08/21/25

Peter Welchering: ARD & ZDF-Radikalreform-Bedarf – GEZ 5 Euro!

Thomas Barth

Den Freunden des Internet ist Peter Welchering ein Begriff, als Netzmedien-Fachredakteur begleitete er die Entwicklung des Internet und brachte es bis zum zum Presserat. Der altgediente SWR und DLF-Redakteur ist die kompetente Stimme der wöchentlichen Samstags-Sendung „Computer und Kommunikation“, war häufig auf Jahreskongressen des Chaos Computer Clubs vor Ort und berichtet seit Jahrzehnten gut informiert und unvoreingenommen. Er landete vor drei Tagen mit fundamentaler Kritik an den ÖRR (Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) einen Paukenschlag in der Berliner Zeitung: Die ÖRR-Chefetagen streichen Luxusgehälter sowie üppige Pensionen ein und lassen immer weniger Geld übrig für die Programm-Produktion. Der ÖRR sei, so Welchering, ohne Radikalreform nicht überlebensfähig -und er liefert konkrete Lösungsvorschläge für die Rundfunkpolitik.

„Ich habe das mit einigen Rundfunkpolitikern diskutiert. Die zeigten sich dann jedes Mal erstaunt, weil ihnen die Hierarchen von ARD und ZDF doch immer anderes erzählen. Aber so richtig anpacken wollten sie das Problem der tickenden Zeitbombe namens ÖRR dann auch nicht. Sie fürchten, dass sie dann im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mehr vorkämen oder sogar publizistisch fertiggemacht würden, wenn sie sich solche medienpolitischen Vorschläge öffentlich zu eigen machen würden. Man muss es sagen, wie es ist: Dort geht die Angst um.“ (Welchering, Berliner Zeitung 18.8.2025)

ÖRR: Immer schlechteres Programm, immer einseitiger in der Berichterstattung

Die ÖRR liefern, so Peter Welchering, immer schlechteres Programm. Sie werden immer einseitiger in der Berichterstattung und senden immer öfter schlecht oder gar nicht recherchiertes Material sowie sogar falsche Tatsachenbehauptungen (womit sie im Medien-Mainstream allerdings nicht allein dastehen, wie der Relotius-Skandal belegt). Und die ÖRR benötigen immer mehr Geld für ihre immer lausigeren Leistungen -kein Wunder, dass einem hart arbeitenden Fachredakteur da der Kragen platzte.

Vor allen Dingen müssen nach Ansicht von Welchering die Kosten für das fest angestellte Personal deutlich herunter, die würden allein beim SWR (Südwestrundfunk), wo der ÖRR-Journalist sich gut auskennt, gut 400 Mio. Euro verschlingen. Die Bezüge lägen dabei erheblich über den im öffentlichen Dienst gültigen Tarifen. Dazu tobt sich dort die Bürokratie bis ins Absurde aus: Bei vielen geschaffenen Planstellen erinnerten sich, so der Kritiker, „nicht einmal mehr die ebenfalls sehr hoch dotierten Hauptabteilungsleiter daran, weshalb die eigentlich mal eingerichtet wurden und was dort gearbeitet“ würde. Ob sich dort quasi-feudale Clanstrukturen, von den ÖRR gerne im Migrantenmilieu angeprangert, bei Stellenbesetzungen durchgesetzt haben, diskutiert Welchering zwar nicht. Aber den unverschämten Griff der Führungsetagen in die öffentlichen Kassen, die unser GEZ-Zwangsobulus immer praller auffüllen soll, dokumentiert der Kritiker akribisch:

„Wenn wir uns mal vor Augen führen, dass der SWR allein fast 2,5 Milliarden Euro Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Stand 31.12.2024) gebildet hat, die Spitzengehälter der Senderchefs im Jahr 2024 mehr als 4,5 Mio. Euro und die Gesamtaufwendungen für Löhne und Gehälter gute 400 Mio. betragen, kommen wir allein hier auf erkleckliche Einsparmöglichkeiten. Der Intendant Kai Gniffke erhält laut Südkurier 403.146 Euro im Jahr, Clemens Bratzler, Programmdirektor Information, 246.898 Euro. Die Programmdirektorin Anke Mai bringt es auf satte 242.158 Euro. Macht allein für die Programmdirektion eine knappe halbe Million. Und die Programmdirektoren werden noch komplettiert durch zwei Landessendedirektorinnen. Stefanie Schneider, für das SWR-Programm in Baden-Württemberg zuständig, ging 2024 mit 286.461 im Jahr nach Hause, ihr rheinland-pfälzisches Gegenstück Ulla Fiebig mit 252.780 Euro. (…) Und das kostet die Chefetage nur einer regionalen ARD-Anstalt. Insgesamt gibt es neun davon. Aus dem Rundfunkbeitrag finanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten zählen wir elf in Deutschland.“ (Welchering, Berliner Zeitung 18.8.2025)

GEZ 5 Euro pro Monat möglich

Das gehe preisgünstiger, analysiert Peter Welchering, und zwar durch eine radikale Zentralisierung der föderal zersplitterten Senderlandschaft vor allem der ARD: Wenn man bundesweit von einem nationalen Fernsehprogramm ausginge. Dieses sollte Regionalfenster in die Bundesländer eröffnen, sowie ein Informationsradio senden, einen Kulturkanal und einen Jugend-Kanal. Alles sollte auch mittels einer einzigen sendereigenen sozialen Plattformen namens Mediathek distribuiert werden. So käme man laut Welchering für Programmaufwand und Verwaltung auf deutlich weniger als eine Milliarde Euro jährlichen Finanzbedarf. Seine sensationelle Folgerung: Die Absenkung des Rundfunkbeitrages je nach Beitragsmodellen auf fünf oder weniger Euro pro Monat sei dann kein Problem.

„ARD und ZDF sind ein Fass ohne Boden geworden. Mehr als 1,5 Milliarden Euro hatte der Sender aus Rundfunkbeiträgen eingenommen. In Ziffern: 1.550.741.130,20 Euro. Eine stolze Summe – zumal für einen Regionalsender. Aber das Geld reichte nicht. Der SWR schloss das Jahr 2024 mit einem Fehlbetrag von gut 33 Millionen Euro ab. In Ziffern: 33.329.215,33 Euro. Die Senderchefs feierten sich trotzdem. Hans-Albert Stechl, der mächtige Vorsitzende des Verwaltungsrats und somit eigentlich Herr der Finanzen, wollte das Ergebnis denn auch schönreden.“ (Welchering, Berliner Zeitung 18.8.2025)

Schon vor einigen Jahren hatte Peter Welchering für das Intendantengehalt die Stufe B3 bis höchstens B6 vorgeschlagen, üppige Saläre, wie sie Oberbürgermeister größerer Städte oder ein Brigadegeneral der Bundeswehr bekommen. Und viele Geschäftsprozesse des ÖRR könnten massiv verschlankt sowie die Versorgung altgedienter Parteisoldaten anderen Institutionen überlassen werden, so Welchering. „Legionen von Mitarbeitern“ seien damit beschäftigt, Power-Point-Folien zu produzieren, nur damit die sich dann die überbezahlten Senderchefs untereinander zeigen. Warum? Laut Welcherings stellenweise auch etwas süffisanter Analyse allein, um damit ihren Arbeitstag „mehr oder weniger strukturiert verbringen“ zu dürfen.

Aber was geschieht mit den Milliarden für Pensionen und Ruhegehälter, die längst zugesagt sind? Welchering schlägt in seinem Artikel mit der bezeichnenden, nur leicht polemischen Überschrift „ARD und ZDF: In Zukunft nur noch Pensionsanstalten mit angeschlossenem Sendebetrieb?“ dafür eine „Bad Bank“ vor, so Telepolis. In sie sollen alle Immobilien, Finanzanlagen und Rückstellungen überführt werden. Diese Bad Bank bedient weiterhin die Pensionsansprüche, während die neue Anstalt unbelastet neu starten könnte. Rein finanztechnisch, so Welchering, sei das machbar -aber auch rundfunkpolitisch? Eher nicht. Die ÖRR werden diesen für sie hochnotpeinlichen Reformvorschlag verbissen totschweigen -in gewohnter Lückenpresse-Manier. Der Begriff „Lückenpresse“ stammt von Professor Ulrich Teusch, einer der raren Medienkritiker in unserer akademischen Welt, und wird bei Wikipedia tendenziös auf den Begriff „Lügenpresse“ weitergeleitet. Teusch kam unter dem Topos Lückenpresse zu dem Schluss, bei manipulativer Nachrichtengestaltung werde gezielt gewichtet, unterdrückt und bewertet; eine wichtige Erkenntnis, die Wikipedia tief unten auf der Personen-Site von Teusch versteckt und damit selbst ein Beispiel für genau diese Manipulationstechnik liefert (deren breite Anwendung maßgeblich zu den von Welchering monierten Qualitätsverlusten der ÖRR beitragen dürfte).

Hoffen wir, dass die ÖRR einen ihrer fähigsten Redakteure nicht für seinen kreativen kritischen Geist abstrafen und seine Sendezeiten reduzieren oder ein Blacklisting verhängen. Welchering steht freilich ohnehin kurz vor der Rente, sein ökonomischer Schaden wäre in diesem Fall wenigstens überschaubar.

08/20/25

Digitale Sackgassen

Wie der Zwang zu Apps, Authentifizierung und Konten unsere Selbstbestimmung aushebelt

Artikel von Günther Burbach

Man wollte nur mal schnell seine Lohnabrechnung herunterladen. Ein paar Klicks, ein PDF, fertig – so die Vorstellung. Was man stattdessen bekommt, ist ein bürokratisch-technisches Hindernisrennen aus gesperrten Konten, nicht funktionierenden Apps, Zwei-Faktor-Hürden und digitalem Frust. Willkommen im deutschen Alltag 2025, wo die Digitalisierung nicht vereinfacht, sondern verkompliziert. Was nach „mehr Sicherheit“ klingt, ist in Wirklichkeit ein neuer Zwangspfad. Eine politische Regulierung wäre dringend nötig.

Günther Burbach analysiert auf den Nachdenkseiten.de „ein technisches System, das vorgibt, sicher und effizient zu sein, in Wahrheit aber viele Menschen ausschließt, frustriert und in Abo-Fallen treibt.“ (Voller Text)

Beitrag ist dort auch als Audio-Podcast verfügbar.

05/25/25

Kontrollfantasien & Generation Z

Was immer ihr sagt, gebt nichts preis

Kolumne von Carla Siepmann – 25.05.2025 aus Netzpolitik

Wer politisch aktiv ist, organisiert sich oftmals online – und macht sich damit angreifbar. Tech-Konzerne horten unsere Daten, während der Staat immer noch mehr Überwachung will. Besonders oppositionelle und jugendliche Gruppierungen müssen sich vor dieser Ausspähung schützen.

Der Generation Z ist es gleichgültig, was mit ihren Daten im Netz geschieht. Wer sein Leben auf Instagram teilt, so das weitverbreitete Vorurteil, kann kein ernsthaftes Interesse am Schutz persönlicher Informationen haben.

Diese Behauptung geht nicht nur am eigentlichen Problem vorbei, sondern sie legitimiert den kommerziellen Datenklau der Konzerne und die Kontrollfantasien staatlicher Akteure.

