06/14/26

Deutscher Ethikrat: „Nein“ zu Social-Media-Verbot

Absichern statt aussperren: Deutscher Ethikrat sagt „Nein“ zu Social-Media-Verbot

Der Deutsche Ethikrat mischt die Social-Media-Debatte auf. Dem vielfach geforderten Verbot für Minderjährige verpassen die Expert*innen eine Abfuhr – und warnen eindringlich vor den Gefahren von Alterskontrollen. Die Analyse.

Sebastian Meineck,

Netzpolitik, 11. Juni 2026

Der Deutsche Ethikrat hat Empfehlungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz vorgelegt. Die Expert*innen sprechen sich ausdrücklich gegen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige nach australischem Vorbild aus. Stattdessen sollen Plattformen digitale Räume sicherer gestalten. Bei Alterskontrollen zieht der Ethikrat strenge Linien: Er lehnt Verfahren ab, bei denen Daten das Gerät von Nutzer*innen verlassen.

Hintergrund ist die internationale Debatte um Kinder- und Jugendschutz im Netz. Spitzenpolitiker*innen in Bund, Ländern und der EU fordern ein Social-Media-Verbot für Minderjährige, darunter EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU). Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hatte den Ethikrat um Stellungnahme gebeten.

Der Ethikrat ist laut Gesetz unabhängig. Die 26 Mitglieder sollen demnach „naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren“ und ein „plurales Meinungsspektrum“ vertreten. Berufen werden sie nach Vorschlägen von Bundesregierung und Bundestag für vier Jahre. Mitautorin und Sprecherin der neuen Stellungnahme ist Judith Simon, Professorin an der Universität Hamburg zur Ethik in der Informationstechnologie.

Das 50-seitige Papier des Ethikrats ist der bisher sorgfältigste und ausführlichste Beitrag zur Debatte in Deutschland. Maßstab sei das Kindeswohl im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, schreiben die Expert*innen. Differenziert gehen sie auf die Grundrechte junger Menschen ein und warnen vor den Folgen von Alterskontrollen. Am Ende geben sie politische Empfehlungen. Der Überblick.

Klares „Nein“ zum Social-Media-Verbot

Soll für Social Media ein gesetzliches Mindestalter eingeführt werden? Um diese Frage kreist die Debatte seit Monaten. „Der Ethikrat beantwortet sie mit nein“, sagt der Vorsitzende des Ethikrats Helmut Frister. Dafür nennt der Ethikrat vier Gründe.

  • Erstens: Das Problem liegt nicht pauschal bei sozialen Medien, wie aus dem Papier hervorgeht, sondern bei konkreten Merkmalen „wie zum Beispiel Endlos-Feeds“. Statt junge Menschen auszusperren sollen unter anderem schädliche Funktionen verboten werden.
  • Zweitens: Das Alter allein sagt zu wenig aus. Kinder gleicher Altersgruppen würden sich „in ihrem Reifegrad“ mitunter deutlich voneinander unterscheiden, schreiben die Expert*innen.
  • Drittens: Nicht nur auf sozialen Medien gibt es Risiken, sondern auch bei vielen anderen digitalen Diensten. Konkret nennt der Ethikrat etwa Messenger, Spiele, Streaming-Plattformen, Chatbots und Bildgeneratoren. Zudem könnten junge Menschen ein Verbot einfach umgehen, wie erste Erfahrungen aus Australien zeigen würden.
  • Viertens: Ein Mindestalter würde Teilhabe, Entwicklung und Medienkompetenz junger Menschen beeinträchtigen. Mit sozialen Medien würden sie unter anderem Freundschaften pflegen, „emotionale Unterstützung und Zugehörigkeit erleben“. Hinzu kommt, dass Eltern laut Grundgesetz das Recht haben, selbst über die Erziehung zu entscheiden – also auch darüber, wann sie ihrem Kind welche digitalen Angebote zutrauen. Ein Mindestalter würde „auf unverhältnismäßige Art und Weise in das Recht der Eltern eingreifen“.

Besser regeln, besser durchsetzen

Der Ethikrat belässt es nicht beim Nein zum Social-Media-Verbot, sondern beschreibt Alternativen. Eine zentrale Rolle spielen strenge Regeln für Online-Dienste. „Anbieter müssen für Minderjährige zugängliche digitale Räume so gestalten, dass Kinder und Jugendliche effektiver geschützt werden als bisher“, schreibt der Ethikrat. Konkreter Vorschlag:

Zu exzessiver Nutzung anreizende Funktionen digitaler Angebote sollten generell verboten werden.

So sollen Anbieter auf „süchtig machende Funktionen“ verzichten, auf „algorithmisch gesteuerte Feeds oder Empfehlungssysteme“; auf Profiling und Tracking. Es brauche zudem Blockier- und Meldefunktionen sowie sichere Voreinstellungen, etwa wer wen kontaktieren kann. Einen Rechtsrahmen dafür gibt es schon, vor allem das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). Erste DSA-Verfahren, etwa gegen TikTok, laufen gerade an. Der Ethikrat rät, unter anderem den DSA „konsequent“ auszuschöpfen.

Jenseits des DSA sieht der Ethikrat Schutzlücken, und zwar bei Angeboten, die nicht unter die im Gesetz definierten digitalen Dienste fallen. Als Beispiel nennt der Ethikrat generative KI, dazu gehören etwa Chatbots wie ChatGPT, Bild- und Videogeneratoren. Zwar gebe es dafür die KI-Verordnung, dort würden aber Vorgaben zum Jugendschutz fehlen.

Schließen lassen sich solche Lücken etwa mit dem von der EU-Kommission geplanten Gesetz über digitale Fairness (Digital Fairness Act, DFA). Mehrfach verweist auch der Ethikrat darauf. Das Besondere am DFA: Er nimmt nicht Minderjährige in den Blick, sondern alle. Passend dazu halten die Expert*innen fest: Digitale Angebote sollten „für alle Menschen so gestaltet werden, dass sie systemische Risiken minimieren“. Denn die zugrunde liegenden Geschäftsmodelle könnten nicht nur Kindern und Jugendlichen schaden.

Eltern stärken

Eine zentrale Rolle in den Empfehlungen des Ethikrats spielen Eltern. Einfach ausgedrückt sollen nicht etwa flächendeckende Alterskontrollen verhindern, dass junge Menschen eine potenziell schädliche Plattformen nutzen, sondern: Mama und Papa oder andere Erziehungsberechtigte. Der Ethikrat verschiebt damit den Fokus von technischer Kontrollinfrastruktur zu menschlicher Fürsorge.

„Der Zugang zu digitalen Angeboten sollte auf einer ersten Stufe durch die Eltern geregelt werden“, schreiben die Expert*innen. Sie seien zuständig für das „Ausbalancieren“ von Schutz, Teilhabe und Befähigung. „Die Eltern haben dabei einen Gestaltungsspielraum, der erst überschritten ist, wenn das Kindeswohl konkret gefährdet wird.“

Der Ethikrat erkennt an, dass Eltern damit keine leichte Aufgabe haben. „Selbst bei vorhandenen Ressourcen gibt es sicherlich Eltern, die – um Zeit und vor allem Nerven zu sparen – den Weg des geringsten Widerstands gehen und die digitalen Aktivitäten ihrer Kinder nicht oder nur unzureichend kontrollieren.“ Mehrere Maßnahmen sollen Eltern deshalb stärken:

  • Bessere digitale Werkzeuge. Eltern sollen mit passenden Kontroll-Werkzeugen „den Zugang zu Apps, Funktionen und Inhalten sowie die Gesamtnutzungszeit einfach, sicher und passgenau beschränken können“, und zwar „mit überschaubarem Aufwand“.
  • Mehr Unterstützung. Es brauche „eindringliche Aufklärung“, auch für „technisch wenig versierte Eltern“. Und wenn Eltern es nicht selbst schaffen, könne etwa die Familienhilfe „Digitalpat*innen“ vermitteln.
  • Bessere Altersempfehlungen. Welches digitale Angebot ist für Kinder geeignet? Eltern sollten sich hier nicht auf die Altersangaben der Anbieter verlassen müssen. Anerkannte Organisationen wie die Freiwillige Selbstkontrolle könnten vermehrt Angebote bewerten.

Strenge Linien für Alterskontrollen

Ausführlich geht der Ethikrat auf Probleme und Gefahren von Alterskontrollen ein. Sie sind ein zentraler Aspekt der Debatte, denn wer ein Social-Media-Verbot fordert, will das in der Regel mit strengen Alterskontrollen durchsetzen. Die EU-Kommission schafft mit der geplanten Alterskontroll-App („Mini-Wallet“) gerade die Infrastruktur für EU-weite Alterskontrollen im Netz.

Der Deutsche Ethikrat tritt hier auf die Bremse. Die Mini-Wallet habe „Schwächen in Bezug auf Sicherheit, Datenschutz und Effektivität“, schreiben die Expert*innen. Sie sei „abzulehnen“. Das ist eine Klatsche für die EU-Kommission, die mit der Mini-Wallet einen „Goldstandard“ für sichere und datensparsame Alterskontrollen setzen wollte.

Die Kritik der Expert*innen an Alterskontrollen ist jedoch grundlegender. „Einer Forderung nach perfekter Wirksamkeit würde kein System genügen“, schreiben sie. Zugleich könne es „ein falsches Gefühl der Sicherheit erzeugen“, wenn man ignoriert, wie leicht sich Alterskontrollen umgehen lassen. Genau das tun Befürworter*innen von Alterskontrollen jedoch immer wieder, wenn sie die Systeme als wirksam und robust beschreiben.

„Mit der verpflichtenden Nutzung von Altersbestimmungstechnologien ist zudem die Sorge verbunden, dass dies ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Ende eines frei zugänglichen, offenen Internets wäre“, schreibt der Ethikrat weiter. Die Expert*innen warnen ausdrücklich vor „Missbrauch und Zensur“:

Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.

Eine der wichtigsten Methoden für Alterskontrollen basiert auf Papieren, die das Alter belegen, etwa ein Ausweis. Das setzt jedoch Dokumente voraus „über die bestimmte Gruppen gegebenenfalls nicht verfügen“, mahnt der Ethikrat. Eine weitere wichtige Methode sind Schätzungen. Hierfür scannt eine Software etwa das Gesicht oder das Verhalten einer Person auf einer Plattform. Dabei warnt der Ethikrat vor „systematischen Verzerrungen in zwei Richtungen“. Einfach ausgedrückt kann eine solche Software Erwachsene zu Unrecht aussperren – oder junge Menschen zu Unrecht durchlassen.

