12/30/25

Jason Stanley: Wie Faschismus funktioniert

Jason Stanley: Wie Faschismus funktioniert, Neu-Isenburg 2024, Westend-Verlag, 214 Seiten, 22,00 €, AU 23,50 €, ISBN 9783864894435

Rezension von Thomas Barth

Thema

Droht uns eine Wiederkehr des Faschismus –auch und gerade in den “liberalen Demokratien” des Westens? Lassen sich heutige konservativ-reaktionäre “ultranationalistische” Politiker wie Trump, Orban, Giorgia Meloni oder Marine Le Pen mit Hitler, Goebbels und Mussolini vergleichen? Der Yale-Philosoph Jason Stanley arbeitet angesichts des Machtgewinns von “Ultranationalisten” in Parlamenten und Regierungen der USA, EU-Europas und anderer Ländern weltweit (Russland, Indien, Myanmar) Muster, Mythen und politische Taktiken eines Faschismus heraus, der sich heute immer besser zu tarnen versteht. Dies gelingt dank ausgefeilter Propaganda in Medien und digitalen Räumen, deren Kern jedoch, ganz traditionell, ein nationalistisches Aufhetzen gegen “die Anderen” bleibt, ein “wir gegen die”, die Minderheiten, die Migranten, das Ausland.

Auch in der aktuellen deutschen Faschismus-Debatte heißt es, heute beziehe die Neue Rechte ihre Taktiken aus Blaupausen des NS-Faschismus; denn fast alle Probleme würden etwa von der AfD und ihrer Fraktionschefin im Bundestag, Alice Weidel, „in pathologischer Manier dem Zustrom von Flüchtlingen angelastet“, deren Kriminalität faktenwidrig übertrieben werde (Elchlepp 2025, S.631f.); dies ist eine Sichtweise, die sich leider auch im Medien-Mainstream findet, etwa beim Ex-ARD-Mann und Bestseller-Autor Teske (2025). Bei aller Faschismus-Kritik ist der Yale-Professor Stanley keineswegs ein allzu linksorientierter Denker. Er steht nahezu kritiklos hinter Obama, Biden und Hillary Clinton und bleibt, wie zu zeigen sein wird, weitgehend blind für die Nähe zum Faschismus, die beim neoliberalen Raubtierkapitalismus, aber auch generell bei liberaler Politik inzwischen zu beklagen ist (vgl. Ishay Landa 2021).

Autor und Hintergrund

Prof. Dr. Jason Stanley (*1969) lehrt Philosophie an der Elite-Universität Yale (USA), außerdem in Toronto und an der Kyiv School of Economics. Er ist auch Autor von „How Propaganda Works“, woran sein „How Fascism Works“ auf Vorschlag des Verlages Princeton University Press anschließt (vgl S.203) und schon in 23 Sprachen übersetzt wurde; Stanley schreibt regelmäßig u.a. für die New York Times, die Washington Post und den Britischen Guardian. Das vorliegende Buch schöpft auch aus familiären Erinnerungen, v.a. aus den Memoiren seiner Großmutter Ilse Stanley, die im Deutschen Reich Widerstand gegen die Nazis leistete, hunderten anderen Juden zur Flucht aus dem KZ verhalf und 1939 in letzter Minute aus Berlin entkam (S.196); seine Mutter, Sara Stanley, habe „in West- und Osteuropa die Schrecken des Antisemitismus durchgemacht“ sowie nach 1945 den polnischen Nachkriegs-Antisemitismus (S.201), seine Stiefmutter, Mary Stanley, habe ihn in die US-Geschichte eingeführt, auch aus eigener Erfahrung in der US-Bürgerrechts-Bewegung; Jason Stanley dankt auch seiner Schwiegermutter Karen Ambush Thande, für Partizipation an deren Wissen über die afroamerikanische Tradition (S.203). Ein Vorwort zur dt. Übersetzung verfasste Prof.Dr. Rahel Jaeggi, die an der Humboldt-Uni Berlin Sozial- und Politische Philosophie lehrt sowie als Gastprofessorin an der Uni Yale war.

Aufbau und Inhalt

Einem Vorwort für die dt. Ausgabe von Rahel Jaeggi folgt eines des Autors für die US-Taschenbuchausgabe (vor Trumps Wiederwahl, gegen die sich Stanley in seinem Buch erkennbar einsetzt), dann kommen 10 Kapitel und ein Epilog; die Kapitelüberschriften kennzeichnen jeweils eine faschistische Taktik bzw. “eine der zehn Säulen faschistischer Politik”. Prof. Jaeggi wendet sich an ihr deutsches Publikum mit einer Warnung vor der Wiederkehr des Faschismus, leicht erkennbar in Gestalt der “in Teilen gesichert rechtsextremen” AfD, durch die wir es heute sogar schon im deutschen Bundestag mit “offen bekennenden Neonazis” zu tun hätten (S.9); dazu käme AfD-Chef Gauland mit seinem “Vogelschiss”-Vergleich für Nazi-Diktatur, Weltkrieg und Holocaust sowie der Potsdamer Skandal eines AfD-Treffens zum “Projekt Remigration”, traditonsbewusst (?) “in unmittelbarer Nähe zum Ort der Wannseekonferenz” (S.13). Stanley würde uns die Begriffe liefern, eine drohende “Normalisierung” faschistischer Taktiken und Methoden zu erkennen: Etwa SPD-Kanzler Olaf Scholz, der vom Cover des Spiegel-Magazins verkündete, man wolle jetzt “endlich im großen Stil abschieben”, habe rechtextreme Politik übernommen, von Migration als “Krise” zu reden, wobei das “tausendfache Ertrinken Geflüchteter im Mittelmeer” ausgeblendet würde (S.15f.).

Stanley warnt in seinem aktualisierten Vorwort vor Trump, verweist dabei auf Jair Bolsonaro in Brasilien und die 2018 in Spanien gegründete rechtsextreme Vox-Partei, die schon 2019 und wieder 2023 im Madrider Parlament die drittgrößte Fraktion stellte, auf die Schwedendemokraten, in Stockholm zweitstärkste Partei, ebenso die AfD in Deutschand, Giorgia Meloni, die “postfaschistisch” Regierungsmacht in Italien erlangte sowie Narendra Modi in Indien. “Hinter dieser transnationalen, ultranationalistischen Bewegung”, so Stanley, “stehen die Kräfte des Kapitals. Technologieriesen profitieren ebenso wie die Medien von dem dramatischen Aufeinandertreffen von Freund und Feind. Angst und Wut treiben die Menschen an die Wahlurnen, aber sie sorgen auch dafür, dass sie online bleiben und sich auf mediale Inhalte fixieren.” (S.27)

Nur wenn wir faschistische Politik unter ihrer aktuellen Maske erkennen, so Stanley, können wir ihren Verlockungen widerstehen, ihre Intrigen und Propaganda durchschauen und zu demokratischen Idealen zurückkehren. Er warnt vor “faschistischen Taktiken”, die auch Patriarchat, Familie und Sexualität einschließen. Das Buch handelt von den gemeinsamen Merkmalen faschistischer Bewegungen, von sich wiederholenden Mustern, Weichenstellungen und vor allem von aktuellen Tendenzen der Normalisierung des Faschismus; dies geschieht schleichend in unseren Medien und im öffentlichen Raum, auch und gerade in den westlichen “liberalen Demokratien”.

Das zentrale Konzept des Buches sind die „zehn Säulen des Faschismus“, die Stanley identifiziert und ausführlich in jeweils einem Kapitel erklärt:

