08/19/26

Paris: STOPP Social-Media-Verbot

Verfassungswidrig: Was der Stopp des französischen Social-Media-Verbots bedeutet

Das jüngst in Frankreich beschlossene Social-Media-Verbot für Minderjährige ist aus mehreren Gründen verfassungswidrig. Hier erklären Jurist*innen, welche Spielräume Präsident Emmanuel Macron noch hat – und was das für Deutschland heißt.

Sebastian Meineck, Netzpolitik 19. August 2026

Mit der Entscheidung vom 14. August hat Frankreichs Verfassungsrat das Social-Media-Verbot für Minderjährige gestoppt, und zwar auf den letzten Metern. Das Vorzeigeprojekt des französischen Präsidenten Emmanuel Macron verstößt demnach gegen die Verfassung.

Die Pläne sind damit aber nicht vom Tisch. Macron hat seine Regierung bereits aufgefordert, das Gesetz zu überarbeiten. Bis zum Frühjahr 2027 könnte der nächste Anlauf kommen, wie die Agentur Reuters berichtet. Danach sind die nächsten Präsidentschaftswahlen in Frankreich, zu denen Macron kein weiteres Mal antreten darf.

Hat das Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige in Frankreich noch eine Chance? Der Spielraum ist schmal, wie Jurist*innen auf Anfrage von netzpolitik.org erklären. Denn nicht nur die französische Verfassung setzt dem Vorhaben enge Grenzen, sondern auch das aktuelle EU-Recht. Zugleich sendet die Entscheidung aus Frankreich Signale nach Deutschland. Der Überblick.

Drei Hürden: Das sagt der Verfassungsrat

Es gibt drei zentrale Gründe, warum der französische Verfassungsrat das Social-Media-Verbot gestoppt hat. Es sind zugleich die Hürden, die ein nächster Anlauf überwinden müsste.

  1. Das Zugangsverbot für unter 15-Jährige ist zu pauschal, wie aus der Begründung der Ratsmitglieder hervorgeht. Es ist demnach nicht an potenziell gefährliche Inhalte und Funktionen geknüpft oder an fehlende Schutzmaßnahmen, könnte also auch harmlose Dienste treffen. Das beeinträchtige die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit junger Menschen, schreibt der Verfassungsrat mit Blick auf die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789.
  2. Das Gesetz setzt sich über Eltern und Aufsichtspersonen hinweg. Sie hätten mit dem Verbot keine Möglichkeit mehr, selbst zu entscheiden, welche Dienste sie ihrem Kind schon zutrauen, etwa wegen seines individuellen Reifegrads.
  3. Im Gesetz stehen keine Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre. Genau das bräuchte es aber mit Blick auf mögliche Alterskontrollen, wie die Ratsmitglieder argumentieren. Zwar steht im französischen Gesetz nichts über Alterskontrollen – der Gesetzgeber hat diesen pikanten Aspekt einfach ausgelassen. Doch wie soll ein Zugangsverbot ohne jegliche Kontrolle funktionieren? Hier legt der Verfassungsrat den Finger in die Wunde und sagt, einfach ausgedrückt: Der Gesetzgeber muss das klären.

Trotz dieser Hürden sind Online-Verbote im Namen des Kinder- und Jugendschutzes weiter denkbar, wie aus der Begründung des Verfassungsrats hervorgeht. Die Ratsmitglieder schreiben von Risiken wie Sucht, Belästigung oder Betrug. Es gehe ums Kindeswohl und um die öffentliche Ordnung. Solche Ziele seien geeignet, um die Freiheit junger Menschen beim Zugriff auf Online-Dienste zu beschränken.

Der Verfassungsrat besteht aus neun regulären Mitgliedern mit einer Amtszeit von neun Jahren. Seine Entscheidungen sind bindend. Unter anderem Abgeordnete können das Organ anrufen, damit es ein Gesetz vor dessen Inkrafttreten prüft – genau das ist beim Social-Media-Verbot geschehen.

