08/22/26

AfD & Bundesland-Machtübernahme?

Polizei und Verfassungsschutz: Was bei einer Machtübernahme durch Rechtsextreme droht

Anna Biselli, Netzpolitik, 18. August 2026

Wie würde die AfD mit der Polizei umgehen, wenn sie an der Macht wäre? Würde die AfD ein Bundesland regieren, hätte sie eine Reihe von Möglichkeiten, den Sicherheitsapparat in ihrem Sinne neu auszurichten. Doch Demokrat*innen stehen dem nicht hilflos gegenüber. Wir haben mit dem Rechtswissenschaftler Markus Thiel darüber gesprochen, welche Gefahren eine potenzielle Machtübernahme birgt und was man dagegen tun kann.

Von 41 auf 42, dann auf 43 Prozent. So entwickelten sich die Umfrageergebnisse für die AfD in den jüngsten drei Befragungen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dort können die Menschen am 6. September wählen, wer ihre Gesetze machen soll und wer über den Landeshaushalt entscheidet.

Den sachsen-anhaltischen Landesverband der AfD stuft der dortige Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Viele haben die Sorge, dass Menschen aus dieser Partei die nächste Landesregierung stellen könnten.

Dass es so kommt, ist noch nicht entschieden. Viel wird davon abhängen, wie Menschen am Wahltag wirklich abstimmen, denn Umfragen vor den Wahlen sind immer mit Unsicherheiten behaftet. Es wird auch darauf ankommen, welche anderen Parteien es über die Fünfprozenthürde in den Landtag schaffen, vor allem bei Grünen und BSW ist der Einzug ins Parlament unsicher.

Doch auch wenn es in Sachsen-Anhalt vielleicht noch eine Mehrheit ohne Rechtsextremist:innen geben kann, drängt eine Frage: Wie schnell geht es, ein Bundesland zu einem autoritären Überwachungsstaat umzubauen und Polizei und Verfassungsschutz zu willfährigen Gehilfen autoritärer Macht zu machen? Und welche Schutzmechanismen gibt es dagegen?

Der Spitzenkandidat der sachsen-anhaltischen AfD hat angekündigt, bis zu 200 Beamt:innen austauschen zu wollen. Gerade in einer Alleinregierung wären die Minister:innen-Posten einer Regierung schnell mit den eigenen Leuten besetzt. Doch bei vielen Positionen im Verwaltungs-Unterbau stehen der Beamtenstatus und strenge Kündigungsfristen vor einem umfassenden Austausch.

Hohes Drangsalierungspotenzial

„In den meisten Bundesländern gibt es an den Spitzen etwa der Polizeipräsidien nur noch wenige politische Beamte“, sagt Markus Thiel. Thiel ist Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Politische Beamte, das sind solche, die eine Regierung ohne reguläres Einstellungsverfahren einsetzen und auch schneller wieder loswerden kann. In Sachsen-Anhalt sind die politischen Beamten im Landesbeamtengesetz aufgezählt. Es sind nur wenige Stellen: die Staatssekretär:innen, Präsident:in und Vizepräsident:in des Landesverwaltungsamtes, die Leitung des Presse- und Informationsamts sowie die Leitung des Landesverfassungsschutzes.

Den Chef des Verfassungsschutzes auszutauschen, ist für eine Regierung also verhältnismäßig einfach. In Sachsen-Anhalt besetzt diese Position seit 14 Jahren Jochen Hollmann. Ginge es nach der AfD, wäre er wohl nicht mehr lange im Amt. Denn in seiner Amtszeit, im Jahr 2023, stufte der Landesverfassungsschutz den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Brandenburgs ehemaliger Verfassungsschutzpräsident Jörg Müller nannte die AfD-Übernahme des Landesgeheimdiensts ein „Worst-Case-Szenario“ für alle Verfassungsschützer in Deutschland.

Schwieriger wird es, das Personal der Polizei auszutauschen. Der Leiter der Landespolizei ist in Sachsen-Anhalt – wie in den meisten anderen Ländern – kein politischer Beamter. Doch ein direkter Austausch ist – gerade bei Personal unterhalb der Spitzenebene – nicht die einzige Option. „Bei Führungs- und Leitungspositionen kann man mittel- und langfristig gezielt Beschäftigte befördern. Es können auch Versetzungen vorgenommen oder Disziplinarverfahren eingeleitet werden“, sagt Markus Thiel.

