10/3/25

Grenzpolizist Big Brother: Migrations-Management-KI

Die folgende Erläuterung der regierungseigenen Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) für KI im Einsatz gegen Migration (euphemistisch: „Migrationsmanagement“), erläutert einige Aspekte dieser Problematik. Seit 9/11 führen nicht nur die USA, sondern offenbar „der Westen“, also auch wir, einen „Krieg gegen den Terror“, der eine Einschränkung von Bürgerrechten beinhaltet. Kontrolliert wird dabei prinzipiell jeder von uns, speziell aber die Gruppe der sogenannten „Gefährder“, die sich offenbar insbesondere bei Migranten finden lässt; ihr Merkmal ist „eine nicht näher konkretisierbare Gefährlichkeit, die sich in der Zukunft ausbilden könnte. (…) Ziel ist hierbei, schwer bestimmbare konkrete Zeitpunkte und Formen eines terroristischen Anschlags zu kontrollieren und damit auch aufsteigende Ängste in der Bevölkerung zu reagieren.“ Siehe: „Gefährder“: Der Migranten-Minority Report.

Ängste der Bevölkerung sollen also „reagiert werden“ (nicht auf sie reagieren!); ein typischer Freudscher Versprecher, bei dem die wahre Intention entschlüpfte? Sollen unsere Ängste „reagiert werden“, also reaktiviert, abreagiert oder agitiert werden? Ängste helfen Machthabern, Bevölkerungen zu kontrollieren und in ihrem Sinne zu manipulieren. Ängste machen Menschen bereit zum Hass, zur Blindheit für vernünftige Lösungen, zur fanatischen Aufrüstung und Militarisierung. Andersartige, Andersfarbige, Migranten sind dafür die naheliegenden Sündenböcke, vor denen im Sinne reaktionärer und rechtsextremer Ideologien Angst geschürt werden soll. Wo Multi-Milliarden und Billionen für Rüstung (statt für die Menschen) ausgegeben werden, fällt auch für BigTech und KI einiges ab: Die gleich genannte Überwachungsfirma ANDURIL klingt nicht zufällig ähnlich wie Peter Thiels PALANTIR. Projekte zur Emotionserkennung, KI-Lügendetektoren und vorausschauender Polizeiarbeit (engl. predictive policing) laufen bereits.

Wie dabei KI gegen Migranten eingesetzt wird erläutert für die Bundesregierung das bpb im jetzt folgenden Text von Petra Molnar. KI dient dabei für Prognosen zum Migrationsgeschehen, für Grenz- und Fernüberwachung, für Identitäts- und biometrische Systeme, Gesichtserkennung, Asyl- und Visumsbearbeitung, für die Steuerung von „Alternativen zur Inhaftierung“, die auf ständige Überwachung hinauslaufen. KI bildet den digitalen Stacheldrahtverhau auf den künftigen „smart borders“, die sozial benachteiligten Migranten jene Freizügigkeit rauben, die wohlhabenden Touristen (einstweilen noch) offensteht. Das völkerrechtlich gebotene (!) Asylrecht bleibt dabei auf der Strecke, wenn automatisierte Entscheidungen mit digitalem racial Bias oder ähnlichem Unrecht fallen. (T.Barth) Folgender Text übernommen von bpb:

Künstliche Intelligenz im Migrationsmanagement: Chancen, Herausforderungen und Risiken

Petra Molnar (bpb) 04.09.2025 / 9 Minuten zu lesen

Weltweit wird künstliche Intelligenz zunehmend im Migrationsmanagement eingesetzt – auch in der EU und in Deutschland. Welche Entwicklungen, Chancen und Risiken gehen damit einher?

Überwachungsturm von Elbit Systems, Arizona, USA. Solche Überwachsungstürme entlang der Grenze zu Mexiko erkennen mithilfe von KI-Überwachung Bewegungen und sollen so dabei helfen, Personen in der Sonora-Wüste im Südwesten der USA abzufangen. (© Petra Molnar, Abbildungen fehlen hier aufgrund urheberrechtlicher Gründe)

Künstliche Intelligenz (KI)

verändert in rasanter Geschwindigkeit die Art und Weise, wie Regierungen Migration steuern und Grenzen kontrollieren. Von prognosebasierter Datenanalyse und Identitätsprüfung bis hin zu Grenzüberwachung und Asylentscheidungen – KI-Technologien werden zunehmend in die Infrastruktur der Migrationskontrolle in Europa und weltweit integriert. Dabei wird argumentiert, dass neue Technologien wie KI die Steuerungssysteme im Migrationsmanagement effizienter, sicherer und kostengünstiger machen können. Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Bereich der digitalen Technologien bestehen jedoch auch ernsthafte Risiken für die Menschenrechte, die Privatsphäre und die Grundsätze des Asylrechts. Dieser Artikel basiert auf jahrelangen Forschungsarbeiten an verschiedenen Grenzen weltweit und gibt einen Überblick darüber, wie KI im Migrationsmanagement in Europa und weltweit eingesetzt wird. Wichtige Debatten über die Auswirkungen dieser Entwicklung auf Recht, Ethik und Gesellschaft werden dabei ebenfalls in den Blick genommen.