  1. Die mythische Vergangenheit: Faschistische Bewegungen glorifizieren eine idealisierte und vielfacht nur fantasierte Vergangenheit der eigenen Nation bzw. des eigenen Volkes; darin gleichen sie Reaktionären, Nationalisten und Konservativen siehe z.B. Donald Trump mit seinem „Make America Great Again“ (Maga) oder Victor Orban, der Ungarn zum heroischen Verteidiger der Christenheit erklärt (S.54); ob auch Nethanjahu mit seinem Rückgriff auf biblische Geschichte für Landenteignungen in der Westbank hier einzuordnen wäre, diskutiert er nicht.
  2. Propaganda: Faschisten nutzen, wenig überraschend, Propaganda, um die öffentliche Meinung zu manipulieren und Feindbilder zu schaffen. “So wird aus einem gefährlichen Krieg um die Macht stattdessen ein Krieg, dessen Ziel Stablität ist, oder einer, dessen Ziel Freiheit ist.” (S.57) Konkrete Kriegsführung, wo bei den USA kein Mangel an Beispielen herrschen würde (etwa Grenada, Panama, Venezuela, Libyen, Syrien, Iran, Irak) nennt Stanley hier nicht.
  3. Anti-Intellektualismus: Dies betrifft keineswegs die “Eliten”, sondern allein eine kritische Wissenschaft und linksliberale Denker; der US-Rechtsextremist David Horowitz agitiert seit 40 Jahren gegen US-Professoren, sofern sie politisch nicht weit genug rechts stehen; seit Trump wird sein politisches “Säuberungs-Programm” der US-Universitäten “aggressiv vorangetrieben” (S.70); Studienrichtungen zu Klima-, Gender-, Black- oder Middle East-Studies werden als “Kulturmarxismus” verfolgt (lt.Anm.d.Übersetzers eine Verschwörungstheorie der Neuen Rechten, die an die NS-Propaganda gegen sog. “Kulturbolschewismus” anknüpft, Fn.S.73). Nicht bei Wahlen und Reichtumsverteilung –wo es naheliegender wäre- fragt Stanley nach Manipulation und Kulturkampf durch die oligarchische Kapitalseite, sondern bei den Universitäten, seinem eigenen Arbeitsumfeld: “Konservative Akteure stecken gewaltige Summen in das Projekt, rechte Ziele im Bildungswesen voranzutreiben.” Die Koch Foundation (von Ölbaron Koch, einem der reichsten US-Oligarchen, auch bekannt für seine Klimawandel-Leugner-Think Tanks) habe allein 2017 nicht weniger als 100 Millionen Dollar für die Förderung “konservativer Ideologien an ca. 350 US-Unis ausgegeben. (S.78) Ziel sei dabei, Stanley zitiert Victor Klemperer, uns zu einer gedanken- und willenlosen “getriebenen und gehetzten Herde” zu machen; weltweit werden derzeit Universitäten von Rechtsextremen attackiert, so Stanley, die dort angeblichen “Feminismus” oder “Marxismus” mundtot machen wollen (S.83). Dass bei solchen Eingriffen schon seit den 1970er Jahren auch Kritiker des neoliberalen Ansatzes der Ökonomie mundtot gemacht wurden, vor allem wenn sie gegen Deregulierung und Steuersenkung für Konzerne eintraten, erwähnt Stanley nicht.
  4. Unwirklichkeit: Stanley greift auf Ernst Cassirers antifaschistisches Spätwerk “The Myth of the State” zurück, um gegen John Stuart Mills absolute Redefreiheit zu argumentieren (S.92f.). Mill hätte sich gegen das Verbot von RT (Russia Today) in liberalen Demokratien gewandt, doch deren “verantwortungsbewusste Medien” sollten “bestrebt sein, die Wahrheit zu verbreiten” (S.95). Die so dargestellte “gemeinsame Realität” sei Voraussetzung für eine “gesunde liberale Demokratie” und deren Schwachpunkt sei “extreme wirtschaftliche Ungleichheit”; die sei “Gift für die liberale Demokratie, weil sie Wahnvorstellungen hervorruft” und Demagogen Angriffsflächen biete; bei Kolonialismus, Imperialismus und Sklaverei wären aus extremer Ungleichheit sogar Ideologien einer Überlegenheit von “Ethnie, Religion, Kultur und Lebensweise” entstanden (S.100f.). Fakten werden durch alternative Realitäten ersetzt, um die Wahrheit zu verschleiern und Propaganda zu betreiben; insbesondere, aber keineswegs ausschließlich ginge es dabei um Verschwörungstheorien, deren “vielleicht berühmteste”, die bekanntlich gefälschten “Protokolle der Weisen von Zion”, Antisemiten wie der Auto-Baron Henry Ford verbreitet hätten. Hillary Clinton wäre im “Pizzagate”-Komplott als Päderastin denunziert worden, Obama hätte man mit der “Birther”-Lüge zum Ausländer und verkappten Muslim stilisiert, beides zum Nutzen von Trump (S.87 ff.). Der habe “wiederholt offen gelogen”, die Medien berichteten dies “pflichtbewusst”; “Hillary Clinton hielt sich dagegen an die liberalen Normen gegenseitigen Respekts”, ihren, laut Stanlay, einzigen Verstoß gegen diese Normen, sie hätte Trumps Anhänger als “erbärmliche Menschen” bezeichnet, hätten die Medien “ihr immer wieder ins Gesicht geschleudert” (S.96); von den äußerst unfair abgelaufenen innerparteilichen Wahlen um die Präsidentschaftskandidatur, den Clinton und ihr Lager (das Establishment der “Demokraten”) gegen den Partei-Linken Berny Sanders führen ließ, scheint Stanley nichts zu wissen.
  5. Hierarchie: Faschistische Ideologien betonen die Überlegenheit bestimmter Gruppen -vom Führerprinzip über die Unterwerfung der Frau bis zur Rassenlehre- und rechtfertigen soziale Ungleichheit. Dieser Punkt ist ein besonders neuralgischer in der Argumentation, dessen Diskussion daher hier eingeschoben werden muss, um nicht den Überblick zu verlieren:

Stanley schreibt, Hierarchie sei Mittel zum Machterhalt, aber einer “Art von Macht, welche die liberale Demokratie versucht, zu deligitimieren.” Linke wie rechte Kritiker des Liberalismus, so Stanley, “fokussieren auf die Möglichkeit, dass liberale Ideale existierende Machtunterschiede ausblenden”. Linksorientierte würden sich dagegen wenden, dass Liberale somit bestehende Ungleichheiten festschreiben würden; Rechtsorientierte wären dagegen, ihre Privilegien (also Ungleichheiten) aufzuheben (S.109). Damit betreibt Stanley ein semantisches Hütchenspiel, bei dem plötzlich die liberale Mitte den “beiden Extremen” gegenübersteht, was durch den unscharfen Begriff “fokussieren” überzeugend wirken soll: Links und Rechts “fokussieren” auf Machtunterschiede? Ja, aber die Rechten wollen sie beibehalten, die Linken wollen sie abbauen -was angeblich doch die Liberalen auch wollen.

Stanley erörtert nicht, inwiefern sich Liberale denn für eine Verringerung auch ökonomischer Ungleichheit einsetzen, wie sie die Linke fordert; geschweige denn problematisiert er, dass die weitaus meisten und reichsten Multimilliardäre bzw. Oligarchen gerade aus besagten liberalen Demokratien stammen. Und das, obwohl deren Staaten zudem meist überschuldet und deren Gesundheits-, Bildungs- und Sozialsysteme unterfinanziert sind, weil –und dieser Kausalzusammenhang wird nur von neoliberalen Ideologen bestritten- die großen Vermögen so wenig besteuert werden, dass sie sich zu unvorstellbaren Summen aufhäufen. Dies spaltet die Gesellschaft und stellt auch die Demokratie vor eine “Zerreißprobe” (Butterwegge 2020, S.393). Die liberale Gleichheit der Rechte endet also da, wo jemand zu arm ist, um sich Lebensnotwendiges kaufen zu können. Da die Einschnitte in Gesundheits-, Bildungs- und Sozialsysteme für eine überwältigende und wachsende Mehrheit der Bevölkerung die Lebensqualität immer mehr absenkt, stellt sich noch eine andere Frage: Wie demokratisch kann eine “liberale Demokratie” sein, die elementare Bedürfnisse und damit im Endeffekt auch Menschenrechte einer Mehrheit der Bevölkerung mit Füßen tritt?

Warum wählen die Menschen nicht einfach eine Regierung, die Reiche und Konzerne fairer besteuert? Der Propaganda-Experte Jason Stanley bleibt hier etwas wolkig und andererseits wortkarg, wenn es um die Manipulation der Wähler durch Medien geht. Bei mehr Beachtung von Politökonomie und Verteilungsgerechtigkeit wäre ihm vielleicht auch aufgefallen, warum Konzerne und Superreiche die Rechtsextremen so freigiebig alimentieren (von Hitler über die AfD bis zu Trump): Wenn die von der Politik enttäuschten Menschen Rechts wählen statt Links, drohen den Reichen keine Steuererhöhungen; die Medien tun ihren Teil dazu, indem sie stereotyp und irreleitend immer wieder “die Extreme von Rechts und Links” gleichsetzen. Da sich Angst, Hass und Wut leichter wecken und manipulativ einsetzen lassen (Stanley führt für diese faschistische Taktik Steve Bannon als Zeugen an, S.83) als gesellschaftliche Analyse und linke Appelle an Gerechtigkeit, hat es rechtsextreme Propaganda ohnehin leichter, sich durchzusetzen.