All das könnten die Betroffenen zwar vor Verwaltungsgerichten anfechten. Aber das dauert, selbst wenn die Justiz unabhängig bliebe. „Das heißt, man kann aus den Ministerien solche Personalentscheidungen nach und nach so steuern, dass zunehmend regimetreue Beamtinnen und Beamten an den wichtigen Stellen tätig werden“, so Thiel. Er sieht hier auch ein hohes „Drangsalierungspotenzial“.

Möglich sei zudem, dass sich Beamt:innen freiwillig aus dem Dienst verabschieden, weil sie die Arbeit unter einer autoritären Regierung schlichtweg nicht mehr ertragen. Das führe dann eventuell zu einer „weiteren Ausdünnung demokratischer Kräfte“.

Hinschauen und Wegschauen

Und wie viel Einfluss hat die Regierung – auch ohne Austausch von Personal – auf die Arbeit der Polizei? Klar ist: Die Polizei muss ermitteln, wenn sie von einer möglichen Straftat erfährt. Das nennt man Legalitätsprinzip. Aber wo die Polizei genau hinschaut und mit wie viel Engagement sie bestimmte Straftaten verfolgt, ist ein anderes Thema. Eine autoritäre Regierung könnte also bestimmte Schwerpunkte für die Polizeiarbeit ausrufen. Oder andere Schwerpunkte einstellen.

Dass eine Straftat gar nicht mehr verfolgt wird, geht also nicht. Zumindest, wenn man nicht „alle rechtsstaatlichen Grundsätze über Bord werfen wollte“, sagt Markus Thiel. Aber für ihn ist es denkbar, dass etwa politische Straftaten aus dem rechten Spektrum nicht mehr mit demselben Nachdruck verfolgt werden könnten. Und wenn es um Vorwürfe gegen Regierungsmitglieder oder auch Mitarbeiter geht, gebe es Stellschrauben. „Zum Beispiel die Frage, ob man Aussagegenehmigungen für Beamtinnen und Beamte erteilt oder nicht“, so Markus Thiel.

Ein weiteres Thema sind präventive Angebote. Heute beispielsweise beteiligen sich die Polizei und der Verfassungsschutz an Aussteigerprogrammen für Rechtsextremist:innen. In Sachsen-Anhalt gibt es beispielsweise seit 2014 das Programm „EXTRA“ für Menschen aus der rechtsextremistischen Szene und frühere „Reichsbürger und Selbstverwalter“, das der Landesverfassungsschutz anbietet.

Solche Programme könnten eingestellt werden, ebenso die Förderung für nicht-staatliche Angebote. Schon jetzt sind Demokratieinitiativen wegen des Umbaus von Förderprogrammen wie „Demokratie Leben!“ stark unter Druck.

„Das Problem ist nicht mehr kleinzureden“

Markus Thiel war lange kein Freund des Arguments, dass man schon bei aktuellen Gesetzen für Sicherheitsbehörden darauf achten solle, potenziellen künftigen autoritären Regierung den Werkzeugkasten nicht schon fertig zu übergeben. Etwa beim Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt, das noch in diesem März ausgeweitet wurde. Es gibt der Landespolizei unter anderem die Befugnis, Big-Data-Analysen durchzuführen und präventiv Kennzeichen zu erfassen.

„Ich bin seit jeher ein Verfechter davon, dass man die Regelungen, die als praktisch notwendig erscheinen und die man verfassungsrechtlich zulässig treffen kann, auch trifft“, sagt Markus Thiel. Dass die Befugnisse in falsche Hände geraten können, hielt er immer für ein sehr hypothetisches Argument. „Weil ich immer der Auffassung gewesen bin, dass wir eigentlich hinreichende demokratische Kontrollinstanzen und Verfahren haben.“

Doch diese Einschätzung hat sich für den Polizeirechtler geändert: „Ich will ganz offen gestehen, dass ich das inzwischen ein bisschen anders sehe.“ Die Entwicklungen in den USA und anderen Staaten, in denen ein autoritärer Umbau im Gange ist, würden zeigen, dass das als Problem „nicht mehr kleinzureden ist“.

