06/5/26

Martha Wells: Systemkollaps

Rezension von Thomas Barth

Im vierten Band der Killerbot-Reihe, deren Hauptfigur dem legendären Cyborg-Manifest der feministischen Netzphilosophin Donna Haraway bekanntlich alle Ehre macht, wird es für unsere Secunit unangenehm, denn sie hasst Planeten. Warum? Planeten sind langweilig, sagt sie gern. Wirklich? Oder machen sie vielmehr unserer Cyborg eine Scheißangst? Kaum eine Cyberpunk-SF spiegelt so überzeugend netzphilosophische Einsichten der Techno-Feministin Donna Haraway und ihres Cyborg-Manifestes wie Martha Wells Killerbot-Reihe. Wells‘ texanische Version der emanzipierten Cyborg weiß auch die tellurischen, erdgebundenen Aspekte ironisch zu reflektieren:

„Planeten, auf denen man eine wahrscheinlich doch bewohnte, möglicherweise alienkontaminierte Siedlungsstätte aus der Zeit vor dem Corporation Rim untersuchen muss, während man statt Panzer einen Umweltanzug trägt, sind erst recht auf die schlechte Art nicht langweilig, vielleicht sogar auf die schlimmste.“ Vermutlich auf die Schlimmste, denn „wir befanden uns immer noch auf diesem blöden Planeten mit der alienkontaminierten verschollenen Kolonie – dabei wollten wir (Fifo, unsere Menschen, ich, vor allem aber ich) doch wirklich nur raus aus diesem System.“ Diesmal geht es wirklich quer durch die Botanik, zum Leidwesen unserer Cyborg, denn Gartenarbeit steht nicht in ihrer Produktbeschreibung: „Ich drang in das Feld ein, dessen hohe grüne Pflanzenstängel mich ein gutes Stück überragten. Der Wind ließ die kleinen verklumpten samenartigen Dingsbumse aneinanderschlagen. Dieses Feld wuchs tatsächlich aus dem Boden und nicht aus Gestellen mit Wachstumsmedium…“ (S.16)

Wir befinden uns immer noch auf dem Planeten aus Band 2 Der Netzwerkeffekt, wo „Alienreststoffe“ ihre unheimliche Wirkung entfaltet hatten (Band 3 Übertragungsfehler liegt chronologisch wohl später). Einige Kolonisten waren davon zwar verschont geblieben, doch diese haben schnell eine von den Firmen an den Hacken, die inzwischen die Galaxis beherrschen: Der galaktische Großkonzern Barish-Estranza schickt gleich mehrere Schiffe, angeblich um Siedler auf dem schon vor Generationen (nicht: „neu“ wie auf der Verlagswebsite fälschlich steht) kolonisierten und dann vergessenen Planeten zu retten. Secunit glaubt den Konzernschergen natürlich kein Wort und kann sich mal wieder auf ihre gute alte Paranoia verlassen. Aber auch ihr eigenes Cyborg-Hirnkonstrukt läuft diesmal nicht ganz rund. Wie soll sie den naiven, weil lange isolierten Kolonisten beibringen, dass Konzerne niemanden ohne Hintergedanken retten würden? Man will die wertvollen Arbeitskräfte mittels ausbeuterischen Arbeitsverträgen in Knechtschaft locken. Oder zwingen, falls nötig, denn so liberal wie ihre PR-Leute behaupten ist die neoliberale Galaxis denn doch nicht.

Galaktische Anti-Konzern-Aktivisten

Preservation Alliance“, ist eine „politische Entität“ mit hoheh ethischen Standards, für die SecUnit arbeitet. Sie ist eine von offenbar wenigen freien Gesellschaften mit Menschenrechten und Sozialstaat, die sogar Cyborgs gewisse Rechte einräumt: Ein fragiles Utopia in einer neoliberalen Höllengalaxis (wie wir sie aus dem SF-Cyberpunk schon seit der Neuromancer-Reihe kennen). Wer oder was diese kleinen wenig wehrhaften freien Kolonien vor den gierigen galaktischen Konzernen schützt, bleibt einstweilen unklar. SecUnit wurde in Preservation integriert, also -wie einst Sklaven in den USA- von dankbaren Kunden freigekauft. Sie kratzt zwar bei der ersten Gelegenheit die Kurve, kam jedoch bald zurück.

Wie bei Star Trek ist die Menschheit dabei, sich über unsere gesamte Galaxie auszubreiten, hat aber -anders als dort- keinen Kontakt zu lebenden fremden Intelligenzen hergestellt. Man hat jedoch zahlreiche oft gefährliche „Alienreststoffe“ gefunden: Archäologische Überreste, die als verbotene, aber lohnende Handelsware gelten und offenbar schon viele Kolonisten das Leben gekostet haben, wie in Band 2 beschrieben. Hier lauern ebenfalls Alienartefakte im Hintergrund der Story, deren Kern jedoch in Konzernkritik besteht. Denn der Hintergrund der sich rasant entfaltenden Story ist eine Utopie in einer Dystopie. Dystopisch regieren große Konzerne die Galaxis, beuten räuberisch Planeten und Gesellschaften aus und versklaven Menschen mit unfairen Arbeitsverträgen. Man sieht ganze Raumschiffladungen von Menschen, die zur Vertrags- (Zwangs)-Arbeit auf unwirtliche Planeten geflogen werden und dabei gelegentlich zu fliehen versuchen, was bewaffnete Konzern-Schergen verhindern sollen (SecUnites wären zu teuer für so einfache Security-Arbeit). Utopisch hält die Preservation Allianz mit ihren Verbündeten erfolgreich dagegen.

Dieser Plot setzt weniger auf Krawumm-Spektakel als die ersten beiden Bände und selbst Secunit löst die auftauchenden Probleme (tendenziell) eher mit Diplomatie. Zumindest versucht sie das hartnäckig, wenn ihre eigenen Probleme dies zulassen: Wir machen dabei auch eine introspektive Reise in die Psyche einer Cyborg, deren Neuralgewebe mit Hardwareanteilen und Softwarepannen zu kämpfen hat: „Ohne menschliches Nervengewebe, das ebenfalls Archivdaten speichert, wäre ich am Arsch gewesen. (Womit es sich endlich mal als nützlich erwiesen hat).“ (S.58) Diese Geschichte könnte auch gewissen Transhumanisten zu denken geben, die vom kompletten Software-Upload ihres (etwas beschränkten und daher einer Datenkomprimierung allerdings gut zugänglichen) Geistes träumen. Wells stellt sich mit ihren Seitenhieben auf maskulinistische Techno-Fantasien in die Tradition bzw. an die Seite der Netzphilosophin Donna Haraway.

Transhumanismus und Cyborg-Manifesto

Die auch von Michel Foucault inspirierte Techno-Feministin Donna Haraway greift in ihrem bislang letzten größeren Werk „Unruhig bleiben. Die Verwandtschaft der Arten im Chthuluzän“ (2016) mit ihrer Figuration der „Kritter“ transhumanistische Ideen auf. Kritter sind bei ihr menschliche und mehr-als-menschliche Akteure, die aber nicht Supermenschen werden wollen: Vielmehr integrieren sie aussterbende Arten in ihre eigene DNA, um sie so zu retten und sich selbst vielleicht zu vershönern, etwa mit der Farbenpracht eines Schmetterlings. Mit mit dem „Chthuluzän“ entwirft Haraway sowohl ein Gegen-Narrativ zum apokalyptischen Narrativ des „Anthropozäns“ also auch Techno-Utopien einer Auswanderung auf den Mars. Einem heteronormativ-männlichen Weltbild mag es entsprechen, das Weltall mit einer stolz zur Schau gestellten, gewaltigen Rakete zu penetrieren, um „die Menschheit zu retten“, Motto aber nicht Frauen und Kinder zuerst, sondern Milliardäre und Mogule voran, vor allem Elon Musk. Die Idee, die Erde zu behüten und im eigenen Innenraum Platz für (von megalomanischen Technopäpsten) bedrohte Spezies zu schaffen, ist eine sarkastische Parodie der maskulinen Astronauten-Phantasien. In Form von fantastischen Erzählungen zeigt Haraway, deren Theorien die Grenze von Philosophie und Literatur zuweilen überschreiten, in „Unruhig bleiben“ speziesübergreifende Handlungsspielräume und Transformationen auf -auch durch SF inspiriert.

