09/25/26

Peter Thiel Proteste

Kreativer Protest: Hunderte demonstrieren gegen Preisverleihung an Peter Thiel

Esther Menhard und Markus Reuter von Netzpolitik

Gegen die Verleihung des Axel Springer Awards an den rechten Oligarchen Peter Thiel haben in Berlin hunderte Menschen demonstriert – eine Person sogar bei der Preisverleihung selbst. Sie kritisierten Thiels Rolle beim Aufbau einer autoritären Gesellschaft und die Beteiligung seiner Unternehmen in Kriegen.

24.9.2026. Menschen als Gandalf verkleidet protestieren gegen Peter Thiel vor dem Springer-Hochhaus. – CC-BY-SA 4.0: netzpolitik.org

Hunderte Menschen haben am Donnerstagabend gegen den Axel-Springer-Award, den autoritären Ideengeber Peter Thiel und dessen Unternehmen in Überwachungs- und Rüstungsindustrie demonstriert. Der Milliardär Thiel bekam vom Axel-Springer-Verlag am Abend einen Preis verliehen. Begründet hatte dies der Verlag unter anderem damit, dass Thiels Überwachungskonzern Palantir eines der wichtigsten Unternehmen unserer Zeit „für die Resilienz von Demokratien“ sei. Thiel und Palantir werden allerdings weithin als Gefahr für die Demokratie wahrgenommen.

Höhepunkt der Demonstration, bei der auch zahlreiche Menschen gegen die Beteiligung von Thiels Unternehmen im Gaza-Konflikt protestierten, war eine Gandalf-Modenschau. Die Demonstration vor dem Axel-Springer-Haus stand unter dem Motto „Thiel shall not pass“ („Thiel darf nicht durchkommen“) – eine Anspielung auf ein Zitat der Figur Gandalf aus dem Herrn der Ringe. Der Zauberer Gandalf kämpft in diesem Epos für das Gute; Thiel hingegen benennt seine Firmen gerne nach Gegenständen und Figuren des Buchs.

„Blanker Hohn“

Maximilian, Sprecher der Demonstration, kritisiert gegenüber netzpolitik.org, dass Thiel „nichts als Verachtung für demokratische Institutionen und letztlich auch für Menschenleben übrig“ habe. Es sei blanker Hohn, dass er heute so einen Preis bekomme. Produkte von Thiels Unternehmen seien in Kriegen bei der Automatisierung des Tötens und hierzulande bei der Überwachung der Bevölkerung beteiligt.

„Sicherheit wird nicht dadurch geschaffen, dass wir Polizei immer neue Spielzeuge in die Hand geben“, so der Sprecher weiter. Sicherheit in Gesellschaften würde nicht dadurch geschaffen, dass man beim Sozialstaat immer weiter kürze, sondern im Gegenteil in diesen investiere.

Ähnliches sagt Lea, die beim Protest gegen Thiel auf der Straße war: „Palantir ist ein System, das die Demokratie aushöhlt. Zum Protest hierher zu kommen, schafft ein Gemeinschaftsgefühl. Man merkt, man ist nicht allein mit diesem Gedanken. Palantir und der Einfluss auf unsere Demokratie ist nicht normal.“

Protest sogar auf der Bühne bei der Preisverleihung

Die Veranstalter sprachen von 400 Teilnehmenden auf der Kundgebung vor dem Springer-Gebäude. Die Berliner Polizei hatte die Preisverleihung mit einem Großaufgebot und hunderten Metern Absperrgittern abgesichert. Doch selbst das hat einen Protest auf der Preisverleihung selbst nicht verhindern können.

Denn offenbar gab es auch eine Aktion im Axel-Springer-Haus selbst. Laut einem Foto, das der Table-Briefings-Chefredakteur Michael Bröcker auf X verbreitete, ist eine Person auf der Bühne vor Mathias Döpfner und Peter Thiel zu sehen, die ein Transparent mit der Aufschrift „They know that we know that they lie“ („Sie wissen, dass wir wissen, dass sie lügen“).

Auf unsere kurzfristige Presseanfrage zum Vorfall haben Springers Presseabteilung und die Berliner Polizei noch nicht geantwortet.

Update 25.9. – 09:15 Uhr:
Die Berliner Polizei bestätigt gegenüber netzpolitik.org, dass der Sicherheitsdienst von Springer eine Person der Polizei übergeben habe, die vorgehabt hätte, ein Transparent zu zeigen. Gegen die Person laufen Ermittlungen wegen Hausfriedensbruch.

Auch DJV kritisiert Preisverleihung

Schon vor der Kundgebung fand am Nachmittag ein Teach-In zum Thema Tech-Faschismus statt. Dabei sprachen unter anderem der Karlsruher Wissenschaftler Christopher Coenen sowie Enno Park, Rainer Rehak und Katika Kühnreich. Sie lieferten den ideengeschichtlichen, philosophischen und theoretischen Hintergrund, warum Peter Thiel und der Tech-Faschismus eine Bedrohung für demokratische Gesellschaften darstellen.

Kühnreich sagte gegenüber netzpolitik.org: „Dass Peter Thiel, der sich explizit gegen demokratische Gesellschaftsformen ausspricht, diesen Preis verliehen bekommt, muss öffentlich kritisiert werden.“ Es sei ebenso ein Skandal, dass der Springer-Verlag einen solchen Preis verleiht – und damit ein Medienunternehmen, das nach internationalem Einfluss sucht, mit seinen Publikationen Stimmung macht und Kampagnen gegen ihm Unliebsames treibe.

Schon am Tag zuvor hatten Aktivist:innen mit einem Banner vor dem Springer-Gebäude gegen Überwachung durch Palantir protestiert. Eine Sprecherin des Bündnisses „Sicherheit ohne Überwachung“ bezeichnete Technologien wie Palantir als „zutiefst antidemokratisch und auf eine umfassende datengestützte Kontrolle der Gesellschaft gerichtet“.

Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) kritisierte die Preisverleihung. Thiel sei einer der wichtigsten Förderer von US-Präsident Donald Trump. Der wiederum hat gerade mehrere Medien aus dem Weißen Haus ausgeschlossen, darunter auch Axel Springers Politico. „Das passt nicht zusammen“, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster.

Thiel als Ideengeber der Rechten

Der Protest kommt nicht ohne Grund: Peter Thiel ist einer der wichtigsten Ideengeber der amerikanischen Rechten, er unterstützt Donald Trump und hat die Karriere des US-Vizepräsidenten JD Vance massiv gefördert. Thiels Weltbild ist, so kritisierte der Historiker Volker Weiß gegenüber dem ZDF, letztlich eine faschistische Dystopie: Eine kleine Elite von Tech-Oligarchen, die sich auch noch theologisch rechtfertige, habe die technischen Werkzeuge in der Hand, um Massen global zu kontrollieren.