Tatsächlich wächst derzeit eine Generation heran, die soziale Medien als Räume politischer Teilhabe begreift und nutzt. Jugendverbände, Bewegungsinitiativen oder autonome Gruppen – sie alle nutzen soziale Medien, um sich zu vernetzen, auszutauschen und andere zu mobilisieren.

Doch gerade wer das Netz für politische Zwecke nutzt, macht sich vulnerabel. Zum einen gegenüber Big-Tech-Konzernen, die Daten sammeln und für kommerzielle Zwecke nutzen. Zum anderen gegenüber einem Staat, der ebenfalls gerne mehr darüber wissen möchte, was online ausgetauscht wird.

Eine neue Qualität der Ausspähung

Um politischen Einfluss auszuüben, ist Sichtbarkeit in sozialen Medien wichtig. Besonders Jugendliche verwenden Online-Netzwerke, um sich politisch zu organisieren. Instagram etwa nutzten 2023 rund 80 Prozent der unter 29-Jährigen, während es bei Menschen über 70 nur fünf Prozent waren. Doch Plattformen wie TikTok, Instagram oder WhatsApp verlangen Daten als Preis für Reichweite.

Die ökonomische Logik dahinter ist klar: Je mehr Daten gesammelt werden, desto besser lassen sich Verhaltensmuster analysieren, Vorlieben verkaufen und – in einem nächsten Schritt – möglicherweise politisch instrumentalisieren.

Die Ausspähung durch die Konzerne erreicht nun sogar eine neue Qualität. Meta hat angekündigt, seine KI-Modelle mit öffentlich zugänglichen Inhalten auf Facebook und Instagram zu trainieren – ohne dass Nutzer*innen dem ausdrücklich zustimmen müssen. Die Betroffenen müssen dem stattdessen aktiv widersprechen.

Politische Gruppen machen sich angreifbar

Gerade progressive, queere, migrantische oder feministische Gruppen, die soziale Medien nutzen, machen sich damit angreifbar. Denn sie verlassen sich auf Systeme, die nicht für sie gemacht wurden – sondern die gegen sie arbeiten können. TikTok, WhatsApp, Instagram und Co werden nicht kostenfrei bereitgestellt, um politische Partizipation zu ermöglichen. Der Zweck der Plattformen ist die Gewinnmaximierung. Und der Preis dafür sind eben allzu oft die Daten der Nutzer*innen.

Das ist kein abstraktes Problem, mit dem sich doch bitte Datenschützer*innen und Bürgerrechtler*innen beschäftigen sollen. Die Plattformen erheben Nutzungs-, Standort- und Gerätedaten der Nutzer*innen, damit sind die allermeisten Online-Aktivitäten einer Person nachverfolgbar. Wer dabei Zugriff auf welche Daten erlangt und an wen sie weitergegeben werden – ob an andere Konzerne oder staatliche Institutionen – bleibt dabei oft unklar. Mit dem Einsatz von KI-Technologien drohen sich diese Risiken zu verschärfen. Denn sie erleichtern es, Personen automatisiert zu identifizieren, soziale Netzwerke zu analysieren und potenziell „auffällige“ Inhalte zu klassifizieren.

Wenn Inhalte, die aus politischer Überzeugung gepostet werden – ein Banner auf einer Demo, ein politischer Aufruf oder der Like für einen regierungskritischen Post –, in KI-Systeme eingespeist werden, bedeutet das zweierlei: Erstens werden die Daten mit anderen Datensätzen in Verbindung gebracht, um bestimmte Muster aus ihnen abzuleiten. Zweitens weiß niemand, was mit den Daten später geschieht – an wen sie weitergegeben und für welche Zwecke sie verwendet werden.

In autoritären Staaten ist der Einsatz derartiger Instrumente bereits Realität. Und auch in Europa wird dieser zunehmend diskutiert, etwa die automatisierte Auswertung sozialer Medien für die Polizeiarbeit oder für die Migrationskontrolle.

Datenschutz als Selbstverteidigung

Insbesondere für oppositionelle politische Akteur:innen ist Datenschutz damit längst keine individuelle Entscheidung mehr, sondern wird schlichtweg zur politischen Notwendigkeit: Wer online politisch sichtbar sein will, muss sich technisch schützen. Nicht aus Paranoia, sondern aus Vorsicht. Und um langfristig handlungsfähig zu bleiben.

Diese sieben Schritte können konkret dabei helfen:

  1. Meta-KI widersprechen: Noch bis zum 26. Mai 2025 kann man der Verwendung der eigenen Daten für das KI-Training bei Meta widersprechen. Das sollten alle tun, die auf den Plattformen des Konzerns politische Inhalte teilen oder mit Accounts interagieren, die von Repressionen betroffen sein könnten. Vor allem all jene, die solche Accounts für Organisationen betreuen, sollten diesen Widerspruch einlegen. Eine einfache Anleitung, wie das geht, gibt es hier.
  2. Signal statt WhatsApp: So nervig es auch ist, immer wieder zwischen WhatsApp und Signal zu wechseln, weil die Oma entgegen vieler Anderer immer noch auf WhatsApp schreibt – es lohnt sich, den politischen Austausch auf Signal zu verlagern. Signal bietet Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und gibt keine Metadaten an Werbekonzerne weiter. Gerade für die interne Kommunikation politischer Gruppen ist die App die bessere Wahl.
  3. Nur notwendige Daten teilen: Immer wieder verbreiten politische Gruppen allzu freizügig die Adressen ihrer Treffpunkte oder die Klarnamen der Teilnehmer*innen über Social Media. Diese Daten sollten nicht geteilt werden, solange das nicht unbedingt notwendig ist. Auch sollten Online-Formulare, Mitgliederlisten oder Kampagnen-Tools aufs Nötigste reduziert werden.
  4. Keine Gesichter zeigen: Fotos von der politischen Demo, dem Sommerfest im besetzten Haus oder von der Ferienfreizeit zeigen, an welchen Orten sich wer wann aufgehalten hat. Wenn diese Bilder veröffentlicht werden, sollten die abgebildeten Gesichter verpixelt werden. Die schwarz-rote Koalition will die biometrische Internetfahndung einführen und dafür eine riesige biometrische Datenbank einrichten. Je weniger Bilder von Gesichtern also online zu finden sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, mit Hilfe einer solchen Software identifiziert zu werden.
  5. Cookies ablehnen: Bei der Recherche im Netz ist es wichtig, Tracking zu unterbinden. Erst vor wenigen Wochen urteilte das Verwaltungsgericht Hannover, dass Webseiten ihren Besucher:innen auch eine „Alles ablehnen“-Schaltfläche für Cookies anbieten müssen. Eine solch eindeutige Ablehnung ist sinnvoll, um möglichst wenig Datenspuren im Netz zu hinterlassen.
  6. Digitale Schutzräume aufbauen: Aufklärung in der eigenen Gruppe, Schulungen zu sicherer Kommunikation, gemeinsame Strategien zur Datensparsamkeit – all das stärkt die kollektive Sicherheit. Es sollten gemeinsame Absprachen getroffen werden: Welche Kommunikationskanäle werden genutzt? Was wird auf Social Media geteilt? Über welche Accounts wird auf welche Informationen zugegriffen?
  7. Im Zweifel gilt: Shut the f*ck up.

Der Staat will mehr, viel mehr Überwachung

Doch nicht nur Big-Tech will an unsere Daten: Derzeit wird der Wind rauer und der Ruf nach noch mehr Überwachung immer lauter. Union und SPD wollen auch die Vorratsdatenspeicherung neu auflegen, Staatstrojaner einsetzen und die Videoüberwachung ausbauen. Und erst kürzlich entschied der Bundesgerichtshof, dass Polizist*innen Beschuldigte unter bestimmten Bedingungen dazu zwingen dürfen, ihr Smartphone mit dem Fingerabdruck zu entsperren.

Gerade linke Organisationen – von Klimabewegungen über migrantische Selbstorganisation bis zu antifaschistischen Bündnissen – waren schon in der Vergangenheit Ziel staatlicher Überwachung und Kriminalisierung. Das wird sich auf absehbare Zeit nicht ändern, zumal nicht auszuschließen ist, dass eines Tages auch eine gesichert rechtsextreme Partei in der Regierung sitzt. Und auch das Interesse großer Konzerne, unsere Daten zu erheben und weiterzuverarbeiten, wird nicht geringer werden. Umso wichtiger ist es schon heute, sich der eigenen digitalen Spur bewusst zu sein.

Politische Räume schützen!

Wer sich gegen Rechts, gegen Umweltzerstörung, gegen Patriarchat und Rassismus einsetzt, läuft Gefahr, beobachtet zu werden – von Unternehmen und von Behörden.

Vor allem junge Menschen brauchen daher Schutzrechte: für sich selbst, für die eigene Gruppe und die Vertretung der eigenen politischen Interessen. Digitale Räume sind politische Räume und sie dürfen nicht zu reinen Risikoräumen verkommen.

Einige Risiken können wir selbst mindern, indem wir Datennutzung widersprechen, Kommunikationskanäle wechseln und vor allem: indem wir nicht mehr von uns preisgeben als nötig.

Über die Autor:in Carla Siepmann

Carla schreibt seit 2022 frei für netzpolitik.org. Sie interessiert sich für Gewalt im Netz, Soziale Medien und digitalen Jugendschutz. Seit 2023 erscheint ihre monatliche Kolumne auf netzpolitik.org.

Kontakt: carla_siepmann@mailbox.org, @CarlaSiepmann

04/28/25
CC - by Cyzen

Big Tech Konzern-Zerschlagung

Warum es für Alphabet, Meta & Co. eng werden könnte

Lange Zeit konnten Tech-Unternehmen wie Google oder Facebook schalten und walten, wie sie wollten. Doch ihre Monopole kommen zunehmend in Bedrängnis – selbst in den USA, wo derzeit die traditionell wirtschaftsfreundlichen Republikaner an der Macht sind. Was steckt dahinter?

Tomas Rudl 28.04.2025 aus Netzpolitik

Es sind schwierige Wochen für Alphabet. Erst im Vorjahr hatte ein US-Bundesgericht in Washington, D.C., nach einem langen Verfahren festgestellt, dass der Konzern seine unrechtmäßig erlangte Marktmacht missbraucht. Vor wenigen Tagen folgte der nächste Paukenschlag: Eine Bundesrichterin in Virginia kam zu dem Schluss, dass Google, die bekannteste Tochter des Tech-Konzerns, ein illegales Monopol bei bestimmten Online-Werbetechnologien errichtet hat.

Was vor wenigen Jahren noch kaum denkbar war, scheint in den USA immer näher zu rücken: Als Antwort auf die Dominanz großer Tech-Konzerne steht zunehmend ihre Aufspaltung zur Debatte. Alphabet könnte dabei nur der Anfang sein.

Ob es soweit kommt, dürfte schon bald entschieden sein. Vor allem das Verfahren zum Missbrauch von Marktmacht, das aus dem Jahr 2020 stammt, neigt sich langsam dem Ende zu. Am vergangenen Montag begann eine für drei Wochen angesetzte Verhandlung in der US-Hauptstadt. Sie wird darüber befinden, ob Google beispielsweise seinen Chrome-Browser abspalten und aus dem Unternehmen lösen muss, wie es das US-Justizministerium verlangt.

