05/5/26

EU-ICE? Digitale Blitz-Abschiebeverordnung

Abschiebeverordnung: EU will mit digitalen Mitteln mehr und schneller abschieben

Die EU arbeitet mit Hochdruck an der Abschiebeverordnung. ICE-ähnliche Razzien in Privatwohnungen und elektronische Fußfesseln für Menschen ohne Aufenthalt könnten Realität werden, wenn die Verordnung in dieser Form beschlossen wird – warnen Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen.

Timur Vorkul Netzpolitik, 30. April 2026

Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.

„Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.

Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.

Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?

Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.

Das EU-Parlament hat diese Regelung in seiner Fassung gestrichen. Doch es besteht die Möglichkeit, dass der noch härtere Vorschlag der Mitgliedstaaten Eingang in den finalen Text findet. Ihre Position sieht „investigative Ermittlungsmaßnahmen“ vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Durchsuchungen von Wohnungen und „anderen relevanten Räumlichkeiten“. Dies würde der Polizei ermöglichen, Krankenhäuser, Schulen, Arbeitsplätze, öffentliche und soziale Einrichtungen und Wohnungen zu durchsuchen – ganz ohne richterliche Anordnung. Betroffen wären alle, die Menschen ohne Papiere unterstützen, und Bürger*innen, in deren Wohnungen die Behörden sie vermuten.

Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.

Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys

Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.

„Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.

Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.

In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.

Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen

Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.

Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.

Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?

Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.

Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.

Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“

Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.

Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.

Neue Europäische Rückkehrentscheidung

Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.

Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.

Nationale Migrationsbehörden sollen die „Europäische Rückkehrentscheidung“ parallel zur nationalen Abschiebeanordnung erlassen und über das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Verfügung stellen. Dadurch werden personenbezogene Daten von Betroffenen für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, kritisieren die ProtectNotSurveil-Organisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei ohnehin für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.

Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen

Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.

Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.

Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.

Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?

Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.

Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“

In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.

Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.

Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.

Timur Vorkul ist seit September 2025 Volontär bei netzpolitik.org. Er hat Sozialwissenschaften und Kulturanthropologie studiert und zuletzt für den MDR gearbeitet. Neben seinem Volontariat macht er Beiträge für den Fernsehsender KiKA. Er interessiert sich für staatliche Überwachung, Migrationsregime und Ungleichheit.

Artikel aus:

Www.netzpolitik.org/2026/abschiebeverordnung-eu-will-mit-digitalen-mitteln-mehr-und-schneller-abschieben

08/19/13

Freiheit statt Angst – was bedeutet das eigentlich?

Freiheit Statt Angst am 11. Oktober 2008

Am 07. September werden wir in Berlin auf die Straße gehen, um gegen den Überwachungswahn zu demonstrieren. „Freiheit statt Angst!“ lautet das Motto, unter dem seit 2006 Großdemonstrationen in Berlin stattfinden. Im Rahmen der Mobilisierung, hat die Demo-Orga einen Blogwettbewerb gestartet. Ingo Kurpanek bewirbt sich mit folgendem Artikel:

Um sich der Frage zu nähern, was „Freiheit statt Angst“ bedeutet, muss zunächst einmal ganz grundsätzlich darauf eingegangen werden, wovon eigentlich die Rede ist, wenn in diesem Kontext von „Freiheit“ oder „Angst“ gesprochen wird. Der Einfachheit halber, fange ich hinten an — nämlich mit der Angst. Angst ist eine emotionale Qualität, die mit einer undifferenzierten Gefahr einhergeht. Im Gegensatz zu Furcht ist Angst nicht zielgerichtet.

Das ist ein wichtiger Unterschied, der hier sehr genau beleuchtet werden muss, um den Satz „Freiheit statt Angst“ besser verstehen zu können.

Ich bin in der Lage mich vor etwas zu fürchten. Zum Beispiel vor dem laut bellenden Hund meiner Nachbarn (hätten diese nicht nur einen kleinen Spaniel und wäre er tatsächlich laut, wäre er vermutlich wirklich zum Fürchten). Damit ist mein negativer Affekt auf ein Ziel, nämlich den Hund, gerichtet. Ich kann diesem Hund ausweichen, ihn bekämpfen oder vor ihm weglaufen. Furcht macht zielgerichtete Gegenmaßnahmen möglich.

