08/15/13

Medien-Mainstream & Netzkultur: Wikileaks – Edward Snowden

Thomas Barth

Die Netzkultur steht den Mainstreammedien heute kritisch gegenüber, von deren Aufmerksamkeit sie gleichwohl abhängig ist. Denn die klassischen Leitmedien Presse und Fernsehen machen immer noch den Kern der Öffentlichkeit aus, in welcher die politischen Debatten sich in gesellschaftliche Veränderungen umsetzen lassen – auch wenn jüngere Generationen ihnen ihrerseits zunehmend die Aufmerksamkeit entziehen. Kein Wunder, hatte doch die Medien-Industrie in Anti-Raubkopierer-Kampagnen ihre Verbraucher lange genug zu Verbrechern erklärt, statt vernünftige und faire Verfahren zu entwickeln.

WikiLeaks hatte erfolgreich den Bogen zurück zum Mainstream geschlagen, nicht zur ungetrübten Freude aller etablierten Meinungsmacher. Und wurde in Gestalt von Juian Assange dämonisiert. Mit Edward Snowden und The Intercept von Glenn Greenwald schlägt die Netzkultur jetzt zurück, bietet weniger Angriffsfläche für Personalisierung und macht es schwerer, die Inhalte zu verschweigen. Das Image der Medien leidet unter ihrer immer unkritischer werdenden Haltung gegenüber den Machthabern im eigenen Land bzw. Machtblock. Einzelne, die diese blinden Flecken aufzeigen wollten, gab es schon immer. Oft nahmen sie, von den Medien wenig beachtet, ein schlimmes Ende, wie etwa der Künstler Mark Lombardi, der westlichen Oligarchen und ihren Machtstrukturen nachging. Jeder, der mit westlichen konkurrierende Machteliten angreift, ist sich dagegen der medialen Aufmerksamkeit gewiss. Aber diese Einseitigkeit genügt offenbar nicht, unsere Journalisten verstehen sich immer öfter auch als Wadenbeißer im Dienste westlicher Herrschaftseliten, die über deren Kritiker hemmungslos herfallen.

Wie WikiLeaks zum Flop erklärt wurde

WikiLeaks gilt den Mainstream-Medien seit der ungefilterten Veröffentlichung tausender Cables als gescheitert. Doch es gibt zahlreiche offene Fragen. Etablierte Medien folgen einer vereinfachenden Erzählung, personifizieren komplexe Probleme, führen Standards an, die sie selbst kaum einhalten und brachten sich selbst gegen WikiLeaks in Stellung -selbst dann, wenn sie zuvor massiv von den Enthüllungen der Plattform profitiert hatten.

Today, 15 September 2014, WikiLeaks releases previously unseen copies of weaponised German surveillance malware used by intelligence agencies around the world to spy on journalists, political dissidents and others. Interaktion von Netzplattform und Medien bleibt problematisch

WikiLeaks ist aus der Hacker-Subkultur hervorgegangen und noch immer darin tief verwurzelt. Seit den Anfängen des Internet traten Hacker ein für freien Informationszugang aller bei vollem Schutz der Privatsphäre. Ihre natürlichen Widersacher waren die Geheimdienste, deren Job im Großen und Ganzen die umgekehrte Ausrichtung hatte. WikiLeaks bezeichnet sich in dieser Tradition auch als „Counter-Intelligence“ und „First Intelligence Agency of the People“ – als erster Geheimdienst des Volkes.

Die technologische Avantgarde der Hacker, deren ehedem esoterische Praxis der Online-Kommunikation heute die breite Masse zumindest der jüngeren Generationen erreicht hat, wurde von Anbeginn misstrauisch von den etablierten Medien beäugt. Heute ist sie selbstbewusst zur „Netzkultur“ gereift und ihr stehen neben staatlichen Institutionen auch die Medienkonzerne gegenüber, die von den neuen „Netzbürgern“ oft als „gnadenlose, gierige Content-Verwerter“ gesehen werden.

Kein Wunder, hat doch die Medien-Industrie in Anti-Raubkopierer-Kampagnen ihre Verbraucher so lange zu Verbrechern erklärt, bis sogar eine Piratenpartei in die politischen Arena stieg. Dabei sehen sich die Medien-Konzerne oft sogar als Säule der Demokratie und Pressefreiheit, vertreten aber zunehmend eigene Unternehmensinteressen. Der Antagonismus von Netzkultur und Medienindustrie schwingt unterschwellig mit, wenn etablierte Journalisten über Hackerprojekte berichten – besonders vielleicht, wenn diese – wie WikiLeaks – mit neuen Publikationsformen in die zentrale Sphäre des Nachrichtengeschäfts eindringen.

