08/24/26

BigBrotherAwards 2026

Freitag, 25.09.2026 ind der Hechelei Bielefeld

Sie haben eine Nominierung für die BigBrotherAwards? Nennen Sie uns Organisationen, Institutionen, Verbände oder Personen, die Ihres Erachtens für die Verleihung unseres unbeliebten Awards in Frage kommen. Ihre Einreichung nehmen wir gerne per E-Mail oder Kontaktformular (verschlüsselt) entgegen.

Weitere Informationen unter: bigbrotherawards.de/nominieren

Zusammen mit der Teckids-Gemeinschaft wollen wir die Anliegen junger Menschen auf die Bühne der BigBrotherAwards bringen. Deshalb rufen wir alle ab sieben Jahren auf, Themen aus ihrer Lebenswelt einzubringen. Mehr dazu in unserem Aufruf.

Spannend, unterhaltsam und gut verständlich wird dieser Datenschutz-Negativpreis an Firmen, Organisationen und Politiker.innen verliehen. Die BigBrotherAwards prämieren Datensünder in Wirtschaft und Politik und wurden deshalb von Le Monde „Oscars für Datenkraken“ genannt.

BBA-Jury 2026

Elisabeth Niekrenz

Rechtsanwältin

Dr. Thilo Weichert

Netzwerk Datenschutzexpertise, DVD

Frank Rosengart

Chaos Computer Club

Rena Tangens

Digitalcourage

08/20/26

KI-Brillen & Netzpolitik

Heimliches Filmen: Kann man Überwachungsbrillen verbieten?

In Deutschland mehren sich die Stimmen, die wegen der heimlichen Überwachung ein Verbot der KI-Brillen fordern. Doch vorerst wird der Vormarsch von Metas Brille wohl nicht von Behörden gestoppt.

Chris Köver Netzpolitik 19. August 2026

Für das ungeübte Auge sehen sie aus wie ganz normale Brillen. Dabei können Überwachungsbrillen wie etwa die Meta Ray-Ban AI Glasses weit mehr. Eine kleine Kamera erfasst alles im Sichtfeld, über die verbundene Software kann die Brille Zusatzinformationen anzeigen: eine Speisekarte übersetzen oder den Weg zur nächsten Bushaltestelle deuten. Gesteuert wird all das über Sprachbefehle oder Berührungen am Brillengestell.

Für besonderen Ärger sorgt derzeit eine weitere Funktion: Die Brillen können auch Fotos und Videos aufzeichnen und mit dem eingebauten Mikrofon Umgebungsgeräusche mitschneiden, in einem Radius von mindestens zwei Metern. All das kann man live ins Internet streamen. Ein kleines weißes Lämpchen am Gestell soll darauf hindeuten, dass gerade eine Aufnahme läuft. Diese ist allerdings bei Gegenlicht oder in der Sonne kaum sichtbar, kritisieren Datenschützer*innen. Und offenbar gibt es auch Wege, sie gänzlich auszuschalten oder abzudecken, im Netz teilen Nutzer*innen Anleitungen dafür.

Mögliche Wege zum Verbot

Genau darum dreht sich derzeit die Diskussion in Deutschland. Noch sind die Brillen eher eine Ausnahme, dennoch mehren sich die Fälle, in denen Menschen heimlich damit gefilmt und bloßgestellt werden. Es sind vor allem Frauen, die sich im Bikini sonnen, vor einer Bar sitzen oder einfach auf der Straße unterwegs sind. Der SWR hat mit mehreren von ihnen gesprochen. Sie berichten, dass sie von den Aufnahmen nichts mitbekommen hätten. Erst später fanden sie die Videos auf TikTok oder Instagram, gepostet von selbsternannten „Dating-Coaches“ und Influencern, die damit ihre Reichweite erhöhen wollen.

Fachleute bezeichnen das als Form von digitaler Gewalt, ein Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Die Organisation Hate Aid, die Betroffene berät, schreibt dass die Fälle von bildbasierter, digitaler Gewalt, bei denen vor allem Frauen gefilmt und sexualisiert dargestellt werden, sich häufen in letzter Zeit. „Durch Smart Glasses wird nun eine besonders unauffällige Überwachungstechnologie als Alltagsgegenstand getarnt.“

KI-Brillen als getarnte Überwachungswerkzeuge

Sollte man ein Produkt, mit dem so etwas möglich ist, in Deutschland ganz normal im Handel kaufen können? Warum sind die Überwachungsbrillen nicht längst verboten? Das fragen inzwischen nicht nur Menschen in den Kommentarspalten unter den kritischen Berichten zu den Brillen, sondern auch Jurist*innen.

Einige halten ein Verbot für möglich, so etwa der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs. Er verweist auf das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). In Deutschland ist es laut diesem verboten, Geräte herzustellen und zu verkaufen, „die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände oder aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen“. Anders gesagt: Für die Betroffenen muss klar erkennbar sein, dass sie gerade aufgezeichnet werden.

Zuständig für die Durchsetzung ist die Bundesnetzagentur in Bonn, die in der Vergangenheit auf dieser Grundlage schon smarte Puppen, als Rauchmelder getarnte Kameras und Teddybären mit Aufnahmefunktion von Markt verbannt hat.

Bundesnetzagentur: Voraussetzung für ein Verbot „nicht erfüllt“

Im Kern geht es um die Frage, ob das kleine weiße Lämpchen, das eine Aufnahme anzeigt, gut genug sichtbar ist. So gut, dass jedem klar wird, dass hier gerade gefilmt wird. Die Behörde ist offenbar der Ansicht, dass das der Fall ist.

Ein Sprecher teilt mit, ein Verbot konkreter Produkte werde immer im Einzelfall geprüft. Derzeit lege die Bundesnetzagentur das Gesetz allerdings „so aus, dass der Besitz, die Einfuhr und Vertrieb von Smart Glasses jedenfalls dann nicht“ verboten sind, „wenn die Aufnahmefunktion klar erkennbar ist“, zum Beispiel durch ein optisches Signal. Entscheidend sei, ob eine unbeteiligte Person erkennen kann, dass sie aufgezeichnet wird.

Die Behörde beobachte den Markt im Hinblick auf Smart Glasses mit integrierten Kameras und Mikrofonen ständig. Aktuell führe sie aber kein formelles Verfahren, auch nicht gegen Produkte von Meta.

Strafanzeige gegen Meta und Fielmann

Die Organisation Hate Aid ist anderer Ansicht. Sie hat vergangene Woche Strafanzeige bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität eingereicht. Nicht gegen Einzelne, die mit der Brille heimlich filmen, sondern gegen die Hersteller und Händler der Brillen in Deutschland. Neben Meta, Ray-Ban und Oakley sind das Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und Media-Markt.

Hate Aid hält insbesondere ein Smart-Glasses-Modell von Meta in Kooperation mit Ray-Ban für besonders gefährlich. Das Modell Wayfarer ist weit verbreitet, die KI-Version sei von den herkömmlichen Modellen kaum zu unterscheiden, schreibt die Organisation.

Der Verkauf dieser Brillen könnte laut Hate Aid eine Straftat sein. Dabei stützt sich die Organisation auf Paragraf 27 des Telekommunikationsgesetzes, der besagt, dass Verstöße mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden können.

Noch ist das gerichtlich nicht geklärt. HateAid möchte mit der Strafanzeige eine Grundsatzentscheidung erwirken.

Ist die Leuchte gut genug zu sehen?

Unabhängig davon, wie diese Entscheidung ausfällt: Nach dem Datenschutzrecht dürfte das Filmen mit den Brillen in vielen Fällen ohnehin nicht erlaubt sein. Grundsätzlich hat jede Person in Deutschland ein Recht am eigenen Bild. Niemand darf ohne Einwilligung einfach so gefilmt werden. Passiert es doch und ist man auf der Aufnahme erkennbar, kann man verlangen, dass sie gelöscht und nicht weiterverbreitet wird.

Darauf verweist auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs. Wieder geht es dabei um die kleine Leuchte an den Brillen, die eine Aufnahme anzeigt. Denn nur wenn Personen erkennen, dass sie gefilmt werden, kann auch ihre Zustimmung vorausgesetzt werden.

Fuchs’ Behörde hat die Leuchte technisch geprüft. Ihr Urteil: Konzipiert sei sie „nur für ein enges Sichtfeld, für kurze Distanzen und für geeignete Lichtverhältnisse“.

Fuchs schränkt noch weiter ein: „Selbst wenn Betroffene erkennen, dass sie aufgenommen werden, ist damit noch nichts darüber gesagt, ob sie der Aufnahme auch zustimmen.“ Allein daraus, dass jemand eine erkennbare Aufnahme dulde, lässt sich keine Einwilligung ableiten.

