11/11/23

eIDAS-Reform: Digitale Brieftasche_mit Ausspähgarantie

Jetzt steht es fest: Die europäische digitale Brieftasche kommt. Aus Sicht von Beobachtern bringt der im Trilog erzielte Kompromiss etliche Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsentwurf. Bürgerrechtsgruppen und Datenschützer:innen warnen jedoch davor, dass Staaten durch die Wallet eine „panoptische Vogelperspektive“ erhielten.

09.11.2023 Autor Daniel Leisegang auf Mastodon

„Wir haben es geschafft“, jubilierte EU-Kommissar Thierry Breton. Und Nadia Calviño, die Vize-Premierministerin Spaniens, deren Land derzeit den Vorsitz im Rat der EU innehat, versprach, dass die Einigung zur eIDAS-2.0-Verordnung „den Bürgerinnen und Bürgern in der neuen digitalen Welt eine Identität geben und unseren Binnenmarkt vertiefen wird – zum Nutzen der Innovation, der Privatsphäre, der Sicherheit und der Europäischen Union“

Den lang erhofften „Deal“ schlossen EU-Kommission, der Ministerrat und das EU-Parlament am Mittwoch. In einem finalen politischen Trilog haben sie sich auf einen Kompromisstext geeinigt. Damit geht das größte digitalpolitische Projekt der Europäischen Union nun in die Phase der Umsetzung.

Die eIDAS-Reform legt das rechtliche Fundament für die sogenannte „European Digital Identity Wallet“ (ID-Wallet). Demnach müssen bis zum Jahr 2026 alle 27 EU-Mitgliedstaaten ihren Bürger:innen eine digitale Brieftasche anbieten, mit der sie sich dann on- wie offline und in fast allen Lebensbereichen ausweisen können.

Zwei Jahre Verhandlungen

Clemens Schleupner, Referent für Vertrauensdienste & Digitale Identitäten beim Digitalverband Bitkom begrüßt die Einigung: „ID Wallets können sowohl Kosten sparen, indem Identifizierungsprozesse – zum Beispiel bei Banken – schneller und kostengünstiger durchgeführt werden können. Grundsätzlich bieten ID Wallets eine Vielzahl von Möglichkeiten, die heute noch nicht vollständig abzuschätzen sind, und zwar branchenübergreifend.“

Den entsprechenden Verordnungsentwurf dafür hat die Kommission im Juni 2021 vorgelegt. Er soll die eIDAS-Verordnung aus dem Jahr 2014 reformieren, die den sicheren Zugang zu öffentlichen Diensten sowie die Durchführung von Online-Transaktionen und grenzüberschreitenden Transaktionen in der EU regelt.

Datenschützer:innen und Bürgerrechtler:innen kritisierten das Vorhaben von Beginn an aus zwei zentralen Gründen. Zum einen drohe die Reform eine technische Infrastruktur zu schaffen, die es theoretisch ermöglicht, EU-Bürger:innen on- wie offline massenhaft zu identifizieren und zu überwachen. Zum anderen könnten nicht nur öffentliche, sondern auch private Stellen – also etwa Unternehmen – die Wallet einsetzen und ihre Kunden damit potentiell umfassend ausspähen.

Einige der Risiken, die der Ursprungsentwurf barg, wurden im Zuge der zurückliegenden Verhandlungen minimiert oder ausgeräumt. Andere bestehen aus Sicht von Bürgerrechtler:innen weiterhin – und sind so groß, dass Kritiker:innen eindringlich vor einer Nutzung der ID-Wallet warnen.

Der gelöschte Super-Cookie

Über die fortbestehenden Probleme können die erzielten Verbesserungen nicht hinwegtäuschen. Zu Letzteren zählt vor allem die Streichung einer eindeutigen, dauerhaften Personenkennziffer (Unique identifier). Dieser „Super-Cookie“ hätte aus Sicht von Datenschützer:innen und Bürgerrechtler:innen geradezu zum Tracking und Profiling eingeladen. Eine solche Kennziffer soll nun nur noch optional bei grenzüberschreitenden Verwaltungsvorgängen zum Einsatz kommen.

Stattdessen sollen sich die Wallet-Nutzer:innen im Alltag allein mit ihren personenbezogenen Daten, einem Pseudonym oder einem sogenannten Zero Knowledge Proof (zu Deutsch: Null-Wissen-Beweis) identifizieren. Damit können die Nutzer:innen ihre Identität bestätigen, ohne persönliche Informationen über sich preiszugeben.

Allerdings hat die Identifizierung nach wie vor einen Haken: Denn das Recht auf Pseudonymität kann laut dem Kompromiss durch nationales oder durch EU-Recht eingeschränkt werden. Und der Zero Knowledge Proof findet sich im beschlossenen Kompromissentwurf nur als Forderung in den erläuternden Recitals (Erwägungsgründen) der Verordnung und stellt für die EU-Mitgliedstaaten damit keine Verpflichtung dar.

Schutz vor Diskriminierung und Verlinkung

Immerhin: Wer sich gegen den Einsatz der ID-Wallet entscheidet, soll keine Nachteile erleiden. Der Kompromissentwurf sieht – anders als der Kommissionsvorschlag – explizit einen Schutz vor Diskriminierung für Menschen vor, die sich gegen eine Nutzung entscheiden.

Jene, die die Wallet nutzen, sollen nachvollziehbar und transparent darüber bestimmen können, welche Daten sie etwa gegenüber sogenannte relying parties preisgeben und welche nicht. Diese vertrauenswürdigen Parteien, gegenüber denen Nutzer:innen ihre Identität bestätigen, müssen sich vorab in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten registrieren und darlegen, welche Daten sie zu welchem Zweck von den Nutzer:innen anfordern werden. Über ein sogenanntes Datenschutzcockpit können die Nutzer:innen einsehen, welche Daten von ihnen abgefragt und geteilt wurden – und gegebenenfalls Beschwerden einreichen.

Außerdem legt der Kompromiss fest, dass verschiedene Identifikationsvorgänge nicht miteinander verknüpft werden dürfen. Der Schutz der Transaktionsdaten war bis zum Tag der Einigung umkämpft. Transaktionsdaten zeigen an, wann, wie und wo Nutzer:innen die Wallet einsetzen, sie bilden also das konkrete Nutzungsverhalten ab.