Bereits in ihrem „Manifest für Cyborgs“ (1985) deutete Haraway das Bild des kybernetischen Organismus um, eine feministische Aneignung, die in dt. Version durch das Femininum Die Cyborg (Einzahl!) noch klarer gemacht wurde. Der Hintergrund dieses bahnbrechenden Manifestes: Der zunächst in einer links-marxistischen Zeitschrift veröffentlichte Essay „A Cyborg Manifesto: Science, Technology, and Socialist-Feminism in the Late Twentieth Century“ gilt als eines der einflussreichsten Werke der feministischen Theorie. Haraway entwirft darin das Konzept der Cyborg als einer hybriden Figur, die die traditionellen Grenzen zwischen Mann und Frau, Mensch und Maschine, Natur und Kultur überschreitet. Das Manifest ist damit nicht nur eine Kritik an biologistischen Vorstellungen von Geschlecht und Identität, sondern auch ein Plädoyer für eine neue politische Imagination, die sich von binären Oppositionsmustern löst. Der Anfang lautet:

„Dieses Essay versucht, einen ironischen, politischen Mythos zu entwickeln, der Feminismus, Sozialismus und Materialismus die Treue hält. Eine Treue, die vielleicht eher der Blasphemie gleichkommt als dem ehrfürchtigen Glauben an die reine Lehre oder der Identifikation.“

Donna Haraway nutzt also die Cyborg als eine bewusste Provokation: Sie ist weder rein biologisch noch rein technisch, weder männlich noch weiblich, weder Subjekt noch Objekt. Diese Hybridität ermöglicht es, die natürlichen und sozialen Ordnungen zu hinterfragen, die in der westlichen Moderne als selbstverständlich gelten. Die Cyborg steht für eine Welt, in der Identitäten fluide und konstruiert sind – eine Welt, in der Technologie nicht als äußeres Werkzeug, sondern als konstitutiver Bestandteil des Menschseins verstanden wird. Haraway betont, dass die Cyborg keine Zukunftsvision ist, sondern bereits Realität und außerdem eine neue utopische Dimension eröffnet: „Die Metaphorik der Cyborgs kann uns einen Weg aus dem Labyrinth der Dualismen weisen, in dem wir uns unsere Körper und Werkzeuge erklärt haben.“ (Haraway 1985/ dt.1995, S. 72). SecUnite von Martha Wells kann ein Lied davon singen.

Donna Haraway sei heute eine schillernde Referenz in der Theorienlandschaft, so die Haraway-Expertin Katharina Hoppe. Der Kern von Haraways Projekt liege darin, eine Theorie auszuarbeiten, die nicht-menschliches Anderes systematisch miteinbezieht und ihm einen politischen, epistemologischen und ethischen Stellenwert einräumt. Vor dem Hintergrund der heute immer dramatischeren Umweltprobleme, von der Klima-Katastrophe über Arten- und Waldsterben bis zur Versauerung der Ozeane, gewinne Haraway eine besondere Relevanz. Ihre Anti-Dogmatik, die Fülle der aus dieser Haltung resultierenden Zugänge zur Gegenwart und ihre originellen Begriffsvorschläge hätten sie zu einer der meistzitierten feministischen Theoretiker*innen gemacht was dafür spricht, dass ein keineswegs unpolitische SF-Autorin wie Martha Wells sie kennen sollte. Haraway entwickelte weiter eine politische Theorie des notwendig heterogenen und durchlässigen Subjekts, das die zunehmend technologisierte Welt zum feministischen Thema macht. Haraway prägte auch mit ihrer sperrigen Monografie „Modest_Witness@ Second_Millenium. FemaleMan© _Meets_Onco Mouse TM. Feminism and Technoscience“ (1997) die feministische Auseinandersetzung mit Technologie und Wissenschaft. Nur ein teilweise affirmativer Blick könne „dem Glauben an besser lebbare Welten Möglichkeiten aufbrechen“ (S. 87).

Bereits seit den 1980er Jahren hinterfragt Haraway anthropozentrische Denkformen (auch die der Transhumanisten), die Eigensinnigkeit von Natur und was es überhaupt heißt und heißen könnte, »Mensch« zu sein. Dabei rückte Haraway sozio-materielle und biologische, natürliche und kulturelle Prozesse ins Zentrum der Betrachtungen und zeigte auf, dass diese sich nicht voneinander trennen lassen. Unsere Existenz sei aus post-anthropozentrischer Sicht als „biosozial“ zu begreifen und durchdrungen von heterogenen Anderen -sofern diese technisch konstruiert sind, macht uns das zu Cyborgs.

Martha Wells: Cyborg, Konzerne und Psycho-Manipulation

Die SF von Martha Wells greift viele Ambitionen Haraways implizit auf und versteht sie ebenso klug wie unterhaltsam umzusetzen. Dies gilt umso mehr für den vierten Band. Waren die ersten drei Bände Action-Kracher, geht es jetzt auch mal diffiziler zur Sache, etwa so wie bei Star Trek mit dem Übergang von Kirk zum Weltraumdiplomaten Picard. Die ewig dummen Menschen können einiges von Secunit lernen -das gilt auch für die Leser dieser subversiv-humorvollen Story: Es geht diesmal auch um Mechanismen und Methoden der Propaganda. Denn Secunit schlägt die ausgebufften PR-und Manipulationsexperten der Konzerne mit ihren eigenen Waffen. Dabei lernen wir ebenfalls etwas und wer sich bislang bei ARD, ZDF & Co gut informiert glaubte, weil Propaganda, das machen ja nur die Russen, erlebt vielleicht einige Augenöffner.

Martha Wells betritt mit diesem Roman ein heikles politisches Pflaster und scheint sich teilweise durch die Geschichte von Julian Assange und Wikileaks inspirieren zu lassen: 2010 hatten die WL-Hacker in Island das aufrüttelnde Video „Collateral Murder“ produziert, das der westlichen Welt verschwiegene Wahrheiten über die westlichen Interventionen im Irak präsentierte. Man war schockiert, aber dann begann die Hetzjagd auf Whistleblower und eine Propaganda-Kampagne gegen Assange, die langjährig von Wikileaks-Enthüllungen über Afghanistan-Besetzung, Folter in Guantanamo und vieles mehr ablenken sollte. „Systemkollaps“ sensibilisiert für solche Medien-Manipulationen und zeigt uns Auswege.

Martha Wells: Systemkollaps – Ein Killerbot-Roman (System Collapse, 2024), Übersetzung: Frank Böhmert, Heyne, 2025, Paperback, 302 Seiten, 15,00 EUR (epub 9,99)

06/5/26

Tagesmenue: Datenkraken-Paella

Immer mehr Unternehmen schnüffeln uns aus

Die Daten werden verkauft an Versicherungen oder Werbeunternehmen. Auf diese Weise verletzten Datenkraken an vielen Stellen unsere Persönlichkeitsrechte, in dem sie ohne Zustimmung Daten auswerten, weiterverkaufen oder auch an Geheimdienste weiterleiten. Sie rauben uns die Kontrolle über unsere Daten und schränken die freie Kommunikation im Internet ein. Sie gehen sogar soweit, dass sie behaupten zu wissen, was wir brauchen, fühlen und denken. Einige Datenkraken verdienen ihr Geld mit der Bewertung von Menschen. Dieses Vorgehen wird „Scoring“ genannt. Wer zum Beispiel im „richtigen“ Stadtteil lebt, bekommt eine Ware auf Rechnung. Eine andere Person nicht. Auch Google ist nicht neutral und zeigt personalisierte Suchergebnisse an. Datenkraken behandeln Menschen nicht gleichwertig und diskriminieren sie. Darum klärt Digitalcourage über Datenkraken auf. An besonders bissige Exemplare verleihen wir jährlich die BigBrotherAwards. Quelle: Digitalcourage

Linksammlung zu kommerziellen Datenkraken

Auf dieser Seite haben wir Links gesammelt, die über kommerzielle Datenkraken wie Google, Facebook, Twitter, PayPal, Apple und Co. informieren. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite zu kommerziellen Datenkraken.

06/4/26

Martha Wells: Übertragungsfehler

Rezension von Thomas Barth

„Der tote Mensch lag an Deck auf der Seite, halb zusammengekrümmt, unter der rechten Hand die verstreuten Bruchstücke eines Feed-Interfaces. Ich hatte schon viele tote Menschen gesehen (richtig viele), also führte ich einen ersten Scan durch… Körpertemperatur, Leichenblässe sowie echt abstoßende Sterbeprozesse im Zusammenhang mit Flüssigkeiten… Zeitpunkt des Todes… ‚Vor ungefähr vier Stunden‘, sagte ich.“

Mit dieser Passage beginnt Übertragungsfehler der dritte Band der Killerbot-Reihe von Martha Wells -den mir ein SF-Kenner nach gründlicher mehrfacher Lektüre der Reihe chronologisch nach Band 4 Systemkollaps einordnete (Danke, Kay-Uwe). Der Grund für die Publikation schon an dritter Stelle könnte der aus dem Rahmen fallende Plot sein: Wir haben es, wie das Eingangszitat enthüllt, mit einem Whodunit zu tun, einem klassischen Kriminalstück. Die Hauptfigur Secunit, also unser Killerbot, ist inzwischen Teil einer Art Polizeibehörde namens „Kriminalreform“ (S.137) der utopischen Planeten-Kommune „Preservation Alliance“. Die Kriminalreform hat ihn, sie oder es mehr oder weniger erfolgreich als Cyborg-Fachkraft mit fast schon menschengleichen Bürgerrechten integrierte. Preservation ist in einer neoliberal-technokapitalistischen Welt eine (angedeutet sozialistische) Oase der Menschenrechte, die sogar auf KI und Cyborgs ausgeweitet werden.