Nicht zuletzt würden viele Methoden der Alterskontrolle die Privatsphäre gefährden. „Viele Ansätze erfordern die Preisgabe sensibler Daten und/oder das Auslesen von Nutzungsdaten und Inhalten durch die Anbieter. Von besonderer Sensibilität sind hier biometrische Daten“, schreibt der Ethikrat.

Das Fazit: Der Ethikrat spricht sich „gegen den Einsatz von Technologien zur Altersableitung oder Altersschätzung aus, bei denen Daten das Endgerät der Nutzerinnen und Nutzer verlassen“.

Diese Empfehlung beißt sich mit der aktuellen Praxis in Deutschland. Regelmäßig bewertet die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Systeme zur Alterskontrolle als „positiv“, bei denen Nutzer*innen ihre Daten einem externen Anbieter anvertrauen müssen. Das heißt: Anbieter in Deutschland nutzen derzeit Alterskontrollen, von denen der Ethikrat abrät.

„Verpflichtende“ Alterskontrollen dennoch möglich

Spielraum für Alterskontrollen im Netz sieht der Ethikrat dennoch. Zwar sollten Kontrollen durch Eltern der Standard sein. Aber: „Alterskontrollverfahren auf Geräteebene können ergänzend eingesetzt werden.“ Diese Kontrollen könnten „je nach Einsatzgebiet“ sogar „verpflichtend“ sein.

Der Ethikrat zählt nicht genau auf, wovor solche Alterskontrollen schützen sollen. Mindestens geht es um Inhalte, die Minderjährigen „bereits nach dem Strafgesetzbuch“ nicht zugänglich gemacht werden dürfen, also unter anderem Pornos.

Ablaufen könnten die Alterskontrollen nach Auffassung des Ethikrats per „Altersschätzung durch die Kamera“ oder per „Verifikation mit offiziellen Dokumenten“. An dieser Stelle wirken die Empfehlungen allerdings nicht schlüssig: Beide Verfahren hatte der Ethikrat zuvor kritisiert. Bei Altersschätzung drohen „systematische Verzerrungen in zwei Richtungen“; Verifikation mit Dokumenten schließt Menschen aus, die solche Dokumente nicht haben. Es fehlt die Abwägung, warum die Expert*innen solche Nachteile dennoch in Kauf nehmen würden. Auch auf die Gefahr von „Missbrauch und Zensur“ gehen sie hier nicht näher ein.

Jedenfalls müssten sensible Daten auf dem Gerät bleiben. Das Gerät dürfe nur das relevante Alterssignal übermitteln. Der Ethikrat fordert hierfür „konkrete technische Anforderungen“ per Gesetz. Der Verweis auf Prinzipien wie Datenschutz sei „zu abstrakt“.

Eine Empfehlung unter Vorbehalt spricht der Ethikrat für die geplante digitale Brieftasche der EU („EUDI-Wallet“) aus, mit der Menschen in der EU künftig unter anderem ihr Alter nachweisen sollen. Die Bedingung: Die Brieftasche müsse die Vorgaben der eIDAS‑2.0‑Verordnung „vollständig“ erfüllen. Hinter der Abkürzung steckt das Gesetz, das der Brieftasche zugrunde liegt.

Mehr Kontext zu dem Vorbehalt liefert der Ethikrat nicht, allerdings rüttelt die EU-Kommission derzeit am Schutzniveau der EUDI-Wallet. Kritiker*innen fürchten um die Privatsphäre. Ein weiterer Fallstrick: Die digitale Brieftasche darf laut Gesetz nur „freiwillig“ sein, es muss also Alternativen geben. Bloß, welche? Der vom Ethikrat gesteckte Spielraum ist eng.

Wendet sich das Blatt?

Die Bundesregierung hatte im April mitgeteilt, noch keine gemeinsame Position zum Social-Media-Verbot zu haben. Die Empfehlungen des Ethikrats fallen in eine Zeit, in der die breite Kritik an Social-Media-Verbot und Alterskontrollen anscheinend auch bei der Bundesregierung verfängt:

  • Mitte Mai hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach anfänglichen Sympathien für das Konzept ausdrücklich „Nein“ zu einem Social-Media-Verbot gesagt.
  • Wenig später hatte sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisch geäußert, und damit die Position seines Parteichefs Markus Söder gestützt.
  • Familienministerin Karin Prien (CDU) wollte im Mai nicht von einem „Verbot“ sprechen und hielt sich im Gespräch mit Interessierten alle Optionen offen.
  • Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) konnte dem australischen Modell im Dezember noch „eine Menge abgewinnen“ – sagte jedoch vor wenigen Tagen, ein Social-Media-Verbot für Minderjährige sei „besser als nichts“, während Schutz „innerhalb“ des Designs von Plattformen „am nachhaltigsten“ sei.

All das heißt jedoch nicht, dass sich das Blatt wendet. Denn Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Minderjährige gibt es EU-weit. Die jüngsten Äußerungen von Unions-Politiker*innen zeigen: Zumindest in Deutschland wachsen die Bedenken.

Der Ethikrat hat dafür Argumente geliefert. In Kürze sollen zwei weitere Expert*innen-Gremien auf Deutschland- und EU-Ebene wissenschaftlich fundierte Empfehlungen vorlegen, zuerst das deutsche Gremium am 24. Juni.

Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize.

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Aus Netzpolitik

06/5/26

Cosmo Radio: ARD 4 AfD

Aus für Cosmo Radio:Die ARD macht schon jetzt die Medienpolitik der AfD

Die Abschaffung des mehrsprachigen Cosmo Radio ist eine demokratische Bankrotterklärung. Wir erleben hier eine öffentlich-rechtliche Medienpolitik, die schon heute vor den Rechtsradikalen kuscht und die braune politische Agenda in vorauseilendem Gehorsam umsetzt. Ein Kommentar.

Markus Reuter 04. Juni 2026 Netzpolitik

Cosmo Radio ist ein einzigartiger interkulturelle Radiosender des Öffentlichen Rundfunks mit mehrsprachigen Inhalten. Er ist erfrischend anders als die austauschbaren Klangteppiche, die wir sonst zu hören bekommen. Cosmo bringt globale Sounds und unbekannte Künstler:innen. Es gibt DJ-Sets mit Reggaeton und queere Podcasts. Cosmo klingt anders. Und das Wichtigste: Cosmo gibt einer migrantischen Perspektive mehr Raum als jeder andere Sender in diesem Land.

Dieses Radioprogramm ist Ausdruck einer demokratischen Gesellschaft, die offen und selbstbewusst sagt: kurdisch, türkisch, russisch, italienisch, polnisch und arabisch gehören zu uns – genauso wie die deutsche Sprache. Cosmo zeigt, wie unsere Gesellschaft ist und nicht wie die völkischen Gleich- und Angstmacher sie haben wollen.

Ausgerechnet diesen Sender, der in NRW, Bremen und Berlin linear ausgestrahlt wird, hat der WDR im Rahmen der ARD-Sparorgie nun mit knapper Mehrheit abgeschafft. Ausgerechnet jetzt, wo die AfD in Umfragen die stärkste Partei ist. Ausgerechnet jetzt, wo die Bundesregierung schon AfD-Politik macht. Ausgerechnet jetzt, wo Demokratie und plurale Gesellschaft unter Druck stehen wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik.

Aktuell sind wir an einem Punkt, wo es gilt, Zeichen zu setzen für eine offene, vielfältige Gesellschaft.

Politisch fatal

Die ARD hat genau das Gegenteil getan und verkauft die Abschaffung des Senders obendrauf noch als seine „Weiterentwicklung“. Sie macht damit Medienpolitik, die schon heute vor den Rechtsradikalen kuscht und deren politische Agenda in vorauseilendem Gehorsam umsetzt. Eine Bankrotterklärung. Es ist politisch fatal, den Rechtsradikalen ein schlüsselfertiges Haus hinzustellen – statt ihnen Steine in den Weg zu legen, wo es nur geht. Jede Hürde, welche die Braunen nicht später nehmen müssen, erleichtert ihren Durchmarsch, wenn sie an die Regierung kommen sollten.

Seit letztem Jahr läuft eine Petition gegen die Abwicklung von Cosmo Radio. Mittlerweile haben fast 100.000 Menschen sie unterschrieben, unter ihnen zahlreiche Prominente von Herbert Grönemeyer bis Fatih Akin. Wir sollten den willfährigen Entscheidern im WDR-Rundfunkrat jetzt richtig Druck machen!Quelle: Netzpolitik

06/5/26

Tagesmenue: Datenkraken-Paella

Immer mehr Unternehmen schnüffeln uns aus

Die Daten werden verkauft an Versicherungen oder Werbeunternehmen. Auf diese Weise verletzten Datenkraken an vielen Stellen unsere Persönlichkeitsrechte, in dem sie ohne Zustimmung Daten auswerten, weiterverkaufen oder auch an Geheimdienste weiterleiten. Sie rauben uns die Kontrolle über unsere Daten und schränken die freie Kommunikation im Internet ein. Sie gehen sogar soweit, dass sie behaupten zu wissen, was wir brauchen, fühlen und denken. Einige Datenkraken verdienen ihr Geld mit der Bewertung von Menschen. Dieses Vorgehen wird „Scoring“ genannt. Wer zum Beispiel im „richtigen“ Stadtteil lebt, bekommt eine Ware auf Rechnung. Eine andere Person nicht. Auch Google ist nicht neutral und zeigt personalisierte Suchergebnisse an. Datenkraken behandeln Menschen nicht gleichwertig und diskriminieren sie. Darum klärt Digitalcourage über Datenkraken auf. An besonders bissige Exemplare verleihen wir jährlich die BigBrotherAwards. Quelle: Digitalcourage

Linksammlung zu kommerziellen Datenkraken

Auf dieser Seite haben wir Links gesammelt, die über kommerzielle Datenkraken wie Google, Facebook, Twitter, PayPal, Apple und Co. informieren. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite zu kommerziellen Datenkraken.

06/4/26

Gegen Digitalzwang: 70.111 Unterschriften

2026 n.Chr. Ganz Gallien ist von den Techbaronen und ihren Digitalen Großkonzernen besetzt, doch ein gar nicht so kleines globales Dorf hört nicht auf Widerstand zu leisten. Wollen machtbesoffene Transhumanisten uns das süchtig machende Smartphone als eine Art Chefmodul administrativ an oder gleich in den Körper implantieren? Um uns in ihrer Schönen Neuen Welt zu glücklich digitalisierten, weil ferngesteuerten Cyborgs zu machen?

