08/8/12

Technologie macht medial

Günther Anders Kritik und die Subversion der Cyberpunks

Autor: Thomas Barth, 2008

Cyber ist er. Aber auch punk?

Der pessimistischen Technikdeutung von Günther Anders zufolge sind wir heute nur noch Anhängsel der Technik, Rädchen im Getriebe, das uns antreibt.
Er nennt das: Wir sind „medial“;
wir sind nur noch Mittel zu einem Zweck, der uns nichts anzugehen hat. Pochte Kant mit seinem Kategorischen Imperativ noch auf das Recht auf menschliche Würde, indem man den anderen immer als Zweck, nie als bloßes Mittel sehen sollte, so läuft diese Forderung heute scheinbar ins Leere. Es ist (angeblich) kein Gegenüber mehr vorhanden, bei dem wir unser Menschenrecht einfordern könnten. Die Technik, unsere technologische Lebensweise, möchten wir nicht missen. Wenn wir so leben wollen, haben wir uns einzufügen und anzupassen, ein Rädchen im Getriebe des „Makro-Geräts“, der Megamaschine, des Luhmannschen „Systems“ zu werden, so wird von uns implizit verlangt. Explizit gelten die Menschenrechte, haben wir die Freiheit, nicht zu kooperieren, zu handeln, statt bloß mitzutun. Aber die Systeme der Technologie existieren nicht nur in der physischen Umwelt, die sie mit Bravour kontrollieren können, unsere Köper inbegriffen. Die Systeme der Technologie existieren auch in einer sozialen Umwelt, deren dominante Seite heute immer mehr die Ökonomie zu werden scheint.
Sie gehören jemandem, der sie zu seinem Nutzen arbeiten lässt, und mit ihnen auch die Menschen, die ihre Anhängsel sind.

Günther Anders gegen die Apokalypse-Blindheit

Günther Anders Sorge galt bei der Entfaltung dieser Gedanken dem drohenden Untergang der Menschheit durch einen atomaren Schlagabtausch, der Apokalypse.
Diese zu verdrängen nannte er „Apokalypse-Blindheit“ und sah in der Medialität der Zeitgenossen deren Wurzel. Diese militärische Apokalypse ist derzeit mit Auflösung der Ost-West-Blockkonfrontation in den Hintergrund getreten, obgleich noch lange nicht abgewendet. Aber andere Apokalypsen sind hinzugekommen, Umweltzerstörung, neue Seuchen (evtl. als Auswuchs des militärischen Apparates) usw. Außerdem gilt das, was auf die „Apokalypse-Blindheit“ abzielte auch für die Blindheit gegenüber der apokalyptischen Lebenssituation von Milliarden Menschen, denen das Lebensnotwendigste vorenthalten wird — obgleich die Güter und Lebensmittel bei gerechter Verteilung für alle reichen würden. Die Arbeit am eigenen Untergang mag besonders plastisches Beispiel für irrationales Handeln sein, die am Untergang anderer ist jedoch nicht vernünftiger.

Aber was von unserem Arbeiten gilt, das gilt nun — und diese Tatsache ist weniger trivial, aber nichtweniger wichtig — auch von unserem /„Handeln“; /oder sagen wir lieber: auch von unserem /„Tun“, /denn das Wort „Handeln“ und die Behauptung, wir seien „Handelnde“, hat in unseren Ohren (was als Hinweis ernst genommen werden muß) bereits den Klang einer Übertreibung angenommen, Abgesehen von einigen wenigen Sektoren läuft unser heutiges „Tun“, da es sich im Rahmen organisierter, uns nicht übersehbarer, aber für uns verbindlicher Betriebe abspielt, auf konformistisches /Mit-Tun /heraus. Der Versuch, abzuwägen, in welchem Verhältnis die Anteile von „aktiv“ und „passiv“ in diesem oder jenem „Mit-Tun“ dosiert sind, abzugrenzen, wo das Getan-Werden aufhört und das Selber-Tun anfängt, würde ebenso ergebnislos bleiben wie der, eine mit dem Maschinengange konform gehende Bedienungsarbeit in ihre aktiven und ihre nur reaktiven Komponenten zu zerlegen. Die Unterscheidung ist zweitrangig geworden, das heutige Dasein des Menschen ist zumeist weder nur „Treiben“ noch nur „Getrieben werden“; weder nur Agieren noch nur Agiert werden; vielmehr „aktiv-passiv-neutral“. Nennen wir diesen Stil unseres Daseins /„medial“. /Diese „Medialität“ herrscht überall. Nicht etwa nur in denjenigen Ländern, die Konformismus gewalttätig, sondern auch in denen, die ihn sanft erzwingen.
(Günther Anders, Antiquiertheit Bd.1, Kap. Wir sind „medial“ S. 287)

