07/8/23
Mitadlndem Finger werden die ausgeschlossen, die sich nicht an Faceook verkaufen wollen

Neue Arbeitsgruppe: AG Eltern & Schulsoftware

Jessica Wawrzyniak 06.07.2023

Ein Austauschkanal für Eltern, die rechtlich gegen datensammelnde Software an Schulen vorgehen möchten, und für Jurist.innen, die dabei helfen möchten.

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Eltern, die nicht mehr weiter wissen, weil die Schule ihrer Kinder nicht von datensammelnder, rechtlich bedenklicher Schulsoftware abrücken möchte. Während einige Eltern der Schule noch gut zureden und Argumente für den Einsatz freier Software sammeln, kontaktieren uns andere bereits, um sich wegen erster rechtlicher Schritte zu erkundigen. Einige Eltern sind schon weitergegangen und haben bereits Kontakt zu Anwält.innen aufgenommen, um den Klageweg zu beschreiten.

Es ist kein Wunder, dass sich Eltern für den juristischen Weg entscheiden. Bei Schulträgern und Ministerien finden sie kein Gehör oder die Schule behauptet, die Entscheidung zu Microsoft Teams oder Zoom sei in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten erfolgt, als unbedenklich eingestuft worden und schon allein aus praktischen Gründen nicht mehr zu ändern. Manchen Eltern hat die Schule sogar gedroht, den Schulvertrag zu kündigen, wenn sie der Nutzung der Schulsoftware nicht zustimmen, und diese sei nun einmal Microsoft 365. Das geht zu weit! Dass Behörden widerwillig auf Kritik und Veränderungen reagieren und immer mal wieder den falschen Weg einschlagen, ist nicht neu. Doch an einzelnen Schulen erreicht das Thema mit Erpressung, dem Verstoß gegen datenschutzrechtliche Grundsätze und der Missachtung von Grundrechten ein neues Niveau.

Wir möchten Sie als Eltern mit Ihren Sorgen nicht alleine lassen. Argumente, die gegen den Einsatz datensammelnder Software an Schulen sprechen, stellen wir auf unserer Website zur Verfügung. Wir erarbeiten dazu immer wieder neues Informationsmaterial und schaffen auf gesellschaftlicher und politischer Ebene Aufmerksamkeit für die Problematik. Digitalcourage hat jedoch nicht die Ressourcen, Sie juristisch zu beraten oder an fachkundige Anwält.innen zu verweisen. Wir möchten Betroffene aber vernetzen und dabei unterstützen, einander zu helfen, zum Beispiel indem sie sich gegenseitig berichten, welche juristischen Maßnahmen bereits Erfolg hatten und was ihre Anwältinnen und Anwälte ihnen empfohlen haben.

In der AG Eltern und Schulsoftware finden Sie Eltern, die bereits juristisch gegen den Einsatz von Microsoft 365, Zoom, Google und anderen datensammelnden Programmen an ihrer Schule vorgegangen sind oder dies noch vorhaben. Auch wenn Sie gegen die Entscheidung eines Schulträgers oder eines Ministeriums vorgehen möchten, sind Sie hier richtig. Herzlich eingeladen sind außerdem Juristinnen und Juristen, die sich dieses Themas bereits angenommen haben und betroffene Eltern ehrenamtlich unterstützen möchten. Wenn Sie sich für die Teilnahme an der AG interessieren, melden Sie sich bitte per E-Mail bei uns (mail@digitalcourage.de).

Die Gruppe wird durch die Teilnehmenden selbst geleitet. Digitalcourage moderiert den Austausch nur geringfügig, um den thematischen Fokus nicht aus dem Blick zu verlieren.

Die AG Eltern und Schulsoftware bietet explizit Eltern und Jurist.innen einen Austauschkanal. Pädagogische Fachkräfte aus der (vor)schulischen und außerschulischen Bildung, die sich aktiv für Datenschutz und Grundrechte in der digitalen Bildung einsetzen möchten und beispielsweise bereits auf freie Materialien und freie Software setzten, sind herzlich eingeladen, sich in einer anderen Arbeitsgruppe von Digitalcourage einzubringen: in der AG Pädagogik.

(reblogged von https://digitalcourage.de/blog/2023/ag-eltern-und-schulsoftware)

12/13/21

Rezension Nils Melzer: Der Fall Julian Assange

Nils Melzer: Der Fall Julian Assange. Geschichte einer Verfolgung – Der spektakuläre Report des UNO-Sonderberichterstatters für Folter, Piper Verlag 2021

Hermine Humboldt

Hat die schwedische Justiz Beweise gefälscht und Zeugenaussagen manipuliert, um einen Vergewaltigungsverdacht gegen Julian Assange zu konstruieren? Der UNO-Menschenrechtsexperte Prof. Nils Melzer war anfangs kein Assange-Unterstützer, aber er nutzte sein diplomatisches Mandat für eigene Ermittlungen im Fall Assange. Der verleumdete Gründer von Wikileaks wurde damit endlich rehabilitiert -doch die Enthüllungs-Plattform war nach zehn Jahren Rufmord- und Hetzkampagne aus dem Bewusstsein der Medienkonsumenten so gut wie ausradiert.

Was hat der Fall Assange mit Netzphilosophie zu tun? Der Schweizer Netzphilosoph Felix Stalder wies schon 2016 in seinem bahnbrechenden Buch „Die Kultur der Digitalität“ auf eine westliche Machtelite hin, die er als „den inneren Kern des postdemokratischen Systems“ bezeichnete, „bestehend aus den Spitzen der Wirtschaft, der Politik und der Geheimdienste“ (Stalder 2016, S.230). Der Begriff „Postdemokratie“ markiert eine Kritik an westlichen Ländern, die von einer schleichenden Entdemokratisierung und Herrschaft von Technokraten ausgeht, die sich ausgeklügelter medialer Massenmanipulation bedient.

„Die Grenzen zwischen postdemokratischen Massenmedien und staatlichen Nachrichtendiensten sind fließend. Wie inzwischen bekannt ist, bestehen zwischen beiden Bereichen personelle Kontinuitäten und inhaltliche Gemeinsamkeiten.“ (Stalder 2016, S.234)

In seinem Buch „Der Fall Assange“ bestätigt Nils Melzer die Analyse seines Schweizer Landsmanns Felix Stalder in spektakulärer Weise: Denn der Fall Assange ist zweifellos einer der größten Justizskandale die wir kennen (sollten). Den jedoch die wenigsten in voller Tragweite zur Kenntnis nehmen können, denn es ist auch ein eklatanter Fall von Medienversagen der westlichen „freien Presse“. An deren tatsächliche Freiheit kann man angesichts ihrer äußerst desolaten (Nicht-) Berichterstattung zu weiten Teilen dieser Story höchstens noch eingeschränkt glauben -wie auch der Philosoph Stalder gut begründet argumentiert hatte. 2010 wurde Julian Assange zum „Staatsfeind Nr.1“ für die USA und Großbritannien und geriet ins Fadenkreuz der mächtigsten Geheimdienste der Welt: Der CIA, NSA, FBI (und der ca. 30 weiteren US-Geheimdienste) sowie der Britischen MI5, MI6 und GCHQ. Diese Dienste warfen, so muss man annehmen, angesichts der Wikileaks-Enthüllungen ihre ganze Macht in die Waagschale. Dazu gehört auch die Macht über Massenmedien, Politik und Justiz vieler Länder -ganz offensichtlich hier der Justiz in Schweden und England.

Mit dem „Afghan War Diary“ veröffentlicht WikiLeaks 2010 das größte Leak der US-Militärgeschichte, mitsamt Beweisen für Kriegsverbrechen und Folter. Kurz danach verdächtigt Schweden WikiLeaks-Gründer Julian Assange der Vergewaltigung, und ein geheimes US-Schwurgericht ermittelt wegen Spionage. Als ihn Ecuador nach jahrelangem Botschaftsasyl der britischen Polizei überstellt, verlangen die USA sofort seine Auslieferung und drohen mit 175 Jahren Haft. Nils Melzer, UNO-Sonderberichterstatter für Folter, will sich zunächst gar nicht auf den Fall einlassen. Erst als er Assange im Gefängnis besucht und die Fakten recherchiert, durchschaut er das Täuschungsmanöver der Staaten und beginnt den Fall als das zu sehen, was er wirklich ist: die Geschichte einer politischen Verfolgung. An Assange soll ein Exempel statuiert werden – zur Abschreckung aller, die die schmutzigen Geheimnisse der Mächtigen ans Licht ziehen wollen. Dieses packende Buch erzählt erstmals die vollständige Geschichte von Nils Melzers Untersuchung. (Piper-Verlagstext)

Der UNO-Menschenrechts- und Folterexperte Prof. Nils Melzer war anfangs kein Assange-Unterstützer. Melzer ist ein Anwalt der Menschenrechte, berufen von der UNO, und er nutzte sein diplomatisches Mandat für eigene Ermittlungen im Fall Assange -angefangen bei dem angeblichen „Vergewaltigungsverdacht“ an zwei Schwedinnen, den uns die Medien seit zehn Jahren vor jeder Erwähnung von Julian Assange präsentierten. Kritiker wie der Rezensent oder der Buchautor Gerd R. Rüger haben diese Bezichtigungen niemals geglaubt und immer von einer CIA-Intrige gegen Assange gesprochen -sie wurden dafür als „Verschwörungstheoretiker“ denunziert. Nun zeigt sich, dass wir Recht hatten: Es war eine Justiz-Geheimdienstintrige gegen Assange. Denn Prof. Melzer findet, wie er entsetzt feststellen muss, manipulierte schwedische Justizakten, und schreibt in seinem Buch über „die behördliche Nötigung der beiden Frauen zur Anpassung ihrer Aussagen an das offiziell forcierte Vergewaltigungsnarrativ“ (S.149).

Wikileaksgründer im britischen Guantánamo

London, Juni 2021. Im bestbewachten Knast Ihrer Majestät, dem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, dem „britischen Guantánamo“, wird Julian Assange gefangen gehalten. Der wohl bislang bedeutendste Journalist des 21. Jahrhunderts ist auch inhaftiert, weil er die Foltermethoden des berüchtigten US-Gefangenenlagers Guantánamo enthüllte, jenem US-Gulag also, den der ehemalige US-Präsident Barack Obama eigentlich schließen wollte. Aber nicht die Verantwortlichen in den USA, sondern Assange wurde angeklagt: wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente – gutes Recht von Enthüllungsjournalisten – und wegen angeblicher Verstöße gegen das Anti-Spionage“-Gesetz, eines Relikts aus Zeiten des Ersten Weltkriegs. Der Schauprozess dauert an, das Unrechtsregime in London hat gerade, wie erwartet, den US-Anklägern die Auslieferung des politisch Verfolgten genehmigt.

Unsere Medien ARD, ZDF usw. betreiben eine systematisch verwirrende Berichterstattung über die Der-Fall-Assange-Enthüllungen von Nils Melzer, so droht der Kern seiner Botschaft unterzugehen: Die schwedische Justiz hat 2010 gezielt Beweise gefälscht und Zeugenaussagen manipulierte, um einen Vergewaltigungsverdacht gegen Julian Assange überhaupt erst zu konstruieren.