Springer-Chef Mathias Döpfner beschreibt Thiels Rolle hingegen so: „Neben seinem unternehmerischen Wirken hat Peter Thiel die öffentliche Debatte über Innovation, Freiheit und die Zukunft westlicher Gesellschaften geprägt.“ Den Überwachungskonzern Palantir nannte Döpfner gegenüber der dpa eine „Schutzmacht der Demokratie“.

Der Milliardär Döpfner ist mit Milliardär Thiel familiär und über Netzwerke verbunden. So arbeitete Döpfners Sohn Moritz als Chief of Staff bei Thiel Capital, Thiel investierte laut Medienberichten 50 Millionen in Moritz Döpfners „Döpfner Capital“. Diese wiederum investierte in das Kampfdrohnen-Startup Stark Defence, in das auch Peter Thiel investiert hat.

Der Axel-Springer-Verlag, der in den letzten Jahren stark in die USA expandiert ist, sucht mit dem Preis offenbar die Nähe der US-Oligarchen. Der Verlag hat mit dem Award in der Vergangenheit viele Tech Bros ausgezeichnet, unter ihnen Mark Zuckerberg, Jeff Bezos, Elon Musk und Sam Altman.

09/5/26

AfD-Brandmauer?

Feuer in der Hütte!

Sebastian Meineck Netzpolitik 5.9.2026

Ein Monat mit drei Landtagswahlen steht bevor, in zwei Ländern greifen Rechtsradikale nach der Macht. Wie wir als Redaktion damit umgehen und warum wir das Wort Brandmauer nicht mehr nützlich finden, besprechen Anna, Daniel und Sebastian im Podcast.

Vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin haben wir Wahlprogramme gewälzt, Expert*innen interviewt und mit Menschen vor Ort gesprochen. Vorbei die Zeiten, als wir uns dabei gediegenen Themen wie dem Breitbandausbau widmen konnten. Nun geht es um viel Grundlegenderes. Etwa darum, wie Parteien die Demokratie gegen eine faschistische Machtübernahme schützen wollen.

Während aktuell regierende Parteien oft von einer Brandmauer gegen Rechtsaußen sprechen, machen sie an vielen Stellen längst selbst Politik, die Grundrechte einschränkt. Dazu gehört etwa die drastische Ausweitung staatlicher Überwachung ohne Rücksicht auf eine Gesamtrechnung – oder der zunehmend feindselige Umgang mit geflüchteten Menschen. So entstehen bereits jetzt die Werkzeuge, die eine drohende autoritäre Regierung ge- und missbrauchen könnte.

Grund genug für uns, zu sagen: Das Sinnbild der Brandmauer verfehlt den Zeitgeist. Denn die Hütte brennt. Und wir gehen dort hinein – mit unseren journalistischen Mitteln.

Die brennende Hütte ist zugleich das Motto unserer neuen Kampagne, in der wir alle Interessierten um Spenden bitten, um unsere gemeinwohlorientierte Arbeit zu sichern. In diesem Podcast sprechen wir über die Entstehung der Kampagne und darüber, wie wir uns auf den besonderen Wahlmonat vorbereiten.

Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.

08/22/26

AfD & Bundesland-Machtübernahme?

Polizei und Verfassungsschutz: Was bei einer Machtübernahme durch Rechtsextreme droht

Anna Biselli, Netzpolitik, 18. August 2026

Wie würde die AfD mit der Polizei umgehen, wenn sie an der Macht wäre? Würde die AfD ein Bundesland regieren, hätte sie eine Reihe von Möglichkeiten, den Sicherheitsapparat in ihrem Sinne neu auszurichten. Doch Demokrat*innen stehen dem nicht hilflos gegenüber. Wir haben mit dem Rechtswissenschaftler Markus Thiel darüber gesprochen, welche Gefahren eine potenzielle Machtübernahme birgt und was man dagegen tun kann.

Von 41 auf 42, dann auf 43 Prozent. So entwickelten sich die Umfrageergebnisse für die AfD in den jüngsten drei Befragungen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dort können die Menschen am 6. September wählen, wer ihre Gesetze machen soll und wer über den Landeshaushalt entscheidet.

Den sachsen-anhaltischen Landesverband der AfD stuft der dortige Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Viele haben die Sorge, dass Menschen aus dieser Partei die nächste Landesregierung stellen könnten.

Dass es so kommt, ist noch nicht entschieden. Viel wird davon abhängen, wie Menschen am Wahltag wirklich abstimmen, denn Umfragen vor den Wahlen sind immer mit Unsicherheiten behaftet. Es wird auch darauf ankommen, welche anderen Parteien es über die Fünfprozenthürde in den Landtag schaffen, vor allem bei Grünen und BSW ist der Einzug ins Parlament unsicher.

Doch auch wenn es in Sachsen-Anhalt vielleicht noch eine Mehrheit ohne Rechtsextremist:innen geben kann, drängt eine Frage: Wie schnell geht es, ein Bundesland zu einem autoritären Überwachungsstaat umzubauen und Polizei und Verfassungsschutz zu willfährigen Gehilfen autoritärer Macht zu machen? Und welche Schutzmechanismen gibt es dagegen?

Der Spitzenkandidat der sachsen-anhaltischen AfD hat angekündigt, bis zu 200 Beamt:innen austauschen zu wollen. Gerade in einer Alleinregierung wären die Minister:innen-Posten einer Regierung schnell mit den eigenen Leuten besetzt. Doch bei vielen Positionen im Verwaltungs-Unterbau stehen der Beamtenstatus und strenge Kündigungsfristen vor einem umfassenden Austausch.

Hohes Drangsalierungspotenzial

„In den meisten Bundesländern gibt es an den Spitzen etwa der Polizeipräsidien nur noch wenige politische Beamte“, sagt Markus Thiel. Thiel ist Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Politische Beamte, das sind solche, die eine Regierung ohne reguläres Einstellungsverfahren einsetzen und auch schneller wieder loswerden kann. In Sachsen-Anhalt sind die politischen Beamten im Landesbeamtengesetz aufgezählt. Es sind nur wenige Stellen: die Staatssekretär:innen, Präsident:in und Vizepräsident:in des Landesverwaltungsamtes, die Leitung des Presse- und Informationsamts sowie die Leitung des Landesverfassungsschutzes.

Den Chef des Verfassungsschutzes auszutauschen, ist für eine Regierung also verhältnismäßig einfach. In Sachsen-Anhalt besetzt diese Position seit 14 Jahren Jochen Hollmann. Ginge es nach der AfD, wäre er wohl nicht mehr lange im Amt. Denn in seiner Amtszeit, im Jahr 2023, stufte der Landesverfassungsschutz den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Brandenburgs ehemaliger Verfassungsschutzpräsident Jörg Müller nannte die AfD-Übernahme des Landesgeheimdiensts ein „Worst-Case-Szenario“ für alle Verfassungsschützer in Deutschland.