“Cablegate” und die mediale Schuldfrage

Am 1.9.2011 machte WikiLeaks, die Whistleblower-Plattform des weltberühmten Hackers Julian Assange, negative Schlagzeilen: Durch eine Sicherheitspanne wurden rund 250.000 US-Diplomaten-Depeschen aus dem WikiLeaks-Datenbestand im Internet zugänglich. Diese Depeschen sind, anders als bei vorherigen Depeschen-Publikationen, nicht redaktionell bearbeitet. Somit enthüllen sie womöglich unabsichtlich Namen von Informanten der US-Auslandsvertretungen. Die Aufregung in den Medien war groß und der Ruf von WikiLeaks, durch einen mysteriösen „Sex-Skandal“ um Assange bereits angeschlagen, drohte nachhaltig beschädigt zu werden. (Nachtrag 2022: Nils Melzer „Der Fall Assange“ stellte klar: Die Verleumdungen von Julian Assange mit einem angeblichen „Vergewaltigungsverdacht“ basierten auf einer geheimdienst-gesteuerten Justizintrige in Schweden.) Vielleicht sollten sogar Internet-Enthüllungsplattformen, die bereits als neue, den herkömmlichen Journalismus ergänzende Form der öffentlichen Aufklärung gesehen wurden, generell in Frage gestellt werden. Die Snowden-Enthüllungen und The Intercept konnten dieses mögliche Ziel jedoch unterlaufen, obgleich sie heute von den Medien tendenziell totgeschwiegen werden.

Die von Journalisten gegen die Whistleblower-Plattform und speziell Assange vorgetragenen Vorwürfe lauteten damals, WikiLeaks würde den Informantenschutz und die journalistische Ethik bzw. Sorgfalt vernachlässigen. Beide Vorwürfe erweisen sich jedoch bei genauerer Betrachtung als zumindest fragwürdig.

Was war geschehen? Bei der Weitergabe der Botschafts-Depeschen hatte WikiLeaks zunächst ein verschlüsseltes Datenpaket gepackt und dieses im Internet in Umlauf gebracht. Ziel war, die Daten auf zahlreichen verteilten Rechnern vor dem physischen Zugriff von Polizei, Militär und Geheimdiensten in Sicherheit zu bringen. Die spätere Jagd auf Assange mittels eines unter zweifelhaften Umständen zustande gekommenen Haftbefehls von Interpol zeigt, dass diese Befürchtungen nicht unbegründet waren.

Die so verschlüsselten Daten gelangten in die Hände der drei ausgewählten Presseredaktionen von „Spiegel“, New York Times und Guardian. Später übergab dann Assange den Redakteuren das geheime Passwort, so dass diese die Pakete öffnen und auswerten konnten. Soweit so gut. Doch zwei Journalisten vom Guardian publizierten 2011 auch ein Buch über die WikiLeaks-Geschichte und gaben dabei (versehentlich?) das Passwort bekannt. Sie hätten geglaubt, so später der Guardian, das Passwort sei nur zeitlich befristet gültig gewesen. Jeder Leser des Buches hatte nun die Möglichkeit, die zirkulierenden Datenpakete zu entschlüsseln und Identitäten von US-Informanten zu enthüllen.

Bei der Berichterstattung über den Vorfall ging im Folgenden vieles durcheinander. Die Tagesschau vom 1.9.2011 befragte in ihrem längeren Bericht einen ARD-Internetexperten, der kritisierte, eine Whistleblower-Plattform solle doch in der Lage sein, ihre Informanten zu schützen. In dieser ARD-Darstellung wurden also die hier betroffenen Informanten mit Whistleblowern durcheinander gebracht. Doch es geht in den Depeschen nicht um Enthüller, die öffentliche Aufklärung im Sinn haben, sondern um Zuträger der US-Administration, wie den FDP-Funktionär Metzner, der Interna aus den schwarzgelben Koalitionsverhandlungen verriet. Der Adressat für das Einklagen von Informantenschutz muss hier also nicht WikiLeaks, sondern die US-Administration sein. Es ist nebenbei bemerkt dieselbe US-Administration, die Assange zum Staatsfeind erklärte, ihm vermutlich die Konten sperren ließ, mutmaßlich seine Strafverfolgung wegen fadenscheiniger Vergewaltigungsanklagen und seine Auslieferung an die USA betrieb.

Und Bradley Manning?

Gleichwohl könnten die Depeschen fatale Folgen für Informanten haben, denn manche Zuträger der US-Botschaften müssen wohl mit bedrohlichen Konsequenzen rechnen –„in totalitären Ländern“, wie besorgte Kommentatoren der WikiLeaks-Datenpanne gern hinzufügten. Kaum einer erwähnte dabei jedoch einen Informanten von WikiLeaks selbst, der schon seit Mai 2010 leidet: Bradley Manning, der US-Soldat, der teilweise unter „harten“ Haftbedingungen in US-Militärgefängnissen gehalten wurde (Menschenrechts-Organisationen sprachen von Folter), um ein Geständnis und eine Aussage gegen Assange zu erzwingen.

