10/15/24

Petition BAN X in EUROPE

Das Institute of Network Cultures ruft auf:

Unterzeichnen Sie die Petition BAN X in EUROPE und beteiligen Sie sich an der Kampagne

Von admin, 12. Oktober 2024 um 3:09 Uhr.

Die Europäer müssen sich gegen den Einfluss von Elon Musk vereinen. Wenn Sie in der EU leben oder deren Werte unterstützen, bitten wir Sie dringend, diese Petition zum Verbot seiner Plattform X zu unterzeichnen.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition auf change.org hier. Ihr Name und Ihre Daten werden nicht veröffentlicht. Weitere Informationen und Aktualisierungen finden Sie auf der Website der Kampagne.

Die Social Media Plattform X muss in Europa verboten werden. Hören Sie auf, sie zu nutzen, organisieren Sie gemeinsam den Exodus und wechseln Sie zu sichereren und besseren Alternativen wie Mastodon – schließen Sie sich hier an <https://joinmastodon.org/>.

Dies ist ein Aufruf für ein sofortiges Verbot von Elon Musks Social-Media-Plattform X (früher bekannt als Twitter) in der Europäischen Union. Diese Plattform ist zu einem Nährboden für Desinformation, Hassreden und Missbrauch geworden, die die Werte der Inklusivität und Wahrheit in unserer Gesellschaft bedrohen. X wird zunehmend als Instrument zur Verbreitung von Desinformationen über kritische Themen wie politische Debatten, Klimawandel und soziale Gleichberechtigung missbraucht. Fehlinformationen führen nicht nur die öffentliche Meinung in die Irre, sondern untergraben auch das Vertrauen in demokratische Institutionen.

So hat Musk beispielsweise rechtsgerichtete Politiker wie Trump und Meloni in Italien offen unterstützt und ihnen das Eindringen in die Politik erleichtert, um seine rechtsextreme Agenda voranzutreiben. Diese Normalisierung extremistischer Ansichten und die Verstärkung von Hassreden stehen im direkten Widerspruch zum Engagement der EU für Menschenrechte und Gleichheit.

Darüber hinaus fördert X kein faires Umfeld für freie Meinungsäußerung; es wird von Elon Musks persönlicher Propaganda und der Unterdrückung alternativer Standpunkte angetrieben, was zu Zensur und der Radikalisierung falscher Narrative führt.

Vor allem aber verstößt X gegen europäische Gesetze, darunter den Digital Services Act (DSA). Musk hat diese Vorschriften ignoriert und ist illegal in der EU tätig. Mehrere europäische Abgeordnete haben ihn bereits wegen dieser Verstöße verwarnt, doch er missachtet weiterhin den Rechtsrahmen, der unsere Bürger schützen soll. Vor kurzem wurde X in Brasilien aus ähnlichen Gründen verboten, was den dringenden Handlungsbedarf in der EU verdeutlicht.

In Anbetracht dieser Bedenken fordern wir die Europäische Kommission dringend auf, entschlossen zu handeln und X zu verbieten.

Der Schutz der europäischen Bürger vor Desinformation und Hassreden ist unerlässlich, um einen gesunden öffentlichen Diskurs zu fördern und die Sicherheit und Würde aller Menschen zu gewährleisten.

Schließen Sie sich uns an und fordern Sie ein sichereres Online-Umfeld für alle Menschen in Europa. Unterzeichnen Sie die Petition zum Verbot von X hier: <https://www.change.org/p/ban-x-in-europe-elon-musk-must-be-stopped-in-eu> und setzen Sie sich für die Werte der Wahrheit, des Respekts und der Inklusivität ein.

Andere Versionen dieses Aufrufs finden Sie unter https://BAN-X-in.EU, dem Hashtag #BAN_X_in_EU, Mastodon <https://mastodon.social/@BAN_X_in_EU> und auf X selbst <https://x.com/BAN_X_in_EU>. Pressemappe und Banner: Bilder und Fotos <https://drive.google.com/drive/folders/1pxgzfWOd9DPtGe8zQpUstBHFyibNoVak?usp=sharing>. Anfragen: ban.x.in.eu@gmail.com.

Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version) reblogged von Institute of Network Cultures (wurde von Geert Lovink gegründet). Im März war in den USA eine Klage gegen Hassrede auf X abgewiesen worden.

07/28/24

Gesetzentwurf Netzausbau

Gesetzentwurf: Netzausbau soll im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehen

Künftig soll der Ausbau digitaler Infrastrukturen schneller und einfacher werden, geht es nach der Bundesregierung. Bis 2030 steht er deshalb im „überragenden öffentlichen Interesse“ – allerdings mit Einschränkungen.

Tomas Rudl, Netzpolitik.org 24.07.2024

Zumindest die erste Hürde ist nun genommen: Heute hat das Bundeskabinett einen Entwurf des Telekommunikation-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (TK-Nabeg) beschlossen. Damit kann das lange erwartete Gesetz in die weitere Behandlung durch Bundestag und Bundesrat gehen.

„Mit diesem Gesetz beschleunigen wir den dringend notwendigen Ausbau unserer digitalen Infrastruktur“, freute sich Digitalminister Volker Wissing (FDP) über die Einigung. Quer gestellt hatte sich zuvorderst Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne), dem Vernehmen nach hatte sie lange für Naturschutzstandards verhandelt.

Der nun gefundene Kompromiss bringe „Umweltschutz und die Modernisierung“ des Landes in Einklang, heißt es aus dem federführenden Digitalministerium (BMDV). Künftig liegt der Ausbau von Telekommunikationsnetzen im „überragenden öffentlichen Interesse“. Das heißt, dass der Netzausbau Vorfahrt erhält, wo er bislang in Abwägungen mit anderen gleichrangigen Belangen unterlegen war. Allerdings gibt es hierbei Einschränkungen.

