08/19/26

Paris: STOPP Social-Media-Verbot

Verfassungswidrig: Was der Stopp des französischen Social-Media-Verbots bedeutet

Das jüngst in Frankreich beschlossene Social-Media-Verbot für Minderjährige ist aus mehreren Gründen verfassungswidrig. Hier erklären Jurist*innen, welche Spielräume Präsident Emmanuel Macron noch hat – und was das für Deutschland heißt.

Sebastian Meineck, Netzpolitik 19. August 2026

Mit der Entscheidung vom 14. August hat Frankreichs Verfassungsrat das Social-Media-Verbot für Minderjährige gestoppt, und zwar auf den letzten Metern. Das Vorzeigeprojekt des französischen Präsidenten Emmanuel Macron verstößt demnach gegen die Verfassung.

Die Pläne sind damit aber nicht vom Tisch. Macron hat seine Regierung bereits aufgefordert, das Gesetz zu überarbeiten. Bis zum Frühjahr 2027 könnte der nächste Anlauf kommen, wie die Agentur Reuters berichtet. Danach sind die nächsten Präsidentschaftswahlen in Frankreich, zu denen Macron kein weiteres Mal antreten darf.

Hat das Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige in Frankreich noch eine Chance? Der Spielraum ist schmal, wie Jurist*innen auf Anfrage von netzpolitik.org erklären. Denn nicht nur die französische Verfassung setzt dem Vorhaben enge Grenzen, sondern auch das aktuelle EU-Recht. Zugleich sendet die Entscheidung aus Frankreich Signale nach Deutschland. Der Überblick.

Drei Hürden: Das sagt der Verfassungsrat

Es gibt drei zentrale Gründe, warum der französische Verfassungsrat das Social-Media-Verbot gestoppt hat. Es sind zugleich die Hürden, die ein nächster Anlauf überwinden müsste.

  1. Das Zugangsverbot für unter 15-Jährige ist zu pauschal, wie aus der Begründung der Ratsmitglieder hervorgeht. Es ist demnach nicht an potenziell gefährliche Inhalte und Funktionen geknüpft oder an fehlende Schutzmaßnahmen, könnte also auch harmlose Dienste treffen. Das beeinträchtige die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit junger Menschen, schreibt der Verfassungsrat mit Blick auf die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789.
  2. Das Gesetz setzt sich über Eltern und Aufsichtspersonen hinweg. Sie hätten mit dem Verbot keine Möglichkeit mehr, selbst zu entscheiden, welche Dienste sie ihrem Kind schon zutrauen, etwa wegen seines individuellen Reifegrads.
  3. Im Gesetz stehen keine Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre. Genau das bräuchte es aber mit Blick auf mögliche Alterskontrollen, wie die Ratsmitglieder argumentieren. Zwar steht im französischen Gesetz nichts über Alterskontrollen – der Gesetzgeber hat diesen pikanten Aspekt einfach ausgelassen. Doch wie soll ein Zugangsverbot ohne jegliche Kontrolle funktionieren? Hier legt der Verfassungsrat den Finger in die Wunde und sagt, einfach ausgedrückt: Der Gesetzgeber muss das klären.

Trotz dieser Hürden sind Online-Verbote im Namen des Kinder- und Jugendschutzes weiter denkbar, wie aus der Begründung des Verfassungsrats hervorgeht. Die Ratsmitglieder schreiben von Risiken wie Sucht, Belästigung oder Betrug. Es gehe ums Kindeswohl und um die öffentliche Ordnung. Solche Ziele seien geeignet, um die Freiheit junger Menschen beim Zugriff auf Online-Dienste zu beschränken.

Der Verfassungsrat besteht aus neun regulären Mitgliedern mit einer Amtszeit von neun Jahren. Seine Entscheidungen sind bindend. Unter anderem Abgeordnete können das Organ anrufen, damit es ein Gesetz vor dessen Inkrafttreten prüft – genau das ist beim Social-Media-Verbot geschehen.

Juristin: Entscheidung „größtenteils vorhersehbar“

Die Juristin Brunessen Bertrand forscht an der französischen Universität Rennes unter anderem zu europäischem Digitalrecht und digitalem Binnenmarkt. Die Entscheidung des Verfassungsrats war „größtenteils vorhersehbar“, erklärt sie auf Anfrage von netzpolitik.org. Das habe sich bereits in einer Stellungnahme der Ratsmitglieder vom Januar abgezeichnet.