CC-by-sa-Gnsin

Ob er auch freiwillig roboterhaft ist?

Die beobachtete Roboterhaftigkeit wird also nicht durch ein totalitäres Regime erzwungen, sie wird scheinbar freiwillig geübt. Der oder die Handelnde ist in diesem technologischen Regime ein Dissident, ein Fremdkörper, der Normalfall ist der Mittäter. Bloßes Tun, besser gesagt Mittun, ersetzt das bewusste Handeln, was eine teilweise Ausschaltung des Bewusstseins voraussetzt. Wie diese Ausschaltung vor sich geht, bleibt etwas unbestimmt. Steckt Erziehung dahinter, der alte Drill der autoritären Regime? Oder ist es die Verführung, die Verlockung, den bequemeren Weg zu gehen? Beides taucht bei Anders auf, die Verlockung durch die Massenmedien verschmilzt mit der Disziplinierung, die sich mehr auf den Körper zurück zieht.

Als Arbeitende sind die Zeitgenossen auf /Mit-Tun als solches /gedrillt. Und jene Gewissenhaftigkeit, die sie sich anstelle ihres Gewissens angeschafft haben (sich anzuschaffen, von der Epoche gezwungen wurden), kommt einem Gelöbnis gleich; dem Gelöbnis, das Ergebnis der Tätigkeit,an der sie teil nehmen, nicht vor sich, zu sehen; wenn sie nicht umhin können, es vor sich zu sehen, es nicht aufzufassen; wenn sie nicht umhin können, es aufzufassen, es nicht aufzubewahren, es zu vergessen — kurz: dem Gelöbnis, /nicht zu wissen, was sie tun. /Damit ist die Furchtbarkeit des heutigen moralischen Dilemmas bezeichnet.
(Günther Anders, Antiquiertheit Bd.1, Kap. Wir sind „medial“ S. 291)

Drill und Gelöbnis klingt an dieser Stelle etwas nach Disziplinarkultur, doch Anders führte im Kapitel „Die Welt als Phantom und Matrize“ bereits ausführlich aus, die massenmediale Verführung funktioniert. Im Arbeitsprozess ist der Körper immer noch gefragt, soll Befehle befolgen, wie geschmiert funktionieren, sogar eigene Initiative zeigen — nur soll er nicht das Ziel hinterfragen, zu dessen Mittel er gemacht worden ist. Initiative zeigen darf er nur in vollkommener Verschmelzung mit dem technologischen Regime, dessen Funktionsprinzipien ihm als Gipfel der Rationalität gelten sollen, vor allem aber in völliger Unterwerfung unter die Belange der Eigentümer der Technologien. Ihre Existenz wird ausgeblendet wo immer möglich; wo nicht, werden ihre Belange den ökonomischen Gesetzmäßigkeiten gleichgesetzt.

Sie kennen die „Verlockung zum Mittun“.

