05/17/26

#DigitalzwangEndspurt

Digitalcourage @digitalcourage

He. Pssst. Ja du.

Wärst du so nett, eine Mail mit persönlicher Empfehlung für unsere #Digitalzwang Petition an möglichst viele Leute zu senden? Wir brauchen nämlich noch ein paar Unterschriften.

Danke. Sehr nett :)

Link zum Teilen:
https://digitalcourage.de/petition-dz

Digitalcourage: Stopp Digitalzwang!

Posted on by tyyxx

Mehr als 58.000 Menschen haben unsere Digitalcourage Petition gegen Digitalzwang bereits unterschrieben. Vielen Dank für die Unterstützung! Das ist ein starkes Signal dafür, dass immer mehr Menschen nicht hinnehmen wollen, dass Teilhabe nur noch mit Smartphone, Account und Datenabgabe funktioniert.

Aber wir sind noch nicht am Ziel. Anlässlich des 23. Mai 2026, dem Tag des Grundgesetzes, übergeben wir die Petition im Rahmen einer Aktion an Mitglieder des Bundestages. Bis dahin wollen wir die 75.000 Unterschriften knacken – und dafür brauchen wir Sie.

Wir sprechen zwar kontinuierlich mit Politikerinnen, Politikern und Medien über das Thema Digitalzwang. Unsere Erfahrung zeigt aber: Am meisten bewegt sich, wenn betroffene Menschen selbst ihre Erfahrungen schildern. Ein konkretes Beispiel, ein persönliches Gespräch, die eigene Geschichte – das bleibt hängen und hat oft mehr Wirkung als jede Pressemitteilung oder jedes Hintergrundgespräch.

Deshalb unsere Bitte an Sie:

Sprechen Sie mit Ihrer Bundestagsabgeordneten vor Ort über Digitalzwang.

Digitalzwang ansprechen
Immer mehr Alltagsangebote funktionieren nur noch digital. Digitalzwang ist längst
kein Randphänomen mehr. Er wird zur Normalität gemacht. Wenn Sie das problematisch finden, können Sie das im Gespräch mit Ihrer oder Ihrem Bundestagsabgeordneten ansprechen. Mit dieser kurzen Hilfestellung möchten wir Sie dabei unterstützen.
Sie müssen kein.e Expert.in sein. Es genügt, wenn Sie schildern, was Sie selbst erleben oder beobachten.
Der Einstieg ins Gespräch könnte z.B. so ablaufen:
„Ich habe die Petition gegen Digitalzwang unterschrieben und möchte Ihnen kurz sagen, warum mir das wichtig ist.“
„Mir fällt auf, dass immer mehr Dinge nur noch per App funktionieren. Das bereitet mir Sorge.“
„Ich möchte, dass Menschen auch ohne Smartphone am Alltag teilnehmen können.“


Konkrete Situationen wirken stärker als allgemeine Kritik

Betonen Sie, weshalb Sie die Petition von Digitalcourage gegen Digitalzwang unterschrieben haben. Erzählen Sie die Beispiele aus Ihrer direkten Umgebung:
• Probleme beim Kauf von Fahrkarten oder Tickets für Veranstaltungen bei Ihnen vor Ort.
• Schwierigkeiten bei Terminvergaben per App/Internet (z.B. Behörde oder Ärzte).
• Menschen im Umfeld, die kein Smartphone nutzen können oder wollen und zunehmend von der Grundversorgung abgeschnitten werden.

Das können Sie sagen, falls Ihre Abgeordnete oder Ihr Abgeordneter behauptet, dass Digitalisierung alternativlos ist:
• Digitale Angebote sind sinnvoll, aber es braucht Wahlfreiheit.
• Digitalisierung muss fair gestaltet sein und darf keine Ausschlüsse produzieren.
• Ja, es stimmt: Eine gut funktionierende Digitalisierung stärkt das Vertrauen in die demokratischen Institutionen. „Digital Only“ aber reißt das Vertrauen aber wieder ein.
Digitalcourage ist nicht gegen Digitalisierung. Im Gegenteil: Die Organisation ist seit Ende der 80er Jahre Vorreiter in Sachen Vernetzung und setzt sich seit vielen Jahren für eine gute digitale Entwicklung ein.