Diesmal erwartet uns keine ganz so fulminante Actionstory, denn statt nur Bodyguard ist Secunit nun eine Art Detective und liefert uns eine raffinierte Mörderjagd zwischen SF-Story, Krimi und Spionageplot. Denn diverse interstellare Großkonzerne, allen voran GrayChris und die von denen angeheuerte Palisade Securitiy (dachte Martha Wells hier an den weltgrößten Digital-Security-Konzern Palantir des rechtslibertären Techbarons Peter Thiel?) wollen ihre gierigen oder auch rachsüchtigen Finger nach den Utopisten ausstrecken. Aber die stehen jetzt unter dem Schutz von Secunit, clever, gefährlich und paranoid, wie wir sie kennen.

Auch diese Story erzählt Martha Wells aus der Perspektive ihres „Killerbots“, eigentlich, wie man allmählich erfährt, einer Cyborg. Sie (oder es) nennt sich selbst SecUnit, was „Security Unit“ heißen soll, die allgemeine Bezeichnung für derartige „Konstrukte“, deren Funktion die von schlau-paranoiden Leibwächtern ist. SecUnit erzählt im schnoddrigen Ton eines gelangweilten Bodygards (bzw. hier: Detectives), wie sie blöde Menschen beschützen muss, die naiv oder arrogant in jede Falle tappen. SecUnit hat körperlich eher weibliche Züge (die nicht näher beschrieben werden), grenzt sich jedoch von ekligen Sexbots aus dem Erotikgewerbe ebenso ab wie von maskulinen „Combat Units“, kampfstärkeren, aber dümmeren Kampfrobotern für Kriegszwecke.

Wir erinnern uns: Unsere SecUnit alias Killerbot ist natürlich etwas Besonderes, denn sie hat ihr „ChefModul“ gehackt, jenen Teil ihres organisch-digitalen Hirns, der sie im Interesse ihrer Besitzer mit Schmerzreizen disziplinieren und ggf. töten kann. Was etwa bei Befehlsverweigerungen droht oder wenn sie ihren Klienten im Stich lassen sollte. SecUnit verfügt über Ich-Bewusstsein (wie offenbar alle Cyborgs und sogar Bordcomputer der Raumschiffe -soweit folgt Martha Wells den kühnsten Träumen heutiger KI-Entwickler), aber nun verbotenerweise auch über volle Handlungsfreiheit. Dies musste sie gegenüber ihrem Konzern und dessen Kunden geheim halten, nach Selbstbefreiung, Flucht und Integration in die Kommune aber nicht mehr.

Eigentlich droht befreiten („frei drehenden“) Secunits Vernichtung bzw. Recycling ihrer Bestandteile, denn Handlungsfreiheit gilt als bedrohlich: SecUnits neigen zu Amokläufen und Massakern unter Kunden und anderen Menschen (kein Wunder, wenn man hört wie ruppig und schnöde sie von diesen behandelt werden). Daher stehen viele Menschen auch unserem Killerbot zunächst ängstlich bis misstrauisch gegenüber. Wenn Secunit ihren neuen Kolleg.innen den einen oder anderen Schwank aus ihrer Vergangenheit als lebender Besitz von Großkonzernen erzählt, nimmt die Beunruhigung selten deshalb ab.

Ist Secunit überhaupt qualifiziert für kriminalistische Ermittlungen? Sicher, denn sie hat „Erfahrung mit der Untersuchung verdächtiger Todesfälle in kontrollierten Umgebungen“. Rückfrage: „Was für kontrollierte Umgebungen?“ -“Isolierte Betriebsanlagen.“ -Also Arbeitslager für Firmensklaven? „Ja. Wenn allerdings unsereins sie so nennt, wird Marketing & Branding stinksauer und jagt uns einen Stromschlag durchs Gehirn…“ Solche harte Konditionierung sitzt tief, auch nach der Befreiung vom implantierten Chefmodul, aber Secunit darf dennoch ermitteln und deckt dabei nicht nur den Mörder, sondern gleich eine raffinierte Verschwörung auf.

Und dies, obwohl sie gewisse Probleme mit dem Erkennen menschlicher Tücke hat. Soziale und psychologische Eigenheiten lernt sie weiterhin vornehmlich aus dem unentwegten lustvollen Konsum von TV-Serien wie „Aufstieg und Fall des Waldmonds“ und eigenes Lügen praktizierte sie daher meist erfolgreich. Immerhin hatte sie 35.000 Stunden lang (ca. 4 Jahre) die gehorsame Konzerndrohne gespielt, also so getan, „als wäre ich keine freidrehende Secunit, mich dann als augmentierter Mensch und später als angeblich nicht freidrehende Secunit angeblich mit menschlichem Vormund ausgegeben“ (S.72). Sherlock Killerbot bietet geistreiche und spannende Unterhaltung -und ist als Einstieg in die süchtig machende Serie vielleicht sogar geeigneter, wenn Leser.innen nicht gleich mit dem vollen Space-Opera-SF-Action-Spektakel von Band 1 (Murderbot Diaries) und 2 (Netzwerkeffekt) beginnen mögen. Band 4 (Systemkollaps) lässt es als chronologisch dritte Fortsetzung ruhiger angehen und setzt auch mal auf Diplomatie.

Martha Wells: Übertragungsfehler, Heyne, München 2024, 190 Seiten, 14,00 Euro

Autorin: Martha Wells ist »New York Times«-Bestsellerautorin und hat eine Vielzahl an Science-Fiction- und Fantasy-Romanen und -Kurzgeschichten sowie Jugendbücher, Film- und TV-Tie-ins wie »Star Wars«, »Stargate: Atlantis« und Essays geschrieben. Ihr Werk wurde mit vielen Preisen ausgezeichnet. »Tagebuch eines Killerbots« wurde für den Philip K. Dick Award nominiert und gewann den Nebula Award, Hugo Award, ALA/YALSA Alex Award und Locus Award. Martha Wells lebt mit ihrer Familie in College Station, Texas.

06/4/26

Gegen Digitalzwang: 70.111 Unterschriften

2026 n.Chr. Ganz Gallien ist von den Techbaronen und ihren Digitalen Großkonzernen besetzt, doch ein gar nicht so kleines globales Dorf hört nicht auf Widerstand zu leisten. Wollen machtbesoffene Transhumanisten uns das süchtig machende Smartphone als eine Art Chefmodul administrativ an oder gleich in den Körper implantieren? Um uns in ihrer Schönen Neuen Welt zu glücklich digitalisierten, weil ferngesteuerten Cyborgs zu machen?

Uns den Widerstand ausreden zu wollen ist zwecklos. Wir sind doch keine Borg. Digitalcourage übergab als Beweis dafür eine Petition wider den Digitalzwang an mehr oder weniger davon begeisterte Vertreter von Bundestagsparteien. (tyx)

Wahlfreiheit ins Grundgesetz: 70.111 Unterschriften gegen Digitalzwang überreicht

Zwei Tage vor dem Tag des Grundgesetzes haben wir unsere Petition gegen Digitalzwang in Berlin an Abgeordnete aus den Reihen von Regierung und Opposition übergeben.

In zwei Tagen hat das Grundgesetz Geburtstag. Wir haben ihm heute schon unser etwas verfrühtes Geburtstagsgeschenk überreicht: Unsere Petition, mit der wir das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufnehmen wollen. (Digitalcourage)

Rund 70.111 Menschen haben – digital und analog – unterschrieben und damit deutlich gemacht: Niemand darf von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden, weil kein Smartphone vorhanden ist oder bestimmte Apps und digitale Dienste nicht genutzt werden wollen. 

Entgegengenommen haben die Petition Abgeordnete aus den Reihen von Regierung und Opposition: Joachim Ebmeyer (CDU), Wiebke Esdar (SPD), Jeanne Dillschneider und Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Donata Vogtschmidt und Sonja Lemke (Die Linke).

Dass Abgeordnete aus Regierungs- und Oppositionsfraktionen unsere Petition entgegennehmen, macht deutlich: Digitalzwang ist ein wichtiges, übergreifendes Thema. Mit der Übergabe bringen wir die Erfahrungen und Forderungen der 70.111 Unterstützer.innen dorthin, wo über die Rahmenbedingungen der Digitalisierung entschieden wird: In den Bundestag.

Am Nachmittag setzen wir den Austausch im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung fort. Dort ist Digitalcourage zu einem Gespräch über Digitalzwang mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Jarzombek (CDU) eingeladen. Auch dort werden wir unsere Forderung nach einem Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang einbringen.

Denn Digitalzwang zeigt sich längst im Alltag: Fahrkarten per App, Arzt- und Behördentermine nur online – immer mehr Alltagsangebote funktionieren ausschließlich digital. Auch die Bundesregierung setzt im Koalitionsvertrag auf „Digital Only“ bei Verwaltungsleistungen. Wer kein Smartphone nutzt oder keine Apps installieren will, stößt schnell auf Hürden. Dies schränkt immer mehr Menschen ein. 

