09/26/26

And the winner is… BBA 2026

Früher hatte Überwachung noch ein Geräusch

Überwachung wird leiser, unser Widerspruch nicht: Das waren die BigBrotherAwards 2026 in Bielefeld.

Die BigBrotherAwards 2026 sind verliehen. Eine volle Hechelei, viel Applaus und ein Abend, der gezeigt hat: Wir sind viele, die Überwachung und Datenklau nicht einfach hinnehmen.

„Früher hatte Überwachung noch ein Geräusch.“

Mit diesen Worten eröffnete padeluun die BigBrotherAwards 2026. In seinem Poetry Slam nahm er uns mit durch Jahrzehnte der Überwachung und der Verstöße gegen unsere Grundrechte. Früher war Überwachung oft noch sicht- und hörbar: Kameras klickten, Tonbänder liefen, Geräte surrten und ratterten. Heute geschieht vieles digital, automatisiert und nahezu geräuschlos im Hintergrund.

Umso wichtiger ist es, diese Eingriffe sichtbar zu machen und die Verantwortlichen beim Namen zu nennen. padeluuns Appell am Ende:

„Deshalb nennen wir Namen. Und genau deshalb gibt es Digitalcourage und die BigBrotherAwards.“

Der Funke sprang über. Der Saal in der Hechelei war voll, die Laudationes bekamen viel Applaus und auch nach dem Ende der Gala gingen die Gespräche weiter.

Die BigBrotherAwards machen sichtbar, was sonst schnell abstrakt bleibt: Überwachung, Datenmissbrauch und der Abbau digitaler Grundrechte haben Verantwortliche. Und es lohnt sich, genau hinzuschauen und sie beim Namen zu nennen.

Moderator Ralph Caspers führte auch in diesem Jahr mit viel Charme durch den Abend. Besonders begeistert haben uns wieder die Teckids. In ihrem eigenen Beitrag kritisierten sie ein pauschales Social-Media-Verbot für junge Menschen und machten deutlich: Statt digitaler Aufenthaltsverbote braucht es sichere Räume, digitale Mündigkeit und freie Alternativen.

Auch weit über die Hechelei hinaus wurden die BigBrotherAwards verfolgt: In 23 Städten in ganz Deutschland fanden Public Viewings statt. Auch die Medienresonanz war groß: Der WDR schaltete live von der Gala und berichtete über die Preisträger. Auch Süddeutsche Zeitung, Welt, Stern, netzpolitik.org, taz und Heise griffen die BigBrotherAwards auf. Selbst Stiftung Warentest berichtete über die Auszeichnung von Fielmann und Apollo Optik.

Hier finden Sie laufend aktualisiert alle Medienberichte: bigbrotherawards.de/2026/medienberichte

Und das sind die unglücklichen Preisträger 2026

In den Kategorien

  • Behörden & Verwaltung: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt für die geplante Einführung der Steuer-ID als einheitliches Personenkennzeichen im Zuge der Registermodernisierung.
  • Technik: Fielmann und Apollo Optik für den Verkauf von Metas Smart Glasses und damit für die Normalisierung von heimlichem Filmen und Abhören im Alltag.
  • Europa: die EU-Kommission für den „Digitalen Omnibus“, der den europäischen Datenschutz unter dem Deckmantel der „Vereinfachung“ aushöhlt.
  • Zivilgesellschaft: das Landeskirchenamt der Nordkirche für den Zwangseinsatz von Microsoft 365 für alle Kirchengemeinden.
  • Präventiv: die Deutsche Telekom AG für die geplante Fusion mit T-Mobile US, die US-Geheimdiensten den Zugriff auf deutsche Kommunikationsdaten erlauben könnte.
  • Weiterführende Links
  • Pressemitteilung: digitalcourage.de/pressemitteilungen/2026/bba26-das-sind-die-preistraeger
  • Fotos: bigbrotherawards.de/2026#gallery
  • Medienberichte: bigbrotherawards.de/2026/medienberichte
09/15/26

Gestartet: Ticketverkauf BigBrotherAwards 2026

Freitag, 25.09.2026

Hechelei Bielefeld

BigBrotherAwards 2026

Der Ticketverkauf ist gestartet, Plakate werden gehängt, Public Viewings können noch angemeldet werden.

Unsere Jury hat die diesjährigen Preisträger ausgewählt. Nun werden Hintergründe geprüft, Quellen ausgewertet und Laudationes geschrieben. Wer am Ende ausgezeichnet wird, bleibt bis zur Gala geheim. Wir freuen uns auf einen unterhaltsamen Abend, moderiert von Ralph Caspers, mit Beiträgen von den Teckids und musikalischer Begleitung.

Wann: Freitag, 25. September 2026, 18 bis 20 Uhr
Wo: Hechelei im Ravensberger Park, Bielefeld
Livestream: bigbrotherawards.de

Kartenvorverkauf gestartet

Sie wollen live in Bielefeld dabei sein, wenn wir die größten Datensünder auszeichnen? Sichern Sie sich schnell Karten für Freitag, den 25. September 2026.

Gemeinsam schauen, gemeinsam diskutieren

Nicht alle können nach Bielefeld kommen. Deshalb übertragen wir die Gala live auf bigbrotherawards.de. Noch schöner ist es, sie gemeinsam zu erleben. Hackpaces, Vereine, Bibliotheken, Kulturzentren und andere Gruppen können ein Public Viewing veranstalten. Wir unterstützen angemeldete Veranstaltungen mit Werbematerialien und machen über unsere Kanäle darauf aufmerksam. Anleitung zum Mitmachen.

Hier finden Sie eine Liste aller bisher bekannten Orte für ein gemeinsames Public Viewing: digitalcourage.de/blog/2026/bba-public-viewings

Recherche braucht Unterstützung

Hinter jeder Laudatio stecken aufwendige Recherchen, technische und juristische Prüfungen sowie viele Stunden Arbeit. Die BigBrotherAwards sind unabhängig und werden vor allem durch Spenden und freiwilliges Engagement ermöglicht.

Wer dazu beitragen möchte, dass Datenschutzverstöße nicht im Verborgenen bleiben, kann die BigBrotherAwards mit einer Spende unterstützen: digitalcourage.de/spenden

09/5/26

AfD-Brandmauer?

Feuer in der Hütte!

Sebastian Meineck Netzpolitik 5.9.2026

Ein Monat mit drei Landtagswahlen steht bevor, in zwei Ländern greifen Rechtsradikale nach der Macht. Wie wir als Redaktion damit umgehen und warum wir das Wort Brandmauer nicht mehr nützlich finden, besprechen Anna, Daniel und Sebastian im Podcast.

Vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin haben wir Wahlprogramme gewälzt, Expert*innen interviewt und mit Menschen vor Ort gesprochen. Vorbei die Zeiten, als wir uns dabei gediegenen Themen wie dem Breitbandausbau widmen konnten. Nun geht es um viel Grundlegenderes. Etwa darum, wie Parteien die Demokratie gegen eine faschistische Machtübernahme schützen wollen.

Während aktuell regierende Parteien oft von einer Brandmauer gegen Rechtsaußen sprechen, machen sie an vielen Stellen längst selbst Politik, die Grundrechte einschränkt. Dazu gehört etwa die drastische Ausweitung staatlicher Überwachung ohne Rücksicht auf eine Gesamtrechnung – oder der zunehmend feindselige Umgang mit geflüchteten Menschen. So entstehen bereits jetzt die Werkzeuge, die eine drohende autoritäre Regierung ge- und missbrauchen könnte.

Grund genug für uns, zu sagen: Das Sinnbild der Brandmauer verfehlt den Zeitgeist. Denn die Hütte brennt. Und wir gehen dort hinein – mit unseren journalistischen Mitteln.

Die brennende Hütte ist zugleich das Motto unserer neuen Kampagne, in der wir alle Interessierten um Spenden bitten, um unsere gemeinwohlorientierte Arbeit zu sichern. In diesem Podcast sprechen wir über die Entstehung der Kampagne und darüber, wie wir uns auf den besonderen Wahlmonat vorbereiten.

Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.

08/24/26

BigBrotherAwards 2026

Freitag, 25.09.2026 ind der Hechelei Bielefeld

Sie haben eine Nominierung für die BigBrotherAwards? Nennen Sie uns Organisationen, Institutionen, Verbände oder Personen, die Ihres Erachtens für die Verleihung unseres unbeliebten Awards in Frage kommen. Ihre Einreichung nehmen wir gerne per E-Mail oder Kontaktformular (verschlüsselt) entgegen.

Weitere Informationen unter: bigbrotherawards.de/nominieren

Zusammen mit der Teckids-Gemeinschaft wollen wir die Anliegen junger Menschen auf die Bühne der BigBrotherAwards bringen. Deshalb rufen wir alle ab sieben Jahren auf, Themen aus ihrer Lebenswelt einzubringen. Mehr dazu in unserem Aufruf.

Spannend, unterhaltsam und gut verständlich wird dieser Datenschutz-Negativpreis an Firmen, Organisationen und Politiker.innen verliehen. Die BigBrotherAwards prämieren Datensünder in Wirtschaft und Politik und wurden deshalb von Le Monde „Oscars für Datenkraken“ genannt.