Ganz von neuen Befugnissen Abstand nehmen würde er jedoch nicht, sondern sich stattdessen mehr auf Schutzvorkehrungen konzentrieren. Polizeibefugnisse könnten außerdem auch gegen diejenigen helfen, die eine Demokratie angreifen wollen.

Eine Landespolizei ist keine Insel

Ein ganz praktisches Problem ist, dass Landespolizeien auf Daten von Bund und anderen Ländern zugreifen können. In Berlin etwa hatten dazu berechtigte Polizist:innen im Jahr 2020 Zugriff auf fast 40 übergreifende Datenbestände, darunter auch die DNA-Analysedatei, die Rechtsextremismusdatei oder das Ausländerzentralregister.

Wenn nun in einem Bundesland Rechtsextreme die Kontrolle übernehmen, Personal in der Polizei austauschen und missbräuchlich auf derartige Informationen zugreifen, um etwa politische Gegner:innen zu identifizieren und zu verfolgen, ist das ein mit aktuellen Mitteln kaum beherrschbares Problem. „Dann wäre natürlich denkbar, dass ein solches Land auch Informationen an Parteiorganisationen in anderen Ländern weitergibt“, sagt Markus Thiel.

Ein Land aus den Informationsverbünden auszuschließen, ist bislang nicht vorgesehen. Markus Thiel kann sich das aber vorstellen, in engen Grenzen. In einem Gastbeitrag für Verfassungsblog schreibt er, dass man beispielsweise das BKA-Gesetz darum ergänzen könnte, „bestimmte teilnahmeberechtigte Behörden für einen begrenzten, jeweils verlängerbaren Zeitraum vom Zugriff auf das Verbundsystem auszuschließen“ – als letztes Mittel, unter strikten sachlichen Voraussetzungen und nach einem strengen Verfahren.

Ähnlich wie bei der Polizei gibt es gemeinsame Datensammlungen auch beim Verfassungsschutz. Hier hat der Bundesverfassungsschutz eine zentrale Funktion für das „Nachrichtendienstliche Informationssystem“ NADIS, in dem Bundes- und Landesverfassungsschutzämter Informationen teilen. Im kürzlich vorgestellten Entwurf für eine Neuregelung des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist von möglichen Schutzvorkehrungen gegen einzelne Landesämter jedoch nichts zu sehen.

In Sachsen-Anhalt ist die Gefahr, dass eine potenzielle rechtsradikale Regierung Verfassungsschutz-Informationen missbrauchen könnte, inzwischen sehr konkret. Markus Thiel sagt: „Ich denke, dass wir uns überlegen sollten, wie wir mit diesen Fragen umgehen und sie nicht erst dann angehen, wenn es soweit ist.“ Er würde eine zeitlich begrenzte und streng kontrollierte Einschränkung des Informationsaustausches für einen „gangbaren Weg“ halten.

„Härtere Gangart von Seiten des Bundes“

Aber bei all den Szenarien: Was könnte man dagegen tun? Landesrechtlich sieht Markus Thiel keine großen Chancen. „Alles was man jetzt gesetzlich regelt, kann von einem Parlament mit den entsprechenden Mehrheiten problemlos geändert werden“, so der Polizeirechtler. Das heißt: Gesetze sind schnell andere. Und selbst wenn sie verfassungswidrig sind, dauert es vor Gerichten lange, sie wieder korrigieren zu lassen.

Er glaubt, dass es Schutzvorkehrungen vor allem „im tatsächlichen Bereich“ braucht. Eine Stärkung der Justiz, eine gute personelle Ausstattung für Verwaltungsgerichte und interne Kontrollstellen bei der Polizei. All das kann auch angegriffen werden, das ist klar. Wenn alles schiefgeht, bliebe am Ende vor allem eine „härtere Gangart von Seiten des Bundes“. Was heißt das?