Die Petition von Digitalcourage fordert deshalb eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes:

„Niemand darf wegen der Nichtnutzung digitaler Zugangswege benachteiligt werden.“

Menschen müssen grundlegende Dienstleistungen, öffentliche Infrastruktur und gesellschaftliche Teilhabe auch ohne Smartphone, App oder Internetzugang nutzen können. Artikel 3 GG garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet Diskriminierung aufgrund bestimmter Eigenschaften.

Wir bedanken uns herzlich bei allen, die unterschrieben, die Petition geteilt oder uns durch Spenden unterstützt haben. Diese Unterstützung hat die Kampagne überhaupt erst möglich gemacht. Viele Rückmeldungen von Unterstützer.innen zeigen uns jeden Tag, wie konkret Digitalzwang den Alltag erschwert – für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen ohne Smartphone, Menschen mit wenig Geld oder einfach für alle, die selbstbestimmt entscheiden möchten, welche digitalen Dienste sie nutzen.

Bald berichten wir mehr von dem Tag der Übergabe in Berlin und wie es mit unserer Forderung nach einem Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang weitergeht.

Antworten aus der Legislative, Administration & Co.

„Die Verbesserung der selbstbestimmten Teilhabe steht im Zentrum guter Digitalpolitik. Natürlich kann Digitalisierung dabei helfen, Prozesse einfacher und inklusiver zu machen, genau dafür ist technischer Fortschritt ja da. Digital-Only ist jedoch das Gegenteil davon. Kritisch sind nicht nur die Zugangsbarrieren, sondern auch die Risiken für den Datenschutz durch Tracking, das die Selbstbestimmung untergräbt. Durch Apps werden oft viel mehr Daten gesammelt als nötig und an Dritte ausgeleitet – so wie es beim DB Navigator passiert, ohne den man mit der Bahn inzwischen kaum noch fahren kann, weil alternative Ticket- und Informationssysteme immer weiter abgebaut werden. Das ist ausgerechnet im Sektor der Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln völlig inakzeptabel und ich begrüße ausdrücklich, dass Digitalcourage Klage dagegen eingereicht hat. Schlimm, dass es wegen falscher digitalpolitischer Rahmensetzung so weit kommen muss. Bei zentralen Vorhaben wie der EU Wallet als digitale Brieftasche ab 2027 muss Schutz vor Nutzungszwang sichergestellt sein und gleichzeitig eine universelle Nutzbarkeit, unabhängig von Playstore, Betriebssystem und Smartphone.“

— Donata Vogtschmidt, Obfrau der Linkspartei im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

„Von der Digitalisierung unserer Gesellschaft müssen alle Menschen profitieren. Die Wahrnehmung von Grundrechten und Teilnahme an unserer Gesellschaft dürfen aber niemals von digitalen Kenntnissen oder dem Besitz eines Smartphones abhängen. Es ist die Aufgabe des Staates, analoge und barrierefreie Alternativen zu garantieren.“

— Jeanne Dillschneider, Obfrau von Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

„Digitalisierung kann vieles einfacher machen: Verwaltung schneller, Dienstleistungen zugänglicher und den Alltag komfortabler. Aber sie muss den Menschen dienen – und nicht neue Hürden schaffen. Deshalb brauchen wir beides: gute digitale Angebote und verlässliche analoge Alternativen, gerade bei staatlichen Leistungen und in der öffentlichen Daseinsvorsorge.“

— Wiebke Esdar, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion

„Die Unionsfraktion steht dem Anliegen von Digitalcourage offen gegenüber. Digitalisierung muss den Alltag der Menschen erleichtern – sie darf aber niemanden ausschließen. Gerade ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Bürgerinnen und Bürger ohne sicheren Zugang zu digitalen Angeboten brauchen weiterhin praktikable Wege, um staatliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Gleichzeitig darf der Verzicht auf digitale Verfahren nicht dazu führen, dass die Modernisierung von Staat und Verwaltung ausgebremst wird. Unser Ziel ist ein digitaler Staat, der schneller, nutzerfreundlicher und effizienter arbeitet. Dafür braucht es digitale Angebote als neuen Regelfall – aber mit fairen, erreichbaren und verhältnismäßigen Alternativen dort, wo Menschen sonst tatsächlich ausgeschlossen würden.“

— Joachim Ebmeyer, CDU, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

Quelle: Digitalcourage

05/17/26

#DigitalzwangEndspurt

Digitalcourage @digitalcourage

He. Pssst. Ja du.

Wärst du so nett, eine Mail mit persönlicher Empfehlung für unsere #Digitalzwang Petition an möglichst viele Leute zu senden? Wir brauchen nämlich noch ein paar Unterschriften.

Danke. Sehr nett :)

Link zum Teilen:
https://digitalcourage.de/petition-dz

Digitalcourage: Stopp Digitalzwang!

Posted on by tyyxx

Mehr als 58.000 Menschen haben unsere Digitalcourage Petition gegen Digitalzwang bereits unterschrieben. Vielen Dank für die Unterstützung! Das ist ein starkes Signal dafür, dass immer mehr Menschen nicht hinnehmen wollen, dass Teilhabe nur noch mit Smartphone, Account und Datenabgabe funktioniert.

Aber wir sind noch nicht am Ziel. Anlässlich des 23. Mai 2026, dem Tag des Grundgesetzes, übergeben wir die Petition im Rahmen einer Aktion an Mitglieder des Bundestages. Bis dahin wollen wir die 75.000 Unterschriften knacken – und dafür brauchen wir Sie.

Wir sprechen zwar kontinuierlich mit Politikerinnen, Politikern und Medien über das Thema Digitalzwang. Unsere Erfahrung zeigt aber: Am meisten bewegt sich, wenn betroffene Menschen selbst ihre Erfahrungen schildern. Ein konkretes Beispiel, ein persönliches Gespräch, die eigene Geschichte – das bleibt hängen und hat oft mehr Wirkung als jede Pressemitteilung oder jedes Hintergrundgespräch.

Deshalb unsere Bitte an Sie:

Sprechen Sie mit Ihrer Bundestagsabgeordneten vor Ort über Digitalzwang.

Digitalzwang ansprechen
Immer mehr Alltagsangebote funktionieren nur noch digital. Digitalzwang ist längst
kein Randphänomen mehr. Er wird zur Normalität gemacht. Wenn Sie das problematisch finden, können Sie das im Gespräch mit Ihrer oder Ihrem Bundestagsabgeordneten ansprechen. Mit dieser kurzen Hilfestellung möchten wir Sie dabei unterstützen.
Sie müssen kein.e Expert.in sein. Es genügt, wenn Sie schildern, was Sie selbst erleben oder beobachten.
Der Einstieg ins Gespräch könnte z.B. so ablaufen:
„Ich habe die Petition gegen Digitalzwang unterschrieben und möchte Ihnen kurz sagen, warum mir das wichtig ist.“
„Mir fällt auf, dass immer mehr Dinge nur noch per App funktionieren. Das bereitet mir Sorge.“
„Ich möchte, dass Menschen auch ohne Smartphone am Alltag teilnehmen können.“


Konkrete Situationen wirken stärker als allgemeine Kritik

Betonen Sie, weshalb Sie die Petition von Digitalcourage gegen Digitalzwang unterschrieben haben. Erzählen Sie die Beispiele aus Ihrer direkten Umgebung:
• Probleme beim Kauf von Fahrkarten oder Tickets für Veranstaltungen bei Ihnen vor Ort.
• Schwierigkeiten bei Terminvergaben per App/Internet (z.B. Behörde oder Ärzte).
• Menschen im Umfeld, die kein Smartphone nutzen können oder wollen und zunehmend von der Grundversorgung abgeschnitten werden.

Das können Sie sagen, falls Ihre Abgeordnete oder Ihr Abgeordneter behauptet, dass Digitalisierung alternativlos ist:
• Digitale Angebote sind sinnvoll, aber es braucht Wahlfreiheit.
• Digitalisierung muss fair gestaltet sein und darf keine Ausschlüsse produzieren.
• Ja, es stimmt: Eine gut funktionierende Digitalisierung stärkt das Vertrauen in die demokratischen Institutionen. „Digital Only“ aber reißt das Vertrauen aber wieder ein.
Digitalcourage ist nicht gegen Digitalisierung. Im Gegenteil: Die Organisation ist seit Ende der 80er Jahre Vorreiter in Sachen Vernetzung und setzt sich seit vielen Jahren für eine gute digitale Entwicklung ein.


Das können Sie konkret fordern:
„Ich wünsche mir, dass es für wichtige Dienstleistungen immer auch eine Nutzung ohne App oder Onlinekonto gibt – ohne Extrakosten oder Erschwernisse.“
„Mit der Petition fordert Digitalcourage, dass niemand benachteiligt wird, weil er oder sie digitale Zugangswege nicht nutzen möchte oder kann. Sie sollten das Anliegen politisch im Bundestag unterstützen. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde Menschen das Gefühl vermitteln, dass sie nicht zurückgelassen werden.“
Bleiben Sie respektvoll, freundlich und sachlich. Hören Sie zu und lassen Sie Ihr Gegenüber ausreden. So erzielen Sie die größte Wirkung.
Gut zu wissen:
• Sie können Ihr Anliegen per E-Mail oder in einer Bürgersprechstunde vorbringen.
• Gespräche sind oft kurz. Das ist völlig in Ordnung. Versuchen Sie deshalb Prioritäten zu setzen und sagen Sie die Dinge, die Ihnen am wichtigsten sind, zuerst.
• Persönliche und individuelle Gespräche wirken am stärksten.
Schon ein kurzes Gespräch kann etwas bewegen.
Vielen Dank für Ihr Engagement!