BBA-Jury 2026

Elisabeth Niekrenz

Rechtsanwältin

Dr. Thilo Weichert

Netzwerk Datenschutzexpertise, DVD

Frank Rosengart

Chaos Computer Club

Rena Tangens

Digitalcourage

08/20/26

KI-Brillen & Netzpolitik

Heimliches Filmen: Kann man Überwachungsbrillen verbieten?

In Deutschland mehren sich die Stimmen, die wegen der heimlichen Überwachung ein Verbot der KI-Brillen fordern. Doch vorerst wird der Vormarsch von Metas Brille wohl nicht von Behörden gestoppt.

Chris Köver Netzpolitik 19. August 2026

Für das ungeübte Auge sehen sie aus wie ganz normale Brillen. Dabei können Überwachungsbrillen wie etwa die Meta Ray-Ban AI Glasses weit mehr. Eine kleine Kamera erfasst alles im Sichtfeld, über die verbundene Software kann die Brille Zusatzinformationen anzeigen: eine Speisekarte übersetzen oder den Weg zur nächsten Bushaltestelle deuten. Gesteuert wird all das über Sprachbefehle oder Berührungen am Brillengestell.

Für besonderen Ärger sorgt derzeit eine weitere Funktion: Die Brillen können auch Fotos und Videos aufzeichnen und mit dem eingebauten Mikrofon Umgebungsgeräusche mitschneiden, in einem Radius von mindestens zwei Metern. All das kann man live ins Internet streamen. Ein kleines weißes Lämpchen am Gestell soll darauf hindeuten, dass gerade eine Aufnahme läuft. Diese ist allerdings bei Gegenlicht oder in der Sonne kaum sichtbar, kritisieren Datenschützer*innen. Und offenbar gibt es auch Wege, sie gänzlich auszuschalten oder abzudecken, im Netz teilen Nutzer*innen Anleitungen dafür.

Mögliche Wege zum Verbot

Genau darum dreht sich derzeit die Diskussion in Deutschland. Noch sind die Brillen eher eine Ausnahme, dennoch mehren sich die Fälle, in denen Menschen heimlich damit gefilmt und bloßgestellt werden. Es sind vor allem Frauen, die sich im Bikini sonnen, vor einer Bar sitzen oder einfach auf der Straße unterwegs sind. Der SWR hat mit mehreren von ihnen gesprochen. Sie berichten, dass sie von den Aufnahmen nichts mitbekommen hätten. Erst später fanden sie die Videos auf TikTok oder Instagram, gepostet von selbsternannten „Dating-Coaches“ und Influencern, die damit ihre Reichweite erhöhen wollen.

Fachleute bezeichnen das als Form von digitaler Gewalt, ein Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Die Organisation Hate Aid, die Betroffene berät, schreibt dass die Fälle von bildbasierter, digitaler Gewalt, bei denen vor allem Frauen gefilmt und sexualisiert dargestellt werden, sich häufen in letzter Zeit. „Durch Smart Glasses wird nun eine besonders unauffällige Überwachungstechnologie als Alltagsgegenstand getarnt.“

KI-Brillen als getarnte Überwachungswerkzeuge

Sollte man ein Produkt, mit dem so etwas möglich ist, in Deutschland ganz normal im Handel kaufen können? Warum sind die Überwachungsbrillen nicht längst verboten? Das fragen inzwischen nicht nur Menschen in den Kommentarspalten unter den kritischen Berichten zu den Brillen, sondern auch Jurist*innen.

Einige halten ein Verbot für möglich, so etwa der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs. Er verweist auf das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). In Deutschland ist es laut diesem verboten, Geräte herzustellen und zu verkaufen, „die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände oder aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen“. Anders gesagt: Für die Betroffenen muss klar erkennbar sein, dass sie gerade aufgezeichnet werden.

Zuständig für die Durchsetzung ist die Bundesnetzagentur in Bonn, die in der Vergangenheit auf dieser Grundlage schon smarte Puppen, als Rauchmelder getarnte Kameras und Teddybären mit Aufnahmefunktion von Markt verbannt hat.

Bundesnetzagentur: Voraussetzung für ein Verbot „nicht erfüllt“

Im Kern geht es um die Frage, ob das kleine weiße Lämpchen, das eine Aufnahme anzeigt, gut genug sichtbar ist. So gut, dass jedem klar wird, dass hier gerade gefilmt wird. Die Behörde ist offenbar der Ansicht, dass das der Fall ist.

Ein Sprecher teilt mit, ein Verbot konkreter Produkte werde immer im Einzelfall geprüft. Derzeit lege die Bundesnetzagentur das Gesetz allerdings „so aus, dass der Besitz, die Einfuhr und Vertrieb von Smart Glasses jedenfalls dann nicht“ verboten sind, „wenn die Aufnahmefunktion klar erkennbar ist“, zum Beispiel durch ein optisches Signal. Entscheidend sei, ob eine unbeteiligte Person erkennen kann, dass sie aufgezeichnet wird.

Die Behörde beobachte den Markt im Hinblick auf Smart Glasses mit integrierten Kameras und Mikrofonen ständig. Aktuell führe sie aber kein formelles Verfahren, auch nicht gegen Produkte von Meta.

Strafanzeige gegen Meta und Fielmann

Die Organisation Hate Aid ist anderer Ansicht. Sie hat vergangene Woche Strafanzeige bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität eingereicht. Nicht gegen Einzelne, die mit der Brille heimlich filmen, sondern gegen die Hersteller und Händler der Brillen in Deutschland. Neben Meta, Ray-Ban und Oakley sind das Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und Media-Markt.

Hate Aid hält insbesondere ein Smart-Glasses-Modell von Meta in Kooperation mit Ray-Ban für besonders gefährlich. Das Modell Wayfarer ist weit verbreitet, die KI-Version sei von den herkömmlichen Modellen kaum zu unterscheiden, schreibt die Organisation.

Der Verkauf dieser Brillen könnte laut Hate Aid eine Straftat sein. Dabei stützt sich die Organisation auf Paragraf 27 des Telekommunikationsgesetzes, der besagt, dass Verstöße mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden können.

Noch ist das gerichtlich nicht geklärt. HateAid möchte mit der Strafanzeige eine Grundsatzentscheidung erwirken.

Ist die Leuchte gut genug zu sehen?

Unabhängig davon, wie diese Entscheidung ausfällt: Nach dem Datenschutzrecht dürfte das Filmen mit den Brillen in vielen Fällen ohnehin nicht erlaubt sein. Grundsätzlich hat jede Person in Deutschland ein Recht am eigenen Bild. Niemand darf ohne Einwilligung einfach so gefilmt werden. Passiert es doch und ist man auf der Aufnahme erkennbar, kann man verlangen, dass sie gelöscht und nicht weiterverbreitet wird.

Darauf verweist auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs. Wieder geht es dabei um die kleine Leuchte an den Brillen, die eine Aufnahme anzeigt. Denn nur wenn Personen erkennen, dass sie gefilmt werden, kann auch ihre Zustimmung vorausgesetzt werden.

Fuchs’ Behörde hat die Leuchte technisch geprüft. Ihr Urteil: Konzipiert sei sie „nur für ein enges Sichtfeld, für kurze Distanzen und für geeignete Lichtverhältnisse“.

Fuchs schränkt noch weiter ein: „Selbst wenn Betroffene erkennen, dass sie aufgenommen werden, ist damit noch nichts darüber gesagt, ob sie der Aufnahme auch zustimmen.“ Allein daraus, dass jemand eine erkennbare Aufnahme dulde, lässt sich keine Einwilligung ableiten.

Die Betroffenen könnten sich in solchen Fällen an die Datenschutzaufsicht wenden. Sie kann zum Beispiel ein Bußgeld verhängen. In der Praxis nützt das den Betroffenen allerdings oft wenig, etwa wenn die Hersteller in Ländern sitzen, die von Deutschland aus rechtlich nicht greifbar sind.

Warum das Strafrecht oft nicht hilft

Auch laut deutschem Strafrecht gilt der „Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereiches“. Wird man etwa heimlich in der eigenen Wohnung oder in einer geschlossenen Umkleidekabine nackt gefilmt, ist das eine Straftat. Allerdings fallen viele Situationen durch die Lücken der jetzigen Konstruktion. So gilt eine Sauna etwa als öffentlicher Ort, an dem Aufnahmen derzeit nicht strafbar sind.

Außerdem gilt: Das Fotografieren und Filmen an sich ist in vielen Fällen noch nicht strafbar. Erst wer die Aufnahmen weiterverbreitet, etwa auf einer Pornoseite oder in einer Chatgruppe teilt, begeht eine Straftat.

Zumindest im Fall der Sauna soll dich das bald ändern. Die Bundesjustizministerium hat im April einen Gesetzentwurf vorgelegt, der neue Formen der „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“ unter Strafe stellen will. Dazu zählen auch sogenannte „Voyeurs-Aufnahmen“ in Saunen oder am FKK-Strand.

Ob der Entwurf hingegen die Lage für Personen verbessern würde, die gegen ihren Willen in Badekleidung, Unterwäsche oder enger Kleidung gefilmt werden, ist unklar. Zwar soll es auch strafbar werden, bekleidete Personen in “sexuell bestimmter Weise” zu filmen. Konkret nennt der Entwurf „bekleidete Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust“. Das könnte auch Situationen erfassen, in denen Menschen sexuell verobjektiviert werden, urteilt der Deutsche Juristinnenbund.

