Terroristen sind auch nur Menschen – von Überwachung und Menschenwürde

Autor: Ingo Kurpanek

Nach dem mehr oder weniger bewussten Fauxpas, mit dem Bundeskanzlerin Merkel das Internet als #Neuland bezeichnete, brodelte Twitter nur so vor sich hin. Da hat es nicht lange gedauert, bis die klassischen Medien das Thema aufgriffen und schon war vom eigentlichen Thema wieder brav abgelenkt: Der Überwachung. Gut gemacht, Frau Merkel. Mit dem Erschaffen eines Begriffs, über den sich jeder lustig machen kann, haben Sie ganz wunderbar davon abgelenkt, dass es eigentlich darum geht, die Daten, die die amerikanischen Geheimdienste über uns Deutsche sammeln, austauschen zu können. Es ist immerhin doch ganz praktisch, wenn schon jemand anders die Arbeit gemacht hat. Das umschifft das Dirty-Hands-Problem nur mittelbar, lenkt aber ein wenig davon ab.

Wenn eine neue Welt entsteht, braucht es frühzeitig Regeln, die die Freiheit ihrer Bewohnerinnen und Bewohner garantiert.

Wenn eine neue Welt entsteht, braucht es frühzeitig Regeln, die die Freiheit ihrer Bewohnerinnen und Bewohner garantiert.

Zum Glück gab es in all dem Shitstorm aber auch ein paar recht sinnvolle Kommentare und Blogbeiträge. Und auch padeluun hat sich bei ZDF-Login großartig geschlagen – und mir nebenbei ein wenig Hoffnung in meine Generation wieder gegeben, von der ich meist nur höre, dass es ihr völlig egal sei, ob sie nun überwacht wird oder nicht. Aber anscheindend habe ich mich da getäuscht. Offensichtlich ist es der Facebook- und Twitter-Generation doch nicht so ganz egal, wer ihr über die Schulter sieht. Trotzdem kam die eine oder andere Kleinigkeit in der ganzen Diskussion zu kurz. Insbesondere dort, wo das Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Menschenwürde aufgemacht wurde, wo von Terrorismus die Rede war, wo plötzlich Feinde lauern und keine Straftäter und wo Freiheit und Sicherheit gegeneinander abgewogen werden sollten.

Nun, für enige von uns Philosphinnen und Philosophen ist das Internet tatsächlich Neuland. Aber glücklicherweise nicht für alle. Und so möchten gerade wir Netzphilosophen versuchen, ein wenig Licht in die trübe Dunkelheit zu bringen – und die philosophische Entdeckungsreise ins Neuland voranbringen.

Wohlan! mount wisdom /dev/brain xxxrrrwww

Die Daten eines Menschen sind unantastbar

Was hat es nun auf sich, mit der Menschenwürde und dem Datenschutz, respektive dem Schutz vor staatlicher Überwachung, denn um genau den geht es ja? Nun, das deutsche Grundgesetz sagt, dass die Menschenwürde unantastbar ist und dass sie zu achten und zu schützen Aufgabe aller staatlichen Gewalt ist. Wichtig daran ist, dass achten vor schützen steht. Ein Blick in einen Grundrechtskommentar [1] macht deutlich was das heißt: Es heißt, dass der Staat zu allererst in der Pflicht ist, nicht in die Grundrechte der Menschen einzugreifen. Erst an zweiter Stelle kommt die Pflicht, diese Grundrechte zu schützen. Wenn nun also ein Grundrecht in Gefahr ist, darf der Staat keinesfalls ein anderes Grundrecht einschränken um Ersteres zu schützen. Aus diesem Grund wurde das Luftsicherheitsgesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Der Staat könnte die Grundrechte der Menschen am Boden nicht schützen oder die Grundrechte der Menschen im Flugzeug zu verletzten. Da die Achtungspflicht aber Vorrang vor der Schutzpflicht hat, wäre ein Abschuss eine eklatante Verletzung eben dieser höchsten Pflicht aller staatlichen Gewalt.

Was das mit Datenschutz zu tun hat? Nun – recht einfach: Das Bundesverfassungsgericht bescheinigte uns ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Eine Privatsphäre zu haben (also einen Informationsbereich, der nur mit einem sehr kleinen Kreis von Menschen geteilt wird), zählt in den Bereich der Menschenwürde. Es gibt sogar Foltermethoden, die auf Deprivation setzen und eben diesen intimen Privatbereich bewusst verletzten – und niemand würde behaupten wollen, dass Folter mit Menschenwürde vereinbar wäre, oder?
Nein, sicher nicht. Einen Menschen würdevoll zu behandeln, heißt auch, seine Privatsphäre zu respektieren, sein Recht darauf, welche Informationen er über sich selbst mit anderen teilen will und vor allem, mit wem er diese Informationen teilen will.

