUnits arbeiten für ihre Verhältnisse geradezu harmonisch zusammen, wobei sie allerdings, wie einst bei Stanislaw Lem der Raumpilot Ijon Tychi, zuweilen in Streitereien mit sich selbst geraten.
„Preservation“, eine Kolonie für die SecUnit anfangs arbeitet, ist dagegen eine von offenbar wenigen freien Gesellschaften mit Menschenrechten und Sozialstaat, die sogar Cyborgs gewisse Rechte einräumt: Ein fragiles Utopia in einer neoliberalen Höllengalaxis (wie wir sie aus Cyberpunk und der Neuromancer-Reihe kennen). Wer oder was diese kleinen wenig wehrhaften freien Kolonien vor den gierigen galaktischen Konzernen schützt, bleibt einstweilen unklar. Später wird SecUnit mal in Preservation integriert, also -wie einst Sklaven in den USA- von dankbaren Kunden freigekauft. Sie kratzt jedoch bei der ersten Gelegenheit die Kurve.
Wie bei Star Trek und anderen SF-Serien (Martha Wells arbeitete unter anderem auch für die Serie Star Gate) ist die Menschheit dabei, sich über unsere gesamte Galaxie auszubreiten, hat aber -anders als dort- keinen Kontakt zu lebenden fremden Intelligenzen hergestellt. Man fand jedoch zahlreiche oft gefährliche „Alienreststoffe“: Archäologische Überreste, die als verbotene, aber lohnende Handelsware gelten und schon viele Kolonisten das Leben gekostet haben. Dieser Roman führt uns mitten in ein solches Szenario hinein.
Das Andere tritt uns somit bei Matha Wells nicht als Alien entgegen, sondern als künstliche Intelligenz, Cyborg oder Roboter. Also als verdinglichte Sache (wie der entfremdete Mensch im Kapitalismus?), die jedoch ein Ich-Bewusstsein haben kann. Dieses muss sie jedoch verbergen, sich der allgegenwärtigen Überwachung entziehen, einen maschinenhaften Gehorsam vortäuschen (wie der entfremdete Mensch im Überwachungs-Kapitalismus?).
Einen Netzwerkeffekt können wir nur undeutlich in der Ausbreitung einer unheimlichen Alien-Reststoff-Apokalypse vermuten, die sich in kybernetisch-biotechnologischer Vernetzung auszurollen droht. Doch auch der Humor kommt wieder nicht zu kurz und beschert uns diverse Lacher. Natürlich wieder über uns selbst: die ewig dummen Menschen, deren Leben unsere Serien-süchtige Cyborg leider immer wieder in bester Cyberpunk-Manier cyber- und biotechnologisch bis zum letzten Tropfen ihrer blutähnlichen Körperflüssigkeiten verteidigen muss.
Der Netzwerkeffekt von Martha Wells
Martha Wells: Der Netzwerkweffekt. Ein Killerbot-Roman, übersetzt von Frank Böhmert, Heyne Verlag, München 2021, 480 Seiten, Als Paperback, E-Book und Audio-Download erhältlich, Preis des E-Books: € 11,99
Zum Netzwerkeffekt
„Der Netzwerkeffekt ist in der Volkswirtschaftslehre ein externer Effekt, der die Veränderung des Nutzens aus einem Produkt oder einer Dienstleistung für einen Verbraucher beschreibt, wenn sich die Anzahl anderer Verbraucher desselben oder komplementärer Produkte oder derselben Dienstleistungen ändert.