Die Manning zugeschriebenen Enthüllungen brachten Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen seitens der US-Truppen ans Licht. Sie zeigten den Krieg in Irak und Afghanistan, der uns oft als hehre Friedensmission mit chirurgisch präzisen Schlägen präsentiert wurde, in seiner ganzen Breite und Grausamkeit. Hinter der offiziellen Version von Wiederaufbau und Krieg gegen den Terror erkannten manche in den WikiLeaks-Dokumenten einen zweiten Krieg: Die Strategie, innerafghanische Kontrahenten im Sinne von „teile und herrsche“ gegeneinander auszuspielen; etwa die entgegen der offiziellen Entwaffnungspolitik zugelassene Aufrüstung von Usbekenführer Dostum, der 2006 mit Warlords der Nordallianz einen Putsch gegen Karsai plante. Dies konnte zwar der US-Führung nicht gefallen, rechtfertigt aber nicht die unmenschliche Behandlung eines mutmaßlichen Whistleblowers. Ob mit Bradley Manning nicht einfach ein unbequemer junger Soldat zum Sündenbock gemacht wurde, um Enthüller von US-Geheimnissen generell einzuschüchtern, weiß bis heute niemand.

Die Darstellung von Leistungen von WikiLeaks und Assange erscheint in den Medien oft personalisiert und wenig auf politische Hintergründe ausgerichtet, so in den auf Bestsellerlisten gehandelten Büchern „Staatsfeind WikiLeaks“ und „Inside WikiLeaks“. Doch auch wo fundiertere Analysen vorgenommen werden, bleibt eine voreingenommene Haltung des etablierten Journalismus spürbar. So wird in einer Studie zum Krisenjournalismus das berühmte Video, mit dem sich WikiLeaks überhaupt erst einen Platz in den Hauptnachrichten erkämpfte, recht einsilbig beschrieben: „…ein WikiLeaks-Video, das den Angriff auf eine Gruppe von Menschen in Bagdad aus der Cockpit-Perspektive eines Kampfhelikopters zeigt. Bei dem Angriff kamen auch zwei Reuters-Journalisten ums Leben.“

Sogar den mit Bedacht von Assange gewählten Titel des Videos verschwiegen die Autoren: „Collateral Murder“, obwohl sie wenige Seiten zuvor noch von der Krisenberichterstattung gefordert hatten, „Euphemistische Wendungen wie… ‚Kollateralschäden‘… sollten durchschaut und vermieden werden.“ Assange & Co. hatten den Euphemismus nicht nur vermieden, sondern durchschaut und in seinem Zynismus entlarvt, aber dies wollten der Journalismus-Professor und sein Co-Autor wohl bei den Medien-Außenseitern von WikiLeaks nicht sehen. „Collateral Murder“ wurde gesendet und schnell vergessen, ebenso wie der Leidensweg des mutmaßlichen WikiLeaks-Informanten Bradley Manning.

Wichtiger als das reale Opfer Manning, schienen den Medien in Deutschland heute offenbar die infolge der Datenpanne möglichen Opfer der Publikation von US-Depeschen zu sein. Tatsächlich könnte man hier die Vernachlässigung journalistischer Ethik und Sorgfaltspflicht anführen. Aber gegen wen? Das Gros der Medien richtet seine Anklagen gegen Assange, etwa die Tagesschau vom 1.9.2011. Sie berichtete zwar, „WikiLeaks beschuldigte einen Journalisten der britischen Zeitung Guardian“, das Passwort publiziert zu haben, ließ aber im restlichen Beitrag keinen Zweifel daran, dass man die Schuld für die Panne bei der Internet-Plattform zu suchen habe. Fazit: WikiLeaks sitzt auf der Anklagebank und beschuldigt, womöglich nur um sich selbst zu entlasten, den Guardian. Diesem Muster folgen die meisten Berichte, aber ist das wirklich eine faire Bewertung?

Wer Standards verlangt, sollte sie selbst einhalten

Journalisten forderten von WikiLeaks seit deren Erscheinen in der Öffentlichkeit Verantwortung, Ethik und journalistische Standards ein, die man übrigens in der breiten Masse des Boulevard-Journalismus vergeblich sucht. Aber was ist mit den Qualitäts-Journalisten des britischen Traditionsblattes Guardian? Sollte eine naheliegende Frage nicht lauten: Welcher Teufel hat die Buchautoren geritten, ausgerechnet das echte Passwort in ihrer Reportage zu publizieren? Ein fanatisches Streben nach Authentizität um jeden Preis? Pure Trägheit, sich eine vergleichbare Phrase auszudenken? Für den Leser hätte ein Ersatzwort das Buch sicher nicht schlechter gemacht, für US-Informanten kann diese Unachtsamkeit der Autoren jedoch fatale Folgen haben.

Der Guardian hätte es wissen müssen

Die Guardian-Schreiber hätten wissen müssen, dass die verschlüsselte Datei mit den Depeschen überall im Netz zirkuliert, und dass sie mit diesem Passwort jeder würde öffnen können. Wäre es nicht ihre journalistische Sorgfaltspflicht gewesen, die Ungefährlichkeit ihrer „Enthüllung“ mit Assange abzuklären? Stattdessen konstruieren jetzt die medialen Ankläger eine kryptologische Bringschuld von Assange, auch in der Zusammenarbeit mit der bei diesem Projekt engstens verbündeten Presse jederzeit höchstes Misstrauen einkalkulieren zu müssen.