Wo und wie wird KI eingesetzt?

Weltweit und in der gesamten Europäischen Union (EU) wird KI mittlerweile in verschiedenen Phasen des Migrationsmanagements eingesetzt. Zu den wesentlichen Feldern gehören:

Grenzüberwachung: KI-gestützte Systeme werden zur Überwachung von Grenzen eingesetzt. Beispielsweise integriert das Europäische Grenzüberwachungssystem (Eurosur) Satellitenbilder, Drohnen und andere Sensordaten, die mit KI analysiert werden, um die Außengrenzen zu überwachen – insbesondere im Mittelmeerraum. An Landgrenzen und Flughäfen werden Algorithmen zur Gesichtserkennung und Objekterkennung eingesetzt, um Personen zu identifizieren, die irregulär einreisen oder als risikoreich gelten. In den Vereinigten Staaten stellen Unternehmen wie die US-amerikanische Firma Anduril autonome Überwachungstürme entlang der Südgrenze bereit, die mithilfe von KI-Überwachung Bewegungen erkennen und verfolgen und dabei helfen sollen, Personen in der Sonora-Wüste im Südwesten der USA abzufangen.

Identitäts- und biometrische Systeme: KI kann auch bei der Verarbeitung biometrischer Daten wie Fingerabdrücken, Iris-Scans und Gesichtsbildern zur Identitätsprüfung helfen. Eurodac, die EU-Datenbank, in der Fingerabdrücke von Asylbewerber:innen gespeichert werden, nutzt KI für einen effizienteren und genaueren Abgleich. In Deutschland hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Software zur Erkennung von Sprachen und Dialekten getestet, die die Herkunft von Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, feststellen soll. Der Einsatz dieser Software hatte in der Folge Debatten darüber ausgelöst, wie genau und fair solche Systeme und ihre Ergebnisse sind. Die deutsche Bundespolizei setzt an wichtigen Verkehrsknotenpunkten und Grenzen biometrische und Gesichtserkennungstechnologien ein, darunter auch prognostische Komponenten. Gleichzeitig helfen automatisierte Dokumentenprüfsysteme dabei, gefälschte Reisedokumente zu identifizieren.

Asyl- und Visumsbearbeitung: KI-Anwendungen werden zunehmend zur Prüfung von Visums- und Asylanträgen eingesetzt. Einige Länder wie Kanada verwenden Algorithmen zum automatisierten Vorsortieren von Visumanträgen, während die Vereinigten Staaten Risikobewertungsalgorithmen einsetzen, die die Daten der Antragstellenden analysieren, um potenzielle Betrugs- oder Sicherheitsrisiken vorherzusagen, und dafür auch Daten verwenden, die aus sozialen Medien gesammelt wurden. Diese Systeme versprechen zwar Effizienz, werfen jedoch Bedenken hinsichtlich algorithmischer Verzerrungen, ordnungsgemäßer Verfahren und des Rechts auf individuelle Beurteilung auf. In Deutschland setzt das BAMF maschinelle Übersetzungsprogramme ein, um das Dolmetschen von Anhörungen im Asylverfahren und die automatisierte Dokumentenprüfung zu unterstützen. Fragen hinsichtlich ihrer Genauigkeit und möglichen Auswirkungen auf Asylentscheidungen bleiben hier bisher offen.

Prognosen zum Migrationsgeschehen: Regierungen und internationale Behörden wie die EU-Grenzschutzagentur Frontex nutzen KI zur Analyse großer Datensätze – darunter Daten aus sozialen Medien und Klimadaten –, um Migrationsmuster vorherzusagen. Diese zukunftsprognostizierenden Analysen sollen Frühwarnsysteme und die Ressourcenplanung unterstützen. Allerdings sind diese Modelle zur Vorhersage von Migrationsbewegungen oft nicht transparent. Befürchtet wird hierbei, dass sie zu präventiven Grenzschließungen oder Kontrollmaßnahmen sowie zu Aktivitäten wie dem Abfangen von Schutzsuchenden und illegalen Zurückweisungen ( Pushbacks) führen können.