Der äußere Drill bleibt also, wenn auch in gelockerter Form, denn die stramme Erziehung wollte über den Körper ja vor allem auch den Geist disziplinieren.
Aber der innere Drill wird mehr und mehr überflüssig. Er ist ersetzt durch die Verlockung zum Mittun. Dagegen Widerstand zu leisten, scheint sinnlos, denn es gibt scheinbar kein unterdrückendes Gegenüber, nur das „System“ des technologischen Regimes. Ein Regime, das angeblich objektiven ökonomischen Gesetzen folgt, die Entscheidungen der politischen Führungspersonen alternativlos machen. Die nicht mehr wirklich handelnden Entscheidungsträgerinnen behaupten, sie könnten nur noch Mittun, wie alle anderen auch.

„Eigenverantwortung“ heißt nur noch menschliche Würde aufgeben
„Eigenverantwortung“ heißt dabei nur, noch mehr von den Ansprüchen auf menschliche Würde aufgeben zu sollen, die man an das Regime haben könnte; etwa wenn die solidarische Umlage-Rentensysteme durch individuell anzusparende kapitalbasierte Altersvorsorge ersetzt werden soll, die aber nur die Mittel dem System der Finanzmärkte preisgibt. Auch „Eigeninitiative“ soll sich im Rahmen vorauseilenden Gehorsams abspielen.

Was besagt nun diese Schilderung des medialen Menschen für unser eigentliches Thema? Für die Frage nach den Wurzeln der Apokalypse-Blindheit? Inwiefern ist das „mediale Dasein“ eine dieser Wurzeln? In der Tat ist der Zusammenhang so eng, daß jeder Einzelzug der Medialität gleich gut als Ausgangspunkt verwendet werden kann. Von jedem führt der Weg mit gleicher Direktheit zur Apokalypse – Blindheit.

1. Da der mediale Mensch „aktiv-passiv-neutral“ ist, bleibt er, trotz der ungeheuren Rolle, die Arbeiten für ihn spielt, ja gerade in actu des Arbeitens, /indolent; /er „überläßt sich“. Das heißt: er rechnet mit einem „Weitergehen“ á tout prix, mit einem Weitergehen, das er selbst nicht zu verantworten braucht.

2. Da seine Tätigkeiten niemals in einem echten Telos, auf das er „aus gewesen“, ihren Abschluß finden, sondern immer nur durch Stoppungen, die seinem Tun selbst zufällig bleiben, hat er kein echtes Verhältnis zur /Zukunft. /Während der wirklich Handelnde und Planende durch sein Handeln einen Zeitraum entwirft, also Zukunft konstituiert, tritt das Tun des „medialen Menschen“ auf der Stelle. (…)
(Günther Anders, /Antiquiertheit Bd.1, Kap. Wir sind „medial“ S. 293)

Auch sie konsumieren die Zukunft. Ob sie sie auch planen?

Die Zukunft tritt der medialen Normalbürgerin nur als das, was geschieht, gegenüber, als das, wobei sie mittun soll und auch will. Aus der Zukunft kommen neue Technologien und Moden auf sie zu, die sie haben will und nicht planen.
Die Existenz dieses medialen Normalbürgers rotiert planlos im Zirkel von produzieren und konsumieren, als Tretmühle oder Luxuskarussell, je nach dem, wo er mehr gefragt ist. Seine Planung bezieht sich überwiegend auf den systemkonformen Drang, möglichst immer mehr am Konsumieren teilzunehmen. Das Regime der technologischen Systeme reklamiert Herrschaft ohne Herrschende zu verwirklichen, eine Herrschaft der Vernunft, die von Expertinnen reklamiert wird, die sich zu Technokraten aufschwingen.

Widerstand gegen das Regime wird als unvernünftig abgetan, denn das technologische System gilt als Inbegriff der so verstandenen Rationalität.
Auflehnung dagegen wird als Rückständigkeit gebrandmarkt und mit Ausgrenzung bestraft. Anpassung bedeutet dagegen freien Zugang zu allen Ressourcen, und damit Wohlstand und Freiheit. „Widerstand ist zwecklos, sie werden assimiliert“, droht das Kollektiv der Borg. Doch ein globales Dorf hört nicht auf, Widerstand zu leisten in der wuchernden Tele-Megalopolis.