Assange hätte die zirkulierenden Sicherungskopien mit anderen Passwörtern verschlüsseln, die Passwörter mit einer Zeitbegrenzung versehen müssen usw. lauten die im Nachhinein besserwisserisch erhobenen Forderungen. Aber hätten nicht auch die seriösen Qualitäts-Journalisten und Buchautoren des Guardian einkalkulieren müssen, dass dem um den Globus gehetzten Assange und seiner zusammengewürfelten Hackergruppe Fehler unterlaufen könnten?

Netzkultur, Whistleblower und „einsame Helden“

Bei aller Hochachtung vor den Leistungen von Julian Assange – der Hacker-Subkultur scheinen die Gefahren bewusst zu sein, die mit seiner Person und auch mit der Fixierung auf einen „einsamen Helden“ verbunden sind.  Edward Snowden hat aus der sorgfältigen Beobachtung der medialen Verarbeitung des Falles Assange gelernt und sich bewusst selbst im Hintergrund gehalten. Die Ergebnisse dieses Ansatzes geben ihm Recht: Es fiel den Medien schwerer, durch Personalisierung von den aufgedeckten Problemen abzulenken. Man diskutiert überwiegend bis heute den NSA-Skandal und nicht den Fall Snowden, dem -anders als bei Assange- auch nicht derart massive Angriffe gelten.

Die Verantwortung wird von der Netzkultur aber vor allem von der Presse eingefordert. Deren zunehmendes Einknicken vor den Interessen herrschender ökonomischer und Machteliten wird von Netizens und Hackern als Hauptargument für die Notwendigkeit von Plattformen wie WikiLeaks und The Intercept angeführt.

So steht die Netzkultur den Mainstreammedien kritisch gegenüber, von deren Aufmerksamkeit sie gleichwohl abhängig ist. Denn die klassischen Leitmedien Presse und Fernsehen machen immer noch den Kern der Öffentlichkeit aus, in welcher die politischen Debatten sich in gesellschaftliche Veränderungen umsetzen lassen – auch wenn jüngere Generationen ihnen ihrerseits zunehmend die Aufmerksamkeit entziehen. WikiLeaks hat erfolgreich den Bogen zurück zum Mainstream geschlagen, nicht zur ungetrübten Freude aller etablierten Meinungsmacher. Die Netzkultur hat mit Snowden und WikiLeaks wichtige Schritte hin zu einem Inversen Panoptikum unternommen, das die Blickrichtung im globalen Überwachungsnetz umdreht: Wir alle werden von Geheimdiensten und Unternehmen beobachtet, aber wir beobachten zunehmend ebenfalls -die Machthaber im Zentrum der panoptischen Anlage.

02/6/13

Das Inverse Panoptikum

Autor: Thomas Barth, 1997

Ausgehend vom Begriff des Panoptikums, gilt es die Frage nach dem Subjekt neu zu stellen und nach einer politischen Utopie für den künftigen Cyberspace zu suchen. Es geht um den Kampf der Subjekte um ihre Autonomie durch Subversion der sich durch IT-Technik rapide ausweitenden panoptischen Machtmechanismen. Jeremy Benthams (1784-1832) Gefängnisbau, die architektonische Erfindung des Panoptikums, besteht aus einer runden Architektur, welche durch einen Beobachtungsturm im Zentrum die Zellen permanenter Beobachtung preis gibt. Die Gefangenen des Panoptikums sehen also die Wächter nicht, sind aber einer dauernden potentiellen Überwachung ausgesetzt, die ein diszipliniertes Verhalten erzwingen soll.

So könnte ein Panoptikum aussehen. Foto: I. Friman CC-BY-SA

So könnte ein Panoptikum aussehen. Foto: I. Friman CC-BY-SA


Michel Foucaults
Analyse der Disziplinargesellschaft sieht im Panoptikum den Kern des utilitaristisch-demokratischen Gesellschaftsmodells und betrachtet es gleichzeitig als Metapher der bürgerlichen Gesellschaft. Wichtiger als die konkrete architektonische Umsetzung erscheint Foucault die Idee eines „Panoptismus“, die in den verschiedensten Bereichen, in Schulen, Hospitälern, Fabriken Fuß fassen konnte: Die disziplinierende Beobachtung vieler durch wenige – Schülerinnen durch Lehrer, Arbeiter durch Vorarbeiterinnen, Bürger durch Verwaltungsbeamte. Bentham ging es einerseits darum, eine vollkommene Disziplinarinstitution zu entwerfen, aber andererseits auch um eine Methode, die Disziplinen vielseitig und diffus verteilt in der ganzen Gesellschaft wirken zu lassen.