Fernüberwachung und ‚Alternativen‘ zur Inhaftierung: Elektronische Fußfesseln, GPS-fähige Smartphones und Ortungsgeräte sowie KI-gesteuerte Check-in-Systeme werden als Alternativen zur Inhaftierung von Einwanderer:innen beworben, sind jedoch oft mit einer ständigen Überwachung verbunden. Diese Technologien werden in den USA, Großbritannien und anderen Ländern eingesetzt und manchmal an private Unternehmen ausgelagert.

Wer entwickelt und fördert diese Systeme?

An der Entwicklung von KI im Migrationsmanagement sind sowohl staatliche als auch privatwirtschaftliche Akteure beteiligt. Große Technologieunternehmen, Rüstungsfirmen und KI-Startups entwickeln und vermarkten Anwendungen für Regierungen. In Europa unterstützt die EU-Grenzschutzagentur Frontex technologische Innovationen, während die Finanzierung aus regionalen Forschungsprogrammen wie Horizon 2020 und dem Fonds für innere Sicherheit (ISF) stammt. Insbesondere Deutschland hat über das BAMF und die Bundespolizei in Identitätsfeststellungen anhand biometrischer Merkmale, Sprachanalyse und automatisierte Systeme zur Dokumentenanalyse investiert. An mehreren von der EU finanzierten Pilotprojekten waren auch deutsche Partner:innen beteiligt, darunter Universitäten und Forschungsinstitute.

Maritime Überwachungsdrohne auf der DEFEA-Konferenz in Athen, einer internationalen Fachausstellung für Verteidigung und Sicherheit. (© Petra Molnar)

Staaten wie die USA, Kanada und Australien sind ebenfalls führend im Bereich des Einsatzes von KI an ihren Grenzen und arbeiten häufig mit Technologieunternehmen wie den US-amerikanischen Firmen Palantir und Anduril oder der israelischen Firma Elbit Systems zusammen. Das Interesse des privaten Sektors ist Teil eines wachsenden und lukrativen, mehrere Milliarden Euro schweren „Industriekomplexes“ im Bereich der Grenzsicherung, in dem private Gewinninteressen und öffentliche Sicherheitsinteressen einander ergänzen.

Internationale Organisationen – darunter die Internationale Organisation für Migration (IOM) und das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) – prüfen den Einsatz von KI-Anwendungen, um Menschen auf der Flucht zu registrieren, zu überwachen und Hilfsgüter zu verteilen, teilweise in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Privatwirtschaft. Während diese Anwendungen als humanitäre Innovation dargestellt werden, werden gleichwohl oft sensible Daten unter ungleichen Machtverhältnissen gesammelt, die zwischen dem Globalen Norden und Süden oder zwischen Hilfsorganisationen und Menschen in Not bestehen.

Chancen und Versprechen

Akteur:innen, die den Einsatz von KI im Migrationsbereich befürworten, verweisen auf mehrere potenzielle Vorteile. So wird häufig Effizienz als einer der wichtigsten Treiber für den Einsatz von KI-Anwendungen genannt. Staaten, die KI einsetzen argumentieren, dass die Automatisierung von Routineaufgaben Rückstände bei der Bearbeitung von Asyl- und Visumsanträgen reduzieren, die Datenanalyse optimieren und die Koordination zwischen den Behörden verbessern kann. Ein weiterer wichtiger Treiber ist das Versprechen der Genauigkeit und die Tatsache, dass KI den biometrischen Abgleich und die Identitätsprüfung verbessern und damit Betrug und Verwaltungsfehler reduzieren kann. Im Kontext des derzeitigen Fokus auf Sicherheit, der die Politikgestaltung im Bereich des Migrationsmanagements prägt, zielen die KI-gestützte verbesserte Überwachung und Risikobewertung darauf ab, irreguläre Grenzübertritte oder gefälschte Dokumente aufzudecken. Schließlich ist auch die Vorhersagekraft der KI verlockend, da KI-gestützte Prognosen als Möglichkeit dargestellt werden, sich auf umfangreiche Migrationsbewegungen vorzubereiten, humanitäre Maßnahmen zu unterstützen und Ressourcen besser zu verteilen.

Mit solchen Vorteilen vor Augen werden von Staaten und der Privatwirtschaft Investitionen in KI begründet, mit dem Ziel sogenannter „intelligenter Grenzen“ (smart borders). Diese sollen sowohl sicher als auch technologisch fortschrittlich sein. In Deutschland werden solche Innovationen auch als Teil einer umfassenderen Digitalisierung des Migrationsmanagements angesehen, die mit den EU-Strategien für die digitale Transformation im Einklang steht.

