04/9/25

Predictive Policing

Predictive Policing: Großbritannien will berechnen, wer zum Mörder wird

09.04.2025 Martin Schwarzbeck (Netzpolitik)

Die britische Regierung lässt an einem Programm forschen, das vorhersagen soll, ob eine Person zum Mörder wird. Für die Studie führen Forscher:innen persönliche Daten von hunderttausenden Menschen zusammen – unter anderem, ob sie Opfer häuslicher Gewalt wurden und an welchen psychischen Erkrankungen sie leiden.

Die britische Regierung will Mörder finden, noch bevor sie zur Tat schreiten. Dazu entwickelt eine Forschungsgruppe ein System, das zahlreiche persönliche – und zum Teil sehr intime – Informationen zusammenführt und daraus die Wahrscheinlichkeit berechnet, dass die Person eine andere tötet. Das geht aus geheimen Dokumenten hervor, die die Nichtregierungsorganisation State Watch mit einer Reihe von Anfragen nach dem britischen Informationsfreiheitsgesetz erhielt.

In die Vorhersage fließen beispielsweise Daten dazu ein, in welchem Alter ein Mensch erstmals zum Opfer wurde, beispielsweise von häuslicher Gewalt. Dass Opfer mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zu Tätern werden, ist lange bekannt. Mit dem Mordvorhersagesystem werden nun aber sämtliche Opfer zu Verdächtigen. Außerdem erhebt das System Angaben zur psychischen Gesundheit, also beispielsweise, ob ein Mensch mit einer Sucht kämpft, ob er in der Vergangenheit selbstverletzendes Verhalten an den Tag gelegt hat oder gar einen Suizid versuchte.

Ebenfalls erhoben wird, in welchem Alter ein Mensch erstmals zum Zeugen einer Straftat wurde. All das fließt gemeinsam mit Daten zu kriminellen Vorstrafen, dem vollen Namen, dem Geburtsdatum, der ethnischen Zugehörigkeit und einer eindeutigen Identifikationsnummer in das Vorhersagesystem. Für dessen Training wurden die Daten von 100.000 bis 500.000 Menschen genutzt – ohne deren Zustimmung.

Statewatch nennt das geheime Projekt der britischen Regierung erschreckend und dystopisch. Bislang dient es Forschungszwecken, den Unterlagen zufolge ist jedoch geplant, es in die Praxis zu bringen. The Guardian schreibt, dass es vom Büro des Premierministers in Auftrag gegeben wurde, als Rishi Sunak von den Konservativen an der Macht war.

Ein ähnliches Tool, das Vorhersagen macht, wie wahrscheinlich ein Straftäter oder eine Straftäterin rückfällig werden, ist in Großbritannien bereits im Einsatz. Richter nutzen diese Vorhersagen beispielsweise, um zu entscheiden, wann eine Person aus dem Gefängnis entlassen wird. Dabei sind die Prognosen für Schwarze Menschen deutlich fehleranfälliger.

Laut Sofia Lyall, einer Forscherin von Statewatch, wird das Mordvorhersagesystem die strukturelle Diskriminierung, die dem Strafrechtssystem zugrunde liegt, noch weiter verschärfen. Neben rassistisch diskriminierten Menschen würden damit wohl auch einkommensschwächere Gruppen mit höherer Wahrscheinlichkeit zu potenziellen Mördern erklärt. Die Verwendung der sensiblen Daten zum Training des Modells hält sie für höchst besorgniserregend.

erschienen bei Netzpolitik

Über die Autor:in

Martin Schwarzbeck

Martin ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war zuletzt lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung, egal ob von Staatsorganen oder Unternehmen.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon

07/28/24

Gesetzentwurf Netzausbau

Gesetzentwurf: Netzausbau soll im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehen

Künftig soll der Ausbau digitaler Infrastrukturen schneller und einfacher werden, geht es nach der Bundesregierung. Bis 2030 steht er deshalb im „überragenden öffentlichen Interesse“ – allerdings mit Einschränkungen.

Tomas Rudl, Netzpolitik.org 24.07.2024

Zumindest die erste Hürde ist nun genommen: Heute hat das Bundeskabinett einen Entwurf des Telekommunikation-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (TK-Nabeg) beschlossen. Damit kann das lange erwartete Gesetz in die weitere Behandlung durch Bundestag und Bundesrat gehen.

„Mit diesem Gesetz beschleunigen wir den dringend notwendigen Ausbau unserer digitalen Infrastruktur“, freute sich Digitalminister Volker Wissing (FDP) über die Einigung. Quer gestellt hatte sich zuvorderst Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne), dem Vernehmen nach hatte sie lange für Naturschutzstandards verhandelt.