Die laut *Michel Foucault* (1924-1986) im Panoptismus disziplinierten Individuen bilden die Basis für die modernen Massendemokratien. Panoptische Institutionen wurden ausgeweitet, um die Individuen so zu disziplinieren, dass sie einer modernen Demokratie würdig werden konnten – in den Augen der damaligen Machtelite. Foucaults Analyse interpretiert Benthams Erfindung als allgemeines Prinzip der Konstituierung des bürgerlichen Subjekts als Gleicher unter Gleichen, autonom und frei in den Grenzen, die die Zentralgewalt des Staates setzt und durch ständige Kontrolle aufrechterhält. Foucaults Motivation war dabei der kritische Hinweis auf den totalitären Aspekt dieser Sozialstruktur, auf die Leiden der Aussortierten, der Eingesperrten in Gefängnissen und Psychiatrien. Er zeigte die unmittelbare Verknüpfung von dadurch fragwürdig werdenden Freiheiten mit disziplinierenden Machtmechanismen auf. Wenn wir als Schulkinder lernen müssen stundenlang stillzusitzen, als Arbeiter zu tun, was die Chefin sagt, als Patientinnen für wirklich zu halten, was ein Psychiater nicht als wahnhaft ansieht, dann konstituieren wir uns damit als Subjekt. Dieses Subjekt passt in den Raum, der durch die Grenzen der Freiheit definiert wird, d.h. durch die körperliche Unversehrtheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Fernmelde-Geheimnis, das Recht auf Privateigentum usw. Bisher schien also ein Gleichgewicht zwischen Machtmechanismen und Subjekt-Konstitution zu bestehen.

Fingerabdrucklesegerät-pd

Fingerabdrucklesegeräte gibt es noch nicht so lange. Sie ermöglichen bessere Überwachung, können aber auch ausgetrickst werden.

Was ist wenn technische Möglichkeiten „dem Subjekt” neue Möglichkeitsräume eröffnen, also eigentlich das Subjekt erweitern? Oder wenn andererseits der Zentralgewalt neue Möglichkeiten der Überwachung und Disziplinierung zuwachsen — also eigentlich das Subjekt einer Neukonstituierung „von oben” unterworfen wird?
Das Gleichgewicht muss neu austariert werden, und das ist eine politische Fragestellung. Progressive oder Liberale werden die Möglichkeitsräume begeistert begrüßen und Überwachung ablehnen; konservativen Gemütern wird die Furcht vor der Freiheit die Begeisterung erschweren. Sie werden sich eher auf die Mißbrauchsmöglichkeiten konzentrieren, vor Kriminalität und Anarchie warnen und verstärkte Kontrollmechanismen fordern, d.h. verstärkte Technokratie. Die gewährten Freiheiten waren immer per se systemkonform beschränkt. Aber selbst diese Freiheiten werden heute von den Machteliten angegriffen, eingespart und herunter gekürzt.

Foucaults Einwand ist also das Subjekt sei nicht Gegenüber, sondern erstes Produkt der Macht. Wer sich im emanzipatorischen Kampf um die Freiheit des Subjekts wähnt, der wird sich dadurch im revolutionären Elan abgebremst fühlen.
Dennoch lassen sich postmoderne Ansätze zur Kritik des status quo nutzbar machen, wenn auch ihre Zielrichtung sich nicht so klar ausmachen lässt. Das Denken in ausschließenden Gegensätzen schafft zwar Eindeutigkeit, aber die zahlreichen so abgeleiteten Rezepte, Theorien und Ideologien haben bislang nicht überzeugt. Es ist vielleicht an der Zeit, sich der Ambivalenz zu stellen, auf die Vielfalt nicht länger mit Einfalt zu reagieren. Die Postmoderne richtet sich gegen Technokraten, die vom Gipfel ihrer „technologischen Kompetenz” herab, die Welt mit ihren Dogmen betreffs „inhaltlichen Kriterien von menschenswertem Leben” beglücken wollen. Vieles was noch immer als Antwort präsentiert wird, ist inzwischen in die Position der Frage gerückt. Es knirscht im Gebälk der alten Machtstrukturen, und die, die oben sitzen, können sich des ziemlich plausiblen Gedankens nicht länger erwehren, dass sie diejenigen sind, die am tiefsten fallen könnten. Die Angst der Technokraten, seien sie Ingenieure, Informatiker oder Geisteswissenschaftler, vor ihrer Entmachtung wird ein Haupthindernis bei der Gestaltung des Cyberspace sein. Die Frage danach, was wir mit dem kommenden Cyberspace machen wollen, hat sich als durchaus politische erwiesen, die keinesfalls nur technologischer Lösungen bedarf. Es wird dort auch um die Verteilung von Macht gehen, und zwar auf einer Ebene, die in die Konstituierung der Subjekte hineinreicht. Nun gibt es Subjekte, die sich schon lange mit den Cyberspace-Technologien befassen, ohne sich einer traditionellen Machtinstanz, etwa der akademisch verfassten Wissenschaft, zuordnen zu lassen: Die Hacker.