Der UN-Sonderberichterstatters zum Thema Folter ist Schweizer, aber Nils Melzer spricht auch fließend Schwedisch ein sagenhafter Glücksfall in der Sache Assange. Melzer arbeitete sich durch die schwedischen Akten zum Fall Assange. Doch sein bahnbrechendes Fazit wollte in unseren Leitmedien kaum jemand hören. Erst mühsam kämpfte er sich durch Netzmedien (!) wenigstens an den Rand der öffentlichen Aufmerksamkeit. Jetzt legte er ein Buch vor, das seine Arbeit akribisch beschreibt, „Der Fall Julian Assange: Geschichte einer Verfolgung“, und folgert

Der eigentliche Zweck der Verfolgung von Assange ist nicht in erster Linie die persönliche Bestrafung von Assange, sondern die Etablierung eines Präzedenzfalles mit globaler Abschreckungswirkung für andere Journalisten, Publizisten und Aktivisten, um künftig weltweit jeden strafrechtlich verfolgen zu können, der es wagen sollte, die schmutzigen Geheimnisse der Regierungen ans Licht der Öffentlichkeit zu ziehen.“ Melzer S.230

Prof. Nils Melzer kritisiert die Leitmedien. Zwar würden einige Meinungsbeiträge halbherzig Partei für Assange ergreifen und auch die Gefahr für die Pressefreiheit anerkennen, „doch kein einziges Medienhaus protestiert gegen die den ganzen Fall durchziehende Justizwillkür“ (S.312). Die Justizwillkür zeige sich in der britischen Willfährigkeit gegenüber der US-Anklage vor dem Londoner Gericht:

Schritt für Schritt wurden auch die abwegigsten Argumente der USA kritiklos bestätigt. Gleichzeitig, fast wie im Vorbeigehen, wischte Bezirksrichterin Baraitser sowohl die rechtlichen Einwände als auch die entlastenden Gutachten und Zeugenaussagen der Verteidigung ohne viel Federlesens vom Tisch.“Melzer S.318

Prof. Nils Melzer kommt in seinem Bericht, der sich wie ein Justizthriller liest, also zu Schlussfolgerungen, die sich weitgehend mit dem decken, was Assange-Anhänger seit zehn Jahren skandalisieren: Der WikiLeaks-Gründer wurde Opfer einer Intrige, einer gnadenlosen Rufmordkampagne sowie politischer Verfolgung.

Bei dieser großangelegten Intrige handelt es sich demnach um Staatsverbrechen, für die die Verantwortlichen der beteiligten Staaten – mindestens der USA, Großbritannien, Schweden und zuletzt auch Ecuador – eigentlich vor Gericht gehören würden. Gegen Assange konnten die USA vor Gericht, anders als die Londoner Richterin in ihrem Urteil behauptet, aus Melzers Sicht nichts strafrechtlich Relevantes vorweisen. In einem rechtsstaatlichen Verfahren wäre er schon lange ein freier Mann. Das läuft schließlich auf den Vorwurf der Justizwillkür hinaus.

Westliche Massenmedien als Mittäter

Prof. Nils Melzer zeigt sich in seinem Buch überzeugt, die westlichen Medien hätten sich mit ihrer willfährigen Beteiligung an der Anti-Assange-Rufmordkampagne zu Gehilfen einer perfiden psychischen Folter gemacht – er spricht von „öffentlichem Mobbing“ (S.109). Der UNO-Experte kritisiert auch das anhaltende Ausbleiben medialer Aufmerksamkeit für den Fall Assange. Würden westliche Leitmedien die Justizwillkür angemessen skandalisieren, so seine These, würde das windige Verfahren rasch eingestellt: „Denn wenn Regierungen eines fürchten, dann ist es das gebündelte Scheinwerferlicht und die kritischen Fragen der Massenmedien.“ (S.312)

Beides bleibt jedoch aus. Stattdessen greifen westliche Leitmedien Nils Melzer an, den Überbringer der unbequemen Botschaft: Der skandalösen Botschaft, dass im Westen ein Dissident gefoltert wird, von den eigenen Regierungen, nicht im feindlichen Ausland. Unsere Leit- und Netzmedien ignorieren Melzers Erkenntnisse und berichten lieber noch kleinste und selbst konstruierte Verfehlungen von Julian Assange (wie seine angeblich hungernde Katze im Botschaftsasyl) zehn Jahre mehrheitlich breitgetreten und ihn zu einem Außenseiter stigmatisiert. Rückgratlose Leitmedien sehen bei Melzer nun wohl ihre eigene Erbärmlichkeit bestätigt -von derart autorisierter Stelle, dass sie nur peinliches Schweigen darüber breiten möchten. Melzers Buch ist eine weite Verbreitung zu wünschen, besonders unter Freunden der Netzphilosophie.

Nils Melzer: Der Fall Julian Assange. Geschichte einer Verfolgung – Der spektakuläre Report des UNO-Sonderberichterstatters für Folter, (Mitautor: Oliver Kobold ), Piper Verlag 2021, 336 Seiten, 22,00 Euro. https://www.piper.de/buecher/der-fall-julian-assange-isbn-978-3-492-07076-8

12/15/20

Geert Lovink:  Digitaler Nihilismus

Thomas Barth

Die Netzphilosophie erkundet philosophische Seiten der Netze, der Praxis ihrer Nutzung und der erst im Entstehen begriffenen Netzwissenschaften. Deren Vorreiter ist Geert Lovink, ein bekannter Medientheoretiker und Aktivist, der in den Niederlanden zum Professor seines eigenen Institutes werden konnte, des INC (Institute of Network Cultures).

Sein Buch „Digitaler Nihilismus“ ist ein provokanter Exkurs durch die Netzkultur und ihre Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, der besonders die dunklen Seiten der digitalen Revolution ins Visier nimmt. Lovink stellt die Frage, ob diese Revolution tatsächlich die utopischen Versprechungen erfüllen konnte, die ihr oft zugeschrieben wurden. Seine Antwort fällt pessimistisch aus, wie schon der Buchtitel ahnen lässt: “Digitaler Nihilismus: Thesen zur dunklen Seite der Plattformen”.

Lovink flaniert durch Diskurse über unsere von Plattform-Konzernen dominierten Netzmedienwelt, Texte von Aktivisten, Künstlern, Theoretikern. Dabei argumentiert Lovink, dass die omnipräsente Nutzung digitaler Medien zu Sinnleere und Orientierungslosigkeit führt, die er als „digitalen Nihilismus“ bezeichnet. Dieser Sinnverlust kann in einer Vielzahl von Formen auftreten, von Langeweile, über Abstumpfung und Einsamkeit bis hin zu ausgeprägtem Zynismus gegenüber der Welt um uns herum. Lovinks zentrale These ist, dass der Nihilismus im digitalen Raum durch die Erschöpfung und Enttäuschung der Nutzer entsteht, die mit der Realität der digitalen Plattformen konfrontiert werden.

Lovink zeigt auf, wie die permanente Vernetzung und digitalisierte Kommunikation unser Denken und Handeln prägen und dabei eine Entfremdung von der Realität bewirken. Er analysiert, wie Algorithmen und künstliche Intelligenz unseren Alltag steuern und dabei Verschwörungstheorien, Fake News und Filterblasen begünstigen. Dabei geht er auch auf die Bedeutung von Algorithmen, Künstlicher Intelligenz und Big Data für die Manipulation und Steuerung von Informationen ein.

Bernie Sanders, Hillary Clinton und die Memetik der Netze

Er referiert aus Konferenzbesuchen, Lektüren, etwa von Richard Dawkins, dem Erfinder des Begriffes “Mem”, das dieser als kulturelles Analogon zum biologischen Gen dachte, und Email-Wechseln, die er z.B. mit Morris Kolman führte. Kolman, der als unbezahlter Praktikant im Wahlkampf 2016 für Hillary Clinton arbeitete, wandte sich mit einem langen Exposé über Meme an Lovink. Später verfasste er seine B.A.-Thesis zum Thema Meme und Netzwerk-Neoliberalismus. Im Gegensatz zu Clintons innerparteilichem Konkurrenten um die Kandidatur, des Sozialisten Bernie Sanders, wollte Clinton nicht mit Memen werben: “Das Internet mag uns nicht” (S.188).

Leider verschweigen Lovink und vermutlich auch Kolman in seinen Thesen, mit welchen unfairen Methoden Clinton den bei der Jugend beliebteren Sanders aus dem Rennen warf. Am Ende gewann Trump, weil viele Jungwähler sich deshalb angewidert von der Wahl abwandten. Aber Hillary Clinton verlor auch, da mögen Kolman und Lovink gewissermaßen richtig liegen, weil, wie Lovink es formuliert, “das Internet” Trump “mochte”. Rechtsradikale Meme bestimmten einen schmutzigen Wahlkampf mit Beleidigungen, Fakenews und rassistischer Propaganda.

Kolman zufolge, referiert Lovink, wuchs die Macht der Meme mit dem “Netzwerk-Neoliberalismus”. Das neoliberale Subjekt steckt in einem auszehrenden Online-Milieu, das Produktion optimieren und Identitäten visualisieren will: “Man muss nur ihre Werbepräferenzen auf Facebook anschauen, um sie als einen Haufen fragmentierter Charaktereigenschaften zu sehen, eine zusammengestückelte Persönlichkeit.” (S.189) Dies schaffe ein ständiges Bedürfnis nach Verbindung und Abhängigkeit von sozialer Zustimmung, wobei zunehmend Aspekte des Lebens und der Identität an digitale Medien und Plattformen ausgelagert werden. In der Memkultur der Millenials herrsche daher “Egomanie, Hedonismus, Depression und Nihilismus”, zitiert Lovink die BA thesis des jungen Kolman, die damit eine Hauptquelle der Lovinkschen Kernthesen zu sein scheint.

Dann folgt ein Ausflug zu Norbert Wiener, dem Begründer der Kybernetik, der auch schon biologistische Vergleiche mit seinen Feedback-Regelkreisen liebte, und zum Electronik-Kunst-Festival “Ars Electronica” in Österreich von 1996, mit dem Motto “Zukunft der Evolution”, wo Lovink dem Mem-Begriff erstmals begegnet war. Über das Retrovirus HIV und das Computervirus, die beide in den 1980ern auftauchten, kommt Lovink dann zur Computerkritik des technikfeindlichen Unabombers und den Warnungen vor einer Rückkehr des Sozialdarwinismus von Richard Barbrook, eines frühen Internet-Visionärs. Nach weiteren Virus-Metaphern in Netzdiskursen meint Lovink: “Die kulturelle Mem-Suppe verweist noch einmal auf Kolman.” (S.196) Dieser hätte auf ein wichtiges Flusser-Zitat referiert: “Menschen gruppieren sich nicht mehr in Bezug auf Probleme, sondern eher in Bezug auf technische Bilder.” Für Kolman hätten technische Bilder, je mehr sie als soziales Bindeglied wirken, desto mehr die Rolle technischer Verbreitungsmedien für die Sozialisation verstärkt.