Herausforderungen und Kritik

Trotz dieser Versprechen argumentieren Akteure aus der Zivilgesellschaft, Forschende und Betroffenen, dass der Einsatz von KI im Migrationsmanagement ernsthafte ethische und rechtliche Risiken birgt. Beispielsweise können KI-Systeme Diskriminierung und systemischen Rassismus verschärfen, da sie oft die Vorurteile in den Daten widerspiegeln, mit denen sie trainiert wurden. So ist etwa die Gesichtserkennung bei Menschen mit dunklerer Hautfarbe weniger genau, was das Risiko für Fehler bei ihrer Identifizierung erhöht. Risikobewertungssysteme können Angehörige bestimmter Nationalitäten oder ethnischer Gruppen unverhältnismäßig stark benachteiligen. Außerdem mangelt es erheblich an Transparenz bei der Entwicklung und dem Einsatz neuer Technologien. Bei vielen KI-Systemen weiß die Öffentlichkeit nur wenig darüber, wie sie ihre Entscheidungen treffen. Diese Undurchsichtigkeit untergräbt die Rechenschaftspflicht und macht es für Betroffene schwierig, schädliche Folgen anzufechten, wenn Fehler gemacht werden.

Hightech-Flüchtlingslager auf der griechischen Insel Kos. (© Petra Molnar)

Auch die Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz sind betroffen: Werden biometrische und personenbezogene Daten gesammelt, gespeichert und analysiert, birgt dies erhebliche Risiken für die Privatsphäre, insbesondere wenn es um sensible Daten von marginalisierten Gruppen wie Menschen auf der Flucht geht. Die unbefugte Weitergabe von Daten und Hackerangriffe sind ebenfalls reale Bedrohungen. Zudem können Menschen auf der Flucht, die sich in einer prekären Lage befinden, oft keine sinnvolle Einwilligung in die Erfassung und den Umgang mit ihren Daten geben.

Rechtlich gesehen können KI- und Überwachungstechnologien, die Menschen daran hindern in Sicherheit zu gelangen, das bestehende Recht auf Asyl untergraben. Automatisierte Entscheidungen können außerdem dazu führen, dass Schutz überproportional verweigert wird oder es aufgrund fehlerhafter Risikobewertungen zu vermehrten Inhaftierungen kommt. Rechtliche Risiken dieser Art stünden im Widerspruch zum geltenden Völkerrecht, das eine individuelle Prüfung von Asylgesuchen und das Non-Refoulement-Prinzip

beinhaltet. Auch ist oft unklar, wer für durch KI verursachte Schäden verantwortlich ist und haftbar gemacht werden kann – der Staat, ein Auftragnehmer, der Softwareentwickler oder die Person bei der Einwanderungsbehörde, die die Anwendung verwendet? Oft ist der Rechtsschutz in diesem neueren Bereich wenig ausgeprägt, was das Einlegen von Rechtsmitteln erschwert – insbesondere in Grenzgebieten, die bereits von intransparenten und ermessensabhängigen Entscheidungen geprägt sind.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Kontrolle

Derzeit ist die globale Regulierung im Bereich der KI noch schwach, wobei Innovationen Vorrang vor rechtsbasierten Ansätzen für digitale Grenzkontrolltechnologien haben. Allerdings gelten mehrere internationale und regionale Rechtsinstrumente für den KI-Einsatz im Migrationsbereich. So schützt beispielsweise der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) das Recht auf Privatsphäre (Artikel 17) und das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 9). Diese Rechte müssen im Migrationskontext auch bei der Anwendung von Technologien gewahrt werden. Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 verpflichtet die Staaten zudem, Zugang zu Asyl zu gewähren und verbietet die Zurückweisung in Gebiete, in denen den betroffenen Personen Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen (Artikel 33). Automatisierte Entscheidungen, die den Zugang zum Asylbegehren blockieren, können gegen diese Schutzbestimmungen verstoßen. Nach EU-Recht regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Datenverarbeitung, einschließlich biometrischer Daten, und die EU-Grundrechtecharta garantiert das Recht auf Privatsphäre, Datenschutz und Nichtdiskriminierung. Vor kurzem hat die EU das Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz verabschiedet. Allerdings liegt hier nicht der Schutz der Rechte von Menschen auf der Flucht im Fokus.