Schwieriger wird es, das Personal der Polizei auszutauschen. Der Leiter der Landespolizei ist in Sachsen-Anhalt – wie in den meisten anderen Ländern – kein politischer Beamter. Doch ein direkter Austausch ist – gerade bei Personal unterhalb der Spitzenebene – nicht die einzige Option. „Bei Führungs- und Leitungspositionen kann man mittel- und langfristig gezielt Beschäftigte befördern. Es können auch Versetzungen vorgenommen oder Disziplinarverfahren eingeleitet werden“, sagt Markus Thiel.

All das könnten die Betroffenen zwar vor Verwaltungsgerichten anfechten. Aber das dauert, selbst wenn die Justiz unabhängig bliebe. „Das heißt, man kann aus den Ministerien solche Personalentscheidungen nach und nach so steuern, dass zunehmend regimetreue Beamtinnen und Beamten an den wichtigen Stellen tätig werden“, so Thiel. Er sieht hier auch ein hohes „Drangsalierungspotenzial“.

Möglich sei zudem, dass sich Beamt:innen freiwillig aus dem Dienst verabschieden, weil sie die Arbeit unter einer autoritären Regierung schlichtweg nicht mehr ertragen. Das führe dann eventuell zu einer „weiteren Ausdünnung demokratischer Kräfte“.

Hinschauen und Wegschauen

Und wie viel Einfluss hat die Regierung – auch ohne Austausch von Personal – auf die Arbeit der Polizei? Klar ist: Die Polizei muss ermitteln, wenn sie von einer möglichen Straftat erfährt. Das nennt man Legalitätsprinzip. Aber wo die Polizei genau hinschaut und mit wie viel Engagement sie bestimmte Straftaten verfolgt, ist ein anderes Thema. Eine autoritäre Regierung könnte also bestimmte Schwerpunkte für die Polizeiarbeit ausrufen. Oder andere Schwerpunkte einstellen.

Dass eine Straftat gar nicht mehr verfolgt wird, geht also nicht. Zumindest, wenn man nicht „alle rechtsstaatlichen Grundsätze über Bord werfen wollte“, sagt Markus Thiel. Aber für ihn ist es denkbar, dass etwa politische Straftaten aus dem rechten Spektrum nicht mehr mit demselben Nachdruck verfolgt werden könnten. Und wenn es um Vorwürfe gegen Regierungsmitglieder oder auch Mitarbeiter geht, gebe es Stellschrauben. „Zum Beispiel die Frage, ob man Aussagegenehmigungen für Beamtinnen und Beamte erteilt oder nicht“, so Markus Thiel.

Ein weiteres Thema sind präventive Angebote. Heute beispielsweise beteiligen sich die Polizei und der Verfassungsschutz an Aussteigerprogrammen für Rechtsextremist:innen. In Sachsen-Anhalt gibt es beispielsweise seit 2014 das Programm „EXTRA“ für Menschen aus der rechtsextremistischen Szene und frühere „Reichsbürger und Selbstverwalter“, das der Landesverfassungsschutz anbietet.

Solche Programme könnten eingestellt werden, ebenso die Förderung für nicht-staatliche Angebote. Schon jetzt sind Demokratieinitiativen wegen des Umbaus von Förderprogrammen wie „Demokratie Leben!“ stark unter Druck.

„Das Problem ist nicht mehr kleinzureden“

Markus Thiel war lange kein Freund des Arguments, dass man schon bei aktuellen Gesetzen für Sicherheitsbehörden darauf achten solle, potenziellen künftigen autoritären Regierung den Werkzeugkasten nicht schon fertig zu übergeben. Etwa beim Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt, das noch in diesem März ausgeweitet wurde. Es gibt der Landespolizei unter anderem die Befugnis, Big-Data-Analysen durchzuführen und präventiv Kennzeichen zu erfassen.

„Ich bin seit jeher ein Verfechter davon, dass man die Regelungen, die als praktisch notwendig erscheinen und die man verfassungsrechtlich zulässig treffen kann, auch trifft“, sagt Markus Thiel. Dass die Befugnisse in falsche Hände geraten können, hielt er immer für ein sehr hypothetisches Argument. „Weil ich immer der Auffassung gewesen bin, dass wir eigentlich hinreichende demokratische Kontrollinstanzen und Verfahren haben.“

Doch diese Einschätzung hat sich für den Polizeirechtler geändert: „Ich will ganz offen gestehen, dass ich das inzwischen ein bisschen anders sehe.“ Die Entwicklungen in den USA und anderen Staaten, in denen ein autoritärer Umbau im Gange ist, würden zeigen, dass das als Problem „nicht mehr kleinzureden ist“.

Ganz von neuen Befugnissen Abstand nehmen würde er jedoch nicht, sondern sich stattdessen mehr auf Schutzvorkehrungen konzentrieren. Polizeibefugnisse könnten außerdem auch gegen diejenigen helfen, die eine Demokratie angreifen wollen.

Eine Landespolizei ist keine Insel

Ein ganz praktisches Problem ist, dass Landespolizeien auf Daten von Bund und anderen Ländern zugreifen können. In Berlin etwa hatten dazu berechtigte Polizist:innen im Jahr 2020 Zugriff auf fast 40 übergreifende Datenbestände, darunter auch die DNA-Analysedatei, die Rechtsextremismusdatei oder das Ausländerzentralregister.

Wenn nun in einem Bundesland Rechtsextreme die Kontrolle übernehmen, Personal in der Polizei austauschen und missbräuchlich auf derartige Informationen zugreifen, um etwa politische Gegner:innen zu identifizieren und zu verfolgen, ist das ein mit aktuellen Mitteln kaum beherrschbares Problem. „Dann wäre natürlich denkbar, dass ein solches Land auch Informationen an Parteiorganisationen in anderen Ländern weitergibt“, sagt Markus Thiel.

Ein Land aus den Informationsverbünden auszuschließen, ist bislang nicht vorgesehen. Markus Thiel kann sich das aber vorstellen, in engen Grenzen. In einem Gastbeitrag für Verfassungsblog schreibt er, dass man beispielsweise das BKA-Gesetz darum ergänzen könnte, „bestimmte teilnahmeberechtigte Behörden für einen begrenzten, jeweils verlängerbaren Zeitraum vom Zugriff auf das Verbundsystem auszuschließen“ – als letztes Mittel, unter strikten sachlichen Voraussetzungen und nach einem strengen Verfahren.

Ähnlich wie bei der Polizei gibt es gemeinsame Datensammlungen auch beim Verfassungsschutz. Hier hat der Bundesverfassungsschutz eine zentrale Funktion für das „Nachrichtendienstliche Informationssystem“ NADIS, in dem Bundes- und Landesverfassungsschutzämter Informationen teilen. Im kürzlich vorgestellten Entwurf für eine Neuregelung des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist von möglichen Schutzvorkehrungen gegen einzelne Landesämter jedoch nichts zu sehen.