Uns den Widerstand ausreden zu wollen ist zwecklos. Wir sind doch keine Borg. Digitalcourage übergab als Beweis dafür eine Petition wider den Digitalzwang an mehr oder weniger davon begeisterte Vertreter von Bundestagsparteien. (tyx)

Wahlfreiheit ins Grundgesetz: 70.111 Unterschriften gegen Digitalzwang überreicht

Zwei Tage vor dem Tag des Grundgesetzes haben wir unsere Petition gegen Digitalzwang in Berlin an Abgeordnete aus den Reihen von Regierung und Opposition übergeben.

In zwei Tagen hat das Grundgesetz Geburtstag. Wir haben ihm heute schon unser etwas verfrühtes Geburtstagsgeschenk überreicht: Unsere Petition, mit der wir das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufnehmen wollen. (Digitalcourage)

Rund 70.111 Menschen haben – digital und analog – unterschrieben und damit deutlich gemacht: Niemand darf von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden, weil kein Smartphone vorhanden ist oder bestimmte Apps und digitale Dienste nicht genutzt werden wollen. 

Entgegengenommen haben die Petition Abgeordnete aus den Reihen von Regierung und Opposition: Joachim Ebmeyer (CDU), Wiebke Esdar (SPD), Jeanne Dillschneider und Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Donata Vogtschmidt und Sonja Lemke (Die Linke).

Dass Abgeordnete aus Regierungs- und Oppositionsfraktionen unsere Petition entgegennehmen, macht deutlich: Digitalzwang ist ein wichtiges, übergreifendes Thema. Mit der Übergabe bringen wir die Erfahrungen und Forderungen der 70.111 Unterstützer.innen dorthin, wo über die Rahmenbedingungen der Digitalisierung entschieden wird: In den Bundestag.

Am Nachmittag setzen wir den Austausch im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung fort. Dort ist Digitalcourage zu einem Gespräch über Digitalzwang mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Jarzombek (CDU) eingeladen. Auch dort werden wir unsere Forderung nach einem Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang einbringen.

Denn Digitalzwang zeigt sich längst im Alltag: Fahrkarten per App, Arzt- und Behördentermine nur online – immer mehr Alltagsangebote funktionieren ausschließlich digital. Auch die Bundesregierung setzt im Koalitionsvertrag auf „Digital Only“ bei Verwaltungsleistungen. Wer kein Smartphone nutzt oder keine Apps installieren will, stößt schnell auf Hürden. Dies schränkt immer mehr Menschen ein. 

Die Petition von Digitalcourage fordert deshalb eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes:

„Niemand darf wegen der Nichtnutzung digitaler Zugangswege benachteiligt werden.“

Menschen müssen grundlegende Dienstleistungen, öffentliche Infrastruktur und gesellschaftliche Teilhabe auch ohne Smartphone, App oder Internetzugang nutzen können. Artikel 3 GG garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet Diskriminierung aufgrund bestimmter Eigenschaften.

Wir bedanken uns herzlich bei allen, die unterschrieben, die Petition geteilt oder uns durch Spenden unterstützt haben. Diese Unterstützung hat die Kampagne überhaupt erst möglich gemacht. Viele Rückmeldungen von Unterstützer.innen zeigen uns jeden Tag, wie konkret Digitalzwang den Alltag erschwert – für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen ohne Smartphone, Menschen mit wenig Geld oder einfach für alle, die selbstbestimmt entscheiden möchten, welche digitalen Dienste sie nutzen.

Bald berichten wir mehr von dem Tag der Übergabe in Berlin und wie es mit unserer Forderung nach einem Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang weitergeht.

Antworten aus der Legislative, Administration & Co.

„Die Verbesserung der selbstbestimmten Teilhabe steht im Zentrum guter Digitalpolitik. Natürlich kann Digitalisierung dabei helfen, Prozesse einfacher und inklusiver zu machen, genau dafür ist technischer Fortschritt ja da. Digital-Only ist jedoch das Gegenteil davon. Kritisch sind nicht nur die Zugangsbarrieren, sondern auch die Risiken für den Datenschutz durch Tracking, das die Selbstbestimmung untergräbt. Durch Apps werden oft viel mehr Daten gesammelt als nötig und an Dritte ausgeleitet – so wie es beim DB Navigator passiert, ohne den man mit der Bahn inzwischen kaum noch fahren kann, weil alternative Ticket- und Informationssysteme immer weiter abgebaut werden. Das ist ausgerechnet im Sektor der Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln völlig inakzeptabel und ich begrüße ausdrücklich, dass Digitalcourage Klage dagegen eingereicht hat. Schlimm, dass es wegen falscher digitalpolitischer Rahmensetzung so weit kommen muss. Bei zentralen Vorhaben wie der EU Wallet als digitale Brieftasche ab 2027 muss Schutz vor Nutzungszwang sichergestellt sein und gleichzeitig eine universelle Nutzbarkeit, unabhängig von Playstore, Betriebssystem und Smartphone.“

— Donata Vogtschmidt, Obfrau der Linkspartei im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

„Von der Digitalisierung unserer Gesellschaft müssen alle Menschen profitieren. Die Wahrnehmung von Grundrechten und Teilnahme an unserer Gesellschaft dürfen aber niemals von digitalen Kenntnissen oder dem Besitz eines Smartphones abhängen. Es ist die Aufgabe des Staates, analoge und barrierefreie Alternativen zu garantieren.“

— Jeanne Dillschneider, Obfrau von Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

„Digitalisierung kann vieles einfacher machen: Verwaltung schneller, Dienstleistungen zugänglicher und den Alltag komfortabler. Aber sie muss den Menschen dienen – und nicht neue Hürden schaffen. Deshalb brauchen wir beides: gute digitale Angebote und verlässliche analoge Alternativen, gerade bei staatlichen Leistungen und in der öffentlichen Daseinsvorsorge.“

— Wiebke Esdar, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion

„Die Unionsfraktion steht dem Anliegen von Digitalcourage offen gegenüber. Digitalisierung muss den Alltag der Menschen erleichtern – sie darf aber niemanden ausschließen. Gerade ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Bürgerinnen und Bürger ohne sicheren Zugang zu digitalen Angeboten brauchen weiterhin praktikable Wege, um staatliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Gleichzeitig darf der Verzicht auf digitale Verfahren nicht dazu führen, dass die Modernisierung von Staat und Verwaltung ausgebremst wird. Unser Ziel ist ein digitaler Staat, der schneller, nutzerfreundlicher und effizienter arbeitet. Dafür braucht es digitale Angebote als neuen Regelfall – aber mit fairen, erreichbaren und verhältnismäßigen Alternativen dort, wo Menschen sonst tatsächlich ausgeschlossen würden.“

— Joachim Ebmeyer, CDU, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

Quelle: Digitalcourage

05/17/26

#DigitalzwangEndspurt

Digitalcourage @digitalcourage

He. Pssst. Ja du.

Wärst du so nett, eine Mail mit persönlicher Empfehlung für unsere #Digitalzwang Petition an möglichst viele Leute zu senden? Wir brauchen nämlich noch ein paar Unterschriften.

Danke. Sehr nett :)

Link zum Teilen:
https://digitalcourage.de/petition-dz

Digitalcourage: Stopp Digitalzwang!

Posted on by tyyxx

Mehr als 58.000 Menschen haben unsere Digitalcourage – Petition gegen Digitalzwang bereits unterschrieben. Vielen Dank für die Unterstützung! Das ist ein starkes Signal dafür, dass immer mehr Menschen nicht hinnehmen wollen, dass Teilhabe nur noch mit Smartphone, Account und Datenabgabe funktioniert.

Aber wir sind noch nicht am Ziel. Anlässlich des 23. Mai 2026, dem Tag des Grundgesetzes, übergeben wir die Petition im Rahmen einer Aktion an Mitglieder des Bundestages. Bis dahin wollen wir die 75.000 Unterschriften knacken – und dafür brauchen wir Sie.

Wir sprechen zwar kontinuierlich mit Politikerinnen, Politikern und Medien über das Thema Digitalzwang. Unsere Erfahrung zeigt aber: Am meisten bewegt sich, wenn betroffene Menschen selbst ihre Erfahrungen schildern. Ein konkretes Beispiel, ein persönliches Gespräch, die eigene Geschichte – das bleibt hängen und hat oft mehr Wirkung als jede Pressemitteilung oder jedes Hintergrundgespräch.

Deshalb unsere Bitte an Sie:

Sprechen Sie mit Ihrer Bundestagsabgeordneten vor Ort über Digitalzwang.

Digitalzwang ansprechen
Immer mehr Alltagsangebote funktionieren nur noch digital. Digitalzwang ist längst
kein Randphänomen mehr. Er wird zur Normalität gemacht. Wenn Sie das problematisch finden, können Sie das im Gespräch mit Ihrer oder Ihrem Bundestagsabgeordneten ansprechen. Mit dieser kurzen Hilfestellung möchten wir Sie dabei unterstützen.
Sie müssen kein.e Expert.in sein. Es genügt, wenn Sie schildern, was Sie selbst erleben oder beobachten.
Der Einstieg ins Gespräch könnte z.B. so ablaufen:
„Ich habe die Petition gegen Digitalzwang unterschrieben und möchte Ihnen kurz sagen, warum mir das wichtig ist.“
„Mir fällt auf, dass immer mehr Dinge nur noch per App funktionieren. Das bereitet mir Sorge.“
„Ich möchte, dass Menschen auch ohne Smartphone am Alltag teilnehmen können.“


Konkrete Situationen wirken stärker als allgemeine Kritik

Betonen Sie, weshalb Sie die Petition von Digitalcourage gegen Digitalzwang unterschrieben haben. Erzählen Sie die Beispiele aus Ihrer direkten Umgebung:
• Probleme beim Kauf von Fahrkarten oder Tickets für Veranstaltungen bei Ihnen vor Ort.
• Schwierigkeiten bei Terminvergaben per App/Internet (z.B. Behörde oder Ärzte).
• Menschen im Umfeld, die kein Smartphone nutzen können oder wollen und zunehmend von der Grundversorgung abgeschnitten werden.

