11/21/23

August, Vincent: Technologisches Regieren

Buchkritik von Alexander Leipold

August, Vincent: Technologisches Regieren. Der Aufstieg des Netzwerk-Denkens in der Krise der Moderne. Foucault, Luhmann und die Kybernetik, 480 S., transcript, Bielefeld 2021.
Der Kauf des Kurznachrichtendienstes Twitter durch den Multimilliardär Elon Musk versetzt nicht nur Branchenbeobachter in Aufruhr. Angesichts der Reichweite Twitters befürchten viele eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Denn Twitter hat Millionen Nutzer, dient der politischen Kommunikation sowie kommerziellen Zwecken. Ein Einschreiten der Politik scheint indes nicht vorstellbar, handelt es sich doch um eine übliche Börsentransaktion. Vincent Augusts 2018 zunächst als Dissertation vorgelegte Abhandlung ermöglicht eine Einordnung dieses Falls mit den Mitteln der Ideengeschichte. Dabei interessiert ihn die Frage, unter welchen Bedingungen das Netzwerk-Denken, das als Form technologischen Regierens vorgestellt wird, souveräne Politik abgelöst hat und welche demokratischen Implikationen dies hat (S. 12).

Sein Fazit: Die Vorstellung politischer Planbarkeit wurde durch Technokratiekritik und Kybernetik nachhaltig diskreditiert. Im Zeitalter des technologischen Regierens haben große Gesellschaftsentwürfe keinen Platz, da sie der gesellschaftlichen Komplexität nicht gerecht würden. Doch berge die Auflösung kollektiver Gewissheiten auch die Gefahr der gesellschaftlichen Regression, wenn das Identifikationsbedürfnis der Vielen nicht anders artikuliert wird als in der elitären Sprache der Selbststeuerung (S. 407). Ausgehend von einer mangelhaften Auseinandersetzung mit der Frage, „wie es kam und was es überhaupt bedeutet, wenn die politischen und politikwissenschaftlichen Akteure ihre westlichen Gesellschaften im Vokabular des Netzwerks beschreiben“ (S. 15) vollzieht der Autor seine Beweisführung anhand von Hermeneutik und Theorienvergleich auf der Basis von Sekundärliteratur.

Foucault und Luhmann: Musterbeispiele technologischen Denkens

Michel Foucault und Niklas Luhmann, die als Musterbeispiele technologischen Denkens vorstellt werden, erörtert August entlang ihrer Originalwerke. Zunächst arbeitet er das Souveränitätsdenken als Leitkategorie politischer Selbstbestimmung nach dem Zweiten Weltkrieg heraus. Diesem Modell ordnet der Autor anschließend zwei Gegenpole unter, die er als Varianten einer „Technologik“ (S. 106) skizziert. Die eine Seite, die unter dem Begriff der Technokratie gefasst wird, stellte wissenschaftlich-technische Vernunft in den Dienst der Politik. Sie kann als Hoffnung einer vernunftbasierten Politik nach der Barbarei des Nationalsozialismus verstanden werden und informierte ausgehend von militärstrategischen Erwägungen die Planungsdiskussionen der Nachkriegszeit.
Ihr Erfolg ist gleichwohl auf das Vorhandensein neuer Rechenkapazitäten im Zuge der Durchsetzung der Computertechnologie zurückzuführen.

Diesem Modell, für das beispielhaft die Planungseuphorie der sozialliberalen Bundesregierung Willy Brandts ab 1969 in Westdeutschland angeführt werden kann, stellt August die Kybernetik gegenüber. Diese weist den Steuerungsanspruch der Politik zurück und stellt der Idee eines homogenen politischen Steuerungsobjekts die Vielgestaltigkeit der Welt und deren Interdependenz entgegen. War die Kybernetik zu Beginn nur eine – durchaus technisch informierte – Variante der Realitätsdeutung, gelang ihr Siegeszug, als sie mit der anhaltenden Wirtschaftskrise der 1970er Jahre eine breite gesellschaftliche Rezeption erfuhr. Dafür war zunächst jedoch eine Diskreditierung der keynesianischen Wirtschaftstheorie notwendig, für die wiederum Vertreter des Neoliberalismus die passenden Argumente an die Hand gaben.
Nachdem August diese Rahmenbedingungen rekonstruiert hat, widmet er sich zwei maßgeblichen Sozialtheoretikern, die er als Beispiele des neuen technologischen Regierungsdenkens ausweisen will, welches ab Ende der 1970er Jahre – zumindest in den westlichen Industriegesellschaften – an Deutungshoheit gewann.
Während Foucaults Mikroanalyse der Macht gesellschaftliche Herrschaftsbeziehungen auf die Individuen verlagerte, verwarf Luhmann angesichts steigender Systemkomplexität die Gemeinwohlorientierung der Politik als Funktionsfehler. Und obwohl weder Foucault noch Luhmann als Proponenten des Sozialabbaus verstanden werden konnten, leistete ihre Rezeption der Kybernetik dem Autor zufolge genau jener Debatte ungewollt Vorschub.


Diskussion und Fazit

August hat eine spannend zu lesende, geistreiche Studie vorgelegt, die durch die Synthese nebeneinanderliegender Diskursstränge besticht. Die zeitgeschichtliche Forschung wird damit um eine ideengeschichtliche Perspektive erweitert. An manchen Stellen neigt der Autor dazu, seinen Gegenstand zu reifizieren. So, wenn er „wegen der Diversität moderner Gesellschaft“ (S. 407) diese nicht mehr nur als kybernetische Metapher verstehen will, sondern als wünschenswerte Realität. Schließlich ist auch die an verschiedenen Stellen im Buch vorgenommene Entgegensetzung von Neoliberalismus und Netzwerk-Denken zu hinterfragen. Denn wenn das moderne Subjekt in kybernetischer Sicht als „vernetzter User von Informationen“ (S. 402) aufgefasst wird, entspricht dies genau Friedrich Hayeks Konzeption des Marktes als überragendem Informationsprozessor, worauf Philip Mirowski und Edward Nik-Khah hingewiesen haben. Möglicherweise legt erst der Plattform-Kapitalismus, für den Elon Musk stellvertretend steht, die Dystopie des technologischen Regierens frei. #

August, Vincent: Technologisches Regieren. Der Aufstieg des Netzwerk-Denkens in der Krise der Moderne. Foucault, Luhmann und die Kybernetik, 480 S., transcript, Bielefeld 2021. 38,00 Euro (print), PDF im Volltext frei

Rezensent Alexander Leipold, Zentrum für Demokratieforschung, Leuphana Universität Lüneburg, Deutschland, E-Mail: alexander.leipold@leuphana.de

(Angenommen von Neue Polit. Lit.: 1. September 2022 / Online publiziert: 20. September 2022
© Der/die Autor(en) 2022)

Quelle: Neue Polit. Lit. (2022) 67:343–345 https://doi.org/10.1007/s42520-022-00453-8
Funding Open Access funding enabled and organized by Projekt DEAL.
Open Access

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Auf Netzphilosophie wurden der besseren Lesbarkeit halber die Zwischenüberschriften „Foucault und Luhmann: Musterbeispiele technologischen Denkens“, „Diskussion und Fazit“ eingefügt; die Angaben zum Buch wurden um den Preis für das Buch (print) sowie den Link auf einen gratis verfügbaren PDF-Volltext ergänzt.

Das Netzwerk ist ein Grundbegriff des 21. Jahrhunderts geworden – und mit ihm die Diagnose, dass wir in einem neuen Zeitalter leben, in dem es auf Konnektivität, Flexibilität und Selbstorganisation ankommt. In einer groß angelegten Geschichte des Regierungsdenkens zeichnet Vincent August erstmals diese fundamentale Transformation nach. Er zeigt, dass unsere Welt keineswegs nur durch den Neoliberalismus geprägt wird – und dass die Netzwerk-Gesellschaft nicht einfach ein Resultat des Internets oder von Computern ist. Vielmehr griffen Berater:innen und Intellektuelle wie Foucault, Crozier oder Luhmann auf die Kybernetik zurück, um die Ideenwelt der Souveränität abzulösen und unser Regierungsdenken grundlegend zu verändern. Eine Analyse spätmoderner Gesellschaften kommt ohne eine Analyse dieses Netzwerk-Paradigmas nicht aus. (Verlagstext Transcript Verlag)

11/15/23

Brüssel: Aktivistischer Besuch

Petition gegen die Chatkontrolle überreicht

Konstantin Macher

Wir waren im Oktober mit Aktivist.innen der Kampagne „Stop Scanning Me“ aus 13 europäischen Ländern in Brüssel und haben Europaabgeordneten Unterschriften gegen die Chatkontrolle überreicht.

Stop Scanning Me-Kampagne

Im Rahmen der „Stop Scanning Me“-Kampagne (Übersetzt in etwa: Hört auf, mich zu scannen) hat unser europäischer Dachverband EDRi (European Digital Rights) die Reise von Freiwilligen aus ganz Europa zu einer Aktion im Europäischen Parlament ermöglicht. Drei Tage lang trafen sich Aktivist.innen aus Griechenland, Italien, der Tschechischen Republik, Österreich, Schweden, Finnland, Norwegen, Portugal, Dänemark, Rumänien, Deutschland, Spanien und Frankreich mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Wir sprachen über die Chatkontrolle (sogenannte CSA-Verordnung) und die schwerwiegenden Folgen, welche das vorgeschlagene Überwachungsgesetz für Menschen haben würde.

Zivilgesellschaft in Brüssel

Die Diskussionen im Oktober fanden vor dem Hintergrund der Veröffentlichung einer investigativen Recherche von europäischen Medienhäusern statt. Journalist.innen hatten aufgedeckt, dass Teile der Europäischen Kommission mit ihrem Gesetzesvorschlag zur Chatkontrolle Interessen einer KI-Lobby vertreten haben. Wenig später wurde außerdem bekannt, dass die für die Chatkontrolle zuständige EU-Innenkommissarin versucht hat, Druck auf kritische Regierungen auszuüben. Dafür soll sie Menschen anhand ihrer religiösen und politischen Ansichten auf Sozialen Medien gezielt mit Desinformation ins Visier genommen haben, um die öffentliche und politische Meinung in den Mitgliedstaaten zu manipulieren, in denen sich die Regierungen dem Gesetz widersetzen.