In Sachsen-Anhalt ist die Gefahr, dass eine potenzielle rechtsradikale Regierung Verfassungsschutz-Informationen missbrauchen könnte, inzwischen sehr konkret. Markus Thiel sagt: „Ich denke, dass wir uns überlegen sollten, wie wir mit diesen Fragen umgehen und sie nicht erst dann angehen, wenn es soweit ist.“ Er würde eine zeitlich begrenzte und streng kontrollierte Einschränkung des Informationsaustausches für einen „gangbaren Weg“ halten.

„Härtere Gangart von Seiten des Bundes“

Aber bei all den Szenarien: Was könnte man dagegen tun? Landesrechtlich sieht Markus Thiel keine großen Chancen. „Alles was man jetzt gesetzlich regelt, kann von einem Parlament mit den entsprechenden Mehrheiten problemlos geändert werden“, so der Polizeirechtler. Das heißt: Gesetze sind schnell andere. Und selbst wenn sie verfassungswidrig sind, dauert es vor Gerichten lange, sie wieder korrigieren zu lassen.

Er glaubt, dass es Schutzvorkehrungen vor allem „im tatsächlichen Bereich“ braucht. Eine Stärkung der Justiz, eine gute personelle Ausstattung für Verwaltungsgerichte und interne Kontrollstellen bei der Polizei. All das kann auch angegriffen werden, das ist klar. Wenn alles schiefgeht, bliebe am Ende vor allem eine „härtere Gangart von Seiten des Bundes“. Was heißt das?

Das hat GdP-Vize Sven Hüber in der aktuellen Ausgabe des Mitgliedermagazins unter dem Titel „Steht ein Elefant im Raum“ beschrieben. In seinem Text erinnert er an Artikel 91 des Grundgesetzes. Der besagt, dass die Bundesregierung Landespolizeien ihren Weisungen unterstellen und die Bundespolizei einsetzen kann, wenn ein Land Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht selbst bekämpfen kann oder will. Laut Hüber sei das vorstellbar, wenn „eine Landesregierung die verfassungsmäßige Ordnung untergräbt oder die sie tragende Partei verboten wird“.

Für seinen Beitrag, in dem er Polizist:innen dazu aufruft, die AfD weder zu wählen, zu unterstützen oder Mitglied zu sein, bekam Hüber eine Menge Gegenwind. Mehrere GdP-Mitglieder und der Landesverband NRW distanzierten sich, Bild und andere gruben in der DDR-Vergangenheit Hübers.

Der Ausgabe des Mitgliedermagazins beigelegt war auch ein How-To zur Remonstration in Scheckkartengröße. Denn für Beamt:innen – nicht nur bei der Polizei – gibt es das Recht zu remonstrieren. Das heißt, sie dürfen – oder müssen sogar – ihre Bedenken äußern, wenn sie annehmen, dass eine Anweisung unrechtmäßig ist. Zwei Ebenen von Vorgesetzten müssen sie durchlaufen, bevor sie bei der Ausführung von Anweisungen von ihrer persönlichen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit befreit sind. Doch wenn die Anweisung die Würde des Menschen verletzt oder die Beamt*innen sich bei der Ausführung offensichtlich strafbar machen oder eine Ordnungswidrigkeit begehen, bleiben sie in jedem Fall haftbar. „Aber auch dann kann es problematisch sein, eine Anweisung zu verweigern, weil die Remonstrierenden mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen müssen“, so Markus Thiel. „Denn wenn am Ende der Vorgesetzte sagt ‚Es wird so gemacht, wie ich es gesagt habe’, sind die Möglichkeiten als Beamtin oder Beamter begrenzt.“ Wie auch bei anderen Optionen: Der Weg über die Gerichte existiert, dauert aber im Ernstfall viel zu lange.

Wie relevant Remonstrationen in der Praxis sind, ist schwer einzuschätzen. Auswertbare Zahlen dazu und aussagekräftige Auswertungen etwaiger Effekte fehlen.

Ein Diskurs über den Schutz der Demokratie

„Unsere gesamte Rechts- und Verfassungsordnung ist darauf angelegt, dass alle sich an die Regeln halten“, sagt Markus Thiel. Wie verletzlich derartige Systeme sind, zeigt sich auch, wenn sich in der EU Mitgliedstaaten nicht an vereinbarte Regeln halten. Zwar gibt es Sanktionsmechanismen wie Vertragsverletzungsverfahren. Doch bei der früheren Orban-Regierung in Ungarn beispielsweise führten zahlreiche dieser Verfahren nicht dazu, dass die Regierung ihren Kurs änderte.

Markus Thiel sagt: „Wir brauchen einen öffentlichen Diskurs darüber, wie wir unsere Demokratie schützen können.“ Dass ein solcher nicht leicht zu führen sein wird, ist dem Polizeirechtler klar. Die Kluft zwischen denen, die zur AfD neigen, und denen mit einer klaren Gegnerschaft sei groß, so Thiel. „Ich fürchte, dass leider ein nicht geringer Anteil der Bevölkerung die Notwendigkeit eines Diskurses überhaupt nicht anerkennt. Und das macht es natürlich unglaublich schwierig“, sagt er. In den verbleibenden drei Wochen, die im schlimmsten Fall bis zum Ernstfall bleiben, wird das nicht gelingen. Doch das solle nicht dazu führen, dass Bund und andere Länder das Thema gar nicht angehen.

Eine Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit der Bedrohung hätte es etwa bei der letzten Innenministerkonferenz im Juni gegeben. „Letzte Innenministerkonferenz ohne AfD?“ titelte dazu etwa der Tagesspiegel. Doch auf die Liste der öffentlichen Beschlüsse hat das Thema es nicht geschafft. Es helfe nicht, „ein Schreckgespenst an die Wand zu malen“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.

Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr).

Reblogged von Netzpolitik (es wurde an einigen Stellen der Vorname „Markus“ vor dem Namen „Thiel“ ergänzt, um Verwechslungen flüchtiger Leser mit dem in Netzpolitik häufig diskutierten Tech-Baron Peter Thiel zu vermeiden).

06/4/26

Gegen Digitalzwang: 70.111 Unterschriften

2026 n.Chr. Ganz Gallien ist von den Techbaronen und ihren Digitalen Großkonzernen besetzt, doch ein gar nicht so kleines globales Dorf hört nicht auf Widerstand zu leisten. Wollen machtbesoffene Transhumanisten uns das süchtig machende Smartphone als eine Art Chefmodul administrativ an oder gleich in den Körper implantieren? Um uns in ihrer Schönen Neuen Welt zu glücklich digitalisierten, weil ferngesteuerten Cyborgs zu machen?

Uns den Widerstand ausreden zu wollen ist zwecklos. Wir sind doch keine Borg. Digitalcourage übergab als Beweis dafür eine Petition wider den Digitalzwang an mehr oder weniger davon begeisterte Vertreter von Bundestagsparteien. (tyx)

Wahlfreiheit ins Grundgesetz: 70.111 Unterschriften gegen Digitalzwang überreicht

Zwei Tage vor dem Tag des Grundgesetzes haben wir unsere Petition gegen Digitalzwang in Berlin an Abgeordnete aus den Reihen von Regierung und Opposition übergeben.