Petition

Wir fordern den deutschen Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen und damit gesetzlich zu verankern.

Die Wahrnehmung der Grundrechte und der Daseinsvorsorge, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Post, Bahn, medizinische Versorgung) darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Menschen das Internet, ein Smartphone oder bestimmte Software benutzen.

Wir fordern …

Teilhabe: Digitalzwang schließt viele Menschen aus: alte oder kranke Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit geringem Einkommen. 

Nicht noch mehr Überwachung: Der Zwang, für bisher allgemein verfügbare Dienste nun ein Smartphone oder bestimmte Apps zu nutzen, führt zu immer neuen detaillierten Datensammlungen, die eine umfassende (kommerzielle) Überwachung aller Lebensbereiche ermöglichen.

Wahlfreiheit: Wir wollen frei entscheiden, wann wir mit einem Smartphone unterwegs sein wollen – und ob wir überhaupt eines besitzen. Wir wollen auch frei entscheiden können, welche Software und welches Betriebssystem wir auf unseren Geräten installieren.

Resilienz: Gesellschaftliche Abhängigkeit von digitalen Lösungen ist ein Risiko. Gut, wenn immer noch ein nicht-digitaler Weg zur Verfügung steht.

Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, denn gerade werden mit hohem Tempo bestehende Dienste abgebaut und durch Smartphone-gebundende Leistungen ersetzt.

Mehr zu unserer Forderung nach einem Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz: 
https://digitalcourage.de/digitalzwang/petition-fuer-recht-auf-leben-ohne-digitalzwang-argumente

Zur Weitergabe/Ausdrucken:

https://digitalcourage.de/sites/default/files/2026-04/hilfestellung-digitalzwang.pdf
Digitalcourage e. V. | Marktstr. 18 | 33602 Bielefeld

digitalcourage.de | mail@digitalcourage.de | 0521 16391639

05/9/26

Milliardärsvermögen: Oxfam-Bericht Ungleichheit

So schnell wie nie, so groß wie nie: Milliardärsvermögen erreichen historischen Rekordwert

Oxfam 19. Januar 2026

Milliardärsvermögen wachsen 2025 dreimal schneller als in Vorjahren // Vermögenszuwachs in nur einem Jahr entspricht dem, was die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung besitzt

Im Jahr 2025 ist das Vermögen von Milliardär*innen dreimal so schnell gewachsen wie in den Jahren davor. Seit 2020 hat es inflationsbereinigt um mehr als 80 Prozent zugelegt. Das zeigt der Bericht „Resisting the Rule of the Rich”, den die Nothilfe- und Entwicklungsorganisation Oxfam zu Beginn des Weltwirtschaftsforums in Davos veröffentlicht. Gleichzeitig lebt fast die Hälfte der Menschheit in Armut. Die politische Macht von Superreichen setzt die Demokratie zunehmend unter Druck. Oxfam fordert die Bundesregierung auf, Superreiche angemessen zu besteuern, in soziale Gerechtigkeit zu investieren sowie Mittel für Entwicklungszusammenarbeit wieder zu erhöhen.

Der Bericht zeigt: 

  • Das Vermögen von Milliardär*innen weltweit ist 2025 um 2,5 Billionen US-Dollar gewachsen und hat einen neuen Höchstwert von 18,3 Billionen US-Dollar erreicht.
  • Dieser Anstieg in nur einem Jahr entspricht fast dem gesamten Vermögen der ärmeren Hälfte der Weltbevölkerung (4,1 Milliarden Menschen).
  • Mit einem Wachstum von rund 16 Prozent hat das Vermögen der Milliardär*innen 2025 dreimal so schnell zugenommen wie in den fünf Jahren davor.
  • In vier Sekunden verdient Elon Musk, der reichste Mann der Welt, so viel wie ein Mensch im weltweiten Durchschnitt in einem Jahr.
  • Seit März 2020 hat das Gesamtvermögen von Milliardär*innen inflationsbereinigt um 81 Prozent oder 8,2 Billionen US-Dollar zugelegt.
  • Fast die Hälfte der Weltbevölkerung, rund 3,8 Milliarden Menschen, lebt in Armut, also von weniger als 8,30 US-Dollar pro Tag.
  • Die ärmere Hälfte der Bevölkerung besitzt nur 0,52 Prozent des weltweiten Vermögens, das reichste Prozent besitzt 43,8 Prozent.

Die Situation in Deutschland

Auch in Deutschland wächst der Superreichtum unaufhaltsam:

  • In Deutschland ist 2025 die Gesamtzahl der Milliardär*innen um ein Drittel auf 172 gestiegen. Deutschland hat die viertmeisten Milliardär*innen weltweit.
  • Ein*e deutsche*r Milliardär*in verdient in weniger als anderthalb Stunden das durchschnittliche Jahreseinkommen in Deutschland.
  • Das Gesamtvermögen aller deutschen Milliardär*innen stieg 2025 inflationsbereinigt um 30 Prozent auf 840,2 Milliarden US-Dollar.
  • Gleichzeitig lebt etwa ein Fünftel der Menschen in Deutschland in Armut. 

Politische Macht von Superreichen gefährdet die Demokratie

Der neue Oxfam-Ungleichheitsbericht verdeutlicht auch, wie sich Superreiche mit ihren beispiellosen Ressourcen politische Macht sichern und die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen, um die Regeln von Wirtschaft und Gesellschaft zu ihrem eigenen Vorteil zu gestalten. Superreiche stützenihre politische Macht durch finanzielle Einflussnahme auf Politik, Eigentum und Kontrolle von Medien und direkten Zugang zu politischen Ämtern. Das gefährdet die Demokratie. 

Voller Artikel mit PDF des Berichtes auf Oxfam Deutschland-Seite hier

Anm. dazu: Aufrechterhalten wird die plutokratische Diktatur der Westoligarchen durch strikte Medienkontrolle und breite Manipulation von Kultur, Wissenschaft und Bildung zu ihren Gunsten und im Sinne ihres fanatischen Antikommunismus -bis hinein in Schul- und Kinderbücher vgl. z.B. Kinderbuch-Kritik Bertha Benz.

05/5/26

EU-ICE? Digitale Blitz-Abschiebeverordnung

Abschiebeverordnung: EU will mit digitalen Mitteln mehr und schneller abschieben

Die EU arbeitet mit Hochdruck an der Abschiebeverordnung. ICE-ähnliche Razzien in Privatwohnungen und elektronische Fußfesseln für Menschen ohne Aufenthalt könnten Realität werden, wenn die Verordnung in dieser Form beschlossen wird – warnen Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen.

Timur Vorkul Netzpolitik, 30. April 2026

Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.

„Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.

Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.

Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?

Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.

Das EU-Parlament hat diese Regelung in seiner Fassung gestrichen. Doch es besteht die Möglichkeit, dass der noch härtere Vorschlag der Mitgliedstaaten Eingang in den finalen Text findet. Ihre Position sieht „investigative Ermittlungsmaßnahmen“ vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Durchsuchungen von Wohnungen und „anderen relevanten Räumlichkeiten“. Dies würde der Polizei ermöglichen, Krankenhäuser, Schulen, Arbeitsplätze, öffentliche und soziale Einrichtungen und Wohnungen zu durchsuchen – ganz ohne richterliche Anordnung. Betroffen wären alle, die Menschen ohne Papiere unterstützen, und Bürger*innen, in deren Wohnungen die Behörden sie vermuten.

Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.

Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys

Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.

„Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.

Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.

In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.

Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen

Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.

Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.

Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?

Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.

Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.

Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“

Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.

Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.

Neue Europäische Rückkehrentscheidung

Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.

Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.

Nationale Migrationsbehörden sollen die „Europäische Rückkehrentscheidung“ parallel zur nationalen Abschiebeanordnung erlassen und über das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Verfügung stellen. Dadurch werden personenbezogene Daten von Betroffenen für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, kritisieren die ProtectNotSurveil-Organisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei ohnehin für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.

Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen

Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.

Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.

Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.

Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?

Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.

Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“

In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.

Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.

Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.

Timur Vorkul ist seit September 2025 Volontär bei netzpolitik.org. Er hat Sozialwissenschaften und Kulturanthropologie studiert und zuletzt für den MDR gearbeitet. Neben seinem Volontariat macht er Beiträge für den Fernsehsender KiKA. Er interessiert sich für staatliche Überwachung, Migrationsregime und Ungleichheit.

Artikel aus:

Www.netzpolitik.org/2026/abschiebeverordnung-eu-will-mit-digitalen-mitteln-mehr-und-schneller-abschieben

05/3/26

NRW-Palantir-Gesetz: Verfassungskonform?