  1. Die Opferrolle: Faschisten stellen sich selbst als Opfer dar, um ihre Aggressionen und die Unterdrückung anderer zu rechtfertigen. Hinter dem Opferstatus steckt oft der befürchtete oder tatsächliche Verlust von Privilegien, d.h. das Absinken in der sozialen Hierarchie, auch durch Herstellung von sozialer Fairness und Beendigung von sozialer Ungleichheit.
  2. Recht und Ordnung: Ein dauernder Ruf nach Recht und Ordnung, ohne Bezug zur Rechtsstaatlichkeit, wobei die Durchsetzung von „Ordnung“ genutzt wird, um politische Gegner zu unterdrücken. Von Faschisten verfolgte Minderheiten werden als “Kriminelle” hingestellt oder sogar zu diesem Zweck wirklich in die Kriminalität getrieben oder kriminalisiert. In den USA trifft es Schwarze Männer, die überproportional, die Vermischung von Rasse und Sex sei dabei zentrales Narrativ. Faschistische Standard-Propaganda steit dem Ku-Klux-Klan bis zu Donald Trump sei dabei die Erfindung oder der Missbrauch der Vergewaltigung einer weißen jungen Frau durch einen farbigen Migranten, was maximale Empörung auslöse (vgl. hierzulande z.B. den in AfD-nahen Medien umjubelten ARD-Mann Alexander Teske, der solche Fälle vermehrt, sensationeller und unter Kennzeichnung der ethnischen Herkunft des Täters in den Hauptnachrichten präsentieren wollte). Stanley meint: “Vergewaltigungen sind für die faschistische Politik von grundlegender Bedeutung, weil sie sexuelle Ängste auslösen und damit einhergehend die Notwendigkeit, die ‘Männlichkeit der Nation’ durch faschistische Autorität zu schützen.” (S.143)
  3. Sexuelle Ängste: Faschisten fordern eine Rückkehr zu traditionellen Geschlechterrollen und bekämpfen sexuelle Freiheiten, was sich in Antifeminismus, der Diskriminierung von LGBT+ und insbesondere Homophobie äußert.
  4. Sodom und Gomorrha: Biblisch umschreibt Stanley die moralisierende Ablehnung eines kosmopolitischen, liberal-urbanen Lebens in Großstädten durch die faschistische Weltsicht; ihr korrespondiert eine völkisch-romantische Verklärung des Landlebens.
  5. Arbeit macht frei: Faschistische Taktik betreibt eine Teilung der Gesellschaft in die angeblich Fleißigen und die angeblich minderwertigen Faulen, v.a. Migranten, Arme, Kranke; Stanley beschreibt dies unter dem auf die zynische Inschrift über nazideutschen KZs verweisenden Titel, denn das KZ als Arbeitslager dient angeblich der Erziehung, in Wahrheit aber der Ausgrenzung, Unterdrückung und Vernichtung. Politökonomisch untergraben Faschisten jedoch die Rechte der Arbeiterklasse, um die Macht der Kapitalseite zu stärken.

Diskussion

Die Elite-Universität Yale ist bislang nicht durch Faschismus- oder Sozialkritik aufgefallen, sondern ist vielmehr bekannt für ihren extrem elitären “studentischen” Skull-and-Bones-Geheimklub, dem z.B. die rechtskonservative US-Präsidenten-Dynastie von George Bush (junior und senior) entsprang (vgl. Landa S.287). Der Yale-Sprachphilosoph Jason Stanley wendet sich diesem Thema trotzdem zu, schwankt aber in seiner Abhandlung zum Faschismus zwischen logischer Analyse und emotionaler familiärer Betroffenheit, was zuweilen argumentative Lücken offen lässt.

Zwei blinde Flecken fallen in der Abhandlung von Stanley sofort ins Auge: 1. Bei seiner Aufzählung westlicher Staaten und Regierungen, die rechtsextreme Politik bzw. faschistische Taktiken betreiben, fehlen Israel und Nethanjahu (dagegen bezeichneten sogar im deutschen Fernsehen die Arte-Nachrichten am 26.12.2025 die Regierung Israels als “rechtsextrem”). 2. Bei Stanleys “Säulen des Faschismus” klafft eine immens wichtige Lücke: Es fehlt der Militarismus, die faschistische Verherrlichung von Krieg und Gewalt zwischen den Völkern, die hellsichtige Mahner seit Jahrzehnten auch in Deutschland wachsen sehen (vgl. Wette 1994). Mit beiden Auslassungen schwimmt Stanley unkritisch im westlichen Medien-Mainstream -der nicht nur bei uns auf “Kriegstüchtigkeit” eingeschworen scheint, weshalb Militarismus-Kritik wegfällt. Dieser westliche Mainstream ist für Stanley offenbar sakrosankt, weil er “die gemeinsame Realität darstellt, die eine gesunde liberale Demokratie voraussetzt.” (S.100)

Zweifel an der “Gesundheit” dieser Mainstream-Realität meldet dagegen die australische Medienkritikerin und ebenfalls Propaganda-Expertin Caitlin Johnstone an, deren “Erste-Hilfe-Büchlein gegen Propaganda” im selben Verlag erschien wie das Buch von Stanley (bei Westend). Gegenüber den von Stanley unentwegt belobigten “liberalen Demokratien” ist Johnstone weniger unkritisch; sie rügt westliche Mainstream-Medien für ihre “heftigen Hetzkampagnen gegen progressive Persönlichkeiten wie Bernie Sanders und Jeremy Corbyn“ (Johnstone S.45), sie kritisiert die jahrelange politische Verfolgung von Wikileaks-Gründer Julian Assange, der Kriegsverbrechen des US-Imperiums aufgedeckt habe. Sie moniert das mediale Hinstellen von Rüstungslobbyisten als unabhängige Experten für die geopolitische Lage, die Bedrohungen erfinden und mehr Geld für Waffen fordern; die Schlagzeile, so Johnstone nicht ohne Polemik, solcher „Nicht-Nachrichten“ sollte lauten: „Kriegsmaschinen-finanzierter Kriegstreiber will mehr Krieg“ (Johnstone S.27). Auch bei der von Stanley beklagten Normalisierung von Faschismus ertappt Johnstone US-Medien: Die renommierte New York Times etwa, so Johnstone, hätte ukrainischen Nazis vom öffentlichen Tragen ihrer Hakenkreuz- und Wolfsangel-Symbole abgeraten, aber „nicht weil Nazismus falsch ist, sondern weil es sich um schlechte Kriegspropaganda handelt“ (Johnstone S.18).

Das Vorwort für Johnstone schrieb der Kieler Kognitionspsychologe Prof. Dr. em. Rainer Mausfeld hat sich hierzulande in vielbeachteten Büchern und Vorträgen gegen eine zunehmende Manipulation der Menschen durch die Medien gewandt -natürlich ohne nennenswerte Resonanz in diesen Medien zu finden. Mausfeld beginnt sein Vorwort mit dem Hinweis, Propaganda sei vielleicht das bedeutendste Thema unserer Zeit: Denn würde „der gesamte Denkraum manipulativ verzerrt“ (Mausfelds Fachgebiet), könnten auch geeignete Lösungen für politische Probleme „im Wortsinn undenkbar“ werden.

Ziemlich undenkbar scheint für Jason Stanley daher wohl die Frage nach faschistischen Taktiken und Praktiken im Liberalismus, Neoliberalismus und damit auch den “liberalen Demokratien”. Der Ideenhistoriker Ishay Landa von der Israeli Open University zeigt dagegen die historischen und ideologischen Wurzeln auf, die Liberalismus und Faschismus verbinden. Seiner profunden Analyse nach spaltete sich der Frühliberalismus in einen politischen und einen Wirtschaftsliberalismus auf, wobei Letzterem neoliberale wie faschistische Ideologien und Bewegungen entsprangen. Gemeinsam hätten Faschismus und Liberalismus den sozialdarwinistischen Glauben an die Bedeutung des Survival-of-the-fittest (in Markt und / oder Biologie) sowie ein Elitenkult, der das angebliche Genie preise (den Führer oder den Finanzmagnaten etwa) und die Massen verachte. Landa identifiziert dabei vier liberale Mythen, die rückblickend dazu dienen sollten, die Wesensverwandtheit mit dem Faschismus zu verschleiern –und die sich bei Stanley wiederfinden, gleich in seiner ersten “Säule” des Faschismus schon die, laut Landa auch bei Liberalen verbreitete Mythologie (zum eigenen Ruhme) selbst. Ishay Landas erster liberaler Mythos: “Faschismus als Tyrannei der Mehrheit”, als “Paradebeispiel für die der Demokratie innewohnenden Gefahren”, die schon auf Tocqueville zurückgehe (Landa S.227). Das Misstrauen gegen die Massen mache ihre Manipulation durch Eliten nötig, weil eine demokratische Herrschaft die kapitalistischen Eigentumsverhältnisse gefährden könne. Dies sind die Wurzeln des Wirtschaftsliberalismus, dem es um Kapitalismus und Profit für Wenige gehe, nicht um Demokratie und Wohlfahrt für die Menschen (die als “Massen” den wenigen Reichen an die Börse wollen). Tocqueville habe in diesem Sinne auch die Kolonialisierung Algeriens betrieben und sogar die Grundlagen für die “Rassentrennung zwischen französischen Siedlern und Arabern” entworfen (Landa S.238).

Steht Stanleys “liberale Demokratie” auch in dieser liberalen Tradition der Elitenherrschaft durch Propaganda? Deren Nestor wäre in den USA der Erzliberale und Propaganda-Theoretiker Walter Lippmann (Landa S.339). Mythos Nr.3 “Die Ursprünge der faschistischen ‘Großen Lüge’ –totalitär oder liberal?” schließt hier an und findet die liberale (und später faschistische) Taktik die Massen zu täuschen nicht nur bei Tocqueville, sondern auch schon bei John Stuart Mill (Landa S.279) sowie bei Neoliberalen und Neocons der US-Elite, etwa G.W.Bush jr. und seinem Militärstrategen Paul Wolfowitz (Landa S.286). Damit würde Landa wohl Jason Stanleys faschistische Säulen 2 und 3 (Propaganda und Unwirklichkeit) als ebenso und womöglich viel effektiver bei Liberalen auffindbar sehen.