Netzkultur vom Faschismus wegsteuern

Für Lovink stellt sich angesichts der Wahl Trumps 2016 die Frage, wie wir unsere Netz- bzw. Memkultur “vom aktuellen, alles durchdringenden Faschismus” wegsteuern können (S.197). Er warnt jedoch vor Kontrollfantasien, die aus der  “memetischen Faszination” evolutionärer Macht entstehen, die er mit dem SF-Horrorfilm “Alien” illustriert: Dort bewunderte der böse Android Ash das tödliche Alien als “perfekten Organismus”, nicht behindert durch Ethik, Gewissen oder Moral.

Wohin die Absehung von Ethik führen kann, hatte Lovink bereits zuvor ausgiebig erörtert, im Kapitel “Von der Registrierung zur Auslöschung – Über technische Gewalt” (S.129-156). Beim “Technohumanismus” von Yuval Noah Harari sieht Lovink das Streben nach der “Optimierung einer Handvoll von Übermenschen”, anstelle der Gesundheitsversorgung der nutzlosen Menschenmassen. Er vergleicht dies mit dem Nazi-Faschismus und seiner Genozid-Politik, der in den bürokratisch wohlorganisierten Niederlanden während der deutschen Besetzung prozentual mehr Juden zum Opfer fielen als anderswo. Der Bildhauer Gerrit van der Veen habe mit seinem dagegen gerichteten Bombenanschlag auf das Staatsarchiv in Amsterdam 1943 immer Lovinks Fantasie angeregt (S.132). Der deutsche Autonome Detlef Hartmann habe mit “Die Alternative: Leben als Sabotage –zur Krise der technologischen Gewalt” (1981) das “post-utopische Dokument meiner Generation” vorgelegt, “sperrig eingeschoben zwischen Hippies und Yuppies, Disco und Punk, ist nie ins Englische übersetzt worden… Das Buch, voll von marxistischem Jargon, atmet die Bitterkeit seiner Zeit.” (S.133) Zwischen der Diskursanalyse von Michel Foucault und dem Kinderbuchautor Michael Ende sucht Lovink nach Sinn im Widerstand.

Der Widerstand gegen Vokszählungen in den 1980er-Jahren sei ein wichtiges Beispiel. Das Buch “Die restlose Erfassung: Volkszählen, Identifizieren, Aussondern im Nationalsozialismus” (1984) von Historiker Götz Aly und dem deutschen Autonomen Karl Heinz Roth ist für Lovink eine “wichtige historische Studie, die die Volkszählung und die Rolle der Statistik während der Nazizeit behandelt.” (S.139) IBM wird hier die Hilfe für die Nazi bei der Identifizierung von Juden für den Völkermord vorgehalten. 2001 erschien dann Edwin Blacks “monumentale Studie” zu “IBM und der Holocaust”, die Lovink ausführlicher referiert, um nach weiteren Gründen für und Ansätzen zum Widerstand beim Kölner Capulcu-Kollektiv anzukommen. Dessen Pamphlete riefen in der “Tradition luddistischer Widerstandsstrategien” zur zeitgemäßen digitalen Selbstverteidigung auf (S.152).

“Capulcu analysiert die ‘Innovationsoffensive’ als einen Motor, der den ewigen Zyklus Blase – Stagnation – Populismus – Krieg antreibt.” (S.153). Das Kölner Kollektiv rufe zum Angriff gegen Selbstoptimierung und Nudging-Logik auf, die einen beschränkten freien Willen voraussetzen und auf Manipulation setzen würden. Lovink beendet dieses dunkelste Kapitel seines Buches mit Slavoj Zizek und dem neomarxistischen Duo Hardt/Negri, wo er weitere Anregungen für Widerstand gegen den “digitalen Angriff” auf die Menschlichkeit sucht. Bei Hardt/Negri gibt es den Aufruf, “ins Herz der Technik” vorzustoßen, um sie gegen die herrschenden Kräfte zu richten, die diese Technik missbrauchen. Andererseits hätte Capulcu zum Widerstand gegen den ‘digitalen Angriff’ aufgerufen. Lovink schließt: “Was wir als nächstes machen müssen ist, die Debatte zu organisieren, uns über die vielfältigen Optionen militanten Kampfes gegen den Plattform-Nihilismus zu informieren und all diese Optionen auf den Tisch zu legen.” (S.156)

Es folgen Kapitel über Selfies und Narzissmus und die “Ästhetik des Gesichtslosen” hinter der Guy-Fawkes-Maske von Anonymous. Diese Bewegung sei “ein kollektives Kunstwerk, eine Performance des sozialen Potentials des Prekariats als vernetze  Klasse.” (S.185) Lovink lässt bei seiner Beschreibung die harte Strafverfolgung mit schweren Gefängnisstrafen auch für jugendliche Aktivisten dieser Bewegung vor allem in den USA unter den Tisch fallen und erklärt die Maskierung zur bevorzugten Taktik des benötigten Widerstands.

Statt der versprochenen Befreiung und Selbstverwirklichung erlebten viele Nutzer zunehmend Kontrolle, Überwachung und Manipulation durch Techgiganten wie Google, Facebook und Amazon. Diese Unternehmen haben es geschafft, die ursprünglich dezentralen und offenen Strukturen des Internets zu monopolisieren und zu kommerzialisieren. Dies führt zu Entfremdung und Desillusionierung, sowohl auf persönlicher als auch auf gesellschaftlicher Ebene.

Für Lovink ist dies eine klare Warnung, die wir ernst nehmen müssen. Er plädiert dafür, dass wir uns bewusst werden müssen, dass die digitale Revolution nicht nur positive Entwicklungen mit sich bringt, sondern auch tiefgreifende Herausforderungen birgt, die wir angehen müssen. Dies erfordert ein Umdenken darüber, wie wir Technologie in unserer Gesellschaft einsetzen und wie wir sicherstellen können, dass sie zum Wohle aller eingesetzt wird.

Demokratie, Desinformation und Gemeinwohl

In seinem Buch problematisiert Lovink die Auswirkungen des digitalen Nihilismus auf Politik und Demokratie. Die Verbreitung von Desinformation und Propaganda im Internet hat zu einer tiefen Spaltung der Gesellschaft geführt, die die Demokratie gefährden kann. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Buches ist Lovinks Forderung nach einer Neugestaltung der digitalen Infrastruktur im Sinne des Gemeinwohls. Er plädiert für die Stärkung alternativer digitaler Plattformen, die auf demokratischen Prinzipien und der Freiheit der Nutzer basieren. Dazu gehören dezentrale Netzwerke, verschlüsselte Kommunikation und Open-Source-Software, die den Nutzern die Kontrolle über ihre Daten zurückgeben. Der Autor fordert eine Rückbesinnung auf menschliche Werte, kritisches Denken und eine aktive Auseinandersetzung mit der digitalen Welt.

Geert Lovinks Analyse stützt sich auf eine Vielzahl von Beispielen und Fallstudien aus der digitalen Praxis. Er zeigt auf, wie die kommerziellen Interessen der Tech-Firmen das Gemeinwohl und die demokratischen Prinzipien untergraben und zu einer Krise der digitalen Öffentlichkeit führen. Er warnt davor, dass die Ideale der digitalen Revolution, etwa Demokratisierung, Vernetzung und Informationsfreiheit zunehmend von kommerziellen Interessen und autoritären Strukturen untergraben werden. Dabei verweist er auch auf konkrete Lösungsansätze für eine alternative digitale Zukunft. Eine lesenswerte Lektüre für alle, die sich mit den Auswirkungen der digitalen Technologie kritisch auseinandersetzen wollen.

Lovink, Geert: Digitaler Nihilismus. Thesen zur dunklen Seite der Plattformen, transcript, Bielefeld 2019, 240 Seiten.

10/2/20

„Gefährder“: Der Migranten-Minority Report

In der Verfilmung „Minority Report“ einer Dystopie des SF-Autors P.K.Dick werden Menschen nicht mehr nur für Verbrechen bestraft, die sie begangen haben, sondern auch für solche die sie begehen werden (nach Ansicht der Sicherheitsbehörden). Dies widerspricht den Grundsätzen des Rechtsstaates und der Bürgerrechte, wird aber immer mehr zur Realität -spätestens seit den 9/11-Anschlägen, die 2001 drei Türme des WTC in New York zerstörten (nicht nur zwei, wie in neueren Dokumentationen oft wahrheitswidrig suggeriert). Die folgende Erläuterung der regierungseigenen Bundeszentrale für politische Bildung für den (noch nicht legal definierten) Begriff „Gefährder“, bislang nur ein „polizeilicher Arbeitsbegriff“, erläutert einige Aspekte dieser Problematik. Seit 9/11 führen nicht nur die USA, sondern offenbar „der Westen“, also auch wir, einen „Krieg gegen den Terror“, der eine Einschränkung von Bürgerrechten beinhaltet. Kontrolliert wird dabei offenbar insbesondere bei Migranten, „eine nicht näher konkretisierbare Gefährlichkeit, die sich in der Zukunft ausbilden könnte. (…) Ziel ist hierbei, schwer bestimmbare konkrete Zeitpunkte und Formen eines terroristischen Anschlags zu kontrollieren und damit auch aufsteigende Ängste in der Bevölkerung zu reagieren.“ (So das bpb im jetzt folgenden Text, Anmerkung: ist es nur Zufall, dass in diesem Satz ein „auf“ zu fehlen scheint? T.Barth)

Migration und Sicherheit: „Gefährder“ Gefährder – dieser Begriff taucht in aktuellen sicherheitspolitischen Debatten immer wieder auf. Doch wer ist damit eigentlich gemeint?

Autoren/-innen: Daniela Hunold, Jan Raudszus für bpb.de (Bundeszentrale für politische Bildung)

13.01.2020 / 6 Minuten zu lesen

Ein Mann trägt eine elektronische Fußfessel (Symbolbild -aus urheberrechtl.Gründen hier entfallen). Gefährdern kann das Tragen einer elektronischen Fußfessel angeordnet und somit ihre Bewegungen überwacht werden.

Der Begriff des Gefährders ist innerhalb der letzten Jahre zu einer festen Größe im Sprachgebrauch der Sicherheitsbehörden avanciert.[1] Er findet z.B. als Bezeichnung für Personen Verwendung, von denen eine islamistisch motivierte Terrorgefahr ausgeht. Der Begriff erstreckt sich aber auch auf andere Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität. Der Gefährderbegriff ist allerdings nicht legal definiert. Er ist also nicht als Rechtsbegriff im Gesetz verankert. Vielmehr handelt es sich um einen polizeilichen Arbeitsbegriff[2], der insbesondere im Zusammenhang mit Terrorismus wird. 2004 wurde der Begriff des Gefährders durch die Arbeitsgemeinschaft der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes folgendermaßen definiert:

„Ein Gefährder ist eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird.[3]

Hierbei sind vor allem besonders schwerwiegende Straftaten angesprochen, die sich gegen staatliche Interessen oder das Leben von Menschen richten. In der Regel sind mit der Definition Personen gemeint, bei denen die Behörden annehmen, dass diese extremistische Mitglieder des militanten Spektrums des jeweiligen Phänomenbereichs sind. Aufgrund von sicherheitsbehördlichen Erkenntnissen können sie als Gefährder eingestuft werden, auch wenn keine beweiskräftigen Tatsachen für eine zukünftige Straftat vorliegen.