Juristin: Entscheidung „größtenteils vorhersehbar“

Die Juristin Brunessen Bertrand forscht an der französischen Universität Rennes unter anderem zu europäischem Digitalrecht und digitalem Binnenmarkt. Die Entscheidung des Verfassungsrats war „größtenteils vorhersehbar“, erklärt sie auf Anfrage von netzpolitik.org. Das habe sich bereits in einer Stellungnahme der Ratsmitglieder vom Januar abgezeichnet.

In der vorliegenden Form habe das französische Social-Media-Verbot für Minderjährige „keine Aussicht auf Bestand“, schreibt sie auf Englisch. Der entscheidende erste Artikel des Gesetzes „wurde in seiner Gesamtheit für verfassungswidrig erklärt“.

Ein überarbeitetes Gesetz sei zwar möglich. „Es darf aber nicht einfach das pauschale Verbot bis zur Altersgrenze von 15 Jahren in anderen Worten reproduzieren“, so Bertrand. Der neue Anlauf müsse stattdessen die Beschaffenheit und Risiken eines betroffenen Online-Diensts berücksichtigen. „Gezielte, risikobasierte Einschränkungen sind rechtlich weiterhin denkbar.“

Zudem brauche es eine Regelung, wann Eltern und Aufsichtspersonen die Altersbeschränkung für ihre Kinder aufheben dürften. Das Gesetz müsse dabei Alter, Reife und familiäre Umstände junger Menschen berücksichtigen.

Frankreich in der Zwickmühle

Eine weitere Schwierigkeit sieht Bertrand im EU-Recht, genauer gesagt im Gesetz über digitale Dienste (DSA).

Der DSA regelt EU-weit, welche Pflichten Betreiber von Online-Plattformen haben. Alterskontrollen sind demnach nur eine von mehreren möglichen Maßnahmen, um junge Menschen im Netz zu schützen – aber keine Pflicht. Hier beißt sich das aktuelle EU-Recht mit dem Konzept von Social-Media-Verboten: Ohne Pflicht zu Alterskontrollen wäre eine wirksame Altersgrenze kaum denkbar.

Der französische Gesetzgeber steckt also derzeit in einer Zwickmühle:

  • Auf der einen Seite steht das EU-Recht. Die EU-Kommission pocht darauf, dass Frankreich Online-Plattformen nicht zu Alterskontrollen verpflichten darf. Das hat sie jüngst auch im Notifizierungsverfahren zum Social-Media-Verbot klargemacht. Dabei prüft die EU-Kommission, ob nationale Gesetze in Konflikt mit EU-Recht geraten könnten.
  • Auf der anderen Seite steht die französische Verfassung. Der Verfassungsrat pocht darauf, dass Frankreich klären muss, wie etwaige Kontrollen den Schutz der Privatsphäre achten.

Nicht nur die französische Juristin Bertrand sieht hier ein Problem, sondern auch der deutsche Medienrechtler Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung (Hans-Bredow-Institut). Würde Frankreich den Anforderungen des Verfassungsrats entsprechen und Online-Plattformen ausdrücklich in die Pflicht nehmen, wäre „eine Eskalation mit der EU-Kommission vorprogrammiert“, schreibt er auf Anfrage von netzpolitik.org.

Dennoch rechnet Dreyer damit, dass Frankreich nicht aufgibt: „Bei der Vehemenz, mit der die französische Regierung das Thema Social-Media-Ban verfolgt, gehe ich von einem erneuten Versuch einer gesetzlichen Regelung aus.“

Medienrechtler: Drei Lehren für Deutschland

Auch in Deutschland gibt es eine Debatte über ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Medienrechtler Dreyer sieht Parallelen zu Frankreich, trotz der Unterschiede zwischen französischem und deutschem Recht.

In Frankreich habe der Verfassungsrat die allgemeine Altersgrenze gerügt, weil sie „nicht nach einzelnen Funktionen oder spezifischen Risiken eines Dienstes unterscheidet“, so Dreyer. Dahinter steckt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das auch in Deutschland zu beachten wäre.