Die Jura-Professorin Indra Spiecker bezweifelt hingegen, dass der Paragraf Betroffenen vor Gericht helfen würde. Dafür lasse er zu viel Interpretationsspielraum.

Wer die Brille tatsächlich braucht

Für Menschen mit einer Sehbehinderung können die Brillen im Alltag viele Situationen erleichtern. Sie können sich damit die Umgebung beschreiben oder Schilder und Speisekarten vorlesen lassen. Die Brillen können auch erkennen, welchen Geldschein man in der Hand hält oder ob ein bekanntes Gesicht den Raum betritt.

Meta wirbt mit dieser Funktion seiner Brillen als Inklusions-Werkzeug und hat die Schnittstelle für Entwickler*innen entsprechender Software geöffnet. Doch auch in solchen Fällen könnten Dritte ins Blickfeld geraten und ihre Daten ohne Zustimmung weitergegeben werden.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DSBV) hat inzwischen Position bezogen und plädiert dafür, Inklusion und Datenschutz nicht gegeneinander auszuspielen. KI-Systeme zur Assistenz würden im Alltag auch sensible Situationen erfassen, schreibt der Verband in einer Ende Juni veröffentlichten Resolution. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sollte deswegen möglichst lokal auf den Geräten erfolgen. „Mehr Teilhabe durch KI darf nicht mit der Preisgabe sensibler Daten einhergehen.“

Meta nutzt die Bedürfnisse Sehbehinderter laut Kritiker:innen gezielt, um die umstrittenen Brillen zu normalisieren. In Irland hat der Konzern jüngst 15.000 Überwachungsbrillen an den Sehbehinderten-Verband Vision Ireland gespendet.

Autorinnen-Bio Chris Köver

Chris Köver recherchiert und schreibt über Netzpolitik, Überwachungstechnologien, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award, dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit und dem Datenschutz-Medienpreis.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24

Reblogged von Netzpolitik

08/19/26

Paris: STOPP Social-Media-Verbot

Verfassungswidrig: Was der Stopp des französischen Social-Media-Verbots bedeutet

Das jüngst in Frankreich beschlossene Social-Media-Verbot für Minderjährige ist aus mehreren Gründen verfassungswidrig. Hier erklären Jurist*innen, welche Spielräume Präsident Emmanuel Macron noch hat – und was das für Deutschland heißt.

Sebastian Meineck, Netzpolitik 19. August 2026

Mit der Entscheidung vom 14. August hat Frankreichs Verfassungsrat das Social-Media-Verbot für Minderjährige gestoppt, und zwar auf den letzten Metern. Das Vorzeigeprojekt des französischen Präsidenten Emmanuel Macron verstößt demnach gegen die Verfassung.

Die Pläne sind damit aber nicht vom Tisch. Macron hat seine Regierung bereits aufgefordert, das Gesetz zu überarbeiten. Bis zum Frühjahr 2027 könnte der nächste Anlauf kommen, wie die Agentur Reuters berichtet. Danach sind die nächsten Präsidentschaftswahlen in Frankreich, zu denen Macron kein weiteres Mal antreten darf.

Hat das Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige in Frankreich noch eine Chance? Der Spielraum ist schmal, wie Jurist*innen auf Anfrage von netzpolitik.org erklären. Denn nicht nur die französische Verfassung setzt dem Vorhaben enge Grenzen, sondern auch das aktuelle EU-Recht. Zugleich sendet die Entscheidung aus Frankreich Signale nach Deutschland. Der Überblick.

Drei Hürden: Das sagt der Verfassungsrat

Es gibt drei zentrale Gründe, warum der französische Verfassungsrat das Social-Media-Verbot gestoppt hat. Es sind zugleich die Hürden, die ein nächster Anlauf überwinden müsste.

  1. Das Zugangsverbot für unter 15-Jährige ist zu pauschal, wie aus der Begründung der Ratsmitglieder hervorgeht. Es ist demnach nicht an potenziell gefährliche Inhalte und Funktionen geknüpft oder an fehlende Schutzmaßnahmen, könnte also auch harmlose Dienste treffen. Das beeinträchtige die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit junger Menschen, schreibt der Verfassungsrat mit Blick auf die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789.
  2. Das Gesetz setzt sich über Eltern und Aufsichtspersonen hinweg. Sie hätten mit dem Verbot keine Möglichkeit mehr, selbst zu entscheiden, welche Dienste sie ihrem Kind schon zutrauen, etwa wegen seines individuellen Reifegrads.
  3. Im Gesetz stehen keine Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre. Genau das bräuchte es aber mit Blick auf mögliche Alterskontrollen, wie die Ratsmitglieder argumentieren. Zwar steht im französischen Gesetz nichts über Alterskontrollen – der Gesetzgeber hat diesen pikanten Aspekt einfach ausgelassen. Doch wie soll ein Zugangsverbot ohne jegliche Kontrolle funktionieren? Hier legt der Verfassungsrat den Finger in die Wunde und sagt, einfach ausgedrückt: Der Gesetzgeber muss das klären.

Trotz dieser Hürden sind Online-Verbote im Namen des Kinder- und Jugendschutzes weiter denkbar, wie aus der Begründung des Verfassungsrats hervorgeht. Die Ratsmitglieder schreiben von Risiken wie Sucht, Belästigung oder Betrug. Es gehe ums Kindeswohl und um die öffentliche Ordnung. Solche Ziele seien geeignet, um die Freiheit junger Menschen beim Zugriff auf Online-Dienste zu beschränken.

Der Verfassungsrat besteht aus neun regulären Mitgliedern mit einer Amtszeit von neun Jahren. Seine Entscheidungen sind bindend. Unter anderem Abgeordnete können das Organ anrufen, damit es ein Gesetz vor dessen Inkrafttreten prüft – genau das ist beim Social-Media-Verbot geschehen.

Juristin: Entscheidung „größtenteils vorhersehbar“

Die Juristin Brunessen Bertrand forscht an der französischen Universität Rennes unter anderem zu europäischem Digitalrecht und digitalem Binnenmarkt. Die Entscheidung des Verfassungsrats war „größtenteils vorhersehbar“, erklärt sie auf Anfrage von netzpolitik.org. Das habe sich bereits in einer Stellungnahme der Ratsmitglieder vom Januar abgezeichnet.

In der vorliegenden Form habe das französische Social-Media-Verbot für Minderjährige „keine Aussicht auf Bestand“, schreibt sie auf Englisch. Der entscheidende erste Artikel des Gesetzes „wurde in seiner Gesamtheit für verfassungswidrig erklärt“.

Ein überarbeitetes Gesetz sei zwar möglich. „Es darf aber nicht einfach das pauschale Verbot bis zur Altersgrenze von 15 Jahren in anderen Worten reproduzieren“, so Bertrand. Der neue Anlauf müsse stattdessen die Beschaffenheit und Risiken eines betroffenen Online-Diensts berücksichtigen. „Gezielte, risikobasierte Einschränkungen sind rechtlich weiterhin denkbar.“

Zudem brauche es eine Regelung, wann Eltern und Aufsichtspersonen die Altersbeschränkung für ihre Kinder aufheben dürften. Das Gesetz müsse dabei Alter, Reife und familiäre Umstände junger Menschen berücksichtigen.

Frankreich in der Zwickmühle

Eine weitere Schwierigkeit sieht Bertrand im EU-Recht, genauer gesagt im Gesetz über digitale Dienste (DSA).

Der DSA regelt EU-weit, welche Pflichten Betreiber von Online-Plattformen haben. Alterskontrollen sind demnach nur eine von mehreren möglichen Maßnahmen, um junge Menschen im Netz zu schützen – aber keine Pflicht. Hier beißt sich das aktuelle EU-Recht mit dem Konzept von Social-Media-Verboten: Ohne Pflicht zu Alterskontrollen wäre eine wirksame Altersgrenze kaum denkbar.

Der französische Gesetzgeber steckt also derzeit in einer Zwickmühle:

  • Auf der einen Seite steht das EU-Recht. Die EU-Kommission pocht darauf, dass Frankreich Online-Plattformen nicht zu Alterskontrollen verpflichten darf. Das hat sie jüngst auch im Notifizierungsverfahren zum Social-Media-Verbot klargemacht. Dabei prüft die EU-Kommission, ob nationale Gesetze in Konflikt mit EU-Recht geraten könnten.
  • Auf der anderen Seite steht die französische Verfassung. Der Verfassungsrat pocht darauf, dass Frankreich klären muss, wie etwaige Kontrollen den Schutz der Privatsphäre achten.

Nicht nur die französische Juristin Bertrand sieht hier ein Problem, sondern auch der deutsche Medienrechtler Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung (Hans-Bredow-Institut). Würde Frankreich den Anforderungen des Verfassungsrats entsprechen und Online-Plattformen ausdrücklich in die Pflicht nehmen, wäre „eine Eskalation mit der EU-Kommission vorprogrammiert“, schreibt er auf Anfrage von netzpolitik.org.