Neben der Einstufung als Gefährder gibt es außerdem die Einstufung als „relevante Person“. Dabei handelt es sich um Personen, die nach Einschätzung der Polizeibehörden innerhalb des extremistischen bzw. terroristischen Spektrums eine Rolle als Führungsperson, Logistiker oder „Akteur“ einnehmen. Von diesen Personen wird daher davon ausgegangen, dass sie sich an einer der oben genannten Straftaten beteiligen bzw. diese unterstützen würden. Es kann sich auch um eine bedeutende Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders, Beschuldigten oder Verdächtigen einer politisch motivierten Straftat handeln. [4]

Zahl der Gefährder

Die Zahl der Gefährder wird von keiner offiziellen Stelle regelmäßig veröffentlicht und ist zum Beispiel auch nicht Teil des Bundesverfassungsschutzberichts. Aufschluss geben v.a. Anfragen der Parteien im Deutschen Bundestag und Abfragen der Presse beim Bundeskriminalamt (BKA).

Danach verteilen sich die aktuellen Zahlen der Gefährder und relevanten Personen wie folgt:

Das BKA listet 679 Personen als Gefährder und 509 Personen als relevante Personen im Bereich der politisch-motivierten Kriminalität mit religiösem Hintergrund – dabei dürfte es sich ausschließlich um Mitglieder der islamistischen Szene handeln (Stand: 01.11.2019).

Im Phänomenbereich Rechtsextremismus liegen die Zahlen bei 46 Gefährdern bzw. 126 relevanten Personen (Stand: 25.11.2019). Die wenigsten Gefährder und relevanten Personen listet das BKA im Bereich der politisch-motivierten Kriminalität – links -. Hier ist die Rede von fünf Gefährdern und 85 relevanten Personen (Stand: 15.10.2019). Der Bereich der sogenannten Ausländischen Ideologie (u.a. die kurdische Arbeiterpartei PKK) schlägt mit 21 Gefährdern bzw. 50 relevanten Personen zu Buche. [5]

Einstufung und Radar-iTE

Die Einstufung einer Person als Gefährder oder relevante Person erfolgt durch die Polizeien der Länder oder das BKA. Die Behörden bauen ihre Entscheidung dabei auf vorliegenden Informationen auf. [6] Das bedeutet auch, dass die Entscheidung zur Einstufung nach den Maßgaben des jeweiligen Bundeslandes geschieht. Um eine Vereinheitlichung herbeizuführen und eine höhere Genauigkeit der Gefährdungseinschätzung einer Person zu gewährleisten, wurde 2016/2017 vom BKA in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie der Universität Konstanz für den Bereich des islamistischen Terrorismus das Risikobewertungsinstrument Radar-iTEeingeführt. Basierend auf biografischen Informationen, die das Verhalten einer Person priorisieren und nicht etwa die Gesinnung oder Religiosität einer Person, erstellen Sachbearbeiter eine Bewertung mit drei verschiedenen Ausprägungen: hohes Risiko, auffälliges und moderates Risiko. Nach Bewertung des BKA wird der Einschätzungsprozess damit transparent und überprüfbar. [7] Gleichzeitig erlaubt Radar-iTE eine Priorisierung vorzunehmen und damit auch bei begrenzten Ressourcen polizeiliche Maßnahmen fokussierter einzusetzen.

Maßnahmen

Die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der von Gefährdern und relevanten Personen ausgehenden Gefahr unterscheiden sich nach Bundesland, den dortigen gesetzlichen und dienstlichen Regelungen und nach dem betroffenen Individuum. Behörden äußern sich normalerweise nicht dazu, welche Maßnahmen sie jeweils ergreifen. Zu den möglichen Maßnahmen gehören Gefährderansprachen und verschiedene Formen der Informationsbeschaffung, zum Beispiel durch (punktuelle oder dauerhafte) Observation. Auch kann bei Gefährdern das Tragen einer elektronischen Fußfessel angeordnet und somit ihre Bewegungen überwacht werden.

Kritik des Begriffs

Die Anwendung des Begriffs, also die Einstufung einer Person als Gefährder, ist umstritten, da sie vor allem auf Annahmen und Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden beruht, sich daraus aber intensivierte polizeiliche Maßnahmen und erweiterte Befugnisse ergeben. So wurden mit der Verabschiedung des neuen Polizeiaufgabengesetzes in Bayern im Jahr 2018 die polizeilichen Befugnisse gegen eine als Gefährder eingestufte Person deutlich ausgeweitet.

Viele Bundesländer streben die Abschiebung von Gefährdern an, sofern diese ausländische Staatsangehörige sind. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 52 Gefährder und andere Personen aus der islamistischen Szene ausgewiesen.[8] Seit 2017 wird dazu u.a. die Möglichkeit des § 58a AufenthG genutzt. 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage eines hängigen Falls in Bremen entschieden, dass nach dieser Bestimmung eine Abschiebungsanordnung erlassen werden kann „auf der Grundlage einer hinreichenden zuverlässigen Tatsachengrundlage einer vom Ausländer ausgehende Bedrohungssituation im Sinne eines beachtlichen Risikos“, welches sich jederzeit aktualisieren und dann in eine konkrete Gefahr umschlagen könne. Eine bereits vorhandene konkrete Gefahr im Sinne des Polizeirechts ist dafür aber ausdrücklich nicht notwendig.[9]

Mit der Einführung und Anwendung des Gefährderbegriffes verdeutlicht sich eine Verschiebung des sicherheitsbehördlichen Fokus von konkreten, strafbaren Handlungen oder einem konkreten Verdacht auf Verhaltensweisen, die „nicht in den Bereich der Strafbarkeit (auch im Vorbereitungs- oder Versuchsstadium)“ fallen.[10] Vielmehr gewinnt die Bewertung der Bedrohung – für die Indizien ausreichend sein können – durch das „kriminelle Potential“ an Gewicht, also eine nicht näher konkretisierbare Gefährlichkeit, die sich in der Zukunft ausbilden könnte. Dementsprechend gelten auch andere Beurteilungsmaßstäbe und Eingriffsschwellen, die sich eher an einer abstrakten anstatt an einer konkreten Gefahr orientieren.

Die beschriebene Vorverlagerung des Zeitpunktes staatlicher Interventionen in einen Bereich, in dem noch kein strafrechtlich relevantes Handeln konkret bestimmbar oder vorhersagbar ist, zeichnet sich spätestens seit den Terroranschlägen im September 2001 ab. So führen z.B. die nach 9/11 verabschiedeten Anti-Terror-Gesetze

zu einer Vorverlagerung von Strafbarkeit und Erweiterung des Sicherheitsbegriffs zur vorbeugenden Sicherheitsgewährleistung. Weniger das Erreichen eines Zustandes der Sicherheit ist hier handlungsleitend, sondern die Annahme verschiedener Unsicherheitszustände. Ziel ist hierbei, schwer bestimmbare konkrete Zeitpunkte und Formen eines terroristischen Anschlags zu kontrollieren und damit auch aufsteigende Ängste in der Bevölkerung zu reagieren. Im Rahmen des Vorsorge-Paradigmas sind Vorverlagerungen somit oftmals mit der „zu bekämpfenden terroristischen Gefährdungslage begründet, bei der sich noch nicht hinreichend konkret ablesen lässt, wie, wann und wo sich diese Gefahr realisieren wird“.[11]

Dieser Artikel ist Teil des bpb-Kurzdossiers Migration und Sicherheit.

Fussnoten

  1. Wegner, M. & Hunold, D. (2017): Die Transformation der Sicherheitsarchitektur – die Gefährdergesetze im Lichte des Vorsorge-Paradigmas. KriPoZ (6), S. 367-375.

Fußnote  [2] Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages (2017): Sachstand Legaldefinition des Begriffes „Gefährder“. WD 3 – 3000 – 046/17. Externer Link: https://www.bundestag.de/resource/blob/503066/8755d9ab3e2051bfa76cc514be96041f/wd-3-046-17-pdf-data.pdf (Zugriff: 9.8.2019).

  1. Fußnote  [3] BT-Drs. 18/7151. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 18/6959 – Sogenannte islamistische Gefährder. Externer Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/071/1807151.pdf (Zugriff: 9.8.2019).
  1. Fußnote  [4] Bundeskriminalamt: Politisch motivierte Kriminalität. Externer Link: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/pmk.html (Zugriff: 9.8.2019).
  1. Fußnote  [5] Diese Aufstellung beruht auf einer journalistischen Abfrage der Zahlen beim BKA, die auf Twitter veröffentlich wurde (Externer Link: https://twitter.com/FlorianFlade/status/1199697804886712323?s=20). Die Herkunft der Daten wurde durch Rücksprache mit dem Journalisten am 27.11.2019 bestätigt.
  1. Fußnote  [6] Bundeskriminalamt: Politisch motivierte Kriminalität. Externer Link: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/pmk.html (Zugriff: 9.8.2019).
  1. Fußnote  [7] Bundeskriminalamt (2017): Presseinformation: Neues Instrument zur Risikobewertung von potentiellen Gewaltstraftätern. 2. Februar. Externer Link: https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2017/Presse2017/170202_Radar.html (Zugriff: 9.8.2019).
  1. Fußnote  [8] Tagesspiegel (2019): Weiterhin um die 400 islamistische Gefährder in Deutschland. 6. März. Externer Link: https://www.tagesspiegel.de/politik/terrorgefahr-weiterhin-um-die-400-islamistische-gefaehrder-in-deutschland/24070206.html (Zugriff 11.11.19)
  1. Fußnote  [9] Bundesverwaltungsgericht (2017): Beschluss vom 13.07.2017 – BVerwG 1 VR 3.17. Externer Link: https://www.bverwg.de/130717B1VR3.17.0 (Zugriff 11.11.19)
  1. Fußnote  [10] Schwarz, K.-A. (2017): Sachverständige Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und der SPD für ein Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BT-Drs. 18/11163). Deutscher Bundestag. Ausschussdrucksache 18(4)806 G. Externer Link: https://www.bundestag.de/resource/blob/498694/76f82280dcc2c6f16722b181cada3b34/18-4-806-G-data.pdf (Zugriff: 16.12.2019).
  1. Fußnote  [11] Wegner, M. & Hunold, D. (2017): Die Transformation der Sicherheitsarchitektur – die Gefährdergesetze im Lichte des Vorsorge-Paradigmas. KriPoZ (6), S. 367-375, S. 327f.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz „CC BY-NC-ND 3.0 DE – Namensnennung – Nicht-kommerziell – Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland“ veröffentlicht. Autoren/-innen: Daniela Hunold, Jan Raudszus für bpb.de. Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE und der Autoren/-innen teilen. Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.

Originaltext hier

04/28/20

Smart Borders: „Intelligente“ Schengenraum-Außengrenzen

Smart Borders – intelligente Außengrenzen des Schengenraums?

Goetz Herrmann, (für bpb) 13.01.2020 / 4 Minuten zu lesen

Offen und sicher sollen sie sein. Sie sollen die Zirkulation von Waren, Kapital und Personen ermöglichen, gleichzeitig aber irreguläre Bewegungen verhindern. Ein Beitrag über Grenzen als „Filter“ und Konzepte ihrer Digitalisierung.