Landas Mythos 2 entlarvt, dass nicht nur der Faschismus, sondern auch der Liberalismus auf hierarchische (statt egalitär-demokratische) Kollektive setzt, in denen angebliche “Leistungseliten” die Massen anführen (dies betrifft Säule 5 von Stanley). Landas liberaler Mythos 4 schließlich betrifft den Kosmopolitismus (Stanleys Faschismus-Säule 9), den Liberale heute für sich beanspruchen, während Faschisten rückständigen Nationalismen anhingen; Landa belegt, dass Liberale in der Vergangenheit koloniale Verbrechen zum Nutzen ihrer Nation mindestens billigten und Nationalismus als Bollwerk gegen die internationale Arbeiterbewegung sahen (S.310).

Stanley befasst sich kaum mit der Sicherung ökonomischer Privilegien durch Propaganda und/oder Kriege, er deutet im Kapitel “Propaganda” lediglich kurz die gelegentliche Darstellung von Krieg um bloße Macht als hehren Kampf um Stabilität oder Freiheit an (S.57), was er natürlich nicht auf “liberale Demokratien” bezieht. Eine weitere faschistische Taktik wird von ihm übersehen: Das völlige Verbergen kriegerischer Regierungsaktionen vor der Öffentlichkeit. Propaganda-Experte Prof. Rainer Mausfeld ist weniger zurückhaltend: Er bezeichnet die Lebensweise der westlichen Macht- und Geldeliten als parasitär, sie sei nur durch massive mediale Bewusstseins-Manipulation überhaupt mehrheitsfähig. Die mächtigste “liberale Demokratie”, die USA, zeichne sich durch besondere Kriegsbereitschaft aus, die nicht erst beim Einsatz ihres gewaltigen Militärs beginne: Brutalste Gewaltausübung gegen Zivilbevölkerung sei auch die “Erzeugung von humanitären Katastrophen durch Sanktionen”, der “bevorzugten Waffe der USA und des Westens”, heute würde ein Drittel aller und mehr als 60 Prozent aller armen Länder mit “irgendeiner Art von US-Sanktionen” belegt. Der Grund für die Beliebtheit dieser Methode: Die Leiden der von Sanktionen getroffenen Menschen seien “leichter durch die Massenmedien unsichtbar zu machen als die Folgen einer Verwendung von Bomben” (Mausfeld S.25). Die Opfer würden “abstrakt als Opfer von Hungerkatastrophen, Gesundheits- oder Versorgungskatastrophen” dargestellt, Mausfeld nennt Afghanistan, Irak, Syrien, aber “Kuba und Venezuela sind derzeit den schwesten Formen westlicher Belagerungskriege ausgesetzt, die jemals entwickelt wurden.” (Mausfeld S.26)

Zwischen Wirtschafts- und Angriffskriegen liegt das Feld der Geheimkriege, die ebenfalls völkerrechtswidrig sind und teils als Staatsterrorismus bezeichnet werden müssen (etwa der Anschlag auf die deutsch-russische Pipeline Nordstream). Mausfeld befürchtet solche Anschläge und “false-flag”-Operationen (der Terror wird mittels gefälschter Beweise und Desinformation anderen Akteuren angehängt) seitens CIA, MI6 und Mossad; diese Behörden hätten sich der Regierungsaufsicht und damit jeder demokratischen Kontrolle entzogen und verselbstständigt: “Der Westen verfügt über das mächtigste Netz an Geheimdiensten, das je existiert hat. (…) Es ist der Kern und die Keimzelle totalitärer Herrschaft.” (Mausfeld S.135)

Kritik an Geheimbünden und –diensten wird in unseren Medien schnell mit dem Stigma der “Verschwörungstheorie” belegt, die Stanley als Kennzeichen des Faschismus anführt. Dabei hat er in Yale mit Skull-and-Bones einen der mächtigsten politischen Geheimkulte direkt vor seiner Nase. Die Mutter von Rahel Jaeggi, die ihm das Vorwort schrieb, die Psychoanalytikerin Eva Jaeggi, tauchte kürzlich in einer Arte-Doku über den Tech-Baron Alex Karp auf (Watching You – Die Welt von Palantir und Alex Karp). Sie hatte Karp in Deutschland als Doktoranden, vermittelte ihn aber an den berühmten liberalen Philosophen Habermas weiter, zwecks Karriere-Förderung durch dessen Weltruhm. Es hat funktioniert: Karp wurde Multimilliardär und Chef des mächtigen Palantir-Techkonzerns, der von Trump-Förderer Peter Thiel gegründet wurde (finanziert von der CIA) und Überwachungs-, Polizei- sowie Militär-Technologie weltweit bereitstellt und einsetzt. Karp, der auch im Lenkungsausschuss der Bilderberger sitzt, führt damit ein Unternehmen, das im wachsenden privaten Sicherheitsbereich eine zentrale Rolle spielt, zusammen mit vielen anderen privaten Geheimdiensten und Söldnerfirmen (vgl. Barth 2009). Es gehört sicher zu den Technologieriesen, vor denen Stanley als Profiteure heutige faschistischer Aufhetzung der westlichen Gesellschaften warnte (S.27), und vielleicht auch zu jenem Geheimdienst-Netz, das Mausfeld den “Kern und die Keimzelle totalitärer Herrschaft” nannte. Bei den derzeitigen Russland-Bedrohungs- und Kriegsertüchtigungs-Narrativen und entsprechend explodierenden Militäretats hat sich der Palantir-Börsenwert prächtig entwickelt. Da die kriegerische Seite des Faschismus bei Stanley weitgehend ausgeblendet bleibt, fehlen auch diese Kritikpunkte an faschistischen Taktiken der von ihm in fast schon naiver Weise idealisierten “liberalen Demokratien”.

Fazit

Das kleine, gut lesbar geschriebene Buch stellt sich deutlich auf die Seite Hillary Clintons und des Establishments der Partei der US-Demokraten. Von dieser Warte aus werden konservative, nationalistische und reaktionäre Politik, v.a. bei Trump, Orban, Putin und Modi (Indien) v.a. mit Hitlers Methoden verglichen und auf ihre Nähe zu faschistischen Taktiken hin untersucht und kritisiert. Dies ist nötig und lobenswert, blendet aber fast völlig die ebenso nötige Untersuchung von Israel unter Nethanjahu sowie die der US-Politik unter Obama, Clinton und Biden aus.

Jason Stanley: Wie Faschismus funktioniert, Neu-Isenburg 2024, Westend-Verlag, 214 Seiten, 22,00 €, AU 23,50 €, ISBN 9783864894435

Quellen

Barth, Thomas: Von Bertelsmann zu Blackwater: Die Privatisierung der Gewalt, in: Altvater, Elmar u.a.: Privatisierung und Korruption: Zur Kriminologie von Globalisierung, Neoliberalismus und Finanzkrise, Anders Verlag, Hamburg 2009, S.88-94.

Butterwegge, Christoph: Die zerrissene Republik. Wirtschaftliche, soziale und politische Ungleichheit in Deutschland, Weinheim/Basel 2020, Beltz Juventa Verlag.

Johnstone, Caitlin: Kleines Erste-Hilfe-Büchlein gegen Propaganda. Wie wir unseren Verstand in einer verrückten Welt bewahren können, Neu-Isenburg 2023, Westend Verlag

Elchlepp, Dietrich: Nie wieder wegschauen! Mit Argumenten gegen die Angsterzeugung der Rechtsradikalen, in: Donat, Helmut (Hrsg.) / Lütgemeier-Davin, Reinhold (Hrsg.): Geschichte und Frieden in Deutschland 1870-2020. Eine Würdigung des Werkes von Wolfram Wette, Donat-Verlag, Bremen 2025, S.631-646).

Landa, Ishay: Der Lehrling und sein Meister: Liberale Tradition und Faschismus, Berlin 2021, Dietz Verlag.

Mausfeld, Rainer: Hegemonie oder Untergang – Die letzte Krise des Westens? Neu-Isenburg 2025, Westend Verlag.

Stanley, Jason: Wie Faschismus funktioniert, Neu-Isenburg 2024, Westend-Verlag.

Teske, Alexander: inside tagesschau. Zwischen Nachrichten und Meinungsmache, (3.Aufl. binnen eines Jahres), München 2025, Langen Müller Verlag.

Wernecke, Klaus/ Peter Heller: Medienmacht und Demokratie in der Weimarer Republik. Das Beispiel des Medienzaren und vergessenen Führers Alfred Hugenberg, Brandes&Apsel, Frankfurt/M. 2023.

Wette, Wolfram: ‘Neue Normalität’. Militarisierung und Weltmachtstreben, in: H.-M. Lohmann: Extremismus der Mitte. Vom rechten Verständnis deutscher Nation, Fischer Vlg., Frankfurt/M. 1994, S.193-208.