Das hat GdP-Vize Sven Hüber in der aktuellen Ausgabe des Mitgliedermagazins unter dem Titel „Steht ein Elefant im Raum“ beschrieben. In seinem Text erinnert er an Artikel 91 des Grundgesetzes. Der besagt, dass die Bundesregierung Landespolizeien ihren Weisungen unterstellen und die Bundespolizei einsetzen kann, wenn ein Land Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht selbst bekämpfen kann oder will. Laut Hüber sei das vorstellbar, wenn „eine Landesregierung die verfassungsmäßige Ordnung untergräbt oder die sie tragende Partei verboten wird“.

Für seinen Beitrag, in dem er Polizist:innen dazu aufruft, die AfD weder zu wählen, zu unterstützen oder Mitglied zu sein, bekam Hüber eine Menge Gegenwind. Mehrere GdP-Mitglieder und der Landesverband NRW distanzierten sich, Bild und andere gruben in der DDR-Vergangenheit Hübers.

Der Ausgabe des Mitgliedermagazins beigelegt war auch ein How-To zur Remonstration in Scheckkartengröße. Denn für Beamt:innen – nicht nur bei der Polizei – gibt es das Recht zu remonstrieren. Das heißt, sie dürfen – oder müssen sogar – ihre Bedenken äußern, wenn sie annehmen, dass eine Anweisung unrechtmäßig ist. Zwei Ebenen von Vorgesetzten müssen sie durchlaufen, bevor sie bei der Ausführung von Anweisungen von ihrer persönlichen Verantwortung für die Rechtmäßigkeit befreit sind. Doch wenn die Anweisung die Würde des Menschen verletzt oder die Beamt*innen sich bei der Ausführung offensichtlich strafbar machen oder eine Ordnungswidrigkeit begehen, bleiben sie in jedem Fall haftbar. „Aber auch dann kann es problematisch sein, eine Anweisung zu verweigern, weil die Remonstrierenden mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen müssen“, so Markus Thiel. „Denn wenn am Ende der Vorgesetzte sagt ‚Es wird so gemacht, wie ich es gesagt habe’, sind die Möglichkeiten als Beamtin oder Beamter begrenzt.“ Wie auch bei anderen Optionen: Der Weg über die Gerichte existiert, dauert aber im Ernstfall viel zu lange.

Wie relevant Remonstrationen in der Praxis sind, ist schwer einzuschätzen. Auswertbare Zahlen dazu und aussagekräftige Auswertungen etwaiger Effekte fehlen.

Ein Diskurs über den Schutz der Demokratie

„Unsere gesamte Rechts- und Verfassungsordnung ist darauf angelegt, dass alle sich an die Regeln halten“, sagt Markus Thiel. Wie verletzlich derartige Systeme sind, zeigt sich auch, wenn sich in der EU Mitgliedstaaten nicht an vereinbarte Regeln halten. Zwar gibt es Sanktionsmechanismen wie Vertragsverletzungsverfahren. Doch bei der früheren Orban-Regierung in Ungarn beispielsweise führten zahlreiche dieser Verfahren nicht dazu, dass die Regierung ihren Kurs änderte.

Markus Thiel sagt: „Wir brauchen einen öffentlichen Diskurs darüber, wie wir unsere Demokratie schützen können.“ Dass ein solcher nicht leicht zu führen sein wird, ist dem Polizeirechtler klar. Die Kluft zwischen denen, die zur AfD neigen, und denen mit einer klaren Gegnerschaft sei groß, so Thiel. „Ich fürchte, dass leider ein nicht geringer Anteil der Bevölkerung die Notwendigkeit eines Diskurses überhaupt nicht anerkennt. Und das macht es natürlich unglaublich schwierig“, sagt er. In den verbleibenden drei Wochen, die im schlimmsten Fall bis zum Ernstfall bleiben, wird das nicht gelingen. Doch das solle nicht dazu führen, dass Bund und andere Länder das Thema gar nicht angehen.

Eine Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit der Bedrohung hätte es etwa bei der letzten Innenministerkonferenz im Juni gegeben. „Letzte Innenministerkonferenz ohne AfD?“ titelte dazu etwa der Tagesspiegel. Doch auf die Liste der öffentlichen Beschlüsse hat das Thema es nicht geschafft. Es helfe nicht, „ein Schreckgespenst an die Wand zu malen“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.

Anna Biselli ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr).