Angesichts dieser schockierenden Enthüllungen und vor der Abstimmung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten (LIBE) des Europäischen Parlaments über den Chatkontrolle-Vorschlag war es besonders wichtig, der Zivilgesellschaft eine Stimme in Brüssel zu geben. Aus diesem Grund hat unser Dachverband EDRi einer Gruppe von Menschen ermöglicht, nach Brüssel zu kommen, um ihre Bedenken zu diesem Gesetz direkt mit ihren gewählten Abgeordneten zu diskutieren. Mit dabei waren sowohl erfahrene, als auch neue Aktivist.innen, die sich gemeinsam bei den Abgeordneten für den Schutz unserer Grundrechte eingesetzt haben.

Dabei gelang es unserer Gruppe, sich mit mehreren Dutzend Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu treffen. Viele der Abgeordneten zeigten sich alarmiert über die Risiken der Chatkontrolle und über die enthüllten Skandale der zuständigen Innenkommissarin Ylva Johansson.

Neben den Advocacy-Treffen, die wir mit den Abgeordneten des Europäischen Parlaments hatten, überreichten wir und die anderen Aktivist.innen die über 200.000 Unterschriften von Menschen, welche die Chatkontrolle ablehnen. Die Unterschriften wurden durch mehrere Petitionen gesammelt, z.B. in Europa von EDRi und in Deutschland von uns gemeinsam mit Campact. Darin bringen viele Menschen ihre Sorgen zur Gefahr durch die Chatkontrolle zum Ausdruck und fordern, Verschlüsselung zu schützen.
Zu den Abgeordneten, die die Unterschriften entgegennahmen und ihre Unterstützung für Verschlüsselung zum Ausdruck brachten, zählten Saskia Bricmont (Grüne/EFA), Patrick Breyer (Piratenpartei, Grüne/EFA), Tiemo Wolken (S&D) Birgit Sippel (S&D) und Alex Agius Saliba (S&D).

reblogged von https://digitalcourage.de/blog/2023/chatkontrolle-petition-bruessel

Mehr zur Chatkontrolle auf unserer Themenseite

11/11/23

eIDAS-Reform: Digitale Brieftasche_mit Ausspähgarantie

Jetzt steht es fest: Die europäische digitale Brieftasche kommt. Aus Sicht von Beobachtern bringt der im Trilog erzielte Kompromiss etliche Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsentwurf. Bürgerrechtsgruppen und Datenschützer:innen warnen jedoch davor, dass Staaten durch die Wallet eine „panoptische Vogelperspektive“ erhielten.

09.11.2023 Autor Daniel Leisegang auf Mastodon

„Wir haben es geschafft“, jubilierte EU-Kommissar Thierry Breton. Und Nadia Calviño, die Vize-Premierministerin Spaniens, deren Land derzeit den Vorsitz im Rat der EU innehat, versprach, dass die Einigung zur eIDAS-2.0-Verordnung „den Bürgerinnen und Bürgern in der neuen digitalen Welt eine Identität geben und unseren Binnenmarkt vertiefen wird – zum Nutzen der Innovation, der Privatsphäre, der Sicherheit und der Europäischen Union“

Den lang erhofften „Deal“ schlossen EU-Kommission, der Ministerrat und das EU-Parlament am Mittwoch. In einem finalen politischen Trilog haben sie sich auf einen Kompromisstext geeinigt. Damit geht das größte digitalpolitische Projekt der Europäischen Union nun in die Phase der Umsetzung.

Die eIDAS-Reform legt das rechtliche Fundament für die sogenannte „European Digital Identity Wallet“ (ID-Wallet). Demnach müssen bis zum Jahr 2026 alle 27 EU-Mitgliedstaaten ihren Bürger:innen eine digitale Brieftasche anbieten, mit der sie sich dann on- wie offline und in fast allen Lebensbereichen ausweisen können.

Zwei Jahre Verhandlungen

Clemens Schleupner, Referent für Vertrauensdienste & Digitale Identitäten beim Digitalverband Bitkom begrüßt die Einigung: „ID Wallets können sowohl Kosten sparen, indem Identifizierungsprozesse – zum Beispiel bei Banken – schneller und kostengünstiger durchgeführt werden können. Grundsätzlich bieten ID Wallets eine Vielzahl von Möglichkeiten, die heute noch nicht vollständig abzuschätzen sind, und zwar branchenübergreifend.“

Den entsprechenden Verordnungsentwurf dafür hat die Kommission im Juni 2021 vorgelegt. Er soll die eIDAS-Verordnung aus dem Jahr 2014 reformieren, die den sicheren Zugang zu öffentlichen Diensten sowie die Durchführung von Online-Transaktionen und grenzüberschreitenden Transaktionen in der EU regelt.

Datenschützer:innen und Bürgerrechtler:innen kritisierten das Vorhaben von Beginn an aus zwei zentralen Gründen. Zum einen drohe die Reform eine technische Infrastruktur zu schaffen, die es theoretisch ermöglicht, EU-Bürger:innen on- wie offline massenhaft zu identifizieren und zu überwachen. Zum anderen könnten nicht nur öffentliche, sondern auch private Stellen – also etwa Unternehmen – die Wallet einsetzen und ihre Kunden damit potentiell umfassend ausspähen.

Einige der Risiken, die der Ursprungsentwurf barg, wurden im Zuge der zurückliegenden Verhandlungen minimiert oder ausgeräumt. Andere bestehen aus Sicht von Bürgerrechtler:innen weiterhin – und sind so groß, dass Kritiker:innen eindringlich vor einer Nutzung der ID-Wallet warnen.

Der gelöschte Super-Cookie

Über die fortbestehenden Probleme können die erzielten Verbesserungen nicht hinwegtäuschen. Zu Letzteren zählt vor allem die Streichung einer eindeutigen, dauerhaften Personenkennziffer (Unique identifier). Dieser „Super-Cookie“ hätte aus Sicht von Datenschützer:innen und Bürgerrechtler:innen geradezu zum Tracking und Profiling eingeladen. Eine solche Kennziffer soll nun nur noch optional bei grenzüberschreitenden Verwaltungsvorgängen zum Einsatz kommen.

Stattdessen sollen sich die Wallet-Nutzer:innen im Alltag allein mit ihren personenbezogenen Daten, einem Pseudonym oder einem sogenannten Zero Knowledge Proof (zu Deutsch: Null-Wissen-Beweis) identifizieren. Damit können die Nutzer:innen ihre Identität bestätigen, ohne persönliche Informationen über sich preiszugeben.

Allerdings hat die Identifizierung nach wie vor einen Haken: Denn das Recht auf Pseudonymität kann laut dem Kompromiss durch nationales oder durch EU-Recht eingeschränkt werden. Und der Zero Knowledge Proof findet sich im beschlossenen Kompromissentwurf nur als Forderung in den erläuternden Recitals (Erwägungsgründen) der Verordnung und stellt für die EU-Mitgliedstaaten damit keine Verpflichtung dar.

Schutz vor Diskriminierung und Verlinkung

Immerhin: Wer sich gegen den Einsatz der ID-Wallet entscheidet, soll keine Nachteile erleiden. Der Kompromissentwurf sieht – anders als der Kommissionsvorschlag – explizit einen Schutz vor Diskriminierung für Menschen vor, die sich gegen eine Nutzung entscheiden.

Jene, die die Wallet nutzen, sollen nachvollziehbar und transparent darüber bestimmen können, welche Daten sie etwa gegenüber sogenannte relying parties preisgeben und welche nicht. Diese vertrauenswürdigen Parteien, gegenüber denen Nutzer:innen ihre Identität bestätigen, müssen sich vorab in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten registrieren und darlegen, welche Daten sie zu welchem Zweck von den Nutzer:innen anfordern werden. Über ein sogenanntes Datenschutzcockpit können die Nutzer:innen einsehen, welche Daten von ihnen abgefragt und geteilt wurden – und gegebenenfalls Beschwerden einreichen.

Außerdem legt der Kompromiss fest, dass verschiedene Identifikationsvorgänge nicht miteinander verknüpft werden dürfen. Der Schutz der Transaktionsdaten war bis zum Tag der Einigung umkämpft. Transaktionsdaten zeigen an, wann, wie und wo Nutzer:innen die Wallet einsetzen, sie bilden also das konkrete Nutzungsverhalten ab.

Artikel 6a zufolge muss die ID-Wallet dafür „Techniken zur Wahrung der Privatsphäre ermöglichen, die die Unverknüpfbarkeit gewährleisten, wenn die Bescheinigung von Attributen keine Identifizierung des Nutzers erfordert.“ Konkret heißt das: Kauft eine Person also beispielsweise in dem gleichen Geschäft wiederholt Alkohol und belegt dabei mit ihrer ID-Wallet ihr Alter, dann kann das Unternehmen die unterschiedlichen Vorgänge nicht miteinander verknüpfen, um so das Kaufverhalten dieser Person über eine längere Zeitspanne zu tracken.

QWACS: Zertifizierte Unsicherheit

Mindestens ebenso umstritten waren auch die Vorgaben zu Zertifikaten. Bis zuletzt hatten die Trilog-Partner um Artikel 45 und damit um die Frage gerungen, ob die Verordnung Browseranbieter dazu verpflichten soll, bestimmte qualifizierte Zertifikate (QWACs) zu akzeptieren. Bereits Artikel 22 der bestehenden eIDAS-Verordnung verpflichtet Mitgliedstaaten dazu, vertrauenswürdige Listen von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern zu erstellen, zu führen und zu veröffentlichen. Der Kompromisstext sieht darüber hinaus vor, dass Browser die in dem Zertifikat bescheinigten Identitätsdaten „in einer benutzerfreundlichen Weise“ anzeigen, wenn diese eine bestimmte Webseite besuchen.

