10/29/23
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Transhumanismus & Netzphilosophie

Thomas Barth

„Ein Gespenst geht um, nicht nur in Europa – das Gespenst des Transhumanismus. Seine Priester und Auguren haben bereits prominente Forschungslaboratorien, Universitäten, globale Unternehmen und politische Institutionen besetzt.“, warnte 2017 die NZZ und hatte damit nicht ganz unrecht. Einige transhumanistische Stimmen wollen heute offenbar einer hemmungslosen Digitalisierung den mühsam erkämpften Datenschutz aus dem Weg räumen.

Der Biologe und überzeugte Eugeniker Julian Sorell Huxley prägte 1951 den Begriff “Transhumanismus” im Aufsatz New Bottles for New Wine und setzte sich zugleich als erster UNESCO-Generalsekretär und bei der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für humanistische Werte ein. Julians Bruder Aldous Huxley warnte dagegen schon 1932 in seiner Babies-in-Bottles-Dystopie “Schöne neue Welt” vor einer Zukunft mit biologisch fabrizierter Drei-Klassen-Gesellschaft: Genetische oder technische Intelligenzsteigerung hatte schon immer ihre Fans und gehört heute zu den Hoffnungen der neuen Bewegung.

Viele erinnern sich dabei an die LSD-selige SMILE-Revolution (Space Migration, Intelligence Increasement, Life Extension) des „Exo-Psychologen“ Timothy Leary und sei es nur aus den Pop-Conspiracy-Bestsellern von Robert Anton Wilsons Auge-in-der-Pyramide-Zyklus. Bereits im 19.Jahrhundert brachte Auguste Comte, Begründer von Soziologie und Positivismus, eine vom Fortschritt berauschte Bewegung zusammen, in der man sich z.B. von der Medizin beträchtliche Verlängerungen der Lebenszeit, wenn gar nicht Unsterblichkeit erhoffte.

Heute verstehen sich Transhumanisten als Teil einer Bewegung, die vom „Posthumanismus“ abzugrenzen ist, der nicht den Menschen selbst, sondern als eher theoretische Richtung das Menschenbild des Humanismus überwinden will. Dieses wird, anknüpfend etwa an Michel Foucault  und andere Postmoderne, mit Schattenseiten der Moderne in Verbindung gebracht: Etwa psychiatrische Entmündigung, Sexismus, Rassismus, Kolonialismus, Totalitarismus usw. Der Transhumanismus reflektiert diese Schattenseiten eher nicht, steht sogar teilweise zu tradierten humanistischen Werten und will sie auf „verbesserte Menschen“ (Enhancement), Cyborgs und Künstliche Intelligenzen ausweiten (Janina Loh 2018).

Wie religiös ist der Transhumanismus?

Die Philosophin und Theologin Anna Puzio legte aus Sicht der philosophischen Anthropologie 2022 eine scharfe Kritik des Transhumanismus (TH) vor und fragt: Wie verändern sich Mensch und Körper durch Technik und welches Menschenverständnis resultiert daraus für den TH? Als Ziele des TH markiert sie Perfektionierung, Kontrolle und Macht und ein Menschenbild, das zentral auf Information basiert. Dieses reduktionistische Menschenbild lasse den TH in die Nähe der Eugenik geraten und enthülle im TH prototalitäre Aspekte einer Ideologie, die sie mit dem Nationalsozialismus vergleicht. In scharfer Abgrenzung zum TH, aber in überraschend affirmativer Haltung zur technologischen Selbstoptimierung, entwickelt Puzio ihre Technikanthropologie mit Bezug auf den kritischen Posthumanismus und Donna Haraway.

Wie sieht Puzio das Verhältnis zur Religion: Im TH stechen zwar „religiöse Semantik und eine Fülle an religiösen Motiven“ hervor, etwa Unsterblichkeit, ewiges Leben, Heilsvorstellungen, die Beseitigung von Leid, die Möglichkeit eines entkörperlichten Daseins. Doch der Religion wird vom TH, der sich von ihr abgrenzen will, auch mangelnde Vernunft, Intoleranz und Unwissenschaftlichkeit vorgehalten (S. 54).

Die Ziele des TH verbergen sich teilweise hinter religiöser Motivik, von „gottähnlichen Fähigkeiten und himmlischen Zuständen“ reden und „paradiesische Klänge“ anschlagen, „auch wenn sich ihre Vorstellungen von denen der Religion sehr unterscheiden“ (S. 232). Anstelle einer unsterblichen Seele im Himmel trete bei einigen TH-Richtungen der „Upload“ des Geistes als Programmcode in den Computer, was Puzio als Gipfel einer Körperabwertung sieht. Der TH seinerseits bringe jedoch Körperabwertung mit Christentum und Platonismus in Verbindung, von denen er sich abzugrenzen sucht: „Die transhumanistische Sicht auf den Körper wird als harmlos abgetan, wenn Hughes sie z.B. mit Praktiken der ‚Abtötung des Fleisches‘ vergleicht: der ‚Selbstgeißelung im Katholizismus‘, der Selbstkastration in frühen griechischen und christlichen Sekten…“ (S. 258). Andere TH-Bestrebungen zielen dagegen auf die fleischliche Perfektionierung sexueller Lust zu ungekannter Ekstase transhumaner „superpersonen“: So „werde eine ’superperson‘ neue Geschlechtsorgane und mehr sexuelle Möglichkeiten mit sich bringen. Eine weibliche ’superperson‘ werde beispielsweise über mehrere Körperöffnungen verfügen“ (S. 260). Hier sieht Puzio „Vorstellungen von Männern für Männer“ und eine Instrumentalisierung des Körpers (S. 261). Aber letztlich konkretisiere sich das Menschenverständnis des TH als Anthropologie der Information, der eine metaphysische Essenz zugesprochen werde: „Die Information konstituiert im TH das Wesen des Menschen. In gnostischer Motivik soll der reine Geist vom stofflichen Körper befreit werden, der aber im TH nicht mehr Pneuma ist, sondern ‚pure Form‘, substratunabhängige Information“ (S. 266).

Ist der Transhumanismus totalitär oder neoliberal?

Die Ziele des TH sieht Puzio im Streben nach Perfektionierung, Kontrolle und Macht, die sich hinter Visionen einer „Steigerung des gegenwärtigen menschlichen Daseins“ (S. 231) verbergen. Der „Supermensch“ des TH, er könnte dem NS-Begriff vom „Übermenschen“ nahestehen? Mit der Frage: „Der Transhumanismus -eine Ideologie?“, folgt Puzio der Totalitarismus-Theorie Hannah Arendts und findet „protototalitäre Aspekte“ im TH: „Für den Nationalsozialismus bedeutet das beispielsweise, dass »nichts ›logischer‹ und konsequenter ist, als daß man […] parasitäre Rassen oder dekadente Völker eben auch wirklich zum Absterben bringt.« Der TH ist nicht in der Position, seine Visionen in Gesellschaft und Politik voll umzusetzen. Dennoch gilt auf diese Gefahr, auf die Arendt aufmerksam macht, auch hinsichtlich des TH wachsam zu bleiben. Denn denkt man die transhumanistischen Gedanken zu Ende und zieht daraus strikte Konsequenzen, dann gilt auch hier das Recht des Stärkeren, des ökonomisch Gewinnbringenden, des Produktiven oder der Maschine“ (S. 275f).

Diese Ideologie-Kritik am TH ist vielleicht etwas zu eng auf Arendts Totalitarismus-Theorie begrenzt, vergleicht den TH i.d.S. mit Stalinismus und vor allem der NS-Ideologie. Die heute nach Ansicht vieler Gesellschaftskritiker westliche Länder dominierende Ideologie ist aber der Neoliberalismus (vgl. z.B. Reimer 2023). Dieser formt maßgeblich Gesellschaft und Technologien eines Digitalen Kapitalismus, der tief in Alltag und Leben der Menschen hineinwirkt. Der Neoliberalismus wird leider nicht erwähnt, obwohl er starke Bezüge zu digitalen Technologien und Medien aufweist und mit dem TH u.a. Ziele der Optimierung, Kontrolle und Macht teilt.

Puzios engagierte Kritik am Transhumanismus und seinen teilweise überschießenden Visionen kontrastiert mit einer tendenziellen Kritiklosigkeit gegenüber heutiger Techniknutzung und Gesellschaft, so dass sich die Dissertation stellenweise fast wie ein Werbetext liest wenn Puzio schreibt: „Das neuste Model (Apple Watch 6) ermittelt sogar den Blutsauerstoffgehalt. Da sie den Schlafrhythmus erfasst und wasserfest ist, muss sie gar nicht mehr abgenommen werden. Mit der Apple Watch können Fitnessziele gesetzt und erreicht werden (…) Die Bewegungsaktivitäten lassen sich teilen, sodass man mit seinen Kontakten in einen Wettbewerb treten kann.“ (S. 306) Fraglich scheint, ob es sich dabei, wie Puzio meint, wirklich um autonomieförderliche „Technologien des Selbst“ handelt oder eher um eine (andernorts von ihr kritisierte) Kommerzialisierung des Körpers -die hier zudem mit einer neoliberalen Ideologie des Wettbewerbs unterlegt ist.

Puzio berichtet, wie vornehmlich junge Frauen heute eine Schönheits-OP unter Vorlage eines mit digitalen „Filtern“ aufgehübschten Selfies anstreben und wie auf Instagram Abmagerungswettbewerbe ein besonders knochiges Schlüsselbein belobigen. Doch auf die dort und in anderen „Social Media“-Plattformen epidemische Anorexie geht sie nicht ein. Kritikwürdig scheint ihr offenbar auch nicht, dass im Rahmen künftigen digitalen „social engineering“ Probleme wie „Finanzcrash, Klimaschutz oder revolutionäre Bewegungen“ unter Kontrolle gebracht werden sollen (S. 312). Dass hier Ökologie, Finanzregulierung und politische Unterdrückung technokratisch auf eine Stufe gestellt werden, scheint etwas problematisch. Doch soweit können wir Anna Puzio wohl ohne Probleme zustimmen: Der Transhumanismus folgt Zielen der Perfektionierung, Kontrolle und Macht und zeigt dabei zumindest bei einigen seiner Protagonisten ein reduktionistisches Menschenbild sowie prototalitäre Aspekte einer Ideologie -die aber auch Neoliberalismus heißen könnte.

Loh, Janina: Trans- und Posthumanismus zur Einführung, Hamburg: Junius 2018.

Anna Puzio: Über-Menschen. Philosophische Auseinandersetzung mit der Anthropologie des Transhumanismus. transcript (Bielefeld) 2022.

Jürgen-Michael Reimer: Der absurde Kapitalismus. Ein ideologiekritischer Essay. PapyRossa Verlag (Köln) 2023.

10/12/23

Ideologiekritik: Neoliberalismus – Reimers „Der absurde Kapitalismus“

Jürgen-Michael Reimer: Der absurde Kapitalismus. Ein ideologiekritischer Essay. Köln 2023, PapyRossa, 123 Seiten, 16,00 Euro.

Rezension von Thomas Barth

Kann der Marxismus heute noch zu einer Kritik der Netzgesellschaften beitragen? Jürgen-Michael Reimer meint ja und legt eine philosophisch-politökonomische Analyse der Absurdität unseres digitalisierten Kapitalismus vor. Bei Marx, Adorno und Camus sucht er nach Antworten für unsere Krise und deren Unsichtbarkeit in Medien, Netzen und Denken.

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Immer wieder, so Reimer einleitend, tauche in Gesprächen über die Klimakrise ein absurder Gedanke auf: Wir könnten uns heute in unseren westlichen Gesellschaften zwar das Ende der bewohnbaren Welt vorstellen, nicht aber das Ende des Kapitalismus. Thema des Buchs ist folgerichtig die Absurdität unseres Wirtschaftssystems, insbesondere des heutigen neoliberalen Kapitalismus. Der habe sich nicht nur als unfähig erwiesen, die Verheißungen zu erfüllen, mit denen er sich rechtfertige, er habe ihre Erfüllung sogar verhindert. Darüber hinaus habe er daran mitgewirkt, die Voraussetzungen zu zerstören, auf denen er beruhe, und in diesem Sinne sei er absurd. Dieser Kritikansatz ziele nicht auf ethische oder moralische Verfehlungen des Neoliberalismus, sondern auf seine Dysfunktionalität.