Das können Sie sagen, falls Ihre Abgeordnete oder Ihr Abgeordneter behauptet, dass Digitalisierung alternativlos ist:
• Digitale Angebote sind sinnvoll, aber es braucht Wahlfreiheit.
• Digitalisierung muss fair gestaltet sein und darf keine Ausschlüsse produzieren.
• Ja, es stimmt: Eine gut funktionierende Digitalisierung stärkt das Vertrauen in die demokratischen Institutionen. „Digital Only“ aber reißt das Vertrauen aber wieder ein.
• Digitalcourage ist nicht gegen Digitalisierung. Im Gegenteil: Die Organisation ist seit Ende der 80er Jahre Vorreiter in Sachen Vernetzung und setzt sich seit vielen Jahren für eine gute digitale Entwicklung ein.


Das können Sie konkret fordern:
„Ich wünsche mir, dass es für wichtige Dienstleistungen immer auch eine Nutzung ohne App oder Onlinekonto gibt – ohne Extrakosten oder Erschwernisse.“
„Mit der Petition fordert Digitalcourage, dass niemand benachteiligt wird, weil er oder sie digitale Zugangswege nicht nutzen möchte oder kann. Sie sollten das Anliegen politisch im Bundestag unterstützen. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde Menschen das Gefühl vermitteln, dass sie nicht zurückgelassen werden.“
Bleiben Sie respektvoll, freundlich und sachlich. Hören Sie zu und lassen Sie Ihr Gegenüber ausreden. So erzielen Sie die größte Wirkung.
Gut zu wissen:
• Sie können Ihr Anliegen per E-Mail oder in einer Bürgersprechstunde vorbringen.
• Gespräche sind oft kurz. Das ist völlig in Ordnung. Versuchen Sie deshalb Prioritäten zu setzen und sagen Sie die Dinge, die Ihnen am wichtigsten sind, zuerst.
• Persönliche und individuelle Gespräche wirken am stärksten.
Schon ein kurzes Gespräch kann etwas bewegen.
Vielen Dank für Ihr Engagement!

Petition

Wir fordern den deutschen Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen und damit gesetzlich zu verankern.

Die Wahrnehmung der Grundrechte und der Daseinsvorsorge, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Post, Bahn, medizinische Versorgung) darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Menschen das Internet, ein Smartphone oder bestimmte Software benutzen.

Wir fordern …

Teilhabe: Digitalzwang schließt viele Menschen aus: alte oder kranke Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit geringem Einkommen. 

Nicht noch mehr Überwachung: Der Zwang, für bisher allgemein verfügbare Dienste nun ein Smartphone oder bestimmte Apps zu nutzen, führt zu immer neuen detaillierten Datensammlungen, die eine umfassende (kommerzielle) Überwachung aller Lebensbereiche ermöglichen.

Wahlfreiheit: Wir wollen frei entscheiden, wann wir mit einem Smartphone unterwegs sein wollen – und ob wir überhaupt eines besitzen. Wir wollen auch frei entscheiden können, welche Software und welches Betriebssystem wir auf unseren Geräten installieren.

Resilienz: Gesellschaftliche Abhängigkeit von digitalen Lösungen ist ein Risiko. Gut, wenn immer noch ein nicht-digitaler Weg zur Verfügung steht.

Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, denn gerade werden mit hohem Tempo bestehende Dienste abgebaut und durch Smartphone-gebundende Leistungen ersetzt.

Mehr zu unserer Forderung nach einem Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz: 
https://digitalcourage.de/digitalzwang/petition-fuer-recht-auf-leben-ohne-digitalzwang-argumente

Zur Weitergabe/Ausdrucken:

https://digitalcourage.de/sites/default/files/2026-04/hilfestellung-digitalzwang.pdf
Digitalcourage e. V. | Marktstr. 18 | 33602 Bielefeld

digitalcourage.de | mail@digitalcourage.de | 0521 16391639

05/5/26

EU-ICE? Digitale Blitz-Abschiebeverordnung

Abschiebeverordnung: EU will mit digitalen Mitteln mehr und schneller abschieben

Die EU arbeitet mit Hochdruck an der Abschiebeverordnung. ICE-ähnliche Razzien in Privatwohnungen und elektronische Fußfesseln für Menschen ohne Aufenthalt könnten Realität werden, wenn die Verordnung in dieser Form beschlossen wird – warnen Expert*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen.

Timur Vorkul Netzpolitik, 30. April 2026

Ein „Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem“ soll künftig dafür sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber*innen und andere Migrant*innen ohne legalen Aufenthalt schneller und in größerer Zahl abgeschoben werden. Die höchst umstrittene Rückführungsverordnung, auch als Abschiebeverordnung bekannt, befindet sich in den letzten Zügen der EU-Gesetzgebung. EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten haben ihre Positionen festgelegt und müssen nun im Trilog eine geeinte Version verhandeln. Der EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Verordnung zuletzt als „das fehlende Puzzlestück“. Das Gesamtbild ist dabei die härtere Migrationspolitik, die die EU mit dem Migrations- und Asylpakt eingeschlagen hat, der ab Juni 2026 zur Anwendung kommen soll.

„Die Verordnung ist ein klares Zeichen dafür, dass sich die Migrationspolitik in der EU radikalisiert hat“, sagt Bernd Parusel, Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europäische Studien gegenüber netzpolitik.org. „Die weitgehende und drastische Verschärfung der bisherigen Rückführungspolitik der EU geht an die Grenzen dessen, was menschenrechtlich vertretbar ist“, so der Wissenschaftler, der zur geplanten Verordnung forscht.

Ein Teil der Verordnung sieht Abschiebungen in sogenannte „Return Hubs“ in Länder außerhalb der EU vor, zu denen die Menschen keinerlei Bezug haben. Es geht auch um die Inhaftierung von Familien sowie Kindern ohne Eltern und die massive Ausweitung maximal zulässiger Abschiebehaft. Außerdem setzt das Gesetzesprojekt darauf, Menschen ohne Papiere aufzuspüren und jene, die abgeschoben werden sollen, verstärkt digital zu überwachen.

Stehen ICE-ähnliche Razzien in der EU bevor?

Eine Regelung, die einen großen Aufschrei unter zivilgesellschaftlichen Akteuren und Angestellten im öffentlichem Sektor ausgelöst hat, verpflichtet Mitgliedstaaten, Menschen ohne Papiere „aufzuspüren“. Dass birgt die Gefahr, dass es auch in der EU zu Menschenjagden nach Migrant*innen an öffentlichen Plätzen und im Privaten geben könnte. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Mitgliedstaaten „effektive und angemessene Maßnahmen“ einführen sollen, „um Drittstaatsangehörige aufzuspüren, die sich illegal in ihrem Staatsgebiet aufhalten“.

Das EU-Parlament hat diese Regelung in seiner Fassung gestrichen. Doch es besteht die Möglichkeit, dass der noch härtere Vorschlag der Mitgliedstaaten Eingang in den finalen Text findet. Ihre Position sieht „investigative Ermittlungsmaßnahmen“ vor, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Dazu gehören beispielsweise Durchsuchungen von Wohnungen und „anderen relevanten Räumlichkeiten“. Dies würde der Polizei ermöglichen, Krankenhäuser, Schulen, Arbeitsplätze, öffentliche und soziale Einrichtungen und Wohnungen zu durchsuchen – ganz ohne richterliche Anordnung. Betroffen wären alle, die Menschen ohne Papiere unterstützen, und Bürger*innen, in deren Wohnungen die Behörden sie vermuten.

Auch die Durchsuchung und Beschlagnahmung von elektronischen Geräten, darunter Handys, wären Teil dieser investigativen Maßnahmen – etwas, was auch das EU-Parlament will, als eine Mitwirkungspflicht der Betroffenen ohne Möglichkeit des Widerspruchs.

Risiko von Racial Profiling für ganze Communitys

Zahlreiche unabhängige Expert*innen, darunter 16 UN-Sonderberichterstatter*innen für Menschenrechte sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, warnen, dass solche erweiterten Befugnisse illegale Praktiken des Racial Profiling befeuern und Grundrechte von Menschen ohne Papiere untergraben würden. Da rassistisches Profiling sich oft auf das Aussehen, die Sprache oder die vermutete Herkunft der Betroffenen stützt, erhöhe sich das Risiko von Diskriminierung. Das gelte nicht nur für Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, sondern für ganze gesellschaftliche Gruppen, die von Rassismus betroffen sind, schreibt Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen.

„Aufspürmaßnahmen schüren Angst, Diskriminierung und Verfolgung und zerstören soziale Bindungen und Gemeinschaften“, kritisiert PICUM in ihrer Stellungnahme. Solche Regelungen halten Menschen davon ab, grundlegende Gesundheitsversorgung wie beispielsweise Schwangerschaftsbetreuung, Behandlung chronischer Krankheiten und Impfungen in Anspruch zu nehmen.

Die Organisationen sowie die UN-Sonderberichterstatter*innen befürchten außerdem, dass die Aufspür-Regelung eine Meldepflicht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst nach sich ziehen könnte. Lehrkräfte und Ärzt*innen müssten demnach Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere melden, damit sie abgeschoben werden können. Das würde das Vertrauen zwischen ihnen und ihren Klient*innen nachhaltig beeinträchtigen und könne eine Krise des Gesundheitssystems ähnlich wie in den USA nach sich ziehen, warnen die Organisationen weiter. Dort meiden Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung aus Angst medizinische Einrichtungen.

In Europa haben sich deshalb 1.100 medizinische Fachkräfte im Vorfeld der Abstimmung im Europaparlament gegen die Verordnung ausgesprochen. „Wir weigern uns, zu Instrumenten der Einwanderungskontrolle zu werden“, heißt es in dem Brief.

Europaweite Zementierung von Menschenrechtsverletzungen

Derartige Aufspürmaßnahmen sind nicht ganz neu. Ähnliche Praktiken werden in einzelnen Mitgliedstaaten bereits angewandt, wenn auch uneinheitlich. In Deutschland beispielsweise hat die Polizei immer wieder Schlafzimmer in Geflüchtetenunterkünften ohne Durchsuchungsbeschluss gestürmt, um Menschen abzuschieben. Erst im vergangenen Herbst hat das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Dieses Beispiel zeigt, dass solche Maßnahmen auf nationaler Ebene erfolgreich angefochten werden konnten.

Schafft es die Regelung in die geeinte Verordnung, würden entsprechende Maßnahmen EU-weit festgeschrieben. Das würde solchen Praktiken neue Legitimität verleihen, ihre Ausweitung auf ganz Europa erfordern und es in Zukunft erheblich erschweren, sie anzufechten oder rückgängig zu machen, warnt PICUM.