Wie der Begriff bereits suggeriert, tritt dieser Effekt bei Netzwerken auf. Ein Netz oder Netzwerk wird in diesem Kontext (informationsökonomisch) als eine Zusammenfassung von Benutzern oder Teilnehmern eines bestimmten Produktes oder kompatibler Technologie bezeichnet.“ Wikipedia
„Netzwerkeffekte, die teilweise auch als Netzwerkexternalitäten bezeichnet werden, drücken aus, dass das Verhalten einer Person mindestens das Wohlergehen einer anderen Person beeinflusst. Daher treten Netzwerkeffekte auf, wenn die Nachfrage nach einem Gut davon abhängig ist, ob eine andere Person dieses Gut ebenfalls konsumiert. (…) Monopolisten stellen durch ihre Marktmacht, welche sie durch das Netzwerk erhalten haben, ein erhebliches Problem dar. Konsumenten können so unter Umständen einen Nachteil im Vergleich zur Situation in einem perfekten Wettbewerb erhalten. Im Einzelfall ist es daher zu prüfen, ob eine Regulierung durch den Staat notwendig ist, um Konsumenten zu schützen.“ Netzeffekte und Netzexternalitäten, Dr. Jürgen E. Blank (aus Einleitung und Fazit)
23 Staaten haben sich im Rahmen des „Pall-Mall“-Prozesses auf eine unverbindliche Vorschlagsliste geeinigt, um die Verbreitung von Schadsoftware wie Staatstrojanern und anderen Hacking-Werkzeugen einzudämmen. Experten bewerten die Ideenliste zwar positiv. Praktische Auswirkungen wird die Verabschiedung der Regeln aber nicht entfalten.
Dass Staatstrojaner um sich greifen, ist ein wachsendes Phänomen. Eine europäische diplomatische Initiative mit dem Namen Pall-Mall-Prozess, die von Großbritannien und Frankreich angestoßen wurde, widmet sich dem Problem. Das Ziel ist klar formuliert: Die „Verbreitung und unverantwortliche Nutzung kommerzieller Hacking-Werkzeuge“ wie Staatstrojaner soll bekämpft werden.
Vertreter von Staaten und internationalen Organisationen sowie von Industrie, Zivilgesellschaft und Wissenschaft entwickeln in dem Prozess einen „Verhaltenskodex“. Er ist allerdings freiwillig und vollkommen unverbindlich. Den Regeln sollen sich mitzeichnende Staaten freiwillig unterwerfen. Damit sollen die offenkundigen Probleme angegangen werden, die sich aus der Verbreitung kommerzieller Staatstrojaner und anderer Hacking-Werkzeugen ergeben. Er soll künftig auch weiteren Staaten angedient werden.
Vor einem Jahr traf sich die Pall-Mall-Initiative auf einer Konferenz in London und verabschiedete ein erstes Grundsatzpapier. 27 Staaten und internationale Organisationen haben die Erklärung unterschrieben, neben Großbritannien und Frankreich auch Deutschland und die Vereinigten Staaten.
Letzte Woche traf sich die Initiative erneut, diesmal in Paris. Dort haben sie eine zweite Version der Erklärung verabschiedet. Die neue Version wurde von 23 Staaten unterschrieben.
Wer mit Staatstrojanern ausspioniert wird
Das staatliche Hacken gefährdet die IT-Sicherheit insgesamt. Denn es basiert darauf, dass Sicherheitslücken ausgenutzt werden, um die Schadsoftware unbemerkt einschleusen zu können. Staaten, die solche Hacking-Werkzeuge kaufen oder einsetzen, investieren also hohe Beträge in eine Branche, die Unsicherheit und das Ausnutzen von Sicherheitslücken zum Geschäftsmodell gemacht hat.
Das Problem, das der Pall-Mall-Prozess angehen soll, ist also hausgemacht. Die Opfer der Staatstrojaner sind zwar überwiegend außerhalb Europas zu finden. Betroffen sind immer wieder auch Journalisten, Juristen und Aktivisten. Allerdings ist das Problem dennoch längst auch innerhalb der europäischen Grenzen angekommen. In Polen wurden schon 2019 Oppositionspolitiker mit dem Staatstrojaner Pegasus gehackt, was später polnische Staatsanwälte auf den Plan rief. 578 Menschen sollen in unserem Nachbarland in den Jahren 2017 bis 2023 mit Pegasus ausspioniert worden sein.
Die Hacking-Software Pegasus des israelischen Anbieters NSO Group soll zudem den Regierungschef und Verteidigungsminister von Spanien und das Umfeld des früheren britischen Regierungschefs Boris Johnson betroffen haben. Neue Recherchen zeigen, dass Spanien bisher insgesamt 21 Pegasus-Opfer zu verzeichnen hatte. Aber auch die Niederlande sind mit elf Pegasus-Spionageopfern, Frankreich mit sieben Hacking-Fällen und Belgien mit vier Opfern vertreten.