Die Betroffenen könnten sich in solchen Fällen an die Datenschutzaufsicht wenden. Sie kann zum Beispiel ein Bußgeld verhängen. In der Praxis nützt das den Betroffenen allerdings oft wenig, etwa wenn die Hersteller in Ländern sitzen, die von Deutschland aus rechtlich nicht greifbar sind.

Warum das Strafrecht oft nicht hilft

Auch laut deutschem Strafrecht gilt der „Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereiches“. Wird man etwa heimlich in der eigenen Wohnung oder in einer geschlossenen Umkleidekabine nackt gefilmt, ist das eine Straftat. Allerdings fallen viele Situationen durch die Lücken der jetzigen Konstruktion. So gilt eine Sauna etwa als öffentlicher Ort, an dem Aufnahmen derzeit nicht strafbar sind.

Außerdem gilt: Das Fotografieren und Filmen an sich ist in vielen Fällen noch nicht strafbar. Erst wer die Aufnahmen weiterverbreitet, etwa auf einer Pornoseite oder in einer Chatgruppe teilt, begeht eine Straftat.

Zumindest im Fall der Sauna soll dich das bald ändern. Die Bundesjustizministerium hat im April einen Gesetzentwurf vorgelegt, der neue Formen der „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“ unter Strafe stellen will. Dazu zählen auch sogenannte „Voyeurs-Aufnahmen“ in Saunen oder am FKK-Strand.

Ob der Entwurf hingegen die Lage für Personen verbessern würde, die gegen ihren Willen in Badekleidung, Unterwäsche oder enger Kleidung gefilmt werden, ist unklar. Zwar soll es auch strafbar werden, bekleidete Personen in “sexuell bestimmter Weise” zu filmen. Konkret nennt der Entwurf „bekleidete Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust“. Das könnte auch Situationen erfassen, in denen Menschen sexuell verobjektiviert werden, urteilt der Deutsche Juristinnenbund.

Die Jura-Professorin Indra Spiecker bezweifelt hingegen, dass der Paragraf Betroffenen vor Gericht helfen würde. Dafür lasse er zu viel Interpretationsspielraum.

Wer die Brille tatsächlich braucht

Für Menschen mit einer Sehbehinderung können die Brillen im Alltag viele Situationen erleichtern. Sie können sich damit die Umgebung beschreiben oder Schilder und Speisekarten vorlesen lassen. Die Brillen können auch erkennen, welchen Geldschein man in der Hand hält oder ob ein bekanntes Gesicht den Raum betritt.

Meta wirbt mit dieser Funktion seiner Brillen als Inklusions-Werkzeug und hat die Schnittstelle für Entwickler*innen entsprechender Software geöffnet. Doch auch in solchen Fällen könnten Dritte ins Blickfeld geraten und ihre Daten ohne Zustimmung weitergegeben werden.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DSBV) hat inzwischen Position bezogen und plädiert dafür, Inklusion und Datenschutz nicht gegeneinander auszuspielen. KI-Systeme zur Assistenz würden im Alltag auch sensible Situationen erfassen, schreibt der Verband in einer Ende Juni veröffentlichten Resolution. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sollte deswegen möglichst lokal auf den Geräten erfolgen. „Mehr Teilhabe durch KI darf nicht mit der Preisgabe sensibler Daten einhergehen.“

Meta nutzt die Bedürfnisse Sehbehinderter laut Kritiker:innen gezielt, um die umstrittenen Brillen zu normalisieren. In Irland hat der Konzern jüngst 15.000 Überwachungsbrillen an den Sehbehinderten-Verband Vision Ireland gespendet.

Autorinnen-Bio Chris Köver

Chris Köver recherchiert und schreibt über Netzpolitik, Überwachungstechnologien, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award, dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit und dem Datenschutz-Medienpreis.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24

Reblogged von Netzpolitik

06/20/26

Degitalisierung: Großes Kino

Netzpolitik-Kolumnistin schaut sich nach Oscar-Vergleichen auf LinkedIn an, was Digitalisierung und Blockbuster-Filme gemeinsam haben – oder eben auch nicht. Denn den digitalen Verwaltungsleistungen haben die populären Filme einiges voraus. Vorhang auf!

Bianca Kastl Netzpolitik 8.2.2026

Die heutige Degitalisierung könnte etwas feiern: den Launch des Deutschland-Stacks, KI-Agenten, eine deutsche Führungsrolle in der Verwaltungsdigitalisierung, Govtech, Innovation. Renommierte Preise, ach was sag’ ich: Auszeichnungen vom Stellenwert eines Oscars. Das steht zumindest auf LinkedIn. Nur wird diese Kolumne das heute nicht tun, das wäre ja noch schöner.

Denn zum Feiern kann in der Realität der real angekommenen Digitalisierung von Verwaltung und Gesundheitswesen niemandem zu Mute sein. Dieses Problem ist systematisch und besonders in Deutschland ein wiederkehrendes. Denn eigentlich ist erfolgreiche Digitalisierung ein wenig wie die Schaffung cineastischer Meisterwerke, bei denen immer wieder ein paar entscheidende Teile vergessen worden zu sein scheinen: das Publikum und die Schaffung eines Rahmens für ein solches. Kunst der Kunst wegen; Kunst, für die das Erlangen eines Blickes noch schwerer zu bekommen ist als auf einen raren Kunstfilm im Arthaus-Kino.

Film ab für die digitale Verwaltung? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Jeremy Yap

Damit Digitalisierung zu einem Blockbuster werden könnte, fehlt nämlich oftmals das, was das Kino schon lange hat: etablierte Verbreitungswege. Digitalisierung in Deutschland scheitert allzu oft am Rollout.

Rollin’

Anfang dieses Monats gab es in Berlin eine Pressekonferenz im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Dabei ging es um einen „neuen Umsetzungsansatz für die Digitalisierung der Verwaltung“, im Speziellen um das Ausrollen von digitalen Verwaltungsleistungen. Spezielle Teams für den Roll-in sollen dabei in die Verwaltungen vor Ort gehen und dort bei der Einrichtung neuer Systeme helfen. Ziel ist dann letztlich das Ausrollen oder Einrollen von immerhin fünf Verwaltungsleistungen, die dann im jeweiligen Bundesland flächendeckend verfügbar sein sollen.

Geschehen soll das zuerst pilotiert, dann in ganz Bayern und Hessen. Und wer jetzt erwartet, dass es in Bayern und Hessen dann am Ende dieses Jahres dieselben fünf Verwaltungsleistungen flächendeckend verfügbar geben könnte, nein, das wäre zu einfach. In Bayern werden die Leistungen „Online-Ummeldung“, „Online-Beantragung des Führerscheins“, „Online-Beantragung von Bauvorbescheid und Baugenehmigung“, „Online-Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung“ und „Online-Waffenrechtliche Erlaubnisse“ eingeführt.

Hessen will die Leistungen „Online-Ummeldung“, „Online-Beantragung des Führerscheins (Erstantrag)“, „Online-Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung“, „Online-Unterhaltsvorschuss“ und „Online-Anlagengenehmigung und ‑zulassung“ flächendeckend einführen.

Damit sind dann Ende 2026 vielleicht zwei Verwaltungsleistungen in der Schnittmenge flächendeckend verfügbar, also in Hessen und Bayern. Nicht in der ganzen Republik.

Aber gab es nicht einmal ein Vorhaben, das sogar ganze 575 Verwaltungsleistungen flächendeckend verfügbar machen wollte? Ja, das gab es und die Älteren hier kennen das als Onlinezugangsgesetz. Das trat 2017 in Kraft, der Prozess sollte 2022 abgeschlossen sein, und naja, 2026 stehen wir also an dem Punkt, dass Roll-in-Teams durch Hessen und Bayern tingeln und Verwaltungsleistungen in der Art wandernder Kaufleute von Kommune zu Kommune bringen. Dingdong, dürfen wir mit Ihnen über Einer-für-alle-Leistungen sprechen? Heute im Angebot: Online-Ummeldung, ganz fangfrisch aus Hamburg.

Vertriebswege

Nun wurden im Intro ja schon die schlechten Filmpreisvergleiche angestoßen. Im Gegensatz zu digitalen Verwaltungsleistungen haben Kinofilme – trotz stärker werdenden Streamings von Inhalten für Zuhause – immer noch besser funktionierende Verteilungswege für ihre Inhalte. In Deutschland gab es 2024 1.722 Kinos mit 4.842 Leinwänden, auf denen zumindest die großen Blockbuster im ganzen Land konsumierbar werden. Häufig auch die Filme, die einen oder mehrere Oscars gewinnen.