Kommt die elektronische Fußfessel für Menschen ohne Papiere?

Laut ProtectNotSurveil, einem Zusammenschluss von Organisationen, die sich mit digitalen Rechten von Migrant*innen befassen, gehen die umstrittenen Aufspürmaßnahmen mit einem verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologien einher. Denkbar wären beispielsweise mobile Geräte zur biometrischen Identifizierung, wie sie etwa ICE-Agent*innen in den USA nutzen. Seit Anfang des Jahres setzen diese die App „Mobile Fortify“ zur Gesichtserkennung ein, um den Aufenthaltsstatus von Personen bei Kontrollen auf der Straße festzustellen.

Ein anderes alarmierendes Beispiel ist die geplante elektronische Überwachung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Die Verordnung führt sie als vermeintliche Alternative zur Abschiebehaft ein. Vielfach haben Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen jedoch kritisiert, dass sie keine echte Alternative zur Haft darstellt. „Sie ist nicht nur eine Alternative, sondern auch eine zusätzliche Zwangsmaßnahme“, erklärt Parusel. Denn die elektronische Überwachung könnte laut der Verordnung nicht nur statt der Haft, sondern auch davor oder danach eingesetzt werden – selbst wenn die ohnehin ausgedehnte Haftdauer von 24 Monaten bereits überschritten ist.

Wie die elektronische Überwachung im Konkreten aussehen soll, legt die geplante Verordnung nicht näher fest. „Denkbar sind vielleicht eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung“, sagt Parusel. „Der Entwurf der Verordnung gibt dem nationalen Gesetzgeber hier Freiräume.“

Weil solche Technologien in hohem Maße in die Privatsphäre sowie die Bewegungsfreiheit eingreifen und potenziell stigmatisierend sind, gelten sie weithin als de-facto-Inhaftierung.

Darüber hinaus sieht der Vorschlag vor, dass alle Personen, die abgeschoben werden sollen, sich in einem bestimmten geografischen Gebiet aufhalten, an einer bestimmten Adresse wohnen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Das werfe nicht nur ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf, sondern könnte ebenfalls durch den Einsatz invasiver Überwachungs- und Kontrolltechnologien umgesetzt werden, warnt ProtectNotSurveil.

Neue Europäische Rückkehrentscheidung

Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“. Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt abrufen können. „Wenn ein Mitgliedstaat eine Rückführungsentscheidung getroffen hat, dann ist sie im System drin“, erklärt Parusel gegenüber netzpolitik.org. „Sollte die Person in ein anderes EU-Land weiterwandern, wird dieser Mitgliedstaat sehen können, dass die Person im ersten Land schon zur Ausreise aufgefordert wurde, und ob schon ein Zielland festgelegt wurde“, so der Wissenschaftler.

Sobald ein Mitgliedstaat entschieden hat, eine Person abzuschieben, soll diese Entscheidung von allen anderen EU-Mitgliedstaaten ab 2027 verpflichtend anerkannt und auch umgesetzt werden, schlägt das Europaparlament vor. Die anderen Mitgliedsstaaten wären dann nicht mehr verpflichtet, die Situation der Person und ihre Schutzbedürftigkeit selbst zu prüfen. Unter den Mitgliedstaaten ist dieser Punkt umstritten, in ihrem Entwurf haben sie Einschränkungen bei der gegenseitigen Anerkennung vorgesehen.

Nationale Migrationsbehörden sollen die „Europäische Rückkehrentscheidung“ parallel zur nationalen Abschiebeanordnung erlassen und über das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Verfügung stellen. Dadurch werden personenbezogene Daten von Betroffenen für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, kritisieren die ProtectNotSurveil-Organisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei ohnehin für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.

Datenübermittlung an Drittstaaten darf nicht zu Todesstrafe führen

Zudem setzt die Verordnung auf die Erfassung großer Datenmengen ausreisepflichtiger Personen auf, die allein zum Zweck der Abschiebung erhoben und zwischen den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden sollen. Neben Gesundheitsdaten und Auszügen aus Strafregistern sind es auch biometrische Daten und Informationen wie Bildungsabschlüsse, Reiserouten oder Kontakte von Familienangehörigen im Zielland der Abschiebung. „Es handelt sich um einen noch weitergehenden rückkehrspezifischen Datenaustausch“, sagt Parusel. „Ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige werden in einem ganz anderen Ausmaß durchleuchtet und überwacht als beispielsweise EU-Bürger, von denen der Staat diese Daten nicht braucht und auch nicht haben will“, fügt der Wissenschaftler hinzu.

Sensible personenbezogene Daten wie Gesundheitsdaten und Auszüge aus Strafregistern sollen auch an Drittländer fließen, in denen es keine mit der EU vergleichbaren Datenschutzgarantien gibt. Den betroffenen Personen stehen dort deshalb keine wirksamen Rechtsbehelfsmechanismen zur Verfügung, kritisert ProtectNotSurveil.

Für Menschen, die in ihren Herkunftsstaaten politisch verfolgt werden, stelle das ein großes Risiko dar, sagt Parusel. Bei Ausreisepflichtigen gehe man von Menschen aus, die keine Schutzgründe haben. „Aber es gibt auch Menschen, deren Asylgesuch fälschlicherweise abgelehnt wurde oder denen nicht gelungen ist, ihre Schutzgründe glaubhaft vorzubringen“. Diese Menschen seien dann leichter auffindbar und ihnen drohe akute Verfolgungsgefahr. Auch der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte, die Übermittlung von strafrechtlich relevanten Daten darf nicht zu einer Todesstrafe oder anderer grausamer Behandlung im Drittstaat führen.

Wird die Verordnung zu mehr Abschiebungen führen?

Ob die Verordnung tatsächlich zu einfacheren und wirksameren Abschiebeverfahren und steigenden Abschiebezahlen führen wird? Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird. Sie werde die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Denn der Vorschlag etabliert die Abschiebung als Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt und lässt wenig bis gar keine Alternativen übrig. Er verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei jeder Entscheidung zur Beendigung eines legalen Aufenthalts zugleich einen Abschiebebescheid zu erlassen, ohne zuvor andere Aufenthaltsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen aus humanitären, medizinischen oder familiären Gründen.

Damit das europäische Rückführungssystem besser funktioniert, sollten die Mitgliedstaaten nicht mehr Menschen als nötig in das Rückführungssystem leiten, findet auch Bernd Parusel. „Zur Ausreise sollten nur diejenigen aufgefordert werden, die eine realistische Aussicht auf Rückkehr haben.“

In der Wissenschaft geht man außerdem davon aus, dass der gewünschte abschreckende Signaleffekt der neuen Zwangsmaßnahmen begrenzt sein wird. „Ich glaube nicht, dass man mit Zwangsmaßnahmen alleine das Problem löst. Man muss auch über Alternativen zur Zwangsrückkehr nachdenken“, so der Wissenschaftler gegenüber netzpolitik.org. Das könne beispielsweise die Legalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthalt sein. Denn anders als Abschiebungen sind Bleiberechte effektiver darin, die Zahlen der sogenannten Ausreisepflichtigen zu senken und der Überforderung der Verwaltung entgegenzuwirken.

Am 22. April trafen sich Vertreter*innen der Mitgliedstaaten mit Abgeordneten des EU-Parlaments zum zweiten Mal, um ihre Positionen zur Abschiebeverordnung zu verhandeln. Die ersten Trilog-Verhandlungen fanden bereits am 26. März statt. Nur wenige Stunden vorher hatte die konservative EVP-Fraktion im EU-Parlament unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit Unterstützung rechtsextremer Parteien wie der AfD ihren Standpunkt verabschiedet.

Da die Mitgliedstaaten und das Europaparlament sich in vielen Punkten einig sind, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Ein Beschluss ist noch im ersten Halbjahr 2026 geplant, die nächsten Verhandlungen sind für Juni angesetzt. Für die meisten Maßnahmen wünschen sich die Mitgliedstaaten eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren, bis auf die Abschiebungen in „Return Hubs“. Diese sollen direkt nach Beschluss der Verordnung möglich sein, auch wenn es hier noch viele Fragezeichen gibt. Deutschland versucht derzeit aktiv, solche Deals mit Drittstaaten auszuhandeln.

Timur Vorkul ist seit September 2025 Volontär bei netzpolitik.org. Er hat Sozialwissenschaften und Kulturanthropologie studiert und zuletzt für den MDR gearbeitet. Neben seinem Volontariat macht er Beiträge für den Fernsehsender KiKA. Er interessiert sich für staatliche Überwachung, Migrationsregime und Ungleichheit.

Artikel aus:

Www.netzpolitik.org/2026/abschiebeverordnung-eu-will-mit-digitalen-mitteln-mehr-und-schneller-abschieben

05/3/26

Des Bösen Banalität: Geschichts-Influencer Blitzwinkel

Trugbild: Im Bann des Banalen

In den sozialen Medien präsentieren Content Creator alte Nazi-Architektur. Die beliebten Videos dienen mehr der Propaganda als der Aufklärung.

Vincent Först 03. Mai 2026

Wer derzeit einen Bunker aus dem Zweiten Weltkrieg besucht, hat gute Chancen, einem Content Creator in die Arme zu laufen. Alexander, Spitzname „Blitzwinkel“, ist einer von ihnen. Sein Logo, ein gelber Blitz, erinnert komischerweise an die Siegrune. Der Spiegel bezeichnet ihn als „Geschichtsjäger“ und „Geschichts-Influencer“.

Neben Blitzwinkel gibt es viele weitere „Geschichtskanäle“, die „Lost Places“ aus der Zeit des Nationalsozialismus zeigen und, gemessen an der Zahl ihrer Follower, außerordentlich erfolgreich sind. Beliebte Motive sind etwa die Wewelsburg, Bunker des Atlantikwalls, die Heidelberger Thingstätte oder das Nürnberger Reichsparteitagsgelände.

Die Macher dahinter betonen immer wieder, dass es sich bei ihren Videos um reine Dokumentationsformate handle. „Das ist historische Bildung, nicht Politik!“, heißt es etwa oder: „Dieser Beitrag dient ausschließlich Bildungszwecken“. In den sozialen Medien erfreuen sich die kurzen Videoclips der alten Nazibauten, häufig mit einem ?￰゚ヌᆰ-Emoji versehen, großer Beliebtheit.