Reblogged von Netzpolitik (es wurde an einigen Stellen der Vorname „Markus“ vor dem Namen „Thiel“ ergänzt, um Verwechslungen flüchtiger Leser mit dem in Netzpolitik häufig diskutierten Tech-Baron Peter Thiel zu vermeiden).

09/22/25

Die Reichweitenlüge

Instagram, TikTok und Co.

Leena Simon 09.09.2025 (von Digitalcourage.de)

Millionen Follower, null Wirkung: „Social Media“ verkauft uns ein volles Stadion – und schaltet dann das Mikro stumm.

Das riesige Fußballstadion ist vollbesetzt. Das Mikrofon liegt in Ihrer Hand. „Wenn Sie dort rein sprechen“ – so hat man es Ihnen immer wieder erklärt – „erreichen Sie besonders viele Menschen.“ In Wahrheit aber ist das Mikro nur für die Reihen eins bis drei freigeschaltet. Von den 80.000 Anwesenden hört Sie tatsächlich kaum jemand.

So funktioniert das bei allen sozialen Medien mit Algorithmus. Es gibt nur einen Unterschied: Sie merken nicht, dass Sie kaum jemand hört und denken, Sie hätten mordsmäßig viele Leute erreicht. Denn die Reichweitenlüge, ein Begriff, den unser Gründungsmitglied padeluun geprägt hat, ist tief in unseren Überzeugungen angelangt.

Follower sind nicht gleich Follower

In jeder Diskussion über die Probleme der giergetriebenen sozialen Medien kommt irgendwann das Reichweiten-Argument: Da sind halt alle und dort müsse man die Menschen abholen und man tue sich ja keinen Gefallen, wenn man im Fediverse in einer Nische hockt. Dabei passiert ein grundlegender Fehler: Man darf nämlich die Follower im Fediverse nicht mit jenen auf Instagram oder X gleichsetzen. Bei Letzteren sagt es nämlich gar nicht so viel aus, wie wir denken. Denn die eigenen Follower kriegen nicht alle eigenen Posts eingeblendet. Auch da entscheidet der Algorithmus mit. Deshalb spreche ich im Fediverse gerne von „Qualitätsfollowern“. Denn die kriegen ausnahmslos alle Nachrichten angezeigt. Vielleicht erklärt sich auch so, weshalb Digitalcourage dort mit viel weniger Boosts (so nennt man dort die Shares bzw. Retweets), so viel mehr Antworten erhält.

Als X noch Twitter hieß und Digitalcourage dort auch noch einen aktiven Account betrieb, haben wir das selbst erlebt: Während unsere Inhalte im Fediverse mit deutlich weniger Followern lebhaft geteilt und kommentiert wurden, versandeten die gleichen Beiträge unseres (damals) erheblich followerstärkeren Twitter-Accounts. Follower meldeten uns immer wieder: „Wir haben eure Posts gar nicht gesehen.“ Mit einem Viertel an Followern erhielten wir im Fediverse doppelt so viel Aufmerksamkeit. So viel zur angeblich ach so viel größeren Reichweite auf Twitter. Der Algorithmus hatte uns einfach ausgeblendet. Aber wie lässt sich das belegen oder sichtbar machen?
Was viele nicht bedenken: Wenn mir der Algorithmus bestimmte Inhalte zeigt, bedeutet das gleichzeitig, dass er mir andere unterschlägt.

Erfolg als Illusion

Außerdem sehen wir ja immer nur die wenigen Erfolgsstories, die von der manipulierten Öffentlichkeit profitieren. Wir blenden dann schnell aus, dass es sich um seltene Ausnahmen handelt – um die Überlebenden einer gigantischen Auslese. Was nach allgemeinem Erfolg aussieht, ist in Wahrheit nur der „Survivorship Bias“: Wir sehen die paar Accounts, die dank Algorithmen durch die Decke gehen, und vergessen die unzähligen, die im Schatten bleiben. Da wollen wir natürlich dazu gehören. Genau mit diesem Trick füttern uns die giergetriebenen sozialen Medien – sie zeigen uns die Stars, damit wir glauben, alle könnten so glänzen.