Jason Stanley: Wie Faschismus funktioniert, Rezension von Dr. phil. Bruno Heidlberger, 31.03.2025

10/3/25

Grenzpolizist Big Brother: Migrations-Management-KI

Die folgende Erläuterung der regierungseigenen Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) für KI im Einsatz gegen Migration (euphemistisch: „Migrationsmanagement“), erläutert einige Aspekte dieser Problematik. Seit 9/11 führen nicht nur die USA, sondern offenbar „der Westen“, also auch wir, einen „Krieg gegen den Terror“, der eine Einschränkung von Bürgerrechten beinhaltet. Kontrolliert wird dabei prinzipiell jeder von uns, speziell aber die Gruppe der sogenannten „Gefährder“, die sich offenbar insbesondere bei Migranten finden lässt; ihr Merkmal ist „eine nicht näher konkretisierbare Gefährlichkeit, die sich in der Zukunft ausbilden könnte. (…) Ziel ist hierbei, schwer bestimmbare konkrete Zeitpunkte und Formen eines terroristischen Anschlags zu kontrollieren und damit auch aufsteigende Ängste in der Bevölkerung zu reagieren.“ Siehe: „Gefährder“: Der Migranten-Minority Report.

Ängste der Bevölkerung sollen also „reagiert werden“ (nicht auf sie reagieren!); ein typischer Freudscher Versprecher, bei dem die wahre Intention entschlüpfte? Sollen unsere Ängste „reagiert werden“, also reaktiviert, abreagiert oder agitiert werden? Ängste helfen Machthabern, Bevölkerungen zu kontrollieren und in ihrem Sinne zu manipulieren. Ängste machen Menschen bereit zum Hass, zur Blindheit für vernünftige Lösungen, zur fanatischen Aufrüstung und Militarisierung. Andersartige, Andersfarbige, Migranten sind dafür die naheliegenden Sündenböcke, vor denen im Sinne reaktionärer und rechtsextremer Ideologien Angst geschürt werden soll. Wo Multi-Milliarden und Billionen für Rüstung (statt für die Menschen) ausgegeben werden, fällt auch für BigTech und KI einiges ab: Die gleich genannte Überwachungsfirma ANDURIL klingt nicht zufällig ähnlich wie Peter Thiels PALANTIR. Projekte zur Emotionserkennung, KI-Lügendetektoren und vorausschauender Polizeiarbeit (engl. predictive policing) laufen bereits.

Wie dabei KI gegen Migranten eingesetzt wird erläutert für die Bundesregierung das bpb im jetzt folgenden Text von Petra Molnar. KI dient dabei für Prognosen zum Migrationsgeschehen, für Grenz- und Fernüberwachung, für Identitäts- und biometrische Systeme, Gesichtserkennung, Asyl- und Visumsbearbeitung, für die Steuerung von „Alternativen zur Inhaftierung“, die auf ständige Überwachung hinauslaufen. KI bildet den digitalen Stacheldrahtverhau auf den künftigen „smart borders“, die sozial benachteiligten Migranten jene Freizügigkeit rauben, die wohlhabenden Touristen (einstweilen noch) offensteht. Das völkerrechtlich gebotene (!) Asylrecht bleibt dabei auf der Strecke, wenn automatisierte Entscheidungen mit digitalem racial Bias oder ähnlichem Unrecht fallen. (T.Barth) Folgender Text übernommen von bpb:

Künstliche Intelligenz im Migrationsmanagement: Chancen, Herausforderungen und Risiken

Petra Molnar (bpb) 04.09.2025 / 9 Minuten zu lesen

Weltweit wird künstliche Intelligenz zunehmend im Migrationsmanagement eingesetzt – auch in der EU und in Deutschland. Welche Entwicklungen, Chancen und Risiken gehen damit einher?

Überwachungsturm von Elbit Systems, Arizona, USA. Solche Überwachsungstürme entlang der Grenze zu Mexiko erkennen mithilfe von KI-Überwachung Bewegungen und sollen so dabei helfen, Personen in der Sonora-Wüste im Südwesten der USA abzufangen. (© Petra Molnar, Abbildungen fehlen hier aufgrund urheberrechtlicher Gründe)

Künstliche Intelligenz (KI)

verändert in rasanter Geschwindigkeit die Art und Weise, wie Regierungen Migration steuern und Grenzen kontrollieren. Von prognosebasierter Datenanalyse und Identitätsprüfung bis hin zu Grenzüberwachung und Asylentscheidungen – KI-Technologien werden zunehmend in die Infrastruktur der Migrationskontrolle in Europa und weltweit integriert. Dabei wird argumentiert, dass neue Technologien wie KI die Steuerungssysteme im Migrationsmanagement effizienter, sicherer und kostengünstiger machen können. Angesichts der aktuellen Entwicklungen im Bereich der digitalen Technologien bestehen jedoch auch ernsthafte Risiken für die Menschenrechte, die Privatsphäre und die Grundsätze des Asylrechts. Dieser Artikel basiert auf jahrelangen Forschungsarbeiten an verschiedenen Grenzen weltweit und gibt einen Überblick darüber, wie KI im Migrationsmanagement in Europa und weltweit eingesetzt wird. Wichtige Debatten über die Auswirkungen dieser Entwicklung auf Recht, Ethik und Gesellschaft werden dabei ebenfalls in den Blick genommen.

Wo und wie wird KI eingesetzt?

Weltweit und in der gesamten Europäischen Union (EU) wird KI mittlerweile in verschiedenen Phasen des Migrationsmanagements eingesetzt. Zu den wesentlichen Feldern gehören:

Grenzüberwachung: KI-gestützte Systeme werden zur Überwachung von Grenzen eingesetzt. Beispielsweise integriert das Europäische Grenzüberwachungssystem (Eurosur) Satellitenbilder, Drohnen und andere Sensordaten, die mit KI analysiert werden, um die Außengrenzen zu überwachen – insbesondere im Mittelmeerraum. An Landgrenzen und Flughäfen werden Algorithmen zur Gesichtserkennung und Objekterkennung eingesetzt, um Personen zu identifizieren, die irregulär einreisen oder als risikoreich gelten. In den Vereinigten Staaten stellen Unternehmen wie die US-amerikanische Firma Anduril autonome Überwachungstürme entlang der Südgrenze bereit, die mithilfe von KI-Überwachung Bewegungen erkennen und verfolgen und dabei helfen sollen, Personen in der Sonora-Wüste im Südwesten der USA abzufangen.

Identitäts- und biometrische Systeme: KI kann auch bei der Verarbeitung biometrischer Daten wie Fingerabdrücken, Iris-Scans und Gesichtsbildern zur Identitätsprüfung helfen. Eurodac, die EU-Datenbank, in der Fingerabdrücke von Asylbewerber:innen gespeichert werden, nutzt KI für einen effizienteren und genaueren Abgleich. In Deutschland hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Software zur Erkennung von Sprachen und Dialekten getestet, die die Herkunft von Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, feststellen soll. Der Einsatz dieser Software hatte in der Folge Debatten darüber ausgelöst, wie genau und fair solche Systeme und ihre Ergebnisse sind. Die deutsche Bundespolizei setzt an wichtigen Verkehrsknotenpunkten und Grenzen biometrische und Gesichtserkennungstechnologien ein, darunter auch prognostische Komponenten. Gleichzeitig helfen automatisierte Dokumentenprüfsysteme dabei, gefälschte Reisedokumente zu identifizieren.

Asyl- und Visumsbearbeitung: KI-Anwendungen werden zunehmend zur Prüfung von Visums- und Asylanträgen eingesetzt. Einige Länder wie Kanada verwenden Algorithmen zum automatisierten Vorsortieren von Visumanträgen, während die Vereinigten Staaten Risikobewertungsalgorithmen einsetzen, die die Daten der Antragstellenden analysieren, um potenzielle Betrugs- oder Sicherheitsrisiken vorherzusagen, und dafür auch Daten verwenden, die aus sozialen Medien gesammelt wurden. Diese Systeme versprechen zwar Effizienz, werfen jedoch Bedenken hinsichtlich algorithmischer Verzerrungen, ordnungsgemäßer Verfahren und des Rechts auf individuelle Beurteilung auf. In Deutschland setzt das BAMF maschinelle Übersetzungsprogramme ein, um das Dolmetschen von Anhörungen im Asylverfahren und die automatisierte Dokumentenprüfung zu unterstützen. Fragen hinsichtlich ihrer Genauigkeit und möglichen Auswirkungen auf Asylentscheidungen bleiben hier bisher offen.

Prognosen zum Migrationsgeschehen: Regierungen und internationale Behörden wie die EU-Grenzschutzagentur Frontex nutzen KI zur Analyse großer Datensätze – darunter Daten aus sozialen Medien und Klimadaten –, um Migrationsmuster vorherzusagen. Diese zukunftsprognostizierenden Analysen sollen Frühwarnsysteme und die Ressourcenplanung unterstützen. Allerdings sind diese Modelle zur Vorhersage von Migrationsbewegungen oft nicht transparent. Befürchtet wird hierbei, dass sie zu präventiven Grenzschließungen oder Kontrollmaßnahmen sowie zu Aktivitäten wie dem Abfangen von Schutzsuchenden und illegalen Zurückweisungen ( Pushbacks) führen können.