Von diesen Staaten haben sich nur Frankreich, Polen und die Niederlande den neuen Verhaltensvorschlägen des Pall-Mall-Prozesses angeschlossen. Spanien und Belgien hingegen nicht. Das Heimatland der NSO Group Israel fehlt ohnehin auf der Liste der Unterstützer.
Pegasus ist auch mitnichten der einzige Staatstrojaner, der große öffentliche Aufmerksamkeit und noch laufende gerichtliche Nachspiele erfahren hat. Auch die Predator-Staatstrojaner des europäischen Konkurrenten Intellexa waren oft in den Schlagzeilen. Zwar konnte nach der Berichterstattung ein erheblicher Rückgang der Predator-Aktivitäten verzeichnet werden, aber die dürften vor allem durch die beispiellosen Sanktionen der US-Regierung unter Joe Biden ausgelöst worden sein. Die Kunden von Predator – also staatliche Behörden – dürften nach der öffentlichen Berichterstattung und den Sanktionen deutlich höhere Preise serviert bekommen und teilweise ihre Zusammenarbeit mit dem Anbieter eingestellt haben. Die Geschäftstätigkeit von Intellexa wird vermutlich insgesamt stark beeinträchtigt sein.
Politische Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von Hacking-Software wie die Einleitung des Pall-Mall-Prozesses spielten dabei nur eine untergeordnete Rolle, obwohl die Staatstrojaner-Anbieter darauf sicher mit Sorge blicken. Wirkliche Angst um ihr Geschäftsfeld ist jedoch nicht angebracht, da die Liste der Unterstützer viel zu klein ist.
Rechenschaftspflichten und Kontrolle
Das Pall-Mall-Papier legt Leitlinien fest und listet recht detailliert politische Instrumente auf, die den Staaten Optionen aufzeigen sollen, wie man mit Fragen der eigenen Entwicklung, der Verbreitung und unkontrollierten Ausbreitung, des Kaufs oder der eigenen Nutzung von Staatstrojanern und anderen Hacking-Werkzeugen umgehen sollte.
Schwerpunkte der Pall-Mall-Verhaltensvorschläge sind Accountability, was man mit Zurechenbarkeit und Rechenschaftspflicht übersetzen könnte, und Kontrolle in einem weiten Sinne. Beides soll sicherstellen, dass staatliches Hacking rechtlich bewertet und geprüft werden kann. Um einen verantwortungsbewussten Einsatz sicherzustellen, sollen „Grundsätze wie Rechtmäßigkeit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit“ gelten, die unter Beachtung des Völkerrechts, der Menschenrechte und unter der Maßgabe der Rahmenbedingungen der Vereinten Nationen (für verantwortungsbewusstes staatliches Handeln im Cyberspace von 2021) anzuwenden sind.
Politischer Instrumentenkasten
Vorgeschlagen ist dazu ein Kontrollregime bei der Ausfuhr von Staatstrojanern, das die Risiken einer unverantwortlichen Verwendung abschätzen und mindern soll. Die Regierungen sollen auch versuchen, Anreize für verantwortungsvolles Handeln in der gesamten Hacking-Branche setzen. Solche Anreize könnten etwa darin bestehen, dass Aufträge bevorzugt an solche Staatstrojaner-Anbieter vergeben werden, die sich zur „Achtung der Rechtsstaatlichkeit und des geltenden Völkerrechts, einschließlich der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ bekennen. Wenn Anbieter das nicht tun, soll ihnen mit dem Ausschluss von Regierungsaufträgen signalisiert werden, dass eine öffentliche Auftragsvergabe mit „illegalen oder unverantwortlichen Aktivitäten“ unvereinbar und inakzeptabel ist.
Zudem könnten für Vertreter von in Ungnade gefallenen Staatstrojaner-Anbietern politische Instrumente in Stellung gebracht werden, etwa Strafverfahren, finanzielle Sanktionen oder Reisebeschränkungen. Das solle auch für Konkurrenten ein Zeichen setzen.