In der vorliegenden Form habe das französische Social-Media-Verbot für Minderjährige „keine Aussicht auf Bestand“, schreibt sie auf Englisch. Der entscheidende erste Artikel des Gesetzes „wurde in seiner Gesamtheit für verfassungswidrig erklärt“.

Ein überarbeitetes Gesetz sei zwar möglich. „Es darf aber nicht einfach das pauschale Verbot bis zur Altersgrenze von 15 Jahren in anderen Worten reproduzieren“, so Bertrand. Der neue Anlauf müsse stattdessen die Beschaffenheit und Risiken eines betroffenen Online-Diensts berücksichtigen. „Gezielte, risikobasierte Einschränkungen sind rechtlich weiterhin denkbar.“

Zudem brauche es eine Regelung, wann Eltern und Aufsichtspersonen die Altersbeschränkung für ihre Kinder aufheben dürften. Das Gesetz müsse dabei Alter, Reife und familiäre Umstände junger Menschen berücksichtigen.

Frankreich in der Zwickmühle

Eine weitere Schwierigkeit sieht Bertrand im EU-Recht, genauer gesagt im Gesetz über digitale Dienste (DSA).

Der DSA regelt EU-weit, welche Pflichten Betreiber von Online-Plattformen haben. Alterskontrollen sind demnach nur eine von mehreren möglichen Maßnahmen, um junge Menschen im Netz zu schützen – aber keine Pflicht. Hier beißt sich das aktuelle EU-Recht mit dem Konzept von Social-Media-Verboten: Ohne Pflicht zu Alterskontrollen wäre eine wirksame Altersgrenze kaum denkbar.

Der französische Gesetzgeber steckt also derzeit in einer Zwickmühle:

  • Auf der einen Seite steht das EU-Recht. Die EU-Kommission pocht darauf, dass Frankreich Online-Plattformen nicht zu Alterskontrollen verpflichten darf. Das hat sie jüngst auch im Notifizierungsverfahren zum Social-Media-Verbot klargemacht. Dabei prüft die EU-Kommission, ob nationale Gesetze in Konflikt mit EU-Recht geraten könnten.
  • Auf der anderen Seite steht die französische Verfassung. Der Verfassungsrat pocht darauf, dass Frankreich klären muss, wie etwaige Kontrollen den Schutz der Privatsphäre achten.

Nicht nur die französische Juristin Bertrand sieht hier ein Problem, sondern auch der deutsche Medienrechtler Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung (Hans-Bredow-Institut). Würde Frankreich den Anforderungen des Verfassungsrats entsprechen und Online-Plattformen ausdrücklich in die Pflicht nehmen, wäre „eine Eskalation mit der EU-Kommission vorprogrammiert“, schreibt er auf Anfrage von netzpolitik.org.

Dennoch rechnet Dreyer damit, dass Frankreich nicht aufgibt: „Bei der Vehemenz, mit der die französische Regierung das Thema Social-Media-Ban verfolgt, gehe ich von einem erneuten Versuch einer gesetzlichen Regelung aus.“

Medienrechtler: Drei Lehren für Deutschland

Auch in Deutschland gibt es eine Debatte über ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Medienrechtler Dreyer sieht Parallelen zu Frankreich, trotz der Unterschiede zwischen französischem und deutschem Recht.

In Frankreich habe der Verfassungsrat die allgemeine Altersgrenze gerügt, weil sie „nicht nach einzelnen Funktionen oder spezifischen Risiken eines Dienstes unterscheidet“, so Dreyer. Dahinter steckt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, das auch in Deutschland zu beachten wäre.

Eine weitere Ähnlichkeit sieht Dreyer in der vom französischen Verfassungsrat gerügten Einschränkung der Elternrolle. In Deutschland geht das sogenannte „Erziehungsprimat“ der Eltern aus dem Grundgesetz hervor. Demnach „dürfen und müssen“ Eltern grundsätzlich selbst entscheiden, zu welchen Medienangeboten ihr Kind Zugang erhält, wie Dreyer erklärt.

Auch im dritten und letzten Kritikpunkt des französischen Verfassungsrats sieht Dreyer Parallelen zu Deutschland. Hier geht es darum, dass der französische Gesetzgeber keine näheren Bestimmungen zu Alterskontrollen formuliert hat. Das wäre auch im deutschen Recht ein Problem, wie Dreyer ausführt. Demnach habe der Gesetzgeber „die wesentlichen Entscheidungen und Bestimmungen selbst zu treffen“, und zwar umso mehr, je stärker eine Norm in Grundrechte eingreife.