Dennoch rechnet Dreyer damit, dass Frankreich nicht aufgibt: „Bei der Vehemenz, mit der die französische Regierung das Thema Social-Media-Ban verfolgt, gehe ich von einem erneuten Versuch einer gesetzlichen Regelung aus.“

Medienrechtler: Drei Lehren für Deutschland

Auch in Deutschland gibt es eine Debatte über ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Medienrechtler Dreyer sieht Parallelen zu Frankreich, trotz der Unterschiede zwischen französischem und deutschem Recht.

In Frankreich habe der Verfassungsrat die allgemeine Altersgrenze gerügt, weil sie „nicht nach einzelnen Funktionen oder spezifischen Risiken eines Dienstes unterscheidet“, so Dreyer. Dahinter steckt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das auch in Deutschland zu beachten wäre.

Eine weitere Ähnlichkeit sieht Dreyer in der vom französischen Verfassungsrat gerügten Einschränkung der Elternrolle. In Deutschland geht das sogenannte „Erziehungsprimat“ der Eltern aus dem Grundgesetz hervor. Demnach „dürfen und müssen“ Eltern grundsätzlich selbst entscheiden, zu welchen Medienangeboten ihr Kind Zugang erhält, wie Dreyer erklärt.

Auch im dritten und letzten Kritikpunkt des französischen Verfassungsrats sieht Dreyer Parallelen zu Deutschland. Hier geht es darum, dass der französische Gesetzgeber keine näheren Bestimmungen zu Alterskontrollen formuliert hat. Das wäre auch im deutschen Recht ein Problem, wie Dreyer ausführt. Demnach habe der Gesetzgeber „die wesentlichen Entscheidungen und Bestimmungen selbst zu treffen“, und zwar umso mehr, je stärker eine Norm in Grundrechte eingreife.

Bei Alterskontrollen sind insbesondere Grundrechte wie Datenschutz und Privatsphäre relevant. An anderer Stelle gibt es bereits nähere Bestimmungen für Alterskontrollen, etwa in den DSA-Leitlinien der EU-Kommission zum Schutz von Minderjährigen. Demnach sollten sich Kontrollen unter anderem am Prinzip der Datenminimierung orientieren; Ausweis-basierte Kontrollen sollten anonym sein.

EU-Kommission plant eigene Regelung

Während sich Frankreich an einer nationalen Lösung abarbeitet, will die EU-Kommission eine EU-weite Regelung schaffen. Das hat die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen (CDU), angekündigt.

Zwei Fachleute für Gesundheit hatten im auf Auftrag der EU-Kommission ein umfassendes Verbot bis 13 Jahre empfohlen – nicht nur für soziale Medien, sondern auch für allerlei Online-Dienste, die Risiken für junge Menschen bergen könnten. Durchgesetzt werden soll dieses breite Zugangsverbot mit flächendeckenden Alterskontrollen.

Auf Grundlage der Empfehlungen will die EU-Kommission bis Ende des Sommers einen Plan vorlegen. In diesem Zuge könnte die EU beispielsweise den DSA nachschärfen, sodass Plattformen eben doch zu Alterskontrollen verpflichtet werden dürfen.

Fachleute aus unter anderem Kinderschutz, Medienpädagogik, IT-Sicherheit und Datenschutz warnen eindringlich vor Verboten und Alterskontrollen, die einen umfassenden Kontroll-Apparat im Netz schaffen würden. Ein alternativer Ansatz sind zum Beispiel bessere Schutzfunktionen für alle sowie ein Verbot manipulativer Designs und suchtfördernder Mechanismen.

Sobald die EU-Kommission ihren Entwurf vorlegt, könnten Parlament und Rat über den Vorschlag beraten. Am Ende könnte also doch noch eine Art Social-Media-Verbot kommen, auch nach Frankreich – allerdings nicht mehr als Vorzeigeprojekt von Emmanuel Macron.

Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize.Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon

Aus Netzpolitik

Autor Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon

07/21/26

Social-Media-Verbote

Geschichten aus dem DSC-Beirat : Der Sommer der Social-Media-Verbote

Die EU-Kommission will bald einen Gesetzentwurf für ein europäisches „Mindestalter“ vorlegen. Doch während die Frage nach dem „Ob“ von Alterskontrollen politisch entschieden scheint, ist die Frage nach dem grundrechtskompatiblen „Wie“ längst nicht beantwortet. Dabei gäbe es ganz andere Möglichkeiten, das Netz zu einem besseren Ort zu machen.

Svea Windwehr Netzpolitik, 16. Juli 2026

Der DSC-Beirat ist ein Gremium aus Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft. Er soll in Deutschland die Durchsetzung des Digital Services Act begleiten und den zuständigen Digital Services Coordinator unterstützen. Svea Windwehr ist Mitglied des Beirats und berichtet in dieser Kolumne regelmäßig aus den Sitzungen.

Nicht nur die Diskussion um Alterskontrollen läuft heiß. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Bruno Gomiero

Es ist ein Sommer der Rekordtemperaturen in Europa und auch digitalpolitisch geht es heiß her. Auf die Schnelle und ohne Rücksicht auf grundrechtliche Verluste hat die schwarz-rote Koalition die IP-Vorratsdatenspeicherung durch die erste Lesung im Bundestag gejagt, einen Frontalangriff auf das Informationsfreiheitsgesetz gestartet und ist nicht nur dabei, mit dem sogenannten Sicherheitspaket die biometrische Auswertung des gesamten Internets zu beschließen, sondern hat – spontan – auch noch neue Befugnisse für die Bundespolizei eingeführt, um Gesichtserkennung in Echtzeit zu ermöglichen.

Angesichts dieser Nachrichten wirkt die Durchsetzung des Digital Services Acts, der seit 2024 geltende Rechtsrahmen für Online-Plattformen in Europa, wie ein zu vernachlässigendes Thema. Wenn nicht auch hier Massenüberwachung und massive Probleme für die Sicherheit, Privatsphäre und das offene Netz lauern würden.

Alterskontrollen für alle

Nachdem sich eine von Bundesministerin Karin Prien eingesetzte Expert:innenkommission nicht darauf einigen konnte, welche Art von Alterskontrollen sie genau empfehlen möchte, wird die Europäische Kommission wohl bald Tatsachen schaffen. Basierend auf dem Bericht der beiden Vorsitzenden der Expert:innenkommission zum Schutz junger Menschen im Netz hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Anfang der Woche angekündigt, einen Gesetzentwurf für ein europäisches „Mindestalter“ vorzulegen. Vorgesehen ist, dass junge Menschen unter 13 Jahren keinen Zugang zu einer breiten Palette an Diensten haben sollen. Welche Dienste genau gemeint sind, ist unklar – von der Leyen spricht von „Social Media Plus“, gemeint sein könnten also auch Angebote wie Messenger-Apps, Online-Spiele, Videoplattformen oder KI-Systeme.

Der Bericht der beiden Vorsitzenden der Expert:innenkommission zeichnet ein sehr viel differenzierteres Bild als die Social-Media-Verbote für Unter-16-Jährige, die in Australien bereits gescheitert sind und dennoch in Ländern wie Großbritannien und Dänemark vorangetrieben werden. Der Bericht spricht sich für einen gestaffelten Ansatz aus: Kleine Kinder bis 3 Jahre sollten Bildschirmen gar nicht ausgesetzt sein, 3- bis 13-Jährige sollen nur unter Aufsicht im Internet unterwegs sein, ab 13 und bis 17 sollen Dienste nur dann zugänglich sein, wenn sie kinder- beziehungsweise altersgerecht sind. Die beiden Vorsitzenden der Expert:innenkommission differenzieren also durchaus zwischen verschiedenen Altersgruppen und heben auch deutlich die Vorteile und Chancen hervor, die das Netz und Online-Räume für junge Menschen bieten können. Dennoch ist klar, dass jede Form von Alterskontrollen im Namen des Jugendschutzes Alterskontrollen für alle Nutzer:innen bedeuten. Und genau hier liegt die Krux.

Kontrolle first, Bedenken second

Der Bericht unterstreicht, dass Altersverifikationstechnologien verhältnismäßig sein müssen und Grundrechte wahren sollen, insbesondere die Rechte von Kindern. Sie sollen außerdem höchsten Anforderungen bezüglich Sicherheit und Datenschutz genügen müssen. In diesem Kontext werden sogenannte Zero Knowledge Proofs erwähnt, also kryptographische Ansätze, um zu bestätigen, dass eine Aussage wie „über 18“ wahr ist, ohne genauere Informationen wie Alter oder Identität preiszugeben. Zero Knowledge Proofs sind aber keine Pauschallösung, um sicherzustellen, dass Anbieter von Altersverifikationstechnologien nicht erfahren, welche Webseiten eine Benutzerin besucht, oder dass die Website keine weiteren Informationen über eine Benutzerin erhält. Für die Herausforderungen, die Alterskontrollen mit sich bringen, braucht es weitere Lösungen und verbindliche Schutzmechanismen.