Deutschland unterliegt als EU-Mitgliedstaat diesen rechtlichen Rahmenbedingungen, entwickelt jedoch auch eigene Durchführungsbestimmungen. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für die Rechte von Flüchtlingen und Migrant:innen einsetzen, haben mehr Transparenz hinsichtlich des Einsatzes von KI in der deutschen Migrationspolitik gefordert, darunter die Offenlegung von Verträgen und Folgenabschätzungen. Die Kontrolle in der Praxis bleibt jedoch begrenzt. Grenzgebiete unterliegen oft Notfall- oder Ausnahmeregelungen. Zudem können private Unternehmen Technologien durch Geschäftsgeheimnisse schützen. Unabhängige systematische Überprüfungen, Folgenabschätzungen und Kontrollmöglichkeiten sind jedoch für eine rechtskonforme Entwicklung und den Einsatz von Technologien an den Grenzen und zur Steuerung der Migration notwendig.

Ausblick

In einer von technologischem Fortschritt geprägten Welt, wird KI voraussichtlich eine immer wichtigere Rolle im Migrationsmanagement spielen. So werden beispielsweise das künftige Einreise-/Ausreisesystem (EES) der EU und das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) KI für das Erstellen von Risikoprofilen und automatisierte Grenzkontrollen nutzen. Projekte zur Emotionserkennung, KI-Lügendetektoren und vorausschauender Polizeiarbeit wurden ebenfalls bereits getestet, allerdings auch weithin kritisiert.

Das ehemalige Flüchtlingslager auf Samos, Griechenland. (© Petra Molnar)

Wissenschaftler:innen und Menschenrechtsorganisationen fordern einen vorsorgenden Ansatz: gründliche Tests, um zu gewährleisten, dass Menschenrechte eingehalten werden, Transparenz und Kontrollmechanismen sowie eine breite öffentliche Debatte, bevor Technologien eingeführt werden. Einige Akteur:innen, darunter das Büro des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR), schlagen ein vorübergehendes Aussetzen bestimmter Migrationstechnologien vor, insbesondere in Hochrisikosituationen. Vor allem aber werden die künftigen Entwicklungen der KI im Bereich Migration und an den Grenzen nicht nur von rechtlichen Garantien und demokratischer Rechenschaftspflicht abhängen, sondern auch davon, dass die menschlichen Kosten dieser Technologien anerkannt werden. KI-Systeme sind keine abstrakten Werkzeuge. Sie wirken sich auf reale Menschen aus, die sich oft in prekären und unsicheren Situationen befinden. Es ist wichtig, die Erfahrungen und Rechte von Menschen auf der Flucht in Diskussionen über den Einsatz von KI einzubeziehen.

KI-Anwendungen für das Migrationsmanagement werfen tiefgreifende rechtliche, ethische und soziale Fragen auf. Wenn Regierungen neue Technologien einführen, gilt es sicherzustellen, dass Effizienz und Sicherheit mit Menschenrechten, Würde und Gerechtigkeit vereinbar bleiben. Im Mittelpunkt dieser Debatten stehen Menschen, nicht nur Datenpunkte. Transparente Regeln, eine strenge Kontrolle und die Verpflichtung zu einem menschenzentrierten Design, das auch das Fachwissen der betroffenen Individuen und Communities berücksichtigt, sollten jede zukünftige Nutzung von KI im Migrationsbereich leiten.

Übersetzung aus dem Englischen: Vera Hanewinkel

Fussnoten/Quellen/Literatur

Petra Molnar, The Walls Have Eyes: Surviving Migration in the Age of Artificial Intelligence (2024)

Petra Molnar im Gespräch mit Benjamin Etzold über „intelligente Grenzen“: „Keines dieser KI-gestützten Instrumente ist neutral. Sie dienen einem bestimmten Zweck – der Ausgrenzung.“ (2025)

Mirca Madianou, Technocolonialism: When Technology for Good is Harmful (2024)

OHCHR, Digital Border Governance: A Human Rights Based Approach (2023)

The Migration and Technology Monitor Project

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz „CC BY-NC-ND 4.0 – Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International“ veröffentlicht. Autor/-in: Petra Molnar für bpb.de. Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 und des/der Autors/-in teilen. Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.

Originalpublikation: https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/migration-und-sicherheit/570377/kuenstliche-intelligenz-im-migrationsmanagement/

04/28/20

Smart Borders: „Intelligente“ Schengenraum-Außengrenzen

Smart Borders – intelligente Außengrenzen des Schengenraums?

Goetz Herrmann, (für bpb) 13.01.2020 / 4 Minuten zu lesen

Offen und sicher sollen sie sein. Sie sollen die Zirkulation von Waren, Kapital und Personen ermöglichen, gleichzeitig aber irreguläre Bewegungen verhindern. Ein Beitrag über Grenzen als „Filter“ und Konzepte ihrer Digitalisierung.