Artikel 6a zufolge muss die ID-Wallet dafür „Techniken zur Wahrung der Privatsphäre ermöglichen, die die Unverknüpfbarkeit gewährleisten, wenn die Bescheinigung von Attributen keine Identifizierung des Nutzers erfordert.“ Konkret heißt das: Kauft eine Person also beispielsweise in dem gleichen Geschäft wiederholt Alkohol und belegt dabei mit ihrer ID-Wallet ihr Alter, dann kann das Unternehmen die unterschiedlichen Vorgänge nicht miteinander verknüpfen, um so das Kaufverhalten dieser Person über eine längere Zeitspanne zu tracken.

QWACS: Zertifizierte Unsicherheit

Mindestens ebenso umstritten waren auch die Vorgaben zu Zertifikaten. Bis zuletzt hatten die Trilog-Partner um Artikel 45 und damit um die Frage gerungen, ob die Verordnung Browseranbieter dazu verpflichten soll, bestimmte qualifizierte Zertifikate (QWACs) zu akzeptieren. Bereits Artikel 22 der bestehenden eIDAS-Verordnung verpflichtet Mitgliedstaaten dazu, vertrauenswürdige Listen von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern zu erstellen, zu führen und zu veröffentlichen. Der Kompromisstext sieht darüber hinaus vor, dass Browser die in dem Zertifikat bescheinigten Identitätsdaten „in einer benutzerfreundlichen Weise“ anzeigen, wenn diese eine bestimmte Webseite besuchen.

Zertifikate sollen im Internet die Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit der Kommunikation sicherstellen. Sie werden in der Regel von sogenannten Trusted Root Certificate Authorities ausgegeben. Das sind Unternehmen oder Körperschaften, die Zertifikate nach strengen Prüfverfahren validieren, ausstellen und widerrufen. Diesen funktionierenden selbstregulierten Genehmigungsmechanismus umgeht die EU durch die staatlichen Listen – mit womöglich dramatischen Folgen.

Staatliche Behörden könnten, so argumentieren Kritiker:innen, die Zertifikate dazu missbrauchen, um Webseiten zu kompromittieren und so die Internetkommunikation potentiell aller EU-Bürger:innen auszuspähen. Länder wie Kasachstan, China und Russland haben dies in der Vergangenheit getan. Entsprechend alarmiert hatten sich sowohl Bürgerrechtsorganisationen, IT-Sicherheitsexpert:innen und Entwickler:innen im Vorfeld der gestrigen Entscheidung geäußert.

Der Kompromiss sieht zwar vor, dass Browseranbieter selbst darüber entscheiden können, auf welche Weise sie Domains authentifizieren und die Internetkommunikation verschlüsseln. Wörtlich heißt es in einer Ergänzung zum Recital 32 bezüglich QWACs: „Die Verpflichtung zur Anerkennung, Interoperabilität und Unterstützung qualifizierter Zertifikate für die Website-Authentifizierung berührt nicht die Freiheit der Webbrowser, die Sicherheit des Internets, die Domänenauthentifizierung und die Verschlüsselung des Internetverkehrs in einer Weise und mit der Technologie zu gewährleisten, die diese für am besten geeignet halten.“

Allerdings findet sich diese Ergänzung in den Erwägungsgründen der Verordnung, aus denen sich keine bindenden Rechtsfolgen ableiten lassen. Die Hoffnung ruht daher nun auf Browseranbietern wie Mozilla, die sich frühzeitig gegen QWACs ausgesprochen haben. Auch das Sicherheitsteam von Chrome kritisiert die Pläne der EU. Sie befürchten, dass ihnen mit den QWACs eine schwache Verschlüsselung aufgezwungen wird. Die Anbieter könnten nun dazu übergehen, jeweils zwei verschiedene Varianten ihrer Browser anzubieten: eine unsichere für die EU und eine intakte für den Rest der Welt.

Blankoscheck zur Online-Überwachung

Die eIDAS-2.0-Reform würde es staatlichen Behörden aber nicht nur ermöglichen, den Internetverkehr auszuspähen, sondern sie könnten theoretisch auch die Wallets ihrer Bürger:innen einsehen.

Technisch wäre dies leicht zu verhindern gewesen. Das EU-Parlament hatte in seiner Position zum Verordnungsentwurf gefordert, die Wallet so zu gestalten, dass Transaktionsdaten nicht zentral erfasst werden. Der nun vereinbarte Kompromiss sieht nur eine logische Trennung dieser Daten vor. Mit den entsprechenden Befugnissen ist ein Zugriff und damit eine Zusammenführung der Daten theoretisch möglich.

Thomas Lohninger von der Bürgerrechtsorganisation epicenter.works zieht daher ein negatives Resümee der gestrigen Einigung: „Leider war der Zeitdruck der Verhandler am Ende stärker als ihre Sorgfalt. Bei diesem wichtigen Thema könnten wir das noch alle bereuen.“ Trotz der Verbesserungen, die in den vergangenen Monaten erzielt worden seien, warnt Lohninger vor dem neuen System: „Alles was man darüber tut, kann von staatlicher Seite eingesehen werden. Nachdem die Wallet in allen Lebensbereichen eingesetzt werden soll, hat der Staat damit die panoptische Vogelperspektive auf alles, was die Bevölkerung mit der Wallet macht“, so Lohninger.

„Diese Verordnung ist ein Blankoscheck zur Online-Überwachung der Bürger und gefährdet unsere Privatsphäre und Sicherheit im Internet“, kritisiert auch Patrick Breyer, Abgeordneter der Piratenpartei im Europäischen Parlament. „Dieser Deal opfert unverzichtbare Anforderungen im Verhandlungsmandat des Europäischen Parlaments, die die ID-Wallet datenschutzfreundlich und sicher gemacht hätten.“

Eine Wallet für alle EU-Bürger:innen bis 2030

Diese Befürchtungen lassen sich im weiteren legislativen Prozess wohl kaum noch ausräumen. Nach der gestrigen Entscheidung wird es noch ein „technisches Treffen“ geben, wo der Kompromisstext juristisch bereinigt wird. Wesentliche Änderungen sind dabei nicht mehr geplant.

Im Anschluss daran werden Rat und Parlament die Verordnung formell verabschieden. Der Rat tut dies planungsgemäß noch im Dezember dieses Jahres; das Parlament stimmt voraussichtlich am 28. November im ITRE-Ausschuss und im Februar 2024 im Plenum ab. Die Verordnung könnte dann frühestens im nächsten Frühjahr in Kraft treten. Bis zum Herbst 2026 müssten alle Mitgliedstaaten ihren Bürger:innen dann eine ID-Wallet anbieten. Geht es nach der Kommission sollen alle EU-Bürger:innen bis 2030 über eine digitale Identität verfügen.