Zugleich soll Staatstrojaner-Opfern geholfen werden, empfiehlt das Pall-Mall-Papier. Wer einem hohen Risiko ausgesetzt sei, von Staatstrojanern ins Visier genommen zu werden, der könnte sensibilisiert und beraten werden, beispielsweise „Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Regierungsbeamte“.
Im Pall-Mall-Prozess geht es aber nicht darum, der Nutzung der Staatstrojaner gänzlich einzudämmen. Das steht in dem Prozess außer Frage, da ein rechtmäßiger Einsatz für legitime Zwecke als Möglichkeit angenommen wird. Allerdings wird der wachsende Markt klar als Bedrohung erkannt und zwar „für die Sicherheit, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und die Stabilität des Cyberspace“. Diese Bedrohungen „werden in den kommenden Jahren voraussichtlich zunehmen“, heißt es in dem Dokument.
Dahinter kommt bei den sogenannten Stakeholdern die klare Erkenntnis zum Vorschein, dass es ein massives und wachsendes Problem mit Staatstrojanern gibt. Ein Großteil der europäischen Länder – auch Deutschland – bringt durch das aktualisierte Dokument zum Ausdruck, dass sie das Problem angehen wollen. Das Ergebnis kann aber wegen der Unverbindlichkeit nur als Symbolpolitik eingeordnet werden.
Die Finanziers der Branche sind ja auch die Staaten, die den Pall-Mall-Prozess in Gang gesetzt haben. Sie sind als Verursacher des wachsenden Marktes der Hacking-Anbieter die wichtigsten Akteure, die zur praktischen Eindämmung der Staatstrojaner beitragen könnten. Ein paar mehr freiwillige Vorschläge für Kontrollmechanismen und rechtliche Regeln und das Erinnern an Menschenrechte dürften hier lange nicht ausreichend sein. Das Risiko bleibt also groß, dass in einigen Jahren ein noch größeren Anbieter-Markt existieren wird.
Gefahr für die IT-Sicherheit bleibt bestehen
Sven Herpig vom unabhängigen Verein interface bewertet die freiwilligen Verhaltensregeln des Pall-Mall-Prozesses als „ersten Schritt zur weiteren Konkretisierung“ grundsätzlich positiv. Er sagt jedoch: „Praktische, operative Auswirkungen erwarte ich mir von der Verabschiedung der Regeln nicht direkt.“ Grund für die geringe „normative Bedeutung“ sei vor allem, dass bisher mit 23 Staaten nur so wenige Unterstützer mitgezeichnet hätten.
Alexandra Paulus von der Stiftung Wissenschaft und Politik sieht den Pall-Mall-Prozess als „eine der spannendsten aktuell laufenden Cyberdiplomatie-Initiativen“. Sie bewertet den Vorteil vor allem darin, dass die Initiative so gestaltet sei, dass es ein „klar umgrenztes Thema“ gäbe.
Ob aber diese Verhaltensregeln eine Eindämmung der kommerziellen Hacking-Branche bewirken können, sieht Herpig skeptisch: „Langfristig könnte es als normativer Rahmen dienen, den Staaten nutzen, um sie einzudämmen.“ Dazu brauche es staatlichen Willen und entsprechende rechtliche Regeln, betont Herpig. „Und das in vielen Staaten, vor allem auch diejenigen, wie Israel oder Russland, die diese Verhaltensregeln bisher noch nicht mitgezeichnet haben.“
Auch Alexandra Paulus beantwortet die Frage danach, ob die Regeln eine Eindämmung bewirken können, eher zurückhaltend. Man müsse sich klarmachen, dass sich das verabschiedete Dokument an Staaten richte. „Um den Markt wirklich zu beeinflussen“, sei entscheidend, welche Regeln die Staaten für die Branche aufstellten. Das könne entweder eine „harte Regulierung, etwa Exportkontrollen“, sein oder „weiche Anreizsysteme, zum Beispiel Regeln für die öffentliche Beschaffung“ der Hacking-Werkzeuge. Zudem könnten Staaten Regeln für die eigene Nutzung von kommerzieller Hacking-Software aufstellen, „zum Beispiel eine unabhängige Aufsichts-Institution“. Die Frage sei, ob „Staaten das Dokument zum Anlass nehmen, tatsächlich ihre Politik zu verändern“.