Digitale Verwaltungsleistungen sind von dieser Omnipräsenz leider oft noch weit entfernt. Die Online-Ummeldung, die in Hessen und Bayern ja von Kommune zu Kommune endlich vollends ausgerollt werden soll, ist aktuell erst von zwei Dritteln der Bevölkerung nutzbar. Zwar haben 15 von 16 Bundesländern schon die digitale Verwaltungsleistung ausgerollt und auch das Saarland, das hier ausnahmsweise mal nicht als universeller Messmaßstab dienen soll, plant eine Nutzung. Nur gibt es auf kommunaler Ebene eher noch viele Nutzbarkeitslücken, ähnlich wie beim nicht durchgehenden Mobilfunkempfang. Online ummelden in Regensburg? Fehlanzeige. Ummeldung vom Sofa aus in Brandenburg? Nur in drei Prozent des Landes verfügbar.

Verwaltungsarbeit in Deutschland wird vorwiegend von den Kommunen vor Ort umgesetzt. Bundesgesetze und Länderregelungen schön und gut, aber die „Musik“ spielt vor Ort in der Kommune. Und so kommen die ganzen neuen, verheißungsvollen digitalen Verwaltungsleistungen oftmals gar nicht so recht weiter. Die Gründe dafür ließen sich jetzt in typischer Verantwortungsdiffusion im Kreis der möglichen Verantwortlichen hin- und herschieben. Die Kommunen könnten schuld sein, weil sie die Leistungen nicht annehmen. Vielleicht noch einmal einen Brief schreiben, wie das der ehemalige Staatssekretär Johann Saathof tun wollte? Bitten allein werden nach fast zehn Jahren OZG nicht mehr helfen. Fingerzeige auch nicht.

Realistisch betrachtet sind die allermeisten Kommunen in Deutschland auf Roll-in-Teams angewiesen, die Kommunen dabei helfen, digitale Verwaltungsleistungen vor Ort zu implementieren. Kommunen mit manchmal nur halben IT-Stellen, die sich in Personalunion um das Schul-WLAN, die Drucker im Amt und irgendwelche Onlineleistungen kümmern sollen, werden nicht viele Kapazitäten haben, auch noch viele neue digitale Baustellen aufzumachen. „Sobald eine andere Aufgabe kommt, eine Pflichtaufgabe, die hat dann doch Priorität vor der Digitalisierung“, attestiert etwa ein Erfahrungsbericht der Hochschule Harz zum Rollout des OZG in kleinen Kommunen. Von den fehlenden finanziellen Mitteln in manchen Kommunen ganz zu schweigen.

Vollständig zentralisieren lassen sich Verwaltungsleistungen im Digitalen übrigens auch nicht, auch wenn das vielleicht gerade die Hoffnung ist. Spätestens bei der Durchsetzung von Verwaltungsvorgängen, sei es über Ordnungsämter, Standesämter oder ähnliche Behörden, braucht auch zentrale Infrastruktur wieder dezentrale Anknüpfungspunkte in der Kommune vor Ort. Damit bleiben Rollout-Herausforderungen in der Verwaltung immer vorhanden.

Ebenso kann es schwerlich ein vollständig zentralisiertes digitales Gesundheitswesen geben, weil dieses immer mit Menschen agieren muss, die vor Ort mit echten Patient*innen interagieren. Auch hier: Es gibt kein vollständig zentralisierbares digitales System, das nicht irgendwann auf Rollout-Probleme vor Ort stoßen würde.

Märkte

In der Digitalisierung der Verwaltung, aber auch des Gesundheitswesens, ist eines in Deutschland immer gewiss: Dass aus großen Digitalprojekten immer ein für die Wirtschaft durchaus erträglicher Markt wird, ganz egal, ob digitale Leistungen bei Bürger*innen auch wirklich ankommen.

Das OZG ist und war ein riesiger Markt. Versenktes Budget für die OZG EfA-Leistungen? Über eine Milliarde Euro ohne nennenswerte Fortschritte. Folglich sprach der Bundesrechnungshof zur Verwendung der Mittel für das Onlinezugangsgesetz 2024 zu vom Bund finanzierten Leistungen teilweise sogar von Investitionsruinen.

Ähnlich verhält es sich mit der verschleppten Nutzung bei anderen Digitalgroßprojekten in Deutschland. Der „neue“ Personalausweis etwa, der bei seiner Einführung 2010 einen für die damalige Zeit unglaublichen Funktionsumfang mitbrachte. eID-Funktion zum Ausweisen im Internet, qualifizierte elektronische Signaturen, Pseudonym-Funktionen sowie eine Alters- oder Wohnortbestätigung, ohne Geburtsdatum oder genaue Adresse preiszugeben.

Funktionen, die heute eigentlich jede Bundesbürger*in in der digitalen Welt brauchen könnte. Funktionen, die aber nach wie vor schlecht ausgerollt werden. PIN für die ganzen schönen digitalen Ausweisfunktionen nicht zur Hand? Tja, es gab mal einen PIN-Rücksetzdienst, der war aber dann zu teuer. Digitales, rechtssicheres Signieren mit jedem Personalausweis, offline und immer verfügbar? Wäre technisch gegangen. Wurde 2010 aber dem Markt überlassen (€). Signaturzertifikate für den Personalausweis bot dann in einem marktoffenen Modell mit genau noch einem Marktteilnehmer dann nur ein staatsnaher Marktteilnehmer an.

Nicht nur in der Verwaltung, sondern auch im Gesundheitswesen wird in der Digitalisierung in Deutschland immer im Markt die Lösung für das Problem der Skalierung gesehen. Das ist aber nicht ohne große Komplexität und erzeugt teils erhebliche Probleme, ein großes, stimmig zusammenpassendes Ganzes zu schaffen. Oder wie die für die Spezifikationen der Digitalisierung des Gesundheitswesens zuständige gematik schreibt:

Denn im Marktmodell gibt es für TI-Anwendungen wie die ePA zahlreiche Softwarelösungen der verschiedenen Systemhersteller. Diese müssen alle mit der TI kompatibel sein und teils auch untereinander funktionieren. Das erhöht die Komplexität des „Ökosystems“ Telematikinfrastruktur zusätzlich.

Auch wenn das „teils“ funktionieren eher noch mehr Fragen aufwirft, ist die Beschreibung des Marktmodells und der Gründe des Scheiterns geradezu universell anwendbar auf typisch deutsche Digitalgroßprojekte: marktorientiert, komplex, zersplittert und kaum bis wenig von der Bevölkerung nutzbar und damit auch wirklich genutzt. Egal ob in der Versorgung im Gesundheitswesen oder von Bürger*innen in der Verwaltung.

Academy-Standard

Ein letztes Mal ist es dabei sinnvoll, den Filmvergleich zu bemühen. Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences, die alljährlich in glamourösen Veranstaltungen die Oscars für die Filme des Jahres vergibt, ist nicht nur eine Organisation für Jubelereignisse. Die Academy hat in der Zeit ihres Bestehens auch wesentlich zur Standardisierung des Films und seiner Vertriebswege beigetragen. Das Academy-Format stellte 1929 einen wesentlichen Meilenstein für die Standardisierung von Filmformaten dar. Filme waren so von ihren Aufnahmen bis zu ihrer Verbreitung in unzähligen Kinos endlich entsprechend interoperabel einsetzbar. Vor und nach der Festsetzung des Academy-Standards gab es immer wieder durchaus viele unterschiedliche andere Filmformate, mit ganz sonderlichen Entwicklungen in größeren und breiten Formaten oder sogar mit mehreren Kameras auf einmal.

Letztlich blieb der Academy-Standard aber lange Jahrzehnte ein geeigneter Rahmen, um unzählige, vielfältige und mannigfaltige filmische Werke zu produzieren und diese auch weltweit aufführen zu können.

Wer in der Digitalisierung der Verwaltung Vergleiche mit dem Oscar anbringt, sollte sich darüber bewusst sein, dass hinter all diesen Preisen wesentlich mehr steckt als ein paar Showevents und Marketing. Die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland ist noch lange nicht an dem Punkt, sich über Oscars Gedanken machen zu können. Filme, die nur aus Spezialeffekten bestehen, sind ebenso sinnfrei wie Verwaltungspreise für „agentische KI“, die letztlich nur als Show-Anwendung dient.