Unzumutbare Spielregeln

Das ist allerdings eine Lüge. Denn das Versprechen der großen Reichweite entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Scheinriese. Eine große Reichweite erreichen Sie dort nur dann, wenn Sie bereit sind, sich den Spielregeln der Plattformen zu unterwerfen:

  • Wenn sich Ihre Inhalte gut kommerzialisieren lassen, also seicht, gefällig und bloß nicht zu intelligent sind.
  • Wenn Sie bezahlen – Reichweite gegen Geld geht immer.
  • Wenn Sie Inhalte auf Klick-Format eindampfen, bunt bebildern und dauernd Content rauspusten.
  • Wenn Sie besonders pointiert, polarisierend oder wutträchtig posten.
  • Wenn Sie alles bis zur Unkenntlichkeit verkürzen, keine Links setzen und sich an einer unkonstruktiven Diskussionskultur beteiligen.
  • Und wenn es Sie nicht stört, in rechtsextremer Gesellschaft zu posten, deren Inhalte stets viel mehr Reichweite kriegen werden.

Für alle anderen ist die Reichweite sehr viel kleiner, als es den Anschein hat. Lange, differenzierte oder ausgewogene Inhalte lassen sich nicht gut monetarisieren – und werden oft einfach nicht angezeigt. Das angeblich so große Reichweitenpotential steht Ihnen dann schlicht nicht zur Verfügung.

Retorten-Reichweite

Hinzu kommt: Die hohen Nutzendenzahlen dieser Plattformen sind vor allem Potential – aber nicht Realität. Wer tatsächlich viele Menschen erreicht, entscheidet allein der Algorithmus. Und in diesen Zahlen stecken ohnehin massenhaft Bots, Karteileichen, Spam-Accounts und Trolle, die Hassnachrichten verbreiten. Die schöne große Bühne ist in Wahrheit vollgestopft mit Geisterpublikum.

Das mit der Reichweite ist eine große Lüge. Wir lassen uns von Zahlen blenden, die genau gar nichts aussagen. Am Ende bleiben von Gier getriebene soziale Medien das, was sie sind: Manipulationsmaschinen, die uns glauben machen wollen, wir sprächen ins volle Stadion – während sie heimlich die Lautsprecher nur für bestimmte Reihen anschalten.

Die Reichweite ist nicht groß. Sie ist frisiert: abhängig von der Gnade jener Konzerne, die davon profitieren, uns gegeneinander aufzuhetzen.

Ehrliche Reichweite gibts im Fediverse

Dann doch lieber ins Fediverse: Da sind zwar in absoluten Zahlen aktuell noch weniger Leute unterwegs. Doch eine Community, die ich mir dort aufgebaut habe, wird mir erhalten bleiben und es gibt keinen Algorithmus, der sich zwischen mich und meine Leser.innen stellt und meine Nachrichten verschwinden lässt, weil sie nicht hasserfüllt genug sind.

Leena Simon Beitrag zuerst erschienen auf Digitalcourage.de

https://digitalcourage.de/blog/2025/die-reichweitenluege

Digitalcourage engagiert sich seit 1987 für Grundrechte, Datenschutz und eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter. Wir sind technikaffin, doch wir wehren uns dagegen, dass unsere Demokratie „verdatet und verkauft“ wird. Seit 2000 verleihen wir die BigBrotherAwards. Digitalcourage ist gemeinnützig, finanziert sich durch Spenden und lebt von viel freiwilliger Arbeit. Mehr zu unserer Arbeit.

Info-Material zu Digitalter Mündigkeit bei Digitalcourage

In unserer Wissensreihe kurz&mündig werden komplexe Themen auf wenigen Seiten im kleinen Format herunter gebrochen, so dass alle sie verstehen können. Immer nach dem Motto: Man muss nicht alles wissen, aber man sollte wissen, wovon man keine Ahnung hat. „kurz&mündig“ entsteht als Zusammenarbeit von Digitalcourage und Art d’Ameublement. Wir nennen sie manchmal scherzhaft „Pixi-Bücher für Erwachsene“.

Sie sind Buchhändler.in? Fragen Sie nach unseren fertig bestückten Verkaufsständern!

Sie haben selbst ein Thema, das in unsere Reihe passen würde? Bieten Sie es uns an!