Bei Alterskontrollen sind insbesondere Grundrechte wie Datenschutz und Privatsphäre relevant. An anderer Stelle gibt es bereits nähere Bestimmungen für Alterskontrollen, etwa in den DSA-Leitlinien der EU-Kommission zum Schutz von Minderjährigen. Demnach sollten sich Kontrollen unter anderem am Prinzip der Datenminimierung orientieren; Ausweis-basierte Kontrollen sollten anonym sein.

EU-Kommission plant eigene Regelung

Während sich Frankreich an einer nationalen Lösung abarbeitet, will die EU-Kommission eine EU-weite Regelung schaffen. Das hat die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen (CDU), angekündigt.

Zwei Fachleute für Gesundheit hatten im auf Auftrag der EU-Kommission ein umfassendes Verbot bis 13 Jahre empfohlen – nicht nur für soziale Medien, sondern auch für allerlei Online-Dienste, die Risiken für junge Menschen bergen könnten. Durchgesetzt werden soll dieses breite Zugangsverbot mit flächendeckenden Alterskontrollen.

Auf Grundlage der Empfehlungen will die EU-Kommission bis Ende des Sommers einen Plan vorlegen. In diesem Zuge könnte die EU beispielsweise den DSA nachschärfen, sodass Plattformen eben doch zu Alterskontrollen verpflichtet werden dürfen.

Fachleute aus unter anderem Kinderschutz, Medienpädagogik, IT-Sicherheit und Datenschutz warnen eindringlich vor Verboten und Alterskontrollen, die einen umfassenden Kontroll-Apparat im Netz schaffen würden. Ein alternativer Ansatz sind zum Beispiel bessere Schutzfunktionen für alle sowie ein Verbot manipulativer Designs und suchtfördernder Mechanismen.

Sobald die EU-Kommission ihren Entwurf vorlegt, könnten Parlament und Rat über den Vorschlag beraten. Am Ende könnte also doch noch eine Art Social-Media-Verbot kommen, auch nach Frankreich – allerdings nicht mehr als Vorzeigeprojekt von Emmanuel Macron.

Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize.Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon

Aus Netzpolitik

Autor Sebastian Meineck ist Journalist und seit 2021 Redakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen aktuellen Schwerpunkten gehören digitale Gewalt, Databroker und Jugendmedienschutz. Er schreibt einen Newsletter über Online-Recherche und gibt Workshops an Universitäten. Das Medium Magazin hat ihn 2020 zu einem der Top 30 unter 30 im Journalismus gekürt. Seine Arbeit wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem zweimal mit dem Grimme-Online-Award sowie dem European Press Prize.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Sebastian Hinweise schicken | Sebastian für O-Töne anfragen | Mastodon

06/6/19

Cyberstalking: Das Digitale Patriarchat

Cyber-Stalking: Beraterinnen fordern staatliche Meldestelle

Stalking, Überwachung, Datenklau: Gewalt gegen Frauen findet heute oft mit technologischer Unterstützung statt. Eine Berliner Beratungsstelle für Cyberstalking hat das erste Jahr der Arbeit ausgewertet und stellt Zahlen vor. Sie liefern erste Indizien dafür, wer die Täter sind und welche Wege sie wählen.

Chris Köver Netzpolitik, 31. Mai 2019

Seit einem Jahr berät die IT-Expertin Leena Simon in Berlin Frauen, die nicht mehr weiter wissen. Weil Partner oder Ex-Partner scheinbar immer wissen, wo sie sind und was sie als nächstes tun wollen. Weil intime Bilder von ihnen für alle gut sichtbar im Netz stehen, manchmal gemeinsam mit ihrer Telefonnummer. Weil sie fürchten, den Verstand zu verlieren, und nicht mehr wissen, wem sie noch trauen können.

In Berlin gibt es für sie seit einem Jahr eine eigene Anlaufstelle: das Anti-Stalking-Projekt, in dem Simon arbeitet, gemeinsam mit zwei weiteren Beraterinnen, die die Frauen psychologisch begleiten. Das ist dringend notwendig, denn die meisten, die zu ihnen kommen, sind aufgewühlt. Sie können nicht mehr schlafen, haben sich oft völlig aus dem Netz zurückgezogen, misstrauen ihren Geräten. Cyberstalking ist ein Angriff auf die Psyche, sagt Simon, oft mit großem Erfolg.

Wo sind die Zahlen?

Cyberstalking ist Nachstellung und Bedrohung mit Hilfe digitaler Technologie: Täter spähen die E Mails und Nachrichten der Frauen aus, überwachen sie mit Hilfe ihres Telefons oder posten falsche Angaben und intime Bilder im Netz.