Zertifikate sollen im Internet die Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit der Kommunikation sicherstellen. Sie werden in der Regel von sogenannten Trusted Root Certificate Authorities ausgegeben. Das sind Unternehmen oder Körperschaften, die Zertifikate nach strengen Prüfverfahren validieren, ausstellen und widerrufen. Diesen funktionierenden selbstregulierten Genehmigungsmechanismus umgeht die EU durch die staatlichen Listen – mit womöglich dramatischen Folgen.

Staatliche Behörden könnten, so argumentieren Kritiker:innen, die Zertifikate dazu missbrauchen, um Webseiten zu kompromittieren und so die Internetkommunikation potentiell aller EU-Bürger:innen auszuspähen. Länder wie Kasachstan, China und Russland haben dies in der Vergangenheit getan. Entsprechend alarmiert hatten sich sowohl Bürgerrechtsorganisationen, IT-Sicherheitsexpert:innen und Entwickler:innen im Vorfeld der gestrigen Entscheidung geäußert.

Der Kompromiss sieht zwar vor, dass Browseranbieter selbst darüber entscheiden können, auf welche Weise sie Domains authentifizieren und die Internetkommunikation verschlüsseln. Wörtlich heißt es in einer Ergänzung zum Recital 32 bezüglich QWACs: „Die Verpflichtung zur Anerkennung, Interoperabilität und Unterstützung qualifizierter Zertifikate für die Website-Authentifizierung berührt nicht die Freiheit der Webbrowser, die Sicherheit des Internets, die Domänenauthentifizierung und die Verschlüsselung des Internetverkehrs in einer Weise und mit der Technologie zu gewährleisten, die diese für am besten geeignet halten.“

Allerdings findet sich diese Ergänzung in den Erwägungsgründen der Verordnung, aus denen sich keine bindenden Rechtsfolgen ableiten lassen. Die Hoffnung ruht daher nun auf Browseranbietern wie Mozilla, die sich frühzeitig gegen QWACs ausgesprochen haben. Auch das Sicherheitsteam von Chrome kritisiert die Pläne der EU. Sie befürchten, dass ihnen mit den QWACs eine schwache Verschlüsselung aufgezwungen wird. Die Anbieter könnten nun dazu übergehen, jeweils zwei verschiedene Varianten ihrer Browser anzubieten: eine unsichere für die EU und eine intakte für den Rest der Welt.

Blankoscheck zur Online-Überwachung

Die eIDAS-2.0-Reform würde es staatlichen Behörden aber nicht nur ermöglichen, den Internetverkehr auszuspähen, sondern sie könnten theoretisch auch die Wallets ihrer Bürger:innen einsehen.

Technisch wäre dies leicht zu verhindern gewesen. Das EU-Parlament hatte in seiner Position zum Verordnungsentwurf gefordert, die Wallet so zu gestalten, dass Transaktionsdaten nicht zentral erfasst werden. Der nun vereinbarte Kompromiss sieht nur eine logische Trennung dieser Daten vor. Mit den entsprechenden Befugnissen ist ein Zugriff und damit eine Zusammenführung der Daten theoretisch möglich.

Thomas Lohninger von der Bürgerrechtsorganisation epicenter.works zieht daher ein negatives Resümee der gestrigen Einigung: „Leider war der Zeitdruck der Verhandler am Ende stärker als ihre Sorgfalt. Bei diesem wichtigen Thema könnten wir das noch alle bereuen.“ Trotz der Verbesserungen, die in den vergangenen Monaten erzielt worden seien, warnt Lohninger vor dem neuen System: „Alles was man darüber tut, kann von staatlicher Seite eingesehen werden. Nachdem die Wallet in allen Lebensbereichen eingesetzt werden soll, hat der Staat damit die panoptische Vogelperspektive auf alles, was die Bevölkerung mit der Wallet macht“, so Lohninger.

„Diese Verordnung ist ein Blankoscheck zur Online-Überwachung der Bürger und gefährdet unsere Privatsphäre und Sicherheit im Internet“, kritisiert auch Patrick Breyer, Abgeordneter der Piratenpartei im Europäischen Parlament. „Dieser Deal opfert unverzichtbare Anforderungen im Verhandlungsmandat des Europäischen Parlaments, die die ID-Wallet datenschutzfreundlich und sicher gemacht hätten.“

Eine Wallet für alle EU-Bürger:innen bis 2030

Diese Befürchtungen lassen sich im weiteren legislativen Prozess wohl kaum noch ausräumen. Nach der gestrigen Entscheidung wird es noch ein „technisches Treffen“ geben, wo der Kompromisstext juristisch bereinigt wird. Wesentliche Änderungen sind dabei nicht mehr geplant.

Im Anschluss daran werden Rat und Parlament die Verordnung formell verabschieden. Der Rat tut dies planungsgemäß noch im Dezember dieses Jahres; das Parlament stimmt voraussichtlich am 28. November im ITRE-Ausschuss und im Februar 2024 im Plenum ab. Die Verordnung könnte dann frühestens im nächsten Frühjahr in Kraft treten. Bis zum Herbst 2026 müssten alle Mitgliedstaaten ihren Bürger:innen dann eine ID-Wallet anbieten. Geht es nach der Kommission sollen alle EU-Bürger:innen bis 2030 über eine digitale Identität verfügen.

Parallel zum legislativen Entscheidungsprozess werden aber noch etliche technische Fragen geklärt. Hier lassen sich möglicherweise noch einige der offenen Schlupflöcher schließen. Fest steht bereits, dass die ID-Wallets der jeweiligen Mitgliedstaaten auf der gleichen technischen Architektur (Architecture Reference Framework) basieren sollen, um so EU-weit genutzt werden zu können. Die Details dafür erarbeitet eine technische Arbeitsgruppe.

Der Bundestagsabgeordnete Markus Reichel (CDU) blickt mit Spannung auf deren Tätigkeit in den kommenden Monaten und erwartet von der Bundesregierung ein starkes Bekenntnis zum Datenschutz: „Ohne die explizite Einwilligung des Nutzers, sollten keine Daten geteilt werden können. Genau dafür muss sich die Bundesregierung in den Verhandlungen einsetzen. In der technischen Umsetzung muss die Unbeobachtbarkeit und die Unverknüpfbarkeit der Nutzungsdaten großgeschrieben werden“, so Reichel. Der Erfolg der Wallet hänge von der Sicherheit und dem Datenschutz ab. „Umso wichtiger ist es, diesen für sichere digitale Identitäten auch in der Architektur zu gewährleisten“, sagt der Abgeordnete.

Auch Clemens Schleupner vom Branchenverband bitkom erhofft sich noch Verbesserungen: „Es gibt noch zu viel Interpretationsspielraum für die Mitgliedsstaaten bei technischen Ausgestaltungen wie zum Beispiel bei der Frage, ob nur der Staat oder auch die Privatwirtschaft Wallets herausgeben darf.“ Langfristig könne die europäische digitale Brieftasche den Anstoß dafür geben, verschiedene Sektoren konsequent zu digitalisieren, vor allem die Verwaltung. -von Netzpolizik.org-

08/30/23
Total vernetzt - Nur wer sich anschließt wird nicht ausgeschlossen.