Eine weitere Ähnlichkeit sieht Dreyer in der vom französischen Verfassungsrat gerügten Einschränkung der Elternrolle. In Deutschland geht das sogenannte „Erziehungsprimat“ der Eltern aus dem Grundgesetz hervor. Demnach „dürfen und müssen“ Eltern grundsätzlich selbst entscheiden, zu welchen Medienangeboten ihr Kind Zugang erhält, wie Dreyer erklärt.

Auch im dritten und letzten Kritikpunkt des französischen Verfassungsrats sieht Dreyer Parallelen zu Deutschland. Hier geht es darum, dass der französische Gesetzgeber keine näheren Bestimmungen zu Alterskontrollen formuliert hat. Das wäre auch im deutschen Recht ein Problem, wie Dreyer ausführt. Demnach habe der Gesetzgeber „die wesentlichen Entscheidungen und Bestimmungen selbst zu treffen“, und zwar umso mehr, je stärker eine Norm in Grundrechte eingreife.

Bei Alterskontrollen sind insbesondere Grundrechte wie Datenschutz und Privatsphäre relevant. An anderer Stelle gibt es bereits nähere Bestimmungen für Alterskontrollen, etwa in den DSA-Leitlinien der EU-Kommission zum Schutz von Minderjährigen. Demnach sollten sich Kontrollen unter anderem am Prinzip der Datenminimierung orientieren; Ausweis-basierte Kontrollen sollten anonym sein.

EU-Kommission plant eigene Regelung

Während sich Frankreich an einer nationalen Lösung abarbeitet, will die EU-Kommission eine EU-weite Regelung schaffen. Das hat die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen (CDU), angekündigt.

Zwei Fachleute für Gesundheit hatten im auf Auftrag der EU-Kommission ein umfassendes Verbot bis 13 Jahre empfohlen – nicht nur für soziale Medien, sondern auch für allerlei Online-Dienste, die Risiken für junge Menschen bergen könnten. Durchgesetzt werden soll dieses breite Zugangsverbot mit flächendeckenden Alterskontrollen.

Auf Grundlage der Empfehlungen will die EU-Kommission bis Ende des Sommers einen Plan vorlegen. In diesem Zuge könnte die EU beispielsweise den DSA nachschärfen, sodass Plattformen eben doch zu Alterskontrollen verpflichtet werden dürfen.

Fachleute aus unter anderem Kinderschutz, Medienpädagogik, IT-Sicherheit und Datenschutz warnen eindringlich vor Verboten und Alterskontrollen, die einen umfassenden Kontroll-Apparat im Netz schaffen würden. Ein alternativer Ansatz sind zum Beispiel bessere Schutzfunktionen für alle sowie ein Verbot manipulativer Designs und suchtfördernder Mechanismen.

Sobald die EU-Kommission ihren Entwurf vorlegt, könnten Parlament und Rat über den Vorschlag beraten. Am Ende könnte also doch noch eine Art Social-Media-Verbot kommen, auch nach Frankreich – allerdings nicht mehr als Vorzeigeprojekt von Emmanuel Macron.

Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize.Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon

Aus Netzpolitik

Autor Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon

10/5/25

Mareike Ernst: Einsamkeit – Modelle, Ursachen, Interventionen

Rezension von Thomas Barth

Mareike Ernst: Einsamkeit -Modelle, Ursachen, Interventionen, UTB, Ernst Reinhardt Verlag, München 2024, 234 S.

Das Phänomen der Einsamkeit wird in den letzten Jahren zunehmend als gesellschaftliche und gesundheitspolitische Herausforderung wahrgenommen, denn Einsamkeit kann krank machen: Zusammenhänge mit Schlafstörungen, Ängsten, Depressionen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und erhöhter Sterblichkeit sind belegt. Auch ein Zusammenhang von Einsamkeit mit der Nutzung „Sozialer Medien“, des Internets oder generell digitaler Medien ist immer wieder im Gespräch.