Inszenierung, keine Ambivalenz

„Alles ist echt. Und es gibt keinen tendenziösen Kommentar, aus dem einfachen Grund, dass es überhaupt keinen Kommentar gibt. Es ist Geschichte: reine Geschichte“, sagte schon die Regisseurin Leni Riefenstahl zu „Triumph des Willens“, ihrem Propagandafilm über den sechsten Reichsparteitag der NSDAP im Jahr 1934.

Susan Sontag macht in ihrem Essay „Faszinierender Faschismus“ dagegen deutlich, dass ein Streifen wie „Triumph des Willens“ nicht als Dokumentarfilm verstanden werden kann. Die Veranstalter des Reichsparteitages von 1934 haben die Kamera bei der Organisation der Veranstaltung stets mitgedacht.

Der Reichsparteitag wurde so selbst zum Set für Riefenstahls Film, der später den Anschein einer authentischen Dokumentation erwecken sollte. Das filmische Bild ersetzt auf diese Weise die Realität, die es angeblich nur als „reine Geschichte“ festhält.

Die heutigen „Geschichtskanäle“ bewegen sich selbstverständlich in einer völlig anderen Größenordnung als Riefenstahls Staatspropaganda. Auch handwerklich erreichen sie nicht annähernd deren Niveau.

Unter der Lupe zeigt sich dennoch eine ähnliche Bildlogik: Sie setzen Nazi-Architektur, Kriegsschauplätze, Kasernen oder Kriegsdenkmäler pompös in Szene. Dafür nutzen sie gezielt Filter, reißerische Videoüberschriften und epische Hintergrundmusik wie „Hvitserk’s Choice“ aus der Serie „Vikings“. Angereichert mit Drohnenaufnahmen entstehen so pathetische Bilder, die kaum Ambivalenz zulassen.

Billige Texte, fragwürdige Kommentare

Mit Fragen wie “Kennst du die Wewelsburg?” fischen die Content Creator nach Interaktionen. Daneben erhalten die Zuschauer nur ein Mindestmaß an Informationen über die gezeigten Orte. Die Texte in der Videobeschreibung sind meistens von Chatbots geschrieben. Video-Captions lassen sich oft zweideutig lesen: „Albert Speer – Architektur der Macht“ oder etwas schlichter: „Eva Brauns Sommerhaus – zwischen Mythos und Verfall“.

Einige Content Creator bemühen sich offenbar auch um ein gewisses Maß an Moderation: „Wer beleidigende, unsinnige oder unangemessene Kommentare schreibt, wird blockiert, da ich nicht möchte, dass mein Kanal gesperrt wird“, sagt einer. Dabei geht es aber offensichtlich eher um die Absicherung des Kanals als um eine politische Haltung.

Fragwürdige Kommentare lassen sich dennoch ausnahmslos bei allen „Geschichtskanälen“ finden. Viele der Verfasser trauern einem vermeintlich großen Deutschland nach oder behaupten, früher sei alles besser gewesen.

Nazis als Publikumsschlager

Dass so ziemlich alles, was irgendwie mit den Nazis zu tun hat, Publikumsauf- bzw.  erreger bieten, ist keineswegs neu. Im Fernsehen und in den Mediatheken laufen schon seit langem „Dokumentationen“ mit schaurig-schönen Titeln rauf und runter: „Hitlers Hetzer“ (ZDF), „Hitler privat: Der Kriegsherr“ (Der Spiegel) oder „Hitlers Hauptquartiere: Kommandozentralen des Bösen“ (ZDF).

Aufgebauschte Gruselgeschichten über die Nazis sind somit längst deutsches Kulturgut. (Die popkulturelle Naziverherrlichung Hollywoods braucht hier keine weitere Erläuterung.) Die Nutzung und Rezeption faschistischer Ästhetik muss trotzdem nicht zwangsläufig schlecht sein. Selbst den grauen Betonresten des Atlantikwalls wohnt eine eigensinnige Schönheit inne, wie beispielsweise die Schwarz-Weiß-Fotografien von Stephan Vanfleteren zeigen.

Die subversive Zurschaustellung von Hakenkreuzen und Uniformen spielt auch in Subkulturen wie Punk eine Rolle. Bands wie Joy Division oder DAF provozierten mit einschlägigen Symbolen und Bildern, ohne sich ideologisch anzubiedern. „Wenn etwas eine Popikone wird wie die Nazis – in jedem dritten Science-Fiction-Film gibt’s Nazis –, dann dürfen sie auch als solche benutzt werden“, erklärte Gabi Delgado von DAF im Interview mit der taz.

Und in Jürgen Teipels Doku-Roman „Verschwende deine Jugend“ erzählt ein Punk-Urgestein davon, wie er im München der Siebzigerjahre ein herzumrahmtes „Mein Führer“ auf die zerrissene Jeans malte: „Damals war Deutschland vom Gefühl her so eine gepolsterte Wohnzimmerwelt mit dem fetten, Zigarre rauchenden Altnazichef drin.“

Nicht böse, sondern banal

In der Münchner Innenstadt mit Führerherz herumzulaufen, sollte gezielt provozieren. Diese Art der Provokation spielt mit der belasteten Vergangenheit und versucht die alte Propaganda ins Lächerliche zu ziehen. Die einseitigen „Geschichtskanäle“ auf den sozialen Medien reproduzieren diese dagegen vor allem.

Sowohl die unreflektierte Neuinszenierung von Bauwerken wie dem Reichsparteitagsgelände als auch die Inszenierung der Nazis als ultimative „Bösewichte“ von Hollywood oder im Journalismus sind unsinnig und gefährlich. Denn die schaurige Erzählung des abgründigen „Bösen“ – von Satan bis Hitler – verleiht ihren Protagonisten auch eine verrucht-anziehende Aura.

Die allzu menschlichen, niederen Peinlichkeiten der nationalsozialistischen Führung haben da in der Regel keinen Platz mehr: die Trunk- und Drogensucht von NS-Größen wie Robert „Reichstrunkenbold“ Ley, Ernst Udet oder Hermann „Lametta-Heini“ Göring, Heinrich Himmlers Lieblingsokkultist Kurt Wiligut oder das strategische Versagen des „Kriegsherren“ Hitler und seiner angeblich so elitären SS.

Wie Hannah Arendt in der Auseinandersetzung mit Adolf Eichmann beschreibt, erscheint das Böse nicht zwingend dämonisch oder tiefgründig, sondern ziemlich banal. Genau darin liegt das Problem der „Geschichtskanäle“. Sie zeigen die NS-Orte nicht als historische Zeugnisse eines letztlich abgrundtief banalen Regimes, sondern machen aus ihnen Kulissen für ein Propagandatheater des Bösen, zugeschnitten auf ein Publikum, das nach billigen Gruselgeschichten lechzt. Mit Geschichtsbildung hat das wenig zu tun. Gerade für diejenigen, denen ihr Land am Herzen liegt, ist das ein fatales Versäumnis.

Vincent Först Vincent arbeitet als Redakteur und Autor. An der Universität der Künste lehrt er Texttheorie- und Textgestaltung. Wenn er nicht gerade an seinem Schreibtisch sitzt, organisiert er Kulturveranstaltungen in Berlin. Kontakt: Instagram, Mastodon, Bluesky

Artikel übernommen aus Netzpolitik.org

Trugbild: Im digitalen Mittelalter

05/1/26

Berliner Konferenz: Gegen Big Tech

Der politische Kampf um die globalen Netze betrifft auch die wichtigste Frage der Philosophie: Unsere Fähigkeit zu utopischem Denken, unseren Zugang zu vielfältigen Zukünften, daher dieser Artikel von Netzpolitik.org (tyx)

Konferenz gegen Big Tech: Raus aus der Ohnmacht

Zur „ersten Bewegungskonferenz gegen Big Tech“ in Berlin kamen 750 Menschen zusammen. Bei „Cables of Resistance“ ging es um Protest, Betriebsräte und Widerstand gegen Rechenzentren. Die vielleicht radikalste Antwort der Aktivist:innen auf die Macht der TechKonzerne: Verweigerung.

Ingo Dachwitz Netzpolitik, 18. April 2026

Was tun gegen Big Tech? Am vergangenen Wochenende kamen in Berlin deutsche und internationale Aktivist:innen, Gewerkschafter:innen, Forscher:innen und Künstler:innen zur Konferenz „Cables of Resistance“ zusammen, um über die Frage zu beraten, die derzeit so viele beschäftigt. Ihre Antwort: radikale Verweigerung, Protest und Widerstand.

Ins Leben gerufen wurde die „erste Bewegungskonferenz gegen Big Tech“ von den Gruppen Berlin vs. Amazon, Tesla den Hahn abdrehen und die Berlin Tech Workers Coalition. Mit ihrem tech- und kapitalismuskritischen Ansatz haben sie offenbar einen Nerv getroffen: Die Tickets waren schnell ausverkauft, mehr als 750 Menschen kamen nach Angaben der Veranstalter:innen in das Tagungshaus am Franz-Mehring-Platz.

Das überwiegend durch Einreichungen aus der Community bestückte Programm war geprägt durch kritische Analyse des Status Quo, internationale Vernetzung und Austausch über politische Strategien. In insgesamt neun Themen-Tracks ging es um Fragen von Stadtpolitik, Nachhaltigkeit, Militarisierung oder Arbeitskämpfe.

„Die Speerspitze der kapitalistischen Akkumulation“

Die Ausgangslage beschreiben viele derzeit als düster. Angesichts der Übermacht der großen Tech-Konzerne kann man schon mal leicht verzweifeln. Ihre wirtschaftliche und politische Dominanz ist konkurrenzlos. Allein die fünf wertvollsten unter ihnen – Nvidia, Apple, Google, Microsoft und Amazon – strichen im letzten Jahr fast 500 Milliarden US-Dollar Gewinn ein. Ihr gemeinsamer Marktwert beträgt derzeit mehr als 18 Billionen US-Dollar – astronomische Zahlen.

Für die Veranstalter:innen steht fest: „Digitale Technologien sind die derzeitige Speerspitze der kapitalistischen Akkumulation und Zerstörung.“ Und: „Das digitale Kapital steht hinter dem Faschismus und ist sein bereitwilliger Handlanger.“ So heißt es im Entwurf für ein Manifest, das die Organisator:innen zu Beginn der Konferenz zur Debatte stellten und das sie im Nachgang weiterentwickeln wollen.