Prof. em. Jürgen-Michael Reimer, studierte Sozialwissenschaften in Hamburg und Göttingen, lehrte „Human Ressource Management“ an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg und erweist sich im vorliegenden Buch als origineller Vertreter einer marxistischen Politökonomie auf der Höhe der Zeit was Digitalisierung, sogenannte „Soziale Medien“ und Plattformkonzerne wie Apple, Microsoft, Facebook, Google oder Amazon angeht.

Besagte Verheißungen, mit denen sich der neoliberale Kapitalismus rechtfertigt, erweisen sich Reimers Analyse als pure PR: Wohlstand für alle und Gerechtigkeit werden in absurder Weise konterkariert, Bildungs- und Gesundheitswesen ausgehungert, Natur und Klima verwüstet und selbst mit dem“ liberalen Markenkern“ der Freiheit ist es nicht weit her. Im Gegenteil, neoliberale Regime bedienen sich ausgiebig modernster digitalisierter Massenmanipulation: „Diese manipulative Macht kommt in besonderem Maße auch digitalen Netzen zu. Sie schöpfen -bemerkt oder unbemerkt- Humandaten ihrer Nutzer ab, die wiederum verwendet werden, um individuell und gezielt Informationsströme zu steuern. Die Machthaber der Informationsgesellschaft sind global operierende private Konzerne, denen es gelingt, sich staatlicher Regulierung -und auch Besteuerung- weitgehend zu entziehen“ (S.93).

Es etabliere sich eine neoliberale „Marketinggesellschaft“, die auf großflächige Manipulation des Bewusstseins setze und uns mit kulturellen und affektiven Gütern abspeise. Digitale Plattformen stellen dabei etwa über Influencerinnen Märkte der Eitelkeiten und des Sozialprestige bereit, wo mit Selfies und Partnerbörsen um Aufmerksamkeit gebuhlt würde und Luxusgüter immer größeren Raum einnehmen. „So treffen zwei unvereinbare Imperative -Lohnverzicht und unbegrenzter Konsum- im Individuum aufeinander. Das große Paradox!“ (S.102) Ergebnis sei sich ausbreitende Entfremdung, die zunächst klassisch marxistisch erläutert und dann auf den Neoliberalismus bezogen wird: „Auch das Absurde lässt sich als Entfremdung deuten“ (S.108) Die „Auswüchse des auf Algorithmisierung beruhenden digitalen Kapitalismus“ sieht Reimer schon bei Horkheimer/Adorno und ihrer „Dialektik der Aufklärung“ vorausgeahnt.

Der neoliberale Kapitalismus hat sich nicht nur als unfähig erwiesen, die Verheißungen zu erfüllen, mit denen er sich rechtfertigt, er hat ihre Erfüllung sogar verhindert. Darüber hinaus hat er daran mitgewirkt, die Voraussetzungen zu zerstören, auf denen er beruht. In diesem Sinne ist er absurd. Die in dem Essay entfaltete Kritik am Neoliberalismus ist funktionalistisch und macht diesen als interessengeleitete Ideologie kenntlich.“ (Klappentext, PapyRossa Verlag)

Die Entwicklung des Geistes des Kapitalismus in der vorindustriellen Zeit wird vom Reimer beginnend bei Aristoteles bis zu Marx, Weber und Sombart nachgezeichnet. Letzterer sah den Luxus als Bedingung der Entstehung des kapitalistischen Geistes, wobei mit Weber (protestantische) Askese als weitere Wurzel dazu gedacht werden muss. Die Vorgeschichte des Neoliberalismus wird in marxistischer Begrifflichkeit analysiert und als ihre Folge die Pervertierung heutiger Lebenswelt herausgearbeitet:

„Als seine zentralen Merkmale werden sowohl die Verschiebung der wirtschaftlichen Grundlogik von einer Versorgungslogik zu einer solchen der unbegrenzten Kapitalakkumulation als auch deren Ausuferung zu einer ‚gesellschaftlichen Grammatik‘ herausgestellt, die mehr und mehr alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens durchtränkt.“ (Klappentext)

Neoliberalismus, Staatsverachtung und machtbesoffene Konzerne

Seit den 1970er und -80er Jahren trat der neoliberale Kapitalismus seinen Siegeszug an, da mit Überproduktion und Legitimationsverlusten Krisenerscheinungen zu überwinden waren. Diese wurden der Akkumulationslogik im Sinne des Nutzens einer kleinen Minderheit von Kapitaleignern immer gefährlicher. Bereits in der Ideologie des Kapitalismus verschleierte der Liberalismus die ökonomischen Kerninteressen dieser Minderheit mit dem hehren Wert der Freiheit. Die liberalen Wurzeln des Neoliberalismus zielen auf Marktfreiheit, die eine Reduktion staatlicher Macht ins Zentrum rückt. Milton Friedman habe vertreten, dass Freiheit da beginne, wo die Politik aufhöre. Hannah Arendt habe dem entschieden widersprochen, Freiheit sei der Sinn von Politik, den der neoliberal erstrebte „Minimalstaat“ (Hayek, Nozik) schwerlich einlösen könne.

Die Haupttugenden einer freiheitlichen Gesellschaft seien nach John Rawls, so Reimer, Wahrheit und Gerechtigkeit, wobei jeder gleiche Grundfreiheiten habe und wirtschaftliche Ungleichheit so zu gestalten sei, dass sie dem Gemeinwohl diene. Dem stehen die Doktrinen des Neoliberalismus entgegen, die ausgehend von der Mont Pèlerin Society (Hayek, Popper, Friedman u.a. 1947), 1973 in der Pinochet-Diktatur in Chile erstmals umgesetzt wurden. In USA und UK folgten Thatcher und Reagan diesem Beispiel und 1989 wurden im Washington Consensus die neoliberalen Leilinien festgelegt, an denen sich auch IWF, WTO und Weltbank orientiert hatten: Reduktion der Staatsquote, Steuersenkung, Privatisierung von Staatsbetrieben, Deregulierung vor allem der Finanzmärkte, Investorenschutz. Diese Doktrinen finden sich in Austeritätsprogrammen im Euroraum unter Stichworten wie Fiskalpakt, Schuldenbremse, Privatisierung. Neoliberaler Marktradikalismus und Antikollektivismus (wurzelnd in der antikommunistischen McCarthy-Bewegung der USA) laufen damit auf eine Schwächung des Staates hinaus, deren Hauptmethode die Privatisierung sei. Zu ihrer Rechtfertigung diene die Krise der Staatsfinanzen, deren Ursache nicht in neoliberalen Steuersenkungen gesehen, sondern als „Demokratieversagen“ umgedeutet werde.

Die unermüdliche Lobbyarbeit des neoliberalen Kapitals ziele hierzulande vor allem auf die Privatisierung von Post, Verkehr, Bildung, Gesundheit, Wohnen und Daseinsvorsorge. Der Ausverkauf des Staates erfolge auch durch ppp (public privat partnership -eine Erfindung der bereits vor der Jahrtausendwende zunehmend neoliberal agierenden Grünen in ihrer ersten Regierungsbeteiligung unter Schröder. Manipuliert werde durch subtiles deep lobbying, etwa mit der Platzierung von Leihbeamten aus Privatunternehmen in Ministerien (hier waren ebendiese Grünen ebenfalls federführend und schufen Querverbindungen von Großkapital und Ökopartei-Spitzenpolitiker:innen), staatlicher Beauftragung privater Berater, Formulierung von Gesetzen durch Anwaltskanzleien usw.

Die neoliberale Finanzialisierung der Märkte hätte etwa in Finanz- und Griechenlandkrise (2008 ff.) großes Unheil bewirkt, neoliberale Digitalisierung hätte unsere Daten in kognitive Güter verwandelt, Überwachung dabei die Freiheitsrechte ausgehöhlt (Zuboff) und Leitunternehmen wie Google, Apple, Facebook, Amazon wären inzwischen zu proprietären Märkten (in Privatbesitz) geworden. Der neoliberal regierte Staat habe die Besitzenden und Unternehmen „gepampert“, durch „mehrfache und deutliche Reduzierung des Spitzensteuersatzes der Einkommenssteuer. Die hätten sich durch immer weitergehende Steuervermeidung selbst der niedrigen Steuern bedankt, bis hin zu den „extremen Cum-Ex-Skandalen“, wo kriminelle Bereicherung die Staatskasse 10 bis 30 Milliarden Euro gekostet habe (S.80). Was den Autor zur Frage führt, wie lange wir uns den Kapitalismus noch leisten können.

Die Legitimierung und Einhegung wirtschaftlicher Macht durch demokratischer Prozesse sei im Neoliberalismus nicht erwünscht (der Leser wird an die erste Anwendung neoliberaler Dogmen in der Pinochet-Diktatur erinnert). Sogar die Märkte selbst gerieten bei digitalen Plattformkonzernen in das Eigentum des Kapitals. Folge sei eine Entmachtung der Arbeitnehmerseite im Wirtschaftsprozess, eine Senkung der Lohnquote im BIP und die Demokratisierung betrieblicher Entscheidungen „steht nicht einmal zur Diskussion“ (S.94).

Der Industriekapitalismus brachte bedeutende Treiber der Produktivitätssteigerung wie Arbeitsteilung, Massenproduktion und technische Innovationen, aber auch eine industrielle Reservearmee von Arbeitslosen. Deren Verdammung zur „unfreiwilligen Askese“ der Elendsviertel diene zur Disziplinierung der Arbeiterschaft. Diese Drohkulisse zeige sich bis heute im Neoliberalismus, etwa in der Programmatik des „Forderns und Förderns“ bei Hartz IV, die Verwerfungen des Arbeitsmarktes der Eigenverantwortung des undisziplinierten Subjekts zuschreibe. Global komme in einer Privatisierung der Macht (vgl. Krysmanski) es zugleich zum Übergang einer geopolitischen zu einer geoökonomischen Ordnung, deren neoliberales Finanzregime von OECD, IWF, WTO und Weltbank unter dem Schlagwort einer „global governance“ den Charakter einer „vierten, monetativen Gewalt“ annehme (S.47). Angesichts globaler Macht ist die Demokratie in Gefahr (vgl. Barth) und auch durch bis in die intimsten Bereiche der Lebenswelt vordringende digitale Technologien sind die Menschen heute einer absurden gesellschaftlichen Wirklichkeit ausgesetzt, deren Lebensperspektive sich für die Mehrheit auf ein zunehmend prekäreres muddling through beschränke (S.99). Absurd in einer Gesellschaft die unsagbaren Reichtum produziert, sich selbst für rational hält und Freiheit und Individuum zu ihren höchsten Zielen erklärt.

Soziale Medien, Propaganda, Konformismus

Eine vom Liberalismus proklamierte Freiheit werde für die meisten Menschen zur zynischen Illusion, die sich nur die oberen 20 Prozent in der steiler werdenden Einkommenspyramide noch wirklich finanzieren können. Menschliches Leben würde vielmehr zwischen wachsender Unfreiheit im digitalisierten Arbeitsleben, Konsumismus und unfreiwilliger Askese des Prekariats zerrieben. Der neoliberal gepriesene Wettbewerb bringe am Ende auf dem Markt nur wenige Sieger hervor: The winner takes all. Ein absurder Effekt, weil der Wettbewerb so seine eigenen Voraussetzungen zerstört. Besonders absurd sei der Glaube, der Markt könne die Gesellschaft mit heute öffentlichen Gütern versorgen. Der Markt habe keine Lösungen in den Krisen der Umwelt, der Pandemie, der Energieversorgung oder des Ukrainekrieges erbracht. (S.75) Bei Privatisierungen sei die Effizienzsteigerung nicht eingelöst worden, Leistungen wurden teurer, die Versorgung schlechter und in der öffentlichen Infrastruktur sei hierzulande ein Investitionsstau von 450 Milliarden Euro zu verzeichnen. Der neoliberale „Schlanke Staat“ sei in Wahrheit ein Ausverkauf des Staates zu Ramschpreisen gewesen. Staatliche Behörden sind zwar für Umweltschutz, Bildung, Gesundheitswesen zuständig, aber der Medien, Parteien und Öffentlichkeit dominierende Neoliberalismus untergrabe mit seiner Forderung nach dem Rückzug des Staates seine eigenen Grundlagen.