Die Psychologin Mareike Ernst bietet in ihrem Buch Einsamkeit – Modelle, Ursachen, Interventionen eine umfassende und interdisziplinäre Analyse des Phänomens Einsamkeit. Die Autorin untersucht Einsamkeit vor allem aus psychologischer, soziologischer und medizinischer Perspektive und geht dabei in einem eigenen (leider sehr knappen, aber hier genauer zu betrachtenden) Kapitel auf das Thema Digitalisierung und Einsamkeit ein.

Existenzialismus und Solitude

Ernst beginnt mit philosophischen Überlegungen zur Einsamkeit. „Existenzielle Einsamkeit“ sei ein anthropologisches Faktum, das Getrenntsein von anderen. Sie verweist auf den Existenzialismus und nennt vor allem Jaspers, Sartre und Heidegger als Philosophen, die sich damit befasst hätten, und kommt dann zur „existenziellen Psychotherapie“ von Yalom, die den Menschen helfen wolle, die existenzielle Einsamkeit zu analysieren und, soweit nicht überwindbar, zu ertragen.

Ernst kommt von intuitiven Beschreibungen der Einsamkeit durch Emotionen von Traurigkeit, Schmerz, Leere, Unverständnis, Frustration und Gefühlen von Verlorenheit“ (S.9) zu einer präzisen Definition von Einsamkeit als subjektiv erlebtes, unangenehmes Gefühl, das entsteht, wenn die sozialen Beziehungen einer Person qualitativ oder quantitativ als unzureichend wahrgenommen werden. Sie grenzt Einsamkeit von verwandten Konzepten wie sozialer Exklusion, Isolation, Alleinsein oder Depression ab und betont, dass Einsamkeit nicht zwangsläufig mit objektivem Alleinsein einhergeht, sondern vielmehr eine Diskrepanz zwischen gewünschten und tatsächlich erlebten sozialen Beziehungen beschreibt.

Im Englischen stehe, so die Autorin, neben der negativ bewerteten lonelinessdie wünschenswerte solitude, für die es keine deutsche Entsprechung gibt (S.19). Belastend und gefährlich sei besonders eine chronische Einsamkeit, die in Deutschland 5-15 Prozent der Bevölkerung betreffe (S.25). Ernst schließt ihre Kapitel mit einer Zusammenfassung, Fallbeispielen und für ein Lehrbuch nützlichen Fragen zur Selbstüberprüfung ab. Hier etwa mit: „Mona ist 39 Jahre alt und lebt in einer großen Stadt in Norddeutschland…“ (S.29).

Ursachen und gesellschaftliche Perspektive

Nach Philosophie und Epidemiologie beschreibt Mareike Ernst die Ätiologie, die Ursachen der Einsamkeit. Die evolutionäre Theorie verweise auf den Menschen als Gruppenwesen, den das negative Einsamkeitsgefühl motiviere, sich nicht zu sehr zu vereinzeln. Das Teufelskreis-Modell verweise dagegen darauf, dass einsame Menschen soziale Fähigkeiten einbüßen würden, was ihre Isolation erhöhe. Psychodynamik und Persönlichkeit wären weitere Faktoren, was integrative Ansätze ratsame erscheinen lasse (auf Probleme eklektischer Modelle geht sie nicht weiter ein).

Die Frage der Digitalisierung taucht erst im Kapitel 4 „Gesellschaftliche Perspektiven auf Einsamkeit“ auf, neben zwei weiteren involvierten „Megatrends“: Der „Überalterung“ und der „Globalisierung“. Den Begriff der Megatrends entnimmt Mareike Ernst der Zukunftsforschung, deren Prognosen nahelegen würden: „Wir leben zwar länger, sind von Tausenden von Menschen umgeben und mit Millionen anderen digital vernetzt -aber dabei möglicherweise einsamer als je zuvor.“ (S.96). Dieser These will sie sich kritisch nähern und führt Studien an, die eine Steigerung der Einsamkeit über die letzten Generationen 2019 (für die USA) nicht bestätigen konnte. Zu verzeichnen seien geänderte Bildungsverläufe und Arbeitswelt, steigende Zahlen von Single-Haushalten (1950 nur 5 Prozent, heute über 40 Prozent für Deutschland); allein bei jungen Menschen, den emerging adults (18-29 Jährige) zeigten sich leicht gestiegene Vorkommen von Einsamkeit, verstärkt zuletzt durch die Covid-Pandemie (der sie viel Aufmerksamkeit widmet, wohl weil sie dort selbst forschte). Wie steht es aber um digitale Netze und die ihnen oft attestierte Wirkung der Vereinsamung ihrer Nutzer?