Mit den panoptischen Machtmechanismen hat diese Gruppierung insofern Bekanntschaft gemacht, als sie Ziel von Kriminalisierungen und Pathologisierungen wurde. Aus den Reihen dieser Gruppe werden seit vielen Jahren Forderungen erhoben, die etwas ungewöhnlich klingen, etwa nach „Freiheit für die Daten”, nach „mindestens weltweit freier Kommunikation für alle” aber auch nach Datenschutz. Als inverses Panoptikum könnte man nun ein „latentes Utopiemodell” bezeichnen, welches sich in der Praxis der Hacker spiegelt. Das dem teilweise kriminalisierten „Datenreisen”, zugrunde liegende Streben nach Informationsfreiheit widerspricht nur scheinbar dem ebenfalls geforderten Recht auf die eigene Privatsphäre (Datenschutz). Nicht der gläserne Bürger, wie ihn die computerisierte Verwaltung, das Superpanoptikum, schafft, ist gefordert, sondern die gläserne Bürokratie. Wer Macht ausüben kann, soll für den Bürger sichtbar gemacht werden. Der Sicherheit der persönlichen Daten komplementär ist also der Wunsch nach Beobachtung der Machtausübenden:

Für die staatliche Seite haben wir das so formuliert: Wir fordern die maschinenlesbare Regierung. Mit Hilfe der Computer und der Netzwerke ist so was einfach möglich. Dadurch ist es möglich, Daten transparent zu machen. Diese Technologie existiert dazu. Es ist nur die Frage, wie sie eingesetzt wird.

So Andy Müller-Maguhn, langjähriger Sprecher des CCC, der es einst bis zum europäischen Icann-Direktor brachte.

Die Cyberwelt bietet ungeahnte Möglichkeiten. Ob dieser Hacker gerade die Weltherrschaft übernimmt?

Die Cyberwelt bietet ungeahnte Möglichkeiten. Ob dieser Hacker gerade die Weltherrschaft übernimmt?

Der Wunsch wird deutlich, den überwachenden Blick umzukehren: Die Insassen des Panoptikums sind es leid, in ihren Zellen dem Blick des unsichtbaren Wächters preisgegeben zu sein. Sie fordern – zunächst noch – nicht den Ausbruch aus ihren Zellen, aber sie wollen eine Invertierung jener Kontrolle, die sich durch technologische Entwicklungen gerade zu potenzieren droht. Die auf ein Zentrum hin gerichteten Gegenmächte erweisen sich als Teil der Macht oder ihr Spiegelbild. Ein neuer Ansatz muss also indirekter und lokaler, an der Peripherie angesiedelt sein.

(gekürzte Fassung von)
Barth, Thomas, Das inverse Panoptikum: Ein postmoderner Ansatz für die
politische Informationsstruktur des Cyberspace, zuerst in: Informatik Forum,
Nr.2 1996, S.68-71.

02/6/13

Netzphilosophie beim 29C3

Auf dem letzten ChaosCommunicationCongress (kurz 29C3) habe ich einen Vortrag über Netzphilosophie, Technikpaternalismus und digitale Mündigkeit gehalten.Leena Simon: Vortrag auf dem 29C§

Der Vortrag hat viele Diskussionen angestoßen und den Diskurs weiter belebt.

Kritik blieb natürlich ebenfalls nicht aus und wurde von mir (soweit konstruktiv) auch aufgenommen. Dennoch möchte ich euch den Vortrag nicht vorenthalten. Er wurde gestreamt und kann auch nachträglich heruntergeladen werden.

Bitte bewertet den ihn auch im Pentabarf.

 

06/24/12

Facebookpflicht in Schule

Darf man Kinder von einer Schulveranstaltung ausschließen, weil ihre Bilder nicht auf Facebook veröffentlicht werden dürfen?

Intuitiv ist wohl allen klar: Es kann nicht angehen, dass Kinder von einer Schulveranstaltung ausgeschlossen werden, weil ihre Eltern der Veröffentlichung ihrer Fotos (auf Facebook) widersprochen haben.
Hier die philosophische Untermauerung zu diesem Gefühl.

Mitadlndem Finger werden die ausgeschlossen, die sich nicht an Faceook verkaufen wollen

Mit tadelndem Finger werden die ausgeschlossen, die sich nicht an Facebook verkaufen wollen.

Autor: Ingo Kurpanek

Golem.de kommentierte kürzlich eine Randnotiz der Goslarschen Zeitung, nach der sechs Grundschüler von einer Schulveranstaltung (ein Geschichtenerzähler besuchte die Klasse) an einer Grundschule in Braunlage ausgeschlossen wurden, weil deren Eltern es untersagt hatten, dass Fotos ihrer Kinder auf Facebook veröffentlicht werden dürfen. Das wirft einige Probleme auf, die nicht nur sozialer und politischer Natur sind, sondern auch philosophische Grundlagen betreffen. Es geht um die Frage der Selbstbestimmung – und darum, wie man diejenigen, die noch nicht vollständig über sich selbst bestimmen können vor möglichen Gefahren schützt.
Für Erwachsene ist es gänzlich normal, dass sie selbst darüber entscheiden
können, ob sie ihre Daten, Fotos oder sonstige Inhalte bei Facebook veröffentlichen und mit anderen Leuten teilen möchten. Wir gehen davon aus, dass jede erwachsene Person, die nicht unter etwaigen psychologischen Normabweichungen leidet, ein autonomes, sprich selbstbestimmtes, Wesen ist. In der Philosophie gibt es verschiedene Kriterien, die man erfüllen muss, um eine solche Selbstbestimmung zu erlangen.