Rezension: Braches-Chyrek u.a. (Hg.): Handbuch Kindheit, Technik & das Digitale

Thomas Barth
Was bedeuten die rasanten medialen und digitalen Transformationen für das Leben von Kindern? Diese Frage wurde „in der deutschsprachigen Kindheitsforschung bislang wenig untersucht“ (Klappentext). Das Handbuch thematisiert zentrale Zusammenhänge und interdisziplinäre Diskurse über Gesellschaft, Technik und Kindheit mit dem Ziel, emanzipatorische Bildungs- und Lernprozesse zu fördern.
Die Herausgeber*innen kommen aus den Bereichen Pädagogik, Sozialpädagogik und Soziologie, ebenso die meisten der insgesamt 26 Beiträger*innen unter denen acht aus Digitalisierungs- oder Medienwissenschaften stammen. Charlotte Röhner und Heinz Sünker, beide emiritiert, sind Nestor*innen der deutschen Kindheitsforschung, Sünker ist zudem Adorno-Experte und sein Blick auf das Digitale geprägt von der Kritischen Theorie der freudomarxistischen Frankfurter Schule. Überwiegend aus dieser kritischen Perspektive diskutiert der erste von vier Teilen des Bandes „Technik und Gesellschaft“, also die sozialen, kulturellen, pädagogischen und politischen Folgen der Digitalisierung. „Welche neuen Zugriffsmöglichkeiten auf kindliche Subjektivität ergeben sich aus der Techniknutzung und welche Widerstandspotentiale (Adorno, Erziehung zur Mündigkeit)? Welche veränderten Konzeptualisierungsansätze von Kindheitspolitik ergeben sich?“ (Verlagstext).
Soziale Aufgaben wie Wert schätzen, Bindung schaffen, Trennung verarbeiten, Grenzen setzen, Identität und Autonomie gewinnen, sie alle unterliegen durch allgegenwärtige Digitalmedien neuen Risiken, etwa prekärer Datensicherheit, leicht zugänglichen jugendgefährdenden Inhalten oder Cybermobbing. Doch das Handbuch thematisiert auch neue Chancen der Digitalmedien. Im zweiten Teil „Digitalisierung und Mediatisierung von Kindheit“ wird die Sozialisation und Kinder als Akteur*innen thematisiert. Der dritte Teil „Digitales Konstruieren, Spielen und Handeln“ legt den Fokus auf die früher meist negativ bewerteten Computer-, Video- und heute auch Online-Spiele, sucht nach kreativen Potentialen, warnt aber auch, etwa vor unreflektiertem Konsum gewalthaltiger Spiele. Der letzte Teil „Digitalisierung und digitale Bildung in Institutionen“ nimmt Probleme und Lösungsansätze in Kitas und Schulen des Elementar- und Primarbereichs in den Blick.
Technologie, Adoption und Pflegefamilien
Prof. Rita Braches-Chyrek war 2010 Mitherausgeberin des Bandes „Kindheit in Pflegefamilien“, doch dieser Aspekt der Kindheitsforschung klingt im vorliegenden Handbuch nur in zwei Beiträgen an: 1. Die Afrikanistin Konstanze N‘Guessan streift mit „Verwandtschaft und Kindheit im Zeitalter assistierter Reproduktion – Einblicke in die ethnographische Erforschung des doing family“ das Thema Adoption und Islam. 2. Der Beitrag „Beobachtung der Beobachteten: Technologie, Schutz und Fürsorge an einem Tag im Leben von Jasmine“ von Rachel Thomson und Ester McGeeney, berichtet aus einer „alternativen Erziehungseinrichtung für Jugendliche, die keinen Zugang zur Regelschule haben“; sie beobachten dort den Medienalltag der fünfzehnjährigen Mutter Jasmine, die in einer Pflegefamilie untergebracht ist (s.u.2.).
1. Verwandtschaft, Kindheit und Technologie
Der Beitrag von N‘Guessan ist der einzige des Bandes, der nicht von digitalen Medien handelt -dafür aber biotechnologische Bezüge zum Transhumanismus aufweist, indem dessen Biologismus auf den Boden der sozialen, kulturellen und psychologischen Tatsachen zurückgeholt wird. Im Fokus stehen medizinische Technologien der assistierten Reproduktion und die kulturelle Herstellung von Verwandtschaft und Familie in verschiedenen Kulturen. Ihre Ausgangsfragen sind: „Was ist Familie und wer gehört dazu? Welche Dimensionen hat Eltern-Sein und wie wird Abstammung kulturell konzeptualisiert?“ Solche Fragen stellt die Ethnologie der „New Kinship Studies“, die seit den 1980er-Jahren die Verwandtschaftsforschung „von der Biologie befreit, die durch euroamerikanische Prägung entstanden sei.“
Verwandtschaft wird und wurde immer kulturell gemacht -und dieser Entstehungsprozess oft mit Biologismen wie „Blut ist dicker als Wasser“ verborgen, was oft schon den Status von Adoptivkindern kompliziert habe. Neue Reproduktionstechniken (NRT) lassen die biologische Simplifizierung heute vielerorts ins Schwimmen geraten. Denn es sind dabei nicht nur zwei, sondern bis zu fünf Personen im engeren Kreis einer konstruierbaren Elternschaft vorhanden: Mutter, Vater, Eispenderin, Samenspender und Leihmutter. Dazu kämen im weiteren Umfeld noch diverse Medizintechniker*innen, die etwa mit ihren Händen unter dem Mikroskop die Eizelle besamen. „NRT und Adoption konstituieren einen Möglichkeitsraum, auf den sich unterschiedlichste Akteur*innen in ihren Überlegungen und Praxen beziehen. Durch die Linse der NRT lässt sich Verwandtschaft als Ergebnis von Handlungen verstehen.“
Konstanze N‘Guessan erläutert an diversen afrikanischen und islamischen Kulturen Praktiken des Verwandt-Machens -und ist mit dieser interkulturellen Perspektive in diesem Handbuch einmalig. Wir erfahren von einem „Unfruchtbarkeitsgürtel“ in Zentral- und Südafrika, wo NRT trotz der hohen Kosten stark gefragt sind und auf andere als die euroamerikanischen Verwandtschafts-Praktiken treffen. In matrinlinearen Gesellschaften, etwa den Macao in Mozambik, können Vaterpflichten und -privilegien auf den Mutterbruder übergehen; in anderen Kulturen gibt es die „Geist- oder Frauenheirat“, wo Vater- bzw. Schwangerschaft durch Zahlung eines Brautpreises auf einen Ahnen oder eine Frau übertragen werden.
In islamischen Kulturen ist entscheidend, ob diese schiitisch oder sunnitisch sind: Bei Sunniten kann schon die Adoption verboten sein, im weniger restriktiven Schiismus bleiben Adoptivkinder zumindest von der patrilinearen Erbfolge ausgeschlossen; seit einer permissiven Fatwa von Ayatolla Khomeini sind in Iran und Libanon NRT-Kinder erlaubt und Adoptierten gleichgestellt. „Die Frage, wie ‚fremde‘ Kinder durch soziale Praktiken und diskursive Rahmungen der Familie zugehörig gemacht werden stellt sich nicht nur bei NRT-Kindern, sondern immer“, so N‘Guessan, denn Verwandtschaft sei eine „biologisch wie sozial unterdeterminierte, gestaltungsoffene wie gestaltungsnotwendige soziale Ordnung“. Damit stellt sie sich dem reaktionär-neoliberalen Mythos von der biologistisch verabsolutierten bourgeoisen Familie ebenso entgegen, wie dies mit breiterer Perspektive der afrikanische Ökonom und Kulturwissenschaftler Felwine Sarr in seinem Manifest Afrotopia tat.
2.Technologie, Schutz und Fürsorge
Thomson und McGeeney stehen mit ihrem britischen „Kinderalltagsprojekt“ in der Tradition materialistisch-feministischer Methodologie, die ihre Forschungstätigkeit eingehend selbstkritisch reflektiert und nach Möglichkeiten „nachhaltigerer Sorge-Relationalitäten“ sucht:
„Die digitalen Medien haben ganz eigene Möglichkeiten geschaffen, die auch neue Arten von erzieherischer Führung erfordern und neue Gebiet ethischer Untersuchungen eröffnen. (…) Junge Menschen in staatlicher Obhut wurden als eine besondere Risikogruppe identifiziert, einschließlich des Risikos in Bezug auf digitale Kulturen… besonders in den Bereichen Adoption und Pflegefamilien kämpfen Sozialarbeiter*innen darum, die Kinder vor der Aufnahme oder der Fortsetzung von Kontakten mit ihren leiblichen Eltern zu bewahren, wenn diese gerichtlich eingeschränkt worden war.“
Digitale Medien, besonders das allgegenwärtige Smartphone, erschweren diese Aufgabe, denn Kinder und Jugendliche verstehen es, sich der Kontrolle zu entziehen. Im Fall der einen Tag wissenschaftlich beobachteten Jasmine wird klar, dass auch sie und ihre Mitschüler*innen die ihnen auferlegten Regeln für den Mediengebrauch zu unterlaufen wissen: „Die ‚Ein-Tag-im-Leben-Methode‘ hat uns diese Art der dichten, affektiven Geometrien einfangen lassen.“ Die Forscher*innen erfahren, wie vermutlich Instagram und Snapchat von minderjährigen Müttern verwendet werden, um Babyfotos zu posten -schon deren Aufnahme wird von der Einrichtung eigentlich untersagt.
Die Konfliktsituation wird von Thomson und McGeeney aus beiden Perspektiven reflektiert: Die Schutzbefohlenen müssen einerseits „beobachtet, überwacht, geschützt und zensiert werden“, andererseits gibt es auch eine „Kinderöffentlichkeit“ mit „den Imperativen: gesehen werden, sichtbar sein, teilhaben in/an einer digitalen Kultur“. Die Autor*innen stellen fest, dass in dieser neuen Kultur „neue Arten der Subjektivität“ entstehen. „Im Kontext einer Aufmerksamkeitsökonomie können wir das Bedürfnis junger Menschen, gekannt und gesehen zu werden, nicht einfach ignorieren“. Jugendliche Medienpraxis unreflektiert „unterdrücken“ zu wollen, halten die beiden Forscher*innen „für irregehend“.
Der emanzipative Ansatz ist bei Thomson und McGeeney deutlich, doch bei der Reflexion des „Neuen“ an der „neuen Subjektivität“ ist noch Luft nach oben. Denken wir an eine 1950er-Jahre-Werbung für Dosen-Ananas: „Toast Hawaii! Da werden Ihre Nachbarn staunen!“ Foodporn auf Instagram posten ist vielleicht nur überkommene Subjektivierung in digitalisierter Werbeästhetik, die kunstvolle Beleuchtung und Belichtung von damals wird heute durch einen das Foto farblich aufpeppenden digitalen „Filter“ ersetzt.
Fazit
Die emanzipatorische Haltung ist löblich, doch leider gelingt der Transfer der Medienkritik von Adorno ff. auf die Digitalisierung durch die Bank nur ungenügend. Die zweifelhafte Referenz von Heidegger als Paten der Technikkritik überzeugt ebenso wenig wie der gelegentliche, hilflos wirkende Verweis auf neueste Ansätze wie Shoshana Zuboffs „Überwachungskapitalismus“. Dabei wäre bei Kenntnis der kritischen Diskurse zu Computer- und Internetkultur gar nicht nötig, das Rad neu zu erfinden: Der Adorno-Experte Mark Poster etwa kombiniert seit 30 Jahren Freudomarxismus mit postmodernen Ansätzen, etwa den Heidegger implizit weiterführenden Theorien von Michel Foucault, bei seiner Digitalmedienkritik.
Den meisten Beiträgen scheinen auch tiefer gehende Kenntnisse der technologischen und politischen Hintergründe der Digitalisierung zu fehlen, mit den beiden Ausnahmen des Professors für Digital Humanities (Sussex) David M. Berry und des Diplom-Informatikers Marius Melzer, der beim Chaos Computer Club ein Schülerprojekt betreibt. Bei Melzer bleibt die Warnung vor Manipulation im Internet nicht vage, sondern er führt konkret die wohl dramatischste Auseinandersetzung auf diesem Gebiet an:
„Das Beispiel Julian Assange zeigt dies deutlich: Die nach heutigem Wissensstand fingierten Vergewaltigungsvorwürfe (Melzer 2020) führten dazu, dass die vorhergegangene Wikileaks-Veröffentlichung „Collateral Murder“, die zeigte wie US-Soldaten im Irakkrieg lachend aus einem Hubschrauber auf Zivilisten und Journalisten feuerten, in Vergessenheit geriet.“ (S.114)
Die mit nur einem Satz allzu sparsame Erwähnung dieser digitalen Medienschlacht um die (nicht nur Medien-) Geschichte schreibende Enthüllungsplattform Wikileaks brachte einen gravierenden Fehler: In der Literaturliste wurde beim Quellennachweis der Vorname von N.Melzer offenbar zu M.Melzer fehlkorrigiert. Man nahm wohl ein Selbstzitat von Marius Melzer an und kannte nicht den wirklich zitierten weltberühmten Autor Nils Melzer, den UNO-Folterbeauftragten und Schweizer Professor für Völkerrecht. Nils Melzer hatte die gegenwärtige Folter des Wikileaks-Gründers Julian Assange angeprangert, den er als Opfer einer perfiden Intrige sieht. Er hatte in schockierenden Artikeln und seinem Buch „Der Fall Assange“ detailliert enthüllt, wie mutmaßlich Geheimdienste die Regierungen der USA und Großbritanniens sowie die schwedische Justiz den politisch verfolgten Assange als Vergewaltiger abgestempelt hatten. Diese Fakten wurden in westlichen Medien jedoch weitgehend vertuscht, was den Irrtum von Verlag, Lektoren und Korrekturat begründen dürfte. Somit wird dieses Handbuch selbst zu einem Beispiel gelungener Medienmanipulation im Digitalzeitalter.