Digitalisierung und Einsamkeit

Mareike Ernst gibt zu bedenken, dass die Digitalisierung und die Nutzung sozialer Medien „bidirektional und dynamisch“ sei, also ambivalente Effekte auf das Einsamkeitserleben haben können (S.99). Zwei Hypothesen dominieren demnach die derzeitige Forschung: Die Verdrängungshypothese besage, dass bei einsamen Menschen digitale Medien die Humankontakte ersetzt und damit reduziert hätten; die Stimulationshypothese gehe dagegen davon aus, dass Digitalmedien den Einsamen eher helfen könnten, ihre Beziehungen zu anderen zu halten und sogar neue Menschen kennenzulernen (ebd.).

Einerseits erleichtern digitale Plattformen und soziale Netzwerke also den Kontakt zu anderen, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder in isolierten Lebenssituationen. Andererseits zeige die Forschung, dass die intensive, aber oberflächliche Nutzung sozialer Medien das Gefühl von Einsamkeit sogar verstärken kann. Es zeigen sich entsprechende Ergebnisse in der Forschung, besonders bezüglich junger Menschen auf Social Media wie Instagram oder TikTok -was die Verdrängungshypothese stütze. Es sei in den Studien jedoch nicht zu unterscheiden, ob Einsamkeit durch die Mediennutzung gefördert würde oder ob Einsame vermehrt zu Digitalmedien greifen (S.100). Aus ihrer Sicht mangelt es derzeitiger Forschung auf diesem Gebiet an Längsschnittstudien, die Mediennutzung und Einsamkeit über einige Jahre hinweg an denselben Personen untersuchen. Sie bedenkt jedoch nicht, dass dabei die kurzen Innovationszyklen und ein entsprechend schnell sich wandelndes Nutzungsverhalten ein Problem sind. Angesichts aktueller pädagogischer Debatten um digitale Nutzungsbeschränkungen für junge Menschen fällt das Kapitel mit kaum drei von 200 Seiten leider sehr knapp aus, was auf die Notwendigkeit vermehrter interdisziplinärer Zusammenarbeit in der Einsamkeitsforschung hindeutet.

Der Nestor soziologischer Technikfolgen-Forschung, Arno Bammé, vermerkte etwa jüngst: „Das aktuell diskutierte Phänomen pandemischer „Einsamkeit“ ist nichts anderes als die Kehrseite der Medaille grenzenloser Individualisierung, ein sozialstrukturelles Phänomen analog dem der „strukturellen Gewalt“ (Galtung 1975)…“ (Fn.20, S.20). Bammé legt in seinem Buch „Sprache, Technik, Ökonomie: Von der analogen ‚Gemeinschaft‘ zur digitalen ‚Gesellschaft’“ (2024) umfassend dar, wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in die Sozialgeschichte eingebettet sind -bis hin zur Prognose, dass wir derzeit in einem Epochenbruch stehen, der nur mit der „neolithischen Revolution“ (der Einführung von Ackerbau und Viehzucht) vergleichbar sei. Diese soziale Revolution, das Sesshaftwerden, hätte unsägliche Probleme über die damaligen Menschen gebracht: Kriege, Seuchen, ungerechte Eigentumsverhältnisse; analog würde uns derzeit die Revolution der Digitalisierung bislang noch kaum abschätzbare Probleme bescheren -darunter wohl auch die Einsamkeit, das einsame Sterben in der Stadt und ein immer mehr kommerzialisierter Umgang mit dem Tod.