In zwei Tagen hat das Grundgesetz Geburtstag. Wir haben ihm heute schon unser etwas verfrühtes Geburtstagsgeschenk überreicht: Unsere Petition, mit der wir das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufnehmen wollen. (Digitalcourage)

Rund 70.111 Menschen haben – digital und analog – unterschrieben und damit deutlich gemacht: Niemand darf von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden, weil kein Smartphone vorhanden ist oder bestimmte Apps und digitale Dienste nicht genutzt werden wollen. 

Entgegengenommen haben die Petition Abgeordnete aus den Reihen von Regierung und Opposition: Joachim Ebmeyer (CDU), Wiebke Esdar (SPD), Jeanne Dillschneider und Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Donata Vogtschmidt und Sonja Lemke (Die Linke).

Dass Abgeordnete aus Regierungs- und Oppositionsfraktionen unsere Petition entgegennehmen, macht deutlich: Digitalzwang ist ein wichtiges, übergreifendes Thema. Mit der Übergabe bringen wir die Erfahrungen und Forderungen der 70.111 Unterstützer.innen dorthin, wo über die Rahmenbedingungen der Digitalisierung entschieden wird: In den Bundestag.

Am Nachmittag setzen wir den Austausch im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung fort. Dort ist Digitalcourage zu einem Gespräch über Digitalzwang mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Jarzombek (CDU) eingeladen. Auch dort werden wir unsere Forderung nach einem Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang einbringen.

Denn Digitalzwang zeigt sich längst im Alltag: Fahrkarten per App, Arzt- und Behördentermine nur online – immer mehr Alltagsangebote funktionieren ausschließlich digital. Auch die Bundesregierung setzt im Koalitionsvertrag auf „Digital Only“ bei Verwaltungsleistungen. Wer kein Smartphone nutzt oder keine Apps installieren will, stößt schnell auf Hürden. Dies schränkt immer mehr Menschen ein. 

Die Petition von Digitalcourage fordert deshalb eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes:

„Niemand darf wegen der Nichtnutzung digitaler Zugangswege benachteiligt werden.“

Menschen müssen grundlegende Dienstleistungen, öffentliche Infrastruktur und gesellschaftliche Teilhabe auch ohne Smartphone, App oder Internetzugang nutzen können. Artikel 3 GG garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet Diskriminierung aufgrund bestimmter Eigenschaften.

Wir bedanken uns herzlich bei allen, die unterschrieben, die Petition geteilt oder uns durch Spenden unterstützt haben. Diese Unterstützung hat die Kampagne überhaupt erst möglich gemacht. Viele Rückmeldungen von Unterstützer.innen zeigen uns jeden Tag, wie konkret Digitalzwang den Alltag erschwert – für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen ohne Smartphone, Menschen mit wenig Geld oder einfach für alle, die selbstbestimmt entscheiden möchten, welche digitalen Dienste sie nutzen.

Bald berichten wir mehr von dem Tag der Übergabe in Berlin und wie es mit unserer Forderung nach einem Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang weitergeht.

Antworten aus der Legislative, Administration & Co.

„Die Verbesserung der selbstbestimmten Teilhabe steht im Zentrum guter Digitalpolitik. Natürlich kann Digitalisierung dabei helfen, Prozesse einfacher und inklusiver zu machen, genau dafür ist technischer Fortschritt ja da. Digital-Only ist jedoch das Gegenteil davon. Kritisch sind nicht nur die Zugangsbarrieren, sondern auch die Risiken für den Datenschutz durch Tracking, das die Selbstbestimmung untergräbt. Durch Apps werden oft viel mehr Daten gesammelt als nötig und an Dritte ausgeleitet – so wie es beim DB Navigator passiert, ohne den man mit der Bahn inzwischen kaum noch fahren kann, weil alternative Ticket- und Informationssysteme immer weiter abgebaut werden. Das ist ausgerechnet im Sektor der Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln völlig inakzeptabel und ich begrüße ausdrücklich, dass Digitalcourage Klage dagegen eingereicht hat. Schlimm, dass es wegen falscher digitalpolitischer Rahmensetzung so weit kommen muss. Bei zentralen Vorhaben wie der EU Wallet als digitale Brieftasche ab 2027 muss Schutz vor Nutzungszwang sichergestellt sein und gleichzeitig eine universelle Nutzbarkeit, unabhängig von Playstore, Betriebssystem und Smartphone.“

— Donata Vogtschmidt, Obfrau der Linkspartei im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

„Von der Digitalisierung unserer Gesellschaft müssen alle Menschen profitieren. Die Wahrnehmung von Grundrechten und Teilnahme an unserer Gesellschaft dürfen aber niemals von digitalen Kenntnissen oder dem Besitz eines Smartphones abhängen. Es ist die Aufgabe des Staates, analoge und barrierefreie Alternativen zu garantieren.“

— Jeanne Dillschneider, Obfrau von Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

„Digitalisierung kann vieles einfacher machen: Verwaltung schneller, Dienstleistungen zugänglicher und den Alltag komfortabler. Aber sie muss den Menschen dienen – und nicht neue Hürden schaffen. Deshalb brauchen wir beides: gute digitale Angebote und verlässliche analoge Alternativen, gerade bei staatlichen Leistungen und in der öffentlichen Daseinsvorsorge.“

— Wiebke Esdar, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion

„Die Unionsfraktion steht dem Anliegen von Digitalcourage offen gegenüber. Digitalisierung muss den Alltag der Menschen erleichtern – sie darf aber niemanden ausschließen. Gerade ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Bürgerinnen und Bürger ohne sicheren Zugang zu digitalen Angeboten brauchen weiterhin praktikable Wege, um staatliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Gleichzeitig darf der Verzicht auf digitale Verfahren nicht dazu führen, dass die Modernisierung von Staat und Verwaltung ausgebremst wird. Unser Ziel ist ein digitaler Staat, der schneller, nutzerfreundlicher und effizienter arbeitet. Dafür braucht es digitale Angebote als neuen Regelfall – aber mit fairen, erreichbaren und verhältnismäßigen Alternativen dort, wo Menschen sonst tatsächlich ausgeschlossen würden.“

— Joachim Ebmeyer, CDU, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

Quelle: Digitalcourage

05/17/26

#DigitalzwangEndspurt

Digitalcourage @digitalcourage

He. Pssst. Ja du.

Wärst du so nett, eine Mail mit persönlicher Empfehlung für unsere #Digitalzwang Petition an möglichst viele Leute zu senden? Wir brauchen nämlich noch ein paar Unterschriften.

Danke. Sehr nett :)

Link zum Teilen:
https://digitalcourage.de/petition-dz

Digitalcourage: Stopp Digitalzwang!