Ein absurder Trick des Neoliberalismus sei seine Selbstdarstellung als Verteidiger der Freiheit bezüglich tatsächlicher Machtausübung: „Neoliberale Argumentationen schweigen in der Regel die Macht des Kapitals tot, eine für Ideologien typische Form selektiver Wahrnehmung. Neoliberale Manager bzw. Kapitaleigner bestreiten häufig, Macht auszuüben. Sie geben vor, mit ihren Entscheidungen der invisible hand des Marktes zu folgen.“ (S.91)

Unseren Gehorsam sichern sich neoliberale Regime auch durch (zunehmend digitalisierte) Erziehung und Propaganda vor allem durch Mobilisierung von Voreingenommenheit: „Diese manipulative Macht kommt in besonderem Maße auch digitalen Netzen zu. Sie schöpfen -bemerkt oder unbemerkt- Humandaten ihrer Nutzer ab, die wiederum verwendet werden, um individuell und gezielt Informationsströme zu steuern. Die Machthaber der Informationsgesellschaft sind global operierende private Konzerne, denen es gelingt, sich staatlicher Regulierung -und auch Besteuerung- weitgehend zu entziehen.“ (S.93)

Camus, das Absurde und die liberale „Freiheit“

„Die Vorstellungen zur Absurdität sind dem literarischen und philosophischen Werk von Albert Camus entlehnt. Bei ihm führt das Absurde, die Begegnung des sinnsuchenden Menschen mit einer sinnlosen Welt, nicht in eine hoffnungslose Schicksalsergebenheit, vielmehr bietet das Bewusstwerden des Absurden dem Menschen die Chance, sich aufzulehnen und sein Schicksal selbst in die Hand zu nehmen.“ (Klappentext)

Die manipulative Macht der neoliberale Ideologen veranlasst auch jene Menschen, die im Neoliberalismus benachteiligt werden, zu einer unbewussten und freiwilligen Unterwerfung. Die Entfremdung der Menschen wachse im digitalen Kapitalismus, den der Neoliberalismus entlang der Dogmen des Washington Consensus durchsetze. Im so durch wachsende Entfremdung immer absurderen Dasein der Menschen kann der Neoliberalismus die von ihm aufgerissene Lücke der Sinngebung nicht füllen. Mit dem existenzialistischen Philosophen und Schriftsteller Albert Camus könne man sich nur durch Bewusstmachung des Absurden auf Freiheit, Leidenschaft und Auflehnung besinnen, um die absurden Auswüchse des Neoliberalismus in demokratischen Prozessen zu thematisieren und einzuhegen.

Dies führe nach Camus jedoch nicht, so Reimer, in hoffnungslose Schicksalsergebenheit, vielmehr biete das Bewusstwerden des Absurden dem Menschen die Chance, sich aufzulehnen und sein Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. Reimer will der Auflehnung ein Ziel geben und macht deshalb den Neoliberalismus als interessengeleitete Ideologie kenntlich. Deren zentralen Merkmale wären die Verschiebung der wirtschaftlichen Grundlogik von einer Versorgungslogik zu einer solchen der unbegrenzten Kapitalakkumulation sowie deren Ausuferung zu einer „gesellschaftlichen Grammatik“, die mehr und mehr alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens durchtränken würde.

Eine Abkehr vom absurden Neoliberalismus wäre nur durch ergebnisoffene demokratische Diskurse möglich: „Dieser Diskurs darf aber nicht den Meinungsmachern im Dienst des Kapitals überlassen bleiben. Auf dem Weg dahin dürften sich Versuche lohnen, die absurden Auswüchse des Neoliberalismus zu thematisieren und einzuhegen.“ (Schlusssätze S.119)

Reimer ist nicht der erste Altmarxist, der auch beim französischen Existenzialismus nach Antworten suchte. Bereits Wolfgang Fritz Haug befasste sich in seiner Doktorarbeit „Jean-Paul Sartre und die Konstruktion des Absurden“ (1965) mit existenzialistischer Gesellschaftskritik, deren Kreisen um das Absurde er ebenfalls in der Entfremdung und Vereinzelung begründet fand. Seine Kritik am Kult leerer Freiheit bei Sartre, aber insbesondere bei Camus war, dass dieser sich, in elitärer Ferne zur Gesellschaft, eher darin gefiel, „das Absurde“ auszuhalten, als aktiv gegen die kapitalistische Entfremdung vorzugehen. Haug zitiert Hannah Arendt, die Camus Fatalismus und Schicksalsergebenheit zuschrieb (Haug 1991, S.40f., S.190f.), eine Einschätzung, die selbst konservative Philosophiehistoriker bis heute teilen (vgl. etwa Steenblock 2002, S.326f.). Reimers funktionalistische Kritik an Neoliberalismus und digitalem Kapitalismus wird dadurch jedoch nicht geschmälert. (Thomas Barth)

Quellen:

Jürgen-Michael Reimer: Der absurde Kapitalismus. Ein ideologiekritischer Essay. Köln 2023, PapyRossa, 123 Seiten, 16,00 Euro.

Barth, Thomas: Controlling statt Demokratie? In: ders. Hg.: Bertelsmann: Ein globales Medienimperium macht Politik, Hamburg 2006, S.101-111.

Haug, Wolfgang Fritz: Jean-Paul Sartre und die Konstruktion des Absurden, 3.Aufl., Argument-Verlag, Hamburg 1991 (Or.1966).
Krysmanski, Hans Jürgen: Die Privatisierung der Macht, in: Altvater, Elmar u.a.: Privatisierung und Korruption: Zur Kriminologie von Globalisierung, Neoliberalismus und Finanzkrise, Hamburg 2009, S.25-37.
Steenblock, Volker: Kleine Philosophiegeschichte, Stuttgart 2002.

09/1/22
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Transhumanismus, Triefnase & Digitalisierung

Thomas Barth

Transhumanistische Aktivisten und Philosophen schwelgen in Visionen einer digitalen Zukunft. Das Paradies soll uns spätestens nach dem Upload in die Virtual Reality einer bewohnbaren Cloud erwarten, wenn unser Geist sich digitalisiert selbst simulierend im Himmelreich der Matrix wiederfindet. Doch hienieden warten einstweilen noch ein paar Hindernisse, besonders hierzulande, wo selbst das stinknormale Internet dem 16 bleierne Jahre währenden Merkel-Staat als „Neuland“ galt.

Das irdische Elend der Digitalisierung wie auch die Schwächen des cishumanen Mängelwesens Mensch zeigten sich am 4. Oktober 2019 im Tagungszentrum der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Die Kirche wollte den Transhumanismus erörtern und hatte neben dem Theologen Hoff dafür den Religionsphilosophen Professor Göcke und den „bekanntesten deutschsprachigen Transhumanisten“ Professor Sorgner eingeladen. Pech war, Sorgner kam stark vergrippt, Göcke stark verspätet, weil mit der offenbar fehldigitalisierten Deutschen Bahn.

Was ist der Mensch?

Was ist der Mensch? Was soll er glauben, worauf soll er hoffen? Diese Fragen bewegen Denker und Philosophen, Theologen wie Transhumanisten: „Der Transhumanismus geht davon aus, dass sich der Mensch als ein Produkt der biologischen Evolution auch selbstständig technisch bis hin zu einem neuen Mensch-Maschine-Wesen oder einer Cyberspace-Entität weiterentwickeln kann und sollte.

Der durchaus transhuman geneigte Göcke beginnt so die Einleitung zu seinem Buch „Designobjekt Mensch: Die Agenda des Transhumanismus auf dem Prüfstand“. Da kommt digitale Technologie wie gerufen, etwa als Hirn-Chip, als Big-Gene-Data, KI oder in fernerer Zukunft als virtueller Lebensraum ganz entkörperlichter Menschen (brain uploading). Bedeutsamer Zankapfel der Digitalisierung ist der Datenschutz, der nach Meinung Prof.Sorgners leider auch transhumanem Streben nach kybernetischer wie genetischer Verbesserung des Menschen im Weg steht.

Big-Data-Firmen lieben die Transhumanisten, wie etwa die Super-KI-Forscher des Machine Intelligence Research Institute , mehr als Datenschützer. Google etwa hat mit Ray Kurzweil einen prominenten Transhumanisten zum Forschungsdirektor gemacht, Tesla-Milliardär Elon Musk will mit seiner neuen Firma Neuralink Hirnimplantate entwickeln. Bei Facebook treibt Mark Zuckerberg persönlich transhumane Projekte voran, etwa die Worterkennung per Hirnscan. Das dabei angestrebte Brain-Diktaphon würde nebenbei dem maschinellen Gedankenlesen etwas näher kommen, das der NSA bei ihrer Totalüberwachung noch schmerzlich fehlt. Auch deutsche Transhumane scheinen Belangen der IT-Wirtschaft nicht abgeneigt, wie die Diözese Rottenburg auf oben erwähnter Tagung feststellen konnte.

Prof. Sorgner ließ es sich dort nicht nehmen, die Debatte mit einem Bonmot der IT-Industrie zu bereichern: „Daten sind das neue Öl!“ Unter dieser Parole hatte die Industrielobby bekanntlich versucht, die neue EU-Datenschutzverordnung zu torpedieren, wie eine Polit-Dokumentation zeigte. Aus Angst davor, die EU könnte von China digital abgehängt werden, tritt Sorgner dafür ein, ein europäisches Social-Credit-System nach chinesischem Vorbild einzuführen, inklusive einer personalisierten Dauerüberwachung der kompletten EU-Bevölkerung:

Warum es für uns keine realistische Position ist, die Datenerfassung zu unterlassen: Der zentrale politische Grund für eine umfassende Datensammlung ist, dass wir in einer globalisierten Welt leben und das Daten das ‚Neue Öl‘ sind, wie viele Experten betonen: Öl bedeutet Macht und finanzielles Florieren. Angesichts dieser Erkenntnis ist es keine realistische Option, keine personalisierten Daten zu sammeln… In China wird ab 2020 ein Sozialkreditsystem flächendeckend angewendet werden. Die Menge an digitalen Daten, die auf diese Weise erhoben wird, ist kaum zu unterschätzen. Je mehr digitale Daten verfügbar sind, desto mehr Macht und Geld kann realisiert werden. Europa dagegen hat Datenschutzbestimmungen institutionalisiert, die einer hilfreichen Erfassung digitaler Daten entgegenstehen.“ Prof. Stefan Lorenz Sorgner 

Damit wäre Sorgner wohl ein transhumaner Extremist, sogar aus Sicht der 2015 gegründeten Transhumanistischen Partei Deutschlands (TPD). Die pocht in den Leitlinien ihres Parteiprogramms Version 2.0 gleich an erster Stelle auf die Grundrechte der Menschenwürde und der informationellen Selbstbestimmung. Sorgner übergeht dagegen in seinem Redebeitrag den möglichen Einwand, dass blinde Gier nach Macht und Geld geradewegs in einen digitalen Totalitarismus führen könnte. Auch an seinem Buch mit dem reißerischen Titel „Transhumanismus: ‚Die gefährlichste Idee der Welt‘!?“ (2016), fällt auf, dass kaum Bedenken, Zweifel oder Kritik an Technologien vorkommen. Dabei haben insbesondere Eingriffe in das menschliche Gehirn eine dunkle Geschichte -man denke an Militär- und Geheimdienst-Projekte wie das Zimbardo-Experiment, LSD-Forschung, Gehirnwäsche oder MKUltra. Der Transhumanismus muss sich außerdem angesichts lobbyistischer Verfilzungen und enormer Geldsummen, die auf dem Spiel stehen, auch fragen, wer und warum ihn finanziert.

Thomas Hobbes und Bioshock

Hinter Sorgners transhumanem Bejahen des technischen Fortschritts, das geradezu von einer Euphorie in die nächste taumelt, verbirgt sich jedoch ein zutiefst pessimistisches Menschenbild: Der „Mensch als des Menschen Wolf“ des Frühaufklärers Thomas Hobbes, wie man es im „Bioshock“-Computerspiel in einer transhumanen Welt der Gen-Mutanten nachspielen kann. Dort werden individuell gestaltete Menschen zu einander bekriegenden Monstren in einer Gesellschaft, die nach den darwinistisch-libertären Grundsätzen von Ayn Rand konzipiert ist (so Weber in Weber/Zoglauer 2015 S.55,69).