Immanuel Kant machte hier in der Grundlegungsschrift der Metaphysik der Sitten den ersten Vorschlag: Ein vernünftiger Mensch muss, vermittels seines Willens, in der Lage sein, sich selbst ein Gesetz zu geben:

Der Wille wird als Vermögen gedacht, der Vorstellung gewisser Gesetze gemäß, sich selbst zum Handeln zu bestimmen. (Kant, GMS S. 427 AA)

Im weiteren Verlauf wird deutlich, dass diese vorgestellten Gesetze solche sein sollen, die alle anderen vernünftigen Menschen nicht bloß als Mittel, sondern auch als Zweck an sich betrachten sollen. Einfach gesagt: Man darf Menschen zwar, als Mittel gebrauchen, aber nur dann, wenn man sich vorstellen kann, dass dieser Gebrauch in ein allgemeingültiges Gesetz einfließen könnte, dem dann auch jeder andere, vernünftige, Mensch beipflichten würde – und vor allem, wenn man berücksichtigt, dass diese Menschen auch selbst ein Zweck sind. Daraus wird leider nicht klar, was nun ein „Zweck“ ist – und Kant hilft uns hier auch wenig weiter. Es lässt sich aber annehmen, dass vernünftige Menschen nicht ausschließlich dazu benutzt werden dürfen, irgendetwas anderes zu erreichen.
Wer bis hier hin durchgehalten hat, wird sich fragen „Ja, schön – und was hat das jetzt mit der Veröffentlichung von Kinderfotos oder überhaupt irgendwelchen Fotos auf Facebook zutun?“
Die Antwort ist recht naheliegend, wenn auch nicht unbedingt sofort deutlich. Bevor wir zu den Kindern kommen, müssen wir aber noch einen Moment lang bei den Erwachsenen bleiben: Jeder vernünftige Mensch ist in der Lage sich selbst das Gesetz zu geben, dass Fotos von ihm auf Facebook veröffentlicht werden sollen. Aber Moment! Kann es ein vernünftiges Gesetz sein, Fotos von sich auf Facebook zu veröffentlichen? Und könnte ein vernünftiger Mensch einem solchen Gesetz überhaupt zustimmen? Bedenkt man die Tatsache, dass man der Kontrolle über seine Inhalte verlustig geht und Facebook die Vermarktungsrechte daran überträgt, so erscheint das äußerst fragwürdig.

Immerhin reden wir hier von einem Gesetzescharakter – was, ausformuliert, nichts anderes bedeutet als Folgendes:

Fotos von dir und/oder deinen Kindern sind auf Facebook zu veröffentlichen, auch dann, wenn du möglicherweise jedes Recht an ihnen verlierst und sie zur Vermarktung ohne monetäre Gegenleistung freigibst.

Noch problematischer wird es, wenn man bedenkt, dass die Grundschulkinder in diesem Falle (vermutlich!) als Mittel, nämlich dem der Werbung für die besagte Veranstaltung respektive der Schule und nicht als Zweck an sich gebraucht werden.
Nun, ich, als vernünftiger Mensch, könnte einem solchen Gesetz nicht zustimmen.
Womit widerlegt wäre, dass es zu einem allgemeinen Gesetz werden kann, dass ein jeder dazu verpflichtet ist, Fotos von sich oder seinen Kindern auf Facebook zu veröffentlichen. Daher kann hier auch keine Forderung danach abgeleitet werden kann. Wenn es also keine solche Pflicht gibt, mit welchem Recht werden dann die Kinder, deren Fotos nicht veröffentlicht werden dürfen, von der Schulveranstaltung ausgeschlossen? Der Ausschluss war unrecht.

Kommen wir nun etwas genauer zu den Grundschulkindern. Bei Kindern gehen wir davon aus, dass sie noch nicht vollständig autonom handeln können. Ihnen fehlt oft
noch die vernünftige Einsicht in die komplexen Zusammenhänge der Welt. Das ist für uns Erwachsene ja schon schwer genug. Kinder lernen erst noch, was es bedeutet, selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu handeln und die Konsequenzen ihres Handelns abzuschätzen. Nicht ohne Grund haben Eltern das Recht weitgehend zu bestimmen, was ihre Kinder dürfen und was nicht – und was mit ihnen geschehen darf und was nicht. Das gehört ganz einfach zu ihren erzieherischen Pflichten.
Wenn nun also Kinder, deren Eltern einer Fotoveröffentlichung auf Facebook widersprochen haben, von einer Schulveranstaltung ausgeschlossen werden, dann heißt das mit anderen Worten: „Gebt euren Kindern ein Gesetz, dem ihr selbst aus vernünftigen Gründen nicht zustimmen könntet – ansonsten schließen wir sie von einem Teil des kulturellen Lebens und der Ausbildung aus.“
Fassen wir also noch einmal zusammen: Was hier an der erwähnten Grundschule in Braunlage passiert ist, ist nicht nur fragwürdig, was den Umgang mit dem Datenschutz und der Erziehung zu medialer und informationeller Selbstbestimmung angeht. Es ist ein moralisch verwerflicher Eingriff in die Autonomie der Eltern – und vor allem der sich noch in Ausbildung befindlichen Autonomie ihrer Kinder. Die Vermutung, dass die Kinder, im kantischen Sinne, bloß als Mittel zur Werbung und nicht auch als Zweck an sich selbst gebraucht werden, ist naheliegend, zumal Facebook als privates Unternehmen alle auf ihm veröffentlichten Inhalte vermarktet. Ebenso ist jeder Inhalt, der auf Facebook veröffentlicht und geteilt wird indirekt ein Inhalt, mit dem Aufmerksamkeit für eine Person, ein Produkt oder ein Immaterialgut (Musikvideos etc.) erregt werden soll – mit anderen Worten: Werbung!