Der nun gefundene Kompromiss bringe „Umweltschutz und die Modernisierung“ des Landes in Einklang, heißt es aus dem federführenden Digitalministerium (BMDV). Künftig liegt der Ausbau von Telekommunikationsnetzen im „überragenden öffentlichen Interesse“. Das heißt, dass der Netzausbau Vorfahrt erhält, wo er bislang in Abwägungen mit anderen gleichrangigen Belangen unterlegen war. Allerdings gibt es hierbei Einschränkungen.

Befristetes „überragendes“ öffentliches Interesse

So ist die „überragende“ Bedeutung von Infrastrukturprojekten bis ins Jahr 2030 befristet. Ein Kompromiss dieser Art hatte sich bereits abgezeichnet, damit kann auch die Industrie leben. Auf teils heftige Kritik stößt jedoch die Beschränkung auf Mobilfunk in naturschutzrechtlichen Verfahren.

Nach einer weiterhin erforderlichen Abwägung können künftig Landesämter beispielsweise Funkmasten in unterversorgten Naturparks schneller errichten lassen, Festnetz- beziehungsweise Glasfaserleitungen jedoch nicht. Der Branchenverband Breko unterstellt der Regierung deshalb gar, mit ihrem Anspruch für mehr Tempo beim Glasfaser- und Mobilfunkausbau „krachend gescheitert“ zu sein. Tabea Rößner (Grüne) aus dem Digitalausschuss spricht hingegen von einem „ausgewogenen und tragfähigen Kompromiss“.

Wie und ob sich dieser auf den Ausbau auswirkt, soll nach drei Jahren evaluiert werden: „Dabei werden insbesondere die Anzahl, die Dauer und der Ausgang der Genehmigungsverfahren zur Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien sowie deren Umweltauswirkungen betrachtet“, heißt es in einem neu hinzugekommenen Paragrafen.

Beschleunigte Genehmigungsverfahren

Die restliche Entschlackung von Bürokratie war deutlich weniger umkämpft. Eine Genehmigung zum Ausbau gilt etwa nach zwei statt bisher drei Monaten nach Eingang des Antrags als erteilt (Zustimmungsfiktion). Auch die Frist, innerhalb derer auf einen unvollständigen Antrag aufmerksam gemacht werden muss, ist auf drei Wochen verkürzt worden. Hingegen können sich künftig Ämter zwei statt bislang einen Monat lang Zeit bei der Bewilligung lassen, „wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist“.

Mehr Auflagen kommen auf Netzbetreiber bei ihren Dokumentationspflichten zu. Das bereits bestehende Gigabit-Grundbuch soll deutlich aufgewertet und zu einer „zentralen Datendrehscheibe“ für alle Informationen werden, die für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau relevant sind. Schon heute bietet das Datenportal Informationen zum Ausbaustand an, unter anderem mit öffentlichen Versorgungskarten oder nur Behörden zugänglichen Analysetools.

Im Vorfeld hatten manche Branchenverbände den erhöhten Aufwand und potenzielle Sicherheitsprobleme kritisiert, allerdings kommt eine bessere Datenlage auch ihnen zugute. Ausdrücklich begrüßt etwa der VATM-Verband die „verbesserte zentrale Informationsbereitstellung über das Gigabit-Grundbuch“. Dies helfe nicht nur Unternehmen beim Ausbau, sondern auch staatlichen Stellen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Die könnten sich nun nach dem „One-Stop-Shop“-Prinzip bei einer zentralen Stelle informieren.

Präzisiert wird das vor einigen Jahren eingeführte Minderungsrecht, wenn Netzanbieter nicht die bezahlte Leistung liefern. In solchen Fällen ist das vertraglich vereinbarte Entgelt mindestens um zehn Prozent herabzusetzen. Auf einen pauschalierten Anspruch auf Schadensersatz hatten lange Zeit Verbraucherschutzverbände hingewirkt, offenkundig erfolgreich: Im Referentenentwurf des Gesetzes aus dem Vorjahr war diese Regelung noch nicht enthalten.

Tomas ist in Wien aufgewachsen, hat dort für diverse Provider gearbeitet und daneben Politikwissenschaft studiert. Seine journalistische Ausbildung erhielt er im Heise-Verlag, wo er für die Mac & i, c’t und Heise Online schrieb. Er ist unter ‭+49 30 577148268‬ oder tomas@netzpolitik.org (PGP-Key) erreichbar und twittert mal mehr, mal weniger unter @tomas_np. (Von Netzpolitik.org, Autor:innen-Info)