Wie auch die deutsche Expert:innenkommission bleibt uns also auch von der Leyens Expert:innenbericht Antworten auf eine Kernfrage schuldig: Wie sollen Alterskontrollen umgesetzt werden, die die Privatsphäre und Datensicherheit aller Nutzenden schützen, sich nicht als Überwachungsinfrastruktur zweckentfremden lassen, und tatsächlich zugänglich für alle sind? Verfügbare Altersfeststellungstechnologien basieren entweder auf Ausweisdokumenten, die für viele Menschen, inklusive jüngere Teenager, nicht zugänglich sind. Hier fehlt ein alltagstaugliches Konzept, wie Menschen ohne Ausweisdokumente diskriminierungsfrei an Altersnachweise kommen sollen. Oder aber auf der Schätzung von Alter anhand biometrischer Daten oder anderer Signale, also auf der umfangreichen Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Einerseits zeigen die Expert:innen die damit verbundenen massiven Gefahren von Alterskontrolltechnologien nicht nur für Grundrechte, sondern auch das offene und freie Internet auf, andererseits sprechen sie sich trotzdem für altersbasierte Einschränkungen aus.

Von der Leyen selbst hat sich in der Vergangenheit schon für eine Umsetzung von Alterskontrollen anhand des sogenannten „Mini-Wallets“ ausgeprochen, also jener Altersverifikationsapp, die Telekom-Tochter T‑Systems unter Einsatz von Google-Komponenten für einen mittleren Millionenbetrag gebaut hat.

Genau jene App, die nicht nur IT-Expert:innen scharf wegen ihrer Sicherheits- und Privatsphäremängel kritisiert haben, sondern auch der deutsche Ethikrat. In seiner durchaus differenzierten Stellungnahme zu „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“ hat sich der Rat mit Blick auf diese Mängel gegen Altersverifikation anhand der „Mini-Wallet“ ausgesprochen: „Alternativen wie die Mini-Wallet oder gar das Vorzeigen von Pass und Gesicht vor der Handykamera sind aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes der Privatsphäre abzulehnen.“

Plattformregulierung als schärferes Schwert

Jenseits der Frage, wie Alterskontrollen einigermaßen grundrechtsschonend umgesetzt werden könnten, bleibt die Frage ihrer Wirksamkeit unterbelichtet. Wie Kinder- und Jugendschutzorganisationen, Vertretungen von Jugendlichen und sogar Aufsichtsbehörden immer wieder betonen, sind altersbasierte Beschränkungen nicht das richtige Mittel, um Plattformen tatsächlich zu Räumen zu machen, in denen Kinder und Jugendliche sich und das Netz in einem geschützten Rahmen ausprobieren können.

Hier geben Nachrichten aus Brüssel Grund zu Hoffnung: In ihrer Untersuchung von Meta ist die Europäische Kommission zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass suchtfördernde Designfeatures auf Instagram und Facebook gegen den DSA verstoßen.

Konkret geht es um genau die Features, die Menschen auf den Plattformen bleiben lassen und so zentral zu Metas Geschäftspraktiken sind: hochpersonalisierte Empfehlungen, Autoplay und endlose Feeds. Die EU-Kommission argumentiert, dass Meta nicht nur die negativen Implikationen dieser Features unzureichend analysiert und gemindert hat. Sondern der Konzern habe auch ihm vorliegende Informationen dazu ignoriert, wie Kinder und Jugendliche mit diesen Features interagieren. Die Schlussfolgerung der Kommission: Diese Features müssen abgeschaltet werden.

Ob es tatsächlich so weit kommt, wird sich in den nächsten Phasen der Untersuchung zeigen. Fest steht aber, dass der DSA Chancen bietet, mehr als nur die Symptome von problematischen Geschäftspraktiken zu bekämpfen. Wo Alterskontrollen das Risiko bergen, das Internet für alle unsicherer zu machen, könnte der DSA genutzt werden, um diejenigen in die Verantwortung zu ziehen, die für den Status Quo verantwortlich sind. Und wie der Fall von X zeigt, wirkt die Arbeit der Europäischen Kommission: Am Mittwoch wurde bekannt gegeben, dass X Forderungen der EU-Kommission zugestimmt hat, um den Anforderungen des DSA gerecht zu werden. Wenn also sogar Elon Musk dazu gebracht werden kann, europäischer Regulierung zu folgen, beweist das: Der DSA wirkt. Auch große US-Plattformen können durch konsequente Durchsetzungsarbeit in ihre Schranken gewiesen werden, ohne dass die Rechte ihrer Nutzenden massiv eingeschränkt werden müssen.

Die nächsten Wochen werden zeigen, wie die Europäische Kommission mit den Empfehlungen aus dem Expert:innenbericht umgehen wird. Zu befürchten sind Alterskontrollen für große Teile des Internets. Zu gewinnen gäbe es dagegen die Chance, einen tatsächlich wirksamen Weg für ein besseres Internet für alle einzuschlagen – besonders auch für junge Menschen.

Svea Windwehr ist Co-Vorsitzende von D64 e.V., einem überparteilichen Verein mit über 800 Mitgliedern, der sich für progressive Digitalpolitik einsetzt. Sie studierte Politikwissenschaft und Recht in Maastricht, Berkeley und Oxford

Reblogged von Netzpolitik

06/20/26

Degitalisierung: Großes Kino

Netzpolitik-Kolumnistin schaut sich nach Oscar-Vergleichen auf LinkedIn an, was Digitalisierung und Blockbuster-Filme gemeinsam haben – oder eben auch nicht. Denn den digitalen Verwaltungsleistungen haben die populären Filme einiges voraus. Vorhang auf!

Bianca Kastl Netzpolitik 8.2.2026

Die heutige Degitalisierung könnte etwas feiern: den Launch des Deutschland-Stacks, KI-Agenten, eine deutsche Führungsrolle in der Verwaltungsdigitalisierung, Govtech, Innovation. Renommierte Preise, ach was sag’ ich: Auszeichnungen vom Stellenwert eines Oscars. Das steht zumindest auf LinkedIn. Nur wird diese Kolumne das heute nicht tun, das wäre ja noch schöner.

Denn zum Feiern kann in der Realität der real angekommenen Digitalisierung von Verwaltung und Gesundheitswesen niemandem zu Mute sein. Dieses Problem ist systematisch und besonders in Deutschland ein wiederkehrendes. Denn eigentlich ist erfolgreiche Digitalisierung ein wenig wie die Schaffung cineastischer Meisterwerke, bei denen immer wieder ein paar entscheidende Teile vergessen worden zu sein scheinen: das Publikum und die Schaffung eines Rahmens für ein solches. Kunst der Kunst wegen; Kunst, für die das Erlangen eines Blickes noch schwerer zu bekommen ist als auf einen raren Kunstfilm im Arthaus-Kino.

Film ab für die digitale Verwaltung? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Jeremy Yap

Damit Digitalisierung zu einem Blockbuster werden könnte, fehlt nämlich oftmals das, was das Kino schon lange hat: etablierte Verbreitungswege. Digitalisierung in Deutschland scheitert allzu oft am Rollout.

Rollin’

Anfang dieses Monats gab es in Berlin eine Pressekonferenz im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Dabei ging es um einen „neuen Umsetzungsansatz für die Digitalisierung der Verwaltung“, im Speziellen um das Ausrollen von digitalen Verwaltungsleistungen. Spezielle Teams für den Roll-in sollen dabei in die Verwaltungen vor Ort gehen und dort bei der Einrichtung neuer Systeme helfen. Ziel ist dann letztlich das Ausrollen oder Einrollen von immerhin fünf Verwaltungsleistungen, die dann im jeweiligen Bundesland flächendeckend verfügbar sein sollen.

Geschehen soll das zuerst pilotiert, dann in ganz Bayern und Hessen. Und wer jetzt erwartet, dass es in Bayern und Hessen dann am Ende dieses Jahres dieselben fünf Verwaltungsleistungen flächendeckend verfügbar geben könnte, nein, das wäre zu einfach. In Bayern werden die Leistungen „Online-Ummeldung“, „Online-Beantragung des Führerscheins“, „Online-Beantragung von Bauvorbescheid und Baugenehmigung“, „Online-Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung“ und „Online-Waffenrechtliche Erlaubnisse“ eingeführt.

Hessen will die Leistungen „Online-Ummeldung“, „Online-Beantragung des Führerscheins (Erstantrag)“, „Online-Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung“, „Online-Unterhaltsvorschuss“ und „Online-Anlagengenehmigung und ‑zulassung“ flächendeckend einführen.

Damit sind dann Ende 2026 vielleicht zwei Verwaltungsleistungen in der Schnittmenge flächendeckend verfügbar, also in Hessen und Bayern. Nicht in der ganzen Republik.

Aber gab es nicht einmal ein Vorhaben, das sogar ganze 575 Verwaltungsleistungen flächendeckend verfügbar machen wollte? Ja, das gab es und die Älteren hier kennen das als Onlinezugangsgesetz. Das trat 2017 in Kraft, der Prozess sollte 2022 abgeschlossen sein, und naja, 2026 stehen wir also an dem Punkt, dass Roll-in-Teams durch Hessen und Bayern tingeln und Verwaltungsleistungen in der Art wandernder Kaufleute von Kommune zu Kommune bringen. Dingdong, dürfen wir mit Ihnen über Einer-für-alle-Leistungen sprechen? Heute im Angebot: Online-Ummeldung, ganz fangfrisch aus Hamburg.