Fernüberwachung und ‚Alternativen‘ zur Inhaftierung: Elektronische Fußfesseln, GPS-fähige Smartphones und Ortungsgeräte sowie KI-gesteuerte Check-in-Systeme werden als Alternativen zur Inhaftierung von Einwanderer:innen beworben, sind jedoch oft mit einer ständigen Überwachung verbunden. Diese Technologien werden in den USA, Großbritannien und anderen Ländern eingesetzt und manchmal an private Unternehmen ausgelagert.

Wer entwickelt und fördert diese Systeme?

An der Entwicklung von KI im Migrationsmanagement sind sowohl staatliche als auch privatwirtschaftliche Akteure beteiligt. Große Technologieunternehmen, Rüstungsfirmen und KI-Startups entwickeln und vermarkten Anwendungen für Regierungen. In Europa unterstützt die EU-Grenzschutzagentur Frontex technologische Innovationen, während die Finanzierung aus regionalen Forschungsprogrammen wie Horizon 2020 und dem Fonds für innere Sicherheit (ISF) stammt. Insbesondere Deutschland hat über das BAMF und die Bundespolizei in Identitätsfeststellungen anhand biometrischer Merkmale, Sprachanalyse und automatisierte Systeme zur Dokumentenanalyse investiert. An mehreren von der EU finanzierten Pilotprojekten waren auch deutsche Partner:innen beteiligt, darunter Universitäten und Forschungsinstitute.

Maritime Überwachungsdrohne auf der DEFEA-Konferenz in Athen, einer internationalen Fachausstellung für Verteidigung und Sicherheit. (© Petra Molnar)

Staaten wie die USA, Kanada und Australien sind ebenfalls führend im Bereich des Einsatzes von KI an ihren Grenzen und arbeiten häufig mit Technologieunternehmen wie den US-amerikanischen Firmen Palantir und Anduril oder der israelischen Firma Elbit Systems zusammen. Das Interesse des privaten Sektors ist Teil eines wachsenden und lukrativen, mehrere Milliarden Euro schweren „Industriekomplexes“ im Bereich der Grenzsicherung, in dem private Gewinninteressen und öffentliche Sicherheitsinteressen einander ergänzen.

Internationale Organisationen – darunter die Internationale Organisation für Migration (IOM) und das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) – prüfen den Einsatz von KI-Anwendungen, um Menschen auf der Flucht zu registrieren, zu überwachen und Hilfsgüter zu verteilen, teilweise in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Privatwirtschaft. Während diese Anwendungen als humanitäre Innovation dargestellt werden, werden gleichwohl oft sensible Daten unter ungleichen Machtverhältnissen gesammelt, die zwischen dem Globalen Norden und Süden oder zwischen Hilfsorganisationen und Menschen in Not bestehen.

Chancen und Versprechen

Akteur:innen, die den Einsatz von KI im Migrationsbereich befürworten, verweisen auf mehrere potenzielle Vorteile. So wird häufig Effizienz als einer der wichtigsten Treiber für den Einsatz von KI-Anwendungen genannt. Staaten, die KI einsetzen argumentieren, dass die Automatisierung von Routineaufgaben Rückstände bei der Bearbeitung von Asyl- und Visumsanträgen reduzieren, die Datenanalyse optimieren und die Koordination zwischen den Behörden verbessern kann. Ein weiterer wichtiger Treiber ist das Versprechen der Genauigkeit und die Tatsache, dass KI den biometrischen Abgleich und die Identitätsprüfung verbessern und damit Betrug und Verwaltungsfehler reduzieren kann. Im Kontext des derzeitigen Fokus auf Sicherheit, der die Politikgestaltung im Bereich des Migrationsmanagements prägt, zielen die KI-gestützte verbesserte Überwachung und Risikobewertung darauf ab, irreguläre Grenzübertritte oder gefälschte Dokumente aufzudecken. Schließlich ist auch die Vorhersagekraft der KI verlockend, da KI-gestützte Prognosen als Möglichkeit dargestellt werden, sich auf umfangreiche Migrationsbewegungen vorzubereiten, humanitäre Maßnahmen zu unterstützen und Ressourcen besser zu verteilen.

Mit solchen Vorteilen vor Augen werden von Staaten und der Privatwirtschaft Investitionen in KI begründet, mit dem Ziel sogenannter „intelligenter Grenzen“ (smart borders). Diese sollen sowohl sicher als auch technologisch fortschrittlich sein. In Deutschland werden solche Innovationen auch als Teil einer umfassenderen Digitalisierung des Migrationsmanagements angesehen, die mit den EU-Strategien für die digitale Transformation im Einklang steht.

Herausforderungen und Kritik

Trotz dieser Versprechen argumentieren Akteure aus der Zivilgesellschaft, Forschende und Betroffenen, dass der Einsatz von KI im Migrationsmanagement ernsthafte ethische und rechtliche Risiken birgt. Beispielsweise können KI-Systeme Diskriminierung und systemischen Rassismus verschärfen, da sie oft die Vorurteile in den Daten widerspiegeln, mit denen sie trainiert wurden. So ist etwa die Gesichtserkennung bei Menschen mit dunklerer Hautfarbe weniger genau, was das Risiko für Fehler bei ihrer Identifizierung erhöht. Risikobewertungssysteme können Angehörige bestimmter Nationalitäten oder ethnischer Gruppen unverhältnismäßig stark benachteiligen. Außerdem mangelt es erheblich an Transparenz bei der Entwicklung und dem Einsatz neuer Technologien. Bei vielen KI-Systemen weiß die Öffentlichkeit nur wenig darüber, wie sie ihre Entscheidungen treffen. Diese Undurchsichtigkeit untergräbt die Rechenschaftspflicht und macht es für Betroffene schwierig, schädliche Folgen anzufechten, wenn Fehler gemacht werden.

Hightech-Flüchtlingslager auf der griechischen Insel Kos. (© Petra Molnar)

Auch die Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz sind betroffen: Werden biometrische und personenbezogene Daten gesammelt, gespeichert und analysiert, birgt dies erhebliche Risiken für die Privatsphäre, insbesondere wenn es um sensible Daten von marginalisierten Gruppen wie Menschen auf der Flucht geht. Die unbefugte Weitergabe von Daten und Hackerangriffe sind ebenfalls reale Bedrohungen. Zudem können Menschen auf der Flucht, die sich in einer prekären Lage befinden, oft keine sinnvolle Einwilligung in die Erfassung und den Umgang mit ihren Daten geben.

Rechtlich gesehen können KI- und Überwachungstechnologien, die Menschen daran hindern in Sicherheit zu gelangen, das bestehende Recht auf Asyl untergraben. Automatisierte Entscheidungen können außerdem dazu führen, dass Schutz überproportional verweigert wird oder es aufgrund fehlerhafter Risikobewertungen zu vermehrten Inhaftierungen kommt. Rechtliche Risiken dieser Art stünden im Widerspruch zum geltenden Völkerrecht, das eine individuelle Prüfung von Asylgesuchen und das Non-Refoulement-Prinzip

beinhaltet. Auch ist oft unklar, wer für durch KI verursachte Schäden verantwortlich ist und haftbar gemacht werden kann – der Staat, ein Auftragnehmer, der Softwareentwickler oder die Person bei der Einwanderungsbehörde, die die Anwendung verwendet? Oft ist der Rechtsschutz in diesem neueren Bereich wenig ausgeprägt, was das Einlegen von Rechtsmitteln erschwert – insbesondere in Grenzgebieten, die bereits von intransparenten und ermessensabhängigen Entscheidungen geprägt sind.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Kontrolle

Derzeit ist die globale Regulierung im Bereich der KI noch schwach, wobei Innovationen Vorrang vor rechtsbasierten Ansätzen für digitale Grenzkontrolltechnologien haben. Allerdings gelten mehrere internationale und regionale Rechtsinstrumente für den KI-Einsatz im Migrationsbereich. So schützt beispielsweise der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) das Recht auf Privatsphäre (Artikel 17) und das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 9). Diese Rechte müssen im Migrationskontext auch bei der Anwendung von Technologien gewahrt werden. Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 verpflichtet die Staaten zudem, Zugang zu Asyl zu gewähren und verbietet die Zurückweisung in Gebiete, in denen den betroffenen Personen Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen (Artikel 33). Automatisierte Entscheidungen, die den Zugang zum Asylbegehren blockieren, können gegen diese Schutzbestimmungen verstoßen. Nach EU-Recht regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Datenverarbeitung, einschließlich biometrischer Daten, und die EU-Grundrechtecharta garantiert das Recht auf Privatsphäre, Datenschutz und Nichtdiskriminierung. Vor kurzem hat die EU das Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz verabschiedet. Allerdings liegt hier nicht der Schutz der Rechte von Menschen auf der Flucht im Fokus.