Scanner des Smart Borders Grenzkontrollsystems am Flughafen Frankfurt/Main. Das Smart Borders Package soll ein besseres Management der Außengrenzen der EU ermöglichen. (© dpa)

Was sind Smart Borders?

Unter Smart Borders – intelligenten Grenzen – wird ein Bündel an Maßnahmen und Technologien zur Überwachung der Grenzen des Schengenraumes verstanden. Das 2013 auf den Weg gebrachte Smart Borders Package soll aus Sicht der Europäischen Kommission (EK) ein besseres Management der Außengrenzen ermöglichen, effektiver Interner Link: irregulärer Migration entgegenwirken und einen „Beitrag zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität“ Zur Auflösung der Fußnote[1] leisten. Dazu werden Informationen über Nicht-EU-Bürger_innen (Drittstaatangehörige) gesammelt. Gleichzeitig sollen Grenzübertritte schneller vonstattengehen. Eine zentrale Rolle spielen dabei Informationssysteme wie das „Einreise-/Ausreisesystem“ (Entry-Exit-System, EES), die zu einer Automatisierung der Grenzkontrollen beitragen sollen. In diesen Datenbanken können große Mengen an Informationen zusammengefasst werden, auf die Behörden in ganz Europa Zugriff haben.

Der Kontext: Bordermanagement

Die Smart Borders Initiative der EU vollzieht sich vor dem Hintergrund eines weltweiten Transformationsprozesses von Grenzen. Dabei treten neben Modelle einer klassischen souveränen Grenzsicherungspolitik (Interner Link: manifest im Bild einer Mauer) Konzepte des Grenzmanagements. Diese streben an, Sicherheitsrisiken abzuwenden, gleichzeitig aber ein hohes Maß an Mobilität aufrechtzuerhalten. Zur Auflösung der Fußnote[2] Dies sei nötig, da eine prosperierende Gesellschaft auf ein hohes Maß an Mobilität und Zirkulation von Personen, Waren und Kapitel angewiesen sei. Aus dieser Offenheit gingen jedoch gleichzeitig Bedrohungen hervor, „da Terroristen und andere Kriminelle danach trachten, diese Freiheiten zu zerstörerischen und böswilligen Zwecken zu missbrauchen“. Zur Auflösung der Fußnote[3] Demnach müssten „Grenzen als Sortiermaschinen“ Zur Auflösung der Fußnote[4] oder wie eine „firewall“ Zur Auflösung der Fußnote[5] operieren und gefährliche Elemente aus dem komplexen Fluss transnationaler Zirkulation herausfiltern. Zur Auflösung der Fußnote[6] Grenz- und Sicherheitspolitik richten ihren Fokus also verstärkt auf transnationale Mobilität.

Die EU setzt mit ihrem Konzept des „integrierten Grenzmanagements“ auf die Zusammenarbeit mit Anrainerstaaten Zur Auflösung der Fußnote[7], etwa in Form von Mobilitätspartnerschaften Zur Auflösung der Fußnote[8], und den umfangreichen Informationsaustausch „zwischen Grenzschutzbehörden und anderen Strafverfolgungsbehörden“. Zur Auflösung der Fußnote[9] Dabei ruhen große Hoffnungen auf neuester Informations- und Kommunikationstechnologie.

Das Smart Borders Package

Das Smart Borders Package wurde erstmalig am 28. Februar 2013 von der damaligen EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström auf einer Pressekonferenz präsentiert. Dabei bezog sie sich auf Pläne der Kommission von 2008, worin bereits die Einführung eines Entry-Exit-Systems und die erleichterte Einreise für als vertrauenswürdig eingestufte und registrierte Vielreisende, das „Registered Traveller Programme“ (RTP), gefordert wurden. Gegen Letzteres regte sich v.a. im Europäischen Parlament Widerstand, sodass es 2016 zurückgezogen wurde. Im Oktober 2017 stimmten das Europäische Parlament und der Rat der EU einer modifizierten Version des Entry-Exit-Systems zu, das bis 2020 vollständig implementiert sein und rund 480 Millionen Euro kosten sollte. Zur Auflösung der Fußnote[10] Inzwischen wird mit einer operativen Inbetriebnahme im Jahr 2021 gerechnet. Zur Auflösung der Fußnote[11]

Datenbanken

Innenkommissarin Malmström präsentierte die im Smart Borders Package vorgeschlagenen Technologien als Grundstein für ein „offeneres“ und zugleich „sichereres“ Europa. Zur Auflösung der Fußnote[12] Das deutet bereits an, welche wichtige Rolle „einschlägigen Informationsinstrumenten“ Zur Auflösung der Fußnote[13] im Bereich des Grenzmanagements und der Sicherheitspolitik zugesprochen wird. Tatsächlich verfügt die EU über mehrere solcher „Informationssysteme“, die „zusammengenommen ein komplexes Muster einschlägiger Datenbanken“ Zur Auflösung der Fußnote[14] bilden. Die drei bisher wichtigsten sind das Interner Link: Schengener Informationssystem (SIS), worin u.a. Personen- und Sachfahndungen (z.B. gestohlene Fahrzeuge) eingetragen sind, das Visa Information System (VIS) mit Daten über erteilte Visa für Kurzzeitaufenthalte und Interner Link: EURODAC, eine Datenbank, in der Fingerabdrücke von Personen gesammelt werden, die einen Asylantrag gestellt haben oder ohne legalen Aufenthaltsstatus in einem Mitgliedstaat aufgegriffen wurden.

Das Entry-Exit-System soll diese Informationssysteme ergänzen. Darin sollen sowohl Drittstaatsangehörige erfasst werden, die sich für einen Kurzaufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten dürfen, als auch Personen, denen Einreise und Aufenthalt verweigert wurden. Zur Auflösung der Fußnote[15] Gespeichert werden Datum und Ort der Einreise sowie die Dauer des autorisierten Aufenthalts. Zur Auflösung der Fußnote[16] Die zentrale Speicherung dieser Informationen soll v.a. dabei helfen, eingereiste „Overstayer“ zu ermitteln, also Personen, die zwar mit einem gültigen Visum den Schengenraum betreten haben, aber ihn nach Ablauf des Visums nicht wieder verlassen. Zur Auflösung der Fußnote[17] Im Entry-Exit-System werden neben Kenndaten einer Person auch biometrische Informationen erfasst, in diesem Falle vier Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild. Dies soll Dokumentenfälschungen erschweren. Entry-Exit-System und Visa Information System sollen auch miteinander verknüpft werden, also den direkten Zugriff auf die jeweiligen Daten ermöglichen.

Kritik

Wie effektiv die angestrebten Maßnahmen tatsächlich sein werden, ist schwer einzuschätzen, da „Interner Link: Sicherheit“ kaum messbar ist. Kritiker_innen bezweifeln, dass die Überwachung von Mobilität Terroranschläge wirksam verhindern kann, da nur wenige Attentäter_innen in der Vergangenheit von außerhalb des Schengenraums kamen oder im Zuge irregulärer Reisebewegungen unentdeckt nach Europa gelangt sind. Zur Auflösung der Fußnote[18] Der Großteil der Kritik an Bestrebungen zur Errichtung einer Smart Border bezieht sich jedoch auf Interner Link: datenschutzrechtliche Probleme. Diese entstehen aus der massenhaften Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und dem Austausch von personenbezogenen Daten: So sah beispielsweise 2013 der Europäische Datenschutzbeauftragte Verstöße gegen Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens) und 8 (Schutz personenbezogener Daten) der EU-Grundrechtecharta. Zur Auflösung der Fußnote[19] Ebenso gilt die Vermengung von sicherheits- und migrationspolitischen Fragen als problematisch. Dass dies durch die neuen Technologien forciert wird, zeigt das Beispiel der Praxis des „cross-referencing“ von Datenbanken: Dadurch wird die ehemals auf Papierlisten geführte kleine Gruppe unerwünschter Personen – primär Terrorist_innen und Schwerkriminelle – mit der weitaus größeren Personengruppe in Verbindung gebracht, die wegen kleinerer Verstöße gegen Aufenthaltsrecht oder Visaüberschreitung erfasst wurden. Zur Auflösung der Fußnote[20]

Dieser Artikel ist Teil des Kurzdossiers „Interner Link: Migration und Sicherheit„.

Bigo, Didier (2011): Freedom and speed in enlarged borderzones. In: Vicki Squire (Hg.): The contested politics of mobility. Borderzones and irregularity. London: Routledge (Routledge advances in international relations and global politics, 87), S. 31–50.

Bigo, Didier; Brouwer, Evelien Renate; Carrera, Sergio; Guild, Elspeth; Guittet, Emmanuel-P; Jeandesboz, Julien et al. (2015): The EU counter-terrorism policy responses to the attacks in Paris. Towards an EU security and liberty agenda. Brüssel (CEPS paper in liberty and security in Europe).

Broeders, Dennis; Hampshire, James (2013): Dreaming of Seamless Borders. ICTs and the Pre-Emptive Governance of Mobility in Europe. In: Journal of Ethnic and Migration Studies 39 (8), S. 1201–1218.

Europäische Kommission (EK) (2016a): Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat. Brüssel.

Europäische Kommission (EK) (2016b): Proposal for a Regulation of the European Parliament and the Council: establishing an Entry/Exit System (EES) to register entry and exit data and refusal of entry data of third country nationals crossing the external borders of the Member States of the European Union and determining the conditions for access to the EES for law enforcement purposes and amending Regulation (EC) No 767/2008 and Regulation (EU) No 1077/2011. Brüssel.

Europäische Kommission (EK) (2008): Vorbereitung der nächsten Schritte für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Brüssel.

Europäisches Parlament (EP); Rat der Europäischen Union (Rat) (2017): Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) vom 30. November 2017 zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011. In: Amtsblatt der Europäischen Union.

Herrmann, Goetz (2018): Reflexive Sicherheit, Freiheit und Grenzmanagement in der Europäischen Union. Die Reterritorialisierung emergenter Bedrohungsgefüge. Wiesbaden: Springer VS.

Lenz, Ramona (2010): Mobilitäten in Europa. Migration und Tourismus auf Kreta und Zypern im Kontext des europäischen Grenzregimes. Wiesbaden: Springer VS.

Mau, Steffen (2010): Grenzen als Sortiermaschinen. In: Welttrends. Zeitschrift für internationale Politik 71, S. 57-66.

Rat der Europäischen Union (Rat) (2010): Strategie für die innere Sicherheit der Europäischen Union. Auf dem Weg zu einem europäischen Sicherheitsmodell. Europäischer Rat; Europäische Union. Luxemburg.

Walters, William (2009): Europe’s Borders. In: Chris Rumford (Hg.): The SAGE Handbook of European Studies. Los Angeles, Calif.: SAGE, S. 485–505.

Fussnoten

Zur Erwähnung der Fußnote  [1]

EK (2016a), S. 14.

Zur Erwähnung der Fußnote  [2]

Vgl. Herrmann (2018), S. 227.

Zur Erwähnung der Fußnote  [3]

Rat (2010), S. 11.

Zur Erwähnung der Fußnote  [4]

Mau (2010).

Zur Erwähnung der Fußnote  [5]

Walters (2009), S. 492.

Zur Erwähnung der Fußnote  [6]

Vgl. Bigo (2011), S. 35.