Cyberpunks stehen auf Widerstand

Die Kultur der Cyberpunks steht auf Widerstand, sie widersetzt sich sowohl der Anpassung als auch der Ausgrenzung. Die Anpassung zu verweigern ist nicht schwer, man braucht nur der Verlockung nicht länger zu erliegen — das ist der Vorteil gegenüber totalitären Regimen. Aber alle Gewalt, die der Totalitarismus auf Formung seiner Untertanen verwendet, stehen hier zur Ausgrenzung zur Verfügung, zur Abschneidung vom Zugang zu Ressourcen. Die Erlangung von Zugang wird also zum Hauptproblem, vor allem Zugang zu Information. Dabei gilt es, den umgekehrten Zugang der Instanzen des Regimes zu den privaten Informationen des Individuums zu blockieren. Insbesondere beim widerständigen Subjekt. Der angepasst mittuende mediale Mensch wird dagegen weniger Privatsphäre benötigen und stellt heute seine Daten unbekümmert in sogenannte „soziale Netzwerke“des Web2.0. Er begreift nicht, dass ihm unüberschaubare staatliche und immer mehr privatwirtschaftliche ökonomische Konglomerate gegenüberstehen.

Kybernetiker nach der ursprünglichen Wortbedeutung. Das Wort „Cyber“ geht auf das altgriechische Wort für Steuerung (κυβέρνησις kybérnesis) zurück.

Die Szene der Cyberpunks, entsprungen aus einem Subgenre der SF, entwickelte sich seit den 80er Jahren und definierte sich über die Kombination von High Tech und Low Life (den Punk des urbanen Underground). In der Hackersubkultur der 80er und 90er fanden sich ihre Fans zusammen. Die Szene (falls man davon überhaupt sprechen kann) wird von Soziologen so beschrieben:

Ein Cyberpunk steht den neuen Kommunikations- und Informationstechnologien sehr positiv gegenüber, gleichzeitig hat er aber ein kritisch-politisches Bewusstsein in Bezug auf deren gesellschaftliche Verwendung entwickelt. Er sieht sich riesigen Korporationen gegenüber, die immer mehr an Stelle von Nationalstaaten treten.
(Winter, Rainer: Medien und Fans — Zur Konstellation von Fan-Kulturen, in:Kursbuch Jugendkultur. Stile, Szenen, Identitäten vor der Jahrtausendwende,Mannheim 1997, S. 40-53, S.48.)

Die von Cyberpunks, die hier mit Hackern und Haecksen im besten Sinne gleichgesetzt werden, entfaltete Kultur erobert die Netzmedien von den Konzernen zurück, wie sie zuerst von Militärs und staatlichen Telekommunikationsbehörden erobert werden mussten. Ihre Verknüpfung von Datenschutz für die Privatsphäre mit der Forderung nach Informationsfreiheit, freiem Zugang zu den Datenbanken (Lyotard) und Transparenz der Mächtigen lässt sich im Utopiemodell des Inversen Panoptikums beschreiben. Panoptismus (Foucault) beschreibt die Disziplinierung unserer westlichen Gesellschaften durch das Prinzip: Wenige unsichtbare Mächtige sehen viele Machtunterworfene und kontrollieren sie so. Invertiert ergibt sich die Forderung nach Umkehrung dieser Blickrichtung und der zumindest teilweisen Unsichtbarkeit für die Vielen.

Diese Forderung könnte ein Gegengewicht schaffen gegen die sonst ausufernde Macht des kontrollierenden Zentrums der Macht, dem aus den Informationstechnologien sonst immer größere und nicht mehr demokratisch kontrollierbare Macht zuwachsen würde.

06/24/12

Facebookpflicht in Schule

Darf man Kinder von einer Schulveranstaltung ausschließen, weil ihre Bilder nicht auf Facebook veröffentlicht werden dürfen?

Intuitiv ist wohl allen klar: Es kann nicht angehen, dass Kinder von einer Schulveranstaltung ausgeschlossen werden, weil ihre Eltern der Veröffentlichung ihrer Fotos (auf Facebook) widersprochen haben.
Hier die philosophische Untermauerung zu diesem Gefühl.