Befristetes „überragendes“ öffentliches Interesse

So ist die „überragende“ Bedeutung von Infrastrukturprojekten bis ins Jahr 2030 befristet. Ein Kompromiss dieser Art hatte sich bereits abgezeichnet, damit kann auch die Industrie leben. Auf teils heftige Kritik stößt jedoch die Beschränkung auf Mobilfunk in naturschutzrechtlichen Verfahren.

Nach einer weiterhin erforderlichen Abwägung können künftig Landesämter beispielsweise Funkmasten in unterversorgten Naturparks schneller errichten lassen, Festnetz- beziehungsweise Glasfaserleitungen jedoch nicht. Der Branchenverband Breko unterstellt der Regierung deshalb gar, mit ihrem Anspruch für mehr Tempo beim Glasfaser- und Mobilfunkausbau „krachend gescheitert“ zu sein. Tabea Rößner (Grüne) aus dem Digitalausschuss spricht hingegen von einem „ausgewogenen und tragfähigen Kompromiss“.

Wie und ob sich dieser auf den Ausbau auswirkt, soll nach drei Jahren evaluiert werden: „Dabei werden insbesondere die Anzahl, die Dauer und der Ausgang der Genehmigungsverfahren zur Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien sowie deren Umweltauswirkungen betrachtet“, heißt es in einem neu hinzugekommenen Paragrafen.

Beschleunigte Genehmigungsverfahren

Die restliche Entschlackung von Bürokratie war deutlich weniger umkämpft. Eine Genehmigung zum Ausbau gilt etwa nach zwei statt bisher drei Monaten nach Eingang des Antrags als erteilt (Zustimmungsfiktion). Auch die Frist, innerhalb derer auf einen unvollständigen Antrag aufmerksam gemacht werden muss, ist auf drei Wochen verkürzt worden. Hingegen können sich künftig Ämter zwei statt bislang einen Monat lang Zeit bei der Bewilligung lassen, „wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist“.

Mehr Auflagen kommen auf Netzbetreiber bei ihren Dokumentationspflichten zu. Das bereits bestehende Gigabit-Grundbuch soll deutlich aufgewertet und zu einer „zentralen Datendrehscheibe“ für alle Informationen werden, die für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau relevant sind. Schon heute bietet das Datenportal Informationen zum Ausbaustand an, unter anderem mit öffentlichen Versorgungskarten oder nur Behörden zugänglichen Analysetools.

Im Vorfeld hatten manche Branchenverbände den erhöhten Aufwand und potenzielle Sicherheitsprobleme kritisiert, allerdings kommt eine bessere Datenlage auch ihnen zugute. Ausdrücklich begrüßt etwa der VATM-Verband die „verbesserte zentrale Informationsbereitstellung über das Gigabit-Grundbuch“. Dies helfe nicht nur Unternehmen beim Ausbau, sondern auch staatlichen Stellen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Die könnten sich nun nach dem „One-Stop-Shop“-Prinzip bei einer zentralen Stelle informieren.

Präzisiert wird das vor einigen Jahren eingeführte Minderungsrecht, wenn Netzanbieter nicht die bezahlte Leistung liefern. In solchen Fällen ist das vertraglich vereinbarte Entgelt mindestens um zehn Prozent herabzusetzen. Auf einen pauschalierten Anspruch auf Schadensersatz hatten lange Zeit Verbraucherschutzverbände hingewirkt, offenkundig erfolgreich: Im Referentenentwurf des Gesetzes aus dem Vorjahr war diese Regelung noch nicht enthalten.

Tomas ist in Wien aufgewachsen, hat dort für diverse Provider gearbeitet und daneben Politikwissenschaft studiert. Seine journalistische Ausbildung erhielt er im Heise-Verlag, wo er für die Mac & i, c’t und Heise Online schrieb. Er ist unter ‭+49 30 577148268‬ oder tomas@netzpolitik.org (PGP-Key) erreichbar und twittert mal mehr, mal weniger unter @tomas_np. (Von Netzpolitik.org, Autor:innen-Info)

03/31/24

Hass, Twitter, X – Vor Gericht: Elon Musk

X Corp. hat das Center for Countering Digital Hate verklagt. Die gemeinnützige Organisation hatte Hassrede und fehlende Moderation auf X kritisiert. Ein US-Gericht hat die Klage nun abgewiesen – und dafür klare Worte gefunden. Hassrede und Desinformation haben auf X (vormals Twitter) deutlich zugenommen – insbesondere seit der Übernahme der sozialen Plattform durch Elon Musk vor knapp eineinhalb Jahren. Das bestätigen zahlreiche Studien wie jene des Center for Countering Digital Hate (CCDH).

Im Juni vergangenen Jahres hatte die gemeinnützige Organisation eine Studie über Hassrede auf der Plattform X (ehemals Twitter) veröffentlicht. Demnach ergreife X keine Maßnahmen gegen einen Großteil der verifizierten Konten, die in dem sozialen Netzwerk Hass verbreiteten. Einen weiteren Bericht, der zu ähnlichen Ergebnissen kam, veröffentlichte das CCDH im vergangenen November.

Die Kritik passte dem damals noch recht neuen Besitzer des Kurznachrichtendienstes, Elon Musk, nicht. X Corp., die Muttergesellschaft des Social-Media-Konzerns X, reichte im Juli vergangenen Jahres eine Klage gegen das CCDH ein, die ein US-Bundesgericht am vergangenen Montag abwies.

(…)

Ganzer Text auf Netzpolitik, 27.03.2024 von Lea