Gesellschaftliche Folgen von Einsamkeit

Die gesellschaftliche Perspektive, so Mareike Ernst, sei bislang wenig beleuchtet, weil Einsamkeit als individuelles Problem gelte. In US-Umfragen wäre eine Korrelation mit konservativen Einstellungen gefunden worden, in deutschen und niederländischen Studien wäre Einsamkeit mit Entpolitisierung einhergegangen, bis hin zu geringerer Wahlbeteiligung. Im Covid-Kontext korrelierte Einsamkeit mit stärkerer Zustimmung zu „allgemeiner Verschwörungsmentalität“, Einkommen und Bildungsgrad wären dafür jedoch stärkere Faktoren gewesen. Eine Studie an deutschen Jugendlichen und Jungerwachsenen habe jedoch Einsamkeit korreliert mit politischer Radikalisierung und „Verschwörungsnarrativen“ gesehen (S.107). Dauerhafte Isolation und Einsamkeit könne folglich gesellschaftliche Werte erodieren, Partizipation und sozialen Zusammenhalt reduzieren und seien daher als Gefahr für die Demokratie zu sehen (S.109).

Zur Frage von Einsamkeit und Gesundheit verweist Ernst auf komplexe Wechselwirkungen mit psychischen und physischen Faktoren wie Vorerkrankungen, Mobilität, Übergewicht, Schlafqualität, Alkohol- und Tabakkonsum. Als ausgewiesener Stressfaktor verstärke Einsamkeit deren negative Wirkungen und werde selbst durch sie beeinflusst. Bei Forschungsmethoden setzt sie überwiegend auf quantitative Methoden, legt einen Schwerpunkt aber auf Behandlungsmöglichkeiten. Hier sieht sie kognitive Interventionen als bislang erfolgreichsten Weg, wobei den Patienten deren toxische Selbstwahrnehmung sowie Wahrnehmung anderer Menschen klarzumachen sei und ihre Erwartungen an Beziehungen Thema wären. Weniger erfolgreiche wären psychoedukative Anleitungen für bessere Sozialkompetenz und Beziehungsanbahnung gewesen (S.209).

Fazit: Das Buch zeigt, dass Einsamkeit erhebliche negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit hat. Studien belegen einen Zusammenhang zwischen Einsamkeit und erhöhtem Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen, Angststörungen sowie einer insgesamt verminderten Lebenserwartung. Psychologisch wird Einsamkeit mit Gefühlen der Wertlosigkeit, Selbstzweifeln und sozialer Angst assoziiert, was wiederum die soziale Teilhabe erschwert und somit einen Teufelskreis erzeugt. Ernst betont also, dass die Digitalisierung zwar neue Möglichkeiten der Vernetzung bietet, aber auch Risiken birgt, insbesondere wenn sie zu einer Verringerung direkter sozialer Interaktionen führt. Zusammenfassend sieht Mareike Ernst die Digitalisierung als einen Faktor, der Einsamkeit sowohl lindern als auch verstärken kann – je nachdem, wie sie genutzt wird und in welchem sozialen Kontext sie eingebettet ist.

Mareike Ernst: Einsamkeit -Modelle, Ursachen, Interventionen, UTB, Ernst Reinhardt Verlag, München 2024, 234 S., 39,90 Euro, ISBN 978-3-8252-6229-7

Quellen

Arno Bammé: Sprache, Technik, Ökonomie: Von der analogen ‚Gemeinschaft‘ zur digitalen ‚Gesellschaft‘, Metropolis-Verlag, Marburg 2024.

Susanne Loke: Einsames Sterben und unentdeckte Tode in der Stadt. Über ein verborgenes gesellschaftliches Problem, transcript, Bielefeld 2023.

Thomas Barth: Filmkritik – Mr.May und das Flüstern der Ewigkeit“: Ein tragikomisches Filmjuwel klagt Kälte und Effizienzdenken an.