Mitadlndem Finger werden die ausgeschlossen, die sich nicht an Faceook verkaufen wollen

Mit tadelndem Finger werden die ausgeschlossen, die sich nicht an Facebook verkaufen wollen.

Autor: Ingo Kurpanek

Golem.de kommentierte kürzlich eine Randnotiz der Goslarschen Zeitung, nach der sechs Grundschüler von einer Schulveranstaltung (ein Geschichtenerzähler besuchte die Klasse) an einer Grundschule in Braunlage ausgeschlossen wurden, weil deren Eltern es untersagt hatten, dass Fotos ihrer Kinder auf Facebook veröffentlicht werden dürfen. Das wirft einige Probleme auf, die nicht nur sozialer und politischer Natur sind, sondern auch philosophische Grundlagen betreffen. Es geht um die Frage der Selbstbestimmung – und darum, wie man diejenigen, die noch nicht vollständig über sich selbst bestimmen können vor möglichen Gefahren schützt.
Für Erwachsene ist es gänzlich normal, dass sie selbst darüber entscheiden
können, ob sie ihre Daten, Fotos oder sonstige Inhalte bei Facebook veröffentlichen und mit anderen Leuten teilen möchten. Wir gehen davon aus, dass jede erwachsene Person, die nicht unter etwaigen psychologischen Normabweichungen leidet, ein autonomes, sprich selbstbestimmtes, Wesen ist. In der Philosophie gibt es verschiedene Kriterien, die man erfüllen muss, um eine solche Selbstbestimmung zu erlangen.

Immanuel Kant machte hier in der Grundlegungsschrift der Metaphysik der Sitten den ersten Vorschlag: Ein vernünftiger Mensch muss, vermittels seines Willens, in der Lage sein, sich selbst ein Gesetz zu geben:

Der Wille wird als Vermögen gedacht, der Vorstellung gewisser Gesetze gemäß, sich selbst zum Handeln zu bestimmen. (Kant, GMS S. 427 AA)

Im weiteren Verlauf wird deutlich, dass diese vorgestellten Gesetze solche sein sollen, die alle anderen vernünftigen Menschen nicht bloß als Mittel, sondern auch als Zweck an sich betrachten sollen. Einfach gesagt: Man darf Menschen zwar, als Mittel gebrauchen, aber nur dann, wenn man sich vorstellen kann, dass dieser Gebrauch in ein allgemeingültiges Gesetz einfließen könnte, dem dann auch jeder andere, vernünftige, Mensch beipflichten würde – und vor allem, wenn man berücksichtigt, dass diese Menschen auch selbst ein Zweck sind. Daraus wird leider nicht klar, was nun ein „Zweck“ ist – und Kant hilft uns hier auch wenig weiter. Es lässt sich aber annehmen, dass vernünftige Menschen nicht ausschließlich dazu benutzt werden dürfen, irgendetwas anderes zu erreichen.
Wer bis hier hin durchgehalten hat, wird sich fragen „Ja, schön – und was hat das jetzt mit der Veröffentlichung von Kinderfotos oder überhaupt irgendwelchen Fotos auf Facebook zutun?“
Die Antwort ist recht naheliegend, wenn auch nicht unbedingt sofort deutlich. Bevor wir zu den Kindern kommen, müssen wir aber noch einen Moment lang bei den Erwachsenen bleiben: Jeder vernünftige Mensch ist in der Lage sich selbst das Gesetz zu geben, dass Fotos von ihm auf Facebook veröffentlicht werden sollen. Aber Moment! Kann es ein vernünftiges Gesetz sein, Fotos von sich auf Facebook zu veröffentlichen? Und könnte ein vernünftiger Mensch einem solchen Gesetz überhaupt zustimmen? Bedenkt man die Tatsache, dass man der Kontrolle über seine Inhalte verlustig geht und Facebook die Vermarktungsrechte daran überträgt, so erscheint das äußerst fragwürdig.