Das können Sie konkret fordern:
„Ich wünsche mir, dass es für wichtige Dienstleistungen immer auch eine Nutzung ohne App oder Onlinekonto gibt – ohne Extrakosten oder Erschwernisse.“
„Mit der Petition fordert Digitalcourage, dass niemand benachteiligt wird, weil er oder sie digitale Zugangswege nicht nutzen möchte oder kann. Sie sollten das Anliegen politisch im Bundestag unterstützen. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde Menschen das Gefühl vermitteln, dass sie nicht zurückgelassen werden.“
Bleiben Sie respektvoll, freundlich und sachlich. Hören Sie zu und lassen Sie Ihr Gegenüber ausreden. So erzielen Sie die größte Wirkung.
Gut zu wissen:
• Sie können Ihr Anliegen per E-Mail oder in einer Bürgersprechstunde vorbringen.
• Gespräche sind oft kurz. Das ist völlig in Ordnung. Versuchen Sie deshalb Prioritäten zu setzen und sagen Sie die Dinge, die Ihnen am wichtigsten sind, zuerst.
• Persönliche und individuelle Gespräche wirken am stärksten.
Schon ein kurzes Gespräch kann etwas bewegen.
Vielen Dank für Ihr Engagement!

Petition

Wir fordern den deutschen Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen und damit gesetzlich zu verankern.

Die Wahrnehmung der Grundrechte und der Daseinsvorsorge, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Post, Bahn, medizinische Versorgung) darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Menschen das Internet, ein Smartphone oder bestimmte Software benutzen.

Wir fordern …

Teilhabe: Digitalzwang schließt viele Menschen aus: alte oder kranke Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit geringem Einkommen. 

Nicht noch mehr Überwachung: Der Zwang, für bisher allgemein verfügbare Dienste nun ein Smartphone oder bestimmte Apps zu nutzen, führt zu immer neuen detaillierten Datensammlungen, die eine umfassende (kommerzielle) Überwachung aller Lebensbereiche ermöglichen.

Wahlfreiheit: Wir wollen frei entscheiden, wann wir mit einem Smartphone unterwegs sein wollen – und ob wir überhaupt eines besitzen. Wir wollen auch frei entscheiden können, welche Software und welches Betriebssystem wir auf unseren Geräten installieren.

Resilienz: Gesellschaftliche Abhängigkeit von digitalen Lösungen ist ein Risiko. Gut, wenn immer noch ein nicht-digitaler Weg zur Verfügung steht.

Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, denn gerade werden mit hohem Tempo bestehende Dienste abgebaut und durch Smartphone-gebundende Leistungen ersetzt.

Mehr zu unserer Forderung nach einem Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz: 
https://digitalcourage.de/digitalzwang/petition-fuer-recht-auf-leben-ohne-digitalzwang-argumente

Zur Weitergabe/Ausdrucken:

https://digitalcourage.de/sites/default/files/2026-04/hilfestellung-digitalzwang.pdf
Digitalcourage e. V. | Marktstr. 18 | 33602 Bielefeld

digitalcourage.de | mail@digitalcourage.de | 0521 16391639

07/28/24

Gesetzentwurf Netzausbau

Gesetzentwurf: Netzausbau soll im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehen

Künftig soll der Ausbau digitaler Infrastrukturen schneller und einfacher werden, geht es nach der Bundesregierung. Bis 2030 steht er deshalb im „überragenden öffentlichen Interesse“ – allerdings mit Einschränkungen.

Tomas Rudl, Netzpolitik.org 24.07.2024

Zumindest die erste Hürde ist nun genommen: Heute hat das Bundeskabinett einen Entwurf des Telekommunikation-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (TK-Nabeg) beschlossen. Damit kann das lange erwartete Gesetz in die weitere Behandlung durch Bundestag und Bundesrat gehen.

„Mit diesem Gesetz beschleunigen wir den dringend notwendigen Ausbau unserer digitalen Infrastruktur“, freute sich Digitalminister Volker Wissing (FDP) über die Einigung. Quer gestellt hatte sich zuvorderst Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne), dem Vernehmen nach hatte sie lange für Naturschutzstandards verhandelt.