Deutschland unterliegt als EU-Mitgliedstaat diesen rechtlichen Rahmenbedingungen, entwickelt jedoch auch eigene Durchführungsbestimmungen. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für die Rechte von Flüchtlingen und Migrant:innen einsetzen, haben mehr Transparenz hinsichtlich des Einsatzes von KI in der deutschen Migrationspolitik gefordert, darunter die Offenlegung von Verträgen und Folgenabschätzungen. Die Kontrolle in der Praxis bleibt jedoch begrenzt. Grenzgebiete unterliegen oft Notfall- oder Ausnahmeregelungen. Zudem können private Unternehmen Technologien durch Geschäftsgeheimnisse schützen. Unabhängige systematische Überprüfungen, Folgenabschätzungen und Kontrollmöglichkeiten sind jedoch für eine rechtskonforme Entwicklung und den Einsatz von Technologien an den Grenzen und zur Steuerung der Migration notwendig.

Ausblick

In einer von technologischem Fortschritt geprägten Welt, wird KI voraussichtlich eine immer wichtigere Rolle im Migrationsmanagement spielen. So werden beispielsweise das künftige Einreise-/Ausreisesystem (EES) der EU und das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) KI für das Erstellen von Risikoprofilen und automatisierte Grenzkontrollen nutzen. Projekte zur Emotionserkennung, KI-Lügendetektoren und vorausschauender Polizeiarbeit wurden ebenfalls bereits getestet, allerdings auch weithin kritisiert.

Das ehemalige Flüchtlingslager auf Samos, Griechenland. (© Petra Molnar)

Wissenschaftler:innen und Menschenrechtsorganisationen fordern einen vorsorgenden Ansatz: gründliche Tests, um zu gewährleisten, dass Menschenrechte eingehalten werden, Transparenz und Kontrollmechanismen sowie eine breite öffentliche Debatte, bevor Technologien eingeführt werden. Einige Akteur:innen, darunter das Büro des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR), schlagen ein vorübergehendes Aussetzen bestimmter Migrationstechnologien vor, insbesondere in Hochrisikosituationen. Vor allem aber werden die künftigen Entwicklungen der KI im Bereich Migration und an den Grenzen nicht nur von rechtlichen Garantien und demokratischer Rechenschaftspflicht abhängen, sondern auch davon, dass die menschlichen Kosten dieser Technologien anerkannt werden. KI-Systeme sind keine abstrakten Werkzeuge. Sie wirken sich auf reale Menschen aus, die sich oft in prekären und unsicheren Situationen befinden. Es ist wichtig, die Erfahrungen und Rechte von Menschen auf der Flucht in Diskussionen über den Einsatz von KI einzubeziehen.

KI-Anwendungen für das Migrationsmanagement werfen tiefgreifende rechtliche, ethische und soziale Fragen auf. Wenn Regierungen neue Technologien einführen, gilt es sicherzustellen, dass Effizienz und Sicherheit mit Menschenrechten, Würde und Gerechtigkeit vereinbar bleiben. Im Mittelpunkt dieser Debatten stehen Menschen, nicht nur Datenpunkte. Transparente Regeln, eine strenge Kontrolle und die Verpflichtung zu einem menschenzentrierten Design, das auch das Fachwissen der betroffenen Individuen und Communities berücksichtigt, sollten jede zukünftige Nutzung von KI im Migrationsbereich leiten.

Übersetzung aus dem Englischen: Vera Hanewinkel

Fussnoten/Quellen/Literatur

Petra Molnar, The Walls Have Eyes: Surviving Migration in the Age of Artificial Intelligence (2024)

Petra Molnar im Gespräch mit Benjamin Etzold über „intelligente Grenzen“: „Keines dieser KI-gestützten Instrumente ist neutral. Sie dienen einem bestimmten Zweck – der Ausgrenzung.“ (2025)

Mirca Madianou, Technocolonialism: When Technology for Good is Harmful (2024)

OHCHR, Digital Border Governance: A Human Rights Based Approach (2023)

The Migration and Technology Monitor Project

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz „CC BY-NC-ND 4.0 – Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International“ veröffentlicht. Autor/-in: Petra Molnar für bpb.de. Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 und des/der Autors/-in teilen. Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.

Originalpublikation: https://www.bpb.de/themen/migration-integration/kurzdossiers/migration-und-sicherheit/570377/kuenstliche-intelligenz-im-migrationsmanagement/

10/2/20

„Gefährder“: Der Migranten-Minority Report

In der Verfilmung „Minority Report“ einer Dystopie des SF-Autors P.K.Dick werden Menschen nicht mehr nur für Verbrechen bestraft, die sie begangen haben, sondern auch für solche die sie begehen werden (nach Ansicht der Sicherheitsbehörden). Dies widerspricht den Grundsätzen des Rechtsstaates und der Bürgerrechte, wird aber immer mehr zur Realität -spätestens seit den 9/11-Anschlägen, die 2001 drei Türme des WTC in New York zerstörten (nicht nur zwei, wie in neueren Dokumentationen oft wahrheitswidrig suggeriert). Die folgende Erläuterung der regierungseigenen Bundeszentrale für politische Bildung für den (noch nicht legal definierten) Begriff „Gefährder“, bislang nur ein „polizeilicher Arbeitsbegriff“, erläutert einige Aspekte dieser Problematik. Seit 9/11 führen nicht nur die USA, sondern offenbar „der Westen“, also auch wir, einen „Krieg gegen den Terror“, der eine Einschränkung von Bürgerrechten beinhaltet. Kontrolliert wird dabei offenbar insbesondere bei Migranten, „eine nicht näher konkretisierbare Gefährlichkeit, die sich in der Zukunft ausbilden könnte. (…) Ziel ist hierbei, schwer bestimmbare konkrete Zeitpunkte und Formen eines terroristischen Anschlags zu kontrollieren und damit auch aufsteigende Ängste in der Bevölkerung zu reagieren.“ (So das bpb im jetzt folgenden Text, Anmerkung: ist es nur Zufall, dass in diesem Satz ein „auf“ zu fehlen scheint? T.Barth)

Migration und Sicherheit: „Gefährder“ Gefährder – dieser Begriff taucht in aktuellen sicherheitspolitischen Debatten immer wieder auf. Doch wer ist damit eigentlich gemeint?

Autoren/-innen: Daniela Hunold, Jan Raudszus für bpb.de (Bundeszentrale für politische Bildung)

13.01.2020 / 6 Minuten zu lesen

Ein Mann trägt eine elektronische Fußfessel (Symbolbild -aus urheberrechtl.Gründen hier entfallen). Gefährdern kann das Tragen einer elektronischen Fußfessel angeordnet und somit ihre Bewegungen überwacht werden.

Der Begriff des Gefährders ist innerhalb der letzten Jahre zu einer festen Größe im Sprachgebrauch der Sicherheitsbehörden avanciert.[1] Er findet z.B. als Bezeichnung für Personen Verwendung, von denen eine islamistisch motivierte Terrorgefahr ausgeht. Der Begriff erstreckt sich aber auch auf andere Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität. Der Gefährderbegriff ist allerdings nicht legal definiert. Er ist also nicht als Rechtsbegriff im Gesetz verankert. Vielmehr handelt es sich um einen polizeilichen Arbeitsbegriff[2], der insbesondere im Zusammenhang mit Terrorismus wird. 2004 wurde der Begriff des Gefährders durch die Arbeitsgemeinschaft der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes folgendermaßen definiert:

„Ein Gefährder ist eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird.[3]

Hierbei sind vor allem besonders schwerwiegende Straftaten angesprochen, die sich gegen staatliche Interessen oder das Leben von Menschen richten. In der Regel sind mit der Definition Personen gemeint, bei denen die Behörden annehmen, dass diese extremistische Mitglieder des militanten Spektrums des jeweiligen Phänomenbereichs sind. Aufgrund von sicherheitsbehördlichen Erkenntnissen können sie als Gefährder eingestuft werden, auch wenn keine beweiskräftigen Tatsachen für eine zukünftige Straftat vorliegen.

Neben der Einstufung als Gefährder gibt es außerdem die Einstufung als „relevante Person“. Dabei handelt es sich um Personen, die nach Einschätzung der Polizeibehörden innerhalb des extremistischen bzw. terroristischen Spektrums eine Rolle als Führungsperson, Logistiker oder „Akteur“ einnehmen. Von diesen Personen wird daher davon ausgegangen, dass sie sich an einer der oben genannten Straftaten beteiligen bzw. diese unterstützen würden. Es kann sich auch um eine bedeutende Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders, Beschuldigten oder Verdächtigen einer politisch motivierten Straftat handeln. [4]

Zahl der Gefährder

Die Zahl der Gefährder wird von keiner offiziellen Stelle regelmäßig veröffentlicht und ist zum Beispiel auch nicht Teil des Bundesverfassungsschutzberichts. Aufschluss geben v.a. Anfragen der Parteien im Deutschen Bundestag und Abfragen der Presse beim Bundeskriminalamt (BKA).

Danach verteilen sich die aktuellen Zahlen der Gefährder und relevanten Personen wie folgt:

Das BKA listet 679 Personen als Gefährder und 509 Personen als relevante Personen im Bereich der politisch-motivierten Kriminalität mit religiösem Hintergrund – dabei dürfte es sich ausschließlich um Mitglieder der islamistischen Szene handeln (Stand: 01.11.2019).