Die Digitalisierung in Deutschland braucht einen Rahmen, in dem diese funktionieren und skalieren kann. Ob das der Deutschland-Stack – der auch mir immer noch sehr nebulös ist – sein kann, muss sich zeigen. Der Deutschland-Stack braucht aber sicherlich weit mehr als eine singuläre agentische KI-Anwendung. Es ist fraglich, ob der Weg zu einem tragfähigen Fundament das abermalige Rufen nach Startups, nach Govtech und der heilenden Hand des Marktes ist. Letztlich haben nahezu alle durch den Markt geprägten digitalen Großprojekte, angefangen vom nPA zur ePA bis hin zum OZG, zwar viele Gelder bewegt, aber das Publikum, uns als Bürger*innen, weit weniger erreicht als populäre Kinofilme. Egal, ob der Film oder die digitale Leistung jetzt einen Oscar bekommen hat oder nicht.

Wer sich mit großem Kino vergleicht, sollte auch verstehen, was hinter großem Kino steht: gute Rahmenwerke und Standards, gute Verteilwege, viel Kreativität im Inhalt, aber auch viel Klarheit in der Technik. Vielleicht klappt es dann auch wirklich mit einer internationalen Führungsrolle – nicht nur auf LinkedIn.

Bianca Kastl ist Entwicklerin und unterstützt seit Beginn der Corona-Pandemie Gesundheitsämter bei der Digitalisierung. Von dort aus schaut sie kritisch auf die digitale Infrastrukturen, die im öffentlichen Gesundheitswesen genutzt werden – vor allem auf deren Schwachstellen.

Reblogged von Netzpolitik

06/18/26

Armutsbericht: Paritätischer Wohlfahrtsverband

Thomas Barth

Der Paritätische Gesamtverband veröffentlichte am 2.Juni 2026 unter dem Titel „Wachsende Armut, schrumpfende Sicherheit“ seinen neuen Armutsbericht mit alarmierenden Befunden: Die soziale Spaltung in Deutschland verschärft sich. 13,3 Millionen Menschen leben in Armut, die Armutsquote steigt auf 16,1 Prozent.

Auch stelle es im Kontext der zunehmenden Digitalisierung des Lebens und des Zugangs zu Sozialleistungen ein Problem dar, „wenn etwa sieben Prozent der Einkommensarmen über keine Internetverbindung verfügen.“ (S.20) Wir lernen daraus: Digitalzwang führt zu Ausgrenzung und im Endeffekt zu einer Epidemie des einsamen Sterbens.

Gleichzeitig wachse, so der Bericht, die Kluft zwischen Regionen und Bevölkerungsgruppen. Während Armut insgesamt zunimmt, verfestige sie sich besonders bei Älteren, Frauen und Alleinerziehenden: „Frauen sind im Jahr 2025 mit 16,7 Prozent etwas häufiger von Armut betroffen als Männer mit 15,6 Prozent. Besonders ausgeprägt ist der Unterschied bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren: Hier liegt die Armutsquote von Frauen mit 26,2 Prozent um 2,6 Prozentpunkte über der Quote der Männer (23,6 Prozent).“ S.7

Diese bestürzende Alarmmeldung deckt sich auf zynische Weise mit dem Oxfam-Bericht über explodierenden Reichtum in Deutschland und weltweit: Die Reichen machen die Armen arm. Im Jahr 2025, so Oxfam, ist das Vermögen von Milliardär*innen dreimal so schnell gewachsen wie in den Jahren davor. Seit 2020 hat es inflationsbereinigt um mehr als 80 Prozent zugelegt. Das zeigt der Bericht „Resisting the Rule of the Rich”, den die Nothilfe- und Entwicklungsorganisation Oxfam zu Beginn des Weltwirtschaftsforums in Davos veröffentlicht. Gleichzeitig lebt fast die Hälfte der Menschheit in Armut. Die politische Macht von Superreichen setzt die Demokratie zunehmend unter Druck. Oxfam fordert die Bundesregierung auf, Superreiche angemessen zu besteuern, in soziale Gerechtigkeit zu investieren sowie Mittel für Entwicklungszusammenarbeit wieder zu erhöhen.

BigBrotherAward-Träger wiegelt ab

Und wie reagieren unsere Herrschaftseliten auf solche Vorhaltungen ihrer Ungerechtigkeit? Wenn sie denn überhaupt reagieren, wiegeln sie ab, relativieren, vertuschen. Kurzum: Sie tun alles, damit nur keiner auf die Idee kommt, den (auf Kosten der immer mehr verarmten Bevölkerung) explodierenden Reichtum stärker zu besteuern.

„Wie immer wenn von Armut in Deutschland die Rede ist, sind die Relativierer zur Stelle. Dieses Mal ist es Julian Nida-Rümelin, der in der Welt schreibt, die Zahl der Armutsgefährdung sei ein statistischer Taschenspielertrick. Auch er richtet den Blick auf Zahlen und kritisiert, dass zur Berechnung der Armutsquote das Median-Einkommen herangezogen werde – und wie verzerrend dieses Vorgehen sei. Richtig ist: Auch unter der Voraussetzung eines gleichmäßigen Wohlstandswachstums würde bei einem hohen Median-Einkommen immer Bürger als armutsgefährdet gelten, wenn sie weniger als 60 Prozent dieses Einkommens zur Verfügung hätten.“ M.Klöckner NDS

Während Prof. Nida-Rümelin sich sorgt, die Armut hierzuland könne durch „Taschenspielertricks“ dramatisiert werden, gibt der vorliegende Armutsbericht zu bedenken, dass „…wichtige gesellschaftliche Gruppen in der Statistik unberücksichtigt bleiben. Dazu zählen unter anderem wohnungslose Menschen, Personen in Pflegeeinrichtungen oder Wohnheimen der Behindertenhilfe, Strafgefangene sowie Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften. Diese Menschen werden in der amtlichen Statistik nicht erfasst.“ (S.28) Die extrem ausgegrenzten und unterprivilegierten Menschen, wie etwa Behinderte und Obdachlose, wurden noch nicht einmal gezählt.

Keineswegs unterprivilegiert ist Prof. Nida-Rümelin (SPD) selbst: Er ist seit 2022 Rektor der Humanistischen Hochschule Berlin, zuvor Professor für Philosophie und politische Theorie, LMU München, 1994-1997 Präsident der Gesellschaft für Analytische Philosophie, 2009-2011 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Philosophie, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrats, Kulturreferent der Landeshauptstadt München und Kulturstaatsminister in der ersten rot-grünen Bundesregierung 1998–2002. Seine zahlreichen medial bejubelten Bücher, in denen er hie und da abwiegelnde Kritik und scheinbar tiefgründige Bedenken äußert (aber eigentlich unsere unfaire Sozialordnung anpreist), werden sich die letztgenannten Verelendeten kaum leisten können.

Ob sich der politische Philosoph darüber Sorgen macht? Oder fehlt ihm die Zeit, weil er unentwegt Lob (z.B. von Habermas, dessen Position als mächtigster Philosoph des Landes er nach dessen Tod wohl innehat) Ehrungen und Preise entgegennehmen muss? Einen davon wohl eher nicht zu gern: 2021 wurde Prof. Nida-Rümelin „für seine öffentlich mehrfach geäußerte unhaltbare Behauptung, dass Datenschutz die Bekämpfung von Corona erschwert und Tausende von Toten zu verantworten habe“ als stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Ethikrats mit dem Negativpreis BigBrotherAward in der Kategorie „Public Intellectual“ ausgezeichnet.

Jede fünfte Person ist von Armut betroffennicht „Von Armut bedroht“

Unser Medien sagen oft hinterlistig: „Von Armut bedroht“. Damit lassen sie für Weggucker das semantische Hintertürchen offen, die Menschen seien jetzt noch nicht arm, sondern diese Armut drohe ja erst zukünftig (wenn sie sich „nicht anstrengen“ wird moralisierend dazu gedacht). Nein! Sie sind es bereits: skandalös arm in einem schwerreichen Land. Außerdem enthüllen die Medien mit ihrem „Von Armut bedroht“ unterschwellig die wahre Funktion dieser angeblich schicksalhaft-zufälligen sozialen Ungerechtigkeit der grassierenden Armut: Wir alle sollen damit bedroht werden, in Armut und Elend gestoßen zu werden, wenn wir uns nicht brav an den neoliberalen Wirtschaftsbetrieb anpassen, der unsere Lebenszeit immer gieriger aufsaugt; Stichwort: Wir „müssen alle mehr arbeiten“ (Bundeskanzler Merz) … warum eigentlich -im drittreichsten Land der Erde? Nur darum, weil der von den unteren 90 Prozent erarbeitet Reichtum weit überwiegend bei den oberen 10 Prozent landet; deren Aufgabe? Oft besteht sie darin, regimestabilisierend nach unten zu treten, d.h. z.B. hetzen, hämen, disziplinieren, überwachen und strafen (Foucault).