Automatisierte Datenanalyse in NRW: Palantir-Gesetz nicht verfassungskonform

Die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen geht mit der im neuen Polizeigesetz geregelten automatisierten Datenanalyse hart ins Gericht. In ihrem Tätigkeitsbericht bezweifelt sie die Rechtmäßigkeit der Norm, die den Einsatz von Palantir-Software erlaubt. Der NRW-Innenminister Herbert Reul liebäugelt mit Palantir-Alternativen.

Constanze Netzpolitik, 20. April 2026

Einige Regelungen im neuen Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen durchbrechen den Grundsatz der Zweckbindung. Das schreibt die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, in ihrem am Freitag veröffentlichten 31. Tätigkeitsbericht für 2025. Sie begründet darin ihre „Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“ des Gesetzes. „Trotz mehrfacher Intervention“ wurden ihre Einwände jedoch „im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt“. Viel deutlicher hätte die Datenschutzbeauftragte zur Ignoranz ihrer Expertise durch die Landesregierung nicht werden können.

Nach mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den letzten Jahren musste Nordrhein-Westfalen sein Polizeigesetz anpassen. Auch für die darin geregelte automatisierte Datenanalyse machte Karlsruhe im Februar 2023 neue detaillierte Vorgaben.

Der etwas sperrige Rechtsbegriff „automatisierte Datenanalyse“ beschreibt die übergreifende Auswertung von polizeilichen Datensammlungen, die in NRW mit Hilfe des US-Konzerns Palantir vollzogen wird. Innenminister Herbert Reul (73, CDU) hatte in einem Interview mit dem Merkur im Sommer 2025 erklärt, bei dem Anbieter zunächst bleiben zu wollen. Der Fünf-Jahres-Vertrag mit Palantir wurde dann zwar verlängert, aber nur bis Oktober 2026.

Gayks Kritik bezieht sich auch auf den Konzern, vor allem aber richtet sie sich gegen die rechtlichen Regelungen: Die polizeilichen Befugnisse bei der Datenanalyse in NRW wurden nach dem Palantir-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht etwa beschnitten, sondern beträchtlich ausgebaut und erlauben nun beispielsweise auch „KI“-Training. Diese erheblich erweiterten Analysebefugnisse im Polizeigesetz (§ 23 Abs. 6) wurden vom Landtag bereits beschlossen.

Sogar noch einmal verschärft“

Gayk kritisiert in der Pressemitteilung zu ihrem Tätigkeitsbericht, den sie NRW-Landtagspräsident André Kuper (CDU) übergab, den generellen Trend zu „ungezügelter Datennutzung“. Zudem würden Gesetze „teils im Eilverfahren verabschiedet“, so dass der Schutz der Grundrechte „nicht mit der notwendigen Sorgfalt berücksichtigt“ werde.

Beim Polizeigesetz wird Gayk in ihrem Tätigkeitsbericht besonders deutlich. Denn „schon beim ursprünglichen Text des PolG NRW“ wären „gesetzliche Ergänzungen“ notwendig gewesen. Das hätte sie auch in ihrer damaligen Stellungnahme deutlich gemacht. Die Verantwortlichen ignorierten die Expertise ihrer Datenschutzbeauftragten. Gayk schreibt:

Doch die Landesregierung ist darauf nicht nur nicht eingegangen – sie hat im überarbeiteten PolG NRW das Eingriffsgewicht möglicher polizeilicher Datenanalysen sogar noch einmal verschärft. Das hat zur Folge, dass das neue Gesetz erst recht nicht die Anforderungen an eine verfassungskonforme Norm erfüllen dürfte.

Denn nach den neuen Befugnissen dürfen nicht nur „Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Organisationen, Objekten und Sachen hergestellt werden“, sondern auch „selbstständig arbeitende oder selbstlernende Systeme“ eingesetzt werden. Damit sind kaum eingegrenzte Formen von Software-Auswertungen gemeint, auch mit sogenannter „Künstlicher Intelligenz“. Polizeiliche Daten aus Registern oder Fahndungssystemen können beispielsweise mit Telekommunikationsdaten und vielen weiteren Datenarten verknüpft und automatisiert ausgewertet werden.

All dies hatte Gayk auch „zusätzlich in einer an den Landtag NRW gerichteten Stellungnahme deutlich gemacht“. Doch auch im Landtag fruchteten ihre Argumente nicht: „Keiner dieser Hinweise wurde im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt.“

Die Datenschutzbeauftragte ruft dabei ins Gedächtnis, dass bei der ersten Einführung der Datenanalyse in NRW noch besonders betont worden sei, „dass dieser Eingriff keine große Intensität aufweise – da KI gerade nicht zum Einsatz komme“. Jetzt hingegen sei nicht nur der Einsatz von „KI“ erlaubt, sondern sogar das „KI“-Training.

Im Jahr 2022 wurde im Polizeigesetz die Rechtsgrundlage für die Datenanalyse geschaffen, die in NRW den Namen DAR (Datenbankübergreifende Analyse- und Recherche) trägt und von Palantir schon seit 2019 für mindestens 39 Millionen Euro bereitgestellt wird. Seit dem Bohei um „KI“ wirbt der journalistenfeindliche Konzern mit bizarrer politischer Agenda damit, dass auch seine Software Künstliche Intelligenz beinhalte.

Software-Training

Die neue Regelung zum „KI“-Training enthält die Erlaubnis zur „Entwicklung, Überprüfung, Änderung oder zum Trainieren von IT-Produkten“. Das werfe zusätzliche Probleme auf, wenn die Polizei NRW dazu gespeicherte echte Daten von Menschen verwenden darf. Denn die Norm sehe „so gut wie keine Einschränkungen oder Voraussetzungen vor“, so Gayk. Zwar sollen die in das Training einfließenden Daten grundsätzlich anonymisiert werden. Aber das wurde ausgehebelt durch den Zusatz, dass die Anonymisierung auch unterbleiben kann, wenn sie „voraussichtlich mit einem hohen Aufwand verbunden“ ist.

Die Datenschutzbeauftragte hatte im Gesetzgebungsprozess gefordert, dass keine identifizierenden Informationen in das Software-Training einfließen sollen. Schließlich sei „die KI darauf ausgelegt“, Zusammenhänge zwischen Daten zu erkennen. Die könnten auch dann hergestellt werden, wenn der Name weggelassen würde. „Eine Anonymisierung gestaltet sich damit generell schwierig“, so Gayk.

Doch sie blieb auch mit diesem Einwand ungehört. Die NRW-Datenschützerin senkt nun zum „KI“-Training klar den Daumen:

Insgesamt sind im Gesetz nicht ansatzweise ausreichende Maßnahmen geregelt, um den mit der Nutzung zu Trainingszwecken einhergehenden Risiken […] angemessen zu begegnen.

Umdenken bei Herbert Reul

Neben diesen rechtlichen Bedenken beim „KI“-Training weisen Juristen schon länger auf das Problem, dass durch die Zusammenarbeit mit dem US-Konzern Palantir Polizeidaten in die Vereinigten Staaten abfließen könnten. Auch die NRW-Datenschutzbeauftragte betont in ihrem Bericht, dass sie die Landesregierung darauf hingewiesen hätte, „dass der Programmanbieter der US-amerikanischen Gesetzgebung unterliegt“. Gayk macht deutlich, dass zwei US-Gesetze hier einschlägig wären, nämlich der US CLOUD Act aus dem Jahr 2018 und der US Foreign Intelligence Surveillance Act. Diese böten US-Behörden „weitreichende Möglichkeiten, auf die Daten des Anbieters zuzugreifen“:

Da das Programm den Polizeidatenbestand nahezu vollständig einbezieht, würde dieser Datenbestand dann, wenn er im Zusammenhang mit KI-Training auch dem Programmanbieter zur Verfügung steht, nicht kontrollierbaren Zugriffen der US-Behörden unterliegen.

An dem seit 2017 amtierenden Innenminister Herbert Reul scheinen solche Hinweise nicht mehr gänzlich abzuprallen. Denn dass in NRW weiter mit Palantir zusammengearbeitet wird, ist nicht mehr ausgemacht. Der Widerstand gegen den US-Konzern ist zwischenzeitlich wohl zu deutlich gewachsen.

Reul sucht nun eine neue Analysesoftware für die Polizei, wie die dpa am Wochenende meldete. Denn Mitte Oktober läuft der Vertrag mit Palantir aus. Offenbar hat das vom US-Konzern und auch von deutschen Polizeianwendern gern besungene fast mythische Ansehen der Palantir-Software, der aktuell kein anderer Anbieter im Markt funktional das Wasser reichen kann, einige Kratzer bekommen.

An Gayks Einschätzungen zur Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen zur automatisierten Datenanalyse in NRW ändert ein möglicher neuer Vertragspartner aber nichts. Denn ihre Kritik richtet sich gegen die außerordentlich weitgehenden Befugnisse, nicht nur gegen den Anbieter.

Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin von Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille. Kontakt: E-Mail (OpenPGP)

Reblogged from Netzpolitik

05/1/26

Berliner Konferenz: Gegen Big Tech

Der politische Kampf um die globalen Netze betrifft auch die wichtigste Frage der Philosophie: Unsere Fähigkeit zu utopischem Denken, unseren Zugang zu vielfältigen Zukünften, daher dieser Artikel von Netzpolitik.org (tyx)

Konferenz gegen Big Tech: Raus aus der Ohnmacht

Zur „ersten Bewegungskonferenz gegen Big Tech“ in Berlin kamen 750 Menschen zusammen. Bei „Cables of Resistance“ ging es um Protest, Betriebsräte und Widerstand gegen Rechenzentren. Die vielleicht radikalste Antwort der Aktivist:innen auf die Macht der TechKonzerne: Verweigerung.

Ingo Dachwitz Netzpolitik, 18. April 2026

Was tun gegen Big Tech? Am vergangenen Wochenende kamen in Berlin deutsche und internationale Aktivist:innen, Gewerkschafter:innen, Forscher:innen und Künstler:innen zur Konferenz „Cables of Resistance“ zusammen, um über die Frage zu beraten, die derzeit so viele beschäftigt. Ihre Antwort: radikale Verweigerung, Protest und Widerstand.

Ins Leben gerufen wurde die „erste Bewegungskonferenz gegen Big Tech“ von den Gruppen Berlin vs. Amazon, Tesla den Hahn abdrehen und die Berlin Tech Workers Coalition. Mit ihrem tech- und kapitalismuskritischen Ansatz haben sie offenbar einen Nerv getroffen: Die Tickets waren schnell ausverkauft, mehr als 750 Menschen kamen nach Angaben der Veranstalter:innen in das Tagungshaus am Franz-Mehring-Platz.

Das überwiegend durch Einreichungen aus der Community bestückte Programm war geprägt durch kritische Analyse des Status Quo, internationale Vernetzung und Austausch über politische Strategien. In insgesamt neun Themen-Tracks ging es um Fragen von Stadtpolitik, Nachhaltigkeit, Militarisierung oder Arbeitskämpfe.

Die Speerspitze der kapitalistischen Akkumulation“

Die Ausgangslage beschreiben viele derzeit als düster. Angesichts der Übermacht der großen Tech-Konzerne kann man schon mal leicht verzweifeln. Ihre wirtschaftliche und politische Dominanz ist konkurrenzlos. Allein die fünf wertvollsten unter ihnen – Nvidia, Apple, Google, Microsoft und Amazon – strichen im letzten Jahr fast 500 Milliarden US-Dollar Gewinn ein. Ihr gemeinsamer Marktwert beträgt derzeit mehr als 18 Billionen US-Dollar – astronomische Zahlen.

Für die Veranstalter:innen steht fest: „Digitale Technologien sind die derzeitige Speerspitze der kapitalistischen Akkumulation und Zerstörung.“ Und: „Das digitale Kapital steht hinter dem Faschismus und ist sein bereitwilliger Handlanger.“ So heißt es im Entwurf für ein Manifest, das die Organisator:innen zu Beginn der Konferenz zur Debatte stellten und das sie im Nachgang weiterentwickeln wollen.

In den Diskussionsrunden war zwar hier und da Skepsis angesichts der vor Superlativen und historischen Referenzen strotzenden Wortwahl zu hören. Doch dass die Tech-Konzerne tief in die großen Krisen unserer Zeit verwickelt sind, das ist hier Konsens. Sie treiben den Klimawandel voran und lassen in kolonialer Manier Arbeitskräfte und Rohstoffe im Globalen Süden ausbeuten. Sie profitieren von Überwachung und Militarisierung. Mit ihren Lobby-Armeen nehmen sie Einfluss auf die Politik, mit ihren Milliarden gestalten sie unsere Städte um. Sie hofieren Donald Trump und normalisieren seine Politik.

Die vielleicht mächtigste Waffe der Tech-Konzerne: Sie bestimmen, wie die Zukunft aussehen soll – nicht nur technisch, sondern auch diskursiv. Dass mehr Innovation, mehr Technologie und allen voran mehr KI immer besser seien, sagen längst nicht mehr nur sie. Auch viele Politiker:innen wiederholen das Mantra vom vermeintlichen digitalen Fortschritt unhinterfragt. Big Tech hat nicht nur das Internet gekapert, sondern auch unsere Vorstellung davon, wie digitale Zukünfte überhaupt aussehen könnten.

Von Arbeitskämpfen bis Perma-Computing

„Big Tech wird unseren Planeten mittel- bis langfristig zerstören“, so fasst Mitorganisatorin Aline Blankertz in einem Pressegespräch die Lage zusammen. Die Konferenz wolle deshalb Menschen zusammenbringen, „die für eine solidarische, selbstbestimmte, klimagerechte Zukunft kämpfen.“

Konkret ging es zum Beispiel um Arbeitskämpfe und die Rolle, die Angestellte von Tech-Konzernen spielen können, um diese zu verändern. Wie kann man solidarisch mit outgesourcten Datenarbeiter:innen hinter KI und Sozialen Medien sein? Wie können Kurierfahrer:innen Betriebsräte und faire Arbeitsbedingungen erkämpfen? Wie können sich Angestellte gegen die Beteiligung ihrer Arbeitgeber an militärischen Produkten wie dem Projekt Nimbus organisieren, mit dem Amazon und Google das israelische Militär und damit auch den Völkermord in Gaza unterstützen?

An anderer Stelle ging es um die globale Ausbeutung durch Tech-Konzerne und die sozial-ökologischen Kosten des KI-Hypes, um autoritäre und antifeministische Netzwerke. Es ging darum, wie man Protest gegen Palantir und Tesla organisiert, aber auch um Alternativen wie Perma-Computing mit Biomasse oder um Plattform-Kollektive im Besitz lateinamerikanischer Tech-Arbeiter:innen.

Rechenzentren als Symbole des KI-Hypes

Ein zentrales, immer wiederkehrendes Thema waren Rechenzentren. Als physische Repräsentation der digitalen Welt und als Symbol für den KI-Hype sind sie in vielen Regionen der Welt bereits zum Kristallisationspunkt des Widerstands gegen Big Tech geworden. Der Protest gegen Rechenzentren dürfte bald auch in Deutschland stärker werden, denn sie nehmen viel Fläche ein, verbrauchen riesige Menge Strom und Wasser und werden gerne in ärmeren und marginalisierten Nachbarschaften gebaut, die dann unter der Lärm- und Umweltbelastung leiden.

In den vielen Vorträgen und Panel-Gesprächen zu dem Thema ging es um Aufklärung, Ansatzpunkte für Veränderungen an gesetzlichen Rahmenbedingungen wie dem Energieeffizienzgesetz, Aktionen des zivilen Ungehorsams und lokale Proteste, die die Ansiedlung von Rechenzentren verhindern.

Worum es nicht ging: Anschläge, Sabotage oder andere Formen eines vermeintlichen Ökoterrorismus.

Dass man das überhaupt klarstellen muss, liegt daran, dass das rechte Krawallmedium Nius die Konferenz offenbar zum Feind auserkoren hat, weil der Quantenphysiker Guido Arnold an einem Panel teilnahm. Im Januar hatten Nius und Spiegel Arnold und sein radikal Tech-kritisches Kollektiv „Capulcu“ mit dünner Begründung als Vordenker der „Vulkangruppe“ dargestellt. Der Vorwurf stützt sich vor allem darauf, dass die Vulkangruppe, die sich unter anderem zum Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz Anfang des Jahres bekannte, ähnliche Begriffe nutzt, etwa den von Arnold geprägten Ausdruck des „technologischen Angriffs“.

Auch im Manifest der Konferenz findet sich der Begriff. Nius schickte einen Reporter, der Teilnehmende vor dem Gebäude abpasste und fragte, warum sie an einer Konferenz teilnehmen würden, die mit durchtrennten Kabeln werbe. Die ausbleibenden Antworten der genervten Besucher:innen schnitt Nius zu einem fünfeinhalbminütigen Video zusammen. Nicht zum ersten Mal griff die Springer-Zeitung Welt die Vorlage von Rechtsaußen auf und titelte: „Wie linke Tech-Gegner in Berlin einen Angriff planen“. Eine Presseakkreditierung hatte Welt nach Angaben der Veranstalter:innen nicht beantragt.

Kann man Big Tech auf den eigenen Plattformen schlagen?

Dabei gibt es durchaus Dinge, die man an der Konferenz kritisieren kann, ohne sich komplett lächerlich zu machen.

Zum Beispiel, dass kein einziger der neun Themenstränge Probleme der demokratischen Öffentlichkeit und von Sozialen Medien zum Thema machte. Die Frage, wie eine tech-kritische Bewegung, die von der Konferenz ausgehen soll, die narrative Hegemonie von Big Tech auf den Plattformen eben dieser Konzerne brechen soll, hätte man hier gut diskutieren können. Auch konkrete Alternativen wie das Fediverse mit seinen Stärken und Schwächen hätten gut auf die Konferenz gepasst. Einige Teilnehmende nahmen die Sache dann einfach selbst in die Hand und hingen Zettel aus, auf denen sie zumindest Mastodon-Handles austauschten.