Als Begründer der modernen politischen Philosophie empfahl Hobbes zur Überwindung der angeblich menschlichen Gewaltnatur den frühtotalitären Absolutismus eines staatlichen Leviathans. Angesichts einer Welt voller psychopathischer Wolfsmenschen ist eine an Ethik orientierte Lebenshaltung natürlich nicht ratsam, meint offenbar Sorgner, wenn er sagt:

Moralischer zu sein hingegen, ist ggf. nicht der zentrale Wunsch vieler Menschen. Überspitzt formuliert liegt dies meiner Meinung nach darin begründet, dass Moralität in der Regel im Interesse der nicht-moralischen Menschen ist und moralische Menschen eher ausgenutzt, ausgebeutet und unterdrückt werden.“ Sorgner 2016, S.62

Kritisch sieht Sorgner daher eine von manchen Transhumanisten geforderte gesetzliche Verpflichtung zum „moralischen Enhancement“ (und das ist fast die einzige Technikkritik im ganzen Buch). Dabei ist hier nicht ethische Bildung und Erziehung gemeint, sondern Moral etwa per Hirnimplantat oder Einflößung von Drogen, die analog zur Impfpflicht verordnet werden könnte. Das lehnt Sorgner ab. Aber nicht, weil ein Herumpfuschen an den höchsten Funktionen des menschlichen Gehirns unsere Gesundheit, Freiheit und Würde beeinträchtigen könnte, sondern -ganz im Sinne eines Bioshock-Rechtslibertarismus nach Ayn Rand- wegen des „globalen Wettbewerbs“:

Eine solche Regelung mag zwar praktisch nicht ausgeschlossen sein, jedoch erscheint sie mir in keinem Fall im politischen Interesse des betroffenen Landes zu sein, da ein Land mit einer besonders moralischen Bevölkerung im Kontext des globalen Wettbewerbs sicherlich nicht lange bestehen kann.“ Sorgner 2016, S.63

Janina Loh, die Sorgners „Metahumanismus“ in ihrem Buch „Trans- und Posthumanismus zur Einführung“ in einem kurzen Kapitel analysiert, mag diesen letztlich nicht als eigenständigen Ansatz anerkennen (Loh 2018, S.175). Auch Sorgners duales Theoriesystem von Kohlenstoff- bzw. Siliziumbasiertem Transhumanismus (womit er Bio- von Digitaltechnik trennt) lehnt Loh als zu schematisch und daher nur bedingt brauchbar ab (S.78).Aber Loh schreibt Sorgner auch zu, die von Transhumanisten prognostizierte Unsterblichkeit nur als „rhetorisches Mittel“ zu sehen (S.173), hat dabei jedoch evtl. überlesen, dass Sorgner Unsterblichkeit zwar für unmöglich erklärte, aber nur wegen eines in Milliarden Jahren drohenden kosmologischen Kollaps des Universums (Sorgner 2016 S.11, 2018 S.157).

Bis dahin könnte Sorgners extrem langlebiger (wenn auch im haarspalterisch-philosophischen Sinne nicht völlig unsterblicher) Transhumaner noch eine ganze Menge Neutrinos die Galaxis runterfließen sehen -und evtl. auch eine Revision der schließlich nur auf läppischen 200 Jahren Forschung basierenden Big-Bang-Theorie. Der Kritik am transhumanen Unsterblichkeitsstreben entgeht Sorgner mit seiner kosmologischen Scholastik aber nicht, der Frage nach sozialer Verantwortung hier und heute ebenso wenig.

Unsoziale Weapons of Math Destruction

Die Mathematikerin Cathy O‘Neil, die wirklich etwas von der Technik und dem Code dahinter versteht, fordert etwas mehr „moralisches Vorstellungsvermögen“, denn „Big Data-Prozesse kodifizieren die Vergangenheit und können nicht die Zukunft erfinden“ (S.276). Cathy O‘Neil spricht von Weapons of Math Destruction, also Mathe-Vernichtungswaffen (analog zu Massenvernichtungswaffen), warnt mit Blick auf Google, Amazon und Facebook davor, dass „Daten privatisiert und privat genutzt werden, um Profite zu erzeugen und Macht zu gewinnen“. Man müsse die Digitalisierung und ihre Algorithmen bändigen, indem man sie öffentlicher Aufsicht und die sie betreibenden Firmen mit „verpflichtenden Standards der Rechenschaftslegung“ staatlicher Regulierung unterwirft (S.308). Sie weist darauf hin, dass der Trump-Nestor „Steve Bannon, selbst während er gezielt daran arbeitet, das öffentliche Vertrauen in Wissenschaft zu untergraben, im Verwaltungsrat von Cambridge Analytica sitzt -einer politischen Datenfirma, die behauptet, sie habe Trump zum Wahlsieg verholfen…“ (S.313).

Heiße PR-Luft einer schmuddeligen Dotcom-Firma? Oder die üblichen Wahlmanipulationen im digitalen Kapitalismus, nur leider diesmal aufgeflogen? Manche KI-Kritiker sehen etwa in „lernfähigen neuronalen Netzen“, die aktuell als KI gepriesen werden, eine aufgeblasene Hype. Diese „KI“ wären eher „spreadsheets on steroids“ -Tabellenkalkulation auf Steroiden. So zitiert Schnetker in seiner Kritik der „Transhumanistischen Mythologie“, den DARPA-KI-Experten John Launchbury (Schnetker S.75). Cathy O‘Neil kritisiert die unsozialen Folgen des Einsatzes solcher „KI“ als klassistisch, rassistisch und sexistisch:

„Sie versprechen Effizienz und Gerechtigkeit, manipulieren dabei jedoch die höhere Bildung, verursachen zusätzliche Schulden, fördern massenhaft Gefängnisstrafen, prügeln bei jeder Gelegenheit auf die Armen ein und untergraben die Demokratie.“ (O‘Neil S.270)

Literatur

Göcke, B.P.: Designobjekt Mensch?! Ein Diskursbeitrag über Probleme und Chancen transhumanistischer Menschenoptimierung.“ In: Benedikt Paul Göcke/ Frank Meier-Hamidi (Hg.): Designobjekt Mensch. Der Transhumanismus auf dem Prüfstand. Freiburg i.Br.: Herder 2018, 117-152

Loh, Janina: Trans- und Posthumanismus zur Einführung, Hamburg: Junius 2018

Loh, Janina: Transhumanismus: Den Menschen weiterentwickeln, um ihn besser kontrollieren zu können, Berliner Gazette 15.8.2017

O‘Neil, Cathy: Angriff der Algorithmen, München: Hanser 2017

Schnetker, M.F.J.: Transhumanistische Mythologie: Rechte Utopien einer technologischen Erlösung, Münster: Unrast 2019

Sorgner, S.L.: Transhumanismus: ‚Die gefährlichste Idee der Welt‘!?, Herder: Freiburg 2016

Sorgner, S.L.: Was wollen Transhumanisten? In: Göcke/ Meier-Hamidi (2018) 153-180

Weber, K. u. T. Zoglauer: Verbesserte Menschen: Ethische und technikwissenschaftliche Überlegungen, München: K.Alber 2015

02/21/22

Projekt „Zivilcourage – Julian Assange“

Spende für das Projekt „Zivilcourage – Julian Assange“ (Wau Holland Stiftung)

Das Projekt “Zivilcourage – Julian Assange” der Wau-Holland-Stiftung hat 16.593 Ether aus der Auktion des “Censored” NFTs erhalten, das der Digitalkünstler Pak versteigert hat.

Die AssangeDAO hat Spenden von mehr als 10.000 Spender:innen weltweit gesammelt, um für das NFT zu bieten – mit Erfolg.

Ein grosses Danke-Schön an alle, die gespendet, mitorganisiert oder anderweitig zum Erfolg dieser Aktion beigetragen haben. Besonderer Dank geht an Pak für seine Grosszügigkeit; 100% des Erlöses gingen als Spende an die Stiftung.

12/13/21

Rezension Nils Melzer: Der Fall Julian Assange

Nils Melzer: Der Fall Julian Assange. Geschichte einer Verfolgung – Der spektakuläre Report des UNO-Sonderberichterstatters für Folter, Piper Verlag 2021

Hermine Humboldt

Hat die schwedische Justiz Beweise gefälscht und Zeugenaussagen manipuliert, um einen Vergewaltigungsverdacht gegen Julian Assange zu konstruieren? Der UNO-Menschenrechtsexperte Prof. Nils Melzer war anfangs kein Assange-Unterstützer, aber er nutzte sein diplomatisches Mandat für eigene Ermittlungen im Fall Assange. Der verleumdete Gründer von Wikileaks wurde damit endlich rehabilitiert -doch die Enthüllungs-Plattform war nach zehn Jahren Rufmord- und Hetzkampagne aus dem Bewusstsein der Medienkonsumenten so gut wie ausradiert.

Was hat der Fall Assange mit Netzphilosophie zu tun? Der Schweizer Netzphilosoph Felix Stalder wies schon 2016 in seinem bahnbrechenden Buch „Die Kultur der Digitalität“ auf eine westliche Machtelite hin, die er als „den inneren Kern des postdemokratischen Systems“ bezeichnete, „bestehend aus den Spitzen der Wirtschaft, der Politik und der Geheimdienste“ (Stalder 2016, S.230). Der Begriff „Postdemokratie“ markiert eine Kritik an westlichen Ländern, die von einer schleichenden Entdemokratisierung und Herrschaft von Technokraten ausgeht, die sich ausgeklügelter medialer Massenmanipulation bedient.

„Die Grenzen zwischen postdemokratischen Massenmedien und staatlichen Nachrichtendiensten sind fließend. Wie inzwischen bekannt ist, bestehen zwischen beiden Bereichen personelle Kontinuitäten und inhaltliche Gemeinsamkeiten.“ (Stalder 2016, S.234)

In seinem Buch „Der Fall Assange“ bestätigt Nils Melzer die Analyse seines Schweizer Landsmanns Felix Stalder in spektakulärer Weise: Denn der Fall Assange ist zweifellos einer der größten Justizskandale die wir kennen (sollten). Den jedoch die wenigsten in voller Tragweite zur Kenntnis nehmen können, denn es ist auch ein eklatanter Fall von Medienversagen der westlichen „freien Presse“. An deren tatsächliche Freiheit kann man angesichts ihrer äußerst desolaten (Nicht-) Berichterstattung zu weiten Teilen dieser Story höchstens noch eingeschränkt glauben -wie auch der Philosoph Stalder gut begründet argumentiert hatte. 2010 wurde Julian Assange zum „Staatsfeind Nr.1“ für die USA und Großbritannien und geriet ins Fadenkreuz der mächtigsten Geheimdienste der Welt: Der CIA, NSA, FBI (und der ca. 30 weiteren US-Geheimdienste) sowie der Britischen MI5, MI6 und GCHQ. Diese Dienste warfen, so muss man annehmen, angesichts der Wikileaks-Enthüllungen ihre ganze Macht in die Waagschale. Dazu gehört auch die Macht über Massenmedien, Politik und Justiz vieler Länder -ganz offensichtlich hier der Justiz in Schweden und England.

Mit dem „Afghan War Diary“ veröffentlicht WikiLeaks 2010 das größte Leak der US-Militärgeschichte, mitsamt Beweisen für Kriegsverbrechen und Folter. Kurz danach verdächtigt Schweden WikiLeaks-Gründer Julian Assange der Vergewaltigung, und ein geheimes US-Schwurgericht ermittelt wegen Spionage. Als ihn Ecuador nach jahrelangem Botschaftsasyl der britischen Polizei überstellt, verlangen die USA sofort seine Auslieferung und drohen mit 175 Jahren Haft. Nils Melzer, UNO-Sonderberichterstatter für Folter, will sich zunächst gar nicht auf den Fall einlassen. Erst als er Assange im Gefängnis besucht und die Fakten recherchiert, durchschaut er das Täuschungsmanöver der Staaten und beginnt den Fall als das zu sehen, was er wirklich ist: die Geschichte einer politischen Verfolgung. An Assange soll ein Exempel statuiert werden – zur Abschreckung aller, die die schmutzigen Geheimnisse der Mächtigen ans Licht ziehen wollen. Dieses packende Buch erzählt erstmals die vollständige Geschichte von Nils Melzers Untersuchung. (Piper-Verlagstext)

Der UNO-Menschenrechts- und Folterexperte Prof. Nils Melzer war anfangs kein Assange-Unterstützer. Melzer ist ein Anwalt der Menschenrechte, berufen von der UNO, und er nutzte sein diplomatisches Mandat für eigene Ermittlungen im Fall Assange -angefangen bei dem angeblichen „Vergewaltigungsverdacht“ an zwei Schwedinnen, den uns die Medien seit zehn Jahren vor jeder Erwähnung von Julian Assange präsentierten. Kritiker wie der Rezensent oder der Buchautor Gerd R. Rüger haben diese Bezichtigungen niemals geglaubt und immer von einer CIA-Intrige gegen Assange gesprochen -sie wurden dafür als „Verschwörungstheoretiker“ denunziert. Nun zeigt sich, dass wir Recht hatten: Es war eine Justiz-Geheimdienstintrige gegen Assange. Denn Prof. Melzer findet, wie er entsetzt feststellen muss, manipulierte schwedische Justizakten, und schreibt in seinem Buch über „die behördliche Nötigung der beiden Frauen zur Anpassung ihrer Aussagen an das offiziell forcierte Vergewaltigungsnarrativ“ (S.149).