In den Diskussionsrunden war zwar hier und da Skepsis angesichts der vor Superlativen und historischen Referenzen strotzenden Wortwahl zu hören. Doch dass die Tech-Konzerne tief in die großen Krisen unserer Zeit verwickelt sind, das ist hier Konsens. Sie treiben den Klimawandel voran und lassen in kolonialer Manier Arbeitskräfte und Rohstoffe im Globalen Süden ausbeuten. Sie profitieren von Überwachung und Militarisierung. Mit ihren Lobby-Armeen nehmen sie Einfluss auf die Politik, mit ihren Milliarden gestalten sie unsere Städte um. Sie hofieren Donald Trump und normalisieren seine Politik.

Die vielleicht mächtigste Waffe der Tech-Konzerne: Sie bestimmen, wie die Zukunft aussehen soll – nicht nur technisch, sondern auch diskursiv. Dass mehr Innovation, mehr Technologie und allen voran mehr KI immer besser seien, sagen längst nicht mehr nur sie. Auch viele Politiker:innen wiederholen das Mantra vom vermeintlichen digitalen Fortschritt unhinterfragt. Big Tech hat nicht nur das Internet gekapert, sondern auch unsere Vorstellung davon, wie digitale Zukünfte überhaupt aussehen könnten.

Von Arbeitskämpfen bis Perma-Computing

„Big Tech wird unseren Planeten mittel- bis langfristig zerstören“, so fasst Mitorganisatorin Aline Blankertz in einem Pressegespräch die Lage zusammen. Die Konferenz wolle deshalb Menschen zusammenbringen, „die für eine solidarische, selbstbestimmte, klimagerechte Zukunft kämpfen.“

Konkret ging es zum Beispiel um Arbeitskämpfe und die Rolle, die Angestellte von Tech-Konzernen spielen können, um diese zu verändern. Wie kann man solidarisch mit outgesourcten Datenarbeiter:innen hinter KI und Sozialen Medien sein? Wie können Kurierfahrer:innen Betriebsräte und faire Arbeitsbedingungen erkämpfen? Wie können sich Angestellte gegen die Beteiligung ihrer Arbeitgeber an militärischen Produkten wie dem Projekt Nimbus organisieren, mit dem Amazon und Google das israelische Militär und damit auch den Völkermord in Gaza unterstützen?

An anderer Stelle ging es um die globale Ausbeutung durch Tech-Konzerne und die sozial-ökologischen Kosten des KI-Hypes, um autoritäre und antifeministische Netzwerke. Es ging darum, wie man Protest gegen Palantir und Tesla organisiert, aber auch um Alternativen wie Perma-Computing mit Biomasse oder um Plattform-Kollektive im Besitz lateinamerikanischer Tech-Arbeiter:innen.

Rechenzentren als Symbole des KI-Hypes

Ein zentrales, immer wiederkehrendes Thema waren Rechenzentren. Als physische Repräsentation der digitalen Welt und als Symbol für den KI-Hype sind sie in vielen Regionen der Welt bereits zum Kristallisationspunkt des Widerstands gegen Big Tech geworden. Der Protest gegen Rechenzentren dürfte bald auch in Deutschland stärker werden, denn sie nehmen viel Fläche ein, verbrauchen riesige Menge Strom und Wasser und werden gerne in ärmeren und marginalisierten Nachbarschaften gebaut, die dann unter der Lärm- und Umweltbelastung leiden.

In den vielen Vorträgen und Panel-Gesprächen zu dem Thema ging es um Aufklärung, Ansatzpunkte für Veränderungen an gesetzlichen Rahmenbedingungen wie dem Energieeffizienzgesetz, Aktionen des zivilen Ungehorsams und lokale Proteste, die die Ansiedlung von Rechenzentren verhindern.

Worum es nicht ging: Anschläge, Sabotage oder andere Formen eines vermeintlichen Ökoterrorismus.

Dass man das überhaupt klarstellen muss, liegt daran, dass das rechte Krawallmedium Nius die Konferenz offenbar zum Feind auserkoren hat, weil der Quantenphysiker Guido Arnold an einem Panel teilnahm. Im Januar hatten Nius und Spiegel Arnold und sein radikal Tech-kritisches Kollektiv „Capulcu“ mit dünner Begründung als Vordenker der „Vulkangruppe“ dargestellt. Der Vorwurf stützt sich vor allem darauf, dass die Vulkangruppe, die sich unter anderem zum Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz Anfang des Jahres bekannte, ähnliche Begriffe nutzt, etwa den von Arnold geprägten Ausdruck des „technologischen Angriffs“.

Auch im Manifest der Konferenz findet sich der Begriff. Nius schickte einen Reporter, der Teilnehmende vor dem Gebäude abpasste und fragte, warum sie an einer Konferenz teilnehmen würden, die mit durchtrennten Kabeln werbe. Die ausbleibenden Antworten der genervten Besucher:innen schnitt Nius zu einem fünfeinhalbminütigen Video zusammen. Nicht zum ersten Mal griff die Springer-Zeitung Welt die Vorlage von Rechtsaußen auf und titelte: „Wie linke Tech-Gegner in Berlin einen Angriff planen“. Eine Presseakkreditierung hatte Welt nach Angaben der Veranstalter:innen nicht beantragt.

Kann man Big Tech auf den eigenen Plattformen schlagen?

Dabei gibt es durchaus Dinge, die man an der Konferenz kritisieren kann, ohne sich komplett lächerlich zu machen.

Zum Beispiel, dass kein einziger der neun Themenstränge Probleme der demokratischen Öffentlichkeit und von Sozialen Medien zum Thema machte. Die Frage, wie eine tech-kritische Bewegung, die von der Konferenz ausgehen soll, die narrative Hegemonie von Big Tech auf den Plattformen eben dieser Konzerne brechen soll, hätte man hier gut diskutieren können. Auch konkrete Alternativen wie das Fediverse mit seinen Stärken und Schwächen hätten gut auf die Konferenz gepasst. Einige Teilnehmende nahmen die Sache dann einfach selbst in die Hand und hingen Zettel aus, auf denen sie zumindest Mastodon-Handles austauschten.

Zudem waren die einzelnen Sessions teilweise so kurz, dass die ausgegebene Losung „Das ist keine Infoveranstaltung, sondern eine Kampfansage“, sich auf unfreiwillige Art und Weise bestätigte. Ein bisschen mehr Information wäre manchmal schon gut gewesen. Ebenso ein bisschen mehr Raum für Diskussionen über Widersprüchlichkeiten, die es notwendigerweise gibt, wenn unterschiedliche Bewegungen zusammenkommen.

Keine Zeit für Zukunft

Doch wichtiger waren an diesem Wochenende Vernetzung, Inspiration und Motivation. „Wir werden Big Tech nicht weganalysieren“, gab Journalistin Nina Scholz bei ihrem Auftaktvortrag die Richtung vor. Es sollte ums Handeln gehen: Raus aus der Ohnmacht, rein in die Bewegung.

In diesem Sinne hätten es gerne auch noch mehr Programmpunkte zu konkreten Alternativen und positiven Zukunftsentwürfen sein dürfen. Lediglich eine Stunde stand für den Themenblock „Zukunft“ und Ideen wie die Vergesellschaftung von Plattformen, Digital Degrowth oder Hardwareproduktion außerhalb kapitalistischer Verwertungslogik zur Verfügung. Auch davon hätte es gerne noch mehr sein dürfen.

Aber womöglich ist das einfach der Moment, an dem wir gerade stehen: Für Zukunft ist hoffentlich später Zeit, jetzt geht es darum, das Schlimmste zu verhindern. Sich dem Hype zu verweigern, das Fortschrittsversprechen zu hinterfragen, bestimmte Entwicklungen auch ganz abzulehnen und Widerstand zu organisieren – das ist vielleicht nicht die visionärste Antwort auf Big Tech. Aber es könnte genau die Antwort sein, die es jetzt braucht.

Ingo Dachwitz: Ingo ist Journalist und Kommunikationswissenschaftler. Seit 2016 ist er Redakteur bei netzpolitik.org und u.a. Ko-Host des Podcasts Off/On. Seine Themen sind Daten, Macht und die digitale Öffentlichkeit. Ingos Veröffentlichungen wurden mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem European Press Prize, dem Alternativen Medienpreis, dem Datenschutz-Medienpreis und zwei Grimme-Online-Awards. Sein Buch „Digitaler Kolonialismus: Wie Tech-Konzerne und Großmächte die Welt unter sich aufteilen“ war für den Deutschen Sachbuchpreis nominiert und wurde als eines der Wissensbücher des Jahres 2025 geehrt. Ingo ist Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft, der Evangelischen Kirche und des Netzwerk Recherche. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, FragDenStaat

Reblogged from Netzpolitik

04/28/26

EU-Frontex KI-Vorhersagemodelle

Niederländische Polizei und Frontex testen Konzept des „digitalen Zwillings“

Die niederländische Stadt Heerlen erhält fünf Millionen Euro EU-Förderung für ein algorithmisches Überwachungssystem, das auf einem „digitalen Zwilling“ basiert. Auch Frontex interessiert sich für die Technologie.

Matthias Monroy, 20. März 2026, Netzpolitik

Die niederländische Gemeinde Heerlen baut mit fünf Millionen Euro Förderung der Europäischen Union ein KI-gestütztes System auf, das Kriminalität und Störungen der öffentlichen Ordnung vorhersagen soll. Das im letzten Jahr begonnene Projekt heißt „Pulse-Twin“. Noch in diesem Jahr soll eine erste Version fertiggestellt sein, die dann bis zum Frühjahr 2028 erprobt wird.

Vorhersagesoftware für Polizeibehörden wird seit rund zwei Jahrzehnten weltweit erprobt. Bisherige Systeme zielten vor allem auf die Prognose bestimmter Delikte wie Einbrüche oder Diebstähle. Künstliche Intelligenz soll diese Ansätze auf ein neues Niveau heben.

Technische Grundlage ist ein sogenannter digitaler Zwilling – eine kontinuierlich aktualisierte digitale Nachbildung der realen Stadt mit Daten aus sozialen, statistischen und polizeilichen Quellen. Ein Algorithmus verarbeitet diese Informationen und errechnet Wahrscheinlichkeiten für Ordnungsstörungen oder Straftaten. Auf Basis dieser Prognosen sollen Behörden dann „präventiv“ handeln können. Neben der Kriminalitätsvorhersage ist das System laut Projektverantwortlichen auch für Verkehrssteuerung und das Energiemanagement in Gebäuden einsetzbar.