Vertriebswege

Nun wurden im Intro ja schon die schlechten Filmpreisvergleiche angestoßen. Im Gegensatz zu digitalen Verwaltungsleistungen haben Kinofilme – trotz stärker werdenden Streamings von Inhalten für Zuhause – immer noch besser funktionierende Verteilungswege für ihre Inhalte. In Deutschland gab es 2024 1.722 Kinos mit 4.842 Leinwänden, auf denen zumindest die großen Blockbuster im ganzen Land konsumierbar werden. Häufig auch die Filme, die einen oder mehrere Oscars gewinnen.

Digitale Verwaltungsleistungen sind von dieser Omnipräsenz leider oft noch weit entfernt. Die Online-Ummeldung, die in Hessen und Bayern ja von Kommune zu Kommune endlich vollends ausgerollt werden soll, ist aktuell erst von zwei Dritteln der Bevölkerung nutzbar. Zwar haben 15 von 16 Bundesländern schon die digitale Verwaltungsleistung ausgerollt und auch das Saarland, das hier ausnahmsweise mal nicht als universeller Messmaßstab dienen soll, plant eine Nutzung. Nur gibt es auf kommunaler Ebene eher noch viele Nutzbarkeitslücken, ähnlich wie beim nicht durchgehenden Mobilfunkempfang. Online ummelden in Regensburg? Fehlanzeige. Ummeldung vom Sofa aus in Brandenburg? Nur in drei Prozent des Landes verfügbar.

Verwaltungsarbeit in Deutschland wird vorwiegend von den Kommunen vor Ort umgesetzt. Bundesgesetze und Länderregelungen schön und gut, aber die „Musik“ spielt vor Ort in der Kommune. Und so kommen die ganzen neuen, verheißungsvollen digitalen Verwaltungsleistungen oftmals gar nicht so recht weiter. Die Gründe dafür ließen sich jetzt in typischer Verantwortungsdiffusion im Kreis der möglichen Verantwortlichen hin- und herschieben. Die Kommunen könnten schuld sein, weil sie die Leistungen nicht annehmen. Vielleicht noch einmal einen Brief schreiben, wie das der ehemalige Staatssekretär Johann Saathof tun wollte? Bitten allein werden nach fast zehn Jahren OZG nicht mehr helfen. Fingerzeige auch nicht.

Realistisch betrachtet sind die allermeisten Kommunen in Deutschland auf Roll-in-Teams angewiesen, die Kommunen dabei helfen, digitale Verwaltungsleistungen vor Ort zu implementieren. Kommunen mit manchmal nur halben IT-Stellen, die sich in Personalunion um das Schul-WLAN, die Drucker im Amt und irgendwelche Onlineleistungen kümmern sollen, werden nicht viele Kapazitäten haben, auch noch viele neue digitale Baustellen aufzumachen. „Sobald eine andere Aufgabe kommt, eine Pflichtaufgabe, die hat dann doch Priorität vor der Digitalisierung“, attestiert etwa ein Erfahrungsbericht der Hochschule Harz zum Rollout des OZG in kleinen Kommunen. Von den fehlenden finanziellen Mitteln in manchen Kommunen ganz zu schweigen.

Vollständig zentralisieren lassen sich Verwaltungsleistungen im Digitalen übrigens auch nicht, auch wenn das vielleicht gerade die Hoffnung ist. Spätestens bei der Durchsetzung von Verwaltungsvorgängen, sei es über Ordnungsämter, Standesämter oder ähnliche Behörden, braucht auch zentrale Infrastruktur wieder dezentrale Anknüpfungspunkte in der Kommune vor Ort. Damit bleiben Rollout-Herausforderungen in der Verwaltung immer vorhanden.

Ebenso kann es schwerlich ein vollständig zentralisiertes digitales Gesundheitswesen geben, weil dieses immer mit Menschen agieren muss, die vor Ort mit echten Patient*innen interagieren. Auch hier: Es gibt kein vollständig zentralisierbares digitales System, das nicht irgendwann auf Rollout-Probleme vor Ort stoßen würde.

Märkte

In der Digitalisierung der Verwaltung, aber auch des Gesundheitswesens, ist eines in Deutschland immer gewiss: Dass aus großen Digitalprojekten immer ein für die Wirtschaft durchaus erträglicher Markt wird, ganz egal, ob digitale Leistungen bei Bürger*innen auch wirklich ankommen.

Das OZG ist und war ein riesiger Markt. Versenktes Budget für die OZG EfA-Leistungen? Über eine Milliarde Euro ohne nennenswerte Fortschritte. Folglich sprach der Bundesrechnungshof zur Verwendung der Mittel für das Onlinezugangsgesetz 2024 zu vom Bund finanzierten Leistungen teilweise sogar von Investitionsruinen.

Ähnlich verhält es sich mit der verschleppten Nutzung bei anderen Digitalgroßprojekten in Deutschland. Der „neue“ Personalausweis etwa, der bei seiner Einführung 2010 einen für die damalige Zeit unglaublichen Funktionsumfang mitbrachte. eID-Funktion zum Ausweisen im Internet, qualifizierte elektronische Signaturen, Pseudonym-Funktionen sowie eine Alters- oder Wohnortbestätigung, ohne Geburtsdatum oder genaue Adresse preiszugeben.

Funktionen, die heute eigentlich jede Bundesbürger*in in der digitalen Welt brauchen könnte. Funktionen, die aber nach wie vor schlecht ausgerollt werden. PIN für die ganzen schönen digitalen Ausweisfunktionen nicht zur Hand? Tja, es gab mal einen PIN-Rücksetzdienst, der war aber dann zu teuer. Digitales, rechtssicheres Signieren mit jedem Personalausweis, offline und immer verfügbar? Wäre technisch gegangen. Wurde 2010 aber dem Markt überlassen (€). Signaturzertifikate für den Personalausweis bot dann in einem marktoffenen Modell mit genau noch einem Marktteilnehmer dann nur ein staatsnaher Marktteilnehmer an.

Nicht nur in der Verwaltung, sondern auch im Gesundheitswesen wird in der Digitalisierung in Deutschland immer im Markt die Lösung für das Problem der Skalierung gesehen. Das ist aber nicht ohne große Komplexität und erzeugt teils erhebliche Probleme, ein großes, stimmig zusammenpassendes Ganzes zu schaffen. Oder wie die für die Spezifikationen der Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständige gematik schreibt:

Denn im Marktmodell gibt es für TI-Anwendungen wie die ePA zahlreiche Softwarelösungen der verschiedenen Systemhersteller. Diese müssen alle mit der TI kompatibel sein und teils auch untereinander funktionieren. Das erhöht die Komplexität des „Ökosystems“ Telematikinfrastruktur zusätzlich.

Auch wenn das „teils“ funktionieren eher noch mehr Fragen aufwirft, ist die Beschreibung des Marktmodells und der Gründe des Scheiterns geradezu universell anwendbar auf typisch deutsche Digitalgroßprojekte: marktorientiert, komplex, zersplittert und kaum bis wenig von der Bevölkerung nutzbar und damit auch wirklich genutzt. Egal ob in der Versorgung im Gesundheitswesen oder von Bürger*innen in der Verwaltung.

Academy-Standard

Ein letztes Mal ist es dabei sinnvoll, den Filmvergleich zu bemühen. Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences, die alljährlich in glamourösen Veranstaltungen die Oscars für die Filme des Jahres vergibt, ist nicht nur eine Organisation für Jubelereignisse. Die Academy hat in der Zeit ihres Bestehens auch wesentlich zur Standardisierung des Films und seiner Vertriebswege beigetragen. Das Academy-Format stellte 1929 einen wesentlichen Meilenstein für die Standardisierung von Filmformaten dar. Filme waren so von ihren Aufnahmen bis zu ihrer Verbreitung in unzähligen Kinos endlich entsprechend interoperabel einsetzbar. Vor und nach der Festsetzung des Academy-Standards gab es immer wieder durchaus viele unterschiedliche andere Filmformate, mit ganz sonderlichen Entwicklungen in größeren und breiten Formaten oder sogar mit mehreren Kameras auf einmal.

Letztlich blieb der Academy-Standard aber lange Jahrzehnte ein geeigneter Rahmen, um unzählige, vielfältige und mannigfaltige filmische Werke zu produzieren und diese auch weltweit aufführen zu können.

Wer in der Digitalisierung der Verwaltung Vergleiche mit dem Oscar anbringt, sollte sich darüber bewusst sein, dass hinter all diesen Preisen wesentlich mehr steckt als ein paar Showevents und Marketing. Die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland ist noch lange nicht an dem Punkt, sich über Oscars Gedanken machen zu können. Filme, die nur aus Spezialeffekten bestehen, sind ebenso sinnfrei wie Verwaltungspreise für „agentische KI“, die letztlich nur als Show-Anwendung dient.