Zudem waren die einzelnen Sessions teilweise so kurz, dass die ausgegebene Losung „Das ist keine Infoveranstaltung, sondern eine Kampfansage“, sich auf unfreiwillige Art und Weise bestätigte. Ein bisschen mehr Information wäre manchmal schon gut gewesen. Ebenso ein bisschen mehr Raum für Diskussionen über Widersprüchlichkeiten, die es notwendigerweise gibt, wenn unterschiedliche Bewegungen zusammenkommen.

Keine Zeit für Zukunft

Doch wichtiger waren an diesem Wochenende Vernetzung, Inspiration und Motivation. „Wir werden Big Tech nicht weganalysieren“, gab Journalistin Nina Scholz bei ihrem Auftaktvortrag die Richtung vor. Es sollte ums Handeln gehen: Raus aus der Ohnmacht, rein in die Bewegung.

In diesem Sinne hätten es gerne auch noch mehr Programmpunkte zu konkreten Alternativen und positiven Zukunftsentwürfen sein dürfen. Lediglich eine Stunde stand für den Themenblock „Zukunft“ und Ideen wie die Vergesellschaftung von Plattformen, Digital Degrowth oder Hardwareproduktion außerhalb kapitalistischer Verwertungslogik zur Verfügung. Auch davon hätte es gerne noch mehr sein dürfen.

Aber womöglich ist das einfach der Moment, an dem wir gerade stehen: Für Zukunft ist hoffentlich später Zeit, jetzt geht es darum, das Schlimmste zu verhindern. Sich dem Hype zu verweigern, das Fortschrittsversprechen zu hinterfragen, bestimmte Entwicklungen auch ganz abzulehnen und Widerstand zu organisieren – das ist vielleicht nicht die visionärste Antwort auf Big Tech. Aber es könnte genau die Antwort sein, die es jetzt braucht.

Ingo Dachwitz: Ingo ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Seine Themen sind Daten, Macht und die digitale Öffentlichkeit. Ingos Veröffentlichungen wurden mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem European Press Prize, dem Alternativen Medienpreis, dem Datenschutz-Medienpreis und zwei Grimme-Online-Awards. Sein Buch „Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen“ war für den Deutschen Sachbuchpreis nominiert und wurde als eines der Wissensbücher des Jahres 2025 geehrt. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft, der Evangelischen Kirche und des Netzwerk Recherche. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat

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04/26/26

Digitalcourage: Stopp Digitalzwang!

Mehr als 58.000 Menschen haben unsere Digitalcourage Petition gegen Digitalzwang bereits unterschrieben. Vielen Dank für die Unterstützung! Das ist ein starkes Signal dafür, dass immer mehr Menschen nicht hinnehmen wollen, dass Teilhabe nur noch mit Smartphone, Account und Datenabgabe funktioniert.

Aber wir sind noch nicht am Ziel. Anlässlich des 23. Mai 2026, dem Tag des Grundgesetzes, übergeben wir die Petition im Rahmen einer Aktion an Mitglieder des Bundestages. Bis dahin wollen wir die 75.000 Unterschriften knacken – und dafür brauchen wir Sie.

Wir sprechen zwar kontinuierlich mit Politikerinnen, Politikern und Medien über das Thema Digitalzwang. Unsere Erfahrung zeigt aber: Am meisten bewegt sich, wenn betroffene Menschen selbst ihre Erfahrungen schildern. Ein konkretes Beispiel, ein persönliches Gespräch, die eigene Geschichte – das bleibt hängen und hat oft mehr Wirkung als jede Pressemitteilung oder jedes Hintergrundgespräch.

Deshalb unsere Bitte an Sie:

Sprechen Sie mit Ihrer Bundestagsabgeordneten vor Ort über Digitalzwang.

Digitalzwang ansprechen
Immer mehr Alltagsangebote funktionieren nur noch digital. Digitalzwang ist längst
kein Randphänomen mehr. Er wird zur Normalität gemacht. Wenn Sie das problematisch finden, können Sie das im Gespräch mit Ihrer oder Ihrem Bundestagsabgeordneten ansprechen. Mit dieser kurzen Hilfestellung möchten wir Sie dabei unterstützen.
Sie müssen kein.e Expert.in sein. Es genügt, wenn Sie schildern, was Sie selbst erleben oder beobachten.
Der Einstieg ins Gespräch könnte z.B. so ablaufen:
„Ich habe die Petition gegen Digitalzwang unterschrieben und möchte Ihnen kurz sagen, warum mir das wichtig ist.“
„Mir fällt auf, dass immer mehr Dinge nur noch per App funktionieren. Das bereitet mir Sorge.“
„Ich möchte, dass Menschen auch ohne Smartphone am Alltag teilnehmen können.“


Konkrete Situationen wirken stärker als allgemeine Kritik

Betonen Sie, weshalb Sie die Petition von Digitalcourage gegen Digitalzwang unterschrieben haben. Erzählen Sie die Beispiele aus Ihrer direkten Umgebung:
• Probleme beim Kauf von Fahrkarten oder Tickets für Veranstaltungen bei Ihnen vor Ort.
• Schwierigkeiten bei Terminvergaben per App/Internet (z.B. Behörde oder Ärzte).
• Menschen im Umfeld, die kein Smartphone nutzen können oder wollen und zunehmend von der Grundversorgung abgeschnitten werden.

Das können Sie sagen, falls Ihre Abgeordnete oder Ihr Abgeordneter behauptet, dass Digitalisierung alternativlos ist:
• Digitale Angebote sind sinnvoll, aber es braucht Wahlfreiheit.
• Digitalisierung muss fair gestaltet sein und darf keine Ausschlüsse produzieren.
• Ja, es stimmt: Eine gut funktionierende Digitalisierung stärkt das Vertrauen in die demokratischen Institutionen. „Digital Only“ aber reißt das Vertrauen aber wieder ein.
Digitalcourage ist nicht gegen Digitalisierung. Im Gegenteil: Die Organisation ist seit Ende der 80er Jahre Vorreiter in Sachen Vernetzung und setzt sich seit vielen Jahren für eine gute digitale Entwicklung ein.


Das können Sie konkret fordern:
„Ich wünsche mir, dass es für wichtige Dienstleistungen immer auch eine Nutzung ohne App oder Onlinekonto gibt – ohne Extrakosten oder Erschwernisse.“
„Mit der Petition fordert Digitalcourage, dass niemand benachteiligt wird, weil er oder sie digitale Zugangswege nicht nutzen möchte oder kann. Sie sollten das Anliegen politisch im Bundestag unterstützen. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde Menschen das Gefühl vermitteln, dass sie nicht zurückgelassen werden.“
Bleiben Sie respektvoll, freundlich und sachlich. Hören Sie zu und lassen Sie Ihr Gegenüber ausreden. So erzielen Sie die größte Wirkung.
Gut zu wissen:
• Sie können Ihr Anliegen per E-Mail oder in einer Bürgersprechstunde vorbringen.
• Gespräche sind oft kurz. Das ist völlig in Ordnung. Versuchen Sie deshalb Prioritäten zu setzen und sagen Sie die Dinge, die Ihnen am wichtigsten sind, zuerst.
• Persönliche und individuelle Gespräche wirken am stärksten.
Schon ein kurzes Gespräch kann etwas bewegen.
Vielen Dank für Ihr Engagement!

Petition

Wir fordern den deutschen Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen und damit gesetzlich zu verankern.

Die Wahrnehmung der Grundrechte und der Daseinsvorsorge, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Post, Bahn, medizinische Versorgung) darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Menschen das Internet, ein Smartphone oder bestimmte Software benutzen.

Wir fordern …

Teilhabe: Digitalzwang schließt viele Menschen aus: alte oder kranke Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit geringem Einkommen. 

Nicht noch mehr Überwachung: Der Zwang, für bisher allgemein verfügbare Dienste nun ein Smartphone oder bestimmte Apps zu nutzen, führt zu immer neuen detaillierten Datensammlungen, die eine umfassende (kommerzielle) Überwachung aller Lebensbereiche ermöglichen.

Wahlfreiheit: Wir wollen frei entscheiden, wann wir mit einem Smartphone unterwegs sein wollen – und ob wir überhaupt eines besitzen. Wir wollen auch frei entscheiden können, welche Software und welches Betriebssystem wir auf unseren Geräten installieren.

Resilienz: Gesellschaftliche Abhängigkeit von digitalen Lösungen ist ein Risiko. Gut, wenn immer noch ein nicht-digitaler Weg zur Verfügung steht.

Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, denn gerade werden mit hohem Tempo bestehende Dienste abgebaut und durch Smartphone-gebundende Leistungen ersetzt.

Mehr zu unserer Forderung nach einem Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz: 
https://digitalcourage.de/digitalzwang/petition-fuer-recht-auf-leben-ohne-digitalzwang-argumente

Zur Weitergabe/Ausdrucken:

https://digitalcourage.de/sites/default/files/2026-04/hilfestellung-digitalzwang.pdf
Digitalcourage e. V. | Marktstr. 18 | 33602 Bielefeld

digitalcourage.de | mail@digitalcourage.de | 0521 16391639