Parallel zum legislativen Entscheidungsprozess werden aber noch etliche technische Fragen geklärt. Hier lassen sich möglicherweise noch einige der offenen Schlupflöcher schließen. Fest steht bereits, dass die ID-Wallets der jeweiligen Mitgliedstaaten auf der gleichen technischen Architektur (Architecture Reference Framework) basieren sollen, um so EU-weit genutzt werden zu können. Die Details dafür erarbeitet eine technische Arbeitsgruppe.

Der Bundestagsabgeordnete Markus Reichel (CDU) blickt mit Spannung auf deren Tätigkeit in den kommenden Monaten und erwartet von der Bundesregierung ein starkes Bekenntnis zum Datenschutz: „Ohne die explizite Einwilligung des Nutzers, sollten keine Daten geteilt werden können. Genau dafür muss sich die Bundesregierung in den Verhandlungen einsetzen. In der technischen Umsetzung muss die Unbeobachtbarkeit und die Unverknüpfbarkeit der Nutzungsdaten großgeschrieben werden“, so Reichel. Der Erfolg der Wallet hänge von der Sicherheit und dem Datenschutz ab. „Umso wichtiger ist es, diesen für sichere digitale Identitäten auch in der Architektur zu gewährleisten“, sagt der Abgeordnete.

Auch Clemens Schleupner vom Branchenverband bitkom erhofft sich noch Verbesserungen: „Es gibt noch zu viel Interpretationsspielraum für die Mitgliedsstaaten bei technischen Ausgestaltungen wie zum Beispiel bei der Frage, ob nur der Staat oder auch die Privatwirtschaft Wallets herausgeben darf.“ Langfristig könne die europäische digitale Brieftasche den Anstoß dafür geben, verschiedene Sektoren konsequent zu digitalisieren, vor allem die Verwaltung. -von Netzpolizik.org-

04/28/20

Smart Borders: „Intelligente“ Schengenraum-Außengrenzen

Smart Borders – intelligente Außengrenzen des Schengenraums?

Goetz Herrmann, (für bpb) 13.01.2020 / 4 Minuten zu lesen

Offen und sicher sollen sie sein. Sie sollen die Zirkulation von Waren, Kapital und Personen ermöglichen, gleichzeitig aber irreguläre Bewegungen verhindern. Ein Beitrag über Grenzen als „Filter“ und Konzepte ihrer Digitalisierung.

Scanner des Smart Borders Grenzkontrollsystems am Flughafen Frankfurt/Main. Das Smart Borders Package soll ein besseres Management der Außengrenzen der EU ermöglichen. (© dpa)

Was sind Smart Borders?

Unter Smart Borders – intelligenten Grenzen – wird ein Bündel an Maßnahmen und Technologien zur Überwachung der Grenzen des Schengenraumes verstanden. Das 2013 auf den Weg gebrachte Smart Borders Package soll aus Sicht der Europäischen Kommission (EK) ein besseres Management der Außengrenzen ermöglichen, effektiver Interner Link: irregulärer Migration entgegenwirken und einen „Beitrag zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität“ Zur Auflösung der Fußnote[1] leisten. Dazu werden Informationen über Nicht-EU-Bürger_innen (Drittstaatangehörige) gesammelt. Gleichzeitig sollen Grenzübertritte schneller vonstattengehen. Eine zentrale Rolle spielen dabei Informationssysteme wie das „Einreise-/Ausreisesystem“ (Entry-Exit-System, EES), die zu einer Automatisierung der Grenzkontrollen beitragen sollen. In diesen Datenbanken können große Mengen an Informationen zusammengefasst werden, auf die Behörden in ganz Europa Zugriff haben.

Der Kontext: Bordermanagement

Die Smart Borders Initiative der EU vollzieht sich vor dem Hintergrund eines weltweiten Transformationsprozesses von Grenzen. Dabei treten neben Modelle einer klassischen souveränen Grenzsicherungspolitik (Interner Link: manifest im Bild einer Mauer) Konzepte des Grenzmanagements. Diese streben an, Sicherheitsrisiken abzuwenden, gleichzeitig aber ein hohes Maß an Mobilität aufrechtzuerhalten. Zur Auflösung der Fußnote[2] Dies sei nötig, da eine prosperierende Gesellschaft auf ein hohes Maß an Mobilität und Zirkulation von Personen, Waren und Kapitel angewiesen sei. Aus dieser Offenheit gingen jedoch gleichzeitig Bedrohungen hervor, „da Terroristen und andere Kriminelle danach trachten, diese Freiheiten zu zerstörerischen und böswilligen Zwecken zu missbrauchen“. Zur Auflösung der Fußnote[3] Demnach müssten „Grenzen als Sortiermaschinen“ Zur Auflösung der Fußnote[4] oder wie eine „firewall“ Zur Auflösung der Fußnote[5] operieren und gefährliche Elemente aus dem komplexen Fluss transnationaler Zirkulation herausfiltern. Zur Auflösung der Fußnote[6] Grenz- und Sicherheitspolitik richten ihren Fokus also verstärkt auf transnationale Mobilität.

Die EU setzt mit ihrem Konzept des „integrierten Grenzmanagements“ auf die Zusammenarbeit mit Anrainerstaaten Zur Auflösung der Fußnote[7], etwa in Form von Mobilitätspartnerschaften Zur Auflösung der Fußnote[8], und den umfangreichen Informationsaustausch „zwischen Grenzschutzbehörden und anderen Strafverfolgungsbehörden“. Zur Auflösung der Fußnote[9] Dabei ruhen große Hoffnungen auf neuester Informations- und Kommunikationstechnologie.