Posted on by tyyxx

Mehr als 58.000 Menschen haben unsere Digitalcourage – Petition gegen Digitalzwang bereits unterschrieben. Vielen Dank für die Unterstützung! Das ist ein starkes Signal dafür, dass immer mehr Menschen nicht hinnehmen wollen, dass Teilhabe nur noch mit Smartphone, Account und Datenabgabe funktioniert.

Aber wir sind noch nicht am Ziel. Anlässlich des 23. Mai 2026, dem Tag des Grundgesetzes, übergeben wir die Petition im Rahmen einer Aktion an Mitglieder des Bundestages. Bis dahin wollen wir die 75.000 Unterschriften knacken – und dafür brauchen wir Sie.

Wir sprechen zwar kontinuierlich mit Politikerinnen, Politikern und Medien über das Thema Digitalzwang. Unsere Erfahrung zeigt aber: Am meisten bewegt sich, wenn betroffene Menschen selbst ihre Erfahrungen schildern. Ein konkretes Beispiel, ein persönliches Gespräch, die eigene Geschichte – das bleibt hängen und hat oft mehr Wirkung als jede Pressemitteilung oder jedes Hintergrundgespräch.

Deshalb unsere Bitte an Sie:

Sprechen Sie mit Ihrer Bundestagsabgeordneten vor Ort über Digitalzwang.

Digitalzwang ansprechen
Immer mehr Alltagsangebote funktionieren nur noch digital. Digitalzwang ist längst
kein Randphänomen mehr. Er wird zur Normalität gemacht. Wenn Sie das problematisch finden, können Sie das im Gespräch mit Ihrer oder Ihrem Bundestagsabgeordneten ansprechen. Mit dieser kurzen Hilfestellung möchten wir Sie dabei unterstützen.
Sie müssen kein.e Expert.in sein. Es genügt, wenn Sie schildern, was Sie selbst erleben oder beobachten.
Der Einstieg ins Gespräch könnte z.B. so ablaufen:
„Ich habe die Petition gegen Digitalzwang unterschrieben und möchte Ihnen kurz sagen, warum mir das wichtig ist.“
„Mir fällt auf, dass immer mehr Dinge nur noch per App funktionieren. Das bereitet mir Sorge.“
„Ich möchte, dass Menschen auch ohne Smartphone am Alltag teilnehmen können.“


Konkrete Situationen wirken stärker als allgemeine Kritik

Betonen Sie, weshalb Sie die Petition von Digitalcourage gegen Digitalzwang unterschrieben haben. Erzählen Sie die Beispiele aus Ihrer direkten Umgebung:
• Probleme beim Kauf von Fahrkarten oder Tickets für Veranstaltungen bei Ihnen vor Ort.
• Schwierigkeiten bei Terminvergaben per App/Internet (z.B. Behörde oder Ärzte).
• Menschen im Umfeld, die kein Smartphone nutzen können oder wollen und zunehmend von der Grundversorgung abgeschnitten werden.

Das können Sie sagen, falls Ihre Abgeordnete oder Ihr Abgeordneter behauptet, dass Digitalisierung alternativlos ist:
• Digitale Angebote sind sinnvoll, aber es braucht Wahlfreiheit.
• Digitalisierung muss fair gestaltet sein und darf keine Ausschlüsse produzieren.
• Ja, es stimmt: Eine gut funktionierende Digitalisierung stärkt das Vertrauen in die demokratischen Institutionen. „Digital Only“ aber reißt das Vertrauen aber wieder ein.
• Digitalcourage ist nicht gegen Digitalisierung. Im Gegenteil: Die Organisation ist seit Ende der 80er Jahre Vorreiter in Sachen Vernetzung und setzt sich seit vielen Jahren für eine gute digitale Entwicklung ein.


Das können Sie konkret fordern:
„Ich wünsche mir, dass es für wichtige Dienstleistungen immer auch eine Nutzung ohne App oder Onlinekonto gibt – ohne Extrakosten oder Erschwernisse.“
„Mit der Petition fordert Digitalcourage, dass niemand benachteiligt wird, weil er oder sie digitale Zugangswege nicht nutzen möchte oder kann. Sie sollten das Anliegen politisch im Bundestag unterstützen. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde Menschen das Gefühl vermitteln, dass sie nicht zurückgelassen werden.“
Bleiben Sie respektvoll, freundlich und sachlich. Hören Sie zu und lassen Sie Ihr Gegenüber ausreden. So erzielen Sie die größte Wirkung.
Gut zu wissen:
• Sie können Ihr Anliegen per E-Mail oder in einer Bürgersprechstunde vorbringen.
• Gespräche sind oft kurz. Das ist völlig in Ordnung. Versuchen Sie deshalb Prioritäten zu setzen und sagen Sie die Dinge, die Ihnen am wichtigsten sind, zuerst.
• Persönliche und individuelle Gespräche wirken am stärksten.
Schon ein kurzes Gespräch kann etwas bewegen.
Vielen Dank für Ihr Engagement!

Petition

Wir fordern den deutschen Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen und damit gesetzlich zu verankern.

Die Wahrnehmung der Grundrechte und der Daseinsvorsorge, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Post, Bahn, medizinische Versorgung) darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Menschen das Internet, ein Smartphone oder bestimmte Software benutzen.

Wir fordern …

Teilhabe: Digitalzwang schließt viele Menschen aus: alte oder kranke Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit geringem Einkommen. 

Nicht noch mehr Überwachung: Der Zwang, für bisher allgemein verfügbare Dienste nun ein Smartphone oder bestimmte Apps zu nutzen, führt zu immer neuen detaillierten Datensammlungen, die eine umfassende (kommerzielle) Überwachung aller Lebensbereiche ermöglichen.

Wahlfreiheit: Wir wollen frei entscheiden, wann wir mit einem Smartphone unterwegs sein wollen – und ob wir überhaupt eines besitzen. Wir wollen auch frei entscheiden können, welche Software und welches Betriebssystem wir auf unseren Geräten installieren.

Resilienz: Gesellschaftliche Abhängigkeit von digitalen Lösungen ist ein Risiko. Gut, wenn immer noch ein nicht-digitaler Weg zur Verfügung steht.

Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, denn gerade werden mit hohem Tempo bestehende Dienste abgebaut und durch Smartphone-gebundende Leistungen ersetzt.

Mehr zu unserer Forderung nach einem Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz: 
https://digitalcourage.de/digitalzwang/petition-fuer-recht-auf-leben-ohne-digitalzwang-argumente

Zur Weitergabe/Ausdrucken:

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12/25/25

netzpolitik.org – 39C3

Beim 39. Chaos Communication Congress sind auch Redakteur*innen und Autor*innen von netzpolitik.org auf der Bühne. Lest hier, wie ihr die Vorträge vor Ort oder per Stream verfolgt – und wann ihr die Redaktion persönlich vor Ort treffen könnt.