Zur Erwähnung der Fußnote  [7]

Vgl. Rat (2010), S. 28.

Zur Erwähnung der Fußnote  [8]

Die Partnerstaaten erhalten dabei finanzielle Mittel oder Visaerleichterungen, wenn sie sich an den Grenzsicherungsmaßnahmen der EU beteiligen. Vgl. Lenz (2010).

Zur Erwähnung der Fußnote  [9]

Rat (2009), S. 56.

Zur Erwähnung der Fußnote  [10]

Vgl. EK (2016b), S. 6. Eine Zusammenfassung der Änderungen gegenüber dem Vorschlag von 2013 findet sich unter: Externer Link: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-1249_en.htm (Zugriff: 18.6.2019).

Zur Erwähnung der Fußnote  [11]

Externer Link: https://ees.secunet.com/de/fakten-zum-entry-exit-system/ (Zugriff: 18.6.2019).

Zur Erwähnung der Fußnote  [12]

Vgl. Externer Link: http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-13-172_en.htm

Zur Erwähnung der Fußnote  [13]

EK (2016a), S. 2.

Zur Erwähnung der Fußnote  [14]

Ebd., S. 6.

Zur Erwähnung der Fußnote  [15]

Vgl. EP/Rat (2017), S. 21.

Zur Erwähnung der Fußnote  [16]

Vgl. EK (2008), S. 8.

Zur Erwähnung der Fußnote  [17]

Vgl. ebd., S. 5.

Zur Erwähnung der Fußnote  [18]

Vgl. Bigo et.al. (2015), S. 10.

Zur Erwähnung der Fußnote  [19]

Externer Link: https://edri.org/smart-borders-the-challenges-remain-a-year-after-its-adoption/

Zur Erwähnung der Fußnote  [20]

Vgl. Broeders/Hampshire (2013), S. 1208.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz „CC BY-NC-ND 3.0 DE – Namensnennung – Nicht-kommerziell – Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland“ veröffentlicht. Autor/-in: Goetz Herrmann für bpb.de.
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04/23/20

Graphic Novel-Rezension: Transgender Digitalkultur

Hermine Humboldt

Peer Jongeling: „Hattest du eigentlich schon die Operation?“, Berlin 2020.

Als 2016 der Kulturphilosoph Felix Stalder seine „Kultur der Digitalität“ entwarf, begann er seinen Ausflug ins 21.Jahrhundert mit dem ESC 2014, den die glamouröse Diva mit Bart, Conchita Wurst, souverän gegen alle sexistischen Anfeindungen gewann. Damals galt es ein Zeichen zu setzen für Diversität und das Recht des Individuums, sich selbst zu definieren. Ein Zeichen gegen das immer aggressivere Maulen und Pöbeln der Homophobie-geschüttelten Reaktionäre, der braunen Brüder und Nationalisten mit ihrem Geraune über angeblichen Kulturverfall, Dekadenz und ein drohendes „Gayropa“. Wenn Trump und Putin etwas verbindet -außer dubiosen Immoblien-Deals in Moskau-, dann wohl die Kunst, auf diesen dunklen Ängsten des Mainstreams ihre Propaganda-Tarantella zu spielen. Felix Stalder sieht hier die Wurzel einer Vielfalt feiernden „Kultur der Digitalität“, deren Netzmedien und Digitalkultur der Diversität nur technologisch zum Durchbruch verhalfen.

Was ist aber mit unserer Conchita und allen anderen Queer- und Trans-Menschen? Heteronormalos genießen die Kulturvielfalt auf Sofa, Smartphone usw., selbst im träge-konservativen ZDF-Krimi tummeln sich inzwischen einige homosexuelle, farbige oder sonst nicht „Normale“ in der hölzernen Handlung. Aber bis das ESC-Spektakel wirklich in der zwischenmenschlichen Alltagskultur Schule macht, ist noch ein langer Weg. Peer Jongeling geht ihn und widmet dem heißen Thema ein sozialkritisches Comic, umschifft dabei heikle Fallgruben. Es geht um Erotik und Körperlichkeit, doch die tonnenförmig an Pinguine erinnernden Figuren lassen auch bei Sexszenen kaum voyeuristische Blickweisen aufkommen. Und karikaturhaft-humoristische Pointen lockern die ernste Story auf.

Ein Himmel voller Gender-Sternchen

Immer noch regen sich manche KritikerInnen über Schreiber*innen auf, die diese oder jene Gender-Schreibweise bevorzugen, derweil haben reale Transgender ernstere Probleme: Anfeindungen, Diskriminierung, Outing, Kleiderkauf, Namensänderung bis hin zur Frage nach der operativen Geschlechtsumwandlung. „Ari, Lilly, Paul und Ray erzählen aus ihrem Leben als Transgender“, erklärt das grellrote Backcover, verziert mit blaugrün-floralen Ornamenten, aus denen sich menschliche Arme schlängeln. Autorin Peer Jongeling tritt einleitend selbst auf:

„Hallo ich bin Peer! In diesem Heft habe ich mehrere Kurzgeschichten zum Thema Transidentität zusammengefasst. Sie basieren auf wahren Gegebenheiten und verarbeiten sowohl Erfahrungen von Trans-Personen als auch persönliche Erlebnisse. Die Protagonisten sind frei erfunden und stellen keine echten Personen dar. Ebenso sind sie individuelle Charaktere und keine verallgemeinernde Repräsentation von transidenten Menschen. Tschüss und viel Spass.“

Die Story beginnt lehrbuchartig: „Mein Name ist Paul. Auf diesen Seiten werden ein paar wichtige Begriffe erklärt,“ verkündet eine der Hauptpersonen für die erste von zwei Doppelseiten mit Erklärungs-Sprechblasen, die aus quasi vom Einband her herüber wuchernden Pflanzen sprießen. Von „Transgender, Trans, Transident: Personen, die sich mit dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht identifizieren können.“ über „Misgendern: Als ein Geschlecht adressiert werden, welches nicht der Identität entspricht.“ und „Dysphorie: Das Unwohlsein mit dem eigenen Körper. Für Trans-Personen oft auf Geschlechtsmerkmale bezogen.“ bis zu „Passing: Trans-Menschen, die aussehen ‚wie‘ ihr angestrebtes Geschlecht. Kritisierter Begriff, da impliziert wird, dass sie nur so aussehen.“ So werden neun Genderbegriffe erklärt.

Dann geht es los -mit dem tränenreichen Outing: „Mama ich bin keine Frau und ich möchte ab jetzt als Mann leben. Ich bin Transgender.“ „Was ist denn Transgender?“ Beim folgenden „Shopping mit Lilly“ geht’s um den Kleiderkauf, wo neben unpassenden Größen auch andere KundInnen nerven: „Mama, was ist das da?“ – „Ich bin kein ‚Dasda‘, ich bin eine Frau.“ „Und wieso ist deine Stimme so tief?“ – „Das geht dich nichts an!“ Beim Bezahlen nörgelt der Kassierer über die Kreditkarte: „Da steht ein Männername drauf, Sie können nur mit ihrer eigenen Karte zahlen.“

Noch unangenehmer wird es für den männlichen Trans-Menschen bei der gynökologischen Untersuchung seiner zu Identität und Aussehen (noch?) nicht passenden Unterleibsorgane. Nicht viel einfacher ist die amtliche Vornamens- und Personenstandsänderung, bei der eine psychologische Begutachtung mit sehr intimen Fragen ansteht: „Und wie oft masturbieren Sie im Monat?“. Harmloser ist das Trans-Bettgeflüster und die Besuche von Party oder Fitness-Club. Ein pädagogisch wertvoller Einblick in die Mensch*innen hinter dem Gender-Sternchen, der z.B. die Frage aufwirft, ob die standardmäßig gestellte Frage nach dem Geschlecht seitens Behörden, Arbeitgebern, Firmen usw. noch zeitgemäß ist. Nach unserer „Rasse“ fragt uns schließlich auch keiner mehr (hoffentlich bleibt das auch so). Die Kultur der Digitalität braucht Diversität und Hybridisierung, die zuletzt auch unsere Körper erfasst. Vorsicht und Rücksicht sind dabei die wichtigsten Forderungen.

Peer Jongeling: „Hattest du eigentlich schon die Operation?“, Berlin: Jaja-Verlag 2020, 40 S., 11,00 Euro, https://www.jajaverlag.com/autoren/peer-jongeling/

www.peerjongeling.de

03/23/20

Graphic Novel-Rezension: Gen Z Subjekt Bewusstseinsstrom

Hermine Humboldt

Paulina Stulin: Bei mir zu Hause, Berlin 2020

Der Einband zeigt aus der Perspektive einer Taube das Dach des im Titel genannten Hauses. Des Daches, unter dem die Comicautorin lebt. Sie selbst sitzt mit einer Kaffeetasse im offenen Klappfenster und lässt ihren Geist die heutige Subjektivität erkunden -in den Bildern einer Graphic Novel, die ein Graphic Diary ist.

Der Ziegelstein von Comic-Book liegt 615 Seiten schwer in der Hand wie ein Lexikon. Oder wie der Ulysses von James Joyce. Dessen Erzählweise im Bewusstseinsstrom eifert das grafische Tagebuch von Paulina Stulin teilweise nach. Für eine Künstlerin ist es jedoch ein realistisch-bodenständiges Bewusstsein, das da in Bildern auf die Leserin einströmt. Oder ist das nur wieder eines der uns allen andressierten Klischees, gegen die Paulina tapfer ankämpft? Die verträumte Fantastin mit der Feder der Muse? Welcher Muse? Wohl weniger Thalia (Komödie) als Kalliope (Epos), am ehesten vielleicht doch Melpomene (Tragödie). Es geht weniger um Träume als um gelebte Politik der streitbaren Frau, um Rassismus, Kapitalismus und die sexistische Zurichtung von Frauen, um dümmliche Zeitgenossen, AfD-Propagandisten, auch den Kampf gegen die eigene Bequemlichkeit als relativ privilegierte Bohemienne, einen Kampf mit den Verlockungen fetter Speisen und schlanker Jünglinge. Dabei schont sich die Autorin nicht, es ist keine Chronik verlogener Selfies, die eitel Sonnenschein vorspiegeln sollen.

Augen Blicke Perspektiven

Der Einband zeigt, vielleicht aus der Perspektive einer auf einem Erker hockenden Taube, das Dach des im Titel genannten Hauses, des Hauses, unter dem die Comicautorin lebt. Sie selbst sitzt in schwarzer Jeans und gleichfarbigem Trägerhemd mit der Kaffeetasse im offenen Klappfenster. Weniger verträumt als energisch schaut sie über die mit vier- bis fünfstöckigen Mietshäusern bebaute Straße hinweg in einen hellblauen Himmel, den ein kleiner Möwenschwarm bevölkert. Das dachziegelrote Backcover beantwortet die selbst gestellte Frage: „Wie fühlt es sich an, in den späten Zehnerjahren des 21.Jahrhunderts auf der Welt zu sein? Auf diese Frage gibt es 7 Milliarden Antworten. Eine davon ist dieses Comic.