Entflechtung als Ultima Ratio

Bald 30 Jahre ist es her, seit Google als einst kleines Start-up die Online-Suche revolutioniert hat. Dabei ist es nicht geblieben. Über die Jahre hat sich das Unternehmen in weiten Teilen des Internets breitgemacht und mit Hilfe von Firmenübernahmen das Geschäft mit Online-Werbeanzeigen unter seine Kontrolle gebracht – die mit Abstand wichtigste Cash-Cow des Unternehmens. Allein im letzten Quartal 2024 hat Alphabet insgesamt 96,5 Milliarden US-Dollar umgesetzt, rund 72 Milliarden davon stammten aus dem Werbegeschäft. Insgesamt fuhr der Konzern in dem Jahr einen gigantischen Gewinn von 100 Milliarden US-Dollar ein.

„Google hat eine umfassende, gestaffelte Monopolstellung und eine lange Geschichte des Machtmissbrauchs“, sagt Ulrich Müller von Rebalance Now. Die Nichtregierungsorganisation will die wachsende Monopolisierung der Wirtschaft zurückdrängen. Gerade Google sei ein Kandidat dafür, „entflechtet“ zu werden, wie eine Aufspaltung im Fachjargon heißt. Gepaart mit sogenannten Netzwerkeffekten, die bestehende Abhängigkeiten verstärken, habe die wettbewerbswidrige Unternehmensstrategie des kalifornischen Konzerns seine Monopolstellung gesichert, führte Müller im vergangenen Herbst in einem Gastbeitrag für netzpolitik.org aus.

Vor allem im Werbe-Bereich hielt Google bislang alle Fäden in der Hand, nun könnten sie nach und nach durchtrennt werden. Das Gericht in Washington hatte entschieden, dass Google ein Monopol in den Märkten für allgemeine Online-Suche sowie für allgemeine Text-Werbung neben Suchergebnissen habe. Diese Dominanz habe Google zudem mit unlauteren Mitteln gefestigt, indem es milliardenschwere Verträge mit Browser-Herstellern wie Apple und Mozilla, Smartphone-Herstellern wie Samsung und Motorola und großen US-Netzbetreibern abgeschlossen hat.

Für Google zahlt sich das aus: Einmal als Standard-Suchmaschine in praktisch allen führenden Browsern eingerichtet, rüttelt kaum jemand an der Einstellung und bleibt im Google-Ökosystem. Oder nutzt ohnehin Chrome, den Google-eigenen Browser, der im Laufe des vergangenen Jahrzehnts fast überall auf der Welt seine Konkurrenz hinter sich gelassen hat.

Online-Werbung fest im Griff

Ein anderes Standbein greift nun das jüngste Urteil aus Virginia an. Demnach besitze Google ein Monopol auf den Märkten für die Technologie, mit denen es täglich Abermilliarden an Werbeanzeigen vermittelt und ausliefert. Dahinter steckt eine gut geölte Maschine, die bei fast jedem Aufruf einer Website versucht, in Sekundenschnelle die richtige Werbeanzeige für das jeweilige Profil der Nutzer:in zu finden. Auch hier spiele Google unsauber, so das Gericht: Bei den Tools, mit denen beispielsweise Nachrichtenseiten freie Anzeigeplätze bereitstellen und umgekehrt Inserenten Werbeeinblendungen platzieren, habe Google seine Marktmacht missbraucht.

Verschont geblieben sind in diesem Verfahren lediglich die Übernahmen der AdTech-Unternehmen DoubleClick im Jahr 2007 und von Admeld vier Jahre später. Aus Sicht der Richterin hätten diese Zukäufe Google zwar dabei geholfen, eine Monopolstellung in zwei benachbarten Ad-Tech-Märkten zu erlangen. Isoliert betrachtet ließe sich jedoch nicht nachweisen, „dass Google diese Monopolstellung durch Verdrängungspraktiken erlangt oder aufrechterhalten hat“, heißt es im Urteil.

Ein Produkt des Neoliberalismus

Dass Google diese Übernahmen überhaupt durchführen konnte, ist dem neoliberalen Laissez-faire-Ansatz zu verdanken, der sich seit den 1970er-Jahren zunächst in den USA breitmachen konnte. Demnach sind Zusammenschlüsse selbst überragend großer Unternehmen unproblematisch, solange dies Verbraucher:innen nicht schädigt. Sogar grundsätzlich starke Gesetze und Richtlinien seien ab Mitte der 1980er-Jahre von Aufsichtsbehörden „größtenteils ignoriert“ worden, „weil sie davon ausgingen, dass staatliche Eingriffe die Dinge eher verschlimmern als verbessern würden“, so die ehemalige Chef-Juristin der Handelsbehörde FTC, Debra Valentine.

Entsprechend hat sich seitdem das Internet und seine Ökonomie entwickelt: Es ist von Zentralisierung und Monopolbildung bestimmt, von Kommerzialisierung und privatisierter Rechtsdurchsetzung, von durchleuchteten Verbraucher:innen, die mehr Produkt sind als Nutzer:innen auf Augenhöhe. Nicht von ungefähr lässt sich das derzeit dominierende Geschäftsmodell im Internet, von der Wirtschaftswissenschaftlerin Shoshana Zuboff „Überwachungskapitalismus“ getauft, auch ganz anders deuten: Genau die Werbemärkte, auf denen Google seine Dominanz ausspielt, seien „die Märkte, die ein offenes und freies Internet möglich machen“, argumentiert das US-Justizministerium.

Handlungsspielraum von Big Tech wird kleiner

Alphabet ist beileibe nicht der einzige Tech-Konzern, der zunehmend seine Grenzen aufgezeigt bekommt. US-Kartellverfahren laufen derzeit unter anderem gegen den iPhone-Hersteller Apple oder gegen den Online-Riesen Amazon. Beide sollen mit illegal aufgestellten Hürden den Wettbewerb behindert und somit den Markt geschädigt haben. Die juristischen Angriffe kommen hierbei von mehreren Seiten: Während in ersteren Fällen das Justizministerium Anklage erhoben hat, ist im Verfahren gegen Amazon die FTC federführend.

Angestrengt hatte die Regulierungsbehörde, gemeinsam mit fast allen Bundesstaaten, ein weiteres aufsehenerregendes Verfahren. Seit Mitte April muss sich der Werbekonzern Meta einem Prozess in Washington stellen. Demnach soll das Unternehmen vor rund einem Jahrzehnt die damals aufstrebenden Konkurrenten Instagram und WhatsApp aufgekauft haben – um laut FTC das eigene Platzhirschprodukt Facebook abzuschirmen. Trotz der berappten Milliardensummen habe man sich so vergleichsweise günstig die Vorherrschaft auf Zukunftsmärkten gesichert.

Bis zum letzten Moment war gar nicht klar, ob dieses Verfahren überhaupt durchgefochten wird. Zum einen hatte Meta eine Karte gezogen, die in der Vergangenheit meist funktioniert hat: Gegen Zahlung eines mehr oder weniger hohen Betrags, die Börsenlieblinge wie Meta oder Alphabet aus der Portokasse bezahlen, ließen sich solche Streitigkeiten außergerichtlich und ohne Schuldeingeständnis lösen. Medienberichten zufolge hatte Meta bis zu einer Milliarde US-Dollar angeboten, um einer Verhandlung zu entgehen.

Kniefall vor Trump

Zum anderen hatte wohl nicht nur Meta-Chef Mark Zuckerberg darauf vertraut, sich mit der Regierung von Donald Trump schon irgendwie einigen zu können. Wie viele andere Tech-Bosse, darunter Apple-Chef Tim Cook oder Google-Chef Sundar Pichai, hatte sich Zuckerberg bei den neuen Machthabern angedient: Moderationspraktiken wurden im Sinne der Republikaner umgebaut, mit Joel Kaplan ein in konservativen Kreisen bestens vernetzter Republikaner zum Politik-Chef bestellt und selbst unternehmensinterne Diversitätsinitiativen kurzerhand abgeschafft.

Dass der für Korruption sonst so anfällige Trump, von Zuckerberg wiederholt persönlich umgarnt, bislang nicht darauf eingestiegen ist, dürfte vor allem auf seine bis heute nicht verwundene Wahlniederlage im Jahr 2020 zurückzuführen sein. Ominöse Mächte hätten sich, so die Erzählung unter Trump-Getreuen, hinter den Kulissen zusammengerauft, um konservative Stimmen zum Verstummen zu bringen und den Demokraten zum Wahlsieg zu verhelfen.

Zu diesen Mächten sollen auch Big-Tech-Unternehmen zählen, so die MAGA-Fans. Deshalb werden sie derzeit auch von der neu besetzten FTC unter die Lupe genommen: Gleich nach seinem Amtsantritt hatte Behörden-Chef Andrew Ferguson, Nachfolger der progressiven Lina Khan, eine Untersuchung eingeleitet. Sie soll zutage fördern, „wie diese Firmen möglicherweise gegen das Gesetz verstoßen haben, indem sie Amerikaner zum Schweigen brachten und einschüchterten, weil sie ihre Meinung äußerten“, so Ferguson. Auch die nach dem Sturm des Kapitols zeitweise verhängten Accountsperren gegen Trump könnten auf geheime Absprachen innerhalb der Tech-Branche zurückzuführen sein, so Ferguson.

„Wir leben jetzt in anderen Zeiten“

Üblicherweise liegt der Fokus in Kartellrechtsverfahren auf wirtschaftlichen Aspekten. Offenkundig spielen die bei den aktuellen FTC-Untersuchungen eine nur untergeordnete Rolle. In dem Meta-Verfahren gehe es darum, die „Macht von Meta zu konfrontieren und sicherzustellen, dass die Situation, die wir im Jahr 2020 hatten, nie wieder auftreten kann“, ließ Ferguson unlängst durchblicken.

Ähnlich gelagert sind die Argumente des Vize-Präsidenten JD Vance, der seine politische Karriere nicht zuletzt dem libertären Monopol-Fan Peter Thiel zu verdanken hat. Vance scheint vor allem die vermeintliche Linkslastigkeit der Unternehmen zu stören: „Die monopolistische Kontrolle über Informationen in unserer Gesellschaft liegt bei einem explizit progressiven Tech-Unternehmen“, wetterte der sonst so wirtschaftsfreundliche Vance im Vorjahr gegen Google.

Liegen Monopole und Kontrolle jedoch in der Hand politischer Verbündeter, allen voran in jener des Trump-Vertrauten Elon Musk, scheinen die Bedenken nicht sonderlich stark ausgeprägt zu sein. So kündigte Anfang April die Sozialversicherungsbehörde an, lokale Büros zu schließen. Wie die meisten Bundesbehörden ist sie von einem beispiellosen Kahlschlag betroffen und wird deshalb auch keine Mitteilungen mehr auf ihrer Website veröffentlichen. Künftig soll die Öffentlichkeit stattdessen offenbar exklusiv über das soziale Netzwerk X von Musk informiert werden.

„Ich weiß, das klingt für Sie wahrscheinlich sehr fremd – mir ging es genauso – und nicht nach dem, was wir gewohnt sind, aber wir leben jetzt in anderen Zeiten“, sagte eine Sprecherin der Behörde.