Das Smart Borders Package

Das Smart Borders Package wurde erstmalig am 28. Februar 2013 von der damaligen EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström auf einer Pressekonferenz präsentiert. Dabei bezog sie sich auf Pläne der Kommission von 2008, worin bereits die Einführung eines Entry-Exit-Systems und die erleichterte Einreise für als vertrauenswürdig eingestufte und registrierte Vielreisende, das „Registered Traveller Programme“ (RTP), gefordert wurden. Gegen Letzteres regte sich v.a. im Europäischen Parlament Widerstand, sodass es 2016 zurückgezogen wurde. Im Oktober 2017 stimmten das Europäische Parlament und der Rat der EU einer modifizierten Version des Entry-Exit-Systems zu, das bis 2020 vollständig implementiert sein und rund 480 Millionen Euro kosten sollte. Zur Auflösung der Fußnote[10] Inzwischen wird mit einer operativen Inbetriebnahme im Jahr 2021 gerechnet. Zur Auflösung der Fußnote[11]

Datenbanken

Innenkommissarin Malmström präsentierte die im Smart Borders Package vorgeschlagenen Technologien als Grundstein für ein „offeneres“ und zugleich „sichereres“ Europa. Zur Auflösung der Fußnote[12] Das deutet bereits an, welche wichtige Rolle „einschlägigen Informationsinstrumenten“ Zur Auflösung der Fußnote[13] im Bereich des Grenzmanagements und der Sicherheitspolitik zugesprochen wird. Tatsächlich verfügt die EU über mehrere solcher „Informationssysteme“, die „zusammengenommen ein komplexes Muster einschlägiger Datenbanken“ Zur Auflösung der Fußnote[14] bilden. Die drei bisher wichtigsten sind das Interner Link: Schengener Informationssystem (SIS), worin u.a. Personen- und Sachfahndungen (z.B. gestohlene Fahrzeuge) eingetragen sind, das Visa Information System (VIS) mit Daten über erteilte Visa für Kurzzeitaufenthalte und Interner Link: EURODAC, eine Datenbank, in der Fingerabdrücke von Personen gesammelt werden, die einen Asylantrag gestellt haben oder ohne legalen Aufenthaltsstatus in einem Mitgliedstaat aufgegriffen wurden.

Das Entry-Exit-System soll diese Informationssysteme ergänzen. Darin sollen sowohl Drittstaatsangehörige erfasst werden, die sich für einen Kurzaufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten dürfen, als auch Personen, denen Einreise und Aufenthalt verweigert wurden. Zur Auflösung der Fußnote[15] Gespeichert werden Datum und Ort der Einreise sowie die Dauer des autorisierten Aufenthalts. Zur Auflösung der Fußnote[16] Die zentrale Speicherung dieser Informationen soll v.a. dabei helfen, eingereiste „Overstayer“ zu ermitteln, also Personen, die zwar mit einem gültigen Visum den Schengenraum betreten haben, aber ihn nach Ablauf des Visums nicht wieder verlassen. Zur Auflösung der Fußnote[17] Im Entry-Exit-System werden neben Kenndaten einer Person auch biometrische Informationen erfasst, in diesem Falle vier Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild. Dies soll Dokumentenfälschungen erschweren. Entry-Exit-System und Visa Information System sollen auch miteinander verknüpft werden, also den direkten Zugriff auf die jeweiligen Daten ermöglichen.

Kritik

Wie effektiv die angestrebten Maßnahmen tatsächlich sein werden, ist schwer einzuschätzen, da „Interner Link: Sicherheit“ kaum messbar ist. Kritiker_innen bezweifeln, dass die Überwachung von Mobilität Terroranschläge wirksam verhindern kann, da nur wenige Attentäter_innen in der Vergangenheit von außerhalb des Schengenraums kamen oder im Zuge irregulärer Reisebewegungen unentdeckt nach Europa gelangt sind. Zur Auflösung der Fußnote[18] Der Großteil der Kritik an Bestrebungen zur Errichtung einer Smart Border bezieht sich jedoch auf Interner Link: datenschutzrechtliche Probleme. Diese entstehen aus der massenhaften Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und dem Austausch von personenbezogenen Daten: So sah beispielsweise 2013 der Europäische Datenschutzbeauftragte Verstöße gegen Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens) und 8 (Schutz personenbezogener Daten) der EU-Grundrechtecharta. Zur Auflösung der Fußnote[19] Ebenso gilt die Vermengung von sicherheits- und migrationspolitischen Fragen als problematisch. Dass dies durch die neuen Technologien forciert wird, zeigt das Beispiel der Praxis des „cross-referencing“ von Datenbanken: Dadurch wird die ehemals auf Papierlisten geführte kleine Gruppe unerwünschter Personen – primär Terrorist_innen und Schwerkriminelle – mit der weitaus größeren Personengruppe in Verbindung gebracht, die wegen kleinerer Verstöße gegen Aufenthaltsrecht oder Visaüberschreitung erfasst wurden. Zur Auflösung der Fußnote[20]

Dieser Artikel ist Teil des Kurzdossiers „Interner Link: Migration und Sicherheit„.

Bigo, Didier (2011): Freedom and speed in enlarged borderzones. In: Vicki Squire (Hg.): The contested politics of mobility. Borderzones and irregularity. London: Routledge (Routledge advances in international relations and global politics, 87), S. 31–50.

Bigo, Didier; Brouwer, Evelien Renate; Carrera, Sergio; Guild, Elspeth; Guittet, Emmanuel-P; Jeandesboz, Julien et al. (2015): The EU counter-terrorism policy responses to the attacks in Paris. Towards an EU security and liberty agenda. Brüssel (CEPS paper in liberty and security in Europe).

Broeders, Dennis; Hampshire, James (2013): Dreaming of Seamless Borders. ICTs and the Pre-Emptive Governance of Mobility in Europe. In: Journal of Ethnic and Migration Studies 39 (8), S. 1201–1218.

Europäische Kommission (EK) (2016a): Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat. Brüssel.

Europäische Kommission (EK) (2016b): Proposal for a Regulation of the European Parliament and the Council: establishing an Entry/Exit System (EES) to register entry and exit data and refusal of entry data of third country nationals crossing the external borders of the Member States of the European Union and determining the conditions for access to the EES for law enforcement purposes and amending Regulation (EC) No 767/2008 and Regulation (EU) No 1077/2011. Brüssel.

Europäische Kommission (EK) (2008): Vorbereitung der nächsten Schritte für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Brüssel.

Europäisches Parlament (EP); Rat der Europäischen Union (Rat) (2017): Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) vom 30. November 2017 zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011. In: Amtsblatt der Europäischen Union.

Herrmann, Goetz (2018): Reflexive Sicherheit, Freiheit und Grenzmanagement in der Europäischen Union. Die Reterritorialisierung emergenter Bedrohungsgefüge. Wiesbaden: Springer VS.