Die Digitalisierung in Deutschland braucht einen Rahmen, in dem diese funktionieren und skalieren kann. Ob das der Deutschland-Stack – der auch mir immer noch sehr nebulös ist – sein kann, muss sich zeigen. Der Deutschland-Stack braucht aber sicherlich weit mehr als eine singuläre agentische KI-Anwendung. Es ist fraglich, ob der Weg zu einem tragfähigen Fundament das abermalige Rufen nach Startups, nach Govtech und der heilenden Hand des Marktes ist. Letztlich haben nahezu alle durch den Markt geprägten digitalen Großprojekte, angefangen vom nPA zur ePA bis hin zum OZG, zwar viele Gelder bewegt, aber das Publikum, uns als Bürger*innen, weit weniger erreicht als populäre Kinofilme. Egal, ob der Film oder die digitale Leistung jetzt einen Oscar bekommen hat oder nicht.

Wer sich mit großem Kino vergleicht, sollte auch verstehen, was hinter großem Kino steht: gute Rahmenwerke und Standards, gute Verteilwege, viel Kreativität im Inhalt, aber auch viel Klarheit in der Technik. Vielleicht klappt es dann auch wirklich mit einer internationalen Führungsrolle – nicht nur auf LinkedIn.

Bianca Kastl ist Entwicklerin und unterstützt seit Beginn der Corona-Pandemie Gesundheitsämter bei der Digitalisierung. Von dort aus schaut sie kritisch auf die digitale Infrastrukturen, die im öffentlichen Gesundheitswesen genutzt werden – vor allem auf deren Schwachstellen.

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06/14/26

Deutscher Ethikrat: „Nein“ zu Social-Media-Verbot

Absichern statt aussperren: Deutscher Ethikrat sagt „Nein“ zu Social-Media-Verbot

Der Deutsche Ethikrat mischt die Social-Media-Debatte auf. Dem vielfach geforderten Verbot für Minderjährige verpassen die Expert*innen eine Abfuhr – und warnen eindringlich vor den Gefahren von Alterskontrollen. Die Analyse.

Sebastian Meineck,

Netzpolitik, 11. Juni 2026

Der Deutsche Ethikrat hat Empfehlungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz vorgelegt. Die Expert*innen sprechen sich ausdrücklich gegen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige nach australischem Vorbild aus. Stattdessen sollen Plattformen digitale Räume sicherer gestalten. Bei Alterskontrollen zieht der Ethikrat strenge Linien: Er lehnt Verfahren ab, bei denen Daten das Gerät von Nutzer*innen verlassen.

Hintergrund ist die internationale Debatte um Kinder- und Jugendschutz im Netz. Spitzenpolitiker*innen in Bund, Ländern und der EU fordern ein Social-Media-Verbot für Minderjährige, darunter EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU). Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hatte den Ethikrat um Stellungnahme gebeten.

Der Ethikrat ist laut Gesetz unabhängig. Die 26 Mitglieder sollen demnach „naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren“ und ein „plurales Meinungsspektrum“ vertreten. Berufen werden sie nach Vorschlägen von Bundesregierung und Bundestag für vier Jahre. Mitautorin und Sprecherin der neuen Stellungnahme ist Judith Simon, Professorin an der Universität Hamburg zur Ethik in der Informationstechnologie.

Das 50-seitige Papier des Ethikrats ist der bisher sorgfältigste und ausführlichste Beitrag zur Debatte in Deutschland. Maßstab sei das Kindeswohl im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, schreiben die Expert*innen. Differenziert gehen sie auf die Grundrechte junger Menschen ein und warnen vor den Folgen von Alterskontrollen. Am Ende geben sie politische Empfehlungen. Der Überblick.

Klares „Nein“ zum Social-Media-Verbot

Soll für Social Media ein gesetzliches Mindestalter eingeführt werden? Um diese Frage kreist die Debatte seit Monaten. „Der Ethikrat beantwortet sie mit nein“, sagt der Vorsitzende des Ethikrats Helmut Frister. Dafür nennt der Ethikrat vier Gründe.

  • Erstens: Das Problem liegt nicht pauschal bei sozialen Medien, wie aus dem Papier hervorgeht, sondern bei konkreten Merkmalen „wie zum Beispiel Endlos-Feeds“. Statt junge Menschen auszusperren sollen unter anderem schädliche Funktionen verboten werden.
  • Zweitens: Das Alter allein sagt zu wenig aus. Kinder gleicher Altersgruppen würden sich „in ihrem Reifegrad“ mitunter deutlich voneinander unterscheiden, schreiben die Expert*innen.
  • Drittens: Nicht nur auf sozialen Medien gibt es Risiken, sondern auch bei vielen anderen digitalen Diensten. Konkret nennt der Ethikrat etwa Messenger, Spiele, Streaming-Plattformen, Chatbots und Bildgeneratoren. Zudem könnten junge Menschen ein Verbot einfach umgehen, wie erste Erfahrungen aus Australien zeigen würden.
  • Viertens: Ein Mindestalter würde Teilhabe, Entwicklung und Medienkompetenz junger Menschen beeinträchtigen. Mit sozialen Medien würden sie unter anderem Freundschaften pflegen, „emotionale Unterstützung und Zugehörigkeit erleben“. Hinzu kommt, dass Eltern laut Grundgesetz das Recht haben, selbst über die Erziehung zu entscheiden – also auch darüber, wann sie ihrem Kind welche digitalen Angebote zutrauen. Ein Mindestalter würde „auf unverhältnismäßige Art und Weise in das Recht der Eltern eingreifen“.

Besser regeln, besser durchsetzen

Der Ethikrat belässt es nicht beim Nein zum Social-Media-Verbot, sondern beschreibt Alternativen. Eine zentrale Rolle spielen strenge Regeln für Online-Dienste. „Anbieter müssen für Minderjährige zugängliche digitale Räume so gestalten, dass Kinder und Jugendliche effektiver geschützt werden als bisher“, schreibt der Ethikrat. Konkreter Vorschlag:

Zu exzessiver Nutzung anreizende Funktionen digitaler Angebote sollten generell verboten werden.

So sollen Anbieter auf „süchtig machende Funktionen“ verzichten, auf „algorithmisch gesteuerte Feeds oder Empfehlungssysteme“; auf Profiling und Tracking. Es brauche zudem Blockier- und Meldefunktionen sowie sichere Voreinstellungen, etwa wer wen kontaktieren kann. Einen Rechtsrahmen dafür gibt es schon, vor allem das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). Erste DSA-Verfahren, etwa gegen TikTok, laufen gerade an. Der Ethikrat rät, unter anderem den DSA „konsequent“ auszuschöpfen.

Jenseits des DSA sieht der Ethikrat Schutzlücken, und zwar bei Angeboten, die nicht unter die im Gesetz definierten digitalen Dienste fallen. Als Beispiel nennt der Ethikrat generative KI, dazu gehören etwa Chatbots wie ChatGPT, Bild- und Videogeneratoren. Zwar gebe es dafür die KI-Verordnung, dort würden aber Vorgaben zum Jugendschutz fehlen.

Schließen lassen sich solche Lücken etwa mit dem von der EU-Kommission geplanten Gesetz über digitale Fairness (Digital Fairness Act, DFA). Mehrfach verweist auch der Ethikrat darauf. Das Besondere am DFA: Er nimmt nicht Minderjährige in den Blick, sondern alle. Passend dazu halten die Expert*innen fest: Digitale Angebote sollten „für alle Menschen so gestaltet werden, dass sie systemische Risiken minimieren“. Denn die zugrunde liegenden Geschäftsmodelle könnten nicht nur Kindern und Jugendlichen schaden.

Eltern stärken

Eine zentrale Rolle in den Empfehlungen des Ethikrats spielen Eltern. Einfach ausgedrückt sollen nicht etwa flächendeckende Alterskontrollen verhindern, dass junge Menschen eine potenziell schädliche Plattformen nutzen, sondern: Mama und Papa oder andere Erziehungsberechtigte. Der Ethikrat verschiebt damit den Fokus von technischer Kontrollinfrastruktur zu menschlicher Fürsorge.

„Der Zugang zu digitalen Angeboten sollte auf einer ersten Stufe durch die Eltern geregelt werden“, schreiben die Expert*innen. Sie seien zuständig für das „Ausbalancieren“ von Schutz, Teilhabe und Befähigung. „Die Eltern haben dabei einen Gestaltungsspielraum, der erst überschritten ist, wenn das Kindeswohl konkret gefährdet wird.“

Der Ethikrat erkennt an, dass Eltern damit keine leichte Aufgabe haben. „Selbst bei vorhandenen Ressourcen gibt es sicherlich Eltern, die – um Zeit und vor allem Nerven zu sparen – den Weg des geringsten Widerstands gehen und die digitalen Aktivitäten ihrer Kinder nicht oder nur unzureichend kontrollieren.“ Mehrere Maßnahmen sollen Eltern deshalb stärken:

  • Bessere digitale Werkzeuge. Eltern sollen mit passenden Kontroll-Werkzeugen „den Zugang zu Apps, Funktionen und Inhalten sowie die Gesamtnutzungszeit einfach, sicher und passgenau beschränken können“, und zwar „mit überschaubarem Aufwand“.
  • Mehr Unterstützung. Es brauche „eindringliche Aufklärung“, auch für „technisch wenig versierte Eltern“. Und wenn Eltern es nicht selbst schaffen, könne etwa die Familienhilfe „Digitalpat*innen“ vermitteln.
  • Bessere Altersempfehlungen. Welches digitale Angebot ist für Kinder geeignet? Eltern sollten sich hier nicht auf die Altersangaben der Anbieter verlassen müssen. Anerkannte Organisationen wie die Freiwillige Selbstkontrolle könnten vermehrt Angebote bewerten.