Über die Autor:in tomas

Tomas ist in Wien aufgewachsen, hat dort für diverse Provider gearbeitet und daneben Politikwissenschaft studiert. Seine journalistische Ausbildung erhielt er im Heise-Verlag, wo er für die Mac & i, c’t und Heise Online schrieb.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Bluesky

04/19/25

Digitalisierung & digitale Souveränität

„Wir brauchen eine neue Vision der Digitalisierung“

Esther Menhard 19.04.2025 aus Netzpolitik

Wir brauchen mehr als digitale Souveränität, nämlich eine neue Leitidee für die digitale Transformation unserer Gesellschaft, sagt die Kommunikationswissenschaftlerin Julia Pohle. Im Gespräch mit netzpolitik.org erklärt sie, warum sich diese Idee nicht auf die technologische Unabhängigkeit von den USA beschränken darf.

Hinter der Debatte um digitale Souveränität steht die Frage danach, wie der digitale Raum ausgestaltet sein sollte und wie wir mit der Tech-Dominanz der USA umgehen. Immer weniger Staaten wollen deren Übermacht weiter hinnehmen. Wir haben darüber mit Julia Pohle gesprochen. Sie fordert eine neue Leitidee der Digitalisierung, warnt aber zugleich davor, diese mit dem Konzept der digitalen Souveränität zu verbinden. Denn damit könnten wirtschaftliche und geopolitische Interessen einiger weniger an Einfluss gewinnen. Pohle ist Co-Leiterin der Forschungsgruppe „Politik der Digitalisierung“ am Wissenschaftszentrum für Sozialforschung in Berlin (WZB). Die Kommunikationswissenschaftlerin arbeitet zu den Themen Globale Internet Governance sowie Europäische Digitalpolitik vor dem Hintergrund des internationalen wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Wettbewerbs.

netzpolitik.org: Der Begriff der digitalen Souveränität ist derzeit überall zu vernehmen. Wie kam es dazu, dass wir heute alle darüber sprechen?

Julia Pohle: Das hat auch mit den Anfängen des Internets zu tun. Großen Einfluss hatte hier eine Strömung, die als Cyber- oder Internet-Exzeptionalismus bekannt ist. Sie sieht, wie der Name andeutet, das Internet als Ausnahme. Die technische Infrastruktur des Internets eröffnete demnach einen ganz neuen Raum, der sich grundlegend von anderen Kommunikationsräumen und -technologien unterscheidend.

Aus Sicht des Internet-Exzeptionalismus ist dieser Raum grenzüberschreitend, auch im territorialen Sinne. Und er ist nicht hierarchisch aufgebaut. Es gibt keine zentralen Kontrollpunkte oder Machtstellungen. Alle Menschen können hier, so der Grundgedanke, auf dem gleichen Niveau miteinander kommunizieren. Diese Idee der Offenheit und Verbundenheit haben die Urväter des Internets in seine technische Infrastruktur eingeschrieben.

Daneben gab es den Cyber-Libertarismus. Ihm zufolge gelten in diesem Raum bestimmte Freiheiten. Gut zum Ausdruck brachte das John Barry Barlows Unabhängigkeitserklärung des Cyberspace. Barlow betont, dass staatliche Macht in diesem neuen Raum keine Rolle spielen dürfe. Alle Internetnutzer verteidigen ihre individuellen und kollektiven Freiheiten nach außen gegen Staaten. Diese Ideologie hat die Internetpolitik über Jahrzehnte hinweg geprägt und ist bis heute in der US-amerikanischen Politik sehr wirkmächtig.

netzpolitik.org: Die Idee, dass das Internet ein grenzenloser Ort ist, klingt doch gut.

Julia Pohle: Ja, das tut sie. Und diese Idee, ein solches grenzüberschreitendes digitales Netzwerk aufzubauen, hatten nicht nur die US-amerikanischen Gründer:innen des Internets, sondern lag auch alternativen Projekten in anderen Ländern zugrunde. Es gibt verschiedene Geschichten des Internets, nicht alle fokussieren auf die Entstehung in den USA.

Allerdings hat sich bald gezeigt, dass Staaten sehr wohl das Internet trotz seiner dezentralen Natur unter ihre souveräne Macht bringen können. Außerdem wirkte auch die Kommerzialisierung des Internets der Offenheit und Freiheit unserer digitalen Vernetzung entgegen und begünstigte damit viele der uns heute bekannten Probleme.

Wie Staaten Einfluss aufs Internet gewannen

netzpolitik.org: Wer hat zuerst Kontrolle aufs Internet ausgeübt, Staaten oder wirtschaftliche Akteure?

Julia Pohle: Genau kann man das nicht sagen. Sobald das Internet zu einem globalen Netzwerk heranwuchs, versuchten Staaten diesen Raum zu kontrollieren und zu überwachen. Etwa im Jahr 1993 kamen außerdem die ersten kommerziellen Browser auf den Markt und es wurde möglich, wirtschaftliche Transaktionen über das Internet abzuwickeln. Private Akteure wollten frühzeitig vom Netzwerkcharakter des Internets profitieren und ihre Marktmacht ausbauen.

netzpolitik.org: Wie verschafften sich Staaten Einfluss auf das Internet?

Julia Pohle: Sie hatten Einfluss darüber, wie das Internet und seine Anwendungen aufgebaut wurden. Eine wichtige Rolle spielte Anfang der 2000er-Jahre auch der Diskurs um die Informationsgesellschaft. Damals wurde dem Staat die Rolle zugesprochen, durch Deregulierung wirtschaftliche Freiheiten im Internet zu sichern. Das war der Einfluss der neoliberalen Politik, die auch aus den USA kam und gerade im Digitalbereich wirkte. Sie hat großen Einfluss darauf gehabt, wie sich die Digitalwirtschaft entwickelte.

Außerdem haben Staaten über den Weltgipfel zur Informationsgesellschaft, den die Vereinten Nationen 2003 und 2005 organisierten, die globale Koordination der Internetentwicklung beeinflusst. Der Gipfel hat internetpolitische Themen überhaupt erst in die öffentliche Debatte und auf die Agenda von Regierungen weniger entwickelter Länder gebracht. Auch ein Teil der deutschen netzpolitischen Community wurde über diesen Weltgipfel politisiert.

Staatliche Einflussnahme erfolgte aber auch durch Interventionen auf Ebene der Infrastruktur selbst, zum Beispiel durch das Blockieren bestimmter Webseiten, das Abschalten des Internets oder den Ausschluss bestimmter Gegenden und Communitys von der Internetinfrastruktur. Diese staatlichen Interventionen gab es von Anfang an, und sie nahmen über die Zeit zu.

Das Ringen um digitale Souveränität

netzpolitik.org: Springen wir in die Gegenwart: Was hat diese Ausgangssituation mit der aktuellen Forderung nach digitaler Souveränität zu tun?

Julia Pohle: Zunächst ist die Idee, dass Staaten ihre Souveränität im digitalen Raum behaupten müssen, keineswegs neu. Sie kam bereits in der Anfangszeit des Internets auf, spätestens während des Weltgipfels. Schon damals ging es den teilnehmenden Staaten darum, sich der dominanten Position der USA und der Privatwirtschaft zu erwehren.

Die Vereinigten Staaten hatten damals gefordert, dass der Privatsektor und die technische Community die Regeln und Normen für das Internet setzt, im Sinne der Selbstregulierung. Und schon damals verlangten andere Staaten mit Verweis auf ihre Souveränität, dass sie in die Gestaltung dieser Regeln einbezogen sein sollten.

Doch die USA waren mit ihrer Ideologie eines freien und offenen Internets so einflussreich, dass sie die meisten westlichen Staaten auf ihre Seite brachten. Das Ergebnis war das Multi-Stakeholder-Prinzip, das bis heute vor allem für die Verwaltung der kritischen Infrastrukturen des Internets besteht.

Gezieltere Forderung nach digitaler Souveränität erhoben dann ab den 2010er-Jahren vor allem autoritäre Staaten: Russland, China sowie einige arabische Staaten. In China ist der Begriff „Cyber-Souveränität“ schon relativ lange in Gebrauch und ab 2010 fand er sich auch in offiziellen politischen Strategien wieder. Dahinter steht der Wunsch nach einer strikten staatlichen Kontrolle des digitalen Raums und dem Schutz vor ausländischer Einflussnahme.

Aber auch in Europa tauchte der Begriff bald auf. In Frankreich gibt es Forderungen nach technischer Souveränität bereits seit längerem. Und spätestens mit den Snowden-Enthüllungen im Jahr 2013 gewinnt der Begriff in der europäischen Politik an Bedeutung. Allerdings wird er hier natürlich anders ausgelegt als in China oder Russland.

netzpolitik.org: Inwiefern haben die Snowden-Enthüllungen zu dieser Entwicklung beigetragen?

Julia Pohle: Die Idee, dass das Internet frei ist, wurde auf einen Schlag entzaubert. Die Enthüllungen haben zum ersten Mal öffentlich vor Augen geführt, wie stark wir von digitalen Infrastrukturen und Diensten abhängig sind, die nicht unkontrollierbar sind – wie von den Cyber-Exzeptionalisten versprochen, sondern die wir in Europa nicht kontrollieren können. Das hat den Wunsch nach digitaler Souveränität verstärkt. Viele verlangten nach Grenzen im digitalen Raum, um sich sowie die eigene Unabhängigkeit und Selbstbestimmungsfähigkeit besser zu schützen.

„Es drohen mehr staatliche Macht und Überwachung“

netzpolitik.org: In der Debatte werden häufig der politische Einfluss der USA und der privatwirtschaftliche Einfluss von Big-Tech gleichgesetzt. Ist das aus Ihrer Sicht begründet?

Julia Pohle: Es sind unterschiedliche Akteure, auch wenn beide unsere digitale Kommunikation überwachen und Daten ausspähen. Gleichzeitig muss man sich klarmachen, dass US-Geheimdienste nicht nur mit anderen westlichen Geheimdiensten kooperieren, sondern auch mit kommerziellen Anbietern. Die Sicherheitsbehörde in den USA sind deshalb stark daran interessiert, die Vormachtstellung der amerikanischen Tech-Konzerne aufrechtzuerhalten. Und die amerikanische Politik hat Interesse daran, die Wirtschaftsmacht und den kulturellen Einfluss der Vereinigten Staaten weiter auszubauen.

netzpolitik.org: Wie sinnvoll ist dann der aktuelle Wunsch nach digitaler Souveränität in Europa?

Julia Pohle: Die Forderung ist nachvollziehbar. Die Frage ist nur, ob der Ruf nach Souveränität der richtige Weg ist.

Aus meiner Sicht wäre es sinnvoller, präzisere Forderungen zu stellen. Gerade auch deshalb, weil „Souveränität“ ein politisch aufgeladenes Konzept ist, das auch mehr zentrale Kontrolle und Überwachung vorsehen kann.

Tatsächlich kann hinter der Forderung nach digitaler Souveränität auch das Streben nach mehr staatlicher Macht stehen, was dem Ziel individueller Selbstbestimmung widerspricht.

„Wir brauchen eine neue Leitidee“

netzpolitik.org: Was für ein Internet sollten wir als Zivilgesellschaft heute anstreben? Wie viel staatlicher und privatwirtschaftlicher Einfluss ist gut?

Julia Pohle: Schon der Weltgipfel in den Jahren 2003 und 2005 wollte dieses Verhältnis auszutarieren. Der Multi-Stakeholder-Ansatz ist sinnvoll, er beteiligt verschiedene Akteure aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Tech-Szene daran, das Internet zu gestalten. Aber der Ansatz hat seine Schwächen, da er sich von dominanten Akteuren kapern lässt. Außerdem setzen Staaten und Unternehmen einfach außerhalb der Multi-Stakeholder-Prozesse eigene Regeln.