Wikileaksgründer im britischen Guantánamo

London, Juni 2021. Im bestbewachten Knast Ihrer Majestät, dem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, dem „britischen Guantánamo“, wird Julian Assange gefangen gehalten. Der wohl bislang bedeutendste Journalist des 21. Jahrhunderts ist auch inhaftiert, weil er die Foltermethoden des berüchtigten US-Gefangenenlagers Guantánamo enthüllte, jenem US-Gulag also, den der ehemalige US-Präsident Barack Obama eigentlich schließen wollte. Aber nicht die Verantwortlichen in den USA, sondern Assange wurde angeklagt: wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente – gutes Recht von Enthüllungsjournalisten – und wegen angeblicher Verstöße gegen das Anti-Spionage“-Gesetz, eines Relikts aus Zeiten des Ersten Weltkriegs. Der Schauprozess dauert an, das Unrechtsregime in London hat gerade, wie erwartet, den US-Anklägern die Auslieferung des politisch Verfolgten genehmigt.

Unsere Medien ARD, ZDF usw. betreiben eine systematisch verwirrende Berichterstattung über die Der-Fall-Assange-Enthüllungen von Nils Melzer, so droht der Kern seiner Botschaft unterzugehen: Die schwedische Justiz hat 2010 gezielt Beweise gefälscht und Zeugenaussagen manipulierte, um einen Vergewaltigungsverdacht gegen Julian Assange überhaupt erst zu konstruieren.

Der UN-Sonderberichterstatters zum Thema Folter ist Schweizer, aber Nils Melzer spricht auch fließend Schwedisch ein sagenhafter Glücksfall in der Sache Assange. Melzer arbeitete sich durch die schwedischen Akten zum Fall Assange. Doch sein bahnbrechendes Fazit wollte in unseren Leitmedien kaum jemand hören. Erst mühsam kämpfte er sich durch Netzmedien (!) wenigstens an den Rand der öffentlichen Aufmerksamkeit. Jetzt legte er ein Buch vor, das seine Arbeit akribisch beschreibt, „Der Fall Julian Assange: Geschichte einer Verfolgung“, und folgert

Der eigentliche Zweck der Verfolgung von Assange ist nicht in erster Linie die persönliche Bestrafung von Assange, sondern die Etablierung eines Präzedenzfalles mit globaler Abschreckungswirkung für andere Journalisten, Publizisten und Aktivisten, um künftig weltweit jeden strafrechtlich verfolgen zu können, der es wagen sollte, die schmutzigen Geheimnisse der Regierungen ans Licht der Öffentlichkeit zu ziehen.“ Melzer S.230

Prof. Nils Melzer kritisiert die Leitmedien. Zwar würden einige Meinungsbeiträge halbherzig Partei für Assange ergreifen und auch die Gefahr für die Pressefreiheit anerkennen, „doch kein einziges Medienhaus protestiert gegen die den ganzen Fall durchziehende Justizwillkür“ (S.312). Die Justizwillkür zeige sich in der britischen Willfährigkeit gegenüber der US-Anklage vor dem Londoner Gericht:

Schritt für Schritt wurden auch die abwegigsten Argumente der USA kritiklos bestätigt. Gleichzeitig, fast wie im Vorbeigehen, wischte Bezirksrichterin Baraitser sowohl die rechtlichen Einwände als auch die entlastenden Gutachten und Zeugenaussagen der Verteidigung ohne viel Federlesens vom Tisch.“Melzer S.318

Prof. Nils Melzer kommt in seinem Bericht, der sich wie ein Justizthriller liest, also zu Schlussfolgerungen, die sich weitgehend mit dem decken, was Assange-Anhänger seit zehn Jahren skandalisieren: Der WikiLeaks-Gründer wurde Opfer einer Intrige, einer gnadenlosen Rufmordkampagne sowie politischer Verfolgung.

Bei dieser großangelegten Intrige handelt es sich demnach um Staatsverbrechen, für die die Verantwortlichen der beteiligten Staaten – mindestens der USA, Großbritannien, Schweden und zuletzt auch Ecuador – eigentlich vor Gericht gehören würden. Gegen Assange konnten die USA vor Gericht, anders als die Londoner Richterin in ihrem Urteil behauptet, aus Melzers Sicht nichts strafrechtlich Relevantes vorweisen. In einem rechtsstaatlichen Verfahren wäre er schon lange ein freier Mann. Das läuft schließlich auf den Vorwurf der Justizwillkür hinaus.

Westliche Massenmedien als Mittäter

Prof. Nils Melzer zeigt sich in seinem Buch überzeugt, die westlichen Medien hätten sich mit ihrer willfährigen Beteiligung an der Anti-Assange-Rufmordkampagne zu Gehilfen einer perfiden psychischen Folter gemacht – er spricht von „öffentlichem Mobbing“ (S.109). Der UNO-Experte kritisiert auch das anhaltende Ausbleiben medialer Aufmerksamkeit für den Fall Assange. Würden westliche Leitmedien die Justizwillkür angemessen skandalisieren, so seine These, würde das windige Verfahren rasch eingestellt: „Denn wenn Regierungen eines fürchten, dann ist es das gebündelte Scheinwerferlicht und die kritischen Fragen der Massenmedien.“ (S.312)

Beides bleibt jedoch aus. Stattdessen greifen westliche Leitmedien Nils Melzer an, den Überbringer der unbequemen Botschaft: Der skandalösen Botschaft, dass im Westen ein Dissident gefoltert wird, von den eigenen Regierungen, nicht im feindlichen Ausland. Unsere Leit- und Netzmedien ignorieren Melzers Erkenntnisse und berichten lieber noch kleinste und selbst konstruierte Verfehlungen von Julian Assange (wie seine angeblich hungernde Katze im Botschaftsasyl) zehn Jahre mehrheitlich breitgetreten und ihn zu einem Außenseiter stigmatisiert. Rückgratlose Leitmedien sehen bei Melzer nun wohl ihre eigene Erbärmlichkeit bestätigt -von derart autorisierter Stelle, dass sie nur peinliches Schweigen darüber breiten möchten. Melzers Buch ist eine weite Verbreitung zu wünschen, besonders unter Freunden der Netzphilosophie.

Nils Melzer: Der Fall Julian Assange. Geschichte einer Verfolgung – Der spektakuläre Report des UNO-Sonderberichterstatters für Folter, (Mitautor: Oliver Kobold ), Piper Verlag 2021, 336 Seiten, 22,00 Euro. https://www.piper.de/buecher/der-fall-julian-assange-isbn-978-3-492-07076-8

10/2/20

„Gefährder“: Der Migranten-Minority Report

In der Verfilmung „Minority Report“ einer Dystopie des SF-Autors P.K.Dick werden Menschen nicht mehr nur für Verbrechen bestraft, die sie begangen haben, sondern auch für solche die sie begehen werden (nach Ansicht der Sicherheitsbehörden). Dies widerspricht den Grundsätzen des Rechtsstaates und der Bürgerrechte, wird aber immer mehr zur Realität -spätestens seit den 9/11-Anschlägen, die 2001 drei Türme des WTC in New York zerstörten (nicht nur zwei, wie in neueren Dokumentationen oft wahrheitswidrig suggeriert). Die folgende Erläuterung der regierungseigenen Bundeszentrale für politische Bildung für den (noch nicht legal definierten) Begriff „Gefährder“, bislang nur ein „polizeilicher Arbeitsbegriff“, erläutert einige Aspekte dieser Problematik. Seit 9/11 führen nicht nur die USA, sondern offenbar „der Westen“, also auch wir, einen „Krieg gegen den Terror“, der eine Einschränkung von Bürgerrechten beinhaltet. Kontrolliert wird dabei offenbar insbesondere bei Migranten, „eine nicht näher konkretisierbare Gefährlichkeit, die sich in der Zukunft ausbilden könnte. (…) Ziel ist hierbei, schwer bestimmbare konkrete Zeitpunkte und Formen eines terroristischen Anschlags zu kontrollieren und damit auch aufsteigende Ängste in der Bevölkerung zu reagieren.“ (So das bpb im jetzt folgenden Text, Anmerkung: ist es nur Zufall, dass in diesem Satz ein „auf“ zu fehlen scheint? T.Barth)

Migration und Sicherheit: „Gefährder“ Gefährder – dieser Begriff taucht in aktuellen sicherheitspolitischen Debatten immer wieder auf. Doch wer ist damit eigentlich gemeint?

Autoren/-innen: Daniela Hunold, Jan Raudszus für bpb.de (Bundeszentrale für politische Bildung)

13.01.2020 / 6 Minuten zu lesen

Ein Mann trägt eine elektronische Fußfessel (Symbolbild -aus urheberrechtl.Gründen hier entfallen). Gefährdern kann das Tragen einer elektronischen Fußfessel angeordnet und somit ihre Bewegungen überwacht werden.

Der Begriff des Gefährders ist innerhalb der letzten Jahre zu einer festen Größe im Sprachgebrauch der Sicherheitsbehörden avanciert.[1] Er findet z.B. als Bezeichnung für Personen Verwendung, von denen eine islamistisch motivierte Terrorgefahr ausgeht. Der Begriff erstreckt sich aber auch auf andere Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität. Der Gefährderbegriff ist allerdings nicht legal definiert. Er ist also nicht als Rechtsbegriff im Gesetz verankert. Vielmehr handelt es sich um einen polizeilichen Arbeitsbegriff[2], der insbesondere im Zusammenhang mit Terrorismus wird. 2004 wurde der Begriff des Gefährders durch die Arbeitsgemeinschaft der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes folgendermaßen definiert:

„Ein Gefährder ist eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird.[3]

Hierbei sind vor allem besonders schwerwiegende Straftaten angesprochen, die sich gegen staatliche Interessen oder das Leben von Menschen richten. In der Regel sind mit der Definition Personen gemeint, bei denen die Behörden annehmen, dass diese extremistische Mitglieder des militanten Spektrums des jeweiligen Phänomenbereichs sind. Aufgrund von sicherheitsbehördlichen Erkenntnissen können sie als Gefährder eingestuft werden, auch wenn keine beweiskräftigen Tatsachen für eine zukünftige Straftat vorliegen.

Neben der Einstufung als Gefährder gibt es außerdem die Einstufung als „relevante Person“. Dabei handelt es sich um Personen, die nach Einschätzung der Polizeibehörden innerhalb des extremistischen bzw. terroristischen Spektrums eine Rolle als Führungsperson, Logistiker oder „Akteur“ einnehmen. Von diesen Personen wird daher davon ausgegangen, dass sie sich an einer der oben genannten Straftaten beteiligen bzw. diese unterstützen würden. Es kann sich auch um eine bedeutende Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders, Beschuldigten oder Verdächtigen einer politisch motivierten Straftat handeln. [4]

Zahl der Gefährder

Die Zahl der Gefährder wird von keiner offiziellen Stelle regelmäßig veröffentlicht und ist zum Beispiel auch nicht Teil des Bundesverfassungsschutzberichts. Aufschluss geben v.a. Anfragen der Parteien im Deutschen Bundestag und Abfragen der Presse beim Bundeskriminalamt (BKA).

Danach verteilen sich die aktuellen Zahlen der Gefährder und relevanten Personen wie folgt:

Das BKA listet 679 Personen als Gefährder und 509 Personen als relevante Personen im Bereich der politisch-motivierten Kriminalität mit religiösem Hintergrund – dabei dürfte es sich ausschließlich um Mitglieder der islamistischen Szene handeln (Stand: 01.11.2019).