Immerhin reden wir hier von einem Gesetzescharakter – was, ausformuliert, nichts anderes bedeutet als Folgendes:

Fotos von dir und/oder deinen Kindern sind auf Facebook zu veröffentlichen, auch dann, wenn du möglicherweise jedes Recht an ihnen verlierst und sie zur Vermarktung ohne monetäre Gegenleistung freigibst.

Noch problematischer wird es, wenn man bedenkt, dass die Grundschulkinder in diesem Falle (vermutlich!) als Mittel, nämlich dem der Werbung für die besagte Veranstaltung respektive der Schule und nicht als Zweck an sich gebraucht werden.
Nun, ich, als vernünftiger Mensch, könnte einem solchen Gesetz nicht zustimmen.
Womit widerlegt wäre, dass es zu einem allgemeinen Gesetz werden kann, dass ein jeder dazu verpflichtet ist, Fotos von sich oder seinen Kindern auf Facebook zu veröffentlichen. Daher kann hier auch keine Forderung danach abgeleitet werden kann. Wenn es also keine solche Pflicht gibt, mit welchem Recht werden dann die Kinder, deren Fotos nicht veröffentlicht werden dürfen, von der Schulveranstaltung ausgeschlossen? Der Ausschluss war unrecht.

Kommen wir nun etwas genauer zu den Grundschulkindern. Bei Kindern gehen wir davon aus, dass sie noch nicht vollständig autonom handeln können. Ihnen fehlt oft
noch die vernünftige Einsicht in die komplexen Zusammenhänge der Welt. Das ist für uns Erwachsene ja schon schwer genug. Kinder lernen erst noch, was es bedeutet, selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu handeln und die Konsequenzen ihres Handelns abzuschätzen. Nicht ohne Grund haben Eltern das Recht weitgehend zu bestimmen, was ihre Kinder dürfen und was nicht – und was mit ihnen geschehen darf und was nicht. Das gehört ganz einfach zu ihren erzieherischen Pflichten.
Wenn nun also Kinder, deren Eltern einer Fotoveröffentlichung auf Facebook widersprochen haben, von einer Schulveranstaltung ausgeschlossen werden, dann heißt das mit anderen Worten: „Gebt euren Kindern ein Gesetz, dem ihr selbst aus vernünftigen Gründen nicht zustimmen könntet – ansonsten schließen wir sie von einem Teil des kulturellen Lebens und der Ausbildung aus.“
Fassen wir also noch einmal zusammen: Was hier an der erwähnten Grundschule in Braunlage passiert ist, ist nicht nur fragwürdig, was den Umgang mit dem Datenschutz und der Erziehung zu medialer und informationeller Selbstbestimmung angeht. Es ist ein moralisch verwerflicher Eingriff in die Autonomie der Eltern – und vor allem der sich noch in Ausbildung befindlichen Autonomie ihrer Kinder. Die Vermutung, dass die Kinder, im kantischen Sinne, bloß als Mittel zur Werbung und nicht auch als Zweck an sich selbst gebraucht werden, ist naheliegend, zumal Facebook als privates Unternehmen alle auf ihm veröffentlichten Inhalte vermarktet. Ebenso ist jeder Inhalt, der auf Facebook veröffentlicht und geteilt wird indirekt ein Inhalt, mit dem Aufmerksamkeit für eine Person, ein Produkt oder ein Immaterialgut (Musikvideos etc.) erregt werden soll – mit anderen Worten: Werbung!

Total vernetzt - Nur wer sich anschließt wird nicht ausgeschlossen.

Total vernetzt – Nur wer sich anschließt wird nicht ausgeschlossen.

Genauer bezogen auf diese Schule ließen sich somit drei verschiedene Aspekte von Werbemitteln ausmachen:

1. Wirbt die Schule mit der Veröffentlichung von Fotos der Veranstaltung für sich selbst. Hier muss man sich aber fragen, warum dies nicht im „offenen Netz“ passiert und im kleinen, geschlossenen Rahmen von Facebook, in dem nur diejenigen etwas davon mitbekommen, die entweder gezielt danach suchen oder aber „Fans“ der Schul-Seite sind.