09/22/25

Die Reichweitenlüge

Instagram, TikTok und Co.

Leena Simon 09.09.2025 (von Digitalcourage.de)

Millionen Follower, null Wirkung: „Social Media“ verkauft uns ein volles Stadion – und schaltet dann das Mikro stumm.

Das riesige Fußballstadion ist vollbesetzt. Das Mikrofon liegt in Ihrer Hand. „Wenn Sie dort rein sprechen“ – so hat man es Ihnen immer wieder erklärt – „erreichen Sie besonders viele Menschen.“ In Wahrheit aber ist das Mikro nur für die Reihen eins bis drei freigeschaltet. Von den 80.000 Anwesenden hört Sie tatsächlich kaum jemand.

So funktioniert das bei allen sozialen Medien mit Algorithmus. Es gibt nur einen Unterschied: Sie merken nicht, dass Sie kaum jemand hört und denken, Sie hätten mordsmäßig viele Leute erreicht. Denn die Reichweitenlüge, ein Begriff, den unser Gründungsmitglied padeluun geprägt hat, ist tief in unseren Überzeugungen angelangt.

Follower sind nicht gleich Follower

In jeder Diskussion über die Probleme der giergetriebenen sozialen Medien kommt irgendwann das Reichweiten-Argument: Da sind halt alle und dort müsse man die Menschen abholen und man tue sich ja keinen Gefallen, wenn man im Fediverse in einer Nische hockt. Dabei passiert ein grundlegender Fehler: Man darf nämlich die Follower im Fediverse nicht mit jenen auf Instagram oder X gleichsetzen. Bei Letzteren sagt es nämlich gar nicht so viel aus, wie wir denken. Denn die eigenen Follower kriegen nicht alle eigenen Posts eingeblendet. Auch da entscheidet der Algorithmus mit. Deshalb spreche ich im Fediverse gerne von „Qualitätsfollowern“. Denn die kriegen ausnahmslos alle Nachrichten angezeigt. Vielleicht erklärt sich auch so, weshalb Digitalcourage dort mit viel weniger Boosts (so nennt man dort die Shares bzw. Retweets), so viel mehr Antworten erhält.

Als X noch Twitter hieß und Digitalcourage dort auch noch einen aktiven Account betrieb, haben wir das selbst erlebt: Während unsere Inhalte im Fediverse mit deutlich weniger Followern lebhaft geteilt und kommentiert wurden, versandeten die gleichen Beiträge unseres (damals) erheblich followerstärkeren Twitter-Accounts. Follower meldeten uns immer wieder: „Wir haben eure Posts gar nicht gesehen.“ Mit einem Viertel an Followern erhielten wir im Fediverse doppelt so viel Aufmerksamkeit. So viel zur angeblich ach so viel größeren Reichweite auf Twitter. Der Algorithmus hatte uns einfach ausgeblendet. Aber wie lässt sich das belegen oder sichtbar machen?
Was viele nicht bedenken: Wenn mir der Algorithmus bestimmte Inhalte zeigt, bedeutet das gleichzeitig, dass er mir andere unterschlägt.

Erfolg als Illusion

Außerdem sehen wir ja immer nur die wenigen Erfolgsstories, die von der manipulierten Öffentlichkeit profitieren. Wir blenden dann schnell aus, dass es sich um seltene Ausnahmen handelt – um die Überlebenden einer gigantischen Auslese. Was nach allgemeinem Erfolg aussieht, ist in Wahrheit nur der „Survivorship Bias“: Wir sehen die paar Accounts, die dank Algorithmen durch die Decke gehen, und vergessen die unzähligen, die im Schatten bleiben. Da wollen wir natürlich dazu gehören. Genau mit diesem Trick füttern uns die giergetriebenen sozialen Medien – sie zeigen uns die Stars, damit wir glauben, alle könnten so glänzen.