Lenz, Ramona (2010): Mobilitäten in Europa. Migration und Tourismus auf Kreta und Zypern im Kontext des europäischen Grenzregimes. Wiesbaden: Springer VS.

Mau, Steffen (2010): Grenzen als Sortiermaschinen. In: Welttrends. Zeitschrift für internationale Politik 71, S. 57-66.

Rat der Europäischen Union (Rat) (2010): Strategie für die innere Sicherheit der Europäischen Union. Auf dem Weg zu einem europäischen Sicherheitsmodell. Europäischer Rat; Europäische Union. Luxemburg.

Walters, William (2009): Europe’s Borders. In: Chris Rumford (Hg.): The SAGE Handbook of European Studies. Los Angeles, Calif.: SAGE, S. 485–505.

Fussnoten

Zur Erwähnung der Fußnote  [1]

EK (2016a), S. 14.

Zur Erwähnung der Fußnote  [2]

Vgl. Herrmann (2018), S. 227.

Zur Erwähnung der Fußnote  [3]

Rat (2010), S. 11.

Zur Erwähnung der Fußnote  [4]

Mau (2010).

Zur Erwähnung der Fußnote  [5]

Walters (2009), S. 492.

Zur Erwähnung der Fußnote  [6]

Vgl. Bigo (2011), S. 35.

Zur Erwähnung der Fußnote  [7]

Vgl. Rat (2010), S. 28.

Zur Erwähnung der Fußnote  [8]

Die Partnerstaaten erhalten dabei finanzielle Mittel oder Visaerleichterungen, wenn sie sich an den Grenzsicherungsmaßnahmen der EU beteiligen. Vgl. Lenz (2010).

Zur Erwähnung der Fußnote  [9]

Rat (2009), S. 56.

Zur Erwähnung der Fußnote  [10]

Vgl. EK (2016b), S. 6. Eine Zusammenfassung der Änderungen gegenüber dem Vorschlag von 2013 findet sich unter: Externer Link: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-1249_en.htm (Zugriff: 18.6.2019).

Zur Erwähnung der Fußnote  [11]

Externer Link: https://ees.secunet.com/de/fakten-zum-entry-exit-system/ (Zugriff: 18.6.2019).

Zur Erwähnung der Fußnote  [12]

Vgl. Externer Link: http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-13-172_en.htm

Zur Erwähnung der Fußnote  [13]

EK (2016a), S. 2.

Zur Erwähnung der Fußnote  [14]

Ebd., S. 6.

Zur Erwähnung der Fußnote  [15]

Vgl. EP/Rat (2017), S. 21.

Zur Erwähnung der Fußnote  [16]

Vgl. EK (2008), S. 8.

Zur Erwähnung der Fußnote  [17]

Vgl. ebd., S. 5.

Zur Erwähnung der Fußnote  [18]

Vgl. Bigo et.al. (2015), S. 10.

Zur Erwähnung der Fußnote  [19]

Externer Link: https://edri.org/smart-borders-the-challenges-remain-a-year-after-its-adoption/

Zur Erwähnung der Fußnote  [20]

Vgl. Broeders/Hampshire (2013), S. 1208.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz „CC BY-NC-ND 3.0 DE – Namensnennung – Nicht-kommerziell – Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland“ veröffentlicht. Autor/-in: Goetz Herrmann für bpb.de.
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12/24/15

EU-Democracy: Im Datenrausch

Kinokritik von Thomas Barth

David Bernets Kinofilm bringt kaum Neues zum Datenschutz, man bekommt stattdessen ein rosarot gemaltes Bild der EU-Legislative und ihrer engen Beziehung zum Lobbyismus: Dokumentarfilm oder Propagandastreifen für die Diktatur des Geldes in einer korrupten Europäischen Union?

Der Kinofilm Democracy -Im Rausch der Daten dokumentiert den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess der EU anhand des europäischen Datenschutzes. Der handwerklich gut gemachte Film ergreift zwar Partei für den Datenschutz, aber er tut dies aus der unreflektierten Perspektive eines von Industrielobbyisten vorgegebenen Rahmens. Nur aus dieser Perspektive erscheint am Ende der vorgelegte Gesetzentwurf als großartiger Erfolg. Tatsächlich hat die Politik hier nur ausnahmsweise und auch nur teilweise endlich einmal das getan hat, wofür wir sie gewählt haben: Unsere Rechte zu verteidigen. Aber das Gesetz, dessen Werdegang von 2012-2013 dargestellt wird, ist bis heute nicht in Kraft.

Die Grünen wird der Film freuen, denn ihr Protagonist, der EU-Parlamentarier Jan Philipp Albrecht, wird neben der EU-Kommissarin Viviane Reding als Hauptfigur des Datenschutzes präsentiert. Im Januar 2012 hatte Reding für die EU-Kommission eine Reform der EU-Datenschutzvorschriften vorgeschlagen, der im Oktober 2013 der Vorschlag eines im EU-Parlament unter Federführung von Albrecht ausgehandelten Gesetzesentwurfs folgte, der den Datenschutz noch weiter verschärfen sollte. Besagte Verhandlungen werden im Film „Democracy“ akribisch verfolgt.

Der Kampf um das Thema außerhalb der EU-Bürokratie wird dagegen in nur fünf Filmminuten abgehandelt, die von Snowdens Enthüllungen handeln. Die europaweite Entstehung einer einer neuen politischen Bewegung zum Thema Netzpolitik und Datenschutz, der Piratenpartei, blendet „Democracy -Im Rausch der Daten“ fast völlig aus. Nur eine halbe Sekunde ist am unteren Rand eines Plakats mit Edward Snowdens Gesicht unter dem Slogan „Stop watching us“ das Wort „Piratenpartei“ zu erhaschen, dann drängen sich wieder Werbe-Luftballons der Grünen ins Bild. Klasse Parteipropaganda, oder?

Aber waren die überraschend großen Wahlerfolge der Piraten, die gerade in Deutschland bis in den zweistelligen Bereich emporschossen und ihnen teilweise bis heute Einfluss in Landesparlamenten von Berlin und NRW sicherten, wirklich so unbedeutend für den Datenschutz, dass eine solche Doku sie weglassen darf? Zählen Millionen Wählerstimmen für den Film „Democracy“ weniger als das PR-Gerede von Industrie-Lobbyisten in Brüssel? Welches Bild von Demokratie wird so vermittelt?