25.12.2025 um 09:25 Uhr – Sebastian Meineck

Unter dem Motto „Power Cycles“ startet am Samstag, 27. Dezember, der aktuelle Chaos Communications Congress. Mit dabei im vielfältigen Programm sind auch Menschen von netzpolitik.org. Lasst euch auf den aktuellen Stand unserer Recherchen bringen, blickt mit uns hinter Kulissen unserer Arbeit und trefft uns, wenn ihr mögt, persönlich!

Und selbst wenn ihr nicht in Hamburg dabei sein könnt: Die meisten Vorträge gibt es auch als Livestream und wenig später als Aufzeichnung unter media.ccc.de.

Tag 1: Handy weg bis zur Ausreise

📌 Samstag, 27.12., 17:15 Uhr, Ground
🔗 Handy weg bis zur Ausreise – Wie Cellebrite ins Ausländeramt kam

Seit Jahren schreibt netzpolitik.org-Redakteurin Chris Köver über Migrationskontrolle und deren Auswüchse. Im Jahr 2024 fingen deutsche Ausländerbehörden damit an, Smartphones von ausreisepflichtigen Menschen nicht nur zu durchsuchen, sondern gleich ganz zu behalten. In ihrem Vortrag schildert Chris die Konsequenzen für Betroffene und zeigt Beispiele für Widerstand.

Tag 1: Chatkontrolle – Ctrl+Alt+Delete

📌 Samstag, 27.12., 20:30 Uhr, One
🔗 Chatkontrolle – Ctrl + Alt + Delete

Wohl kaum jemand in Deutschland hat so viele Artikel über die Chatkontrolle geschrieben wie netzpolitik.org-Redakteur Markus Reuter. Gemeinsam mit CCC-Sprecherin Khaleesi berichtet er von den überraschenden Wendungen im langen Kampf gegen die Chatkontrolle. Wieso sind jetzt sogar Unions-Fraktionsvorsitzender Jens Spahn (CDU) und der Chef der deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, gegen diese Form der Überwachung? Und was passiert als nächstes in der EU?

Tag 2: Off/On – der netzpolitik.org-Podcast live

📌 Sonntag, 28.12., 12:30 Uhr, Sendezentrum Bühne (Saal X 07)
🔗 netzpolitik.org Off/On: Off The Record live

Seid live dabei, wenn die neueste Folge unseres Podcasts Off/On entsteht, und zwar mit einer Ausgabe „Off The Record“, in der wir euch hinter die Kulissen von netzpolitik.org mitnehmen, um unsere Arbeit transparent zu machen. Als Host wird euch netzpolitik.org-Redakteur Ingo Dachwitz begrüßen. Eingeladen sind Chris Köver, Esther Menhard und Markus Reuter. Sie sprechen über ihre Recherchen des Jahres: Wie sind sie vorgegangen, welche Hindernisse mussten sie überwinden? Und: Was haben die Recherchen ausgelöst?

Tag 2: Triff die netzpolitik.org-Redaktion vor Ort

📌 Sonntag, 28.12., 13:30 Uhr, vor dem Sendezentrum (Saal X 07)

Gut möglich, dass ihr während eurer Touren auf dem Congress ohnehin Mitgliedern der Redaktion begegnet. An diesem festen Termin habt ihr aber auf jeden Fall Gelegenheit, einige Redakteur*innen persönlich kennenzulernen oder wiederzusehen. Direkt im Anschluss zur Podcast-Aufzeichnung. Kommt gerne auf ein Getränk vorbei und schnappt euch ein paar Sticker!

Tag 3: Blackbox Palantir

📌 Montag, 29.12., 20:30 Uhr, One
🔗 Blackbox Palantir

Auch für deutsche Polizeibehörden analysiert Software des US-Unternehmens Palantir Daten. Dabei sind deren genaue Funktionsweisen unklar, die Nähe zur inzwischen rechtsradikalen US-Regierung verschärft die Bedenken. Mit Verfassungsbeschwerden engagieren sich Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Chaos Computer Club (CCC) gegen den Einsatz von Palantir, unter anderem in Hessen, Hamburg und Bayern. Den Stand der Dinge schildern netzpolitik.org-Redakteurin und CCC-Sprecherin Constanze Kurz sowie GFF-Juristin Franziska Görlitz.

Tag 4: Security Nightmares

📌 Dienstag, 30.12., 14:45 Uhr, One
🔗 Security Nightmares

Gegen Ende des Congress ist es wieder Zeit für Facepalm-Momente: Es geht um Albträume der IT-Sicherheit, um „fieseste Angriffe“ und „teuerste Fehler“. Auch ein Ausblick auf das Jahr 2026 wird gewagt, präsentiert von Constanze Kurz und Ron.

Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize.

von Netzpolitik.org

Szene vom 37C3 – CC-BY 4.0
TheDigitalRoadtrip; Bearbeitung: netzpolitik.org
04/9/25

Predictive Policing

Predictive Policing: Großbritannien will berechnen, wer zum Mörder wird

09.04.2025 Martin Schwarzbeck (Netzpolitik)

Die britische Regierung lässt an einem Programm forschen, das vorhersagen soll, ob eine Person zum Mörder wird. Für die Studie führen Forscher:innen persönliche Daten von hunderttausenden Menschen zusammen – unter anderem, ob sie Opfer häuslicher Gewalt wurden und an welchen psychischen Erkrankungen sie leiden.

Die britische Regierung will Mörder finden, noch bevor sie zur Tat schreiten. Dazu entwickelt eine Forschungsgruppe ein System, das zahlreiche persönliche – und zum Teil sehr intime – Informationen zusammenführt und daraus die Wahrscheinlichkeit berechnet, dass die Person eine andere tötet. Das geht aus geheimen Dokumenten hervor, die die Nichtregierungsorganisation State Watch mit einer Reihe von Anfragen nach dem britischen Informationsfreiheitsgesetz erhielt.

In die Vorhersage fließen beispielsweise Daten dazu ein, in welchem Alter ein Mensch erstmals zum Opfer wurde, beispielsweise von häuslicher Gewalt. Dass Opfer mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zu Tätern werden, ist lange bekannt. Mit dem Mordvorhersagesystem werden nun aber sämtliche Opfer zu Verdächtigen. Außerdem erhebt das System Angaben zur psychischen Gesundheit, also beispielsweise, ob ein Mensch mit einer Sucht kämpft, ob er in der Vergangenheit selbstverletzendes Verhalten an den Tag gelegt hat oder gar einen Suizid versuchte.

Ebenfalls erhoben wird, in welchem Alter ein Mensch erstmals zum Zeugen einer Straftat wurde. All das fließt gemeinsam mit Daten zu kriminellen Vorstrafen, dem vollen Namen, dem Geburtsdatum, der ethnischen Zugehörigkeit und einer eindeutigen Identifikationsnummer in das Vorhersagesystem. Für dessen Training wurden die Daten von 100.000 bis 500.000 Menschen genutzt – ohne deren Zustimmung.