Unzumutbare Spielregeln

Das ist allerdings eine Lüge. Denn das Versprechen der großen Reichweite entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Scheinriese. Eine große Reichweite erreichen Sie dort nur dann, wenn Sie bereit sind, sich den Spielregeln der Plattformen zu unterwerfen:

  • Wenn sich Ihre Inhalte gut kommerzialisieren lassen, also seicht, gefällig und bloß nicht zu intelligent sind.
  • Wenn Sie bezahlen – Reichweite gegen Geld geht immer.
  • Wenn Sie Inhalte auf Klick-Format eindampfen, bunt bebildern und dauernd Content rauspusten.
  • Wenn Sie besonders pointiert, polarisierend oder wutträchtig posten.
  • Wenn Sie alles bis zur Unkenntlichkeit verkürzen, keine Links setzen und sich an einer unkonstruktiven Diskussionskultur beteiligen.
  • Und wenn es Sie nicht stört, in rechtsextremer Gesellschaft zu posten, deren Inhalte stets viel mehr Reichweite kriegen werden.

Für alle anderen ist die Reichweite sehr viel kleiner, als es den Anschein hat. Lange, differenzierte oder ausgewogene Inhalte lassen sich nicht gut monetarisieren – und werden oft einfach nicht angezeigt. Das angeblich so große Reichweitenpotential steht Ihnen dann schlicht nicht zur Verfügung.

Retorten-Reichweite

Hinzu kommt: Die hohen Nutzendenzahlen dieser Plattformen sind vor allem Potential – aber nicht Realität. Wer tatsächlich viele Menschen erreicht, entscheidet allein der Algorithmus. Und in diesen Zahlen stecken ohnehin massenhaft Bots, Karteileichen, Spam-Accounts und Trolle, die Hassnachrichten verbreiten. Die schöne große Bühne ist in Wahrheit vollgestopft mit Geisterpublikum.

Das mit der Reichweite ist eine große Lüge. Wir lassen uns von Zahlen blenden, die genau gar nichts aussagen. Am Ende bleiben von Gier getriebene soziale Medien das, was sie sind: Manipulationsmaschinen, die uns glauben machen wollen, wir sprächen ins volle Stadion – während sie heimlich die Lautsprecher nur für bestimmte Reihen anschalten.

Die Reichweite ist nicht groß. Sie ist frisiert: abhängig von der Gnade jener Konzerne, die davon profitieren, uns gegeneinander aufzuhetzen.

Ehrliche Reichweite gibts im Fediverse

Dann doch lieber ins Fediverse: Da sind zwar in absoluten Zahlen aktuell noch weniger Leute unterwegs. Doch eine Community, die ich mir dort aufgebaut habe, wird mir erhalten bleiben und es gibt keinen Algorithmus, der sich zwischen mich und meine Leser.innen stellt und meine Nachrichten verschwinden lässt, weil sie nicht hasserfüllt genug sind.

Leena Simon Beitrag zuerst erschienen auf Digitalcourage.de

https://digitalcourage.de/blog/2025/die-reichweitenluege

Digitalcourage engagiert sich seit 1987 für Grundrechte, Datenschutz und eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter. Wir sind technikaffin, doch wir wehren uns dagegen, dass unsere Demokratie „verdatet und verkauft“ wird. Seit 2000 verleihen wir die BigBrotherAwards. Digitalcourage ist gemeinnützig, finanziert sich durch Spenden und lebt von viel freiwilliger Arbeit. Mehr zu unserer Arbeit.

Info-Material zu Digitalter Mündigkeit bei Digitalcourage

In unserer Wissensreihe kurz&mündig werden komplexe Themen auf wenigen Seiten im kleinen Format herunter gebrochen, so dass alle sie verstehen können. Immer nach dem Motto: Man muss nicht alles wissen, aber man sollte wissen, wovon man keine Ahnung hat. „kurz&mündig“ entsteht als Zusammenarbeit von Digitalcourage und Art d’Ameublement. Wir nennen sie manchmal scherzhaft „Pixi-Bücher für Erwachsene“.

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