Lässt frau unter einigem Kraftaufwand die gut 600 Seiten als Daumenkino noch einmal passieren, überwiegen Schwarz und dunkle gedeckte Farben, unterbrochen von hellen Passagen mit viel nackter Haut und einigen rot-orangenen Einsprengseln von Lagerfeuerromantik, Party oder Drogenrausch. Obwohl mich anfangs die Normalität, um nicht zu sagen Banalität der Ereignisse leicht irritierte, hat mich die Story schnell gepackt, ich konnte das Buch nicht aus der Hand legen. Das erste Bild zeigt das schöne braune Auge der Künstlerin, einen weiblichen Blick, sehr offen, vielleicht staunend, vielleicht nachdenklich. Frau blättert um und sieht, was sie sieht: Eine Taube auf einem Mauervorsprung durch das Dachfenster ihrer Studentinnenbude. Darunter: Ihr Gesicht ab Nase abwärts, eine Zigarette in sexy geschwungenen Lippen wird entzündet. Nächste Seite: Ihr Blick auf den Rauch der zur Zimmerdecke strömt. Ihr Finger schnippt Glut in den Aschenbecher. Dann ihre Augen, diesmal als Augenpaar, mit müdem Blick, desillusioniert.

Nächste Seite: Die Rauchende sitzt auf dem Bett, jetzt trauriger, fast verzweifelter Blick. Sie zieht. Rauch steigt auf. Nächste Seite: Ein Bärtiger, ebenfalls traurig rauchend. Acht schweigende Seiten, wir ahnen dass die beiden Gegenübersitzenden Probleme haben. Er spricht zuerst: „Komisch, ich hätte nicht gedacht, dass es so abgeklärt mit uns zu Ende geht.“ Aha. Wir sind in einer Trennungsszene. Die zieht sich über acht Seiten, mit einigen Sprechblasen voller Vorwürfe, aber es bleibt bei einer Vernunfttrennung. Dann vier Seiten sie allein beim schmollen, Musikhören, putzen, Joga, am Computer. Dann 17 Seiten schwarzer Tönung: Sie trifft ihn abends wieder beim Imbiss, diesmal wird der Streit lauter, endet in gemeinsamem Schweigen. Nächster Morgen: Sonnenaufgang über den Dächern von Darmstadt, sieben Seiten Stadtlandschaft, dann sind wir beim Titelbild des Bandes, etwas verschobener Bildausschnitt, und verstehen nun den entschlossenen Blick der Kaffeetrinkerin: Es muss sich etwas ändern. Aber erst wird Bilanz gezogen: „Dreizehn Jahre wohne ich nun schon hier. Meine Höhle in der Höhe. Mein Elfenbeinturm. Hier ist der sicherste Ort der Welt.“ Von dem aus sich Paulina ins Leben stürzt.

Politik Argumente Schwächen

Die Bilder entfalten Sogwirkung. Sie trifft Freunde, schleppt sich Lover ab, nimmt Drogen, OP nach Fahrradunfall, Urlaub in Spanien mit Exibitionist am Strand und Magic Mushrooms, heiße Diskussionen auf Parties, bei denen sie mit ihren Ansichten aneckt, als „Linksradikale“ angebrüllt wird. Bei solchen Partie-Polit-Diskussionen offenbart Paulina Stulin leider argumentative Schwächen, die wohl zeigen, dass sie sich -obwohl erklärte Linke- sich nicht wirklich aus linken Medien informiert. Was sie vorbringt ist ein durch linke Sichtweise gefilterter Mainstream, der dort gegen einen rechtsgefilterten Mainstream steht: Es entsteht eine inhaltlich flache Debatte adressatlosen Moralisierens, die als Minimalkonsens nur die Gefahr des Neofaschismus kennt. Kritik an westlichen Herrschenden, ob politische oder ökonomische Machteliten, wird dadurch wie in orwellscher Big-Brother-Hirnwäsche unmöglich gemacht. Ein Dialog der Protagonistin mit einem Party-Normalo:

„Pauli, du willst mit doch jetzt nicht erzählen, dass du ernsthaft glaubst, dass wir ganz Syrien nach Deutschland holen können!“ „Was willst du sonst machen, wenn Menschen versuchen, die Grenzen zu passieren? Sie abknallen?“ „Ich will gar nichts!“ (Der Typ schreit mit wutverzerrtem Gesicht.) „Also ja?“ (Paulina guckt erst mit offenem Mund, fängt dann an zu weinen.) „“Na sehr schön, jetzt leg noch ein paar Tränen drauf, um mir reinzudrücken, wie fies und gemein ich bin… Du geilst dich doch grad nur an deiner eigenen Betroffenheit auf, sonst nichts!“ (Andere Partygäste intervenieren, man fühlt sich im Vergnügen unangenehm belästigt.) „Ey, ihr beiden, macht euch mal locker!“ Paulina verlässt die Party, geht einsam und frustriert nach Hause (S.447-58).

Paulina hat leider das Scheinargument „Wir können doch nicht alle ins Land lassen“ nicht als solches erkannt: Aus „wir können nicht alle“ folgt nicht logisch, dass wir die ein oder zwei Millionen, die jetzt noch kommen könnten, draußen lassen müssen. Aus: „Du kannst ja nicht die ganze Luft in diesem Raum einatmen“ folgt schließlich auch nicht, dass du jetzt ersticken musst. Außerdem: Diese zwei Millionen könnten wir relativ leicht aufnehmen und integrieren -eine linke Umverteilungspolitik nebst Reichen- und Erbschaftssteuern und neu geschaffenen Arbeitsplätzen vorausgesetzt. Auch so etwas zu fordern fällt Paulina nicht ein -trotzdem wird sie vom „Party-Normalo“ als „linksradikale“ Ideologin angepöbelt.

Auf die Frage nach den Fluchtursachen besagter Syrer kommt Paulina auch nicht, also auf die von Westmachthabern, -Geheimdiensten, -Konzernen überall angezettelten Kriege, Bürgerkriege und Wirtschaftskriege -wie etwa in Irak, Venezuela, hier: Syrien, wo die ersten Unruhen gegen Assad von Außen gesteuert waren. Es waren nur in unseren Leitmedien ein paar Jugendliche allein, die Assad mit Graffiti ärgerten, verschwiegen werden immer wieder gewaltsame Terrorakte gegen Polizisten, die Gegengewalt provozieren sollten. Warum? Um den Nato-Staaten einen Kriegsgrund zu liefern, um die Abramowitz-Doktrin der USA umzusetzen, eine Hauptaufgabe der CIA. Nachlesbar wäre das in Medienkritik an unserem Mainstream, in der Enthüllung seiner Propaganda (z.B.MH17), in Geschichtsbüchern nicht westregime-treuer Historiker wie Daniele Ganser.

Aber all das wird täglich totgeschwiegen eben vom Medien-Mainstream, den Paulina überwiegend zu konsumieren scheint -also hat sie z.B. auch ökonomisches Unrecht oder  WikiLeaks und Julian Assange  eher nicht auf ihrem Schirm… Bücherlesen gehört laut ihrem Graphic Diary leider eher nicht zu ihren Aktivitäten und linke Politblogs wohl auch eher nicht -die Mainstream-Medien-Hypnose, von der Nobelpreisträger Harold Pinter in seiner Nobelspeech sprach, wirkt eben auch auf viele Menschen, die mit dem Herzen links stehen. Sie werden desinformiert, verwirrt und von wirksamer Politik nachhaltig abgelenkt. Darum sind die Machtverhältnisse bei uns so, wie sie sind.

Da bleibt Paulina mangels Argumenten oft nur der Gefühlsausbruch, aber oft auch die herzerfrischende Aktion: Auf der Straße, es ist wohl gerade Wahlkampfzeit, greift sich Paulina am AfD-Stand alle Broschüren und rennt weg, sie fetzt AfD-Aufkleber von Laternenmasten. Sie brüskiert auch bourgeoise Bürgerinitiativler, die Unterschriften für eine Umgehungsstraße sammeln, reißt ihnen die Liste mit schon gesammelten Namen weg und zerfetzt sie: Umgehungsstraßen produzieren nur neuen Autoverkehr! Baut lieber Verkehrsberuhigungen und fördert den ÖPNV!

Großstädtischer Alltag, mit Arbeit, Leute treffen, Einsamkeit, Fressorgien, gefolgt von Diät und Abspecken, Demos für Solidarität mit Flüchtlingen und gegen die Klimaverbrechen unserer Zeit. Ein ganz normales Leben eben. In einem empfehlenswerten Comic.

Paulina Stulin: Bei mir zu Hause, Berlin: Jaja-Verlag 2020, 615 S., 35,00 Euro

02/18/19

Das ARD-Framing-Gutachten

aus Netzpolitik.org

Wir veröffentlichen das Framing-Gutachten der ARD

Die ARD hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die eigene Kommunikation zu verbessern. Das Gutachten wurde bisher nicht veröffentlicht, ist aber bereits Teil einer öffentlichen Debatte. Wir veröffentlichen das Gutachten, damit sich alle Beitragszahlende aus der Originalquelle informieren können und an der Debatte informierter teilhaben können.

17.02.2019 Markus Beckedahl, Leonhard Dobusch

Die ARD hat bei der Sprach- und Kognitionswissenschaftlerin Elisabeth Wehling ein Gutachten in Auftrag gegeben um sich beraten zu lassen, wie man die Vorzüge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Erkenntnisse der Framing-Theorie kommunizieren kann. Das Gutachten dient laut ARD als „Denkanstoß und Diskussionsgrundlage“ für interne Zwecke. (Update: Es gibt nun eine weitere Stellungnahme der ARD dazu.)

Allerdings wurde es schnell Bestandteil einer öffentlichen Debatte, weil das Gutachten mittlerweile außerhalb der ARD zirkuliert. Und gerade rechte Webseiten machen mit dem ausgewählten Zitieren aus dem Text massiv Stimmung gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und tun dabei so, als wäre diese Diskussionsgrundlage bereits beschlossene Sache einer Kommunikationsstrategie mit dem Ziel, die öffentliche Wahrnehmung zu „manipulieren“. Im Interview mit meedia.de argumentiert die ARD-Generalsekretärin Susanne Pfab, dass dies keine „Mitarbeiteranweisung“ sei, sondern eine Diskussionsgrundlage zur Sensibilisierung bei der Verwendung von Sprache und Sprachbildern. In dem Interview distanziert sie sich auch persönlich von einzelnen in dem Gutachten vorgeschlagenen Sprachbildern wie „Profitzensur“.

Zensurheberrecht nährt Manipulationsängste

Die ARD-Pressestelle begründet eine Nicht-Veröffentlichung damit, dass man es „aus urheberrechtlichen Gründen“ nicht veröffentlichen könne. Man kann von der ARD und dem öffentlich-rechtlichen System halten was man will. Aber gerade mit diese Vorgehensweise und dem Anschein von Intransparenz erweist die Anstalt der Debatte um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einen Bärendienst, denn sie spielt damit den rechten Narrativen in die Hände, dass man es geheim halten wolle und etwas zu verbergen hätte.

Für eine öffentliche Debatte ist es aber wichtig, dass sich alle Interessierten aus der Diskussionsgrundlage informieren können. Das Gutachten wurde aus öffentlichen Geldern finanziert und sollte selbstverständlich auch nach dem Grundsatz „Öffentliches Geld, öffentliches Gut“ („Public money, public good“) allen Beitragszahlenden verfügbar sein. Damit sich mehr Menschen aus der Originalquelle informieren und an der Diskussion teilnehmen können.