Statewatch nennt das geheime Projekt der britischen Regierung erschreckend und dystopisch. Bislang dient es Forschungszwecken, den Unterlagen zufolge ist jedoch geplant, es in die Praxis zu bringen. The Guardian schreibt, dass es vom Büro des Premierministers in Auftrag gegeben wurde, als Rishi Sunak von den Konservativen an der Macht war.

Ein ähnliches Tool, das Vorhersagen macht, wie wahrscheinlich ein Straftäter oder eine Straftäterin rückfällig werden, ist in Großbritannien bereits im Einsatz. Richter nutzen diese Vorhersagen beispielsweise, um zu entscheiden, wann eine Person aus dem Gefängnis entlassen wird. Dabei sind die Prognosen für Schwarze Menschen deutlich fehleranfälliger.

Laut Sofia Lyall, einer Forscherin von Statewatch, wird das Mordvorhersagesystem die strukturelle Diskriminierung, die dem Strafrechtssystem zugrunde liegt, noch weiter verschärfen. Neben rassistisch diskriminierten Menschen würden damit wohl auch einkommensschwächere Gruppen mit höherer Wahrscheinlichkeit zu potenziellen Mördern erklärt. Die Verwendung der sensiblen Daten zum Training des Modells hält sie für höchst besorgniserregend.

erschienen bei Netzpolitik

Über die Autor:in

Martin Schwarzbeck

Martin ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war zuletzt lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung, egal ob von Staatsorganen oder Unternehmen.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon

07/28/24

Gesetzentwurf Netzausbau

Gesetzentwurf: Netzausbau soll im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehen

Künftig soll der Ausbau digitaler Infrastrukturen schneller und einfacher werden, geht es nach der Bundesregierung. Bis 2030 steht er deshalb im „überragenden öffentlichen Interesse“ – allerdings mit Einschränkungen.

Tomas Rudl, Netzpolitik.org 24.07.2024

Zumindest die erste Hürde ist nun genommen: Heute hat das Bundeskabinett einen Entwurf des Telekommunikation-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (TK-Nabeg) beschlossen. Damit kann das lange erwartete Gesetz in die weitere Behandlung durch Bundestag und Bundesrat gehen.

„Mit diesem Gesetz beschleunigen wir den dringend notwendigen Ausbau unserer digitalen Infrastruktur“, freute sich Digitalminister Volker Wissing (FDP) über die Einigung. Quer gestellt hatte sich zuvorderst Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne), dem Vernehmen nach hatte sie lange für Naturschutzstandards verhandelt.

Der nun gefundene Kompromiss bringe „Umweltschutz und die Modernisierung“ des Landes in Einklang, heißt es aus dem federführenden Digitalministerium (BMDV). Künftig liegt der Ausbau von Telekommunikationsnetzen im „überragenden öffentlichen Interesse“. Das heißt, dass der Netzausbau Vorfahrt erhält, wo er bislang in Abwägungen mit anderen gleichrangigen Belangen unterlegen war. Allerdings gibt es hierbei Einschränkungen.

Befristetes „überragendes“ öffentliches Interesse

So ist die „überragende“ Bedeutung von Infrastrukturprojekten bis ins Jahr 2030 befristet. Ein Kompromiss dieser Art hatte sich bereits abgezeichnet, damit kann auch die Industrie leben. Auf teils heftige Kritik stößt jedoch die Beschränkung auf Mobilfunk in naturschutzrechtlichen Verfahren.

Nach einer weiterhin erforderlichen Abwägung können künftig Landesämter beispielsweise Funkmasten in unterversorgten Naturparks schneller errichten lassen, Festnetz- beziehungsweise Glasfaserleitungen jedoch nicht. Der Branchenverband Breko unterstellt der Regierung deshalb gar, mit ihrem Anspruch für mehr Tempo beim Glasfaser- und Mobilfunkausbau „krachend gescheitert“ zu sein. Tabea Rößner (Grüne) aus dem Digitalausschuss spricht hingegen von einem „ausgewogenen und tragfähigen Kompromiss“.

Wie und ob sich dieser auf den Ausbau auswirkt, soll nach drei Jahren evaluiert werden: „Dabei werden insbesondere die Anzahl, die Dauer und der Ausgang der Genehmigungsverfahren zur Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien sowie deren Umweltauswirkungen betrachtet“, heißt es in einem neu hinzugekommenen Paragrafen.

Beschleunigte Genehmigungsverfahren

Die restliche Entschlackung von Bürokratie war deutlich weniger umkämpft. Eine Genehmigung zum Ausbau gilt etwa nach zwei statt bisher drei Monaten nach Eingang des Antrags als erteilt (Zustimmungsfiktion). Auch die Frist, innerhalb derer auf einen unvollständigen Antrag aufmerksam gemacht werden muss, ist auf drei Wochen verkürzt worden. Hingegen können sich künftig Ämter zwei statt bislang einen Monat lang Zeit bei der Bewilligung lassen, „wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist“.

Mehr Auflagen kommen auf Netzbetreiber bei ihren Dokumentationspflichten zu. Das bereits bestehende Gigabit-Grundbuch soll deutlich aufgewertet und zu einer „zentralen Datendrehscheibe“ für alle Informationen werden, die für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau relevant sind. Schon heute bietet das Datenportal Informationen zum Ausbaustand an, unter anderem mit öffentlichen Versorgungskarten oder nur Behörden zugänglichen Analysetools.

Im Vorfeld hatten manche Branchenverbände den erhöhten Aufwand und potenzielle Sicherheitsprobleme kritisiert, allerdings kommt eine bessere Datenlage auch ihnen zugute. Ausdrücklich begrüßt etwa der VATM-Verband die „verbesserte zentrale Informationsbereitstellung über das Gigabit-Grundbuch“. Dies helfe nicht nur Unternehmen beim Ausbau, sondern auch staatlichen Stellen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Die könnten sich nun nach dem „One-Stop-Shop“-Prinzip bei einer zentralen Stelle informieren.

Präzisiert wird das vor einigen Jahren eingeführte Minderungsrecht, wenn Netzanbieter nicht die bezahlte Leistung liefern. In solchen Fällen ist das vertraglich vereinbarte Entgelt mindestens um zehn Prozent herabzusetzen. Auf einen pauschalierten Anspruch auf Schadensersatz hatten lange Zeit Verbraucherschutzverbände hingewirkt, offenkundig erfolgreich: Im Referentenentwurf des Gesetzes aus dem Vorjahr war diese Regelung noch nicht enthalten.

Tomas ist in Wien aufgewachsen, hat dort für diverse Provider gearbeitet und daneben Politikwissenschaft studiert. Seine journalistische Ausbildung erhielt er im Heise-Verlag, wo er für die Mac & i, c’t und Heise Online schrieb. Er ist unter ‭+49 30 577148268‬ oder tomas@netzpolitik.org (PGP-Key) erreichbar und twittert mal mehr, mal weniger unter @tomas_np. (Von Netzpolitik.org, Autor:innen-Info)