Wir sollten uns aber nicht nur fragen, welches Internet wir haben wollen. Sondern wir brauchen auch eine gesellschaftliche Vision, die der gesamtgesellschaftlichen digitalen Transformation zugrunde liegt. Es reicht längst nicht mehr, nur über das freie und offene Internet zu sprechen. Diese Leitidee hat ausgedient.

Es muss eine neue Leitidee her. Eine solche aber mit den Prinzipien der digitalen Souveränität zu verknüpfen, wie es die Europäische Kommission derzeit versucht, halte ich für überaus problematisch. Nicht nur, weil der Begriff so viele, auch widersprüchliche Interessen vermengt. Sondern weil er darüber hinaus wirtschaftliche und geopolitische Interessen verdeckt, die mit den Interessen der Zivilgesellschaft unvereinbar sind. Und es besteht die Gefahr, dass diese Interessen unter dem Deckmantel einer wertebasierten Digitalpolitik an Einfluss gewinnen.

Über die Autor:in Esther

Esther Menhard ist freie Autorin bei netzpolitik.org. Sie recherchiert zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und nimmt dazu gerne Hinweise entgegen. Von Haus aus Philosophin, interessiert sie sich für Datenethik, die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Digitalität, AdTech, open access und open source.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon Bluesky

04/16/25

Rauswurf: Visionärin Jutta Horstmann

Zentrum für digitale Souveränität: Ohne Strategie ist es nur ein Feigenblatt

Esther Menhard 16.04.2025 Netzpolitik

Völlig überraschend hat das Bundesinnenministerium die Geschäftsführerin des Zentrums für Digitale Souveränität geschasst. Dabei gilt Jutta Horstmann vielen als erfahrene wie visionäre Expertin. Für die Zukunft von Open Source in der öffentlichen Verwaltung verheißt das nichts Gutes.

Wie zuvor die Ampel hat sich nun auch Schwarz-Rot „digitale Souveränität“ auf die Fahnen geschrieben. Laut Koalitionsvertrag heißt das auch: Open Source fördern und dabei auf die Zusammenarbeit mit dem Zentrum für digitale Souveränität (ZenDiS) setzen.

Diese bundeseigene GmbH gründete die Ampel im Jahr 2022 und setzte damit ein Vorhaben um, das der IT-Planungsrat noch zu Merkel-Zeiten entwickelt hatte. Im Organisationskonzept aus dem April 2021 stellte das Bund-Länder-Gremium fest: Die Abhängigkeiten der öffentlichen Verwaltung von proprietären IT-Anbietern gefährden nicht nur die Informationssicherheit und schränken die Flexibilität der Verwaltung ein, sondern machen sie auch abhängig von „fremdgesteuerter Innovation“. Ob nun Microsofts Office-Anwendungen, Oracle-Datenbanken oder Virtualisierungssoftware von VMware: Ein erschlagend großer Teil der Verwaltungs-IT hängt von Tech-Riesen mit Sitz in den USA ab.

Maßnahmen gegen eine solche Unsouveränität: Es brauche eine Organisation, die über alle Ebenen hinweg – Bund, Länder, Kommunen – „moderne, leistungsfähige und skalierbare“ Alternativlösungen aus Open-Source-Software (OSS) für die öffentliche Verwaltung verfügbar mache, und zwar mit der nötigen „Flexibilität und Dringlichkeit“ – das ZenDiS.

Von Open Source überzeugen

Strategische Aufgabe des Zentrums ist zudem, die öffentliche Verwaltung zu Open Source zu beraten, aber auch von Vorteilen und Möglichkeiten zu überzeugen. Diese Aufgabe übernahm bis vor kurzem Jutta Horstmann. Seit Oktober war sie Geschäftsführerin des ZenDiS und engagierte sich nicht nur für die Produkte des ZenDiS, sondern auch als Sachverständige zum Thema Open Source, zum Beispiel im Digitalausschuss des Bundestages.

Für diese Arbeit qualifizierte die Linux– und OSS-Expertin der frühen Stunde, Informatikerin und Politikwissenschaftlerin ihre langjährige Berufserfahrung im Bereich OSS-Beratung. Für das Zentrum trat sie auf Veranstaltungen wie der FOSS Backstage oder zuletzt bei der Free Software Foundation Europe auf.

Dass die zwei Produkte des ZenDiS, openDesk und openCode, in anderen europäischen Ländern und auch international Anklang finden, ist auch ihr zu verdanken. Beim digitalen Arbeitsplatz für die öffentliche Verwaltung, openDesk, gibt es inzwischen eine enge Zusammenarbeit mit Frankreich und den Niederlanden.

Es schien etwas ins Rollen gekommen zu sein. Umso mehr überraschte letzte Woche die Nachricht, das Bundesinnenministerium (BMI) habe Horstmann abberufen. Über die Hintergründe schweigt sich das BMI aus. Auf Anfrage sagt ein Sprecher gegenüber netzpolitik.org knapp: Um die Verwaltungsdigitalisierung effizienter zu machen und voranzutreiben, sei es notwendig, „Prozesse und Kompetenzen zu bündeln“. „Als einen Schritt dieser Bündelung“ habe das BMI am 9. April 2025 beschlossen, „Horstmann von ihrer Funktion als Geschäftsführerin abzuberufen“.

Das BMI konnte hier allein entscheiden. Denn zwar war angedacht, dass das ZenDiS eine GmbH von Bund und Ländern wird. Bis heute allerdings ist der Bund Alleingesellschafterin und verschleppt schon seit drei Jahren die Beteiligung interessierter Bundesländer als Mitgesellschafter.

Einzelspitze statt Doppel

Ohne Geschäftsführer steht das ZenDiS derweil nicht da. Im Januar löste Alexander Pockrandt den Interimsgeschäftsführer Ralf Kleindiek ab und besetzte die Position des Chief Financial Officer (CFO). Pockrandt war zuvor Abteilungsleiter für Landesverfahren bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung. Während Pockrandt die kaufmännische Funktion im ZenDiS übernahm, war Horstmann für die strategische Umsetzung der Aufgaben zuständig. Die Doppelspitze war für das ZenDiS seit der Gründung geplant.

Dabei habe sich aber schnell gezeigt, dass die beiden Geschäftsführer:innen Horstmann und Pockrandt unterschiedlicher nicht sein könnten, berichtet uns eine mit den Vorgängen vertraute Person. Auch vor dem Hintergrund der starken OSS-Ausrichtung des ZenDiS habe es Verwunderung dazu gegeben, warum das BMI Pockrandt für diese Position ausgewählt habe.

Denn der systemische Berater und gelernte Bankkaufmann hatte mit Open Source vorher wenig am Hut. Bei seiner vorigen Station beim öffentlichen IT-Dienstleister des Landes Hessen dürfte er auch wenig mit der unbürokratischen Arbeitsweise vertraut sein, durch die das ZenDiS möglichst schnell Erfolge mit OSS in der öffentlichen Verwaltung erzielen sollte.

Wer kümmert sich um Strategie?

„Horstmann wird fehlen“, heißt es aus ZenDiS-Kreisen. Dort besteht auch Sorge, dass nun jemand für die Strategie des ZenDiS fehlt. Wer übernimmt zukünftig den Einsatz für Open Source, der Teil des Aufgabenbereichs ist? Fällt diese Arbeit weg und soll es nun in erster Linie darum gehen, die Produkte „unters Volk zu bringen“? Diese Sorge besteht. Tatsächlich hat das ZenDiS erst kürzlich einen Vertrag mit der Bundeswehr über die Nutzung von openDesk abgeschlossen.

Die Idee hinter dem digitalen Arbeitsplatz openDesk war ursprünglich: Behörden und Ämter können sich damit unabhängiger machen von Microsoft Office 365. Dazu gehörte, in den Verwaltungen Beratungs- und Überzeugungsarbeit zu leisten. Inzwischen scheint jedoch ein anderes Ziel vorrangig: Produkte in die Breite bringen und Umsatz erzielen. Von der ursprünglichen Idee bleibt dabei kaum etwas übrig.

Wie das ZenDiS Vision und Mission nach der Kündigung Horstmanns weiterverfolgt, wird sich zeigen. Es besteht die Gefahr, dass das Unternehmen zum Feigenblatt werde – nach dem Motto: Die Bundesregierung engagiert sich schon für Open Source und digitale Unabhängigkeit von proprietärer Software – dafür gibt es ja das ZenDiS.

Die Zukunft von Open Source unter einer schwarz-roten Regierung ist indes ungewiss. Wird es tatsächlich ein Digitalministerium geben, das der CDU untersteht und für Staatsmodernisierung sorgen soll, untersteht es einer Partei, in deren Wahlprogramm Open Source nicht ein einziges Mal erwähnt wurde. Aus Netzpolitik

Über die Autor:in Esther

Esther Menhard ist freie Autorin bei netzpolitik.org. Sie recherchiert zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und nimmt dazu gerne Hinweise entgegen. Von Haus aus Philosophin, interessiert sie sich für Datenethik, die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Digitalität, AdTech, open access und open source.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon Bluesky

01/15/25

Psychoanalyse & Internetkultur

Klaus Grabska u.a. (Hg.): Virtuelle Berührung – zersplitternde Realität. Zur Psychoanalyse von Digitalisierung und Internetkultur. Gießen 2023, Psychosozial-Verlag. 263 S.

Rezension von Thomas Barth

Die psychoanalytische Perspektive thematisiert was bei der Debatte um die Digitalisierung oft übersehen wird: Fantasien, Wünsche, Ängste, Begierden und Bewältigungsmöglichkeiten des Subjekts im Netz. Dabei wird versucht, den in der Analytiker-Zunft dominierenden Kulturpessimismus zu hinterfragen, aber man bleibt doch am Ende mehrheitlich skeptisch. Der Band enthält Beiträge der psychoanalytischen Jahrestagung „Virtuelle Berührung – zersplitterte Realität“ (12.-15.Mai 2022) und spiegelt eine langsame Öffnung für Netzkultur in dieser traditionsreichen Richtung der Psychologie, die auf Sigmund Freud zurückgeht.

Digitalisierung und Netzkultur prägen, so der Ausgangspunkt, immer mehr unsere Gesellschaft sowie Erleben und Verhalten der Menschen. Unsere Psyche ist mit neuen virtuellen Welten konfrontiert, die uns in ihren Bann ziehen, unser Wirklichkeits- und Körpergefühl neu prägen. Was hat die heutige Psychoanalyse zu diesen Entwicklungen zu sagen? Welche Erkenntnisse ergeben sich aus der psychoanalytischen Behandlungspraxis, aus ihren theoretischen Sichtweisen und wie verändert sich die Psychoanalyse selbst?