Rita Braches-Chyrek, Jo Moran-Ellis, Charlotte Röhner, Heinz Sünker (Hrsg.): Handbuch Kindheit, Technik und das Digitale. Verlag Barbara Budrich GmbH (Opladen, Berlin, Toronto) 2021. 422 S., 69,90 Euro.

09/1/22
CC-by-sa-Gnsin

Transhumanismus, Triefnase & Digitalisierung

Thomas Barth

Transhumanistische Aktivisten und Philosophen schwelgen in Visionen einer digitalen Zukunft. Das Paradies soll uns spätestens nach dem Upload in die Virtual Reality einer bewohnbaren Cloud erwarten, wenn unser Geist sich digitalisiert selbst simulierend im Himmelreich der Matrix wiederfindet. Doch hienieden warten einstweilen noch ein paar Hindernisse, besonders hierzulande, wo selbst das stinknormale Internet dem 16 bleierne Jahre währenden Merkel-Staat als „Neuland“ galt.

Das irdische Elend der Digitalisierung wie auch die Schwächen des cishumanen Mängelwesens Mensch zeigten sich am 4. Oktober 2019 im Tagungszentrum der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Die Kirche wollte den Transhumanismus erörtern und hatte neben dem Theologen Hoff dafür den Religionsphilosophen Professor Göcke und den „bekanntesten deutschsprachigen Transhumanisten“ Professor Sorgner eingeladen. Pech war, Sorgner kam stark vergrippt, Göcke stark verspätet, weil mit der offenbar fehldigitalisierten Deutschen Bahn.

Was ist der Mensch?

Was ist der Mensch? Was soll er glauben, worauf soll er hoffen? Diese Fragen bewegen Denker und Philosophen, Theologen wie Transhumanisten: „Der Transhumanismus geht davon aus, dass sich der Mensch als ein Produkt der biologischen Evolution auch selbstständig technisch bis hin zu einem neuen Mensch-Maschine-Wesen oder einer Cyberspace-Entität weiterentwickeln kann und sollte.

Der durchaus transhuman geneigte Göcke beginnt so die Einleitung zu seinem Buch „Designobjekt Mensch: Die Agenda des Transhumanismus auf dem Prüfstand“. Da kommt digitale Technologie wie gerufen, etwa als Hirn-Chip, als Big-Gene-Data, KI oder in fernerer Zukunft als virtueller Lebensraum ganz entkörperlichter Menschen (brain uploading). Bedeutsamer Zankapfel der Digitalisierung ist der Datenschutz, der nach Meinung Prof.Sorgners leider auch transhumanem Streben nach kybernetischer wie genetischer Verbesserung des Menschen im Weg steht.

Big-Data-Firmen lieben die Transhumanisten, wie etwa die Super-KI-Forscher des Machine Intelligence Research Institute , mehr als Datenschützer. Google etwa hat mit Ray Kurzweil einen prominenten Transhumanisten zum Forschungsdirektor gemacht, Tesla-Milliardär Elon Musk will mit seiner neuen Firma Neuralink Hirnimplantate entwickeln. Bei Facebook treibt Mark Zuckerberg persönlich transhumane Projekte voran, etwa die Worterkennung per Hirnscan. Das dabei angestrebte Brain-Diktaphon würde nebenbei dem maschinellen Gedankenlesen etwas näher kommen, das der NSA bei ihrer Totalüberwachung noch schmerzlich fehlt. Auch deutsche Transhumane scheinen Belangen der IT-Wirtschaft nicht abgeneigt, wie die Diözese Rottenburg auf oben erwähnter Tagung feststellen konnte.

Prof. Sorgner ließ es sich dort nicht nehmen, die Debatte mit einem Bonmot der IT-Industrie zu bereichern: „Daten sind das neue Öl!“ Unter dieser Parole hatte die Industrielobby bekanntlich versucht, die neue EU-Datenschutzverordnung zu torpedieren, wie eine Polit-Dokumentation zeigte. Aus Angst davor, die EU könnte von China digital abgehängt werden, tritt Sorgner dafür ein, ein europäisches Social-Credit-System nach chinesischem Vorbild einzuführen, inklusive einer personalisierten Dauerüberwachung der kompletten EU-Bevölkerung:

Warum es für uns keine realistische Position ist, die Datenerfassung zu unterlassen: Der zentrale politische Grund für eine umfassende Datensammlung ist, dass wir in einer globalisierten Welt leben und das Daten das ‚Neue Öl‘ sind, wie viele Experten betonen: Öl bedeutet Macht und finanzielles Florieren. Angesichts dieser Erkenntnis ist es keine realistische Option, keine personalisierten Daten zu sammeln… In China wird ab 2020 ein Sozialkreditsystem flächendeckend angewendet werden. Die Menge an digitalen Daten, die auf diese Weise erhoben wird, ist kaum zu unterschätzen. Je mehr digitale Daten verfügbar sind, desto mehr Macht und Geld kann realisiert werden. Europa dagegen hat Datenschutzbestimmungen institutionalisiert, die einer hilfreichen Erfassung digitaler Daten entgegenstehen.“ Prof. Stefan Lorenz Sorgner 

Damit wäre Sorgner wohl ein transhumaner Extremist, sogar aus Sicht der 2015 gegründeten Transhumanistischen Partei Deutschlands (TPD). Die pocht in den Leitlinien ihres Parteiprogramms Version 2.0 gleich an erster Stelle auf die Grundrechte der Menschenwürde und der informationellen Selbstbestimmung. Sorgner übergeht dagegen in seinem Redebeitrag den möglichen Einwand, dass blinde Gier nach Macht und Geld geradewegs in einen digitalen Totalitarismus führen könnte. Auch an seinem Buch mit dem reißerischen Titel „Transhumanismus: ‚Die gefährlichste Idee der Welt‘!?“ (2016), fällt auf, dass kaum Bedenken, Zweifel oder Kritik an Technologien vorkommen. Dabei haben insbesondere Eingriffe in das menschliche Gehirn eine dunkle Geschichte -man denke an Militär- und Geheimdienst-Projekte wie das Zimbardo-Experiment, LSD-Forschung, Gehirnwäsche oder MKUltra. Der Transhumanismus muss sich außerdem angesichts lobbyistischer Verfilzungen und enormer Geldsummen, die auf dem Spiel stehen, auch fragen, wer und warum ihn finanziert.

Thomas Hobbes und Bioshock

Hinter Sorgners transhumanem Bejahen des technischen Fortschritts, das geradezu von einer Euphorie in die nächste taumelt, verbirgt sich jedoch ein zutiefst pessimistisches Menschenbild: Der „Mensch als des Menschen Wolf“ des Frühaufklärers Thomas Hobbes, wie man es im „Bioshock“-Computerspiel in einer transhumanen Welt der Gen-Mutanten nachspielen kann. Dort werden individuell gestaltete Menschen zu einander bekriegenden Monstren in einer Gesellschaft, die nach den darwinistisch-libertären Grundsätzen von Ayn Rand konzipiert ist (so Weber in Weber/Zoglauer 2015 S.55,69).