Lobbyismus wird nicht hinterfragt

Die äußerst dubiose Rolle des Lobbyismus im EU-Gesetzgebungsprozess wird von Bernet weniger hinterfragt als vielmehr zur Naturgewalt stilisiert: Korrupte Politiker werden zu Heroen geschönt, die gegen einen „Lobbyorkan“ ankämpfen müssen (dem sie, das leuchtet jedem ein, hie und da einfach erliegen müssen -wo genau wird jedoch verschwiegen). Dass diese Politiker die Lobbyisten erst in die Gesetzgebung hinein gelassen haben und sich von ihnen mit Kaviarempfängen und unzähligen mehr oder weniger korruptiven Gaben umschmeicheln lassen und sich sogar die angeblich von ihnen, den Politikern mühsam erarbeiteten Gesetzestexte von den Lobbykraten formulieren lassen, verschweigt Bernets Film. Korruption wird damit zugleich verharmlost, vertuscht und in ihren konkreten Folgen verschwiegen.

Jacques Santer und die EU-Bangemann-Affäre

Ist Bernets Film selbst eine dreiste PR-Produktion, die uns ein weichgespültes Bild der EU vorsetzt? Wer uns über die EU-Demokratie informieren will, kann sich, so sollte man meinen, kaum um die zahlreichen Korruptionsfälle herum drücken, bis zum Sturz einer kompletten EU-Kommission unter Jacques Santer 1999 wg. einer korrupten Édith Cresson, die beim Griff in die Kasse erwischt, letztlich sogar ungestraft davon kam. Mit der Bangemann-Affäre gab es einen der größten Skandale überhaupt genau im Bereich Netz- und Datenwirtschaft: Der dafür zuständige EU-Kommissar Bangemann (FDP) wollte nach Dienstende flugs zur IT-Firma Telefonica wechseln, die dank der vom Industriefreund Bangemann durchgesetzten Liberalisierung der Kommunikationsnetze saftige Gewinne einstreichen konnte. Das hatte eine Debatte über Mechanismen der Korruption ausgelöst.

Jacques Santer (Luxemburg), Staatsminister a. D., Präsident der EU-Kommission a. D. ist inzwischen im Führungskreis des INEA an den Schalthebeln der Lobby-Macht: Das Institute for European Affairs e.V. (INEA) mit Sitz in Düsseldorf ist eine europaweit – mit Schwerpunkt Osteuropa – tätige Beratungs- und Lobbyorganisation. Sie ist eng mit dem Baltic Sea Forum verflochten, mit dem sie im Ostseeraum kooperiert. Führende Mitarbeiter des INEA waren früher in die Aktivitäten der Sicherheitsfirma Prevent involviert. All diese Hintergründe lässt der Kinofilm im launigen Hahaha der Sektempfänge im Lobbyland verschwinden. Bestechung, Personalkarussell und Lobbyismus gehören zusammen und sind Grundübel unseres politischen Systems, die dringend öffentlicher Aufklärung bedürfen. Doch stattdessen gewährt Dokumentarfilmer Bernet vielen Lobbyisten ein Forum zur Selbstdarstellung, das dieser in PR und Rhetorik bestens geschulte „Berufsstand“ zu nutzen versteht. Der Film wird damit Teil der lobbykratischen Korruption und ihrer Propaganda.

Datenschutz kommt zu kurz

Datenschutz war in der deutschen Politik immer ein wichtiges Thema, schon beim Volkszählungsboykott in den 1980er-Jahren über das Erstreiten eines „Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung“ vor dem Verfassungsgericht bis zu den aktuell tobenden Gefechten gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Die internationale Dimension zeigte sich spätestens beim Echelon-Skandal, der einen Konflikt Washingtons mit Westeuropa (außer Großbritannien) offen legte: NSA und andere Geheimdienste greifen in größtmöglicher Weise illegal auf die Daten der Europäer zu. Im diplomatischen Krypto-War um die Freigabe von Verschlüsselungstechnik für die Bürger eskalierte zwischen USA und EU ein Streit um den Datenschutz, der nie wirklich beigelegt werden konnte.

Mit den Enthüllungen von WikiLeaks wurde der „panoptische Blick“ der alles-sehenden Augen von NSA & Co. erstmals in großem Maßstab umgekehrt. Die alte Utopie von Hacker-Bewegung und Netzkultur, die Vision eines „Inversen Panoptismus“, wurde ansatzweise zur Realität.

Eine zweite, noch größere Bresche schlugen die NSA-Leaks von Edward Snowden in die Palisaden der globalen Überwacher. Während heute Geheimdienste um den Schutz ihrer Geheimdaten bangen, stacheln sie zugleich die Netz- und Medienwirtschaft an, den Datenschutz der Bürger immer aggressiver zu untergraben – wie Snowden enthüllte.

Big Data ist das Stichwort und die „sozialen Netzwerke“ von Facebook, Google & Co. sind ihre „digitalen Fischgründe“. Aber Bernets Film bleibt beim Thema Datenschutz leider sehr oberflächlich. Die netzpolitische Debatte, deren Intensität seit Snowden noch einmal enorm gestiegen ist, streift er nur allzu knapp. Nur fünf Minuten, von Filmminute 80 bis 85, von 100, widmet er einigen reißerischen Bildern der außerparlamentarischen Kämpfe, von „Snowden – Held oder Verbrecher?“ bis zur Demo „Freiheit statt Angst“ aus Kreisen der deutschen Hacker-Netzkultur. Das ist zu wenig. Und die Rolle der EU-Kommission wird anbiedernd heroisiert: Waren Kommissarin Reding & Co. -insbesondere angesichts der Snowden-Enthüllungen- wirklich so engagiert für den Datenschutz, wie ihre PR-Leute und dieser Film uns weismachen wollen? Regierungskritiker der Hackerszene sind da ganz anderer Ansicht:

„Als der Guardian am 5. Juni die ersten Informationen über die gigantische Überwachung aller Bürger/innen durch amerikanische Geheimdienste publik machte war die Reaktion in der EU verhalten. Nur einzelne Abgeordnete des EU-Parlaments veröffentlichten kritische Presseaussendungen und versuchten mehr Informationen durch Anfragen an die Kommission zu erlangen. Erst als auch die Überwachung durch europäische Geheimdienste, etwa durch Tempora und die Datenweitergabe der USA an europäische Dienste thematisiert wurde, wachten auch die EU-Politiker/innen langsam auf… Erst am 14.Juni äußerten sich die beiden Kommissarinnen Viviane Reding, zuständig für Justiz, und Cecilia Malmström, zuständig für Inneres, zu dem Überwachungsskandal… Und auch bei der Beantwortung der unzähligen parlamentarischen Anfragen zeigt die Kommission keinen besonders großen Willen, den Skandal aufzuklären. Am Ende bleibt ein zahnloser Ausschuss… (Es ist) zu befürchten, dass sich die Kommission weiter von den Amerikanern die Bedingungen der Aufklärung diktieren lässt und am Ende keine ausreichend verwertbaren Informationen vorlegen kann, um gegen die gigantische Überwachung aktiv werden zu können.“ Alexander Sander: Aufklärung à la EU, in: Hrsg. Markus Beckedahl & Andre Meister (Hg.): Überwachtes Netz. Edward Snowden und der größte Überwachungsskandal der Geschichte, 2013, S.128-130.