Es gibt allerdings noch ein weiteres Problem mit dem Grundgesetz. Der Staat muss nämlich auch alles in seiner Macht stehende unternehmen, um die Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Unter „schützen“ versteht das Grundgesetz hier den Eingriff von „Dritten“. Ein ausländischer Geheimdienst ist zweifelsohne ein solcher „Dritter“. Ein inländischer übrigens auch. „Dritter“ ist jede Person, die nicht die vom Eingriff betroffen ist. Einfach ausgedrückt: Wenn meine Nachbarn auf die Idee kommen, mich in meiner Wohnung einsperren zu wollen, dann berauben sie mich meiner Bewegungsfreiheit – und damit einem Grundrecht. Ich kann also die Polizei rufen, als staatliche Institution, die mich vor diesem Eingriff schützen muss. Mit allen Mitteln, die sie dazu zur Verfügung hat, sofern sie ihrerseits nicht ebenfalls in schützenswerte Grundrechte eingreift.

Aber die Terroristen…

Wirklich erschreckend. Aber kein Grund, die Menschenrechte außer Kraft zu setzen.

Wirklich erschreckend. Aber kein Grund, die Menschenrechte außer Kraft zu setzen.

In der medialen Debatte wird immer wieder gern so getan, als wären Terroristen das Böse schlechthin und „Terror“ überhaupt ist ein unglaublich beliebtes Schlagwort, mit dem scheinbar jeder staatliche Übergriff gerechtfertigt ist. Nun – eine kurze Recherche in der wissenschaftlichen Literatur ergibt, dass es Hunderte von Definitionen von Terrorismus gibt. So schreibt es auch C.A.J. (Tony) Coady in seinem Text „Was ist Terrorismus?“ [2] Die meisten beziehen sich auf das Erzeugen von Angst (meist durch Ausübung von Gewalt gegenüber Menschen, Tieren oder Sachen), um politische Ziele zu erreichen. Ich will hier nicht die 130. Definition von Terrorismus auf den Tisch werfen. Aber ich will versuchen darzustellen, was denn ein Terrorist ist. Also: Ein Terrorist ist eine Person, die sich der Methode des Terrorismus bedient, um ihre Ziele zu erreichen. Entscheidend ist, dass ein Terrorist eine Person ist. Grundsätzlich ein Mensch wie du und ich. Ein Mensch wie du und ich, der sich allerdings einer Methode zur Erreichung seiner Ziele bedient, die für sich genommen, moralisch höchst tadelnswert ist. Wie tadelnswert seine Methode auch sein mag: Der Terrorist bleibt ein Mensch. Er bleibt Träger von Rechten. Und auch von Menschenwürde.
Die Menschenwürde ist nämlich nicht verwirkbar und nicht aufgebbar. Sie ist inhärenter Teil eines jeden Menschen und egal wie verabscheuungswürdig er sich auch immer verhalten mag, er behält seine Würde trotzdem. Der deutsche Staat hat also auch die Menschenwürde des Terroristen mit aller Gewalt zu achten und zu schützen. Und dazu gehört, wie oben schon erwähnt, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Und da die Achtungspflicht Vorrang vor der Schutzpflicht hat, darf der Staat den Terroristen gar nicht überwachen, um andere Menschen vor ihm zu schützen. Macht er es dennoch, verstößt er gegen diese Pflicht – und ein Staat, der gegen die höchste Pflicht verstößt, der er selbst unterliegt, entzieht sich im Grunde seine Legitimation selbst.

Von Feinden und Gegnern unserer Lebensweise

Frau Merkel sprach von „Feinden und Gegnern“. Ich bin nicht sicher, was sie damit sagen wollte. Feinde und Gegner sind zwei von einander verschiedene Begriffe und beide haben enge Verwandtschaft mit den Theorien des gerechten Krieges. Nun kann gegen Terroristen kein Krieg im klassischen Sinne geführt werden und überhaupt ist der Kriegsbegriff mittlerweile ziemlich überholt. Ich will statt dessen lieber von Kampf reden. Kämpfen kann man für und gegen vieles. Wenn ich nun also einen Terroristen bekämpfe und ihn als Gegner betrachte, dann räume ich ihm Rechte ein. Liest man einmal die Kriegstheorien, der Haager Landkriegsordnung , der Genfer Konvention , der UN-Charta etc. pp. quer, lässt sich ein Bild davon gewinnen. Einen Gegner muss ich gut behandeln. Die Haager Landkriegsordnung beschreibt zum Beispiel, wie man mit Kriegsgefangenen umzugehen hat. Gegner sind Menschen, denen in einem aktiven Kampf der Kombattantenstatus zugeschrieben wird – also Menschen, die aktiv an Kampfhandlungen beteiligt sind und von denen eine direkte Bedrohung ausgeht. Qua Mensch haben sie aber dennoch ihre unverwirkbare Menschenwürde und müssen entsprechend behandelt werden.

Wenn Gegner zu Feinden stilisiert werden, sind die Menschenrechte in großer Gefahr.