Im Phänomenbereich Rechtsextremismus liegen die Zahlen bei 46 Gefährdern bzw. 126 relevanten Personen (Stand: 25.11.2019). Die wenigsten Gefährder und relevanten Personen listet das BKA im Bereich der politisch-motivierten Kriminalität – links -. Hier ist die Rede von fünf Gefährdern und 85 relevanten Personen (Stand: 15.10.2019). Der Bereich der sogenannten Ausländischen Ideologie (u.a. die kurdische Arbeiterpartei PKK) schlägt mit 21 Gefährdern bzw. 50 relevanten Personen zu Buche. [5]

Einstufung und Radar-iTE

Die Einstufung einer Person als Gefährder oder relevante Person erfolgt durch die Polizeien der Länder oder das BKA. Die Behörden bauen ihre Entscheidung dabei auf vorliegenden Informationen auf. [6] Das bedeutet auch, dass die Entscheidung zur Einstufung nach den Maßgaben des jeweiligen Bundeslandes geschieht. Um eine Vereinheitlichung herbeizuführen und eine höhere Genauigkeit der Gefährdungseinschätzung einer Person zu gewährleisten, wurde 2016/2017 vom BKA in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie der Universität Konstanz für den Bereich des islamistischen Terrorismus das Risikobewertungsinstrument Radar-iTEeingeführt. Basierend auf biografischen Informationen, die das Verhalten einer Person priorisieren und nicht etwa die Gesinnung oder Religiosität einer Person, erstellen Sachbearbeiter eine Bewertung mit drei verschiedenen Ausprägungen: hohes Risiko, auffälliges und moderates Risiko. Nach Bewertung des BKA wird der Einschätzungsprozess damit transparent und überprüfbar. [7] Gleichzeitig erlaubt Radar-iTE eine Priorisierung vorzunehmen und damit auch bei begrenzten Ressourcen polizeiliche Maßnahmen fokussierter einzusetzen.

Maßnahmen

Die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der von Gefährdern und relevanten Personen ausgehenden Gefahr unterscheiden sich nach Bundesland, den dortigen gesetzlichen und dienstlichen Regelungen und nach dem betroffenen Individuum. Behörden äußern sich normalerweise nicht dazu, welche Maßnahmen sie jeweils ergreifen. Zu den möglichen Maßnahmen gehören Gefährderansprachen und verschiedene Formen der Informationsbeschaffung, zum Beispiel durch (punktuelle oder dauerhafte) Observation. Auch kann bei Gefährdern das Tragen einer elektronischen Fußfessel angeordnet und somit ihre Bewegungen überwacht werden.

Kritik des Begriffs

Die Anwendung des Begriffs, also die Einstufung einer Person als Gefährder, ist umstritten, da sie vor allem auf Annahmen und Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden beruht, sich daraus aber intensivierte polizeiliche Maßnahmen und erweiterte Befugnisse ergeben. So wurden mit der Verabschiedung des neuen Polizeiaufgabengesetzes in Bayern im Jahr 2018 die polizeilichen Befugnisse gegen eine als Gefährder eingestufte Person deutlich ausgeweitet.

Viele Bundesländer streben die Abschiebung von Gefährdern an, sofern diese ausländische Staatsangehörige sind. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 52 Gefährder und andere Personen aus der islamistischen Szene ausgewiesen.[8] Seit 2017 wird dazu u.a. die Möglichkeit des § 58a AufenthG genutzt. 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage eines hängigen Falls in Bremen entschieden, dass nach dieser Bestimmung eine Abschiebungsanordnung erlassen werden kann „auf der Grundlage einer hinreichenden zuverlässigen Tatsachengrundlage einer vom Ausländer ausgehende Bedrohungssituation im Sinne eines beachtlichen Risikos“, welches sich jederzeit aktualisieren und dann in eine konkrete Gefahr umschlagen könne. Eine bereits vorhandene konkrete Gefahr im Sinne des Polizeirechts ist dafür aber ausdrücklich nicht notwendig.[9]

Mit der Einführung und Anwendung des Gefährderbegriffes verdeutlicht sich eine Verschiebung des sicherheitsbehördlichen Fokus von konkreten, strafbaren Handlungen oder einem konkreten Verdacht auf Verhaltensweisen, die „nicht in den Bereich der Strafbarkeit (auch im Vorbereitungs- oder Versuchsstadium)“ fallen.[10] Vielmehr gewinnt die Bewertung der Bedrohung – für die Indizien ausreichend sein können – durch das „kriminelle Potential“ an Gewicht, also eine nicht näher konkretisierbare Gefährlichkeit, die sich in der Zukunft ausbilden könnte. Dementsprechend gelten auch andere Beurteilungsmaßstäbe und Eingriffsschwellen, die sich eher an einer abstrakten anstatt an einer konkreten Gefahr orientieren.

Die beschriebene Vorverlagerung des Zeitpunktes staatlicher Interventionen in einen Bereich, in dem noch kein strafrechtlich relevantes Handeln konkret bestimmbar oder vorhersagbar ist, zeichnet sich spätestens seit den Terroranschlägen im September 2001 ab. So führen z.B. die nach 9/11 verabschiedeten Anti-Terror-Gesetze

zu einer Vorverlagerung von Strafbarkeit und Erweiterung des Sicherheitsbegriffs zur vorbeugenden Sicherheitsgewährleistung. Weniger das Erreichen eines Zustandes der Sicherheit ist hier handlungsleitend, sondern die Annahme verschiedener Unsicherheitszustände. Ziel ist hierbei, schwer bestimmbare konkrete Zeitpunkte und Formen eines terroristischen Anschlags zu kontrollieren und damit auch aufsteigende Ängste in der Bevölkerung zu reagieren. Im Rahmen des Vorsorge-Paradigmas sind Vorverlagerungen somit oftmals mit der „zu bekämpfenden terroristischen Gefährdungslage begründet, bei der sich noch nicht hinreichend konkret ablesen lässt, wie, wann und wo sich diese Gefahr realisieren wird“.[11]

Dieser Artikel ist Teil des bpb-Kurzdossiers Migration und Sicherheit.

Fussnoten

  1. Wegner, M. & Hunold, D. (2017): Die Transformation der Sicherheitsarchitektur – die Gefährdergesetze im Lichte des Vorsorge-Paradigmas. KriPoZ (6), S. 367-375.

Fußnote  [2] Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages (2017): Sachstand Legaldefinition des Begriffes „Gefährder“. WD 3 – 3000 – 046/17. Externer Link: https://www.bundestag.de/resource/blob/503066/8755d9ab3e2051bfa76cc514be96041f/wd-3-046-17-pdf-data.pdf (Zugriff: 9.8.2019).

  1. Fußnote  [3] BT-Drs. 18/7151. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/6959 – Sogenannte islamistische Gefährder. Externer Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/071/1807151.pdf (Zugriff: 9.8.2019).
  1. Fußnote  [4] Bundeskriminalamt: Politisch motivierte Kriminalität. Externer Link: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/pmk.html (Zugriff: 9.8.2019).
  1. Fußnote  [5] Diese Aufstellung beruht auf einer journalistischen Abfrage der Zahlen beim BKA, die auf Twitter veröffentlich wurde (Externer Link: https://twitter.com/FlorianFlade/status/1199697804886712323?s=20). Die Herkunft der Daten wurde durch Rücksprache mit dem Journalisten am 27.11.2019 bestätigt.
  1. Fußnote  [6] Bundeskriminalamt: Politisch motivierte Kriminalität. Externer Link: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/pmk.html (Zugriff: 9.8.2019).
  1. Fußnote  [7] Bundeskriminalamt (2017): Presseinformation: Neues Instrument zur Risikobewertung von potentiellen Gewaltstraftätern. 2. Februar. Externer Link: https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2017/Presse2017/170202_Radar.html (Zugriff: 9.8.2019).
  1. Fußnote  [8] Tagesspiegel (2019): Weiterhin um die 400 islamistische Gefährder in Deutschland. 6. März. Externer Link: https://www.tagesspiegel.de/politik/terrorgefahr-weiterhin-um-die-400-islamistische-gefaehrder-in-deutschland/24070206.html (Zugriff 11.11.19)
  1. Fußnote  [9] Bundesverwaltungsgericht (2017): Beschluss vom 13.07.2017 – BVerwG 1 VR 3.17. Externer Link: https://www.bverwg.de/130717B1VR3.17.0 (Zugriff 11.11.19)
  1. Fußnote  [10] Schwarz, K.-A. (2017): Sachverständige Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und der SPD für ein Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BT-Drs. 18/11163). Deutscher Bundestag. Ausschussdrucksache 18(4)806 G. Externer Link: https://www.bundestag.de/resource/blob/498694/76f82280dcc2c6f16722b181cada3b34/18-4-806-G-data.pdf (Zugriff: 16.12.2019).
  1. Fußnote  [11] Wegner, M. & Hunold, D. (2017): Die Transformation der Sicherheitsarchitektur – die Gefährdergesetze im Lichte des Vorsorge-Paradigmas. KriPoZ (6), S. 367-375, S. 327f.

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Originaltext hier