Es ergibt sich beim Blick auf das EU-Parlament in diesem Film ein auf seine beiden politischen Akteure beschränktes Bild. Besonders gefährlich ist die großzügige Einbindung der Industrie-Lobbyisten, deren Weltsicht geradezu als „natürlicher“ Hintergrund der Debatte präsentiert wird.

Es entsteht ein pseudo-ausgewogenes Storybord zur Geschichte des Datenschutzes: Hier die Wirtschaft, dort die Politik. Doch geht es nicht um unsere künftigen Menschenrechte? Würden wir bei der Debatte um Frauen-, Kinder- oder Organhandel, jene in die Diskussion einbinden wollen, die am Raub menschlichen Lebens und menschlicher Freiheit ihren schmutzigen Profit erwirtschaften wollen?

Betonung der Sicht der Lobbyisten

Bernets Film kritisiert zwar die Lobbyisten der IT-Industrie, aber er lässt sich von ihnen das Spielfeld vorgeben, auf dem das geschieht. Schon der Beginn seines Film steckt dieses Spielfeld ab. Erste Szene: Ein Hubschrauber fliegt über Athen. Eine Stimme aus dem Off (wie wir später erfahren, ein Lobbyist) erklärt uns im Ton eines Dokumentarfilms:

Viele Leute sagen, Daten sind das neue Öl, das Öl des 21.Jahrhunderts. Ein guter Vergleich, wenn man bedenkt, wie Öl unsere Welt geformt hat. Es hat uns globale Mobilität ermöglicht. Öl liefert uns Energie, hat unser Leben für immer verändert und Daten werden dasselbe tun. Je mehr Daten wir haben, umso interessantere, weltverändernde und bislang undenkbare Dinge werden Wirklichkeit. Aber wer keine Daten hat, hat auch kein Öl. Leider gibt es einen großen Widerspruch zwischen BigData und dem Wunsch nach Privatsphäre. Es werden riesige Mengen an Daten generiert, die persönliche Informationen enthalten. Die Frage ist nun: Wie sollen diese Daten genutzt oder geschützt werden? Wer hat die Kontrolle darüber? Wem gehören sie? Es ist entscheidend, dass wir die richtige Antwort finden.

Die erste Szene führt dann die beiden Hauptprotagonisten ein, EU-Kommissarin Reding und den Grünen Jan-Philipp Albrecht. Von Albrecht sieht man zunächst zwei ungeschickte Hände, die versuchen eine Krawatte zu binden. Er blättert dabei auf seinem Smartphone in einer Online-Anleitung zum Krawattenbinden. Albrecht wird als unangepasster Grüner präsentiert, vielleicht auch als Grünschnabel, der jedoch mit dem Internet umgehen kann.

Dann tritt Reding auf, in Politikerpose. Man ahnt, sie saß als VIP im angeflogenen Hubschrauber, der zugleich die „globale Mobilität“ durch Erdöl aus dem Lobbyistentext visualisierte. Sie steht vor Journalisten, redet souverän auf sie ein. Die Rollen von Reding und Albrecht werden in dieser Szene ebenso abgesteckt, wie die der EU-Industrie-Lobbyisten als Stichwortgeber, Drahtzieher und Spielmacher im Hintergrund.

David Bernet fängt mit Bildern, Musik und Schnitttechnik Stimmungen ein, vermittelt ein kurzweilig-emotionales Erlebnis der trockenen EU-Parlamentswelt. Die Personen werden plastisch gemacht, besonders Albrecht, dessen Gewohnheiten und Gefühle dokumentiert werden: Beim Kekseknabbern, bei der Arbeit, in seiner Rolle als von der mächtigen Kommissarin Reding gefördertes, ursympathisches Nachwuchstalent. Hier liegt der Schwerpunkt des Films, nicht bei der Thematik des Datenschutzes. Dies liegt vielleicht auch daran, dass Bernet quasi zufällig über das Thema stolperte, wie er selbst berichtet.

Auf die Frage, wie er auf die Idee kam, einen Dokumentarfilm über die EU-Datenschutzreform und das damit verbundene Gesetzgebungsverfahren zu drehen, antwortet David Bernet laut Presseheft:

Als ich vor ungefähr fünf Jahren die Recherche für DEMOCRACY – IM RAUSCH DER DATEN aufnahm, ging es noch nicht um Datenschutz, sondern um zwei grundsätzliche Fragen: Werde ich den Zugang bekommen, um einen solchen Dokumentarfilm im Inneren der EU-Institutionen zu drehen? Und falls ja, welches Gesetz würde von so großer Relevanz sein, dass die Debatte dazu während des Drehzeitraums europaweit heiß laufen könnte? (…)

Als ich nach (…) vielen Wochen Recherche meinen Produzenten mitteilte, dass die EU-Datenschutzreform wohl dieses heiße Eisen werden wird und ich den Film zu diesem Thema sehe, schlugen sie berechtigterweise die Hände über dem Kopf zusammen. Denn es war 2010. Das Thema Datenschutz war damals komplett außer Reichweite und nur die politischen Avantgardisten in Brüssel konnten wissen, wie bedeutsam dieses Gesetz für die Zukunft unserer Gesellschaft werden wird.

Über die Idee, „nur die politischen Avantgardisten“ hätten 2010 erkennen können, wie bedeutsam Datenschutz für die Zukunft unserer Gesellschaft werden wird, kann man nach drei Jahrzehnten politischer Kämpfe um das Thema nur die Stirn runzeln. Immerhin kommen auch NGO-Vertreter zu Wort, von denen die kritischeren Beiträge zum Thema stammen. Dabei werden leider Industrie-Lobbyisten mit NGO-Bürgerrechtlern schwer unterscheidbar gemischt.