Mit einer Armutsquote von 19,5 Prozent sei, so der Paritätische, inzwischen fast jede fünfte Person ab 65 Jahren betroffen, bei Frauen über 75 Jahren sind es sogar 21,3 Prozent. Alleinlebende tragen mit 30,3 Prozent ein besonders hohes Armutsrisiko, Alleinerziehende mit 28,9 Prozent. Die Folgen sind längst im Alltag angekommen: am Küchentisch, beim Einkauf, bei der Frage, ob eine vollwertige Mahlzeit noch bezahlbar ist. „Dass ältere Menschen nach einem langen Erwerbsleben und Haushalte mit Kindern besonders betroffen sind, zeigt die schon jetzt bestehenden Defizite im Sozialstaat. Wer zusätzliche Kürzungen betreibt, bekämpft keine Krisen, sondern verschärft sie“, warnt Joachim Rock.

Hinter den steigenden Armutszahlen stünden konkrete Einschränkungen im Alltag: Millionen Menschen können sich unerwartete Ausgaben nicht leisten, sparen beim Heizen oder verzichten auf gesellschaftliche Teilhabe. 4,6 Millionen Menschen leben inzwischen in erheblicher materieller Entbehrung. Die Zahlen zeigen: Die soziale Spaltung verläuft nicht nur beim Einkommen, sondern zunehmend auch bei den realen Lebensbedingungen.
Joachim Rocks Appell an die Politik: „Wer in der Krise den Sozialstaat weiter abbaut, der vertieft die Krise. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diesen Kurs zu stoppen und endlich eine Politik zu machen, die Armut bekämpft statt verwaltet!“

Armutsbericht 2026

Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist ein Dachverband gemeinnütziger sozialer Organisationen und einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Mehr als 10.000 Mitgliedsorganisationen arbeiten bundesweit unter seinem Dach, konfessionell und parteipolitisch unabhängig und komplett gemeinnützig. Mit seinen 15 Landesverbänden und mehr als 280 Kreisgeschäftsstellen unterstützt der Paritätische die Arbeit seiner Mitglieder. Er repräsentiert und fördert seine Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen Zielsetzung und ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen. Infobroschüre

06/5/26

Cosmo Radio: ARD 4 AfD

Aus für Cosmo Radio:Die ARD macht schon jetzt die Medienpolitik der AfD

Die Abschaffung des mehrsprachigen Cosmo Radio ist eine demokratische Bankrotterklärung. Wir erleben hier eine öffentlich-rechtliche Medienpolitik, die schon heute vor den Rechtsradikalen kuscht und die braune politische Agenda in vorauseilendem Gehorsam umsetzt. Ein Kommentar.

Markus Reuter 04. Juni 2026 Netzpolitik

Cosmo Radio ist ein einzigartiger interkulturelle Radiosender des Öffentlichen Rundfunks mit mehrsprachigen Inhalten. Er ist erfrischend anders als die austauschbaren Klangteppiche, die wir sonst zu hören bekommen. Cosmo bringt globale Sounds und unbekannte Künstler:innen. Es gibt DJ-Sets mit Reggaeton und queere Podcasts. Cosmo klingt anders. Und das Wichtigste: Cosmo gibt einer migrantischen Perspektive mehr Raum als jeder andere Sender in diesem Land.

Dieses Radioprogramm ist Ausdruck einer demokratischen Gesellschaft, die offen und selbstbewusst sagt: kurdisch, türkisch, russisch, italienisch, polnisch und arabisch gehören zu uns – genauso wie die deutsche Sprache. Cosmo zeigt, wie unsere Gesellschaft ist und nicht wie die völkischen Gleich- und Angstmacher sie haben wollen.

Ausgerechnet diesen Sender, der in NRW, Bremen und Berlin linear ausgestrahlt wird, hat der WDR im Rahmen der ARD-Sparorgie nun mit knapper Mehrheit abgeschafft. Ausgerechnet jetzt, wo die AfD in Umfragen die stärkste Partei ist. Ausgerechnet jetzt, wo die Bundesregierung schon AfD-Politik macht. Ausgerechnet jetzt, wo Demokratie und plurale Gesellschaft unter Druck stehen wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik.

Aktuell sind wir an einem Punkt, wo es gilt, Zeichen zu setzen für eine offene, vielfältige Gesellschaft.

Politisch fatal

Die ARD hat genau das Gegenteil getan und verkauft die Abschaffung des Senders obendrauf noch als seine „Weiterentwicklung“. Sie macht damit Medienpolitik, die schon heute vor den Rechtsradikalen kuscht und deren politische Agenda in vorauseilendem Gehorsam umsetzt. Eine Bankrotterklärung. Es ist politisch fatal, den Rechtsradikalen ein schlüsselfertiges Haus hinzustellen – statt ihnen Steine in den Weg zu legen, wo es nur geht. Jede Hürde, welche die Braunen nicht später nehmen müssen, erleichtert ihren Durchmarsch, wenn sie an die Regierung kommen sollten.

Seit letztem Jahr läuft eine Petition gegen die Abwicklung von Cosmo Radio. Mittlerweile haben fast 100.000 Menschen sie unterschrieben, unter ihnen zahlreiche Prominente von Herbert Grönemeyer bis Fatih Akin. Wir sollten den willfährigen Entscheidern im WDR-Rundfunkrat jetzt richtig Druck machen!Quelle: Netzpolitik

06/5/26

Tagesmenue: Datenkraken-Paella

Immer mehr Unternehmen schnüffeln uns aus

Die Daten werden verkauft an Versicherungen oder Werbeunternehmen. Auf diese Weise verletzten Datenkraken an vielen Stellen unsere Persönlichkeitsrechte, in dem sie ohne Zustimmung Daten auswerten, weiterverkaufen oder auch an Geheimdienste weiterleiten. Sie rauben uns die Kontrolle über unsere Daten und schränken die freie Kommunikation im Internet ein. Sie gehen sogar soweit, dass sie behaupten zu wissen, was wir brauchen, fühlen und denken. Einige Datenkraken verdienen ihr Geld mit der Bewertung von Menschen. Dieses Vorgehen wird „Scoring“ genannt. Wer zum Beispiel im „richtigen“ Stadtteil lebt, bekommt eine Ware auf Rechnung. Eine andere Person nicht. Auch Google ist nicht neutral und zeigt personalisierte Suchergebnisse an. Datenkraken behandeln Menschen nicht gleichwertig und diskriminieren sie. Darum klärt Digitalcourage über Datenkraken auf. An besonders bissige Exemplare verleihen wir jährlich die BigBrotherAwards. Quelle: Digitalcourage

Linksammlung zu kommerziellen Datenkraken

Auf dieser Seite haben wir Links gesammelt, die über kommerzielle Datenkraken wie Google, Facebook, Twitter, PayPal, Apple und Co. informieren. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite zu kommerziellen Datenkraken.

06/4/26

Gegen Digitalzwang: 70.111 Unterschriften

2026 n.Chr. Ganz Gallien ist von den Techbaronen und ihren Digitalen Großkonzernen besetzt, doch ein gar nicht so kleines globales Dorf hört nicht auf Widerstand zu leisten. Wollen machtbesoffene Transhumanisten uns das süchtig machende Smartphone als eine Art Chefmodul administrativ an oder gleich in den Körper implantieren? Um uns in ihrer Schönen Neuen Welt zu glücklich digitalisierten, weil ferngesteuerten Cyborgs zu machen?

Uns den Widerstand ausreden zu wollen ist zwecklos. Wir sind doch keine Borg. Digitalcourage übergab als Beweis dafür eine Petition wider den Digitalzwang an mehr oder weniger davon begeisterte Vertreter von Bundestagsparteien. (tyx)

Wahlfreiheit ins Grundgesetz: 70.111 Unterschriften gegen Digitalzwang überreicht

Zwei Tage vor dem Tag des Grundgesetzes haben wir unsere Petition gegen Digitalzwang in Berlin an Abgeordnete aus den Reihen von Regierung und Opposition übergeben.

In zwei Tagen hat das Grundgesetz Geburtstag. Wir haben ihm heute schon unser etwas verfrühtes Geburtstagsgeschenk überreicht: Unsere Petition, mit der wir das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufnehmen wollen. (Digitalcourage)

Rund 70.111 Menschen haben – digital und analog – unterschrieben und damit deutlich gemacht: Niemand darf von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden, weil kein Smartphone vorhanden ist oder bestimmte Apps und digitale Dienste nicht genutzt werden wollen. 

Entgegengenommen haben die Petition Abgeordnete aus den Reihen von Regierung und Opposition: Joachim Ebmeyer (CDU), Wiebke Esdar (SPD), Jeanne Dillschneider und Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Donata Vogtschmidt und Sonja Lemke (Die Linke).