Weltweit erstes Projekt im urbanen Raum

Die EU-Mittel für „Pulse-Twin“ stammen aus dem europäischen COVID-Wiederaufbaufonds. Das Projekt soll nach Angaben seiner Betreiber*innen „urbane Herausforderungen mit datengetriebenen Lösungen“ angehen. Heerlen gilt dabei als erste Stadt der Welt, die ein derartiges System einführt.

Die niederländische Sektion von Amnesty International kritisiert das Projekt: „Bei Systemen, die Belästigungen oder Kriminalität vorhersagen und für die Strafverfolgung durch die Polizei eingesetzt werden, besteht ein großes Risiko des ethnischen Profilings. Amnesty International hofft daher, dass die Gemeinde Heerlen den Einsatz von Pulse-Twin noch einmal überdenkt.“

Hintergrund dieser Warnung ist ein strukturelles Problem algorithmischer Systeme, die auf historischen Polizeidaten basieren: Wurden in der Vergangenheit bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Stadtteile unverhältnismäßig stark kontrolliert, bildet das Modell diese Muster ab und reproduziert sie.

Das ist auch die Kritik an Systemen wie Gotham von Palantir, die bereits in vier deutschen Bundesländern eingeführt wurden oder werden. Nach Darstellung von Behörden und dem US-Hersteller kann Gotham aber nicht auf Daten im Internet zugreifen und funktioniert auch nicht nach dem Prinzip des digitalen Zwillings.

Frontex lädt Hersteller zu „Industrietag“

Das Konzept des digitalen Zwillings wird längst auch zur Entscheidungsfindung oder Befehlsführung im militärischen Bereich angewendet. Als virtuelle Repräsentation etwa von Panzern, Flugzeugen oder Truppenverbänden verknüpft die KI Sensordaten, um Einsätze vor dem Auslösen einer Waffe zu simulieren oder Probleme beim Nachschub vorherzusagen. Sie optimiert außerdem militärische Ausbildung und Wartungsbedarfe.

Auch die EU-Grenzagentur Frontex beschäftigt sich mit dem Konzept. Im Rahmen ihres Copernicus-Grenzüberwachungsdienstes arbeitet die Behörde daran, digitale Zwillingsmodelle der EU-Außengrenzen zu entwickeln. Diese sollen Beamt*innen ermöglichen, spezifische Szenarien zu simulieren – etwa irreguläre Grenzübertritte unter verschiedenen Wetterbedingungen.

Frontex will damit Ressourcen gezielter einsetzen sowie die Überwachungstechnik effizienter nutzen. Das System soll geografisch skalierbar sein und unterschiedliche Grenztypen abbilden können, von Flussläufen über Küstenabschnitte bis hin zu Waldgebieten und Gebirgsregionen.

Im vergangenen Juni hat Frontex einen zweitägigen, mit insgesamt 180.000 Euro dotierten Wettbewerb durchgeführt, bei dem die drei Firmen Kondorcad Landsurv aus Rumänien, GMV aus Spanien sowie das Institut für Geodäsie und Kartographie aus Polen „digitale Zwillingslösungen“ für ein Geländegebiet nahe des rumänischen Dubova präsentierten. Für die mögliche Beschaffung digitaler Zwillinge für Grenztruppen in den EU-Mitgliedstaaten hat Frontex im Februar europäische Hersteller zu einem „Industrietag“ eingeladen.

Matthias Monroy Wissensarbeiter, Aktivist und Mitglied der Redaktion der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP. Außerdem Redakteur für Innenpolitik der Zeitung nd.Der Tag. Texte auf Englisch unter digit.site36.net, auf Twitter @matthimon.

von Netzpolitik

04/26/26

Digitalcourage: Stopp Digitalzwang!

Mehr als 58.000 Menschen haben unsere Digitalcourage – Petition gegen Digitalzwang bereits unterschrieben. Vielen Dank für die Unterstützung! Das ist ein starkes Signal dafür, dass immer mehr Menschen nicht hinnehmen wollen, dass Teilhabe nur noch mit Smartphone, Account und Datenabgabe funktioniert.

Aber wir sind noch nicht am Ziel. Anlässlich des 23. Mai 2026, dem Tag des Grundgesetzes, übergeben wir die Petition im Rahmen einer Aktion an Mitglieder des Bundestages. Bis dahin wollen wir die 75.000 Unterschriften knacken – und dafür brauchen wir Sie.

Wir sprechen zwar kontinuierlich mit Politikerinnen, Politikern und Medien über das Thema Digitalzwang. Unsere Erfahrung zeigt aber: Am meisten bewegt sich, wenn betroffene Menschen selbst ihre Erfahrungen schildern. Ein konkretes Beispiel, ein persönliches Gespräch, die eigene Geschichte – das bleibt hängen und hat oft mehr Wirkung als jede Pressemitteilung oder jedes Hintergrundgespräch.

Deshalb unsere Bitte an Sie:

Sprechen Sie mit Ihrer Bundestagsabgeordneten vor Ort über Digitalzwang.

Digitalzwang ansprechen
Immer mehr Alltagsangebote funktionieren nur noch digital. Digitalzwang ist längst
kein Randphänomen mehr. Er wird zur Normalität gemacht. Wenn Sie das problematisch finden, können Sie das im Gespräch mit Ihrer oder Ihrem Bundestagsabgeordneten ansprechen. Mit dieser kurzen Hilfestellung möchten wir Sie dabei unterstützen.
Sie müssen kein.e Expert.in sein. Es genügt, wenn Sie schildern, was Sie selbst erleben oder beobachten.
Der Einstieg ins Gespräch könnte z.B. so ablaufen:
„Ich habe die Petition gegen Digitalzwang unterschrieben und möchte Ihnen kurz sagen, warum mir das wichtig ist.“
„Mir fällt auf, dass immer mehr Dinge nur noch per App funktionieren. Das bereitet mir Sorge.“
„Ich möchte, dass Menschen auch ohne Smartphone am Alltag teilnehmen können.“


Konkrete Situationen wirken stärker als allgemeine Kritik

Betonen Sie, weshalb Sie die Petition von Digitalcourage gegen Digitalzwang unterschrieben haben. Erzählen Sie die Beispiele aus Ihrer direkten Umgebung:
• Probleme beim Kauf von Fahrkarten oder Tickets für Veranstaltungen bei Ihnen vor Ort.
• Schwierigkeiten bei Terminvergaben per App/Internet (z.B. Behörde oder Ärzte).
• Menschen im Umfeld, die kein Smartphone nutzen können oder wollen und zunehmend von der Grundversorgung abgeschnitten werden.

Das können Sie sagen, falls Ihre Abgeordnete oder Ihr Abgeordneter behauptet, dass Digitalisierung alternativlos ist:
• Digitale Angebote sind sinnvoll, aber es braucht Wahlfreiheit.
• Digitalisierung muss fair gestaltet sein und darf keine Ausschlüsse produzieren.
• Ja, es stimmt: Eine gut funktionierende Digitalisierung stärkt das Vertrauen in die demokratischen Institutionen. „Digital Only“ aber reißt das Vertrauen aber wieder ein.
• Digitalcourage ist nicht gegen Digitalisierung. Im Gegenteil: Die Organisation ist seit Ende der 80er Jahre Vorreiter in Sachen Vernetzung und setzt sich seit vielen Jahren für eine gute digitale Entwicklung ein.


Das können Sie konkret fordern:
„Ich wünsche mir, dass es für wichtige Dienstleistungen immer auch eine Nutzung ohne App oder Onlinekonto gibt – ohne Extrakosten oder Erschwernisse.“
„Mit der Petition fordert Digitalcourage, dass niemand benachteiligt wird, weil er oder sie digitale Zugangswege nicht nutzen möchte oder kann. Sie sollten das Anliegen politisch im Bundestag unterstützen. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde Menschen das Gefühl vermitteln, dass sie nicht zurückgelassen werden.“
Bleiben Sie respektvoll, freundlich und sachlich. Hören Sie zu und lassen Sie Ihr Gegenüber ausreden. So erzielen Sie die größte Wirkung.
Gut zu wissen:
• Sie können Ihr Anliegen per E-Mail oder in einer Bürgersprechstunde vorbringen.
• Gespräche sind oft kurz. Das ist völlig in Ordnung. Versuchen Sie deshalb Prioritäten zu setzen und sagen Sie die Dinge, die Ihnen am wichtigsten sind, zuerst.
• Persönliche und individuelle Gespräche wirken am stärksten.
Schon ein kurzes Gespräch kann etwas bewegen.
Vielen Dank für Ihr Engagement!

Petition

Wir fordern den deutschen Bundestag auf, das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen und damit gesetzlich zu verankern.

Die Wahrnehmung der Grundrechte und der Daseinsvorsorge, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Post, Bahn, medizinische Versorgung) darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass Menschen das Internet, ein Smartphone oder bestimmte Software benutzen.

Wir fordern …

Teilhabe: Digitalzwang schließt viele Menschen aus: alte oder kranke Menschen, Menschen mit Behinderung und Menschen mit geringem Einkommen. 

Nicht noch mehr Überwachung: Der Zwang, für bisher allgemein verfügbare Dienste nun ein Smartphone oder bestimmte Apps zu nutzen, führt zu immer neuen detaillierten Datensammlungen, die eine umfassende (kommerzielle) Überwachung aller Lebensbereiche ermöglichen.

Wahlfreiheit: Wir wollen frei entscheiden, wann wir mit einem Smartphone unterwegs sein wollen – und ob wir überhaupt eines besitzen. Wir wollen auch frei entscheiden können, welche Software und welches Betriebssystem wir auf unseren Geräten installieren.

Resilienz: Gesellschaftliche Abhängigkeit von digitalen Lösungen ist ein Risiko. Gut, wenn immer noch ein nicht-digitaler Weg zur Verfügung steht.

Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, denn gerade werden mit hohem Tempo bestehende Dienste abgebaut und durch Smartphone-gebundende Leistungen ersetzt.

Mehr zu unserer Forderung nach einem Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz: 
https://digitalcourage.de/digitalzwang/petition-fuer-recht-auf-leben-ohne-digitalzwang-argumente

Zur Weitergabe/Ausdrucken:

https://digitalcourage.de/sites/default/files/2026-04/hilfestellung-digitalzwang.pdf
Digitalcourage e. V. | Marktstr. 18 | 33602 Bielefeld

digitalcourage.de | mail@digitalcourage.de | 0521 16391639