Die Psychoanalyse fragt, wie es heute um unser sinnliches Erleben steht, wie sich die virtuellen Berührungen ohne Körper verstehen lassen, welche unbewussten Fantasien wir im virtuellen Raum haben. Kann die digitale und mediale Revolution die Versprechen nach mehr gesellschaftlicher Teilhabe einlösen? Oder verstärkt sie im Gegenteil psychische Probleme und Pathologien sowie gesellschaftliche und politische Spaltungen? Die Beiträge sind sich nicht einig, doch die „Zersplitternde Realität“, die sie ansprechen, verweist auch eher negative Folgen aus psychoanalytischer Sicht. Neben Praxisberichten und kulturphilosophischen Reflexionen enthält der Band drei empirischen Untersuchungen zu den Netzmedien Youtube, Instagram und Tinder

Patienten tragen ihre Netzerfahrung in die Psychoanalyse

Das Vorwort der vier Herausgeber*innen gibt eine kritische Perspektive vor: Psychoanalytische Praxen würden zunehmend von Patient*innen aufgesucht, die mit dem Digitalen in einer Internetkultur groß geworden wären. Die „sozialen“ Medien hätten die Öffentlichkeit umgewälzt und das Virtuelle wäre zum dominanten Erfahrungsmodus geworden: „Mit dem Handy in der Tasche werden wir alle scheinbar zu globalisierten Weltbürgern, ohne einen wirklichen Schritt aus der stets begrenzten individuellen Wirklichkeit heraustreten zu müssen. Wir können uns ’sozial vernetzen‘, ohne irgendeine persönliche Verbundenheit einzugehen. Gewonnene Freiheiten und Spielräume gehen mit Ängsten vor Verlassensein und Resonanzverlusten einher.“

Im ersten Teil „Subjekt und Medium“ geht es um die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Subjektbildung in einer zunehmend digital-medial vermittelten Kultur und wie dieser Prozess aus einer psychoanalytischen Perspektive zu erfassen wäre. Elfriede Löchel kann als eine Begründerin der psychoanalytischen Reflexion über Digitalisierung gelten. Sie erörtert in „Subjekt und Medium in der digitalen Welt“ ihre psychoanalytischen Erkenntnisse bezüglich Subjektkonstitution und Verständnis des Medialen und bezieht sich dabei auf Klassiker der Computer-Reflexion wie Joseph Weizenbaum und Sherry Turkle. Sie bemängelt besonders bei den Klinikern ihrer Zunft mangelnde Nüchternheit: „Anders als die frühen analytisch-sozialpsychologischen Arbeiten zum Computer…klangen die, die ersten Reaktionen aus dem Kontext der klinischen Psychoanalyse, die nach der Verbreitung des Internets auftauchten, wie Aufschreie. Der seelische Innenraum, die Erregungsregulierung, und Beziehungsfähigkeit der Subjekte schienen in höchster Gefahr.“ (S. 48) Neben dem Ödipuskomplex, der ihr medienanalytisch ungeeignet erscheint, und dem „intermediären Raum“ der Übergangsobjekte, den Löchel nicht mit dem Internet identifizieren möchte, diskutiert sie Sigmund Freuds Konzept der Abwesenheit, dargelegt im Fort-Da-Spiel. Dieses frühkindliche spielerische Erkunden der Existenz von Dingen (und des Selbst im Spiegel) sei „ein grundlegendes Medium…hilfreich, psychoanalytisch auch über andere Medien nachzudenken. (…) Indem ein abwesendes, sich entziehendes Objekt strukturell gesichert wird, konstituiert sich das Subjekt.“ (S. 57) Das virtuelle Leben im Internet lasse uns potenziell zu unendlich vielen Objekten, unabhängig von Raum und Zeit, in medialen Kontakt treten, artikuliere eine neue „Sprache des Abwesenden“ (Freud, „Das Unbehagen in der Kultur“) und damit auch „eine neue Art, Subjekte ins Verhältnis zu Abwesendem zu setzen.“ (S. 58)

Kino und Netze: Odysse im Cyberspace

Netzmedien sind Teil unserer Medienumwelt, die uns durch SF-Filme und Literatur auf die Netzwelten vorbereitet hat. Der Filmpsychoanalytiker Andreas Hamburger ist ein Nestor der Medienforschung seiner Zunft. Er fordert in „Das digitale Unbewusste: Psychoanalytische Gedanken zu einem brennenden Zeitproblem“, das Unbewusste in einer digitalen Welt neu zu denken. Dabei greift Hamburger auf den SF-Autor P.K.Dick zurück, dem das Kino die „Bladerunner“-Filme verdankt, sowie auf Kubricks „2001 – Odyssee im Weltraum“ mit der tödlichen KI, die fragt, ob sie nun träumen könne, was der Analytiker verneint: „Androiden träumen nicht…weil sie keinen Leib haben, der ihre Kognitionen stört.“ In einer Zone zwischen menschlicher und maschineller Kognition sucht er ein digital konzipiertes „technisches Unbewusstes“, das außerhalb des Menschen agiert. Das Internet sei ein „algorithmisches, multizentrisches Subjekt“ geworden: „Hypes und Shitstorms sind die affektiven Eltern des Netzsubjekts und Reinigungsalgorithmen seine Windeln.“ Unser Unbewusstes wird „sich in diesem digitalen Spiegel neu erfinden“. (S. 34)

Der Lehranalytiker Lutz Garrels bezieht sich aus kulturtheoretischer Sicht in „Entfesselung und Zähmung des Feuers: Notizen zur digitalen Formung von Subjektivität“ metaphorisch auf den Prometheus-Mythos. Er deutet dabei digitale Objekte als Prothesen des Subjekts und formuliert seine vier Risikodimensionen digitaler Medien: Dauererregung und Übersättigung; narzisstische Aufblähung und Zentrierung auf das eigene Ego; Prothesen und Omnipotenz; sowie Spaltung und Destruktion. Wo das Selbst paranoid-projektiv agiere, fänden sich Foren der Verschwörungstheoretiker und Rechtsextremen mit ihren Destruktionsfantasien. „Likes“ würden wie libidinöse Energie verschickt und empfangen, es gehe dabei aber weniger um erotisches Feuer als um narzisstische Partialtriebhaftigkeit und eine Gefahr „schwerer Verbrennungen“. Er schließt mit dem Satz: „Wir sollten dann unsere ganze Lust sammeln und mit all unserer weiblichen und männlichen Kraft in das digitale Feuer hinein pinkeln.“

Corona, Ferntherapie und Zwischenleiblichkeit

Der zweite Teil „Klinik und Internet“ behandelt schwerpunktmäßig die in der analytischen Gemeinschaft diskutierte Frage, welchen Einfluss es hat, wenn das Therapiegespräch, wie durch die Corona-Pandemie vielfach nötig, digital vermittelt am Bildschirm stattfindet. Alessandra Lemma verweist dabei auf die Bedeutung einer vorangehenden Erfahrung von körperlicher Präsenz, um einen analytischen Prozess bewahren zu können, und warnt vor dem „schlüpfrigen Gefälle“ der Virtualität, die sehr heikel auf einer verführerisch informellen Beziehungsebene operiere. Giuseppe Civitarese verweist ähnlich auf die schwindende Dimension der „Zwischenleiblichkeit“ und Bernd Heimerl sieht für Video-Online-Meetings eine verunsichernde magische Erfahrungsqualität in der digital vermittelten Kommunikation: Das Unheimliche einer Doppelpräsenz, deren Geschichte er im Horrorgenre nachzeichnet.

Der dritte Teil „Zersplitterung im öffentlichen Raum“ erörtert soziale, kulturelle und auch politpsychologische Aspekte von Digitalisierung und Internetkultur. Zunächst zeigt Gudrun Brockhaus in „Ich fühle mich wie Sophie Scholl‹. Rechte Opferspiele“, wie sich viele rechtsradikale Bewegungen mithilfe des Internets als Empörungs- und Hassbewegungen massenwirksam inszenieren und politisch organisieren. Das im Titel angeführte Zitat stammt von einer Rednerin bei einer Impfgegner-Demonstration. Brockhaus analysiert, inwiefern es rechtsradikalen Bedrohungsideologemen trotz darin enthaltener Realitätsverdrehungen in den „sozialen“ Medien gelingt zu dominieren: Mittels Emotionalisierung, Personalisierung, Dramatisierung, Polarisierung, Übertreibung und Radikalisierung. Rechtspopulismus, Neue Rechte und „profitorientierte Plattformen“ (wie Facebook) teilen dabei Mechanismen zur Generierung von Aufmerksamkeit. In den „Echokammern des Grauens“ würde die virtuelle Realitätswahrnehmung Verschwörungsideologien untergeordnet, wobei einige sich zu Opfern stilisieren. Andere würden destruktiv bis hin zu Tötungs- und Suizidhandlungen nur wegen einer behaupteten bzw. imaginierten „Impfdiktatur“. Seit Donald Trump habe Politik sich zunehmend nach dem Modell des Reality-TV inszeniert: „Die Zerstörung von Empathie und Mitleidensfähigkeit entspricht der Entwirklichung in der Gamification des Politischen.“ (S. 153)

Von Sigmund Freud zu Günther Anders

Andreas P. Herrmann begibt sich in seinem Text „Unser mediales Spiegelbild. Der Psychoanalytiker als Held der Fernsehserie in Therapie“ in das Medienfeld der Online-Streaming-Angebote. Seine weniger auf Digitalisierung bezogene Frage betrifft die in der französischen Serie bewältigten Ängste nach dem verheerenden Anschlag auf das Pariser Konzerthaus Bataclan am 13.11.2015. Psychische Traumatisierungen werden an den fiktiven Therapieverläufen der Serie erörtert, die Herrmann als überzeugende Darstellung der klinischen Psychoanalyse einschätzt: „In Therapie ist ein Beispiel dafür, welche mediale Faszination von der Psychoanalyse ausgehen kann und welche Ängste sie zugleich mobilisiert.“ (S. 190) Er diskutiert ausführlich die sexuelle Übergriffigkeit des Serienhelden.

Franz Oberlehner geht in „Körperaugmentation und Wirklichkeitssinn“ von Günther Anders‚ prometheischer Scham und Sigmund Freuds Prothesengott-Theorem aus, um unseren Wirklichkeitssinn nach Ferenczi zu erörtern. Das Smartphone augmentiere (ergänze) unsere Wirklichkeit so anschmiegsam, dass es mit unserer Psyche eine symbiotische Beziehung eingehe. Dies käme „unseren sehr frühen Fantasien von Allmacht und Ungetrennt-sein so sehr entgegen, dass unsere Realitätsprüfung immer mehr an Schärfe und Konturen verliert“ (S. 166). „Big Data“ (die Plattformkonzerne) würden kontrollieren, was uns interessiert, und steuern, wie wir unsere Wünsche erfüllen. Dabei verändert die Digitalisierung „die Grenze unseres Körper-Ichs, die unbewusste Bestimmung von Innen und Außen und damit unseren Wirklichkeitssinn“. (S. 174)

Youtube, Instagram und Tinder

Der vierte Teil „Begegnungen im Internet“ stellt drei empirischen Untersuchungen zu den Netzmedien Youtube, Instagram und Tinder vor, deren Ansatz qualitativ-psychoanalytischen Forschungsmethoden folgt und das szenische Verstehen (Argelander) zur Erschließung des Latenten nutzt. Clara-Sophie Adamidis findet bei der tiefenhermeneutischen Auswertung zweier themenzentrierter Interviews von Nutzer*innen von Youtube-Vlogs (Videoblogs) ein „beziehungsnahelegendes Format“, das Kontaktwünsche enttäuschen kann.