Im Phänomenbereich Rechtsextremismus liegen die Zahlen bei 46 Gefährdern bzw. 126 relevanten Personen (Stand: 25.11.2019). Die wenigsten Gefährder und relevanten Personen listet das BKA im Bereich der politisch-motivierten Kriminalität – links -. Hier ist die Rede von fünf Gefährdern und 85 relevanten Personen (Stand: 15.10.2019). Der Bereich der sogenannten Ausländischen Ideologie (u.a. die kurdische Arbeiterpartei PKK) schlägt mit 21 Gefährdern bzw. 50 relevanten Personen zu Buche. [5]

Einstufung und Radar-iTE

Die Einstufung einer Person als Gefährder oder relevante Person erfolgt durch die Polizeien der Länder oder das BKA. Die Behörden bauen ihre Entscheidung dabei auf vorliegenden Informationen auf. [6] Das bedeutet auch, dass die Entscheidung zur Einstufung nach den Maßgaben des jeweiligen Bundeslandes geschieht. Um eine Vereinheitlichung herbeizuführen und eine höhere Genauigkeit der Gefährdungseinschätzung einer Person zu gewährleisten, wurde 2016/2017 vom BKA in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie der Universität Konstanz für den Bereich des islamistischen Terrorismus das Risikobewertungsinstrument Radar-iTEeingeführt. Basierend auf biografischen Informationen, die das Verhalten einer Person priorisieren und nicht etwa die Gesinnung oder Religiosität einer Person, erstellen Sachbearbeiter eine Bewertung mit drei verschiedenen Ausprägungen: hohes Risiko, auffälliges und moderates Risiko. Nach Bewertung des BKA wird der Einschätzungsprozess damit transparent und überprüfbar. [7] Gleichzeitig erlaubt Radar-iTE eine Priorisierung vorzunehmen und damit auch bei begrenzten Ressourcen polizeiliche Maßnahmen fokussierter einzusetzen.

Maßnahmen

Die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der von Gefährdern und relevanten Personen ausgehenden Gefahr unterscheiden sich nach Bundesland, den dortigen gesetzlichen und dienstlichen Regelungen und nach dem betroffenen Individuum. Behörden äußern sich normalerweise nicht dazu, welche Maßnahmen sie jeweils ergreifen. Zu den möglichen Maßnahmen gehören Gefährderansprachen und verschiedene Formen der Informationsbeschaffung, zum Beispiel durch (punktuelle oder dauerhafte) Observation. Auch kann bei Gefährdern das Tragen einer elektronischen Fußfessel angeordnet und somit ihre Bewegungen überwacht werden.

Kritik des Begriffs

Die Anwendung des Begriffs, also die Einstufung einer Person als Gefährder, ist umstritten, da sie vor allem auf Annahmen und Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden beruht, sich daraus aber intensivierte polizeiliche Maßnahmen und erweiterte Befugnisse ergeben. So wurden mit der Verabschiedung des neuen Polizeiaufgabengesetzes in Bayern im Jahr 2018 die polizeilichen Befugnisse gegen eine als Gefährder eingestufte Person deutlich ausgeweitet.

Viele Bundesländer streben die Abschiebung von Gefährdern an, sofern diese ausländische Staatsangehörige sind. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 52 Gefährder und andere Personen aus der islamistischen Szene ausgewiesen.[8] Seit 2017 wird dazu u.a. die Möglichkeit des § 58a AufenthG genutzt. 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage eines hängigen Falls in Bremen entschieden, dass nach dieser Bestimmung eine Abschiebungsanordnung erlassen werden kann „auf der Grundlage einer hinreichenden zuverlässigen Tatsachengrundlage einer vom Ausländer ausgehende Bedrohungssituation im Sinne eines beachtlichen Risikos“, welches sich jederzeit aktualisieren und dann in eine konkrete Gefahr umschlagen könne. Eine bereits vorhandene konkrete Gefahr im Sinne des Polizeirechts ist dafür aber ausdrücklich nicht notwendig.[9]

Mit der Einführung und Anwendung des Gefährderbegriffes verdeutlicht sich eine Verschiebung des sicherheitsbehördlichen Fokus von konkreten, strafbaren Handlungen oder einem konkreten Verdacht auf Verhaltensweisen, die „nicht in den Bereich der Strafbarkeit (auch im Vorbereitungs- oder Versuchsstadium)“ fallen.[10] Vielmehr gewinnt die Bewertung der Bedrohung – für die Indizien ausreichend sein können – durch das „kriminelle Potential“ an Gewicht, also eine nicht näher konkretisierbare Gefährlichkeit, die sich in der Zukunft ausbilden könnte. Dementsprechend gelten auch andere Beurteilungsmaßstäbe und Eingriffsschwellen, die sich eher an einer abstrakten anstatt an einer konkreten Gefahr orientieren.

Die beschriebene Vorverlagerung des Zeitpunktes staatlicher Interventionen in einen Bereich, in dem noch kein strafrechtlich relevantes Handeln konkret bestimmbar oder vorhersagbar ist, zeichnet sich spätestens seit den Terroranschlägen im September 2001 ab. So führen z.B. die nach 9/11 verabschiedeten Anti-Terror-Gesetze

zu einer Vorverlagerung von Strafbarkeit und Erweiterung des Sicherheitsbegriffs zur vorbeugenden Sicherheitsgewährleistung. Weniger das Erreichen eines Zustandes der Sicherheit ist hier handlungsleitend, sondern die Annahme verschiedener Unsicherheitszustände. Ziel ist hierbei, schwer bestimmbare konkrete Zeitpunkte und Formen eines terroristischen Anschlags zu kontrollieren und damit auch aufsteigende Ängste in der Bevölkerung zu reagieren. Im Rahmen des Vorsorge-Paradigmas sind Vorverlagerungen somit oftmals mit der „zu bekämpfenden terroristischen Gefährdungslage begründet, bei der sich noch nicht hinreichend konkret ablesen lässt, wie, wann und wo sich diese Gefahr realisieren wird“.[11]

Dieser Artikel ist Teil des bpb-Kurzdossiers Migration und Sicherheit.

Fussnoten

  1. Wegner, M. & Hunold, D. (2017): Die Transformation der Sicherheitsarchitektur – die Gefährdergesetze im Lichte des Vorsorge-Paradigmas. KriPoZ (6), S. 367-375.

Fußnote  [2] Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages (2017): Sachstand Legaldefinition des Begriffes „Gefährder“. WD 3 – 3000 – 046/17. Externer Link: https://www.bundestag.de/resource/blob/503066/8755d9ab3e2051bfa76cc514be96041f/wd-3-046-17-pdf-data.pdf (Zugriff: 9.8.2019).

  1. Fußnote  [3] BT-Drs. 18/7151. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/6959 – Sogenannte islamistische Gefährder. Externer Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/071/1807151.pdf (Zugriff: 9.8.2019).
  1. Fußnote  [4] Bundeskriminalamt: Politisch motivierte Kriminalität. Externer Link: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/pmk.html (Zugriff: 9.8.2019).
  1. Fußnote  [5] Diese Aufstellung beruht auf einer journalistischen Abfrage der Zahlen beim BKA, die auf Twitter veröffentlich wurde (Externer Link: https://twitter.com/FlorianFlade/status/1199697804886712323?s=20). Die Herkunft der Daten wurde durch Rücksprache mit dem Journalisten am 27.11.2019 bestätigt.
  1. Fußnote  [6] Bundeskriminalamt: Politisch motivierte Kriminalität. Externer Link: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/pmk.html (Zugriff: 9.8.2019).
  1. Fußnote  [7] Bundeskriminalamt (2017): Presseinformation: Neues Instrument zur Risikobewertung von potentiellen Gewaltstraftätern. 2. Februar. Externer Link: https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2017/Presse2017/170202_Radar.html (Zugriff: 9.8.2019).
  1. Fußnote  [8] Tagesspiegel (2019): Weiterhin um die 400 islamistische Gefährder in Deutschland. 6. März. Externer Link: https://www.tagesspiegel.de/politik/terrorgefahr-weiterhin-um-die-400-islamistische-gefaehrder-in-deutschland/24070206.html (Zugriff 11.11.19)
  1. Fußnote  [9] Bundesverwaltungsgericht (2017): Beschluss vom 13.07.2017 – BVerwG 1 VR 3.17. Externer Link: https://www.bverwg.de/130717B1VR3.17.0 (Zugriff 11.11.19)
  1. Fußnote  [10] Schwarz, K.-A. (2017): Sachverständige Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und der SPD für ein Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BT-Drs. 18/11163). Deutscher Bundestag. Ausschussdrucksache 18(4)806 G. Externer Link: https://www.bundestag.de/resource/blob/498694/76f82280dcc2c6f16722b181cada3b34/18-4-806-G-data.pdf (Zugriff: 16.12.2019).
  1. Fußnote  [11] Wegner, M. & Hunold, D. (2017): Die Transformation der Sicherheitsarchitektur – die Gefährdergesetze im Lichte des Vorsorge-Paradigmas. KriPoZ (6), S. 367-375, S. 327f.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz „CC BY-NC-ND 3.0 DE – Namensnennung – Nicht-kommerziell – Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland“ veröffentlicht. Autoren/-innen: Daniela Hunold, Jan Raudszus für bpb.de. Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE und der Autoren/-innen teilen. Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.

Originaltext hier

04/28/20

Smart Borders: „Intelligente“ Schengenraum-Außengrenzen

Smart Borders – intelligente Außengrenzen des Schengenraums?

Goetz Herrmann, (für bpb) 13.01.2020 / 4 Minuten zu lesen

Offen und sicher sollen sie sein. Sie sollen die Zirkulation von Waren, Kapital und Personen ermöglichen, gleichzeitig aber irreguläre Bewegungen verhindern. Ein Beitrag über Grenzen als „Filter“ und Konzepte ihrer Digitalisierung.

Scanner des Smart Borders Grenzkontrollsystems am Flughafen Frankfurt/Main. Das Smart Borders Package soll ein besseres Management der Außengrenzen der EU ermöglichen. (© dpa)

Was sind Smart Borders?

Unter Smart Borders – intelligenten Grenzen – wird ein Bündel an Maßnahmen und Technologien zur Überwachung der Grenzen des Schengenraumes verstanden. Das 2013 auf den Weg gebrachte Smart Borders Package soll aus Sicht der Europäischen Kommission (EK) ein besseres Management der Außengrenzen ermöglichen, effektiver Interner Link: irregulärer Migration entgegenwirken und einen „Beitrag zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität“ Zur Auflösung der Fußnote[1] leisten. Dazu werden Informationen über Nicht-EU-Bürger_innen (Drittstaatangehörige) gesammelt. Gleichzeitig sollen Grenzübertritte schneller vonstattengehen. Eine zentrale Rolle spielen dabei Informationssysteme wie das „Einreise-/Ausreisesystem“ (Entry-Exit-System, EES), die zu einer Automatisierung der Grenzkontrollen beitragen sollen. In diesen Datenbanken können große Mengen an Informationen zusammengefasst werden, auf die Behörden in ganz Europa Zugriff haben.

Der Kontext: Bordermanagement

Die Smart Borders Initiative der EU vollzieht sich vor dem Hintergrund eines weltweiten Transformationsprozesses von Grenzen. Dabei treten neben Modelle einer klassischen souveränen Grenzsicherungspolitik (Interner Link: manifest im Bild einer Mauer) Konzepte des Grenzmanagements. Diese streben an, Sicherheitsrisiken abzuwenden, gleichzeitig aber ein hohes Maß an Mobilität aufrechtzuerhalten. Zur Auflösung der Fußnote[2] Dies sei nötig, da eine prosperierende Gesellschaft auf ein hohes Maß an Mobilität und Zirkulation von Personen, Waren und Kapitel angewiesen sei. Aus dieser Offenheit gingen jedoch gleichzeitig Bedrohungen hervor, „da Terroristen und andere Kriminelle danach trachten, diese Freiheiten zu zerstörerischen und böswilligen Zwecken zu missbrauchen“. Zur Auflösung der Fußnote[3] Demnach müssten „Grenzen als Sortiermaschinen“ Zur Auflösung der Fußnote[4] oder wie eine „firewall“ Zur Auflösung der Fußnote[5] operieren und gefährliche Elemente aus dem komplexen Fluss transnationaler Zirkulation herausfiltern. Zur Auflösung der Fußnote[6] Grenz- und Sicherheitspolitik richten ihren Fokus also verstärkt auf transnationale Mobilität.