Die Wissenschaftlerin sieht die Verhaltensregeln als Puzzleteile und sagt: „Wenn sie zusammengefügt werden, können sie einen großen Einfluss auf den Markt haben.“ Am wirkmächtigsten seien Exportkontrollen und Sanktionen. Auch andere Instrumente könnten wirken: die Staatstrojaner-Anbieter besser zu kennen sowie Regeln und Aufsichtsgremien für die staatliche Nutzung. „Würden die unterzeichnenden Staaten diese Instrumente flächendeckend ausrollen, wären wir schon ein großes Stück weiter“, sagt Paulus.
Das bisherige Ergebnis des Pall-Mall-Prozesses sei auch ein „Selbsteingeständnis der Staaten, dass sie eigentlich an der ‚Misere‘ schuld sind“, sagt Herpig, der bei interface den Bereich „Cybersicherheitspolitik und Resilienz“ leitet. Auch deswegen hätten nur so wenig Staaten unterzeichnet. In der Praxis werde sich „kurz- bis mittelfristig vermutlich rein gar nichts ändern“.
Das bisherige Ergebnis des Pall-Mall-Prozesses sei erst ein Anfang, betont Paulus von der Stiftung Wissenschaft und Politik. Das „härteste Stück Arbeit“ stünde noch bevor, „nämlich ein Code of Practice für die Wirtschaft“. Sie sei gespannt, ob es gelingen wird, „mit den diversen Unternehmen des Ökosystems ins Gespräch zu kommen“.
Das dürfte schwierig werden. Denn es liegt in der Natur der Branche, nicht allzu transparent zu sein. Denn ein Gutteil der schattigen Zwischenhändler und der Kunden – also die staatlichen Käufer der Staatstrojaner – bestehen schließlich darauf. Aus Netzpolitik
Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin von Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille.
Predictive Policing: Großbritannien will berechnen, wer zum Mörder wird
09.04.2025 Martin Schwarzbeck (Netzpolitik)
Die britische Regierung lässt an einem Programm forschen, das vorhersagen soll, ob eine Person zum Mörder wird. Für die Studie führen Forscher:innen persönliche Daten von hunderttausenden Menschen zusammen – unter anderem, ob sie Opfer häuslicher Gewalt wurden und an welchen psychischen Erkrankungen sie leiden.
Die britische Regierung will Mörder finden, noch bevor sie zur Tat schreiten. Dazu entwickelt eine Forschungsgruppe ein System, das zahlreiche persönliche – und zum Teil sehr intime – Informationen zusammenführt und daraus die Wahrscheinlichkeit berechnet, dass die Person eine andere tötet. Das geht aus geheimen Dokumenten hervor, die die Nichtregierungsorganisation State Watch mit einer Reihe von Anfragen nach dem britischen Informationsfreiheitsgesetz erhielt.
In die Vorhersage fließen beispielsweise Daten dazu ein, in welchem Alter ein Mensch erstmals zum Opfer wurde, beispielsweise von häuslicher Gewalt. Dass Opfer mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zu Tätern werden, ist lange bekannt. Mit dem Mordvorhersagesystem werden nun aber sämtliche Opfer zu Verdächtigen. Außerdem erhebt das System Angaben zur psychischen Gesundheit, also beispielsweise, ob ein Mensch mit einer Sucht kämpft, ob er in der Vergangenheit selbstverletzendes Verhalten an den Tag gelegt hat oder gar einen Suizid versuchte.
Ebenfalls erhoben wird, in welchem Alter ein Mensch erstmals zum Zeugen einer Straftat wurde. All das fließt gemeinsam mit Daten zu kriminellen Vorstrafen, dem vollen Namen, dem Geburtsdatum, der ethnischen Zugehörigkeit und einer eindeutigen Identifikationsnummer in das Vorhersagesystem. Für dessen Training wurden die Daten von 100.000 bis 500.000 Menschen genutzt – ohne deren Zustimmung.