2. Es wird Werbung für Facebook gemacht! Möglicherweise geschieht dies, ohne dass es den verantwortlichen Lehrer überhaupt bewusst ist. Möglicherweise wollen sie nur „mit der Zeit gehen“. Dennoch sinkt mit der Teilnahme einer Schule als pädagogische Einrichtung die Hemmschwelle für die Nutzung des sozialen Netzwerkes. Und damit auch die Gefahr, dass über den Umgang mit den eigenen Daten nicht weiter nachgedacht wird. Hier stellt sich dann nämlich die Frage, ob Lehrerinnen und Schüler über ausreichend Medienkompetenz verfügen, um überhaupt zu wissen, wie mit den ins Netz gestellten Informationen umgegangen wird.

3. Lässt sich die Möglichkeit der Werbung durch Facebook nicht aus der Welt schaffen. Eine Schule und damit natürlich auch Kinder sind eine ideale Zielgruppe für Werbetreibende. So könnte man den Besuchern der Schul-Website (deren Daten über den Social Graph, was, einfach erklärt, eine Darstellungsmöglichkeit über Alter, Geschlecht, Herkunft, Familienstand und co. der Besucher einer Facebook-Seite ist, ermittelt werden können) gezielt Produkte anbieten. Von Schreibgeräten über Schulrucksäcken bishin zu Prepaid-Mobilfunkkarten ist hier einiges denkbar.

In welchem Sinne die Kinder, respektive ihre Fotos, einen Zweck an sich überhaupt darstellen könnten, erschließt sich ebenfalls nicht, denn immerhin sind sie ja gar nicht in der Lage, sich selbst aus vernünftigen Gründen das Gesetz zu geben, Fotos von sich auf Facebook zu veröffentlichen – denn was schon kein vernünftiger Erwachsener kann, das kann einem Kind erst recht nicht zugetraut werden.
Niemand sollte dazu gezwungen werden (und der Ausschluss von einer Schulveranstaltung ist nichts anderes als ein Zwang, der durch eine soziale Repression verursacht wird), sich selbst eine Regel aufzuerlegen oder eine Regel auferlegt zu bekommen, die er allein schon aus Vernunftgründen nicht akzeptieren kann. Jemanden dann, ohne dass es ein Recht darauf gäbe, vom kulturellen Leben auszuschließen, um ihn zu einer entsprechenden, seiner eigenen Handlungsautonomie widersprechenden, Handlung durch sozialen Druck zu zwingen, muss an dieser Stelle moralisch getadelt werden.
Soziale Repression für die Verweigerung einer Nutzung von Facebook gibt es in vielen Zusammenhängen und es handelt sich hierbei um ein prinzipielles Problem.
Wenn der Druck jedoch durch Schulen ausgeübt wird, z.B. auch von Lehrern, die Hausaufgaben o.ä. über Facebook organisieren (die Absicht, nah an den Schülerinnen zu unterrichten ist ja durchaus zu begrüßen) oder in diesem Fall, bekommt es eine ganz neue Brisanz. Zumal Lehrer (und Schulleiterinnen!) Vorbilder sind.

Quellen:

05/17/12

Startschuss für die Netzphilosophie

Und wieder entsteht ein neues Blog. Hier möchten wir mit philosophischen Ansätzen die Gedanken der Netzpolitik weiterdenken. Es geht darum, Philosophinnen aufzufordern, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, sich ihm anzunehmen und unser moralisches Gerüst an die neuen Umstände anzupassen.
Dabei sind auch ausdrücklich die Alltagsphilosphen eingeladen, mit uns gemeinsam über das Netz nachzudenken.
In diesem Blog wird es sowohl Crosspostings, als auch eigene Artikel geben. Wer in den Blog-Planet aufgenommen werden möchte, möge uns Kontaktieren, wer mitschreiben möchte sowieso.

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