Als Begründer der modernen politischen Philosophie empfahl Hobbes zur Überwindung der angeblich menschlichen Gewaltnatur den frühtotalitären Absolutismus eines staatlichen Leviathans. Angesichts einer Welt voller psychopathischer Wolfsmenschen ist eine an Ethik orientierte Lebenshaltung natürlich nicht ratsam, meint offenbar Sorgner, wenn er sagt:

Moralischer zu sein hingegen, ist ggf. nicht der zentrale Wunsch vieler Menschen. Überspitzt formuliert liegt dies meiner Meinung nach darin begründet, dass Moralität in der Regel im Interesse der nicht-moralischen Menschen ist und moralische Menschen eher ausgenutzt, ausgebeutet und unterdrückt werden.“ Sorgner 2016, S.62

Kritisch sieht Sorgner daher eine von manchen Transhumanisten geforderte gesetzliche Verpflichtung zum „moralischen Enhancement“ (und das ist fast die einzige Technikkritik im ganzen Buch). Dabei ist hier nicht ethische Bildung und Erziehung gemeint, sondern Moral etwa per Hirnimplantat oder Einflößung von Drogen, die analog zur Impfpflicht verordnet werden könnte. Das lehnt Sorgner ab. Aber nicht, weil ein Herumpfuschen an den höchsten Funktionen des menschlichen Gehirns unsere Gesundheit, Freiheit und Würde beeinträchtigen könnte, sondern -ganz im Sinne eines Bioshock-Rechtslibertarismus nach Ayn Rand- wegen des „globalen Wettbewerbs“:

Eine solche Regelung mag zwar praktisch nicht ausgeschlossen sein, jedoch erscheint sie mir in keinem Fall im politischen Interesse des betroffenen Landes zu sein, da ein Land mit einer besonders moralischen Bevölkerung im Kontext des globalen Wettbewerbs sicherlich nicht lange bestehen kann.“ Sorgner 2016, S.63

Janina Loh, die Sorgners „Metahumanismus“ in ihrem Buch „Trans- und Posthumanismus zur Einführung“ in einem kurzen Kapitel analysiert, mag diesen letztlich nicht als eigenständigen Ansatz anerkennen (Loh 2018, S.175). Auch Sorgners duales Theoriesystem von Kohlenstoff- bzw. Siliziumbasiertem Transhumanismus (womit er Bio- von Digitaltechnik trennt) lehnt Loh als zu schematisch und daher nur bedingt brauchbar ab (S.78).Aber Loh schreibt Sorgner auch zu, die von Transhumanisten prognostizierte Unsterblichkeit nur als „rhetorisches Mittel“ zu sehen (S.173), hat dabei jedoch evtl. überlesen, dass Sorgner Unsterblichkeit zwar für unmöglich erklärte, aber nur wegen eines in Milliarden Jahren drohenden kosmologischen Kollaps des Universums (Sorgner 2016 S.11, 2018 S.157).

Bis dahin könnte Sorgners extrem langlebiger (wenn auch im haarspalterisch-philosophischen Sinne nicht völlig unsterblicher) Transhumaner noch eine ganze Menge Neutrinos die Galaxis runterfließen sehen -und evtl. auch eine Revision der schließlich nur auf läppischen 200 Jahren Forschung basierenden Big-Bang-Theorie. Der Kritik am transhumanen Unsterblichkeitsstreben entgeht Sorgner mit seiner kosmologischen Scholastik aber nicht, der Frage nach sozialer Verantwortung hier und heute ebenso wenig.

Unsoziale Weapons of Math Destruction

Die Mathematikerin Cathy O‘Neil, die wirklich etwas von der Technik und dem Code dahinter versteht, fordert etwas mehr „moralisches Vorstellungsvermögen“, denn „Big Data-Prozesse kodifizieren die Vergangenheit und können nicht die Zukunft erfinden“ (S.276). Cathy O‘Neil spricht von Weapons of Math Destruction, also Mathe-Vernichtungswaffen (analog zu Massenvernichtungswaffen), warnt mit Blick auf Google, Amazon und Facebook davor, dass „Daten privatisiert und privat genutzt werden, um Profite zu erzeugen und Macht zu gewinnen“. Man müsse die Digitalisierung und ihre Algorithmen bändigen, indem man sie öffentlicher Aufsicht und die sie betreibenden Firmen mit „verpflichtenden Standards der Rechenschaftslegung“ staatlicher Regulierung unterwirft (S.308). Sie weist darauf hin, dass der Trump-Nestor „Steve Bannon, selbst während er gezielt daran arbeitet, das öffentliche Vertrauen in Wissenschaft zu untergraben, im Verwaltungsrat von Cambridge Analytica sitzt -einer politischen Datenfirma, die behauptet, sie habe Trump zum Wahlsieg verholfen…“ (S.313).

Heiße PR-Luft einer schmuddeligen Dotcom-Firma? Oder die üblichen Wahlmanipulationen im digitalen Kapitalismus, nur leider diesmal aufgeflogen? Manche KI-Kritiker sehen etwa in „lernfähigen neuronalen Netzen“, die aktuell als KI gepriesen werden, eine aufgeblasene Hype. Diese „KI“ wären eher „spreadsheets on steroids“ -Tabellenkalkulation auf Steroiden. So zitiert Schnetker in seiner Kritik der „Transhumanistischen Mythologie“, den DARPA-KI-Experten John Launchbury (Schnetker S.75). Cathy O‘Neil kritisiert die unsozialen Folgen des Einsatzes solcher „KI“ als klassistisch, rassistisch und sexistisch:

„Sie versprechen Effizienz und Gerechtigkeit, manipulieren dabei jedoch die höhere Bildung, verursachen zusätzliche Schulden, fördern massenhaft Gefängnisstrafen, prügeln bei jeder Gelegenheit auf die Armen ein und untergraben die Demokratie.“ (O‘Neil S.270)

Literatur

Göcke, B.P.: Designobjekt Mensch?! Ein Diskursbeitrag über Probleme und Chancen transhumanistischer Menschenoptimierung.“ In: Benedikt Paul Göcke/ Frank Meier-Hamidi (Hg.): Designobjekt Mensch. Der Transhumanismus auf dem Prüfstand. Freiburg i.Br.: Herder 2018, 117-152

Loh, Janina: Trans- und Posthumanismus zur Einführung, Hamburg: Junius 2018

Loh, Janina: Transhumanismus: Den Menschen weiterentwickeln, um ihn besser kontrollieren zu können, Berliner Gazette 15.8.2017

O‘Neil, Cathy: Angriff der Algorithmen, München: Hanser 2017

Schnetker, M.F.J.: Transhumanistische Mythologie: Rechte Utopien einer technologischen Erlösung, Münster: Unrast 2019

Sorgner, S.L.: Transhumanismus: ‚Die gefährlichste Idee der Welt‘!?, Herder: Freiburg 2016

Sorgner, S.L.: Was wollen Transhumanisten? In: Göcke/ Meier-Hamidi (2018) 153-180

Weber, K. u. T. Zoglauer: Verbesserte Menschen: Ethische und technikwissenschaftliche Überlegungen, München: K.Alber 2015

02/21/22

Projekt „Zivilcourage – Julian Assange“

Spende für das Projekt „Zivilcourage – Julian Assange“ (Wau Holland Stiftung)

Das Projekt “Zivilcourage – Julian Assange” der Wau-Holland-Stiftung hat 16.593 Ether aus der Auktion des “Censored” NFTs erhalten, das der Digitalkünstler Pak versteigert hat.

Die AssangeDAO hat Spenden von mehr als 10.000 Spender:innen weltweit gesammelt, um für das NFT zu bieten – mit Erfolg.

Ein grosses Danke-Schön an alle, die gespendet, mitorganisiert oder anderweitig zum Erfolg dieser Aktion beigetragen haben. Besonderer Dank geht an Pak für seine Grosszügigkeit; 100% des Erlöses gingen als Spende an die Stiftung.

12/13/21

Rezension Nils Melzer: Der Fall Julian Assange

Nils Melzer: Der Fall Julian Assange. Geschichte einer Verfolgung – Der spektakuläre Report des UNO-Sonderberichterstatters für Folter, Piper Verlag 2021

Hermine Humboldt

Hat die schwedische Justiz Beweise gefälscht und Zeugenaussagen manipuliert, um einen Vergewaltigungsverdacht gegen Julian Assange zu konstruieren? Der UNO-Menschenrechtsexperte Prof. Nils Melzer war anfangs kein Assange-Unterstützer, aber er nutzte sein diplomatisches Mandat für eigene Ermittlungen im Fall Assange. Der verleumdete Gründer von Wikileaks wurde damit endlich rehabilitiert -doch die Enthüllungs-Plattform war nach zehn Jahren Rufmord- und Hetzkampagne aus dem Bewusstsein der Medienkonsumenten so gut wie ausradiert.

Was hat der Fall Assange mit Netzphilosophie zu tun? Der Schweizer Netzphilosoph Felix Stalder wies schon 2016 in seinem bahnbrechenden Buch „Die Kultur der Digitalität“ auf eine westliche Machtelite hin, die er als „den inneren Kern des postdemokratischen Systems“ bezeichnete, „bestehend aus den Spitzen der Wirtschaft, der Politik und der Geheimdienste“ (Stalder 2016, S.230). Der Begriff „Postdemokratie“ markiert eine Kritik an westlichen Ländern, die von einer schleichenden Entdemokratisierung und Herrschaft von Technokraten ausgeht, die sich ausgeklügelter medialer Massenmanipulation bedient.

„Die Grenzen zwischen postdemokratischen Massenmedien und staatlichen Nachrichtendiensten sind fließend. Wie inzwischen bekannt ist, bestehen zwischen beiden Bereichen personelle Kontinuitäten und inhaltliche Gemeinsamkeiten.“ (Stalder 2016, S.234)

In seinem Buch „Der Fall Assange“ bestätigt Nils Melzer die Analyse seines Schweizer Landsmanns Felix Stalder in spektakulärer Weise: Denn der Fall Assange ist zweifellos einer der größten Justizskandale die wir kennen (sollten). Den jedoch die wenigsten in voller Tragweite zur Kenntnis nehmen können, denn es ist auch ein eklatanter Fall von Medienversagen der westlichen „freien Presse“. An deren tatsächliche Freiheit kann man angesichts ihrer äußerst desolaten (Nicht-) Berichterstattung zu weiten Teilen dieser Story höchstens noch eingeschränkt glauben -wie auch der Philosoph Stalder gut begründet argumentiert hatte. 2010 wurde Julian Assange zum „Staatsfeind Nr.1“ für die USA und Großbritannien und geriet ins Fadenkreuz der mächtigsten Geheimdienste der Welt: Der CIA, NSA, FBI (und der ca. 30 weiteren US-Geheimdienste) sowie der Britischen MI5, MI6 und GCHQ. Diese Dienste warfen, so muss man annehmen, angesichts der Wikileaks-Enthüllungen ihre ganze Macht in die Waagschale. Dazu gehört auch die Macht über Massenmedien, Politik und Justiz vieler Länder -ganz offensichtlich hier der Justiz in Schweden und England.