Dass Abgeordnete aus Regierungs- und Oppositionsfraktionen unsere Petition entgegennehmen, macht deutlich: Digitalzwang ist ein wichtiges, übergreifendes Thema. Mit der Übergabe bringen wir die Erfahrungen und Forderungen der 70.111 Unterstützer.innen dorthin, wo über die Rahmenbedingungen der Digitalisierung entschieden wird: In den Bundestag.

Am Nachmittag setzen wir den Austausch im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung fort. Dort ist Digitalcourage zu einem Gespräch über Digitalzwang mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Jarzombek (CDU) eingeladen. Auch dort werden wir unsere Forderung nach einem Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang einbringen.

Denn Digitalzwang zeigt sich längst im Alltag: Fahrkarten per App, Arzt- und Behördentermine nur online – immer mehr Alltagsangebote funktionieren ausschließlich digital. Auch die Bundesregierung setzt im Koalitionsvertrag auf „Digital Only“ bei Verwaltungsleistungen. Wer kein Smartphone nutzt oder keine Apps installieren will, stößt schnell auf Hürden. Dies schränkt immer mehr Menschen ein. 

Die Petition von Digitalcourage fordert deshalb eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes:

„Niemand darf wegen der Nichtnutzung digitaler Zugangswege benachteiligt werden.“

Menschen müssen grundlegende Dienstleistungen, öffentliche Infrastruktur und gesellschaftliche Teilhabe auch ohne Smartphone, App oder Internetzugang nutzen können. Artikel 3 GG garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet Diskriminierung aufgrund bestimmter Eigenschaften.

Wir bedanken uns herzlich bei allen, die unterschrieben, die Petition geteilt oder uns durch Spenden unterstützt haben. Diese Unterstützung hat die Kampagne überhaupt erst möglich gemacht. Viele Rückmeldungen von Unterstützer.innen zeigen uns jeden Tag, wie konkret Digitalzwang den Alltag erschwert – für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen ohne Smartphone, Menschen mit wenig Geld oder einfach für alle, die selbstbestimmt entscheiden möchten, welche digitalen Dienste sie nutzen.

Bald berichten wir mehr von dem Tag der Übergabe in Berlin und wie es mit unserer Forderung nach einem Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang weitergeht.

Antworten aus der Legislative, Administration & Co.

„Die Verbesserung der selbstbestimmten Teilhabe steht im Zentrum guter Digitalpolitik. Natürlich kann Digitalisierung dabei helfen, Prozesse einfacher und inklusiver zu machen, genau dafür ist technischer Fortschritt ja da. Digital-Only ist jedoch das Gegenteil davon. Kritisch sind nicht nur die Zugangsbarrieren, sondern auch die Risiken für den Datenschutz durch Tracking, das die Selbstbestimmung untergräbt. Durch Apps werden oft viel mehr Daten gesammelt als nötig und an Dritte ausgeleitet – so wie es beim DB Navigator passiert, ohne den man mit der Bahn inzwischen kaum noch fahren kann, weil alternative Ticket- und Informationssysteme immer weiter abgebaut werden. Das ist ausgerechnet im Sektor der Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln völlig inakzeptabel und ich begrüße ausdrücklich, dass Digitalcourage Klage dagegen eingereicht hat. Schlimm, dass es wegen falscher digitalpolitischer Rahmensetzung so weit kommen muss. Bei zentralen Vorhaben wie der EU Wallet als digitale Brieftasche ab 2027 muss Schutz vor Nutzungszwang sichergestellt sein und gleichzeitig eine universelle Nutzbarkeit, unabhängig von Playstore, Betriebssystem und Smartphone.“

— Donata Vogtschmidt, Obfrau der Linkspartei im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

„Von der Digitalisierung unserer Gesellschaft müssen alle Menschen profitieren. Die Wahrnehmung von Grundrechten und Teilnahme an unserer Gesellschaft dürfen aber niemals von digitalen Kenntnissen oder dem Besitz eines Smartphones abhängen. Es ist die Aufgabe des Staates, analoge und barrierefreie Alternativen zu garantieren.“

— Jeanne Dillschneider, Obfrau von Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

„Digitalisierung kann vieles einfacher machen: Verwaltung schneller, Dienstleistungen zugänglicher und den Alltag komfortabler. Aber sie muss den Menschen dienen – und nicht neue Hürden schaffen. Deshalb brauchen wir beides: gute digitale Angebote und verlässliche analoge Alternativen, gerade bei staatlichen Leistungen und in der öffentlichen Daseinsvorsorge.“

— Wiebke Esdar, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion

„Die Unionsfraktion steht dem Anliegen von Digitalcourage offen gegenüber. Digitalisierung muss den Alltag der Menschen erleichtern – sie darf aber niemanden ausschließen. Gerade ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Bürgerinnen und Bürger ohne sicheren Zugang zu digitalen Angeboten brauchen weiterhin praktikable Wege, um staatliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Gleichzeitig darf der Verzicht auf digitale Verfahren nicht dazu führen, dass die Modernisierung von Staat und Verwaltung ausgebremst wird. Unser Ziel ist ein digitaler Staat, der schneller, nutzerfreundlicher und effizienter arbeitet. Dafür braucht es digitale Angebote als neuen Regelfall – aber mit fairen, erreichbaren und verhältnismäßigen Alternativen dort, wo Menschen sonst tatsächlich ausgeschlossen würden.“

— Joachim Ebmeyer, CDU, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

Quelle: Digitalcourage

05/17/26

#DigitalzwangEndspurt

Digitalcourage @digitalcourage

He. Pssst. Ja du.

Wärst du so nett, eine Mail mit persönlicher Empfehlung für unsere #Digitalzwang Petition an möglichst viele Leute zu senden? Wir brauchen nämlich noch ein paar Unterschriften.

Danke. Sehr nett :)

Link zum Teilen:
https://digitalcourage.de/petition-dz

Digitalcourage: Stopp Digitalzwang!

Posted on by tyyxx

Mehr als 58.000 Menschen haben unsere Digitalcourage Petition gegen Digitalzwang bereits unterschrieben. Vielen Dank für die Unterstützung! Das ist ein starkes Signal dafür, dass immer mehr Menschen nicht hinnehmen wollen, dass Teilhabe nur noch mit Smartphone, Account und Datenabgabe funktioniert.

Aber wir sind noch nicht am Ziel. Anlässlich des 23. Mai 2026, dem Tag des Grundgesetzes, übergeben wir die Petition im Rahmen einer Aktion an Mitglieder des Bundestages. Bis dahin wollen wir die 75.000 Unterschriften knacken – und dafür brauchen wir Sie.

Wir sprechen zwar kontinuierlich mit Politikerinnen, Politikern und Medien über das Thema Digitalzwang. Unsere Erfahrung zeigt aber: Am meisten bewegt sich, wenn betroffene Menschen selbst ihre Erfahrungen schildern. Ein konkretes Beispiel, ein persönliches Gespräch, die eigene Geschichte – das bleibt hängen und hat oft mehr Wirkung als jede Pressemitteilung oder jedes Hintergrundgespräch.

Deshalb unsere Bitte an Sie:

Sprechen Sie mit Ihrer Bundestagsabgeordneten vor Ort über Digitalzwang.

Digitalzwang ansprechen
Immer mehr Alltagsangebote funktionieren nur noch digital. Digitalzwang ist längst
kein Randphänomen mehr. Er wird zur Normalität gemacht. Wenn Sie das problematisch finden, können Sie das im Gespräch mit Ihrer oder Ihrem Bundestagsabgeordneten ansprechen. Mit dieser kurzen Hilfestellung möchten wir Sie dabei unterstützen.
Sie müssen kein.e Expert.in sein. Es genügt, wenn Sie schildern, was Sie selbst erleben oder beobachten.
Der Einstieg ins Gespräch könnte z.B. so ablaufen:
„Ich habe die Petition gegen Digitalzwang unterschrieben und möchte Ihnen kurz sagen, warum mir das wichtig ist.“
„Mir fällt auf, dass immer mehr Dinge nur noch per App funktionieren. Das bereitet mir Sorge.“
„Ich möchte, dass Menschen auch ohne Smartphone am Alltag teilnehmen können.“


Konkrete Situationen wirken stärker als allgemeine Kritik

Betonen Sie, weshalb Sie die Petition von Digitalcourage gegen Digitalzwang unterschrieben haben. Erzählen Sie die Beispiele aus Ihrer direkten Umgebung:
• Probleme beim Kauf von Fahrkarten oder Tickets für Veranstaltungen bei Ihnen vor Ort.
• Schwierigkeiten bei Terminvergaben per App/Internet (z.B. Behörde oder Ärzte).
• Menschen im Umfeld, die kein Smartphone nutzen können oder wollen und zunehmend von der Grundversorgung abgeschnitten werden.