Die EU setzt mit ihrem Konzept des „integrierten Grenzmanagements“ auf die Zusammenarbeit mit Anrainerstaaten Zur Auflösung der Fußnote[7], etwa in Form von Mobilitätspartnerschaften Zur Auflösung der Fußnote[8], und den umfangreichen Informationsaustausch „zwischen Grenzschutzbehörden und anderen Strafverfolgungsbehörden“. Zur Auflösung der Fußnote[9] Dabei ruhen große Hoffnungen auf neuester Informations- und Kommunikationstechnologie.

Das Smart Borders Package

Das Smart Borders Package wurde erstmalig am 28. Februar 2013 von der damaligen EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström auf einer Pressekonferenz präsentiert. Dabei bezog sie sich auf Pläne der Kommission von 2008, worin bereits die Einführung eines Entry-Exit-Systems und die erleichterte Einreise für als vertrauenswürdig eingestufte und registrierte Vielreisende, das „Registered Traveller Programme“ (RTP), gefordert wurden. Gegen Letzteres regte sich v.a. im Europäischen Parlament Widerstand, sodass es 2016 zurückgezogen wurde. Im Oktober 2017 stimmten das Europäische Parlament und der Rat der EU einer modifizierten Version des Entry-Exit-Systems zu, das bis 2020 vollständig implementiert sein und rund 480 Millionen Euro kosten sollte. Zur Auflösung der Fußnote[10] Inzwischen wird mit einer operativen Inbetriebnahme im Jahr 2021 gerechnet. Zur Auflösung der Fußnote[11]

Datenbanken

Innenkommissarin Malmström präsentierte die im Smart Borders Package vorgeschlagenen Technologien als Grundstein für ein „offeneres“ und zugleich „sichereres“ Europa. Zur Auflösung der Fußnote[12] Das deutet bereits an, welche wichtige Rolle „einschlägigen Informationsinstrumenten“ Zur Auflösung der Fußnote[13] im Bereich des Grenzmanagements und der Sicherheitspolitik zugesprochen wird. Tatsächlich verfügt die EU über mehrere solcher „Informationssysteme“, die „zusammengenommen ein komplexes Muster einschlägiger Datenbanken“ Zur Auflösung der Fußnote[14] bilden. Die drei bisher wichtigsten sind das Interner Link: Schengener Informationssystem (SIS), worin u.a. Personen- und Sachfahndungen (z.B. gestohlene Fahrzeuge) eingetragen sind, das Visa Information System (VIS) mit Daten über erteilte Visa für Kurzzeitaufenthalte und Interner Link: EURODAC, eine Datenbank, in der Fingerabdrücke von Personen gesammelt werden, die einen Asylantrag gestellt haben oder ohne legalen Aufenthaltsstatus in einem Mitgliedstaat aufgegriffen wurden.

Das Entry-Exit-System soll diese Informationssysteme ergänzen. Darin sollen sowohl Drittstaatsangehörige erfasst werden, die sich für einen Kurzaufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten dürfen, als auch Personen, denen Einreise und Aufenthalt verweigert wurden. Zur Auflösung der Fußnote[15] Gespeichert werden Datum und Ort der Einreise sowie die Dauer des autorisierten Aufenthalts. Zur Auflösung der Fußnote[16] Die zentrale Speicherung dieser Informationen soll v.a. dabei helfen, eingereiste „Overstayer“ zu ermitteln, also Personen, die zwar mit einem gültigen Visum den Schengenraum betreten haben, aber ihn nach Ablauf des Visums nicht wieder verlassen. Zur Auflösung der Fußnote[17] Im Entry-Exit-System werden neben Kenndaten einer Person auch biometrische Informationen erfasst, in diesem Falle vier Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild. Dies soll Dokumentenfälschungen erschweren. Entry-Exit-System und Visa Information System sollen auch miteinander verknüpft werden, also den direkten Zugriff auf die jeweiligen Daten ermöglichen.

Kritik

Wie effektiv die angestrebten Maßnahmen tatsächlich sein werden, ist schwer einzuschätzen, da „Interner Link: Sicherheit“ kaum messbar ist. Kritiker_innen bezweifeln, dass die Überwachung von Mobilität Terroranschläge wirksam verhindern kann, da nur wenige Attentäter_innen in der Vergangenheit von außerhalb des Schengenraums kamen oder im Zuge irregulärer Reisebewegungen unentdeckt nach Europa gelangt sind. Zur Auflösung der Fußnote[18] Der Großteil der Kritik an Bestrebungen zur Errichtung einer Smart Border bezieht sich jedoch auf Interner Link: datenschutzrechtliche Probleme. Diese entstehen aus der massenhaften Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und dem Austausch von personenbezogenen Daten: So sah beispielsweise 2013 der Europäische Datenschutzbeauftragte Verstöße gegen Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens) und 8 (Schutz personenbezogener Daten) der EU-Grundrechtecharta. Zur Auflösung der Fußnote[19] Ebenso gilt die Vermengung von sicherheits- und migrationspolitischen Fragen als problematisch. Dass dies durch die neuen Technologien forciert wird, zeigt das Beispiel der Praxis des „cross-referencing“ von Datenbanken: Dadurch wird die ehemals auf Papierlisten geführte kleine Gruppe unerwünschter Personen – primär Terrorist_innen und Schwerkriminelle – mit der weitaus größeren Personengruppe in Verbindung gebracht, die wegen kleinerer Verstöße gegen Aufenthaltsrecht oder Visaüberschreitung erfasst wurden. Zur Auflösung der Fußnote[20]

Dieser Artikel ist Teil des Kurzdossiers „Interner Link: Migration und Sicherheit„.

Bigo, Didier (2011): Freedom and speed in enlarged borderzones. In: Vicki Squire (Hg.): The contested politics of mobility. Borderzones and irregularity. London: Routledge (Routledge advances in international relations and global politics, 87), S. 31–50.

Bigo, Didier; Brouwer, Evelien Renate; Carrera, Sergio; Guild, Elspeth; Guittet, Emmanuel-P; Jeandesboz, Julien et al. (2015): The EU counter-terrorism policy responses to the attacks in Paris. Towards an EU security and liberty agenda. Brüssel (CEPS paper in liberty and security in Europe).

Broeders, Dennis; Hampshire, James (2013): Dreaming of Seamless Borders. ICTs and the Pre-Emptive Governance of Mobility in Europe. In: Journal of Ethnic and Migration Studies 39 (8), S. 1201–1218.

Europäische Kommission (EK) (2016a): Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat. Brüssel.

Europäische Kommission (EK) (2016b): Proposal for a Regulation of the European Parliament and the Council: establishing an Entry/Exit System (EES) to register entry and exit data and refusal of entry data of third country nationals crossing the external borders of the Member States of the European Union and determining the conditions for access to the EES for law enforcement purposes and amending Regulation (EC) No 767/2008 and Regulation (EU) No 1077/2011. Brüssel.

Europäische Kommission (EK) (2008): Vorbereitung der nächsten Schritte für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Brüssel.

Europäisches Parlament (EP); Rat der Europäischen Union (Rat) (2017): Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) vom 30. November 2017 zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011. In: Amtsblatt der Europäischen Union.

Herrmann, Goetz (2018): Reflexive Sicherheit, Freiheit und Grenzmanagement in der Europäischen Union. Die Reterritorialisierung emergenter Bedrohungsgefüge. Wiesbaden: Springer VS.

Lenz, Ramona (2010): Mobilitäten in Europa. Migration und Tourismus auf Kreta und Zypern im Kontext des europäischen Grenzregimes. Wiesbaden: Springer VS.

Mau, Steffen (2010): Grenzen als Sortiermaschinen. In: Welttrends. Zeitschrift für internationale Politik 71, S. 57-66.

Rat der Europäischen Union (Rat) (2010): Strategie für die innere Sicherheit der Europäischen Union. Auf dem Weg zu einem europäischen Sicherheitsmodell. Europäischer Rat; Europäische Union. Luxemburg.

Walters, William (2009): Europe’s Borders. In: Chris Rumford (Hg.): The SAGE Handbook of European Studies. Los Angeles, Calif.: SAGE, S. 485–505.

Fussnoten

Zur Erwähnung der Fußnote  [1]

EK (2016a), S. 14.

Zur Erwähnung der Fußnote  [2]

Vgl. Herrmann (2018), S. 227.

Zur Erwähnung der Fußnote  [3]

Rat (2010), S. 11.

Zur Erwähnung der Fußnote  [4]

Mau (2010).

Zur Erwähnung der Fußnote  [5]

Walters (2009), S. 492.

Zur Erwähnung der Fußnote  [6]

Vgl. Bigo (2011), S. 35.

Zur Erwähnung der Fußnote  [7]

Vgl. Rat (2010), S. 28.

Zur Erwähnung der Fußnote  [8]

Die Partnerstaaten erhalten dabei finanzielle Mittel oder Visaerleichterungen, wenn sie sich an den Grenzsicherungsmaßnahmen der EU beteiligen. Vgl. Lenz (2010).

Zur Erwähnung der Fußnote  [9]

Rat (2009), S. 56.

Zur Erwähnung der Fußnote  [10]

Vgl. EK (2016b), S. 6. Eine Zusammenfassung der Änderungen gegenüber dem Vorschlag von 2013 findet sich unter: Externer Link: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-1249_en.htm (Zugriff: 18.6.2019).

Zur Erwähnung der Fußnote  [11]

Externer Link: https://ees.secunet.com/de/fakten-zum-entry-exit-system/ (Zugriff: 18.6.2019).

Zur Erwähnung der Fußnote  [12]

Vgl. Externer Link: http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-13-172_en.htm

Zur Erwähnung der Fußnote  [13]

EK (2016a), S. 2.

Zur Erwähnung der Fußnote  [14]

Ebd., S. 6.

Zur Erwähnung der Fußnote  [15]

Vgl. EP/Rat (2017), S. 21.

Zur Erwähnung der Fußnote  [16]

Vgl. EK (2008), S. 8.

Zur Erwähnung der Fußnote  [17]

Vgl. ebd., S. 5.

Zur Erwähnung der Fußnote  [18]

Vgl. Bigo et.al. (2015), S. 10.

Zur Erwähnung der Fußnote  [19]

Externer Link: https://edri.org/smart-borders-the-challenges-remain-a-year-after-its-adoption/

Zur Erwähnung der Fußnote  [20]

Vgl. Broeders/Hampshire (2013), S. 1208.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz „CC BY-NC-ND 3.0 DE – Namensnennung – Nicht-kommerziell – Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland“ veröffentlicht. Autor/-in: Goetz Herrmann für bpb.de.
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02/18/19

Das ARD-Framing-Gutachten

aus Netzpolitik.org

Wir veröffentlichen das Framing-Gutachten der ARD

Die ARD hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die eigene Kommunikation zu verbessern. Das Gutachten wurde bisher nicht veröffentlicht, ist aber bereits Teil einer öffentlichen Debatte. Wir veröffentlichen das Gutachten, damit sich alle Beitragszahlende aus der Originalquelle informieren können und an der Debatte informierter teilhaben können.

17.02.2019 Markus Beckedahl, Leonhard Dobusch

Die ARD hat bei der Sprach- und Kognitionswissenschaftlerin Elisabeth Wehling ein Gutachten in Auftrag gegeben um sich beraten zu lassen, wie man die Vorzüge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Erkenntnisse der Framing-Theorie kommunizieren kann. Das Gutachten dient laut ARD als „Denkanstoß und Diskussionsgrundlage“ für interne Zwecke. (Update: Es gibt nun eine weitere Stellungnahme der ARD dazu.)

Allerdings wurde es schnell Bestandteil einer öffentlichen Debatte, weil das Gutachten mittlerweile außerhalb der ARD zirkuliert. Und gerade rechte Webseiten machen mit dem ausgewählten Zitieren aus dem Text massiv Stimmung gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und tun dabei so, als wäre diese Diskussionsgrundlage bereits beschlossene Sache einer Kommunikationsstrategie mit dem Ziel, die öffentliche Wahrnehmung zu „manipulieren“. Im Interview mit meedia.de argumentiert die ARD-Generalsekretärin Susanne Pfab, dass dies keine „Mitarbeiteranweisung“ sei, sondern eine Diskussionsgrundlage zur Sensibilisierung bei der Verwendung von Sprache und Sprachbildern. In dem Interview distanziert sie sich auch persönlich von einzelnen in dem Gutachten vorgeschlagenen Sprachbildern wie „Profitzensur“.