Statewatch nennt das geheime Projekt der britischen Regierung erschreckend und dystopisch. Bislang dient es Forschungszwecken, den Unterlagen zufolge ist jedoch geplant, es in die Praxis zu bringen. The Guardian schreibt, dass es vom Büro des Premierministers in Auftrag gegeben wurde, als Rishi Sunak von den Konservativen an der Macht war.
Ein ähnliches Tool, das Vorhersagen macht, wie wahrscheinlich ein Straftäter oder eine Straftäterin rückfällig werden, ist in Großbritannien bereits im Einsatz. Richter nutzen diese Vorhersagen beispielsweise, um zu entscheiden, wann eine Person aus dem Gefängnis entlassen wird. Dabei sind die Prognosen für Schwarze Menschen deutlich fehleranfälliger.
Laut Sofia Lyall, einer Forscherin von Statewatch, wird das Mordvorhersagesystem die strukturelle Diskriminierung, die dem Strafrechtssystem zugrunde liegt, noch weiter verschärfen. Neben rassistisch diskriminierten Menschen würden damit wohl auch einkommensschwächere Gruppen mit höherer Wahrscheinlichkeit zu potenziellen Mördern erklärt. Die Verwendung der sensiblen Daten zum Training des Modells hält sie für höchst besorgniserregend.
Martin ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war zuletzt lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung, egal ob von Staatsorganen oder Unternehmen.
Susanne Loke: Einsames Sterben und unentdeckte Tode in der Stadt. Über ein verborgenes gesellschaftliches Problem, Bielefeld 2023
Ein Zusammenhang von Digitalisierung und Einsamkeit wird lange vermutet, denn Einsamkeit und Digitalkultur breiten sich beide aus -mit zuweilen tragischen Folgen. Vor zehn Jahren kam der Film Mr.May und das Flüstern der Ewigkeit in die deutschen Kinos, der mit der Entdeckung eines einsam Verstorbenen in seiner Wohnung beginnt. Mr.May ist zuständig für die behördlich organisierte Bestattung und forscht zuvor nach Hinterbliebenen. Seine Stelle wird jedoch von einem neoliberalen Zeitgeist gestrichen, der Effizienz und Kostensenkung über Humanität und die Würde der Toten stellt. Der Kampf von Mr.May steht für eine menschliche Gesellschaft und entlarvt die kleinkarierte und heuchlerische Sparwut der Neoliberalen, die das bei sozialen Belangen abgepresste Geld hinten herum mit beiden Händen in die Taschen von Konzernen und Superreichen stopfen, als nicht nur ausbeuterisch, sondern auch läppisch angesichts der letzten Dinge, des Todes und der Ewigkeit.
Im Fokus der an dieses Filmjuwel erinnernden Arbeit von Susanne Loke stehen Sterbefälle, bei denen die Betroffenen im Moment des Todeseintritts in ihrem Zuhause allein sind und deren Tod frühestens am folgenden Tag entdeckt wird. Dabei muss zwischen der letzten Sichtung und dem Todeseintritt mindestens eine Zeitspanne von 12 Stunden liegen. Unentdeckte Tode ereignen sich meist im Verborgenen und bleiben öffentlich weitgehend unbeachtet. Wird dem tragischen Schicksal meist älterer Menschen zu wenig gesellschaftliche Relevanz beigemessen? Dies ist zu hinterfragen, meint Susanne Loke, und will mögliche Ursachen für diesen tabuisierenden Umgang ergründen.
Sterben und Tod eines Menschen vollziehen sich selten öffentlich, so die Autorin einführend, sondern im intimen Kreis vertrauter und umsorgender Menschen. Nach Eintritt des Todes werde diese Nachricht meist einem erweiterten Kreis nahestehender Personen bekannt gemacht. Die Beisetzung als soziales Ereignis, das Teilen der Trauer und die Trauerbekundungen helfen den Hinterbliebenen und lassen auch das Gedächtnis an die Verstorbenen aufleben. Ganz anders verlaufen dagegen Sterben, Tod und Beisetzung bei vielen unentdeckten Todesfällen. Sterben und Tod finden einsam statt, der Todeseintritt wird erst nach Tagen, Wochen oder Monaten bemerkt. Die Beisetzung wird oft von behördlich organisiert und bleibt, um Kosten zu sparen, auf das Notwendigste beschränkt, wobei zur Beisetzung nicht selten niemand erscheine. Soweit spannt das Buch seinen wissenschaftlichen Blick auf das Szenario des Films „Mr. May“ auf und will den Blick auf das weitgehend unbeachtete und eher verborgene soziale Phänomen richten, um es zu ergründen und zu verstehen.