Und Feinde? Nun, Feinden werden solche Rechte nicht gewährt. Der Feindbegriff ist vielmehr ein emotionalisierter. Feinde sitzen in Guantanamo ein. Und wie man sie behandelt und welche Rechte ihnen gewährt werden, ist durchaus mehrfach durch die Medien gegangen. Diese Behandlung ist fasch, denn auch Feinde sind Menschen und verfügen demnach über unverwirkbare Menschenwürde. Diese Falschheit ändert nur leider nichts an der juristischen Wirklichkeit, in der es eben schon einen Unterschied macht, ob jemand nun Gegner oder Feind ist. Selbst hierzulande wurde ja schon laut über ein „Feindstrafrecht“ nachgedacht, welches intensive Einschnitte in die Grundrechte mit sich gebracht hätte.

Dass Terroristen als Gegner unserer Lebensweise bezeichnet werden, halte ich für gerechtfertigt. Und gegen Gegner kann sich ein Staat mit den Mitteln, die ihm innerhalb des gesetzlichen Rahmens zur Verfügung stehen auch wehren. Aber Feinde? Nein. Ich will keine Feinde haben. Ja, ich verweigere einem Terroristen den Feind-Status. Denn damit wäre Tür und Tor dafür geöffnet, auch ihre Menschenwürde zu unterminieren. Genau das ist aber das Problem: Gegen Feinde kann man sich auf andere Art wehren, als es gegen Gegner der Fall wäre. Gegner beschränken die Möglichkeiten.

Dabei darf nicht aus den Augen verloren werden, dass es sich bei all diesen Begriffen um „Kriegsrethorik“ handelt. Nun – von Kriegen wird seit einiger Zeit nicht mehr gesprochen, sondern nur noch von Konflikten. Ich frage mich an dieser Stelle: Existiert tatsächlich ein Konflikt zwischen Deutschland und etwaigen Terroristen? Befinden wir uns in einem Konfliktfall? Oder wäre es nicht viel sinnvoller einfach von „Verbrechen“ auszugehen? Letzteres würde die rechtsstaatlichen Maßnahmen nicht unnötig ausweiten müssen. Ersteres würde eine Art „Ausnahmezustand“ bedeuten.

Macht nun aber keinen Unterschied, ob sich Feinde oder Gegner unter der Bevölkerung verstecken. Überwachen darf der Staat sie dennoch nicht. Denn selbst wenn eine Missachtung der Menschenwürde von Feinden zulässig wäre (ich wage das zu bezweifeln!), ist es das der restlichen, nicht-feindlichen, Bevölkerung keineswegs. Denn: Wenn der Staat versucht, die Bevölkerung vor „Feinden und Gegnern“ zu schützen, dann achtet er sie nicht mehr. Und, wie eingangs schon erwähnt, geht das Achten vor dem Schützen. Und um einen weiteren Bogen zu schlagen: Feinde, Gegner und Bürger sind zweifellos Menschen mit Würde und Grundrechten. Und obwohl sie „unsere Lebensweise“ bekämpfen, muss der Staat sie dennoch mit aller Gewalt achten und schützen. Das heißt ja nicht, dass der Staat sie nicht zur Rechenschaft ziehen darf oder, dass Sanktionen zu unterbleiben haben. Das heißt nur, dass ein Eingriff in die unverwirkbare Menschenwürde, denn den stellt die Überwachung dar, unzulässig ist.

Ein paar abschließende Worte zum Terrorismus

Ich habe bereits deutlich gemacht, dass Terrorismus als Methode im Kampf moralisch verachtenswert ist. Es ist aber falsch, verachtenswerte Methoden mit ebenso verachtenswerten Methoden zu bekämpfen. Statt dessen schließe ich mich einer Argumentation von Dietmar Mieth an: Terrorismus bekämpft man nicht mit Waffen und Überwachung. Der „Kampf gegen den Terrorismus“ bewirkt, im Gegenteil, sogar eine Verstärkung des Terrorismus . Terrorismus bekämpft man effektiv nur an der Wurzel – nämlich an den Gründen, die die Leute in eine derartige Verzweiflung treiben, dass sie zu solchen Methoden zu Kämpfen greifen. Bekämpft man diese Gründe (sie liegen meist auf sozialer und wirtschaftlicher Ebene), haben die Personen, die da kämpfen, keinen Grund mehr, zu extremen Methoden wie dem Terrorismus zu greifen. Denn Terrorismus ist immer falsch. Es gibt keine Ausnahmen und keine Gründe und keinen Notstand, mag die Situation auch noch so extrem sein, die Terrorismus rechtfertigen könnten.

Dennoch ist die Angst vor Terrorismus in den meisten Fällen übertrieben. Tatsächlich verursacht die Angst vor Terrorismus mehr Tote als die Terroranschläge selbst. Hierzu gibt es einen sehr sehenswerten Beitrag der Serie „Nano“.

Erstveröffentlichung bei Thoughtforge.de

Footnotes    (↵ returns to text)

  1. Kunig, Phillip (Hg.), von Münch, Ingo (2012) Grundgesetz Kommentar (Band 1) Berlin, Hamburg, C.H. Beck Verlag
  2. In: Meggle, Georg, Terror und der Krieg gegen Ihn (2003), Mentis Verlag, S. 71

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