Zensurheberrecht nährt Manipulationsängste

Die ARD-Pressestelle begründet eine Nicht-Veröffentlichung damit, dass man es „aus urheberrechtlichen Gründen“ nicht veröffentlichen könne. Man kann von der ARD und dem öffentlich-rechtlichen System halten was man will. Aber gerade mit diese Vorgehensweise und dem Anschein von Intransparenz erweist die Anstalt der Debatte um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einen Bärendienst, denn sie spielt damit den rechten Narrativen in die Hände, dass man es geheim halten wolle und etwas zu verbergen hätte.

Für eine öffentliche Debatte ist es aber wichtig, dass sich alle Interessierten aus der Diskussionsgrundlage informieren können. Das Gutachten wurde aus öffentlichen Geldern finanziert und sollte selbstverständlich auch nach dem Grundsatz „Öffentliches Geld, öffentliches Gut“ („Public money, public good“) allen Beitragszahlenden verfügbar sein. Damit sich mehr Menschen aus der Originalquelle informieren und an der Diskussion teilnehmen können.

Man kann nicht nicht framen

Wir veröffentlichen deshalb das Gutachten in einer PDF-Version. Von der Verfasserin des Gutachtens, Elisabeth Wehling, ist im vergangen Jahr das Buch „Politisches Framing – Wie eine Nation sich ihr Denken einredet – und daraus Politik macht“ im Ullstein Buchverlag erschienen. Vor zwei Jahren sprach sie auf der re:publica über „Die Macht der Sprachbilder – Politisches Framing und neurokognitive Kampagnenführung“.

Gerade wenn man sich aus der Originalquelle informieren kann, sieht man, dass die Dämonisierung nicht gerechtfertigt ist. Denn wenn es eine Einsicht des Kommunikationswissenschaftlers Paul Watzlawick gibt, die sich quasi universeller Bekanntheit erfreut, dann dass wir nicht nicht kommunizieren können. Diese Binsenweisheit gilt sinngemäß nicht nur für Kommunikation an sich, sondern auch für (Teil-)Aspekte verschiedener Arten von Kommunikation wie eben Framing. So ist zum Beispiel mit jeder Wortwahl in einem Text immer auch ein bestimmtes Framing verbunden, das beim Lesenden bestimmte Assoziationen oder Gefühle auslösen kann. Egal ob „Staatsfunk“, „öffentlich-rechtlicher Sender“ oder „gemeinsamer, freier Rundfunk ARD“ wie im Gutachten von Elisabeth Wehling, jeder Begriff löst andere Assoziationen aus, steht für ein anderes Framing.

Wenn es aber keine Kommunikation ohne Framing gibt, kann es durchaus sinnvoll sein, dominante Frames in der eigenen Kommunikation zu reflektieren. Sich dabei professionelle Unterstützung zu holen, ist ebenfalls nicht abwegig. Fragwürdig ist hingegen schon eher, wie sehr die ARD die Interpretation – das Framing – dieses Reflexionsprozesses anderen überlässt, indem sie entsprechende Dokumente zurückhält. Genau das stützt nämlich das Framing des Gutachtens als „Manipulation“, was rechte Gegner öffentlich-rechtlicher Medien genüsslich befeuern.

Update:

Elisabeth Wehling hat auf ihrer Webseite eine „Klarstellung zur aktuellen Debatte“ veröffentlicht.

Die vorgegebenen Themen und Einordnungen zu Auftrag und Bedeutung der öffentlich-rechtlichen ARD wurden in Workshops (bei meiner Anwesenheit) diskutiert und im finalen Dokument auch entsprechend abgebildet. Darum finden sich auch Begrifflichkeiten darin, die keineswegs als Empfehlung anzusehen sind. Das Ergebnis dieser Workshops wurde zusammenfasst und ergänzt, sowie auf Inkohärenzen hingewiesen. Das Dokument wurde als interne Arbeits- und Diskussionsunterlage verfasst, um damit eine breite Grundlage an Optionen zu haben, was davon für eine etwaig daraus abzuleitende Kommunikationsmaßnahmen genutzt werden soll, und was jedenfalls nicht.

Das Gutachten ist jetzt bereits zwei Jahre alt. Viele vorgeschlagene Frames, die aktuell die Köpfe vieler Kritiker erhitzen, sind aber noch nie von ÖRR-Vertretern in der Öffentlichkeit verwendet worden. Auch das zeigt, dass die Errregung über das Gutachten überdreht ist.

Währenddessen zeigt die Bild-Zeitung, dass Framing gerne gegen den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (Gerne als negativer Frame verwendet, trotzdem falsch: „Staatsfunk“) angewendet wird: „GEHEIMPAPIER: So will die ARD uns umerziehen“. Selbstverständlich ohne Link auf die Originalquelle bei uns, die könnte die Bild-Leser ja verwirren. Interessant ist die Wortwahl: „Gemeint ist das geschickte Nutzen bestimmter Wörter und Sprachbilder, um unsere Meinung zu beeinflussen. Ein Mittel aus Politik und Werbung. Kritiker nennen das Gehirnwäsche.“ Das würde die Bild-Zeitung natürlich nie machen.

Aus netzpolitik.org

Ergänzung von Netzphilosophie: Die Kosten für das Erstellen des Manuals und begleitende Workshops beliefen sich nach Angaben der ARD auf 90.000 €. Für Folge-Workshops, bei denen Wehling Mitarbeitern der ARD die Inhalte nahe gebracht hatte, wurden weitere 30.000 € gezahlt. Der Auftrag für das Manual wurde 2017 von der vom MDR gestellten Geschäftsführung der ARD erteilt (Wikipedia).

Über die Autor:innen

markus

Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.

leonido

Leonhard Dobusch, Betriebswirt und Jurist, forscht als Universitätsprofessor für Organisation an der Universität Innsbruck u.a. zum Management digitaler Gemeinschaften und Offenheit als Organisationsprinzip. Er ist als @leonido im Fediverse unterwegs und bloggt privat als Leonido sowie gemeinsam mit anderen bei governance across borders bzw. am OS ConJunction Blog und ist Mitgründer und wissenschaftlicher Leiter des Momentum Instituts sowie der Momentum-Kongressreihe. Mail: leonhard@netzpolitik.org

12/28/18

Utopie: Madam Datam

Dem Tag entgegen, Frankfurt, Suhrkamp Verlag 1984.

Inhaltsangabe von Thomas Barth

Eine Sozialutopie über eine total von einem Zentralcomputer gesteuerte Gesellschaft, die das Gegenteil von Orwells totalitären Alpträumen aus „1984“ ist: Die soziale und psychologische Imaginationskraft von Madsen ist beeindruckend, die vorweg genommene postmoderne Auflösung des Subjekts wird hier mit der marxistischen Utopie „heute Schmied, morgen Fischer, übermorgen Philosoph“ verbunden.

Svend Age Madsen, Prosaist und Dramatiker, ist einer der experimentierfreudigsten Modernisten der dänischen Literatur. 1972 verlieh die dänische Akademie ihm für den Roman “Seat Verden er til” (Nehmen wir an, die Welt existiert) den wichtigsten dänischen Literaturpreis. In “Dem Tag entgegen” entwirft er ein scheinbar utopisches Paradies; Ungleichheit, Verbrechen, Krieg, Sinnlosigkeit und Langeweile sind abgeschafft. Die postmoderne Auflösung des Subjekts ist Realität, denn es existiert keine persönliche Biografie mehr. Jeder Mensch bekommt täglich eine neue soziale Rolle zugewiesen: ein neues Haus, eine neue Familie, Listen mit neuen Freunden, einer neuen Arbeit – alles liegt bereit, wenn er morgens aus der Betäubung seiner abendlichen Schlafpille erwacht. Die Verteilung der Schlafenden übernimmt ein “Austauschsystem” aus über Schienen fahrenden Betten, dessen Zentrum eine EDV-Anlage namens Madam Datam bildet (andere technische Errungenschaften kennt die Utopie nicht, man fährt Fahrrad und Elektroauto). SPOILER WARNUNG! Dies ist keine Rezension, sondern eine komplette Inhaltsangabe -wer den Roman noch mit allen Überraschungen genießen will, sollte nicht weiterlesen.

Auf Gerechtigkeit programmiert, teilt Madam Datam jedem luxuriöse Wohnstätten, Elektroautos, unbeliebte Arbeiten, problematische Freunde und Eltern, attraktive Ehepartner usw. in einem ausgewogenen Wechsel zu. Die Menschen verfügen über die Fähigkeit, ihre jeweils neuen Gegenüber blitzschnell “in sich aufzunehmen”, was ein empathisches Verständnis und eine Anpassung an die immer überraschende soziale Situation beinhaltet. Alle gehorchen aus Einsicht den ungeschriebenen Regeln oder gelten als krank, als “verschlossene Persönlichkeiten”, was aber nur selten vorkommt und einen “Hilfsdienst” auf den Plan ruft. Ein wichtiges Tabu ist die Wiederholung: mehrmals dieselben Freunde zu haben, die gleiche Arbeit zu leisten gilt als langweilig, zweimal neben demselben Ehepartner zu erwachen als obszön.

Der Ich-Erzähler Elef (was bei den Wikingern “Immer allein” hieß) beginnt ein Tagebuch zu führen und durchbricht damit die Regel, sich immer nur dem Neuen zuzuwenden. Er durchläuft eine Reihe von Arbeiten als Lehrer, Austauschsystem-Techniker, Stadtrat, Journalist und Programmierer, sowie eine Reihe von Ehefrauen, die mal schwierig, mal wollüstig oder praktisch sind, auch mit jeweils anderen Kindern. Als er den Wunsch auf Wiederholung seiner Ehe zu einer dem System ebenfalls kritisch gegenüberstehenden Frau verspürt, manipuliert er Madam Datam. Er und Maya (deren Name später als Anspielung auf den hinduistischen Bhagavadgita-Begriff “unwirkliche Wirklichkeit, Macht der Täuschung” offenbart wird) treffen sich erneut und flüchten aus dem System der täglichen Neugeburt. Dabei muß Elef einen übereifrigen Helfer aus dem Freundeskreis mit Gewalt hindern, den Hilfsdienst zu mobilisieren. Wie in antiquierten Filmen beobachtet, führt er halbkreisförmig eine Kaffeetasse gegen dessen Kopf; – mehrfach ohne Erfolg, bis er auf die Idee kommt, dabei Kraft anzuwenden und ihn bewußtlos schlägt: eine Gewalttat, die noch wochenlang die Gemüter bewegt. Zunächst werden Maya und Elef steckbrieflich gesucht. Über eine Heilanstalt für Austauschunfähige, wo sie vergeblich nach Verbündeten suchen, kommen sie in eine Einsiedlerklause zur Greisin Varinka. Genannt die “Unsterbliche”, stammt sie noch aus alten Zeiten und erklärt den Flüchtlingen, wie die “große Depression” mit epidemischen Selbstmorden einst die modernen Gesellschaften zur Einführung des Austauschsystems zwang. Doch Maya und Elef wollen sich nicht trennen lassen. Sie versuchen eine Teilintegration, verzweifeln aber an den Beziehungen zu jeweils neuen Freunden und Nachbarn. Nach einigen gescheiterten Freundschaften versuchen sie einen Suicid. Knapp gerettet nehmen sie den Platz in der Klause der sterbenden Varinka ein und finden eine sinnvolle Lebensaufgabe im Schreiben eines Romans über die unverständlichen Menschen der alten Zeit. In vielen friedlichen Jahren ergraut, belehren sie schließlich junge Austauschmenschen über die seltsamen starren Charaktere der alten Zeit.

Dem Tag entgegen (Se dagens lys, Gyldendal Publishers, Copenhagen 1980), Frankfurt, Suhrkamp Verlag 1984, Phantastische Bibliothek Bd. 128, st 1020. Ort: Dänemark. Zeit: Spätes 21. Jh. Art: Utopischer Roman, Sozialutopie. Autor: Madsen, Svend Age, geb. 1939 in Arhus, Dänemark. Thomas Barth, Rezension Nr. 3 für „Romanführer“, Hamburg, August 1995.