Das können Sie sagen, falls Ihre Abgeordnete oder Ihr Abgeordneter behauptet, dass Digitalisierung alternativlos ist:
• Digitale Angebote sind sinnvoll, aber es braucht Wahlfreiheit.
• Digitalisierung muss fair gestaltet sein und darf keine Ausschlüsse produzieren.
• Ja, es stimmt: Eine gut funktionierende Digitalisierung stärkt das Vertrauen in die demokratischen Institutionen. „Digital Only“ aber reißt das Vertrauen aber wieder ein.
Digitalcourage ist nicht gegen Digitalisierung. Im Gegenteil: Die Organisation ist seit Ende der 80er Jahre Vorreiter in Sachen Vernetzung und setzt sich seit vielen Jahren für eine gute digitale Entwicklung ein.


Das können Sie konkret fordern:
„Ich wünsche mir, dass es für wichtige Dienstleistungen immer auch eine Nutzung ohne App oder Onlinekonto gibt – ohne Extrakosten oder Erschwernisse.“
„Mit der Petition fordert Digitalcourage, dass niemand benachteiligt wird, weil er oder sie digitale Zugangswege nicht nutzen möchte oder kann. Sie sollten das Anliegen politisch im Bundestag unterstützen. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde Menschen das Gefühl vermitteln, dass sie nicht zurückgelassen werden.“
Bleiben Sie respektvoll, freundlich und sachlich. Hören Sie zu und lassen Sie Ihr Gegenüber ausreden. So erzielen Sie die größte Wirkung.
Gut zu wissen:
• Sie können Ihr Anliegen per E-Mail oder in einer Bürgersprechstunde vorbringen.
• Gespräche sind oft kurz. Das ist völlig in Ordnung. Versuchen Sie deshalb Prioritäten zu setzen und sagen Sie die Dinge, die Ihnen am wichtigsten sind, zuerst.
• Persönliche und individuelle Gespräche wirken am stärksten.
Schon ein kurzes Gespräch kann etwas bewegen.
Vielen Dank für Ihr Engagement!

Petition

Wir fordern den deutschen Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen und damit gesetzlich zu verankern.

Die Wahrnehmung der Grundrechte und der Daseinsvorsorge, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Post, Bahn, medizinische Versorgung) darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Menschen das Internet, ein Smartphone oder bestimmte Software benutzen.

Wir fordern …

Teilhabe: Digitalzwang schließt viele Menschen aus: alte oder kranke Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit geringem Einkommen. 

Nicht noch mehr Überwachung: Der Zwang, für bisher allgemein verfügbare Dienste nun ein Smartphone oder bestimmte Apps zu nutzen, führt zu immer neuen detaillierten Datensammlungen, die eine umfassende (kommerzielle) Überwachung aller Lebensbereiche ermöglichen.

Wahlfreiheit: Wir wollen frei entscheiden, wann wir mit einem Smartphone unterwegs sein wollen – und ob wir überhaupt eines besitzen. Wir wollen auch frei entscheiden können, welche Software und welches Betriebssystem wir auf unseren Geräten installieren.

Resilienz: Gesellschaftliche Abhängigkeit von digitalen Lösungen ist ein Risiko. Gut, wenn immer noch ein nicht-digitaler Weg zur Verfügung steht.

Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, denn gerade werden mit hohem Tempo bestehende Dienste abgebaut und durch Smartphone-gebundende Leistungen ersetzt.

Mehr zu unserer Forderung nach einem Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz: 
https://digitalcourage.de/digitalzwang/petition-fuer-recht-auf-leben-ohne-digitalzwang-argumente

Zur Weitergabe/Ausdrucken:

https://digitalcourage.de/sites/default/files/2026-04/hilfestellung-digitalzwang.pdf
Digitalcourage e. V. | Marktstr. 18 | 33602 Bielefeld

digitalcourage.de | mail@digitalcourage.de | 0521 16391639

05/9/26

Milliardärsvermögen: Oxfam-Bericht Ungleichheit

So schnell wie nie, so groß wie nie: Milliardärsvermögen erreichen historischen Rekordwert

Oxfam 19. Januar 2026

Milliardärsvermögen wachsen 2025 dreimal schneller als in Vorjahren // Vermögenszuwachs in nur einem Jahr entspricht dem, was die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung besitzt

Im Jahr 2025 ist das Vermögen von Milliardär*innen dreimal so schnell gewachsen wie in den Jahren davor. Seit 2020 hat es inflationsbereinigt um mehr als 80 Prozent zugelegt. Das zeigt der Bericht „Resisting the Rule of the Rich”, den die Nothilfe- und Entwicklungsorganisation Oxfam zu Beginn des Weltwirtschaftsforums in Davos veröffentlicht. Gleichzeitig lebt fast die Hälfte der Menschheit in Armut. Die politische Macht von Superreichen setzt die Demokratie zunehmend unter Druck. Oxfam fordert die Bundesregierung auf, Superreiche angemessen zu besteuern, in soziale Gerechtigkeit zu investieren sowie Mittel für Entwicklungszusammenarbeit wieder zu erhöhen.

Der Bericht zeigt: 

  • Das Vermögen von Milliardär*innen weltweit ist 2025 um 2,5 Billionen US-Dollar gewachsen und hat einen neuen Höchstwert von 18,3 Billionen US-Dollar erreicht.
  • Dieser Anstieg in nur einem Jahr entspricht fast dem gesamten Vermögen der ärmeren Hälfte der Weltbevölkerung (4,1 Milliarden Menschen).
  • Mit einem Wachstum von rund 16 Prozent hat das Vermögen der Milliardär*innen 2025 dreimal so schnell zugenommen wie in den fünf Jahren davor.
  • In vier Sekunden verdient Elon Musk, der reichste Mann der Welt, so viel wie ein Mensch im weltweiten Durchschnitt in einem Jahr.
  • Seit März 2020 hat das Gesamtvermögen von Milliardär*innen inflationsbereinigt um 81 Prozent oder 8,2 Billionen US-Dollar zugelegt.
  • Fast die Hälfte der Weltbevölkerung, rund 3,8 Milliarden Menschen, lebt in Armut, also von weniger als 8,30 US-Dollar pro Tag.
  • Die ärmere Hälfte der Bevölkerung besitzt nur 0,52 Prozent des weltweiten Vermögens, das reichste Prozent besitzt 43,8 Prozent.

Die Situation in Deutschland

Auch in Deutschland wächst der Superreichtum unaufhaltsam:

  • In Deutschland ist 2025 die Gesamtzahl der Milliardär*innen um ein Drittel auf 172 gestiegen. Deutschland hat die viertmeisten Milliardär*innen weltweit.
  • Ein*e deutsche*r Milliardär*in verdient in weniger als anderthalb Stunden das durchschnittliche Jahreseinkommen in Deutschland.
  • Das Gesamtvermögen aller deutschen Milliardär*innen stieg 2025 inflationsbereinigt um 30 Prozent auf 840,2 Milliarden US-Dollar.
  • Gleichzeitig lebt etwa ein Fünftel der Menschen in Deutschland in Armut. 

Politische Macht von Superreichen gefährdet die Demokratie

Der neue Oxfam-Ungleichheitsbericht verdeutlicht auch, wie sich Superreiche mit ihren beispiellosen Ressourcen politische Macht sichern und die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen, um die Regeln von Wirtschaft und Gesellschaft zu ihrem eigenen Vorteil zu gestalten. Superreiche stützenihre politische Macht durch finanzielle Einflussnahme auf Politik, Eigentum und Kontrolle von Medien und direkten Zugang zu politischen Ämtern. Das gefährdet die Demokratie. 

Voller Artikel mit PDF des Berichtes auf Oxfam Deutschland-Seite hier

Anm. dazu: Aufrechterhalten wird die plutokratische Diktatur der Westoligarchen durch strikte Medienkontrolle und breite Manipulation von Kultur, Wissenschaft und Bildung zu ihren Gunsten und im Sinne ihres fanatischen Antikommunismus -bis hinein in Schul- und Kinderbücher vgl. z.B. Kinderbuch-Kritik Bertha Benz.

05/3/26

NRW-Palantir-Gesetz: Verfassungskonform?

Automatisierte Datenanalyse in NRW: Palantir-Gesetz nicht verfassungskonform

Die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen geht mit der im neuen Polizeigesetz geregelten automatisierten Datenanalyse hart ins Gericht. In ihrem Tätigkeitsbericht bezweifelt sie die Rechtmäßigkeit der Norm, die den Einsatz von Palantir-Software erlaubt. Der NRW-Innenminister Herbert Reul liebäugelt mit Palantir-Alternativen.