Julia Katharina Degenhardt untersucht in „#BorderlineRecovery“ die Instagram-Auftritte einer 19- und einer 26-jährigen Borderlinerin. Dort werden „häufig Selbstverletzungen, verheilt oder frisch versorgt“ dokumentiert und ein psychischer Heilungsprozess öffentlich diskutiert. Auf dem Bildmedium Instagram werden oft glamourös-narzisstische Selfies gepostet und im ernsteren „Recovery“-Bereich finden sich hundertmal mehr Einträge zu Magersucht (die durch dieses Medium besonders bei jungen Frauen und Mädchen ausgelöst werden kann). Degenhardt zeigt das Widerstandspotenzial im digital vermittelten Genesungswunsch auf und betont dabei die psychoanalytisch-psychotherapeutische Relevanz des sozial-medialen Daseins.

Carolin Schnackenberg fragt nach der psychodynamischen Bedeutungsdimension der Dating-App Tinder und findet sie in der immer wieder erneuerten Evokation Wünsche erfüllender Vorstellungen noch vor einer Realisierung geäußerter Beziehungswünsche.

Geschlecht und Virtualität

Das Thema Sex darf bei Psychoanalytikern natürlich nicht zu kurz kommen, so thematisiert der abschließende fünfte Teil „Geschlecht und Virtualität“ sexuelle Aspekte der Internetkultur. Nils F. Töpfer arbeitet in „Die Verschleierung des Begehrens in der Internet-Pornografie. Paradoxie und Pluralität der Identifikation“ die subjektive Bedeutung von Pornografie im Internet anhand der Suchbegriffe Anal, Femdom und Cuckold heraus. Er strebt dabei eine differenzierte Sicht bewusst ohne moralische Voreingenommenheit an, die Paradoxien und Pluralität möglicher Identifikationen mehr Aufmerksamkeit widmet. Die Besonderheit der Internet-Pornografie liege in der relativ verzögerungsfreien Befriedigung des Begehrens, die dem Unbewussten mehr Raum gebe. Die pornografische Fixierung auf Analsex mit Frauen ermögliche etwa „Männern indirekt auch auf annehmbare Weise die Identifikation mit dem Penetriert-werden.“ (S. 243)

Sebastian Thrul dokumentiert seine psychoanalytische Arbeit mit trans* Menschen bzw. wie er sich eine psychoanalytische Position zur Frage der Geschlechtsumwandlung mittels Hormonen bzw. OP erarbeitete. Dies geschah im Rahmen seiner psychoanalytischen Ausbildung, wo er Probleme seiner Position als Oberarzt in einer neu geschaffenen ambulanten Sprechstunde für geschlechtsdysphorische Personen verarbeiten konnte. Digitalisierung spielt dabei nur insoweit eine Rolle, als in Netzmedien besonders drastische Debatten zu diesem Thema stattzufinden scheinen, deren öffentliche Wirkung auch betroffene Patient*innen stigmatisiert.

Diskussion

Die psychoanalytische Perspektive bringt bei der Debatte um die Digitalisierung Fantasien, Wünsche, Ängste, Begierden, Befriedigungen und Bewältigungsmöglichkeiten des Subjekts ins Spiel. Dabei versuchen hier einige Autor*innen den in der Analytiker-Zunft grassierenden Kulturpessimismus zu hinterfragen und bleiben doch am Ende weitgehend skeptisch. Die Versuche, das Unbewusste bei ihren Patienten, bei den Nutzern des Internets und auch bei sich selbst deutend zu ergründen, wirken dabei mehr oder weniger plausibel. Die Feinheiten der psychoanalytischen Begrifflichkeit bleiben dem ungeschulten Leser vermutlich verborgen, denn sie wird meist vorausgesetzt. Die Literaturlisten verweisen fast immer auf Freud, nie auf Adler oder Jung, und die inner-psychoanalytische Uneinigkeit wird an keiner Stelle diskutiert.

Deutungen bleiben oft spekulativ und zuweilen fallen im vorliegenden Band auch Details auf, die einer Deutung bedürfen könnten. Der Beitrag von Herrmann untersucht z.B. das „mediale Spiegelbild“ des Psychoanalytikers, wenn dieser als Held der Fernsehserie „In Therapie“ auftritt. Bei seiner Deutung kritisiert er zwar die unethische Verstrickung des Helden in eine Gegenübertragung, die diesen in eine verbotene Liebesaffäre mit einer jungen attraktiven Patientin geraten lässt. Er übersieht aber einen noch viel gravierenderen Verdacht, der in der Serie aufkommt: Der Analytiker gerät in Eifersucht zu einem anderen Patienten, der mit besagter Patientin eine sexuell erfolgreichere Beziehung herstellte als der Therapeut. Als Polizist war er wegen posttraumatischer Belastungen nach Einsatz beim Bataclan-Anschlag in Behandlung, am Ende geht er als Freiwilliger in einen militärischen Polizeieinsatz gegen den Islamischen Staat und wird erschossen. Der Vater des Toten macht dem Analytiker viele Vorwürfe und ein Verdacht liegt in der Luft: War die Psychoanalyse hier eine (wenn auch eventuell nur unbewusst eingesetzte) Mordwaffe gegen den Nebenbuhler? Herrmann scheint diese drastische, eine fragwürdige Machtausübung in der Behandlung problematisierende Nuance des Seriendramas vollkommen zu entgehen, obwohl er besonderes Augenmerk auf die öffentliche Darstellung und Bewertung der Psychoanalyse in der Fernsehserie legt.

Der Beitrag von Gudrun Brockhaus geht hart mit Impfskeptikern ins Gericht, rückt sie undifferenziert in die Nähe von Rechtsextremismus und Verschwörungstheorie, ohne zu erwähnen, dass es unter Psychoanalytikern auch prominente Gegner der Corona-Politik gab. Der Berliner Psychologie-Professor und Psychoanalytiker Klaus-Jürgen Bruder gab 2021 zusammen mit Almuth Bezzel-Bruder, Lehranalytikerin (Adlerianerin) und Rechtspopulismus-Forscherin, den Sammelband „Macht: Wie die Meinung der Herrschenden zur herrschenden Meinung wird“ heraus, der impfskeptische und medienkritische Positionen versammelte. Bruder selbst, der im Psychosozial-Verlag sogar eine Schriftenreihe zu „Subjektivität und Postmoderne“ herausgibt, schrieb in „Macht“, das freilich im Westend Verlag erschien, zum Thema „Der Diskurs der Macht in Zeiten von Corona“. Gudrun Brockhaus scheinen diese psychoanalytischen Diskurse nicht bekannt zu sein, vielleicht weicht sie ihnen auch aus. Psychoanalytisch gesehen könnte man wohl auch hier über „Verdrängung“ spekulieren. 

Fazit

Die Vertreter*innen der Psychoanalyse liefern in diesem Tagungsband einen reichen Fundus an metaphernreichen Deutungen und – manchmal vielleicht allzu – fantasievollen Ideen zur Frage des Subjekts in der Digitalisierung. Besonders die virtuellen Welten der sogenannten „sozialen Medien“ heutiger Plattformkonzerne wie Facebook oder Instagram werden zu ihrem Einfluss auf die Konstituierung heutiger Subjekte befragt, politische, psychische und tiefe gesellschaftliche Konsequenzen werden diskutiert, wenn auch meist unter Ausblendung sozioökonomischer Faktoren. Die Konsequenzen der Digitalisierung werden überwiegend als negativ für die Subjektbildung bewertet, doch in einigen Texten klingt auch ein Vertrauen in die Fähigkeit des Menschen an, sich auf kognitiver, emotionaler und unbewusster Ebene an die Bedingungen eines Lebens in der digitalisierten Medienwelt anpassen zu können. 

Herausgeber: Klaus Grabska, Vorsitzender der DPG (Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft), Falk Stakelbeck, Leiter der Vorbereitungsgruppe der dokumentierten DPG-Tagung, Angela Mauss-Hanke und Utz Palußek; mit Einzelbeiträgen von Clara-Sophie Adamidis, Gudrun Brockhaus, Giuseppe Civitarese, Julia Katharina Degenhardt, Lutz Garrels, Andreas Hamburger, Bernd Heimerl, Andreas P. Herrmann, Alessandra Lemma, Elfriede Löchel, Franz Oberlehner, Carolin Schnackenberg, Sebastian Thrul und Nils F. Töpfer.

Der Band publiziert Beiträge der Jahrestagung der DPG, die unter dem leicht abweichenden Titel „Virtuelle Berührung – zersplitterte Realität“ vom 12. Bis 15.5.2022 in München stattfand. Die DPG ist einer von zwei großen freudianischen Verbänden hierzulande, der andere ist die DPV (Deutsche Psychoanalytische Vereinigung); die DPV war als Abspaltung der DPG von 1951 bis 2001 in der IPV (Weltdachverband) als einziger deutscher Verband anerkannt, wohl weil in der IPV gravierende Zweifel an einer Aufarbeitung der NS-Verwicklungen der DPG bestanden. Heute kooperieren die beiden freudianischen Gruppen und etliche weitere (u.a. Jungianer, Adlerianer), grenzen sich jedoch weiterhin voneinander ab.

Klaus Grabska, Angela Mauss-Hanke, J. Utz Palußek, Falk Stakelbeck (Hrsg.): Virtuelle Berührung – zersplitternde Realität. Zur Psychoanalyse von Digitalisierung und Internetkultur. Psychosozial-Verlag GmbH & Co. KG (Gießen) 2023. 263 Seiten. ISBN 978-3-8379-3238-6. D: 39,90 EUR, A: 41,10 EUR.
Reihe: Bibliothek der Psychoanalyse.

10/15/24

Petition BAN X in EUROPE

Das Institute of Network Cultures ruft auf:

Unterzeichnen Sie die Petition BAN X in EUROPE und beteiligen Sie sich an der Kampagne

Von admin, 12. Oktober 2024 um 3:09 Uhr.

Die Europäer müssen sich gegen den Einfluss von Elon Musk vereinen. Wenn Sie in der EU leben oder deren Werte unterstützen, bitten wir Sie dringend, diese Petition zum Verbot seiner Plattform X zu unterzeichnen.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition auf change.org hier. Ihr Name und Ihre Daten werden nicht veröffentlicht. Weitere Informationen und Aktualisierungen finden Sie auf der Website der Kampagne.

Die Social Media Plattform X muss in Europa verboten werden. Hören Sie auf, sie zu nutzen, organisieren Sie gemeinsam den Exodus und wechseln Sie zu sichereren und besseren Alternativen wie Mastodon – schließen Sie sich hier an <https://joinmastodon.org/>.

Dies ist ein Aufruf für ein sofortiges Verbot von Elon Musks Social-Media-Plattform X (früher bekannt als Twitter) in der Europäischen Union. Diese Plattform ist zu einem Nährboden für Desinformation, Hassreden und Missbrauch geworden, die die Werte der Inklusivität und Wahrheit in unserer Gesellschaft bedrohen. X wird zunehmend als Instrument zur Verbreitung von Desinformationen über kritische Themen wie politische Debatten, Klimawandel und soziale Gleichberechtigung missbraucht. Fehlinformationen führen nicht nur die öffentliche Meinung in die Irre, sondern untergraben auch das Vertrauen in demokratische Institutionen.