Andererseits kann ich Angst in der Dunkelheit haben (nicht aber Furcht vor der Dunkelheit, gleichwohl es mir möglich wäre, sie mit einer Taschenlampe zu bekämpfen). Meine Angst in der Dunkelheit ist unbestimmt. Sie bezieht sich auf nichts Bestimmtes, sondern auf viele Möglichkeiten, die sich im Bereich der Dunkelheit bewegen könnten. Vielleicht lauern dort ja Monster? Verbrecher? Ein Loch im Boden, in das ich stürzen könnte, weil ich es nicht sehe? „Aber Moment, dann fürchtest du dich ja doch! Nämlich vor Monstern, Verbrechern oder Löchern im Boden!“ Das stimmt. Es zeigt aber auch: Angst ist ein undifferenziertes Gefühl, das mit einer nicht genau bestimmbaren aber immerhin möglichen Gefahr einhergeht.

Gegen solche Monster hilft auch keine Totalüberwachung

Der letzte Satz macht deutlich: Sowohl Furcht als auch Angst haben als Bezungspunkte eine Gefahr. Er macht ebenso deutlich: Angst haben ist von der Empfindungsqualität her deutlich schlimmer als sich vor etwas zu fürchten. Denn eine Person, die sich vor etwas fürchtet, kann gegen diese Gefahrenquelle aktiv werden. Sie kann die Gefahr bekämpfen oder sich vor ihr in Sicherheit bringen. Eine Person die Angst hat, hat diese Möglichkeit nicht. Sie ist ihr hilflos ausgeliefert, weil es keinen festen Bezugspunkt gibt, gegen den sie sich richten oder vor dem sie sich in Sicherheit bringen kann. Angst hat hier eine lähmende Wirkung. In der Dunkelheit würde ich nicht weglaufen, denn ich könnte in Löcher fallen — und gegen die unbekannten Monster Schattenboxen ist zwar eine Option — aber eine, die im Grunde nur eine Panikreaktion und damit reine Energieverschwendung wäre. Wenn Angst sich zu dieser kopflosen Panik aufgeschaukelt hat, kann sie schnell noch unkontrollierbarer und noch schwerer zu beherrschen sein, als sie es inhärent ohnehin schon ist.

Kommen wir zum zweiten Teil, der Freiheit. Auch hier ist wohl eine Gefühlsqualität gemeint (denn sonst könnten Freiheit und Angst hier nicht als Gegensatzpaar mit „statt“ verbunden sein). Hier ist nun die Frage: Wie fühlt sich Freiheit eigentlich an? Ist es einfach nur „das fehlen von Angst“? Nein, ich denke, das wäre zu kurz gegriffen. Das Gefühl der Freiheit lässt sich vermutlich am ehesten mit einem anderen Gefühl beschreiben: Unbeschwertheit. Dabei kann es keine absolute Freiheit geben, sondern nur eine relative in Bezug auf das jeweils grundlegende System. Ich will auch diesen Satz anhand von Beispielen erklären. Ich habe die Freiheit, diese Zeilen in einem Café sitzend zu schreiben. Das System lässt aber nicht zu, dass ich einfach ohne zu bezahlen gehe. Ebenfalls kann ich nicht in den nächsten Jet steigen und losfliegen — dazu fehlen mir sowohl die Kenntnisse als auch die Qualifikation. Meiner Freiheit sind somit, relativ weite, Grenzen gesetzt.

Kommen wir vom allgemeinen zum Speziellen. Natürlich ist mit dem Satz „Freiheit statt Angst“ keine strukturbedingte Einschränkung gemeint. Vielmehr bezieht er sich auf zwei andere — systeminterne — Bereiche, nämlich „Überwachung“ und „Terrorismus“. Auch hier will ich wieder hinten anfangen, nämlich beim Terrorismus. In der wissenschaftlichen Literatur gibt es mittlerweile über 120 verschiedene Definitionen von Terrorismus (mindestens eine davon von mir selbst ;-), von denen ich hier allerdings keine einzige anführen will. Vielmehr will ich auf die Wortbedeutung schauen. Denn es geht um die Verbreitung von Terror – und Terror bedeutet nichts anderes als „Angst“. Eine Person, die Terror verbreitet, hat also die Absicht anderen Menschen das oben beschriebene, undifferenzierte Gefühl von drohender Gefahr zu vermitteln, genauer, die Gefahr vor dem jederzeit drohenden Tod. Der Methode des Terrorismus ist es inhärent, dass nie genau klar wird, wann, wodurch, wer angegriffen und zu Tode kommen wird. Es ist wie mit der Dunkelheit: Es könnten jederzeit überall irgendein Monster aus dem Loch springen. Weglaufen zwecklos.