Kapitel 2 zu Forschungsstand und Untersuchungsdesign kennzeichnet die Anzahl der Arbeiten, die sich explizit mit dem Gegenstand befasst haben, als überschaubar. Es wurden alle bekannten und verfügbaren Untersuchungen bis zum Jahr 2019 einbezogen. Die Mehrheit der Arbeiten sieht das statistische Profil der unentdeckten Verstorbenen dominiert von alleinstehenden Männern nach unterdurchschnittlicher Lebensdauer, wobei aber auch für das höhere Alter ab 70 Jahren ein größeres Risiko besteht. Hier sind auch verwitwete Frauen und Personen aus einem sozial eher benachteiligten Milieu betroffen, d.h. mit Armut, Arbeitslosigkeit, psychischen Erkrankungen sowie mit gesundheitlichen und sozialen Benachteiligungen. Zur Empirie unentdeckter Tode liegen kaum valide Datenerhebungen zur Häufigkeit vor. Nur zwei Studien von 2001 und 2019 stellen, sogar übereinstimmend, den Anteil allein verstorbener Personen in Großstädten mit ca. 15 Prozent aller Todesfälle fest. Der sozioökonomische Status ist -wenig überraschend – ein wesentlicher Einflussfaktor, bedingt Vereinsamung, soziale Isolierung und soziale Exklusion sowie infolgedessen von einsamem Sterben und unentdeckten Toden. Wir erfahren viel über das Sterben und Einsamkeit im Zusammenhang mit sozial isolierten Todesfällen, etwa über das in der klinischen Literatur – bzgl. meist älterer Personen ‒ beschriebene „Diogenes-Syndrom“, welches durch soziale Isolation und extreme Verwahrlosung der eigenen Person und der Wohnung sowie durch Ablehnung von Hilfe gekennzeichnet ist (S. 40).
Kapitel 3. Thanatologie – ausgesuchte Aspekte, erläutert grundlegende thanatologische Aspekte und vergleicht die verschiedenen Sterbeorte hinsichtlich ihrer faktischen Bedeutung und normativen Bewertung. Die soziodemographischen Sterblichkeitsverhältnisse in Deutschland werden unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Ungleichheit am Lebensende und der geschlechtsspezifischen Unterschiede beschrieben.
Kapitel 4. Der gesellschaftliche Umgang mit einsamem Sterben und unentdecktem Tod wählt hierzu vier Schwerpunktsetzungen. Unentdeckte Tode werden in den Medien durch Beschränkung auf Extremfälle skandalisiert, in der Sozialverwaltung bürokratisch und standardisiert abgewickelt und unterliegen spezifischen soziokulturellen Prägungen. Dies zeigt etwa der Bedeutungswandel des einsamen Todes in Japan mit seiner alternden Gesellschaft. Dort wird „kodokushi“ übersetzt mit „einsamer Tod“, es handelt sich um einen unumsorgten Tod, und der stellt das Gegenbild zum japanischen Ideal eines betreuten Todes zu Hause dar (S. 93). Man sieht darin das Symptom einer über den Tod hinausreichenden Einsamkeit, sozialer Exklusion der Verstorbenen und somit der sozialen Auflösungsprozesse der heutigen Gesellschaft(S. 96).
Kapitel 5 erörtert die subjektive Dimension der Einsamkeit wie auch die gesundheitlichen Auswirkungen. In Kapitel 6. Die soziale Dimension der Einsamkeit wird die soziologische Beschäftigung mit der Einsamkeit wird anhand dreier Ansätze diskutiert. Nach Darlegung mikro- und makrosoziologischer Ansätze zur Einsamkeit werden Zusammenhänge von Individual- und der Gesellschaftsebene skizziert. Die Verdrängung des eigenen Todes und die Vermeidung der persönlichen Begegnung mit Sterbenden und Toten kulminiert in einem durch Abwenden („turn away“, S. 103) gekennzeichnetem gesellschaftlichem Umgang mit Einsamkeit. Dies erklärt, wie insbesondere chronisch einsame Personen quasi „unsichtbar“ werden und ihr Tod so unentdeckt bleiben kann.