So hat Musk beispielsweise rechtsgerichtete Politiker wie Trump und Meloni in Italien offen unterstützt und ihnen das Eindringen in die Politik erleichtert, um seine rechtsextreme Agenda voranzutreiben. Diese Normalisierung extremistischer Ansichten und die Verstärkung von Hassreden stehen im direkten Widerspruch zum Engagement der EU für Menschenrechte und Gleichheit.

Darüber hinaus fördert X kein faires Umfeld für freie Meinungsäußerung; es wird von Elon Musks persönlicher Propaganda und der Unterdrückung alternativer Standpunkte angetrieben, was zu Zensur und der Radikalisierung falscher Narrative führt.

Vor allem aber verstößt X gegen europäische Gesetze, darunter den Digital Services Act (DSA). Musk hat diese Vorschriften ignoriert und ist illegal in der EU tätig. Mehrere europäische Abgeordnete haben ihn bereits wegen dieser Verstöße verwarnt, doch er missachtet weiterhin den Rechtsrahmen, der unsere Bürger schützen soll. Vor kurzem wurde X in Brasilien aus ähnlichen Gründen verboten, was den dringenden Handlungsbedarf in der EU verdeutlicht.

In Anbetracht dieser Bedenken fordern wir die Europäische Kommission dringend auf, entschlossen zu handeln und X zu verbieten.

Der Schutz der europäischen Bürger vor Desinformation und Hassreden ist unerlässlich, um einen gesunden öffentlichen Diskurs zu fördern und die Sicherheit und Würde aller Menschen zu gewährleisten.

Schließen Sie sich uns an und fordern Sie ein sichereres Online-Umfeld für alle Menschen in Europa. Unterzeichnen Sie die Petition zum Verbot von X hier: <https://www.change.org/p/ban-x-in-europe-elon-musk-must-be-stopped-in-eu> und setzen Sie sich für die Werte der Wahrheit, des Respekts und der Inklusivität ein.

Andere Versionen dieses Aufrufs finden Sie unter https://BAN-X-in.EU, dem Hashtag #BAN_X_in_EU, Mastodon <https://mastodon.social/@BAN_X_in_EU> und auf X selbst <https://x.com/BAN_X_in_EU>. Pressemappe und Banner: Bilder und Fotos <https://drive.google.com/drive/folders/1pxgzfWOd9DPtGe8zQpUstBHFyibNoVak?usp=sharing>. Anfragen: ban.x.in.eu@gmail.com.

Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version) reblogged von Institute of Network Cultures (wurde von Geert Lovink gegründet). Im März war in den USA eine Klage gegen Hassrede auf X abgewiesen worden.

10/15/24

Big Brother Award 2024: Trend Technikpaternalismus

Dies ist kein Preis für einen einzelnen Kandidaten, sondern ein Hinweis auf ein größeres Problem: Technik, die uns bevormundet, gängelt und nervt mit Besserwisserei, die Menschen Entscheidungen abnimmt, sie lückenlos überwacht, keinerlei Abweichungen, Ausnahmen oder gar Individualismus erlaubt. Sanktioniert wird mit strafendem Piepston, Petzen bei Behörden oder schlicht Funktionsverweigerung.

(Anmerkung von Netzphilosophie: Diese Kür hat uns besonders gefreut, denn wir bearbeiten „Technikpaternalismus“ bereits seit langer Zeit als wichtiges Thema der Netzkultur und sogar als eine von 10 Kategorien zur Einordnung unserer Beiträge.)

Laudator.in: Rena Tangens, Digitalcourage

Dieser BigBrotherAward 2024 geht an einen Trend. Der Trend heißt „Technikpaternalismus“.

Haben Sie noch nie gehört?

Genau deshalb geben wir diesem Phänomen – dem Technikpaternalismus – jetzt einen BigBrotherAward. So erkennen Sie ihn in Zukunft, wenn Sie ihm begegnen.

Sarah Spiekermann und Frank Pallas haben 2005 den Begriff Technikpaternalismus geprägt.1 Das Wort „Paternalismus“ kommt von lateinisch „pater“, also Vater.

„Paternalistisch“ nennt man Handlungen, die auf das vermeintliche Wohl von anderen ausgerichtet sind, aber oft gegen deren Willen.

Beim „Technikpaternalismus“ hat die Technik die Rolle des Pater familias übernommen, der alles besser weiß und uns ständig sagt, was wir tun und was wir lassen sollen. Ist doch zu unserem eigenen Besten … Technikpaternalismus ist die freundliche Belagerung mit guten Vorschlägen. Und dieses Phänomen hat gerade richtig Konjunktur…

Noch ein Zitat von Eric Schmidt: „Ich glaube, dass die meisten Menschen gar nicht wollen, dass Google ihre Fragen beantwortet. Sie wollen, dass Google ihnen sagt, was sie als nächstes tun sollen.“ Diese Art Zukunftsvisionen sind darauf angelegt, uns zu entmündigen. Oder, wenn wir mit dieser Technik aufwachsen, uns gar nicht erst mündig werden zu lassen.

(…)

Ganzer Text hier

Als Preisträger der BigBrotherAwards 2024 wurden gekürt:

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das nach unklaren Verfahren und ohne geeignete Schutzvorkehrungen unsere sensiblen Gesundheitsdaten verfügbar macht.

Die sächsische Polizei und der sächsische Innenminister Armin Schuster für das „videogestützte Personen-Identifikations-System“, das einen gruseligen Vorgeschmack auf neue Überwachungsmöglichkeiten der Polizei gibt.

Die Handelsplattformen Temu und Shein, deren Datenschutzregeln und AGB von ähnlich schlechter Qualität sind, wie die angebotenen Produkte.

Die Deutsche Bahn, weil sie mit ihrem zunehmenden Digitalzwang nicht nur Menschen ausschließt, sondern auch anonymes Reisen zunehmend unmöglich macht.

Der Trend Technikpaternalismus: Immer mehr Technik nervt uns mit Besserwisserei, gängelt und bevormundet uns – so werden unsere Geräte nach und nach vom Butler zum Chef.

07/28/24

Gesetzentwurf Netzausbau

Gesetzentwurf: Netzausbau soll im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehen

Künftig soll der Ausbau digitaler Infrastrukturen schneller und einfacher werden, geht es nach der Bundesregierung. Bis 2030 steht er deshalb im „überragenden öffentlichen Interesse“ – allerdings mit Einschränkungen.

Tomas Rudl, Netzpolitik.org 24.07.2024

Zumindest die erste Hürde ist nun genommen: Heute hat das Bundeskabinett einen Entwurf des Telekommunikation-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (TK-Nabeg) beschlossen. Damit kann das lange erwartete Gesetz in die weitere Behandlung durch Bundestag und Bundesrat gehen.

„Mit diesem Gesetz beschleunigen wir den dringend notwendigen Ausbau unserer digitalen Infrastruktur“, freute sich Digitalminister Volker Wissing (FDP) über die Einigung. Quer gestellt hatte sich zuvorderst Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne), dem Vernehmen nach hatte sie lange für Naturschutzstandards verhandelt.

Der nun gefundene Kompromiss bringe „Umweltschutz und die Modernisierung“ des Landes in Einklang, heißt es aus dem federführenden Digitalministerium (BMDV). Künftig liegt der Ausbau von Telekommunikationsnetzen im „überragenden öffentlichen Interesse“. Das heißt, dass der Netzausbau Vorfahrt erhält, wo er bislang in Abwägungen mit anderen gleichrangigen Belangen unterlegen war. Allerdings gibt es hierbei Einschränkungen.

Befristetes „überragendes“ öffentliches Interesse

So ist die „überragende“ Bedeutung von Infrastrukturprojekten bis ins Jahr 2030 befristet. Ein Kompromiss dieser Art hatte sich bereits abgezeichnet, damit kann auch die Industrie leben. Auf teils heftige Kritik stößt jedoch die Beschränkung auf Mobilfunk in naturschutzrechtlichen Verfahren.

Nach einer weiterhin erforderlichen Abwägung können künftig Landesämter beispielsweise Funkmasten in unterversorgten Naturparks schneller errichten lassen, Festnetz- beziehungsweise Glasfaserleitungen jedoch nicht. Der Branchenverband Breko unterstellt der Regierung deshalb gar, mit ihrem Anspruch für mehr Tempo beim Glasfaser- und Mobilfunkausbau „krachend gescheitert“ zu sein. Tabea Rößner (Grüne) aus dem Digitalausschuss spricht hingegen von einem „ausgewogenen und tragfähigen Kompromiss“.

Wie und ob sich dieser auf den Ausbau auswirkt, soll nach drei Jahren evaluiert werden: „Dabei werden insbesondere die Anzahl, die Dauer und der Ausgang der Genehmigungsverfahren zur Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien sowie deren Umweltauswirkungen betrachtet“, heißt es in einem neu hinzugekommenen Paragrafen.

Beschleunigte Genehmigungsverfahren

Die restliche Entschlackung von Bürokratie war deutlich weniger umkämpft. Eine Genehmigung zum Ausbau gilt etwa nach zwei statt bisher drei Monaten nach Eingang des Antrags als erteilt (Zustimmungsfiktion). Auch die Frist, innerhalb derer auf einen unvollständigen Antrag aufmerksam gemacht werden muss, ist auf drei Wochen verkürzt worden. Hingegen können sich künftig Ämter zwei statt bislang einen Monat lang Zeit bei der Bewilligung lassen, „wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist“.

Mehr Auflagen kommen auf Netzbetreiber bei ihren Dokumentationspflichten zu. Das bereits bestehende Gigabit-Grundbuch soll deutlich aufgewertet und zu einer „zentralen Datendrehscheibe“ für alle Informationen werden, die für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau relevant sind. Schon heute bietet das Datenportal Informationen zum Ausbaustand an, unter anderem mit öffentlichen Versorgungskarten oder nur Behörden zugänglichen Analysetools.

Im Vorfeld hatten manche Branchenverbände den erhöhten Aufwand und potenzielle Sicherheitsprobleme kritisiert, allerdings kommt eine bessere Datenlage auch ihnen zugute. Ausdrücklich begrüßt etwa der VATM-Verband die „verbesserte zentrale Informationsbereitstellung über das Gigabit-Grundbuch“. Dies helfe nicht nur Unternehmen beim Ausbau, sondern auch staatlichen Stellen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Die könnten sich nun nach dem „One-Stop-Shop“-Prinzip bei einer zentralen Stelle informieren.

Präzisiert wird das vor einigen Jahren eingeführte Minderungsrecht, wenn Netzanbieter nicht die bezahlte Leistung liefern. In solchen Fällen ist das vertraglich vereinbarte Entgelt mindestens um zehn Prozent herabzusetzen. Auf einen pauschalierten Anspruch auf Schadensersatz hatten lange Zeit Verbraucherschutzverbände hingewirkt, offenkundig erfolgreich: Im Referentenentwurf des Gesetzes aus dem Vorjahr war diese Regelung noch nicht enthalten.

Tomas ist in Wien aufgewachsen, hat dort für diverse Provider gearbeitet und daneben Politikwissenschaft studiert. Seine journalistische Ausbildung erhielt er im Heise-Verlag, wo er für die Mac & i, c’t und Heise Online schrieb. Er ist unter ‭+49 30 577148268‬ oder tomas@netzpolitik.org (PGP-Key) erreichbar und twittert mal mehr, mal weniger unter @tomas_np. (Von Netzpolitik.org, Autor:innen-Info)