Von der modernen Pest der BONGOs und GONGOs (Business- bzw. Government Organised NGO) hat Bernet scheinbar auch noch nichts gehört. Wenigstens erfährt man, dass in Brüssel 99 Prozent der Lobbyarbeit durch offen agierende Industrie-Lobbyisten geleistet wird. Besonders viel Raum bekommt Kataryna Szymielewicz, Gründerin und Vorsitzende der NGO „Panoptykon Foundation“ (Warschau). Die Kamera folgt der jungen attraktiven Juristin, die erläutert:

Überwachung bedeutet nicht, dass jemand weiß, wie man nackt aussieht oder mit wem man seine Nächte verbringt. Das ist Kinderkram, für den sich niemand interessiert. Tatsächlich geht es bei der Überwachung darum, Menschen und Bevölkerungsgruppen zu steuern.

Die Industrie wolle ihre Kundenprofile auf Kosten der Freiheit aufbauen und etwa jungen Frauen in polnischen Dörfern Töpfe und Pfannen verkaufen, statt roten Highheels, die ihnen Flausen in den Kopf setzen könnten. Szymielewicz‘ Bewertung der Überwachung ist richtig, wenn sie auch bei Webcams irren mag, deren Missbrauch durchaus der Gewinnung pornographischer Bilder dienen kann.

Auch finden sich vermutlich viele Onlinefirmen, die gerne jedwedes Schuhwerk in die polnische Provinz liefern würden. Warum aber zitiert die Doku Szymielewicz ausgerechnet mit Nacktheit, Bett- und Highheels? Dies lenkt nur von der politisch bedeutsameren Manipulation und Bevölkerungssteuerung durch BigData ab.

Data-Mining versus Menschenrecht

Mit Data-Mining in unserer Netzkommunikation wird das Marketing an Kundenprofilen perfektioniert, die jede Stasi-Akte in den Schatten stellen. Damit wird auch Geld verdient, aber ein wichtiger Aspekt ist zweifellos das Abschöpfen dieser Profile durch Geheimdienste, denen jede Privatsphäre ein Gräuel ist (außer ihrer eigenen). Nach außen propagieren Werbe-Abteilungen und Lobbyisten diese kriminelle, zumindest aber ethisch fragwürdige Praxis mit PR-Parolen wie „Daten sind das neue Öl“.

Mit genau diesem Satz beginnt der Film „Democracy -Im Rausch der Daten“ und viele Lobbyisten bekommen Gelegenheit, ihn in Variationen zu wiederholen. Der Hauptprotagonist der Doku, der grüne EU-Politiker Jan Philipp Albrecht, hört ihnen geduldig zu, während er um einen Kompromiss für die europäische Datenschutzverordnung im EU-Parlament ringt. Seine Devise ist: „Wenn Daten das neue Öl sind, ist Datenschutz der neue Umweltschutz“ -und somit Sache der Grünen. Die Botschaft: Kritik ist erlaubt, wenn sie im Rahmen der von Industrie-Lobbyisten vorgegebenen Weltsicht bleibt.

Dass es bei unseren persönlichen Daten um etwas fundamental anderes geht als um einen neuen Rohstoff, dass es hier um den Zugriff auf unser Grund- und Menschenrecht auf informationelle Selbstbestimmung geht, tritt in den Hintergrund. Dass es damit um die Macht geht, uns alle in bislang undenkbarem Ausmaß zu kontrollieren und zu manipulieren, bleibt ungesagt. Die oft wiederholte Parole, künftig wären unsere privaten Daten eben die Währung, in der wir die Netzkonzerne für „kostenlose“ Dienstleistungen bezahlen müssten, bleibt unhinterfragt.

Vielleicht zeigt sich hier eine besonders perfide Wirkung der Ideologie des Neoliberalismus: In einer Welt, in der alles zum Wirtschaftsgut gemacht werden darf (unsere Beziehungen im Netz, unsere ausgeforschte Persönlichkeit, unser Leben) werden die Menschenrechte in die Ecke gedrängt. Nicht mehr die Industrie soll sich rechtfertigen, unsere Daten abzugreifen, wenn wir sie in unseren öffentlichen Netzen Geld verdienen lassen – Wir sollen uns rechtfertigen müssen, wenn wir dies verweigern oder begrenzen wollen.

Die neoliberale Ideologie des „Wer zahlt befiehlt“ gewinnt an Macht durch die immer weiter gehende Privatisierung öffentlicher Infrastruktur. Im Netz genügt den Unternehmen nicht mehr die zu Beginn des Netzfirmen-Booms propagierte „Ökonomie der Aufmerksamkeit“, bei der sie unsere Weltsicht hemmungslos mit Werbung verkleistern darf.

Jetzt wollen die zu global dominierenden Multi-Milliarden-Konzernen angeschwollenen Firmen auch noch unser Recht auf Selbstbestimmung in Geiselhaft nehmen. Und das, obwohl wir inzwischen nicht mehr nur befürchten, sondern definitiv wissen, dass hinter ihnen die Geheimdienste lauern, die in krimineller Weise unsere Daten missbrauchen.

Bei der Abwägung dieser menschlichen Güter gegen Begierden der Wirtschaft darf es keine kompromisslerische Haltung geben. Nur weil der virtuelle Raum der Daten und Netze abstrakter scheint und heute von vielen erst ansatzweise verstanden wird, darf hier nicht mit Lobbyisten geschachert werden. Ebenso wenig wie in der Frage der Sklaverei, für deren Fortsetzung Wirtschaftsunternehmen sicherlich auch zahlreiche ökonomische Argumente angeführt haben. Letztlich geht es um die Frage, ob die Wirtschaft der Gesellschaft dienen soll oder umgekehrt.

Bernets Film „Democracy“ präsentiert uns das EU-Datenschutzgesetz, dessen Umsetzung bis heute verschleppt wird, als grandiosen Sieg von Parlament und vernünftigem Kompromiss von Politik und Lobbyisten. Aber eher dokumentiert er wohl die dringende Reformbedürftigkeit unserer durch eine systemintern installierte Lobby-Diktatur zutiefst korrumpierte Gesetzgebungsprozesse.

(Eine gekürzte Version dieser Kinokritik erschien auf Telepolis.)