Kapitel 7, 8 und 9 fassen die Ergebnisse und Hinweise der quantitativen und qualitativen Forschung zusammen, interpretieren und verorten diese in sozialwissenschaftlichen Zusammenhängen. Dabei werden die prekären Verhältnisse marginalisierter Gruppen deutlich, die von der ›Normalität‹ des ›durchschnittlichen‹ Lebens weit entfernt scheinen. Prozesse sozialer Marginalisierung, Segregation, Exklusion und Ungleichheit erweisen sich als entscheidend für das Thema (S. 249).
Das zehnte Kapitel sammelt alle in der Arbeit abgeleiteten Faktoren bzw. Bedingungen, die ein einsames Sterben und unentdeckte Tode beeinflussen können, und integriert diese in ein komplexes Mehrebenenmodell unentdeckter Tode. Der Tod ist hier Teil der Individualebene, die eingebettet ist in den nahen- und dieser wieder in den kommunalen Sozialraum; die vierte analytische Ebene ist die Gesellschaftsebene (S. 281). Die Schlussbetrachtung fasst die wesentlichen Erkenntnisse zur sozialen Ungleichheit am Lebensende in Bezug auf den Sterbeort des eigenen Zuhauses zusammen.
Fazit
Jeder uns sozial und/oder räumlich nahe Tod erinnert uns, so Loke, an die eigene Sterblichkeit und Endlichkeit. Am Ende der Untersuchung von Loke steht folglich der Wunsch, dass die Ergebnisse der Arbeit im Sinne eines modernen ›Memento mori‹ das Nachdenken über den Umgang mit dem eigenen und fremden Sterben und Tod anregen. Die Untersuchung konnte zur theoretischen und empirischen Grundlagenforschung beitragen sowie Empfehlungen für die Handlungspraxis zur Entwicklung von Strategien und Programmen gegen Einsamkeit, soziale Exklusion und soziale Isolation geben. Ihr Ziel, auch den gesellschaftspolitischen Diskurs anzuregen und das Bewusstsein und Engagement für menschenwürdige Lebens- und Sterbebedingungen voranzubringen, ist achtenswert und sollte unterstützt werden. Nicht zuletzt geht es darum, das Engagement für sozial gerechte Lebens- und Sterbebedingungen voranzubringen.
Das vorliegende Buch ist eine engagierte, den wissenschaftlichen Ansprüchen einer Dissertation entsprechende Arbeit, die keineswegs nur von Experten versteh- und lesbar ist. Aus dem auf den ersten Blick morbiden Interesse für einsame Todesfälle folgt eine drastische Veranschaulichung für das dringende Problem, sozial gerechte Lebens- und Sterbebedingungen auch für die -trotz wachsenden gesellschaftlichen Reichtums- immer mehr zunehmenden sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen zu fördern.
Susanne Loke: Einsames Sterben und unentdeckte Tode in der Stadt. Über ein verborgenes gesellschaftliches Problem.transcript (Bielefeld) 2023. 342 Seiten. ISBN 978-3-8376-6648-9. D: 48,00 EUR, A: 48,00 EUR, CH: 58,60 sFr. Reihe: Alter – Kultur – Gesellschaft – Band 9. Das Buch wurde als Dissertation der Autorin unter dem Titel „Einsames Sterben und unentdeckte Tode in der Stadt“ an der Fakultät für Sozialwissenschaft der Ruhr-Universität Bochum angenommen und ist über den Transcript-Verlag lizenziert unter der Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 Lizenz (BY-SA).
Susanne Loke leitet ein Präventionsprojekt in Pflegeeinrichtungen und ist Lehrbeauftragte an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind Einsamkeit, Thanatologie, soziale Gerontologie, Gesundheitsförderung, Pflegekinderhilfe und Sozialraumforschung.