Scanner des Smart Borders Grenzkontrollsystems am Flughafen Frankfurt/Main. Das Smart Borders Package soll ein besseres Management der Außengrenzen der EU ermöglichen. (© dpa)

Was sind Smart Borders?

Unter Smart Borders – intelligenten Grenzen – wird ein Bündel an Maßnahmen und Technologien zur Überwachung der Grenzen des Schengenraumes verstanden. Das 2013 auf den Weg gebrachte Smart Borders Package soll aus Sicht der Europäischen Kommission (EK) ein besseres Management der Außengrenzen ermöglichen, effektiver Interner Link: irregulärer Migration entgegenwirken und einen „Beitrag zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität“ Zur Auflösung der Fußnote[1] leisten. Dazu werden Informationen über Nicht-EU-Bürger_innen (Drittstaatangehörige) gesammelt. Gleichzeitig sollen Grenzübertritte schneller vonstattengehen. Eine zentrale Rolle spielen dabei Informationssysteme wie das „Einreise-/Ausreisesystem“ (Entry-Exit-System, EES), die zu einer Automatisierung der Grenzkontrollen beitragen sollen. In diesen Datenbanken können große Mengen an Informationen zusammengefasst werden, auf die Behörden in ganz Europa Zugriff haben.

Der Kontext: Bordermanagement

Die Smart Borders Initiative der EU vollzieht sich vor dem Hintergrund eines weltweiten Transformationsprozesses von Grenzen. Dabei treten neben Modelle einer klassischen souveränen Grenzsicherungspolitik (Interner Link: manifest im Bild einer Mauer) Konzepte des Grenzmanagements. Diese streben an, Sicherheitsrisiken abzuwenden, gleichzeitig aber ein hohes Maß an Mobilität aufrechtzuerhalten. Zur Auflösung der Fußnote[2] Dies sei nötig, da eine prosperierende Gesellschaft auf ein hohes Maß an Mobilität und Zirkulation von Personen, Waren und Kapitel angewiesen sei. Aus dieser Offenheit gingen jedoch gleichzeitig Bedrohungen hervor, „da Terroristen und andere Kriminelle danach trachten, diese Freiheiten zu zerstörerischen und böswilligen Zwecken zu missbrauchen“. Zur Auflösung der Fußnote[3] Demnach müssten „Grenzen als Sortiermaschinen“ Zur Auflösung der Fußnote[4] oder wie eine „firewall“ Zur Auflösung der Fußnote[5] operieren und gefährliche Elemente aus dem komplexen Fluss transnationaler Zirkulation herausfiltern. Zur Auflösung der Fußnote[6] Grenz- und Sicherheitspolitik richten ihren Fokus also verstärkt auf transnationale Mobilität.

Die EU setzt mit ihrem Konzept des „integrierten Grenzmanagements“ auf die Zusammenarbeit mit Anrainerstaaten Zur Auflösung der Fußnote[7], etwa in Form von Mobilitätspartnerschaften Zur Auflösung der Fußnote[8], und den umfangreichen Informationsaustausch „zwischen Grenzschutzbehörden und anderen Strafverfolgungsbehörden“. Zur Auflösung der Fußnote[9] Dabei ruhen große Hoffnungen auf neuester Informations- und Kommunikationstechnologie.

Das Smart Borders Package

Das Smart Borders Package wurde erstmalig am 28. Februar 2013 von der damaligen EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström auf einer Pressekonferenz präsentiert. Dabei bezog sie sich auf Pläne der Kommission von 2008, worin bereits die Einführung eines Entry-Exit-Systems und die erleichterte Einreise für als vertrauenswürdig eingestufte und registrierte Vielreisende, das „Registered Traveller Programme“ (RTP), gefordert wurden. Gegen Letzteres regte sich v.a. im Europäischen Parlament Widerstand, sodass es 2016 zurückgezogen wurde. Im Oktober 2017 stimmten das Europäische Parlament und der Rat der EU einer modifizierten Version des Entry-Exit-Systems zu, das bis 2020 vollständig implementiert sein und rund 480 Millionen Euro kosten sollte. Zur Auflösung der Fußnote[10] Inzwischen wird mit einer operativen Inbetriebnahme im Jahr 2021 gerechnet. Zur Auflösung der Fußnote[11]