Wie wird nun dadurch aber das Gefühl von Freiheit bedroht? Nun, hier gibt es einen Zusammenhang zwischen der Information über die vielen möglichen Gefahren. Ich hätte niemals Angst im Dunkeln gehabt, hätte ich keine Horrorfilme gesehen und Gruselgeschichten gehört, in denen mir fortwährend erzählt wurde, welch schreckliche Abscheulichkeiten möglicherweise in der Dunkelheit lauern könnten. Mit Terrorismus verhält es sich ähnlich. Es passieren relativ wenig Anschläge mit relativ wenig Opfern. Durch Erdbeben und Tsunamis kommen jährlich viel mehr Menschen ums Leben als durch Terroranschläge. Und Erdbeben und Tsunamis sind mindestens genauso wenig vorhersehbar. Aber eben diese wenigen Anschläge finden eine möglichst große mediale Verbreitung und mit jedem neuen Gesetz, mit dem mehr Überwachung beschlossen wird, steigt in der Bevölkerung die Angst, dass irgendetwas, irgendwo, passieren könnte. Und zwar jederzeit. Um in der Metaphorik zu bleiben: Es ist so, als würde den Menschen immer wieder gesagt werden: „Passt auf, bald ist es Nacht. Jederzeit könnte plötzlich die Sonne untergehen. Seid auf der Hut. Denn wenn es erst einmal dunkel ist, dann kommen die Monster aus den Löchern. Und dann seid ihr alle verloren.“ Das große Problem daran: Das wird den Menschen mittags bei strahlendem Sonnenschein erzählt.

Genau in dieser Mechanik liegt das Problem. Seitens der Politik wird den Menschen nicht gesagt „Seid vorsichtig, es könnte ein Erdbeben geben. Passt auf, wenn ihr an Küsten lebt, es könnte zu einem Tsunami kommen.“ Vielmehr wird hier der psychologische Effekt ausgenutzt, dass wir Menschen vor den Dingen, die im Grunde am unwahrscheinlichsten sind, am meisten Angst haben. Statt Geld in die Verbesserung der Infrastruktur zu stecken, um die Menschen vor Erdbeben oder Tsunamis möglichst großen Schutz zu bieten (wobei hier, wie in allen Fällen, ultimativer Schutz unmöglich ist), wird vielmehr die Überwachung ausgeweitet.

Diese Überwachung erzeugt noch mehr Angst. Diesmal nicht nur vor einem möglichen Anschlag, sondern auch vor den Mitmenschen. Der Ausgangspunkt der Gefahr wird damit auf die Überwachten verlagert — so wie der Ausgangspunkt der anderen Angst in der Dunkelheit liegt. Mit anderen Worten: Ich habe keine Angst, wenn es hell ist. Und ich habe keine Angst, wenn ich allein bin. Denn die Gefahr geht von der Dunkelheit aus — und von anderen Menschen. Es ist fast so, als würde Sartres „Geschlossene Gesellschaft“ Wirklichkeit: Die Hölle, das sind die anderen!

Taschenlampen für alle! Aufklärung hilft am besten gegen Angst.

Was bedeutet nun „Freiheit statt Angst“? Nicht weniger als: Hört auf, Angst voreinander zu haben! Lasst euch nicht einreden, dass unter euch Menschen lauern, die euch töten wollen! Lasst nicht zu, dass das Gefühl des freien, unbeschwerten Lebens durch ein Übermaß an Überwachung zunichtegemacht wird! Die einzige Angst, die ihr haben müsst, ist die vor der Angst selbst. Denn, wie oben beschrieben, hat Angst einen lähmenden Effekt. Und ein Mensch, ja eine ganze Gesellschaft, die vor Angst gelähmt ist, kann nicht mehr effektiv über sich selbst bestimmen. Im Gegenteil: Sie gibt sich der Fremdgesteuertheit hin, in der Hoffnung, dass „die anderen“, die keine Angst haben, ihr einen Weg aus der Angst heraus weisen können. Dabei vergessen sie aber, dass diese Angst künstlich erzeugt ist und dass diese „anderen“ keineswegs die Absicht haben, die Menschen von ihrer Angst zu befreien, sondern sie vielmehr zu kontrollieren und zu steuern. Dabei wird suggeriert, dass all die ergriffenen Maßnahmen die Sicherheit vor einem Anschlag erhöhen. Das ist ungefähr so, als würden in der Dunkelheit absichtlich alle Lichter abgeschaltet und gesagt: Wenn wir nur alle nackt rausgehen und uns von ein paar wenigen, die Taschenlampen haben, nur genau genug betrachten lassen, kann uns nichts passieren.

Dabei werden diejenigen, die angeleuchtet werden, deutlich hervorgehoben, um den Menschen noch mehr Angst zu machen.

Seid frei! Kauft euch Taschenlampen!