Man kann nicht nicht framen

Wir veröffentlichen deshalb das Gutachten in einer PDF-Version. Von der Verfasserin des Gutachtens, Elisabeth Wehling, ist im vergangen Jahr das Buch „Politisches Framing – Wie eine Nation sich ihr Denken einredet – und daraus Politik macht“ im Ullstein Buchverlag erschienen. Vor zwei Jahren sprach sie auf der re:publica über „Die Macht der Sprachbilder – Politisches Framing und neurokognitive Kampagnenführung“.

Gerade wenn man sich aus der Originalquelle informieren kann, sieht man, dass die Dämonisierung nicht gerechtfertigt ist. Denn wenn es eine Einsicht des Kommunikationswissenschaftlers Paul Watzlawick gibt, die sich quasi universeller Bekanntheit erfreut, dann dass wir nicht nicht kommunizieren können. Diese Binsenweisheit gilt sinngemäß nicht nur für Kommunikation an sich, sondern auch für (Teil-)Aspekte verschiedener Arten von Kommunikation wie eben Framing. So ist zum Beispiel mit jeder Wortwahl in einem Text immer auch ein bestimmtes Framing verbunden, das beim Lesenden bestimmte Assoziationen oder Gefühle auslösen kann. Egal ob „Staatsfunk“, „öffentlich-rechtlicher Sender“ oder „gemeinsamer, freier Rundfunk ARD“ wie im Gutachten von Elisabeth Wehling, jeder Begriff löst andere Assoziationen aus, steht für ein anderes Framing.

Wenn es aber keine Kommunikation ohne Framing gibt, kann es durchaus sinnvoll sein, dominante Frames in der eigenen Kommunikation zu reflektieren. Sich dabei professionelle Unterstützung zu holen, ist ebenfalls nicht abwegig. Fragwürdig ist hingegen schon eher, wie sehr die ARD die Interpretation – das Framing – dieses Reflexionsprozesses anderen überlässt, indem sie entsprechende Dokumente zurückhält. Genau das stützt nämlich das Framing des Gutachtens als „Manipulation“, was rechte Gegner öffentlich-rechtlicher Medien genüsslich befeuern.

Update:

Elisabeth Wehling hat auf ihrer Webseite eine „Klarstellung zur aktuellen Debatte“ veröffentlicht.

Die vorgegebenen Themen und Einordnungen zu Auftrag und Bedeutung der öffentlich-rechtlichen ARD wurden in Workshops (bei meiner Anwesenheit) diskutiert und im finalen Dokument auch entsprechend abgebildet. Darum finden sich auch Begrifflichkeiten darin, die keineswegs als Empfehlung anzusehen sind. Das Ergebnis dieser Workshops wurde zusammenfasst und ergänzt, sowie auf Inkohärenzen hingewiesen. Das Dokument wurde als interne Arbeits- und Diskussionsunterlage verfasst, um damit eine breite Grundlage an Optionen zu haben, was davon für eine etwaig daraus abzuleitende Kommunikationsmaßnahmen genutzt werden soll, und was jedenfalls nicht.

Das Gutachten ist jetzt bereits zwei Jahre alt. Viele vorgeschlagene Frames, die aktuell die Köpfe vieler Kritiker erhitzen, sind aber noch nie von ÖRR-Vertretern in der Öffentlichkeit verwendet worden. Auch das zeigt, dass die Errregung über das Gutachten überdreht ist.

Währenddessen zeigt die Bild-Zeitung, dass Framing gerne gegen den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (Gerne als negativer Frame verwendet, trotzdem falsch: „Staatsfunk“) angewendet wird: „GEHEIMPAPIER: So will die ARD uns umerziehen“. Selbstverständlich ohne Link auf die Originalquelle bei uns, die könnte die Bild-Leser ja verwirren. Interessant ist die Wortwahl: „Gemeint ist das geschickte Nutzen bestimmter Wörter und Sprachbilder, um unsere Meinung zu beeinflussen. Ein Mittel aus Politik und Werbung. Kritiker nennen das Gehirnwäsche.“ Das würde die Bild-Zeitung natürlich nie machen.

Aus netzpolitik.org

Ergänzung von Netzphilosophie: Die Kosten für das Erstellen des Manuals und begleitende Workshops beliefen sich nach Angaben der ARD auf 90.000 €. Für Folge-Workshops, bei denen Wehling Mitarbeitern der ARD die Inhalte nahe gebracht hatte, wurden weitere 30.000 € gezahlt. Der Auftrag für das Manual wurde 2017 von der vom MDR gestellten Geschäftsführung der ARD erteilt (Wikipedia).

Über die Autor:innen

markus

Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.

leonido

Leonhard Dobusch, Betriebswirt und Jurist, forscht als Universitätsprofessor für Organisation an der Universität Innsbruck u.a. zum Management digitaler Gemeinschaften und Offenheit als Organisationsprinzip. Er ist als @leonido im Fediverse unterwegs und bloggt privat als Leonido sowie gemeinsam mit anderen bei governance across borders bzw. am OS ConJunction Blog und ist Mitgründer und wissenschaftlicher Leiter des Momentum Instituts sowie der Momentum-Kongressreihe. Mail: leonhard@netzpolitik.org

12/28/18

Utopie: Madam Datam

Dem Tag entgegen, Frankfurt, Suhrkamp Verlag 1984.

Inhaltsangabe von Thomas Barth

Eine Sozialutopie über eine total von einem Zentralcomputer gesteuerte Gesellschaft, die das Gegenteil von Orwells totalitären Alpträumen aus „1984“ ist: Die soziale und psychologische Imaginationskraft von Madsen ist beeindruckend, die vorweg genommene postmoderne Auflösung des Subjekts wird hier mit der marxistischen Utopie „heute Schmied, morgen Fischer, übermorgen Philosoph“ verbunden.

Svend Age Madsen, Prosaist und Dramatiker, ist einer der experimentierfreudigsten Modernisten der dänischen Literatur. 1972 verlieh die dänische Akademie ihm für den Roman “Seat Verden er til” (Nehmen wir an, die Welt existiert) den wichtigsten dänischen Literaturpreis. In “Dem Tag entgegen” entwirft er ein scheinbar utopisches Paradies; Ungleichheit, Verbrechen, Krieg, Sinnlosigkeit und Langeweile sind abgeschafft. Die postmoderne Auflösung des Subjekts ist Realität, denn es existiert keine persönliche Biografie mehr. Jeder Mensch bekommt täglich eine neue soziale Rolle zugewiesen: ein neues Haus, eine neue Familie, Listen mit neuen Freunden, einer neuen Arbeit – alles liegt bereit, wenn er morgens aus der Betäubung seiner abendlichen Schlafpille erwacht. Die Verteilung der Schlafenden übernimmt ein “Austauschsystem” aus über Schienen fahrenden Betten, dessen Zentrum eine EDV-Anlage namens Madam Datam bildet (andere technische Errungenschaften kennt die Utopie nicht, man fährt Fahrrad und Elektroauto). SPOILER WARNUNG! Dies ist keine Rezension, sondern eine komplette Inhaltsangabe -wer den Roman noch mit allen Überraschungen genießen will, sollte nicht weiterlesen.

Auf Gerechtigkeit programmiert, teilt Madam Datam jedem luxuriöse Wohnstätten, Elektroautos, unbeliebte Arbeiten, problematische Freunde und Eltern, attraktive Ehepartner usw. in einem ausgewogenen Wechsel zu. Die Menschen verfügen über die Fähigkeit, ihre jeweils neuen Gegenüber blitzschnell “in sich aufzunehmen”, was ein empathisches Verständnis und eine Anpassung an die immer überraschende soziale Situation beinhaltet. Alle gehorchen aus Einsicht den ungeschriebenen Regeln oder gelten als krank, als “verschlossene Persönlichkeiten”, was aber nur selten vorkommt und einen “Hilfsdienst” auf den Plan ruft. Ein wichtiges Tabu ist die Wiederholung: mehrmals dieselben Freunde zu haben, die gleiche Arbeit zu leisten gilt als langweilig, zweimal neben demselben Ehepartner zu erwachen als obszön.

Der Ich-Erzähler Elef (was bei den Wikingern “Immer allein” hieß) beginnt ein Tagebuch zu führen und durchbricht damit die Regel, sich immer nur dem Neuen zuzuwenden. Er durchläuft eine Reihe von Arbeiten als Lehrer, Austauschsystem-Techniker, Stadtrat, Journalist und Programmierer, sowie eine Reihe von Ehefrauen, die mal schwierig, mal wollüstig oder praktisch sind, auch mit jeweils anderen Kindern. Als er den Wunsch auf Wiederholung seiner Ehe zu einer dem System ebenfalls kritisch gegenüberstehenden Frau verspürt, manipuliert er Madam Datam. Er und Maya (deren Name später als Anspielung auf den hinduistischen Bhagavadgita-Begriff “unwirkliche Wirklichkeit, Macht der Täuschung” offenbart wird) treffen sich erneut und flüchten aus dem System der täglichen Neugeburt. Dabei muß Elef einen übereifrigen Helfer aus dem Freundeskreis mit Gewalt hindern, den Hilfsdienst zu mobilisieren. Wie in antiquierten Filmen beobachtet, führt er halbkreisförmig eine Kaffeetasse gegen dessen Kopf; – mehrfach ohne Erfolg, bis er auf die Idee kommt, dabei Kraft anzuwenden und ihn bewußtlos schlägt: eine Gewalttat, die noch wochenlang die Gemüter bewegt. Zunächst werden Maya und Elef steckbrieflich gesucht. Über eine Heilanstalt für Austauschunfähige, wo sie vergeblich nach Verbündeten suchen, kommen sie in eine Einsiedlerklause zur Greisin Varinka. Genannt die “Unsterbliche”, stammt sie noch aus alten Zeiten und erklärt den Flüchtlingen, wie die “große Depression” mit epidemischen Selbstmorden einst die modernen Gesellschaften zur Einführung des Austauschsystems zwang. Doch Maya und Elef wollen sich nicht trennen lassen. Sie versuchen eine Teilintegration, verzweifeln aber an den Beziehungen zu jeweils neuen Freunden und Nachbarn. Nach einigen gescheiterten Freundschaften versuchen sie einen Suicid. Knapp gerettet nehmen sie den Platz in der Klause der sterbenden Varinka ein und finden eine sinnvolle Lebensaufgabe im Schreiben eines Romans über die unverständlichen Menschen der alten Zeit. In vielen friedlichen Jahren ergraut, belehren sie schließlich junge Austauschmenschen über die seltsamen starren Charaktere der alten Zeit.

Dem Tag entgegen (Se dagens lys, Gyldendal Publishers, Copenhagen 1980), Frankfurt, Suhrkamp Verlag 1984, Phantastische Bibliothek Bd. 128, st 1020. Ort: Dänemark. Zeit: Spätes 21. Jh. Art: Utopischer Roman, Sozialutopie. Autor: Madsen, Svend Age, geb. 1939 in Arhus, Dänemark. Thomas Barth, Rezension Nr. 3 für „Romanführer“, Hamburg, August 1995.