Datenbanken

Innenkommissarin Malmström präsentierte die im Smart Borders Package vorgeschlagenen Technologien als Grundstein für ein „offeneres“ und zugleich „sichereres“ Europa. Zur Auflösung der Fußnote[12] Das deutet bereits an, welche wichtige Rolle „einschlägigen Informationsinstrumenten“ Zur Auflösung der Fußnote[13] im Bereich des Grenzmanagements und der Sicherheitspolitik zugesprochen wird. Tatsächlich verfügt die EU über mehrere solcher „Informationssysteme“, die „zusammengenommen ein komplexes Muster einschlägiger Datenbanken“ Zur Auflösung der Fußnote[14] bilden. Die drei bisher wichtigsten sind das Interner Link: Schengener Informationssystem (SIS), worin u.a. Personen- und Sachfahndungen (z.B. gestohlene Fahrzeuge) eingetragen sind, das Visa Information System (VIS) mit Daten über erteilte Visa für Kurzzeitaufenthalte und Interner Link: EURODAC, eine Datenbank, in der Fingerabdrücke von Personen gesammelt werden, die einen Asylantrag gestellt haben oder ohne legalen Aufenthaltsstatus in einem Mitgliedstaat aufgegriffen wurden.

Das Entry-Exit-System soll diese Informationssysteme ergänzen. Darin sollen sowohl Drittstaatsangehörige erfasst werden, die sich für einen Kurzaufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten dürfen, als auch Personen, denen Einreise und Aufenthalt verweigert wurden. Zur Auflösung der Fußnote[15] Gespeichert werden Datum und Ort der Einreise sowie die Dauer des autorisierten Aufenthalts. Zur Auflösung der Fußnote[16] Die zentrale Speicherung dieser Informationen soll v.a. dabei helfen, eingereiste „Overstayer“ zu ermitteln, also Personen, die zwar mit einem gültigen Visum den Schengenraum betreten haben, aber ihn nach Ablauf des Visums nicht wieder verlassen. Zur Auflösung der Fußnote[17] Im Entry-Exit-System werden neben Kenndaten einer Person auch biometrische Informationen erfasst, in diesem Falle vier Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild. Dies soll Dokumentenfälschungen erschweren. Entry-Exit-System und Visa Information System sollen auch miteinander verknüpft werden, also den direkten Zugriff auf die jeweiligen Daten ermöglichen.

Kritik

Wie effektiv die angestrebten Maßnahmen tatsächlich sein werden, ist schwer einzuschätzen, da „Interner Link: Sicherheit“ kaum messbar ist. Kritiker_innen bezweifeln, dass die Überwachung von Mobilität Terroranschläge wirksam verhindern kann, da nur wenige Attentäter_innen in der Vergangenheit von außerhalb des Schengenraums kamen oder im Zuge irregulärer Reisebewegungen unentdeckt nach Europa gelangt sind. Zur Auflösung der Fußnote[18] Der Großteil der Kritik an Bestrebungen zur Errichtung einer Smart Border bezieht sich jedoch auf Interner Link: datenschutzrechtliche Probleme. Diese entstehen aus der massenhaften Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und dem Austausch von personenbezogenen Daten: So sah beispielsweise 2013 der Europäische Datenschutzbeauftragte Verstöße gegen Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens) und 8 (Schutz personenbezogener Daten) der EU-Grundrechtecharta. Zur Auflösung der Fußnote[19] Ebenso gilt die Vermengung von sicherheits- und migrationspolitischen Fragen als problematisch. Dass dies durch die neuen Technologien forciert wird, zeigt das Beispiel der Praxis des „cross-referencing“ von Datenbanken: Dadurch wird die ehemals auf Papierlisten geführte kleine Gruppe unerwünschter Personen – primär Terrorist_innen und Schwerkriminelle – mit der weitaus größeren Personengruppe in Verbindung gebracht, die wegen kleinerer Verstöße gegen Aufenthaltsrecht oder Visaüberschreitung erfasst wurden. Zur Auflösung der Fußnote[20]

Dieser Artikel ist Teil des Kurzdossiers „Interner Link: Migration und Sicherheit„.

Bigo, Didier (2011): Freedom and speed in enlarged borderzones. In: Vicki Squire (Hg.): The contested politics of mobility. Borderzones and irregularity. London: Routledge (Routledge advances in international relations and global politics, 87), S. 31–50.

Bigo, Didier; Brouwer, Evelien Renate; Carrera, Sergio; Guild, Elspeth; Guittet, Emmanuel-P; Jeandesboz, Julien et al. (2015): The EU counter-terrorism policy responses to the attacks in Paris. Towards an EU security and liberty agenda. Brüssel (CEPS paper in liberty and security in Europe).