Mit dem „Afghan War Diary“ veröffentlicht WikiLeaks 2010 das größte Leak der US-Militärgeschichte, mitsamt Beweisen für Kriegsverbrechen und Folter. Kurz danach verdächtigt Schweden WikiLeaks-Gründer Julian Assange der Vergewaltigung, und ein geheimes US-Schwurgericht ermittelt wegen Spionage. Als ihn Ecuador nach jahrelangem Botschaftsasyl der britischen Polizei überstellt, verlangen die USA sofort seine Auslieferung und drohen mit 175 Jahren Haft. Nils Melzer, UNO-Sonderberichterstatter für Folter, will sich zunächst gar nicht auf den Fall einlassen. Erst als er Assange im Gefängnis besucht und die Fakten recherchiert, durchschaut er das Täuschungsmanöver der Staaten und beginnt den Fall als das zu sehen, was er wirklich ist: die Geschichte einer politischen Verfolgung. An Assange soll ein Exempel statuiert werden – zur Abschreckung aller, die die schmutzigen Geheimnisse der Mächtigen ans Licht ziehen wollen. Dieses packende Buch erzählt erstmals die vollständige Geschichte von Nils Melzers Untersuchung. (Piper-Verlagstext)

Der UNO-Menschenrechts- und Folterexperte Prof. Nils Melzer war anfangs kein Assange-Unterstützer. Melzer ist ein Anwalt der Menschenrechte, berufen von der UNO, und er nutzte sein diplomatisches Mandat für eigene Ermittlungen im Fall Assange -angefangen bei dem angeblichen „Vergewaltigungsverdacht“ an zwei Schwedinnen, den uns die Medien seit zehn Jahren vor jeder Erwähnung von Julian Assange präsentierten. Kritiker wie der Rezensent oder der Buchautor Gerd R. Rüger haben diese Bezichtigungen niemals geglaubt und immer von einer CIA-Intrige gegen Assange gesprochen -sie wurden dafür als „Verschwörungstheoretiker“ denunziert. Nun zeigt sich, dass wir Recht hatten: Es war eine Justiz-Geheimdienstintrige gegen Assange. Denn Prof. Melzer findet, wie er entsetzt feststellen muss, manipulierte schwedische Justizakten, und schreibt in seinem Buch über „die behördliche Nötigung der beiden Frauen zur Anpassung ihrer Aussagen an das offiziell forcierte Vergewaltigungsnarrativ“ (S.149).

Wikileaksgründer im britischen Guantánamo

London, Juni 2021. Im bestbewachten Knast Ihrer Majestät, dem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, dem „britischen Guantánamo“, wird Julian Assange gefangen gehalten. Der wohl bislang bedeutendste Journalist des 21. Jahrhunderts ist auch inhaftiert, weil er die Foltermethoden des berüchtigten US-Gefangenenlagers Guantánamo enthüllte, jenem US-Gulag also, den der ehemalige US-Präsident Barack Obama eigentlich schließen wollte. Aber nicht die Verantwortlichen in den USA, sondern Assange wurde angeklagt: wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente – gutes Recht von Enthüllungsjournalisten – und wegen angeblicher Verstöße gegen das Anti-Spionage“-Gesetz, eines Relikts aus Zeiten des Ersten Weltkriegs. Der Schauprozess dauert an, das Unrechtsregime in London hat gerade, wie erwartet, den US-Anklägern die Auslieferung des politisch Verfolgten genehmigt.

Unsere Medien ARD, ZDF usw. betreiben eine systematisch verwirrende Berichterstattung über die Der-Fall-Assange-Enthüllungen von Nils Melzer, so droht der Kern seiner Botschaft unterzugehen: Die schwedische Justiz hat 2010 gezielt Beweise gefälscht und Zeugenaussagen manipulierte, um einen Vergewaltigungsverdacht gegen Julian Assange überhaupt erst zu konstruieren.

Der UN-Sonderberichterstatters zum Thema Folter ist Schweizer, aber Nils Melzer spricht auch fließend Schwedisch ein sagenhafter Glücksfall in der Sache Assange. Melzer arbeitete sich durch die schwedischen Akten zum Fall Assange. Doch sein bahnbrechendes Fazit wollte in unseren Leitmedien kaum jemand hören. Erst mühsam kämpfte er sich durch Netzmedien (!) wenigstens an den Rand der öffentlichen Aufmerksamkeit. Jetzt legte er ein Buch vor, das seine Arbeit akribisch beschreibt, „Der Fall Julian Assange: Geschichte einer Verfolgung“, und folgert

Der eigentliche Zweck der Verfolgung von Assange ist nicht in erster Linie die persönliche Bestrafung von Assange, sondern die Etablierung eines Präzedenzfalles mit globaler Abschreckungswirkung für andere Journalisten, Publizisten und Aktivisten, um künftig weltweit jeden strafrechtlich verfolgen zu können, der es wagen sollte, die schmutzigen Geheimnisse der Regierungen ans Licht der Öffentlichkeit zu ziehen.“ Melzer S.230

Prof. Nils Melzer kritisiert die Leitmedien. Zwar würden einige Meinungsbeiträge halbherzig Partei für Assange ergreifen und auch die Gefahr für die Pressefreiheit anerkennen, „doch kein einziges Medienhaus protestiert gegen die den ganzen Fall durchziehende Justizwillkür“ (S.312). Die Justizwillkür zeige sich in der britischen Willfährigkeit gegenüber der US-Anklage vor dem Londoner Gericht:

Schritt für Schritt wurden auch die abwegigsten Argumente der USA kritiklos bestätigt. Gleichzeitig, fast wie im Vorbeigehen, wischte Bezirksrichterin Baraitser sowohl die rechtlichen Einwände als auch die entlastenden Gutachten und Zeugenaussagen der Verteidigung ohne viel Federlesens vom Tisch.“Melzer S.318

Prof. Nils Melzer kommt in seinem Bericht, der sich wie ein Justizthriller liest, also zu Schlussfolgerungen, die sich weitgehend mit dem decken, was Assange-Anhänger seit zehn Jahren skandalisieren: Der WikiLeaks-Gründer wurde Opfer einer Intrige, einer gnadenlosen Rufmordkampagne sowie politischer Verfolgung.

Bei dieser großangelegten Intrige handelt es sich demnach um Staatsverbrechen, für die die Verantwortlichen der beteiligten Staaten – mindestens der USA, Großbritannien, Schweden und zuletzt auch Ecuador – eigentlich vor Gericht gehören würden. Gegen Assange konnten die USA vor Gericht, anders als die Londoner Richterin in ihrem Urteil behauptet, aus Melzers Sicht nichts strafrechtlich Relevantes vorweisen. In einem rechtsstaatlichen Verfahren wäre er schon lange ein freier Mann. Das läuft schließlich auf den Vorwurf der Justizwillkür hinaus.

Westliche Massenmedien als Mittäter

Prof. Nils Melzer zeigt sich in seinem Buch überzeugt, die westlichen Medien hätten sich mit ihrer willfährigen Beteiligung an der Anti-Assange-Rufmordkampagne zu Gehilfen einer perfiden psychischen Folter gemacht – er spricht von „öffentlichem Mobbing“ (S.109). Der UNO-Experte kritisiert auch das anhaltende Ausbleiben medialer Aufmerksamkeit für den Fall Assange. Würden westliche Leitmedien die Justizwillkür angemessen skandalisieren, so seine These, würde das windige Verfahren rasch eingestellt: „Denn wenn Regierungen eines fürchten, dann ist es das gebündelte Scheinwerferlicht und die kritischen Fragen der Massenmedien.“ (S.312)

Beides bleibt jedoch aus. Stattdessen greifen westliche Leitmedien Nils Melzer an, den Überbringer der unbequemen Botschaft: Der skandalösen Botschaft, dass im Westen ein Dissident gefoltert wird, von den eigenen Regierungen, nicht im feindlichen Ausland. Unsere Leit- und Netzmedien ignorieren Melzers Erkenntnisse und berichten lieber noch kleinste und selbst konstruierte Verfehlungen von Julian Assange (wie seine angeblich hungernde Katze im Botschaftsasyl) zehn Jahre mehrheitlich breitgetreten und ihn zu einem Außenseiter stigmatisiert. Rückgratlose Leitmedien sehen bei Melzer nun wohl ihre eigene Erbärmlichkeit bestätigt -von derart autorisierter Stelle, dass sie nur peinliches Schweigen darüber breiten möchten. Melzers Buch ist eine weite Verbreitung zu wünschen, besonders unter Freunden der Netzphilosophie.

Nils Melzer: Der Fall Julian Assange. Geschichte einer Verfolgung – Der spektakuläre Report des UNO-Sonderberichterstatters für Folter, (Mitautor: Oliver Kobold ), Piper Verlag 2021, 336 Seiten, 22,00 Euro. https://www.piper.de/buecher/der-fall-julian-assange-isbn-978-3-492-07076-8

04/28/21

Summa technologiae: Der Internet-Kritiker Stanislaw Lem

Gerd Peter Tellurio

In den 2000er Jahren wurde Stanislaw Lem (1921-2006), Autor des weltberühmten Romans Solaris zum Kritiker des Internets und der Informationsgesellschaft – die von ihm vor allem in der Summa technologiae prognostiziert worden waren. Vor allem dort erörterte Lem das Verhältnis von Mensch und Computer sowie die Veränderung von Kultur und Gesellschaft vor dem Hintergrund einer Energie- und Informationskrise, der „Megabit-Bombe“ (vgl. Hennings 1983, S.82). Er vertritt eine biologistische Wahrheits- und Erkenntnislehre, die das Leben auf unserem Planeten als Zeugen beruft.