Total vernetzt - Nur wer sich anschließt wird nicht ausgeschlossen.

Total vernetzt – Nur wer sich anschließt wird nicht ausgeschlossen.

Genauer bezogen auf diese Schule ließen sich somit drei verschiedene Aspekte von Werbemitteln ausmachen:

1. Wirbt die Schule mit der Veröffentlichung von Fotos der Veranstaltung für sich selbst. Hier muss man sich aber fragen, warum dies nicht im „offenen Netz“ passiert und im kleinen, geschlossenen Rahmen von Facebook, in dem nur diejenigen etwas davon mitbekommen, die entweder gezielt danach suchen oder aber „Fans“ der Schul-Seite sind.

2. Es wird Werbung für Facebook gemacht! Möglicherweise geschieht dies, ohne dass es den verantwortlichen Lehrer überhaupt bewusst ist. Möglicherweise wollen sie nur „mit der Zeit gehen“. Dennoch sinkt mit der Teilnahme einer Schule als pädagogische Einrichtung die Hemmschwelle für die Nutzung des sozialen Netzwerkes. Und damit auch die Gefahr, dass über den Umgang mit den eigenen Daten nicht weiter nachgedacht wird. Hier stellt sich dann nämlich die Frage, ob Lehrerinnen und Schüler über ausreichend Medienkompetenz verfügen, um überhaupt zu wissen, wie mit den ins Netz gestellten Informationen umgegangen wird.

3. Lässt sich die Möglichkeit der Werbung durch Facebook nicht aus der Welt schaffen. Eine Schule und damit natürlich auch Kinder sind eine ideale Zielgruppe für Werbetreibende. So könnte man den Besuchern der Schul-Website (deren Daten über den Social Graph, was, einfach erklärt, eine Darstellungsmöglichkeit über Alter, Geschlecht, Herkunft, Familienstand und co. der Besucher einer Facebook-Seite ist, ermittelt werden können) gezielt Produkte anbieten. Von Schreibgeräten über Schulrucksäcken bishin zu Prepaid-Mobilfunkkarten ist hier einiges denkbar.

In welchem Sinne die Kinder, respektive ihre Fotos, einen Zweck an sich überhaupt darstellen könnten, erschließt sich ebenfalls nicht, denn immerhin sind sie ja gar nicht in der Lage, sich selbst aus vernünftigen Gründen das Gesetz zu geben, Fotos von sich auf Facebook zu veröffentlichen – denn was schon kein vernünftiger Erwachsener kann, das kann einem Kind erst recht nicht zugetraut werden.
Niemand sollte dazu gezwungen werden (und der Ausschluss von einer Schulveranstaltung ist nichts anderes als ein Zwang, der durch eine soziale Repression verursacht wird), sich selbst eine Regel aufzuerlegen oder eine Regel auferlegt zu bekommen, die er allein schon aus Vernunftgründen nicht akzeptieren kann. Jemanden dann, ohne dass es ein Recht darauf gäbe, vom kulturellen Leben auszuschließen, um ihn zu einer entsprechenden, seiner eigenen Handlungsautonomie widersprechenden, Handlung durch sozialen Druck zu zwingen, muss an dieser Stelle moralisch getadelt werden.
Soziale Repression für die Verweigerung einer Nutzung von Facebook gibt es in vielen Zusammenhängen und es handelt sich hierbei um ein prinzipielles Problem.
Wenn der Druck jedoch durch Schulen ausgeübt wird, z.B. auch von Lehrern, die Hausaufgaben o.ä. über Facebook organisieren (die Absicht, nah an den Schülerinnen zu unterrichten ist ja durchaus zu begrüßen) oder in diesem Fall, bekommt es eine ganz neue Brisanz. Zumal Lehrer (und Schulleiterinnen!) Vorbilder sind.

Quellen:

05/17/12

Startschuss für die Netzphilosophie

Und wieder entsteht ein neues Blog. Hier möchten wir mit philosophischen Ansätzen die Gedanken der Netzpolitik weiterdenken. Es geht darum, Philosophinnen aufzufordern, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, sich ihm anzunehmen und unser moralisches Gerüst an die neuen Umstände anzupassen.
Dabei sind auch ausdrücklich die Alltagsphilosphen eingeladen, mit uns gemeinsam über das Netz nachzudenken.
In diesem Blog wird es sowohl Crosspostings, als auch eigene Artikel geben. Wer in den Blog-Planet aufgenommen werden möchte, möge uns Kontaktieren, wer mitschreiben möchte sowieso.