Broeders, Dennis; Hampshire, James (2013): Dreaming of Seamless Borders. ICTs and the Pre-Emptive Governance of Mobility in Europe. In: Journal of Ethnic and Migration Studies 39 (8), S. 1201–1218.

Europäische Kommission (EK) (2016a): Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat. Brüssel.

Europäische Kommission (EK) (2016b): Proposal for a Regulation of the European Parliament and the Council: establishing an Entry/Exit System (EES) to register entry and exit data and refusal of entry data of third country nationals crossing the external borders of the Member States of the European Union and determining the conditions for access to the EES for law enforcement purposes and amending Regulation (EC) No 767/2008 and Regulation (EU) No 1077/2011. Brüssel.

Europäische Kommission (EK) (2008): Vorbereitung der nächsten Schritte für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Brüssel.

Europäisches Parlament (EP); Rat der Europäischen Union (Rat) (2017): Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) vom 30. November 2017 zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011. In: Amtsblatt der Europäischen Union.

Herrmann, Goetz (2018): Reflexive Sicherheit, Freiheit und Grenzmanagement in der Europäischen Union. Die Reterritorialisierung emergenter Bedrohungsgefüge. Wiesbaden: Springer VS.

Lenz, Ramona (2010): Mobilitäten in Europa. Migration und Tourismus auf Kreta und Zypern im Kontext des europäischen Grenzregimes. Wiesbaden: Springer VS.

Mau, Steffen (2010): Grenzen als Sortiermaschinen. In: Welttrends. Zeitschrift für internationale Politik 71, S. 57-66.

Rat der Europäischen Union (Rat) (2010): Strategie für die innere Sicherheit der Europäischen Union. Auf dem Weg zu einem europäischen Sicherheitsmodell. Europäischer Rat; Europäische Union. Luxemburg.

Walters, William (2009): Europe’s Borders. In: Chris Rumford (Hg.): The SAGE Handbook of European Studies. Los Angeles, Calif.: SAGE, S. 485–505.

Fussnoten

Zur Erwähnung der Fußnote  [1]

EK (2016a), S. 14.

Zur Erwähnung der Fußnote  [2]

Vgl. Herrmann (2018), S. 227.

Zur Erwähnung der Fußnote  [3]

Rat (2010), S. 11.

Zur Erwähnung der Fußnote  [4]

Mau (2010).

Zur Erwähnung der Fußnote  [5]

Walters (2009), S. 492.

Zur Erwähnung der Fußnote  [6]

Vgl. Bigo (2011), S. 35.

Zur Erwähnung der Fußnote  [7]

Vgl. Rat (2010), S. 28.

Zur Erwähnung der Fußnote  [8]

Die Partnerstaaten erhalten dabei finanzielle Mittel oder Visaerleichterungen, wenn sie sich an den Grenzsicherungsmaßnahmen der EU beteiligen. Vgl. Lenz (2010).

Zur Erwähnung der Fußnote  [9]

Rat (2009), S. 56.

Zur Erwähnung der Fußnote  [10]

Vgl. EK (2016b), S. 6. Eine Zusammenfassung der Änderungen gegenüber dem Vorschlag von 2013 findet sich unter: Externer Link: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-1249_en.htm (Zugriff: 18.6.2019).

Zur Erwähnung der Fußnote  [11]

Externer Link: https://ees.secunet.com/de/fakten-zum-entry-exit-system/ (Zugriff: 18.6.2019).

Zur Erwähnung der Fußnote  [12]

Vgl. Externer Link: http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-13-172_en.htm

Zur Erwähnung der Fußnote  [13]

EK (2016a), S. 2.

Zur Erwähnung der Fußnote  [14]

Ebd., S. 6.

Zur Erwähnung der Fußnote  [15]

Vgl. EP/Rat (2017), S. 21.

Zur Erwähnung der Fußnote  [16]

Vgl. EK (2008), S. 8.

Zur Erwähnung der Fußnote  [17]

Vgl. ebd., S. 5.

Zur Erwähnung der Fußnote  [18]

Vgl. Bigo et.al. (2015), S. 10.

Zur Erwähnung der Fußnote  [19]

Externer Link: https://edri.org/smart-borders-the-challenges-remain-a-year-after-its-adoption/

Zur Erwähnung der Fußnote  [20]

Vgl. Broeders/Hampshire (2013), S. 1208.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz „CC BY-NC-ND 3.0 DE – Namensnennung – Nicht-kommerziell – Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland“ veröffentlicht. Autor/-in: Goetz Herrmann für bpb.de.
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