Erkenntnisse -das sind wahre Informationen. Die Evolution ist eine milliardenjährige Zucht solcher mit konstruktiven Absichten gesammelten und überprüften Informationen.“ (Summa, S.V)

Die Summa technologiae ist ein Buch von Lem, das 1964 erstmals veröffentlicht wurde, und es brachte Lem endlich auch Anerkennung als Wissenschaftler, wie Jarzebski berichtet (1986, S.26). Die Summa wurde 1976 von Friedrich Griese ins Deutsche übersetzt und die BRD-Ausgabe erschien 1976 im Insel-Verlag und 1981 als Taschenbuch bei Suhrkamp. Die DDR-Ausgabe erschien 1980 im Verlag Volk und Welt, Berlin. Erst im Jahr 2013 (!) erschien eine englische Ausgabe an der Universität von Minnesota -Grund für die Missachtung des großen polnischen Autors war vermutlich Lems Konflikt mit der Gilde der US-Autoren der SF (unten mehr dazu).

Der Titel des Werkes bezieht sich auf die großen „Summen“ der Theologie: Summa theologica von Thomas von Aquin bzw. Summa Theologiae von Albertus Magnus. „Technologie“ wird von Lem als die Gesamtheit der materiellen Grundlagen unserer Zivilisation und Kultur verstanden. Der Autor nähert sich seinem Thema auf philosophische Weise. Er will aufzeigen, was wir überhaupt von Wissenschaft und Technik erhoffen dürfen. Die oft im Zusammenhang mit diesem Werk erwähnten Voraussagen Lems zur „virtuellen Realität“ sind eigentlich nur Nebenprodukte. Für die tatsächliche informationstechnische Entwicklung dürften diese Voraussagen – mangels früherer englischer Übersetzung des Werks – ohne große Wirkung geblieben sein.

Prognosen der Digitalität, KI und Informationsgesellschaft

Bei den einschlägigen Prognosen finden wir vor allem die von Lem „Phantomatik“ genannte Virtuelle Realität, was später VR-Brille oder eyephones (Lem 2002, S.63) heißen sollte nannte Lem 1964 „Gegenauge“. Ihn interessierte die Möglichkeit, künstliche Welten zu schaffen, die sich nicht mehr von der natürlichen Realität unterscheiden lassen -William Gibson verfolgte diese Idee in Neuromancer weiter (der Matrix-Vorlage).

Lem prognostizierte auch die Künstliche Intelligenz, die er als „Intellektronik“ bezeichnet, und die durch „Informationszüchtung“ entstehen sollte. Heutige „selbstlernende Algorithmen“ sind erst ein schwacher Vorgeschmack von Lems an der biologischen Evolution orientierten Methode. Die führte ihn bis zu einer in westdeutschen TFA-Debatten (Technikfolgen-Abschätzung) 1981 diskutierten „Ethosphäre“, die unethisches Verhalten (von Menschen!) kybernetisch unterbinden sollte (Hennings 1983, S.7). Wichtig in der Summa technologiae ist die Ausweitung des Begriffs „Technologie“. „Technologien“ sind gemäß Lem „die Verfahren der Verwirklichung von Zielen, die sich die Gesellschaft gesetzt hat, aber auch solcher, die niemand im Auge hatte, als man ans Werk ging“. Als „Effektoren“ in solchen Verfahren kommen nicht nur einfache Werkzeuge und Apparate (Hammer, Schreibmaschine usw.) und rückgekoppelte Systeme (Computer, Tier, Mensch) in Frage, sondern auch sich selbst verändernde Systeme (z. B. eine lebende Tierart) oder sogar Systeme mit noch höherem Freiheitsgrad, bei denen die Auswahl oder sogar Erschaffung des Materials, mit dem das System sich selbst aufbaut, möglich ist -heutige KI kommt dem langsam näher. Mit dem Ausloten prinzipiell möglicher Technologieentwicklung geht es Lem eher um eine Metatheorie technischer Evolution als um die althergebrachte Futurologie.

Netz-Hype, Fakenews und Kritik

Dann kam die große Netz-Hype und Mahner wurden vergessen. Doch Stanislaw Lem glaubte den Netzvisionären nicht, die freudig eine totale Information beschworen und deren Segen priesen. Lem sah die Rolle der Nutzer weniger rosig, weil diese zu „Informationsnomaden“ würden, die nur sinnlos von Stimulus zu Stimulus hüpften. Es erweise sich als immer schwieriger, so Lem über das Internet, unterschiedliche Quellen und Sichtweisen zusammenzubringen, um ein rundes, vollständiges Wissensbild einer Sache zu erhalten. Weise Worte, lange vor der Fakenews-Hysterie der sogenannten „Sozialen Medien“ Facebook & Co.

Lem gilt als brillanter Visionär und Utopist, der zahlreiche komplexe Technologien Jahrzehnte vor ihrer tatsächlichen Entwicklung prognostizierte. So schrieb er bereits in den 1960er und -70er Jahren über Themen wie Nanotechnologie, neuronale Netze und virtuelle Realität. Ein wiederkehrendes Thema sind philosophische und ethische Aspekte und Probleme technischer Entwicklungen, wie etwa der künstlichen Intelligenz, menschenähnlicher Roboter oder der Gentechnik. In zahlreichen seiner Werke setzte er Satire und humoristische Mittel ein, wobei er oft hintergründig das auf Technikgläubigkeit und Wissenschaft beruhende menschliche Überlegenheitsdenken als Hybris entlarvte. Einige seiner Werke tragen auch düstere und pessimistische Züge in Bezug auf die langfristige Überlebensfähigkeit der Menschheit. Häufig thematisierte er Kommunikationsversuche von Menschen mit außerirdischen Intelligenzen, die er etwa in einem seiner bekanntesten Romane, Solaris, als großes Scheitern verarbeitete. (Wikipedia)

Die Lem – Philip K. Dick -Kontroverse

1973 wurde Lem die Ehrenmitgliedschaft der Science Fiction and Fantasy Writers of America (SFWA) verliehen, aber diese wurde ihm schon 1976 wieder entzogen. Den Rauswurf des polnischen Starautors hatten verschiedene amerikanische SF-Autoren, darunter Philip José Farmer, gefordert. Sie waren einerseits über Lems kritische Haltung gegenüber einem großen Teil der westlichen Science Fiction empört. Aber zudem waren unter ihnen laut Ursula K. LeGuin „kalte Krieger“, die fanden, dass ein Mann, der hinter dem Eisernen Vorhang lebe und sich über amerikanische SF kritisch äußere, eine Kommunisten-Ratte sein müsse, der in der SFWA nichts zu suchen habe.

There was a sizable contingent of Cold Warrior members who felt that a man who lived behind the iron curtain and was rude about American science fiction must be a Commie rat who had no business in the SFWA.“ Ursula K. LeGuin

Die Nestorin der feministischen SF, Ursula K. LeGuin, trat danach unter Protest aus der SFWA aus. Ein weiteres Argument für den Entzug der Ehrenmitgliedschaft war technischer Natur; die Ehrenmitgliedschaft sollte nicht an Autoren verliehen werden, die als zahlendes Mitglied in Frage kamen. Dieses Argument brachte laut seinem Biographen Lawrence Sutin der auch von mir hochgeschätzte SF-Hippie Philip K. Dick (Blade Runner) vor, der Lem für Schwierigkeiten bei den Honorarzahlungen für die polnische Ausgabe seines Romans Ubik verantwortlich machte -wofür es allerdings außer der bei P.K.Dick immer wieder beobachtbaren Paranoia keine Erklärung gibt. Dick hatte sich immerhin dafür ausgesprochen, Lem als zahlendes Mitglied zuzulassen. Eine solche Mitgliedschaft wurde Lem dann auch angeboten, der lehnte sie jedoch ab. Der Kalte Krieg forderte seine Opfer nicht nur an den zahllosen unsichtbaren und sichtbaren Fronten, sondern auch in der SF-Literatur.

Stanislaw Lem wurde 1921 in Lwow, Polen, geboren. Neben zahlreichen belletristischen Werken verfasste er theoretische Schriften über Science Fiction und über Gebiete der angewandten Philosophie und der Kybernetik. Sein Schaffen umfasst inzwischen 28 Werke, deren Gesamtauflage fast 8 Millionen Exemplare erreichte. Übersetzungen erschienen in 27 Sprachen, unter anderem in Japan, England, Russland, Amerika, Schweden, Italien, Holland und Frankreich. Sein Hauptinteresse galt der Science Fiction als literarische Gattung. Er starb 2006 in Krakau.

Stanislaw Lem, Summa technologiae, Suhrkamp, Frankf./M., 1976 (poln.Or.1964).

Stanislaw Lem, Die Technologie-Falle, Suhrkamp, Frankf./M., 2002 (poln.Or.1995).

R.-D. Hennings u.a. (Hrsg.), Informations- und Kommunikations-Strukturen der Zukunft: Ein Workshop mit Stanislaw Lem, W.Fink, München 1983.

Jerzy Jarzebski, Zufall und Ordnung: Zum Werk Stanislaw Lems, Suhrkamp, Frankf./M., 1986.

11/21/20

Auslieferungsverfahren Julian Assange

Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange: Gerichts-Prozess Diagram

8. November 2020 (Artikel) (short link)

Um den Status und die weiteren Verhandlungsschritte im britischen Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange zu verstehen, hat die Wau Holland Stiftung ein “Extradition Court Process Diagram” in Abstimmung mit dem britischen Anwalt Edward Grange erstellt, der Spezialist für britisches Auslieferungsrecht ist und dem Anwaltsteam von Julian Assange beigetreten ist.

Wir veröffentlichen heute die Version 0.6 die den Weg des Prozesses zeigt bis er möglicherweise vor einem Berufungsgericht landet.

Weitere Versionen werden – auf einer zweiten Seite – das ganze fortführen und versuchen die Komplexität einer möglichen Berufungsverhandlung und die weiteren Schritte darstellen.

von Wau-Holland-Stiftung