Wie viele von dieser digitalen Gewalt betroffen sind, wie sie sich auswirkt, welche Angriffsvektoren besonders häufig gewählt werden und wer die Täter sind, dazu gibt es in Deutschland so gut wie keine Zahlen. In der Kriminalstatistik wird Stalking erfasst, aber nicht, wie oft dabei digitale Kanäle genutzt werden, Cyberstalking ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Ohnehin kommt es selten zu Anzeigen und noch seltener zu Verurteilungen. Expert:innen gehen von einer sehr hohen Dunkelziffer aus.

Auch die Studienlage ist dünn – und es besteht keine Absicht, das zu ändern. Das zeigte zuletzt eine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag an die Bundesregierung. Im Rest von Europa sieht es kaum besser aus. Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen der EU (EIGE), das sich im Jahr 2017 einen Überblick verschafft hat, kritisiert, dass es in der EU bislang keine nach Geschlechtern differenzierte Studie zu Digitaler Gewalt und ihren Auswirkungen gibt – obwohl bisherige Erhebungen nahelegen, dass vor allem Frauen davon betroffen sind.

Alte Gewalt mit neuen Technologien

Umso wichtiger ist es, Zahlen aus der Praxis der Beratungsstellen zu erfahren, wie das Anti-Stalking-Projekt sie diese Woche in Berlin vorstellte. Die Ergebnisse sind nicht repräsentativ, betonen Simon und ihre Kollegin Paola Rouba, sie seien keine Wissenschaftlerinnen. Trotzdem liefern sie Indizien.

Ausgewertet haben die Beraterinnen das vergangene Jahr seit Eröffnung der Beratungsstelle im April 2018. Absolute Zahlen wollten sie nicht nennen, die Tendenz sei aber steigend. Schon in den ersten fünf Monaten dieses Jahres seien mehr Frauen gekommen als im gesamten vergangenen Jahr.

In den allermeisten Fällen handelte es sich bei den Tätern um Männer. In mehr als 40 Prozent der Fälle waren es Partner oder Ex-Partner, die drohten, überwachten, einschüchterten. Etwa 20 Prozent kamen aus dem Bekanntenkreis, 15 Prozent waren Kollegen. Nur jeder zehnte Fall ging von einem Fremden aus.

Das bestätigt die Einschätzung von Expertinnen, dass es sich bei Cyberstalking und anderen Formen digitaler Gewalt um nichts grundlegend Neues handelt. Es sind vielmehr die altbekannten Formen von Gewalt in der Partnerschaft, die jetzt ihre digitale Entsprechung finden. Männer, die Partnerinnen einschüchtern und kontrollieren wollen, haben dafür neue Technologien zur Verfügung und nutzen sie.

Und ebenso wie sich Partnergewalt quer durch alle Altersgruppen und Bildungsschichten zieht, scheint das auch für die digitale Gewalt zu gelten. Die Betroffenen kamen aus allen Altersgruppen, von 18 bis über 50 Jahre (das Projekt berät keine Minderjährigen).

Hyperwachsamkeit und Verunsicherung

In den meisten Fällen kommen die Frauen mit Fragen zur IT-Sicherheit, berichtet Paola Rouba, die die Frauen psychologisch unterstützt. Sie wollen wissen, wie sie ihre Geräte und Konten schützen können. Leena Simon unterstützt sie dabei. Manchmal ist schon etwas vorgefallen, steht ein Bild im Netz oder jemand missbraucht einen Account.

Einige Frauen kommen jedoch auch präventiv. Sie planen, sich von einem Partner zu trennen, der „IT-Kenntnisse“ hat, und wollen wissen, wie sie sich absichern. „Wir haben inzwischen einen eigene Kategorie“, sagt Simon, „die heißt ‚Ex mit Computerkenntnissen’.“

Viele der Frauen werden verfolgt oder haben zumindest diesen Eindruck. Oft sei das gar nicht klar zu trennen, berichten die Beraterinnen. Denn ein Ziel von Stalking ist die psychologische Verunsicherung. Die Betroffenen werden dann hyperwachsam, sehen überall Anzeichen, können oft nicht mehr unterscheiden, wo Geräte spinnen und wo tatsächlich eine Bedrohung vorliegt. Weil das Wissen auch bei der Polizei und in vielen Beratungsstellen fehlt, wurde ihnen an anderen Stellen schon nicht geglaubt, was sie zusätzlich verunsichert.

Wie schützt man sich gegen jemanden, der einen kennt?