Strenge Linien für Alterskontrollen

Ausführlich geht der Ethikrat auf Probleme und Gefahren von Alterskontrollen ein. Sie sind ein zentraler Aspekt der Debatte, denn wer ein Social-Media-Verbot fordert, will das in der Regel mit strengen Alterskontrollen durchsetzen. Die EU-Kommission schafft mit der geplanten Alterskontroll-App („Mini-Wallet“) gerade die Infrastruktur für EU-weite Alterskontrollen im Netz.

Der Deutsche Ethikrat tritt hier auf die Bremse. Die Mini-Wallet habe „Schwächen in Bezug auf Sicherheit, Datenschutz und Effektivität“, schreiben die Expert*innen. Sie sei „abzulehnen“. Das ist eine Klatsche für die EU-Kommission, die mit der Mini-Wallet einen „Goldstandard“ für sichere und datensparsame Alterskontrollen setzen wollte.

Die Kritik der Expert*innen an Alterskontrollen ist jedoch grundlegender. „Einer Forderung nach perfekter Wirksamkeit würde kein System genügen“, schreiben sie. Zugleich könne es „ein falsches Gefühl der Sicherheit erzeugen“, wenn man ignoriert, wie leicht sich Alterskontrollen umgehen lassen. Genau das tun Befürworter*innen von Alterskontrollen jedoch immer wieder, wenn sie die Systeme als wirksam und robust beschreiben.

„Mit der verpflichtenden Nutzung von Altersbestimmungstechnologien ist zudem die Sorge verbunden, dass dies ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Ende eines frei zugänglichen, offenen Internets wäre“, schreibt der Ethikrat weiter. Die Expert*innen warnen ausdrücklich vor „Missbrauch und Zensur“:

Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.

Eine der wichtigsten Methoden für Alterskontrollen basiert auf Papieren, die das Alter belegen, etwa ein Ausweis. Das setzt jedoch Dokumente voraus „über die bestimmte Gruppen gegebenenfalls nicht verfügen“, mahnt der Ethikrat. Eine weitere wichtige Methode sind Schätzungen. Hierfür scannt eine Software etwa das Gesicht oder das Verhalten einer Person auf einer Plattform. Dabei warnt der Ethikrat vor „systematischen Verzerrungen in zwei Richtungen“. Einfach ausgedrückt kann eine solche Software Erwachsene zu Unrecht aussperren – oder junge Menschen zu Unrecht durchlassen.

Nicht zuletzt würden viele Methoden der Alterskontrolle die Privatsphäre gefährden. „Viele Ansätze erfordern die Preisgabe sensibler Daten und/oder das Auslesen von Nutzungsdaten und Inhalten durch die Anbieter. Von besonderer Sensibilität sind hier biometrische Daten“, schreibt der Ethikrat.

Das Fazit: Der Ethikrat spricht sich „gegen den Einsatz von Technologien zur Altersableitung oder Altersschätzung aus, bei denen Daten das Endgerät der Nutzerinnen und Nutzer verlassen“.

Diese Empfehlung beißt sich mit der aktuellen Praxis in Deutschland. Regelmäßig bewertet die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Systeme zur Alterskontrolle als „positiv“, bei denen Nutzer*innen ihre Daten einem externen Anbieter anvertrauen müssen. Das heißt: Anbieter in Deutschland nutzen derzeit Alterskontrollen, von denen der Ethikrat abrät.

„Verpflichtende“ Alterskontrollen dennoch möglich

Spielraum für Alterskontrollen im Netz sieht der Ethikrat dennoch. Zwar sollten Kontrollen durch Eltern der Standard sein. Aber: „Alterskontrollverfahren auf Geräteebene können ergänzend eingesetzt werden.“ Diese Kontrollen könnten „je nach Einsatzgebiet“ sogar „verpflichtend“ sein.

Der Ethikrat zählt nicht genau auf, wovor solche Alterskontrollen schützen sollen. Mindestens geht es um Inhalte, die Minderjährigen „bereits nach dem Strafgesetzbuch“ nicht zugänglich gemacht werden dürfen, also unter anderem Pornos.

Ablaufen könnten die Alterskontrollen nach Auffassung des Ethikrats per „Altersschätzung durch die Kamera“ oder per „Verifikation mit offiziellen Dokumenten“. An dieser Stelle wirken die Empfehlungen allerdings nicht schlüssig: Beide Verfahren hatte der Ethikrat zuvor kritisiert. Bei Altersschätzung drohen „systematische Verzerrungen in zwei Richtungen“; Verifikation mit Dokumenten schließt Menschen aus, die solche Dokumente nicht haben. Es fehlt die Abwägung, warum die Expert*innen solche Nachteile dennoch in Kauf nehmen würden. Auch auf die Gefahr von „Missbrauch und Zensur“ gehen sie hier nicht näher ein.

Jedenfalls müssten sensible Daten auf dem Gerät bleiben. Das Gerät dürfe nur das relevante Alterssignal übermitteln. Der Ethikrat fordert hierfür „konkrete technische Anforderungen“ per Gesetz. Der Verweis auf Prinzipien wie Datenschutz sei „zu abstrakt“.

Eine Empfehlung unter Vorbehalt spricht der Ethikrat für die geplante digitale Brieftasche der EU („EUDI-Wallet“) aus, mit der Menschen in der EU künftig unter anderem ihr Alter nachweisen sollen. Die Bedingung: Die Brieftasche müsse die Vorgaben der eIDAS‑2.0‑Verordnung „vollständig“ erfüllen. Hinter der Abkürzung steckt das Gesetz, das der Brieftasche zugrunde liegt.

Mehr Kontext zu dem Vorbehalt liefert der Ethikrat nicht, allerdings rüttelt die EU-Kommission derzeit am Schutzniveau der EUDI-Wallet. Kritiker*innen fürchten um die Privatsphäre. Ein weiterer Fallstrick: Die digitale Brieftasche darf laut Gesetz nur „freiwillig“ sein, es muss also Alternativen geben. Bloß, welche? Der vom Ethikrat gesteckte Spielraum ist eng.

Wendet sich das Blatt?

Die Bundesregierung hatte im April mitgeteilt, noch keine gemeinsame Position zum Social-Media-Verbot zu haben. Die Empfehlungen des Ethikrats fallen in eine Zeit, in der die breite Kritik an Social-Media-Verbot und Alterskontrollen anscheinend auch bei der Bundesregierung verfängt:

  • Mitte Mai hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach anfänglichen Sympathien für das Konzept ausdrücklich „Nein“ zu einem Social-Media-Verbot gesagt.
  • Wenig später hatte sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisch geäußert, und damit die Position seines Parteichefs Markus Söder gestützt.
  • Familienministerin Karin Prien (CDU) wollte im Mai nicht von einem „Verbot“ sprechen und hielt sich im Gespräch mit Interessierten alle Optionen offen.
  • Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) konnte dem australischen Modell im Dezember noch „eine Menge abgewinnen“ – sagte jedoch vor wenigen Tagen, ein Social-Media-Verbot für Minderjährige sei „besser als nichts“, während Schutz „innerhalb“ des Designs von Plattformen „am nachhaltigsten“ sei.

All das heißt jedoch nicht, dass sich das Blatt wendet. Denn Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Minderjährige gibt es EU-weit. Die jüngsten Äußerungen von Unions-Politiker*innen zeigen: Zumindest in Deutschland wachsen die Bedenken.

Der Ethikrat hat dafür Argumente geliefert. In Kürze sollen zwei weitere Expert*innen-Gremien auf Deutschland- und EU-Ebene wissenschaftlich fundierte Empfehlungen vorlegen, zuerst das deutsche Gremium am 24. Juni.

Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon

Aus Netzpolitik

06/5/26

Tagesmenue: Datenkraken-Paella

Immer mehr Unternehmen schnüffeln uns aus

Die Daten werden verkauft an Versicherungen oder Werbeunternehmen. Auf diese Weise verletzten Datenkraken an vielen Stellen unsere Persönlichkeitsrechte, in dem sie ohne Zustimmung Daten auswerten, weiterverkaufen oder auch an Geheimdienste weiterleiten. Sie rauben uns die Kontrolle über unsere Daten und schränken die freie Kommunikation im Internet ein. Sie gehen sogar soweit, dass sie behaupten zu wissen, was wir brauchen, fühlen und denken. Einige Datenkraken verdienen ihr Geld mit der Bewertung von Menschen. Dieses Vorgehen wird „Scoring“ genannt. Wer zum Beispiel im „richtigen“ Stadtteil lebt, bekommt eine Ware auf Rechnung. Eine andere Person nicht. Auch Google ist nicht neutral und zeigt personalisierte Suchergebnisse an. Datenkraken behandeln Menschen nicht gleichwertig und diskriminieren sie. Darum klärt Digitalcourage über Datenkraken auf. An besonders bissige Exemplare verleihen wir jährlich die BigBrotherAwards. Quelle: Digitalcourage

Linksammlung zu kommerziellen Datenkraken

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