Der nun gefundene Kompromiss bringe „Umweltschutz und die Modernisierung“ des Landes in Einklang, heißt es aus dem federführenden Digitalministerium (BMDV). Künftig liegt der Ausbau von Telekommunikationsnetzen im „überragenden öffentlichen Interesse“. Das heißt, dass der Netzausbau Vorfahrt erhält, wo er bislang in Abwägungen mit anderen gleichrangigen Belangen unterlegen war. Allerdings gibt es hierbei Einschränkungen.

Befristetes „überragendes“ öffentliches Interesse

So ist die „überragende“ Bedeutung von Infrastrukturprojekten bis ins Jahr 2030 befristet. Ein Kompromiss dieser Art hatte sich bereits abgezeichnet, damit kann auch die Industrie leben. Auf teils heftige Kritik stößt jedoch die Beschränkung auf Mobilfunk in naturschutzrechtlichen Verfahren.

Nach einer weiterhin erforderlichen Abwägung können künftig Landesämter beispielsweise Funkmasten in unterversorgten Naturparks schneller errichten lassen, Festnetz- beziehungsweise Glasfaserleitungen jedoch nicht. Der Branchenverband Breko unterstellt der Regierung deshalb gar, mit ihrem Anspruch für mehr Tempo beim Glasfaser- und Mobilfunkausbau „krachend gescheitert“ zu sein. Tabea Rößner (Grüne) aus dem Digitalausschuss spricht hingegen von einem „ausgewogenen und tragfähigen Kompromiss“.

Wie und ob sich dieser auf den Ausbau auswirkt, soll nach drei Jahren evaluiert werden: „Dabei werden insbesondere die Anzahl, die Dauer und der Ausgang der Genehmigungsverfahren zur Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien sowie deren Umweltauswirkungen betrachtet“, heißt es in einem neu hinzugekommenen Paragrafen.

Beschleunigte Genehmigungsverfahren

Die restliche Entschlackung von Bürokratie war deutlich weniger umkämpft. Eine Genehmigung zum Ausbau gilt etwa nach zwei statt bisher drei Monaten nach Eingang des Antrags als erteilt (Zustimmungsfiktion). Auch die Frist, innerhalb derer auf einen unvollständigen Antrag aufmerksam gemacht werden muss, ist auf drei Wochen verkürzt worden. Hingegen können sich künftig Ämter zwei statt bislang einen Monat lang Zeit bei der Bewilligung lassen, „wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist“.

Mehr Auflagen kommen auf Netzbetreiber bei ihren Dokumentationspflichten zu. Das bereits bestehende Gigabit-Grundbuch soll deutlich aufgewertet und zu einer „zentralen Datendrehscheibe“ für alle Informationen werden, die für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau relevant sind. Schon heute bietet das Datenportal Informationen zum Ausbaustand an, unter anderem mit öffentlichen Versorgungskarten oder nur Behörden zugänglichen Analysetools.

Im Vorfeld hatten manche Branchenverbände den erhöhten Aufwand und potenzielle Sicherheitsprobleme kritisiert, allerdings kommt eine bessere Datenlage auch ihnen zugute. Ausdrücklich begrüßt etwa der VATM-Verband die „verbesserte zentrale Informationsbereitstellung über das Gigabit-Grundbuch“. Dies helfe nicht nur Unternehmen beim Ausbau, sondern auch staatlichen Stellen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Die könnten sich nun nach dem „One-Stop-Shop“-Prinzip bei einer zentralen Stelle informieren.

Präzisiert wird das vor einigen Jahren eingeführte Minderungsrecht, wenn Netzanbieter nicht die bezahlte Leistung liefern. In solchen Fällen ist das vertraglich vereinbarte Entgelt mindestens um zehn Prozent herabzusetzen. Auf einen pauschalierten Anspruch auf Schadensersatz hatten lange Zeit Verbraucherschutzverbände hingewirkt, offenkundig erfolgreich: Im Referentenentwurf des Gesetzes aus dem Vorjahr war diese Regelung noch nicht enthalten.

Tomas ist in Wien aufgewachsen, hat dort für diverse Provider gearbeitet und daneben Politikwissenschaft studiert. Seine journalistische Ausbildung erhielt er im Heise-Verlag, wo er für die Mac & i, c’t und Heise Online schrieb. Er ist unter ‭+49 30 577148268‬ oder tomas@netzpolitik.org (PGP-Key) erreichbar und twittert mal mehr, mal weniger unter @tomas_np. (Von Netzpolitik.org, Autor:innen-Info)