In dieser Situation geht es in der Beratung vor allem darum, die Frauen zu beruhigen und wieder handlungsfähig zu machen. Wo ist die Sicherheitslücke und wie könnte man sie schließen? Welche Möglichkeiten gibt es, wieder überhaupt ins Netz zu kommen? Weil die Männer häufig als inoffizielle IT-Administratoren in der Beziehung die Geräte und Passwörter ihrer Partnerinnen einrichten, zeigt Simon den Frauen zunächst, wie sie selbst die Kontrolle über ihre Geräte, Netzwerke und Accounts zurückgewinnen.

Herkömmliche Maßnahmen, mit denen man sich gegen die Überwachung von Datenkonzernen wie Facebook, Google oder Amazon schützen kann, reichten hier nicht. Denn die Bedrohungslage einer Frau, die es mit Cyberstalking als persönlichem Angriff zu tun hat, ist eine ganz andere als die massenhafte Überwachung von Konsument:innen. Durch die Beziehung haben die Täter sehr privates Wissen über ihre Zielperson, kennen ihre Gewohnheiten und Schwachstellen. Sie brauchen oft gar keinen Zugriff auf Konten oder Daten, sondern können diese erraten. Bei den Frauen entsteht trotzdem der Eindruck, sie hätten Zugriff auf ihre Geräte. Wie man mit dieser Fehlwahrnehmung umgeht, das ist eines von vielen Problemen, die Beraterinnen haben.

Keine Staatstrojaner, keine Klarnamenpflicht!

Simon und ihre Kolleginnen wollen ihre Arbeit nicht nur präsentieren, sie stellen auch Forderungen an die Politik. Einiges davon ist naheliegend, etwa die Forderung nach mehr Ressourcen für die Beratung und nach Schulungen bei der Polizei, damit Beamt:innen digitale Gewalt besser einordnen könnten.

Andere Punkte machen deutlich, wie stark sich das Problem mit anderen netzpolitischen Baustellen überschneidet. So fordern Simon und ihre Kolleginnen die Abschaffung von Staatstrojanern. Wenn die dafür notwendigen Sicherheitslücken nicht geschlossen würden, sei es im Grunde unmöglich, betroffenen Frauen zu helfen – gerade wenn der Ex-Partner tatsächlich „IT-Kenntnisse“ hat.

Auch das von Innenminister Horst Seehofer ins Spiel gebrachte Verbot des Anonymisierungsdienstes Tor wäre für ihre Arbeit ein Desaster, sagt Simon. Das Betriebssystem Tails, das auf Tor basiert, sei für die Frauen oft die einzige Möglichkeit, überhaupt noch an ihrem Stalker vorbei ins Netz zu gelangen. „Das ist meine Möglichkeit, die Frauen zurück ins Leben zu bringen, und das wird mit dem Angriff auf Tor untergraben“, sagt Simon. Eine Klarnamenspflicht im Netz, wie sie Unionspolitiker fordern, sei vor diesem Hintergrund ebenfalls ein Riesenproblem.

Stattdessen fordern die Beraterinnen ein Recht auf Verschlüsselung, gerade in der Kommunikation mit Behörden. Außerdem müsse es auch ohne das Hochladen eines Personalausweises möglich sein, Schmähaccounts auf Twitter und anderen Social-Media-Plattformen zu melden. Bewerbungen, aber auch die Interaktion mit dem Jobcenter und das Kaufen von Bahntickets müssen auch offline weiter möglich sein, denn wer digital überwacht wird oder das fürchtet, ist auf diese analogen Schlupflöcher angewiesen.

Staatliche Meldestelle statt Facebook-Jura

Bei der Polizei müssten Beamt:innen geschult werden, um digitale Gewalt besser einordnen zu können. Vor allem brauche es aber mehr Ressourcen für die forensische Untersuchung von Geräten. Weder die Beratungsstellen noch die Polizei könne derzeit die Mobiltelefone oder Computer von Betroffenen auswerten.

Die Beraterinnen fordern die Einrichtung einer staatlichen Meldestelle für Rechtsverstöße im Netz. Wenn etwa Bilder oder Adresse und Telefonnummer ohne Einverständnis veröffentlicht wurden, dann könne das nicht nur in die Zuständigkeit und De-facto-Legislatur von Twitter oder Facebook fallen, sagt Simon. Hier müsse eine staatliche Stelle geschaffen werden, bei der Betroffene solche Fälle melden könnten und die ihre Rechte bei den Plattformen durchsetzt.

Chris Köver recherchiert und schreibt über Migration, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24

Artikel übernommen aus Netzpolitik.org