Constanze Netzpolitik, 20. April 2026

Einige Regelungen im neuen Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen durchbrechen den Grundsatz der Zweckbindung. Das schreibt die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, in ihrem am Freitag veröffentlichten 31. Tätigkeitsbericht für 2025. Sie begründet darin ihre „Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“ des Gesetzes. „Trotz mehrfacher Intervention“ wurden ihre Einwände jedoch „im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt“. Viel deutlicher hätte die Datenschutzbeauftragte zur Ignoranz ihrer Expertise durch die Landesregierung nicht werden können.

Nach mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren musste Nordrhein-Westfalen sein Polizeigesetz anpassen. Auch für die darin geregelte automatisierte Datenanalyse machte Karlsruhe im Februar 2023 neue detaillierte Vorgaben.

Der etwas sperrige Rechtsbegriff „automatisierte Datenanalyse“ beschreibt die übergreifende Auswertung von polizeilichen Datensammlungen, die in NRW mit Hilfe des US-Konzerns Palantir vollzogen wird. Innenminister Herbert Reul (73, CDU) hatte in einem Interview mit dem Merkur im Sommer 2025 erklärt, bei dem Anbieter zunächst bleiben zu wollen. Der Fünf-Jahres-Vertrag mit Palantir wurde dann zwar verlängert, aber nur bis Oktober 2026.

Gayks Kritik bezieht sich auch auf den Konzern, vor allem aber richtet sie sich gegen die rechtlichen Regelungen: Die polizeilichen Befugnisse bei der Datenanalyse in NRW wurden nach dem Palantir-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht etwa beschnitten, sondern beträchtlich ausgebaut und erlauben nun beispielsweise auch „KI“-Training. Diese erheblich erweiterten Analysebefugnisse im Polizeigesetz (§ 23 Abs. 6) wurden vom Landtag bereits beschlossen.

Sogar noch einmal verschärft“

Gayk kritisiert in der Pressemitteilung zu ihrem Tätigkeitsbericht, den sie NRW-Landtagspräsident André Kuper (CDU) übergab, den generellen Trend zu „ungezügelter Datennutzung“. Zudem würden Gesetze „teils im Eilverfahren verabschiedet“, so dass der Schutz der Grundrechte „nicht mit der notwendigen Sorgfalt berücksichtigt“ werde.

Beim Polizeigesetz wird Gayk in ihrem Tätigkeitsbericht besonders deutlich. Denn „schon beim ursprünglichen Text des PolG NRW“ wären „gesetzliche Ergänzungen“ notwendig gewesen. Das hätte sie auch in ihrer damaligen Stellungnahme deutlich gemacht. Die Verantwortlichen ignorierten die Expertise ihrer Datenschutzbeauftragten. Gayk schreibt:

Doch die Landesregierung ist darauf nicht nur nicht eingegangen – sie hat im überarbeiteten PolG NRW das Eingriffsgewicht möglicher polizeilicher Datenanalysen sogar noch einmal verschärft. Das hat zur Folge, dass das neue Gesetz erst recht nicht die Anforderungen an eine verfassungskonforme Norm erfüllen dürfte.

Denn nach den neuen Befugnissen dürfen nicht nur „Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Organisationen, Objekten und Sachen hergestellt werden“, sondern auch „selbstständig arbeitende oder selbstlernende Systeme“ eingesetzt werden. Damit sind kaum eingegrenzte Formen von Software-Auswertungen gemeint, auch mit sogenannter „Künstlicher Intelligenz“. Polizeiliche Daten aus Registern oder Fahndungssystemen können beispielsweise mit Telekommunikationsdaten und vielen weiteren Datenarten verknüpft und automatisiert ausgewertet werden.

All dies hatte Gayk auch „zusätzlich in einer an den Landtag NRW gerichteten Stellungnahme deutlich gemacht“. Doch auch im Landtag fruchteten ihre Argumente nicht: „Keiner dieser Hinweise wurde im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt.“

Die Datenschutzbeauftragte ruft dabei ins Gedächtnis, dass bei der ersten Einführung der Datenanalyse in NRW noch besonders betont worden sei, „dass dieser Eingriff keine große Intensität aufweise – da KI gerade nicht zum Einsatz komme“. Jetzt hingegen sei nicht nur der Einsatz von „KI“ erlaubt, sondern sogar das „KI“-Training.

Im Jahr 2022 wurde im Polizeigesetz die Rechtsgrundlage für die Datenanalyse geschaffen, die in NRW den Namen DAR (Datenbankübergreifende Analyse- und Recherche) trägt und von Palantir schon seit 2019 für mindestens 39 Millionen Euro bereitgestellt wird. Seit dem Bohei um „KI“ wirbt der journalistenfeindliche Konzern mit bizarrer politischer Agenda damit, dass auch seine Software Künstliche Intelligenz beinhalte.

Software-Training

Die neue Regelung zum „KI“-Training enthält die Erlaubnis zur „Entwicklung, Überprüfung, Änderung oder zum Trainieren von IT-Produkten“. Das werfe zusätzliche Probleme auf, wenn die Polizei NRW dazu gespeicherte echte Daten von Menschen verwenden darf. Denn die Norm sehe „so gut wie keine Einschränkungen oder Voraussetzungen vor“, so Gayk. Zwar sollen die in das Training einfließenden Daten grundsätzlich anonymisiert werden. Aber das wurde ausgehebelt durch den Zusatz, dass die Anonymisierung auch unterbleiben kann, wenn sie „voraussichtlich mit einem hohen Aufwand verbunden“ ist.

Die Datenschutzbeauftragte hatte im Gesetzgebungsprozess gefordert, dass keine identifizierenden Informationen in das Software-Training einfließen sollen. Schließlich sei „die KI darauf ausgelegt“, Zusammenhänge zwischen Daten zu erkennen. Die könnten auch dann hergestellt werden, wenn der Name weggelassen würde. „Eine Anonymisierung gestaltet sich damit generell schwierig“, so Gayk.

Doch sie blieb auch mit diesem Einwand ungehört. Die NRW-Datenschützerin senkt nun zum „KI“-Training klar den Daumen:

Insgesamt sind im Gesetz nicht ansatzweise ausreichende Maßnahmen geregelt, um den mit der Nutzung zu Trainingszwecken einhergehenden Risiken […] angemessen zu begegnen.

Umdenken bei Herbert Reul

Neben diesen rechtlichen Bedenken beim „KI“-Training weisen Juristen schon länger auf das Problem, dass durch die Zusammenarbeit mit dem US-Konzern Palantir Polizeidaten in die Vereinigten Staaten abfließen könnten. Auch die NRW-Datenschutzbeauftragte betont in ihrem Bericht, dass sie die Landesregierung darauf hingewiesen hätte, „dass der Programmanbieter der US-amerikanischen Gesetzgebung unterliegt“. Gayk macht deutlich, dass zwei US-Gesetze hier einschlägig wären, nämlich der US CLOUD Act aus dem Jahr 2018 und der US Foreign Intelligence Surveillance Act. Diese böten US-Behörden „weitreichende Möglichkeiten, auf die Daten des Anbieters zuzugreifen“:

Da das Programm den Polizeidatenbestand nahezu vollständig einbezieht, würde dieser Datenbestand dann, wenn er im Zusammenhang mit KI-Training auch dem Programmanbieter zur Verfügung steht, nicht kontrollierbaren Zugriffen der US-Behörden unterliegen.

An dem seit 2017 amtierenden Innenminister Herbert Reul scheinen solche Hinweise nicht mehr gänzlich abzuprallen. Denn dass in NRW weiter mit Palantir zusammengearbeitet wird, ist nicht mehr ausgemacht. Der Widerstand gegen den US-Konzern ist zwischenzeitlich wohl zu deutlich gewachsen.

Reul sucht nun eine neue Analysesoftware für die Polizei, wie die dpa am Wochenende meldete. Denn Mitte Oktober läuft der Vertrag mit Palantir aus. Offenbar hat das vom US-Konzern und auch von deutschen Polizeianwendern gern besungene fast mythische Ansehen der Palantir-Software, der aktuell kein anderer Anbieter im Markt funktional das Wasser reichen kann, einige Kratzer bekommen.

An Gayks Einschätzungen zur Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen zur automatisierten Datenanalyse in NRW ändert ein möglicher neuer Vertragspartner aber nichts. Denn ihre Kritik richtet sich gegen die außerordentlich weitgehenden Befugnisse, nicht nur gegen den Anbieter.

Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin von Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille. Kontakt: E-Mail (OpenPGP)

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